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DE202004012007U1 - Vorrichtung zum Schärfen von Schneidzähnen eines Sägenelementes, beispielsweise einer Kette einer Kettensäge oder eines Kreissägenblattes - Google Patents

Vorrichtung zum Schärfen von Schneidzähnen eines Sägenelementes, beispielsweise einer Kette einer Kettensäge oder eines Kreissägenblattes Download PDF

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DE202004012007U1
DE202004012007U1 DE202004012007U DE202004012007U DE202004012007U1 DE 202004012007 U1 DE202004012007 U1 DE 202004012007U1 DE 202004012007 U DE202004012007 U DE 202004012007U DE 202004012007 U DE202004012007 U DE 202004012007U DE 202004012007 U1 DE202004012007 U1 DE 202004012007U1
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DE202004012007U
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SUES MARTIN
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D63/00Dressing the tools of sawing machines or sawing devices for use in cutting any kind of material, e.g. in the manufacture of sawing tools
    • B23D63/08Sharpening the cutting edges of saw teeth
    • B23D63/12Sharpening the cutting edges of saw teeth by grinding
    • B23D63/14Sharpening circular saw blades
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B3/00Sharpening cutting edges, e.g. of tools; Accessories therefor, e.g. for holding the tools
    • B24B3/60Sharpening cutting edges, e.g. of tools; Accessories therefor, e.g. for holding the tools of tools not covered by the preceding subgroups

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Schärfen der Schneidzähne (4, 5) von Sägenelementen, insbesondere an Ketten (1) von Kettensägen oder Kreissägenblättern (6), gekennzeichnet durch eine an einer Arbeitsfläche (12) befestigte Basis (11), durch eine an der Basis (11) vorgesehene Halte- und Einspanneinrichtung (13; 34, 35, 36) für das Sägenelement (1, 6) sowie durch einen an der Basis (11) vorgesehene Halter (25) für ein motorisches Arbeitsgerät (26) mit einer auf einer Welle (26.1) vorgesehenen Schleifscheibe (33), wobei der Halter (25) um eine erste, senkrecht zur Achse der Welle (26.1) orientierte Achse (23) sowie um eine zweite, senkrecht zur ersten orientierte Achse (15) durch Schwenken relativ zur Halte- und Einspanneinrichtung (13; 34, 35, 36) einstellbar ist, und wobei der Halter (25) gegenüber der Basis (11) um eine dritte Achse (20), die senkrecht zur ersten und zweiten Achse orientiert ist, für das Zustellen der Schleifscheibe (33) aus einer Ausgangsposition in eine Schleifposition schwenkbar ist.

Description

  • Die Neuerung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäss Oberbegriff Schutzanspruch 1.
  • Aufgabe der Neuerung ist es, eine Vorrichtung aufzuzeigen, die es ermöglicht, unter Verwendung einer an einem elektromotorischen Arbeitswerkzeug, beispielsweise an einer Handbohrmaschine befestigten Schleifscheibe Schneidzähne von Elementen von Sägen, beispielsweise Schneidzähne an der Kette einer Kettensäge oder an einem Sägeblatt professionell mit hoher Qualität nachzuschärfen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung entsprechend dem Schutzanspruch 1 ausgebildet. Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Neuerung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in sehr vereinfachter schematischer Darstellung einen Teillänge einer Kette einer Kettensäge mit den zu schärfenden Zähnen;
  • 2 eine Vorrichtung gemäß der Neuerung in Seitenansicht ohne Schleifscheibe und elektrischem Antrieb;
  • 3 eine Darstellung wie 2, jedoch mit elektrischem Antrieb und Schleifscheibe;
  • 4 eine Frontansicht der Vorrichtung der 2 und 3;
  • 5 in vereinfachter Darstellung eine Draufsicht auf eine Einspannhalterung für eine Kette.
  • Zur einfacheren Erläuterung sind in den 2 ff jeweils die drei senkrecht zueinander verlaufenden Raumachsen X, Y und Z eingetragen.
