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Die
Neuerung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäss Oberbegriff Schutzanspruch
1.
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Aufgabe
der Neuerung ist es, eine Vorrichtung aufzuzeigen, die es ermöglicht,
unter Verwendung einer an einem elektromotorischen Arbeitswerkzeug,
beispielsweise an einer Handbohrmaschine befestigten Schleifscheibe
Schneidzähne
von Elementen von Sägen,
beispielsweise Schneidzähne
an der Kette einer Kettensäge
oder an einem Sägeblatt professionell
mit hoher Qualität
nachzuschärfen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung entsprechend dem Schutzanspruch
1 ausgebildet. Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
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Die
Neuerung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in sehr vereinfachter
schematischer Darstellung einen Teillänge einer Kette einer Kettensäge mit den
zu schärfenden
Zähnen;
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2 eine Vorrichtung gemäß der Neuerung in
Seitenansicht ohne Schleifscheibe und elektrischem Antrieb;
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3 eine Darstellung wie 2, jedoch mit elektrischem
Antrieb und Schleifscheibe;
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4 eine Frontansicht der
Vorrichtung der 2 und 3;
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5 in vereinfachter Darstellung
eine Draufsicht auf eine Einspannhalterung für eine Kette.
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Zur
einfacheren Erläuterung
sind in den 2 ff jeweils
die drei senkrecht zueinander verlaufenden Raumachsen X, Y und Z
eingetragen.
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In
der 1 ist schematisch
eine Teillänge einer
Kette 1 einer Kettensäge
dargestellt. Die Kette 1 besteht aus einer Vielzahl von
Kettengliedern 2 und 3, die jeweils gelenkig miteinander
und einander abwechselnd zu der Kette 1 verbunden sind.
Jedes Kettenglied 2 bzw. 3 ist mit einem Schneidzahn 4 versehen.
Die Schneidzähne 4 sind
bei der für
die 1 gewählten Darstellung
bei den Kettengliedern 2 rechts und bei den Kettengliedern 3 links über das
jeweilige Kettenglied wegstehend vorgesehen. Die Schneidzähne 4 bilden
eine Schneidfläche
oder Schneide 4.1, die in einer Ebene liegt, welche gegenüber der
Längserstreckung
der Kette 1 um zwei senkreicht zueinander verlaufenden
und senkrecht zur Längserstreckung
der Kette 1 orientierten Achsen geneigt ist.
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Unter
anderem zum Schärfen
der Kette 1 bzw. der Schneiden 4.1, aber auch
zum Schärfen
der Schneide von Zähnen 5 von
Sägeblättern 6 dient
die in den 2 ff dargestellte
und dort allgemein mit 10 bezeichnete Vorrichtung.
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Die
Vorrichtung 10 besteht u.a. aus einer Basis 11,
mit der die Vorrichtung 10 beispielsweise unter Verwendung
von Schrauben an einem Arbeitstisch 12 befestigt werden
kann, und zwar derart, dass die Basis 11 bei der für die Figuren
gewählten
Darstellung in Richtung der X-Achse über den Rand des Arbeitstisches
mit dem größten Teil
ihrer Länge
vorstehen.
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Die
X-Achse und die Y-Achse sind bei der für die Figuren gewählten Darstellung
die senkrecht zueinander verlaufenden horizontalen Achsen, die die horizontale
X-Y-Ebene bestimmen.
Die Z-Achse ist die vertikale Achse, die auch lotrecht zu der X-Y-Ebene orientiert
ist.
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Die
Basis 11 ist bei der dargestellten Ausführungsform durch Biegen und
Stanzen aus Stahlblech hergestellt, und zwar als flaches U-Profil
mit den beiden Schenkeln 11.1, dem diese Schenkel verbindenden
Jochabschnitt 11.2 und mit der an jedem Schenkel 11.1 vorgesehenen
Abwinklung 11.3, mit der die Befestigung an der Oberseite
des Arbeitstisches 12 erfolgt. Die Längsachse der Basis 11 ist
die X-Achse.
