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DE202004011814U1 - Mess- und Warngerät - Google Patents

Mess- und Warngerät Download PDF

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DE202004011814U1 DE200420011814 DE202004011814U DE202004011814U1 DE 202004011814 U1 DE202004011814 U1 DE 202004011814U1 DE 200420011814 DE200420011814 DE 200420011814 DE 202004011814 U DE202004011814 U DE 202004011814U DE 202004011814 U1 DE202004011814 U1 DE 202004011814U1
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Abstract

Mess- und Warngerät, insbesondere zur Schimmelpilzprävention in geschlossenen Räumen, mit einer Sensorik zur Erfassung von wenigstens einer aktuellen Raumlufttemperatur und einer aktuellen Raumluftfeuchte, mit einer Anzeigevorrichtung, insbesondere zur Anzeige eines Alarms im Falle der Überschreitung vordefinierter Grenzwerte, sowie einer Prozessoreinheit (11) zur Signalverarbeitung und Gerätesteuerung, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessoreinheit (11) ein Datenspeicher (12) zugeordnet ist, wobei in diesem Datenspeicher (12) im Wege der Kalibrierung zumindest raum-, und/oder gebäudespezifische Daten abgelegt sind und die mittels der Sensorik erfassten Werte, insbesondere der aktuellen Raumtemperatur und aktuellen Raumluftfeuchte, vorzugsweise mittels in dem Datenspeicher (12) abgelegter geeigneter Kennlinien, derart mit den gespeicherten Daten in Bezug gesetzt sind, dass die von der Sensorik erfassten Absolutmesswerte in bezogene Relativmesswerte umgesetzt sind und der weiteren Signalverarbeitung zugeführt werden und im weiteren die Anzeige des Alarms in Abhängigkeit des Überschreitens definierter Grenzwerte für diese Relativmesswerte erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Mess- und Warngerät, insbesondere zur Schimmelpilzprävention in geschlossenen Räumen mit einer Sensorik zur Erfassung von wenigstens einer Raumlufttemperatur und einer Raumluftfeuchte, mit einer Anzeigevorrichtung, insbesondere zur Anzeige eines Alarms im Falle der Überschreitung vordefinierter Grenzwerte, sowie einer Prozessoreinheit zur Signalverarbeitung und Gerätesteuerung.
  • Ein derartiges Gerät, ein sogenanntes „Thermohygrometer" befindet sich derzeit unter dem Namen bzw. „Testo 608-H1" auf dem Markt. Es handelt sich dabei um ein Gerät zur Messung von Luftfeuchte und Lufttemperatur mit einer integrierten Taupunktberechnung aus diesen gemessenen Werten.
  • Der Taupunkt bezeichnet dabei die Lufttemperatur, die bei einem vorgegebenen Wassergehalt dazu führt, dass aus der Luft Tauwasser ausfällt. Die Taupunkttemperatur in einem vorgegebenen Klima von 20 Grad bei einer üblichen Raumluftfeuchte von 50 % liegt im Innenraum bei ca. 9,3 Grad.
  • In Wohnräumen ist demnach möglichst darauf zu achten, dass die Innenoberflächentemperatur eine Mindesttemperatur von 10 Grad nicht unterschreitet, um die erwähnte und unerwünschte Tauwasserbildung zu vermeiden oder aber dafür zu sorgen, dass etwa entstandenes Tauwasser schadensfrei verdunsten kann.