  • In der 1 ist schematisch eine Teillänge einer Kette 1 einer Kettensäge dargestellt. Die Kette 1 besteht aus einer Vielzahl von Kettengliedern 2 und 3, die jeweils gelenkig miteinander und einander abwechselnd zu der Kette 1 verbunden sind. Jedes Kettenglied 2 bzw. 3 ist mit einem Schneidzahn 4 versehen. Die Schneidzähne 4 sind bei der für die 1 gewählten Darstellung bei den Kettengliedern 2 rechts und bei den Kettengliedern 3 links über das jeweilige Kettenglied wegstehend vorgesehen. Die Schneidzähne 4 bilden eine Schneidfläche oder Schneide 4.1, die in einer Ebene liegt, welche gegenüber der Längserstreckung der Kette 1 um zwei senkreicht zueinander verlaufenden und senkrecht zur Längserstreckung der Kette 1 orientierten Achsen geneigt ist.
  • Unter anderem zum Schärfen der Kette 1 bzw. der Schneiden 4.1, aber auch zum Schärfen der Schneide von Zähnen 5 von Sägeblättern 6 dient die in den 2 ff dargestellte und dort allgemein mit 10 bezeichnete Vorrichtung.
  • Die Vorrichtung 10 besteht u.a. aus einer Basis 11, mit der die Vorrichtung 10 beispielsweise unter Verwendung von Schrauben an einem Arbeitstisch 12 befestigt werden kann, und zwar derart, dass die Basis 11 bei der für die Figuren gewählten Darstellung in Richtung der X-Achse über den Rand des Arbeitstisches mit dem größten Teil ihrer Länge vorstehen.
  • Die X-Achse und die Y-Achse sind bei der für die Figuren gewählten Darstellung die senkrecht zueinander verlaufenden horizontalen Achsen, die die horizontale X-Y-Ebene bestimmen. Die Z-Achse ist die vertikale Achse, die auch lotrecht zu der X-Y-Ebene orientiert ist.
  • Die Basis 11 ist bei der dargestellten Ausführungsform durch Biegen und Stanzen aus Stahlblech hergestellt, und zwar als flaches U-Profil mit den beiden Schenkeln 11.1, dem diese Schenkel verbindenden Jochabschnitt 11.2 und mit der an jedem Schenkel 11.1 vorgesehenen Abwinklung 11.3, mit der die Befestigung an der Oberseite des Arbeitstisches 12 erfolgt. Die Längsachse der Basis 11 ist die X-Achse.
  • Auf der Oberseite des Jochabschnittes 11.2 ist an dem einen Ende, d.h. bei der für die 2 gewählten Darstellung, am linken, am weitesten über den Arbeitstisch 12 wegstehenden Ende (Vorderseite) eine Einspannhalterung 13 vorgesehen, in der das jeweils zu schärfende Kettenglied 2 bzw. 3 eingespannt und exakt positioniert werden kann. Die Einspannhalterung wird nachstehend noch näher beschrieben. Die eingespannte Kette 1 ist dann mit ihrer Längserstreckung in Richtung der Y-Achse orientiert.
  • Auf der Oberseite der Basis 11 ist ein plattenartiger Schwenkträger 14 vorgesehen, der mittels eines Gelenkbolzens 15 um eine parallel zur Z-Achse verlaufende Achse schwenkbar ist. Der Gelenkbolzen 15 befindet sich unmittelbar unter dem Schleifpunkt, an welchem die zu schärfende Schneide 4.1 des jeweiligen Kettengliedes 2 bzw. 3 positioniert ist. Der Schwenkträger 14 ist aus einer neutralen Stellung, in der dieser Schwenkträger mit seiner Längsachse in der X-Achse liegt, in zwei Endstellungen schwenkbar, in denen die Längserstreckung des Schwenkträgers 14 zwar weiterhin in der X-Y-Ebene angeordnet ist, mit der X-Achse aber einen positiven oder negativen Winkel einschließt, der der jeweiligen Schräge der zu schärfenden Schneidfläche 4.1 entspricht, und zwar der in der Draufsicht auf die Vorrichtung 10 positive Schwenkwinkel (Schwenkwinkel im Gegenuhrzeigersinn) für die Schneiden 4.1 an den Kettengliedern 3 der 1 und der entsprechende negative Schwenkwinkel des Schwenkträgers 14 für die Schneiden 4.1 der Kettenglieder 2 der 1. Mittels einer Klemmschraube 16 ist der Schwenkträger 14 in der jeweiligen Winkeleinstellung an der Basis 11 fixierbar. Die Klemmschraube 16 befindet sich dabei an dem dem Gelenkbolzen 15 entfernt liegenden Ende des sich nahezu über die gesamte Länge der Basis 11 erstreckenden Schwenkträgers 14.