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Auf
der Oberseite des Jochabschnittes 11.2 ist an dem einen
Ende, d.h. bei der für
die 2 gewählten Darstellung,
am linken, am weitesten über den
Arbeitstisch 12 wegstehenden Ende (Vorderseite) eine Einspannhalterung 13 vorgesehen,
in der das jeweils zu schärfende
Kettenglied 2 bzw. 3 eingespannt und exakt positioniert
werden kann. Die Einspannhalterung wird nachstehend noch näher beschrieben.
Die eingespannte Kette 1 ist dann mit ihrer Längserstreckung
in Richtung der Y-Achse orientiert.
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Auf
der Oberseite der Basis 11 ist ein plattenartiger Schwenkträger 14 vorgesehen,
der mittels eines Gelenkbolzens 15 um eine parallel zur
Z-Achse verlaufende Achse schwenkbar ist. Der Gelenkbolzen 15 befindet
sich unmittelbar unter dem Schleifpunkt, an welchem die zu schärfende Schneide 4.1 des
jeweiligen Kettengliedes 2 bzw. 3 positioniert
ist. Der Schwenkträger 14 ist
aus einer neutralen Stellung, in der dieser Schwenkträger mit
seiner Längsachse
in der X-Achse liegt, in zwei Endstellungen schwenkbar, in denen
die Längserstreckung
des Schwenkträgers 14 zwar
weiterhin in der X-Y-Ebene angeordnet ist, mit der X-Achse aber
einen positiven oder negativen Winkel einschließt, der der jeweiligen Schräge der zu
schärfenden
Schneidfläche 4.1 entspricht,
und zwar der in der Draufsicht auf die Vorrichtung 10 positive
Schwenkwinkel (Schwenkwinkel im Gegenuhrzeigersinn) für die Schneiden 4.1 an
den Kettengliedern 3 der 1 und
der entsprechende negative Schwenkwinkel des Schwenkträgers 14 für die Schneiden 4.1 der
Kettenglieder 2 der 1.
Mittels einer Klemmschraube 16 ist der Schwenkträger 14 in
der jeweiligen Winkeleinstellung an der Basis 11 fixierbar.
Die Klemmschraube 16 befindet sich dabei an dem dem Gelenkbolzen 15 entfernt
liegenden Ende des sich nahezu über
die gesamte Länge
der Basis 11 erstreckenden Schwenkträgers 14.
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An
der Oberseite des Schwenkträgers 14 ist mit
Abstand vom Gelenkbolzen 15 bzw. von der von diesem Gelenkbolzen
gebildeten Schwenkachse ein Schlitten 17 verstellbar vorgesehen,
und zwar in einer in der X-Y-Ebene liegenden Achsrichtung senkrecht
zur Längserstreckung
des Schwenkträgers 14, d.h.
bei in der neutralen Stellung befindlichem Schwenkträger 14 in
der X-Achse. Der Schlitten 17 ist bei der dargestellten
Ausführungsform
als U-Profil ausgebildet, und zwar mit den beiden, über die
Oberseite des Schwenkträgers 14 wegstehenden
Schenkels 17.1 und dem diese Schenkel verbindenden Jochabschnitt 17.2,
welches auf der Oberseite des Schwenkträgers 14 aufliegt und
dort in geeigneter Weise, beispielsweise mit Führungsschlitze durchgreifenden
Halteelementen am Schwenkträger 14 gehalten
und in der Achsrichtung senkrecht zur Längserstreckung des Schwenkträgers verschiebbar geführt ist.
Die Einstellung des Schlittens 17 erfolgt über eine
Gewindestange 18 mit Drehknopf 18.1. Die Gewindestange 18,
die mit ihrer Längserstreckung
in der X-Y-Ebene
und in einer Achsrichtung senkrecht zur Längserstreckung des Schwenkträgers 14 angeordnet
ist, ist beispielsweise beidendig in dem Schlitten 17 drehbar,
allerdings axial nicht verschiebbar gelagert und greift mit ihrem
Gewinde in ein Muttergewindestück
am Schwenkträger 14 ein,
so dass durch Drehen an dem Knopf 18.1 der Schlitten 17 fein
verstellt werden kann.