  • Die Problematik der Tauwasserbildung hat insbesondere aufgrund der daraus resultierenden Schimmelpilzbildung, mit dem für die menschliche Gesundheit nachteiligen Einflüssen der Schimmelpilzgifte und aufgrund von deren toxischer Wirkung, eine erhebliche Bedeutung erlangt. Das Problem ist dadurch verschärft worden, dass neue und alte Häuser heute zunehmend luftdicht ausgestattet werden, um den Anforderungen der neuen Wärmeschutzverordnungen gerecht zu werden, die insbesondere deshalb erlassen wurden, um die CO2-Emission zu reduzieren. Die Beschlagbildung innerhalb eines Wohnraums ist stets ein Indiz für das Zusammentreffen von mehreren Faktoren, nämlich der Lufttemperatur außen, der Lufttemperatur innen, dem K-Wert des jeweiligen Bauelements und der relativen Luftfeuchte des jeweiligen Raums. Die etwaige Bildung von Tauwasser im Innenraum ist also nicht nur das Ergebnis des Zusammenwirkens von Raumfeuchte und Raumtemperatur, sondern vielmehr auch der gebäudeimmanenten Gegebenheiten. Dies wird beispielsweise schon dadurch deutlich, dass aufgrund der unterschiedlichen K-Werten in erster Linie Taubildung im Bereich der relativ kälteren Oberflächen erfolgt.
  • Auch darf das Überschreiten des Taupunktes nicht gleich mit Schimmelpilzbildung gleichgesetzt werden, denn auch bei der zum Teil unvermeidbaren der Tauwasserbildung ist nur dann eine Schimmelpilzbildung zu befürchten, wenn das niedergeschlagene Tauwasser nicht schadensfrei verdunsten kann. Bei normalem Lüftungsverhalten und unter normalen Umgebungsbedingungen, also einer Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad bei einer durchschnittlichen relativen Raumluftfeuchte kleiner als 50 bis 55 % ist bei sachgemäßer Bausführung mit Schimmelpilzbildung eher nicht zu rechnen. Im Übrigen ist noch darauf hinzuweisen, dass die Schimmelpilzbildung unter anderem auch eine Konsequenz mangelnder Raumreinigung sein kann, da Staub üblicherweise von feuchten Untergründen gebunden wird und dieser feuchte Staub wiederum einen idealen Nährboden für Schimmelpilze darstellt. Insbesondere im Bereich von Fensterrahmen kann dies durch entsprechend kräftigen Lichteinfall verstärkt werden.
  • Insbesondere im Zusammenhang mit den im Neubaubereich heute häufig üblichen Niedrigenergiehäusern oder Passivhäusern, die sich durch eine sehr hohe fast vollständige Luftdichtheit der eingesetzten Baustoffe und eine nahezu perfekte Wärmedämmung auszeichnen, besteht bei mangelnder Lüftung das Problem des Tauwasserniederschlags, das vielerorts durch Maßnahmen der Zwangsbelüftung bekämpft werden soll. Unter einer Zwangsbelüftung ist eine Sensorik zu verstehen, die wiederum Raumfeuchte und Raumtemperatur misst und dann mittels einer Aktorik aktive oder passive Lüftungselemente zum Zwecke der Belüftung des Raums einsetzt, um bei Überschreitung des Taupunkts für eine ausreichende Lüftung zu sorgen. Wie bereits erwähnt, können bei entsprechend normalen Lüftungsverhalten diese relativ kostenintensiven Maßnahmen der Zwangsbelüftung vollständig entfallen. Folglich kann in einem derartigen Fall auch die ansonsten erforderliche gesamte kostenintensive Aktorik entfallen.
  • Das bereits erwähnte Gerät „Testo 608-H1" der Firma Testo stellt hierzu ein erstes sinnvolles und wertvolles Hilfsmittel für den üblicherweise mit der Auswertung der Daten von Raumluftfeuchte und Raumlufttemperatur überforderten Durchschnittsverbraucher dar. Das Gerät verfügt nämlich über eine Alarmfunktion und meldet mit einem LED-Alarms, also mittels einer optischen Anzeige, Grenzwertüberschreitungen. Der Verbraucher kann dann nach der Alarmanzeige sein Lüftungsverhalten ausrichten und beispielsweise anhand der auf dem Gerät angezeigten Messwerte, nämlich der Raumluft-feuchte und der Raumlufttemperatur den Erfolg seiner Lüftungsbemühungen sofort feststellen.
  • Es versteht sich, dass die Akzeptanz dieser Geräte sowohl mit deren Bedienfreundlichkeit, aber auch mit deren Zuverlässigkeit steht und fällt.