  • An der Oberseite des Schwenkträgers 14 ist mit Abstand vom Gelenkbolzen 15 bzw. von der von diesem Gelenkbolzen gebildeten Schwenkachse ein Schlitten 17 verstellbar vorgesehen, und zwar in einer in der X-Y-Ebene liegenden Achsrichtung senkrecht zur Längserstreckung des Schwenkträgers 14, d.h. bei in der neutralen Stellung befindlichem Schwenkträger 14 in der X-Achse. Der Schlitten 17 ist bei der dargestellten Ausführungsform als U-Profil ausgebildet, und zwar mit den beiden, über die Oberseite des Schwenkträgers 14 wegstehenden Schenkels 17.1 und dem diese Schenkel verbindenden Jochabschnitt 17.2, welches auf der Oberseite des Schwenkträgers 14 aufliegt und dort in geeigneter Weise, beispielsweise mit Führungsschlitze durchgreifenden Halteelementen am Schwenkträger 14 gehalten und in der Achsrichtung senkrecht zur Längserstreckung des Schwenkträgers verschiebbar geführt ist. Die Einstellung des Schlittens 17 erfolgt über eine Gewindestange 18 mit Drehknopf 18.1. Die Gewindestange 18, die mit ihrer Längserstreckung in der X-Y-Ebene und in einer Achsrichtung senkrecht zur Längserstreckung des Schwenkträgers 14 angeordnet ist, ist beispielsweise beidendig in dem Schlitten 17 drehbar, allerdings axial nicht verschiebbar gelagert und greift mit ihrem Gewinde in ein Muttergewindestück am Schwenkträger 14 ein, so dass durch Drehen an dem Knopf 18.1 der Schlitten 17 fein verstellt werden kann.
  • Am Schlitten 17 ist zwischen den beiden Schenkeln 17.1 ein Tragarm 19 mit einem unteren Ende schwenkbar vorgesehen, und zwar mittels eines Gelenkbolzens 20 um eine Achse, die wiederum in der X-Y-Ebene und senkrecht zur Längserstreckung des Schwenkträgers 14 orientiert ist, d.h. bei in der neutralen Schwenkstellung befindlichen Schwenkträgers 14 parallel zur Y-Achse liegt. Der Gelenkbolzen 20 ist mit seinen beiden Enden jeweils in einer Bohrung 21 in dem betrefenden Schenkel 17.1 gehalten. Bei der dargestellten Ausführungsform sind zwei derartige Bohrungen 21 in jedem Schenkel 17.1 vorgesehen, und zwar derart, dass die beiden Bohrungen 21 mit ihrer Achse in einer gemeinsamen X-Y-Ebene liegen, in Richtung der Längserstreckung des Schwenkträgers 14 aber gegeneinander versetzt sind.
  • Die den größeren Abstand von der Schwenkachse des Schwenkträgers 14 aufweisenden Bohrungen 21 werden für das Anlenken des Trägers 13 dann verwendet, wenn die Vorrichtung 10 zum Schärfen der Schneidzähne 4 einer Kette 1 dient. Die beiden, den kleineren Abstand von der Achse des Schwenkträgers 14 aufweisenden Bohrungen 21 werden zum Anlenken des Trägers 19 dann verwendet, wenn die Vorrichtung 10 zum Schärfen der Schneidzähne 5 eines Sägeblattes 6 dient.
  • Am Tragarm 19 ist eine als Winkelstück ausgebildete Tragplatte 22 mit einem Schenkel 22.1 mittels eines Gelenkbolzens 23 schwenkbar vorgesehen, und zwar um eine Achse, die senkrecht zur Längserstreckung des Tragarmes 19 sowie auch senkrecht zur Achse des Gelenkbolzens 20 orientiert ist. Der Gelenkbolzen 23 befindet sich dabei in unmittelbarer Nähe des Gelenkbolzens 20. Mittels einer Klemmschraube 24 ist die jeweilige Schwenkstellung der Tragplatte 22 fixierbar. Durch das Schwenken um den Gelenkbolzen 23 ist die Neigung der Schneidfläche 4.1 der Schneidzähne 4 bzw. der Schneidzähne 5 um die zweite, senkrecht zur Längserstreckung der Kette 1 bzw. senkrecht zur Ebene des Sägeblattes 6 einstellbar.