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Am
Schlitten 17 ist zwischen den beiden Schenkeln 17.1 ein
Tragarm 19 mit einem unteren Ende schwenkbar vorgesehen,
und zwar mittels eines Gelenkbolzens 20 um eine Achse,
die wiederum in der X-Y-Ebene und senkrecht zur Längserstreckung
des Schwenkträgers 14 orientiert
ist, d.h. bei in der neutralen Schwenkstellung befindlichen Schwenkträgers 14 parallel
zur Y-Achse liegt. Der Gelenkbolzen 20 ist mit seinen beiden
Enden jeweils in einer Bohrung 21 in dem betrefenden Schenkel 17.1 gehalten.
Bei der dargestellten Ausführungsform
sind zwei derartige Bohrungen 21 in jedem Schenkel 17.1 vorgesehen,
und zwar derart, dass die beiden Bohrungen 21 mit ihrer
Achse in einer gemeinsamen X-Y-Ebene liegen, in Richtung der Längserstreckung
des Schwenkträgers 14 aber
gegeneinander versetzt sind.
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Die
den größeren Abstand
von der Schwenkachse des Schwenkträgers 14 aufweisenden
Bohrungen 21 werden für
das Anlenken des Trägers 13 dann
verwendet, wenn die Vorrichtung 10 zum Schärfen der
Schneidzähne 4 einer
Kette 1 dient. Die beiden, den kleineren Abstand von der
Achse des Schwenkträgers 14 aufweisenden Bohrungen 21 werden
zum Anlenken des Trägers 19 dann
verwendet, wenn die Vorrichtung 10 zum Schärfen der Schneidzähne 5 eines
Sägeblattes 6 dient.
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Am
Tragarm 19 ist eine als Winkelstück ausgebildete Tragplatte 22 mit
einem Schenkel 22.1 mittels eines Gelenkbolzens 23 schwenkbar
vorgesehen, und zwar um eine Achse, die senkrecht zur Längserstreckung
des Tragarmes 19 sowie auch senkrecht zur Achse des Gelenkbolzens 20 orientiert ist.
Der Gelenkbolzen 23 befindet sich dabei in unmittelbarer
Nähe des
Gelenkbolzens 20. Mittels einer Klemmschraube 24 ist
die jeweilige Schwenkstellung der Tragplatte 22 fixierbar.
Durch das Schwenken um den Gelenkbolzen 23 ist die Neigung
der Schneidfläche 4.1 der
Schneidzähne 4 bzw.
der Schneidzähne 5 um
die zweite, senkrecht zur Längserstreckung
der Kette 1 bzw. senkrecht zur Ebene des Sägeblattes 6 einstellbar.
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Am
Schenkel 22.2 ist eine Klemmbefestigung 25 für eine elektrische
Handbohrmaschine 26 befestigt. Die Klemmbefestigung 25 besitzt
einen ringförmigen
Klemm- oder Spannabschnitt 25.1, in welchem die Handbohrmaschine 26 mit
einem an dem Gehäuse
dieser Maschine ausgebildeten und die angetriebene Welle 26.1 der
Maschine konzentrisch umschließenden
zylinderförmigen
Gehäuseabschnitte 26.2 durch
Festklemmen befestigt werden kann, und zwar derart, dass dann die
Achse der Welle 26.1 senkrecht zur Ebene des Schenkels 22.2 und damit
auch senkrecht zur Achse des Gelenkbolzens 23 orientiert
ist. Die beiden Schenkel 22.1 und 22.2, von denen
der Schenkel 22.1 in einer Ebene senkrecht zur Achse des
Gelenkbolzens 23 liegt, schließen einen Winkel von 90° miteinander
ein.
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Seitlich
von dem Klemmabschnitt 25.1 ist die Klemmhalterung 25 einstellbar
am Schenkel 22.2 gehalten und zwar durch Schwenken senkrecht
zur Ebene des Schenkels 22.2 um die Achse eines Gelenkbolzens 27.
Mit einer Einstellschraube 28 ist diese Schwenkeinstellung,
die insbesondere zur Einstellung der Schleiftiefe bei abgenutzten
Ketten 1 und abgenutzten Reißsägeblättern 6 dient, in
feinen Schritten möglich.