  • Das vorbekannte Gerät lässt jedoch völlig unberücksichtigt, dass die Raumluftfeuchte und Raumlufttemperatur noch keine zuverlässige Bestimmung des raumspezifischen Taupunktes zulässt, da die jeweiligen Gebäudedaten, also sprich die jeweils eingesetzte Wärmedämmung, die Anzahl der gegebenenfalls freistehenden Außenwände und die Größe der vorhandenen Fensterflächen, also der Mix, der den Raum gegenüber der Umgebung abschließenden K-Werte entscheidend für die im Raum auch noch lokal unterschiedlichen Taupunkte ist.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannte Anzeigevorrichtung stellt somit zwar ein wertvolles Hilfsmittel für den Verbraucher zur Verbesserung seines Lüftungsverhaltens dar, wobei der Wert dieses Hilfsmittels dadurch begrenzt ist, dass es mehr oder minder dem Zufall überlassen bleibt, ob die angezeigten Alarme auch mit der jeweils vor Ort vorhandenen Bauphysik in Einklangstehen. Das Gerät muss also entweder derart kalibriert sein, dass es die Grenzwerte derart niedrig ansetzt, dass quasi in jedem Falle ein ausreichendes Lüftungsverhalten sichergestellt ist, mit der Folge, dass häufig bereits bei völlig unkritischen Werten Alarm gegeben wird und gelüftet werden muss. Sobald der Verbraucher dies feststellt, wird er zunehmend sein Lüftungsverhalten wieder weitgehend unabhängig von der jeweiligen Geräteanzeige gestalten. Selbstverständlich gilt dies erst recht für den Fall, dass die Grenzwerte höher eingestellt werden und die Schimmelpilzbildung auch dann eintritt, wenn das Lüftungsverhalten auf die angezeigten Alarme abgestimmt war.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Mess- und Warngerät zur Schimmelprävention zu schaffen, das dem Kunden eine verbesserte Anzeigegenauigkeit und einen erhöhten Bedienkomfort bietet.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch ein Mess- und Warngerät gemäß Hauptanspruch gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den abhängigen Ansprüchen 2 bis 15 zu entnehmen.
  • Dadurch, dass das Mess- und Warngerät über den Stand der Technik hinaus mit einem Datenspeicher versehen ist, in dem die raum- und/oder gebäudespezifischen Daten des zu überwachenden Raums im Wege der Kalibrierung angelegt sind und diese Daten mit den erfassten Absolutmesswerten derart in Beziehung gesetzt werden, dass diese zu Relativmesswerten umgesetzt werden und erst aufgrund dieser Relativmesswerte eine Alarmanzeige erfolgt, ist sichergestellt, dass die Alarmanzeige durch die Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten vor Ort deutlich verbessert und genauer ist.
  • Selbstverständlich kann eine derart individuelle Raumkalibrierung im herkömmlichen Haushalts- und Privatbereich schon aus Kostengründen nicht erfolgen. Die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der angezeigten Alarme ist jedoch schon dann wesentlich verbessert, wenn zumindest wesentliche Bauunterschiede, wie etwa die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubauten bzw. zwischen alleinstehenden Häusern und Reihenhäusern oder Geschosswohnungen, im Wege der Vorkalibrierung angelegt sind und dann die entsprechend spezifizierten Mess- und Warngeräte an den richtigen Einsatzorten zum Einsatz gelangen. Die Beschränkung auf einige wenige Kennlinien ermöglicht es, dass das erfindungsgemäße Mess- und Warngerät ausgesprochen kostengünstig und zur individuellen Nachrüstung mehr oder minder jedem Privathaushalt anbieten zu können.
  • In besonders einfacher Ausgestaltung genügt es selbstverständlich, wenn das Gerät ausschließlich mit einer Alarmanzeige verbunden ist. Der Verbraucher muss dann lediglich im Falle der Alarmanzeige nach Möglichkeit lüften. Nachdem jedoch mit dem Gerät in an sich bekannter Weise die jeweilige Raumtemperatur und Raumfeuchte gemessen wird, liegt es nahe, diese Werte auch auf der Anzeigevorrichtung zur Anzeige zu bringen. Die entsprechende Anzeige fördert darüber hinaus das Vertrauen des Benutzers in das Gerät, da die Korrektheit der angezeigten Daten ein Indiz dafür darstellen, dass auch die angezeigten Alarme zutreffend sind.