  • Am Schenkel 22.2 ist eine Klemmbefestigung 25 für eine elektrische Handbohrmaschine 26 befestigt. Die Klemmbefestigung 25 besitzt einen ringförmigen Klemm- oder Spannabschnitt 25.1, in welchem die Handbohrmaschine 26 mit einem an dem Gehäuse dieser Maschine ausgebildeten und die angetriebene Welle 26.1 der Maschine konzentrisch umschließenden zylinderförmigen Gehäuseabschnitte 26.2 durch Festklemmen befestigt werden kann, und zwar derart, dass dann die Achse der Welle 26.1 senkrecht zur Ebene des Schenkels 22.2 und damit auch senkrecht zur Achse des Gelenkbolzens 23 orientiert ist. Die beiden Schenkel 22.1 und 22.2, von denen der Schenkel 22.1 in einer Ebene senkrecht zur Achse des Gelenkbolzens 23 liegt, schließen einen Winkel von 90° miteinander ein.
  • Seitlich von dem Klemmabschnitt 25.1 ist die Klemmhalterung 25 einstellbar am Schenkel 22.2 gehalten und zwar durch Schwenken senkrecht zur Ebene des Schenkels 22.2 um die Achse eines Gelenkbolzens 27. Mit einer Einstellschraube 28 ist diese Schwenkeinstellung, die insbesondere zur Einstellung der Schleiftiefe bei abgenutzten Ketten 1 und abgenutzten Reißsägeblättern 6 dient, in feinen Schritten möglich.
  • Die 5 zeigt die Einspannhalterung 13 nochmals in Einzeldarstellung. Diese Halterung umfasst im wesentlichen zwei Klemmbacken 29 und 30, von denen die Klemmbacken 29 fest mit der Oberseite der Basis 11 verbunden ist und der Klemmbacken 30 über eine Schraube 31 gegen den Klemmbacken 29 anpressbar ist. Zwischen den beiden Klemmbacken 29 und 30 ist ein Klemmspalt 32 gebildet, der sich in Richtung der Y-Achse erstreckt und zur Aufnahme des unterhalb der Schneidzähne 4 gebildeten Abschnitts der Kette 1 dient. Am Klemmbacken 29 ist weiterhin oben ein Anschlag 29.1 für die Rückseite des jeweils zu schärfenden Schneidzahnes 4 gebildet.
  • Das Schärfen der Kette 1 erfolgt in der Weise, dass zunächst jeweils die Schneidzähne 4 beispielsweise sämtlicher Kettenglieder 2 und anschließend die Schneidzähne sämtlicher Kettenglieder 3 geschärft werden. Für das Schärfen wird die Kette zunächst mit einer Länge in der Einspannhalterung 13 derart befestigt, dass ein Schneidzahn 4, beispielsweise der Schneidzahn 4 eines Kettengliedes 2 mit seiner Rückseite gegen den Anschlag 29.1 anliegt und die Kette im Spalt 32 durch Festdrehen der Schraube 31 zwischen den beiden Spannbacken 29 und 30 durch Einspannen gehalten ist. Im Anschluss daran erfolgt bei an der Klemmhalterung 25 durch Festklemmen befestigter Bohrmaschine 26 und bei auf der Welle 26.1 aufgespannter Schleifscheibe 33 das Einstellen der Vorrichtung 10 für das Schleifen der Schneiden 4.1 der Kettenglieder 2.
  • Es wird dann zunächst die Lage der Schleifebene eingestellt, und zwar durch entsprechendes Schwenken des Schwenkträgers 14 um das Gelenk des Gelenkbolzens 15 und durch Schwenken des Trägers oder der Tragplatte 22 um den Gelenkbolzen 23. Die jeweilige Einstellung wird mit der zugehörigen Klemmschraube 16 bzw. 23 fixiert. Die zum Schleifen verwendete, der Handbohrmaschine 26 zugewandte Seite der Schleifscheibe 33 befindet sich dann in einer Ebene parallel zur Ebene der nachzuschleifenden Schneidfläche bzw. Schneide 4.1, aber noch im Abstand von dieser.