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Die 5 zeigt die Einspannhalterung 13 nochmals
in Einzeldarstellung. Diese Halterung umfasst im wesentlichen zwei
Klemmbacken 29 und 30, von denen die Klemmbacken 29 fest
mit der Oberseite der Basis 11 verbunden ist und der Klemmbacken 30 über eine
Schraube 31 gegen den Klemmbacken 29 anpressbar
ist. Zwischen den beiden Klemmbacken 29 und 30 ist
ein Klemmspalt 32 gebildet, der sich in Richtung der Y-Achse
erstreckt und zur Aufnahme des unterhalb der Schneidzähne 4 gebildeten Abschnitts
der Kette 1 dient. Am Klemmbacken 29 ist weiterhin
oben ein Anschlag 29.1 für die Rückseite des jeweils zu schärfenden
Schneidzahnes 4 gebildet.
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Das
Schärfen
der Kette 1 erfolgt in der Weise, dass zunächst jeweils
die Schneidzähne 4 beispielsweise
sämtlicher
Kettenglieder 2 und anschließend die Schneidzähne sämtlicher
Kettenglieder 3 geschärft
werden. Für
das Schärfen
wird die Kette zunächst
mit einer Länge
in der Einspannhalterung 13 derart befestigt, dass ein
Schneidzahn 4, beispielsweise der Schneidzahn 4 eines
Kettengliedes 2 mit seiner Rückseite gegen den Anschlag 29.1 anliegt
und die Kette im Spalt 32 durch Festdrehen der Schraube 31 zwischen
den beiden Spannbacken 29 und 30 durch Einspannen
gehalten ist. Im Anschluss daran erfolgt bei an der Klemmhalterung 25 durch Festklemmen
befestigter Bohrmaschine 26 und bei auf der Welle 26.1 aufgespannter
Schleifscheibe 33 das Einstellen der Vorrichtung 10 für das Schleifen der
Schneiden 4.1 der Kettenglieder 2.
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Es
wird dann zunächst
die Lage der Schleifebene eingestellt, und zwar durch entsprechendes Schwenken
des Schwenkträgers 14 um
das Gelenk des Gelenkbolzens 15 und durch Schwenken des Trägers oder
der Tragplatte 22 um den Gelenkbolzen 23. Die
jeweilige Einstellung wird mit der zugehörigen Klemmschraube 16 bzw. 23 fixiert.
Die zum Schleifen verwendete, der Handbohrmaschine 26 zugewandte Seite
der Schleifscheibe 33 befindet sich dann in einer Ebene
parallel zur Ebene der nachzuschleifenden Schneidfläche bzw.
Schneide 4.1, aber noch im Abstand von dieser.
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Durch
Schwenken um den Gelenkbolzen 20 erfolgt später beim
Nachschleifen oder Schärfen
das Zustellen der Schleifscheibe 33 aus einer nicht wirksamen
Stellung in die Schleifstellung und aus dieser zurück. Bei
der Einstellung wird die Schleiftiefe überprüft bzw. eingestellt. Die evt.
notwendige Einstellung der Schleiftiefe erfolgt über die Einstellschraube 28 und
durch das Schwenken des Klemmhalters 25 um den Gelenkbolzen 27.
Nach diesen Einstellungen, bei denen die wirksame Schleiffläche der
Schleifscheibe 33 noch von der Ebene der Schneide 4.1 des in
der Einspannhaltung 13 gehaltenen Schneidzahnes 4 beabstandet
ist, erfolgt dann mittels des Schlittens 17 bzw. der Einstellschraube 18 das
Einstellen der Schleifebene in der Weise, dass die für das Schleifen
wirksamen Seite der Schleifscheibe 33 tatsächlich in
der Ebene der Schneidfläche
liegt und der betreffende Schneidzahn 4 an seiner Schneidfläche 4.1 nachgeschliffen
werden kann.