  • Durch Schwenken um den Gelenkbolzen 20 erfolgt später beim Nachschleifen oder Schärfen das Zustellen der Schleifscheibe 33 aus einer nicht wirksamen Stellung in die Schleifstellung und aus dieser zurück. Bei der Einstellung wird die Schleiftiefe überprüft bzw. eingestellt. Die evt. notwendige Einstellung der Schleiftiefe erfolgt über die Einstellschraube 28 und durch das Schwenken des Klemmhalters 25 um den Gelenkbolzen 27. Nach diesen Einstellungen, bei denen die wirksame Schleiffläche der Schleifscheibe 33 noch von der Ebene der Schneide 4.1 des in der Einspannhaltung 13 gehaltenen Schneidzahnes 4 beabstandet ist, erfolgt dann mittels des Schlittens 17 bzw. der Einstellschraube 18 das Einstellen der Schleifebene in der Weise, dass die für das Schleifen wirksamen Seite der Schleifscheibe 33 tatsächlich in der Ebene der Schneidfläche liegt und der betreffende Schneidzahn 4 an seiner Schneidfläche 4.1 nachgeschliffen werden kann.
  • Nach dieser Einstellung wird dann der in der Einspannhalterung 13 bereits eingespannte Schneidzahn 4 bei eingeschalteter Handbohrmaschine 26 geschärft. Danach wird die Einspannhalterung 13 gelöst und das nächstfolgende Kettenglied 2 mit dem gegen den Anschlag 29.1 anliegenden und dadurch genau positionierten Schneidzahn 4 in der Einspannhalterung fixiert und anschließend an der Schneide 4.1 geschärft. Dieser Vorgang wird fortgesetzt, bis sämtliche Schneidzähne 4 der Kettenglieder 2 geschärft sind. Im Anschluss daran erfolgt durch Umdrehen der Kette 1 das Nachschleifen oder Schärfen der Schneidzähne 4 der Kettenglieder 3, wofür zuvor die Vorrichtung 10 für diese Schneidzähne zunächst in analoger Weise, wie vorstehend beschrieben, eingestellt wird.
  • Wie bereits erwähnt, ist für das Schärfen der Schneidzähne 4 der Träger 19 mit dem Gelenkbolzen 20 in den den größeren Abstand von dem Gelenkbolzen 15 aufweisenden Gelenkbohrungen 21 gehalten.
  • Die 24 zeigen die Vorrichtung 10 in einem Zustand zum Schärfen der Schneiden der Zähne 5 eines Sägeblattes 6. Hierfür ist an der Vorderseite der Basis 1, an der auch die Einspannhalterung 13 vorgesehen ist, ein zusätzlicher Halter für das Sägeblatt 6 angebracht. Dieser Halter besteht im wesentlichen aus einer mit einem Ende an der Basis 2 gehaltenen und von der Basis nach unten wegstehenden, mit der Achse in der Z-Achse orientierten Haltestange 34, an der axial verschiebbar und festklemmbar eine Klemmeinrichtung 35 vorgesehen ist, mit der das betreffende Sägeblatt an der mittigen Öffnung dieses Sägeblattes durch Festklemmen fixierbar ist, und zwar derart, dass das Sägeblatt dann mit seinen Oberflächenseiten in der Y-Z-Ebene orientiert ist und mit einem Teil seines Umfangs über die Oberseite der Basis 11 vorsteht. An der Oberseite der Basis 11 ist am vorderen Ende dieser Basis eine weitere Klemmeinrichtung 36 vorgesehen, die bei der dargestellten Ausführungsform von einem U-förmigen oder gabelartigen Halter 36.1 besteht, der mit einem Schwenkel an der Basis 11 befestigt ist und am anderen Schenkel eine Klemmschraube 36.2 aufweist. Das Sägeblatt 6 ist zwischen den beiden Schenkeln aufgenommen und wird mit der Klemmschraube 36.2 fixiert, so dass es dann verdrehungssicher gehalten ist. Um eine eindeutige Lage der Zähne 5 insbesondere zu dem für das Nachschärfen dieser Zähne richtig eingestellten Schleifscheibe 33 zu erreichen, ist weiterhin an einem Hilfsarm 37, der mit der Basis 11 verbunden ist und sich in Richtung der Y-Achse über eine Seite der Basis wegerstreckt, eine Blattfeder 38 vorgesehen, die mit einem Ende in Längsrichtung des Hilfsarmes 37 an diesem einstellbar ist und mit ihrem anderen Ende jeweils einen Anschlag für jeweils einen Zahn 5 des Sägeblattes 6 bildet. Die Tragstange 34 mit dem Klemmstück 35, das weitere Klemmstück oder Klemmelement 36 sowie auch der Hilfsarm 37 mit der als Anschlag dienenden Blattfeder 38 sind bevorzugt Bestandteil einer Baueinheit, die als Ganzes an der Vorderseite der Basis 11 befestigt ist, vorzugsweise abnehmbar.
  • Nach dem Befestigen des zu schärfenden Sägeblattes 6 mit dem Klemmelement 35 wird zunächst die als Anschlag dienende Blattfeder 38 so eingestellt, dass sich jeweils ein Zahn 5 in der Schleifposition befindet. Im Anschluss daran wird die Schleifscheibe 33 bzw. die Ebene der zum Schärfen dienende Seite der Schleifscheibe durch Schwenken des Schwenkträgers 14 und der Tragplatte 22 eingestellt, wobei die jeweilige Einstellung wiederum durch die Klemmschrauben 16 und 24 fixiert wird. Anschließend erfolgt mit der Einstellschraube 28 das Einstellen der Schleiftiefe und durch Verstellen des Schlittens 17 wiederum das Verschieben der Schleifebene derart, dass das Nachschärfen der Zähne 5 an ihren Schneidflächen erreicht ist. Beim Schärfen eines Zahnes ist dessen Position durch den Anschlag der Blattfeder 38 an einem anderen Zahn des Sägeblattes definiert und das Sägeblatt durch die Klemmeinrichtung 36 so fixiert, das ein Nachschärfen ohne Vibrieren erreicht ist. Nach dem Schärfen eines Zahnes wird die Klemmeinrichtung 36 gelöst und das Sägeblatt 6 um die Teilung zweier Zähne weiter bewegt, wobei sich die Zähne hierbei ratschenartig an der Blattfeder vorbei bewegen. Vor dem Nachschlagen eines neuen Zahnes wird das Sägeblatt wieder durch die Klemmeinrichtung 36 fixiert usw.
  • Da bei herkömmlichen Sägeblättern die Schneidflächen der Zähne 5 jeweils abwechselnd eine unterschiedliche Neigung gegenüber der Ebene des Sägeblattes aufweisen, erfolgt auch das Schärfen der Zähne 5 in der Weise, dass zunächst die Zähne mit der einen Neigung geschärft werden und dann in einem neuen Arbeitsgang mit geänderter Einstellung der Vorrichtung 1 die Zähne mit der zweiten Neigung.
  • Mit 25.2 ist noch ein Hand- oder Betätigungsgriff für das manuelle Schwenken der Klemmhalterung 25 um die Achse des Gelenkbolzens 20 bezeichnet. Zur Vermeidung von Unfällen ist an der Klemmhalterung 25 weiterhin eine Schleifscheibenabdeckung 37 vorgesehen, die die Schleifscheibe 33 weitestgehend abdeckt.
  • Die Neuerung wird voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Neuerung zugrunde liegende Erfindungsgedanken verlassen wird.