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Nach
dieser Einstellung wird dann der in der Einspannhalterung 13 bereits
eingespannte Schneidzahn 4 bei eingeschalteter Handbohrmaschine 26 geschärft. Danach
wird die Einspannhalterung 13 gelöst und das nächstfolgende
Kettenglied 2 mit dem gegen den Anschlag 29.1 anliegenden
und dadurch genau positionierten Schneidzahn 4 in der Einspannhalterung
fixiert und anschließend
an der Schneide 4.1 geschärft. Dieser Vorgang wird fortgesetzt,
bis sämtliche
Schneidzähne 4 der
Kettenglieder 2 geschärft
sind. Im Anschluss daran erfolgt durch Umdrehen der Kette 1 das
Nachschleifen oder Schärfen der
Schneidzähne 4 der
Kettenglieder 3, wofür
zuvor die Vorrichtung 10 für diese Schneidzähne zunächst in
analoger Weise, wie vorstehend beschrieben, eingestellt wird.
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Wie
bereits erwähnt,
ist für
das Schärfen
der Schneidzähne 4 der
Träger 19 mit
dem Gelenkbolzen 20 in den den größeren Abstand von dem Gelenkbolzen 15 aufweisenden
Gelenkbohrungen 21 gehalten.
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Die 2 – 4 zeigen
die Vorrichtung 10 in einem Zustand zum Schärfen der
Schneiden der Zähne 5 eines
Sägeblattes 6.
Hierfür
ist an der Vorderseite der Basis 1, an der auch die Einspannhalterung 13 vorgesehen
ist, ein zusätzlicher
Halter für
das Sägeblatt 6 angebracht.
Dieser Halter besteht im wesentlichen aus einer mit einem Ende an
der Basis 2 gehaltenen und von der Basis nach unten wegstehenden,
mit der Achse in der Z-Achse orientierten Haltestange 34,
an der axial verschiebbar und festklemmbar eine Klemmeinrichtung 35 vorgesehen
ist, mit der das betreffende Sägeblatt
an der mittigen Öffnung dieses
Sägeblattes
durch Festklemmen fixierbar ist, und zwar derart, dass das Sägeblatt
dann mit seinen Oberflächenseiten
in der Y-Z-Ebene
orientiert ist und mit einem Teil seines Umfangs über die
Oberseite der Basis 11 vorsteht. An der Oberseite der Basis 11 ist am
vorderen Ende dieser Basis eine weitere Klemmeinrichtung 36 vorgesehen,
die bei der dargestellten Ausführungsform
von einem U-förmigen
oder gabelartigen Halter 36.1 besteht, der mit einem Schwenkel an
der Basis 11 befestigt ist und am anderen Schenkel eine
Klemmschraube 36.2 aufweist. Das Sägeblatt 6 ist zwischen
den beiden Schenkeln aufgenommen und wird mit der Klemmschraube 36.2 fixiert,
so dass es dann verdrehungssicher gehalten ist. Um eine eindeutige
Lage der Zähne 5 insbesondere
zu dem für
das Nachschärfen
dieser Zähne
richtig eingestellten Schleifscheibe 33 zu erreichen, ist
weiterhin an einem Hilfsarm 37, der mit der Basis 11 verbunden
ist und sich in Richtung der Y-Achse über eine Seite der Basis wegerstreckt,
eine Blattfeder 38 vorgesehen, die mit einem Ende in Längsrichtung des
Hilfsarmes 37 an diesem einstellbar ist und mit ihrem anderen
Ende jeweils einen Anschlag für
jeweils einen Zahn 5 des Sägeblattes 6 bildet.
Die Tragstange 34 mit dem Klemmstück 35, das weitere Klemmstück oder
Klemmelement 36 sowie auch der Hilfsarm 37 mit
der als Anschlag dienenden Blattfeder 38 sind bevorzugt
Bestandteil einer Baueinheit, die als Ganzes an der Vorderseite
der Basis 11 befestigt ist, vorzugsweise abnehmbar.