  • 1
    Kette
    2,3
    Kettenglied
    4
    Schneidzahn
    4.1
    Schneidfläche
    5
    Zahn
    6
    Sägeblatt
    10
    Vorrichtung
    11
    Basis
    11.1
    Schenkel
    11.2
    Jochabschnitt
    11.3
    Abwinklung
    12
    Arbeitstisch
    13
    Einstellhalter
    14
    Schwenkträger
    15
    Gelenkbolzen
    16
    Klemmschraube
    17
    Schlitten
    17.1
    Schenkel
    17.2
    Jochabschnitt
    18
    Einstellschraube
    18.1
    Drehknopf
    19
    Tragarm
    20
    Gelenkbolzen
    21
    Bohrung für Gelenkbolzen
    22
    Tragplatte
    22.1, 22.2
    Schenkel
    23
    Gelenkbolzen
    24
    Klemmschraube
    25
    Klemmhalterung
    25.1
    Klemmabschnitt oder Ring
    26
    Handbohrmaschine
    26.1
    Welle
    26.2
    kreiszylinderförmiger Gehäuseabschnitt
    27
    Gelenkbolzen
    28
    Einstellschraube
    29,30
    Klemmbacken
    29.1
    Anschlag
    31
    Klemmschraube
    32
    Spalt
    33
    Schleifscheibe
    34
    Haltestange
    35, 36
    Klemmelement
    36.1
    Klemmstück
    36.2
    Klemmschraube
    37
    Hilfsarm
    38
    Blattfeder
    39
    Schleifscheibenabdeckung
    25.2
    Handgriff

Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Schärfen der Schneidzähne (4, 5) von Sägenelementen, insbesondere an Ketten (1) von Kettensägen oder Kreissägenblättern (6), gekennzeichnet durch eine an einer Arbeitsfläche (12) befestigte Basis (11), durch eine an der Basis (11) vorgesehene Halte- und Einspanneinrichtung (13; 34, 35, 36) für das Sägenelement (1, 6) sowie durch einen an der Basis (11) vorgesehene Halter (25) für ein motorisches Arbeitsgerät (26) mit einer auf einer Welle (26.1) vorgesehenen Schleifscheibe (33), wobei der Halter (25) um eine erste, senkrecht zur Achse der Welle (26.1) orientierte Achse (23) sowie um eine zweite, senkrecht zur ersten orientierte Achse (15) durch Schwenken relativ zur Halte- und Einspanneinrichtung (13; 34, 35, 36) einstellbar ist, und wobei der Halter (25) gegenüber der Basis (11) um eine dritte Achse (20), die senkrecht zur ersten und zweiten Achse orientiert ist, für das Zustellen der Schleifscheibe (33) aus einer Ausgangsposition in eine Schleifposition schwenkbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (25) auch in einer Achsrichtung parallel zur dritten Achse relativ zur Basis (11) einstellbar ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte- und Einspanneinrichtung (13) für das die Schneidzähne aufweisende Sägenelement (1) von zwei Klemmbacken (29, 30) gebildet ist, von denen ein Klemmbacken (29) an der Basis (11) vorgesehen ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halte- und Einspanneinrichtung für das die Schneidzähne (5) aufweisende Sägenelement (6) von einer Klemmeinrichtung (36) an der Basis (11) gebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basis (11) oder an einem mit der Basis (11) verbundenen Element (29, 37) wenigstens ein Anschlag für die Positionierung des die Schneidezähne (4, 5) aufweisende Sägenelement (1, 6) vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (29.1, 38) eine Anlagefläche für einen Schneidezahn (4, 5) bildet.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (29.1) an der Einspannhalterung (12) oder an einem Klemmbacken dieser Halterung vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag von einem Ende eines eine Anlagefläche für einen Schneidzahn bildenden federnden Elementes, beispielsweise von einer Blattfeder (38) gebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zweite Schwenkachse (15) in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereichs befindet, an dem das Schärfen des jeweiligen Schneidzahnes (4, 5) erfolgt.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basis (11) um die zweite Schwenkachse (15) ein Schwenkträger (14) schwenkbar vorgesehen ist, dass am Schwenkträger (14) in Richtung der dritten Gelenkachse (20) ein Schlitten (17) einstellbar angeordnet ist, und dass am Schlitten (17) oder an einem schwenkbar mit dem Schlitten verbundenen Tragelement (19) der Halter (25) um die erste Achse (23) einstellbar vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einspannhalter von einem an der Basis (11) vorgesehenen Klemmeinrichtung (36) zum Festklemmen eines Sägeblattes (6) gebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basis (11) ein beispielsweise von einer Stange (34) gebildeter Halter zum Einspannen eines Sägeblattes (6) an einer mittigen Sägeblattöffnung vorgesehen ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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