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Nach
dem Befestigen des zu schärfenden Sägeblattes 6 mit
dem Klemmelement 35 wird zunächst die als Anschlag dienende
Blattfeder 38 so eingestellt, dass sich jeweils ein Zahn 5 in
der Schleifposition befindet. Im Anschluss daran wird die Schleifscheibe 33 bzw.
die Ebene der zum Schärfen dienende
Seite der Schleifscheibe durch Schwenken des Schwenkträgers 14 und
der Tragplatte 22 eingestellt, wobei die jeweilige Einstellung
wiederum durch die Klemmschrauben 16 und 24 fixiert
wird. Anschließend
erfolgt mit der Einstellschraube 28 das Einstellen der
Schleiftiefe und durch Verstellen des Schlittens 17 wiederum
das Verschieben der Schleifebene derart, dass das Nachschärfen der
Zähne 5 an
ihren Schneidflächen
erreicht ist. Beim Schärfen
eines Zahnes ist dessen Position durch den Anschlag der Blattfeder 38 an
einem anderen Zahn des Sägeblattes
definiert und das Sägeblatt
durch die Klemmeinrichtung 36 so fixiert, das ein Nachschärfen ohne
Vibrieren erreicht ist. Nach dem Schärfen eines Zahnes wird die
Klemmeinrichtung 36 gelöst
und das Sägeblatt 6 um
die Teilung zweier Zähne
weiter bewegt, wobei sich die Zähne
hierbei ratschenartig an der Blattfeder vorbei bewegen. Vor dem
Nachschlagen eines neuen Zahnes wird das Sägeblatt wieder durch die Klemmeinrichtung 36 fixiert
usw.
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Da
bei herkömmlichen
Sägeblättern die Schneidflächen der
Zähne 5 jeweils
abwechselnd eine unterschiedliche Neigung gegenüber der Ebene des Sägeblattes
aufweisen, erfolgt auch das Schärfen
der Zähne 5 in
der Weise, dass zunächst
die Zähne
mit der einen Neigung geschärft
werden und dann in einem neuen Arbeitsgang mit geänderter
Einstellung der Vorrichtung 1 die Zähne mit der zweiten Neigung.
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Mit 25.2 ist
noch ein Hand- oder Betätigungsgriff
für das
manuelle Schwenken der Klemmhalterung 25 um die Achse des
Gelenkbolzens 20 bezeichnet. Zur Vermeidung von Unfällen ist
an der Klemmhalterung 25 weiterhin eine Schleifscheibenabdeckung 37 vorgesehen,
die die Schleifscheibe 33 weitestgehend abdeckt.
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Die
Neuerung wird voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind,
ohne dass dadurch der der Neuerung zugrunde liegende Erfindungsgedanken
verlassen wird.
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- 1
- Kette
- 2,3
- Kettenglied
- 4
- Schneidzahn
- 4.1
- Schneidfläche
- 5
- Zahn
- 6
- Sägeblatt
- 10
- Vorrichtung
- 11
- Basis
- 11.1
- Schenkel
- 11.2
- Jochabschnitt
- 11.3
- Abwinklung
- 12
- Arbeitstisch
- 13
- Einstellhalter
- 14
- Schwenkträger
- 15
- Gelenkbolzen
- 16
- Klemmschraube
- 17
- Schlitten
- 17.1
- Schenkel
- 17.2
- Jochabschnitt
- 18
- Einstellschraube
- 18.1
- Drehknopf
- 19
- Tragarm
- 20
- Gelenkbolzen
- 21
- Bohrung
für Gelenkbolzen
- 22
- Tragplatte
- 22.1,
22.2
- Schenkel
- 23
- Gelenkbolzen
- 24
- Klemmschraube
- 25
- Klemmhalterung
- 25.1
- Klemmabschnitt
oder Ring
- 26
- Handbohrmaschine
- 26.1
- Welle
- 26.2
- kreiszylinderförmiger Gehäuseabschnitt
- 27
- Gelenkbolzen
- 28
- Einstellschraube
- 29,30
- Klemmbacken
- 29.1
- Anschlag
- 31
- Klemmschraube
- 32
- Spalt
- 33
- Schleifscheibe
- 34
- Haltestange
- 35,
36
- Klemmelement
- 36.1
- Klemmstück
- 36.2
- Klemmschraube
- 37
- Hilfsarm
- 38
- Blattfeder
- 39
- Schleifscheibenabdeckung
- 25.2
- Handgriff