  • Das Gerät wird üblicherweise mit einer herkömmlichen LCD-Anzeige versehen sein, so dass es aus Kostengründen sinnvoll sein kann, zwischen den angezeigten Werten hin und her schalten zu können, um die Anzeige und das Gerät insgesamt entsprechend klein und platzsparend ausführen zu können.
  • Selbstverständlich können im Rahmen der Erfindung auch weitere Werte auf der Anzeigevorrichtung zur Anzeige gebracht werden, wie etwa die im Rahmen der Signalverarbeitung ermittelten Relativmesswerte oder anderes.
  • Ein weiterer Vorteil der Anzeige der gemessenen Raumtemperatur und/oder Raumfeuchte besteht darin, dass der Verbraucher unmittelbar den Erfolg seiner Lüftungsbemühungen an der veränderten Anzeige ablesen kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung beschränkt sich das Gerät nicht auf eine digitalen Alarmanzeige, sondern gibt einen gestuften Alarm, beispielsweise in Form einer Ampelschaltung. So kann die Alarmanzeige mit einem grünen Licht die Betriebsbereitschaft des Gerätes anzeigen, sowie, dass die aktuell gemessenen Relativmesswerte innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen. Durch eine gelbe Anzeige können etwaige bevorstehende Betriebsstörungen, wie etwa, dass die Batteriespannungsversorgung langsam abfällt, angezeigt werden. Durch rotes Licht kann das momentane Überschreiten der vordefinierten Grenzwerte angezeigt werden und schließlich durch ein zusätzliches Blinklicht, dass nun ein sofortiges Handeln, sprich Lüften, angezeigt ist.
  • Selbstverständlich kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass die Geräte in allen zu kontrollierenden Räumen angebracht werden und schließlich kann nicht sichergestellt werden, dass eine optische Anzeige jederzeit im Blickfeld des Benutzers liegt. Daher erscheint es sinnvoll, die optische Anzeige durch eine akustische Anzeige zu ergänzen, wobei der akustische Signalgeber, insbesondere im Falle des Eintritts von definierten Alarmzuständen, anspringen sollte.
  • Insbesondere im Bereich der Vermietung von Wohnungen oder Häusern ist es im Falle der Schimmelpilzbildung oftmals umstritten, ob die Schimmelpilzbildung kausal auf Baumängel oder auf mangelndes Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen sind. Um derartige Streitigkeiten zu vermeiden und um eine klare Beweislage zu schaffen, erscheint es daher ratsam, das erfindungsgemäße Mess- und Warngerät derart weiterzubilden, dass die angezeigten Alarme mittels einer entsprechenden Quittungstaste vom Benutzer quittiert werden müssen. Dies kann beispielsweise dadurch sichergestellt werden, dass das akustische Signal erst dann abgestellt ist, wenn die Quittungstaste getätigt wurde. Das Quittierverhalten des Mieters kann dann von dem Mess- und Warngerät protokolliert werden.
  • In diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dem Mess- und Warngerät zusätzlich eine Systemuhr zugeordnet ist bzw. die in dem Mess- und Warngerät integrierte Systemuhr der Prozessoreinheit dazu genutzt wird, dass die akustische Alarmanzeige nur zu festgegebenen Tageszeiten erfolgt und auch nur zu diesen quittiert werden muss. Um dies zu ermöglichen, kann es erforderlich sein, dass eine etwaige Alarmanzeige zunächst in einem Speicher vorgehalten wird und die Alarmanzeige, insbesondere die akustische Alarmanzeige erst dann erfolgen, wenn der hierfür zulässige Tagesabschnitt erreicht ist.
  • In abermals vorteilhafter Ausgestaltung beschränkt sich die Signalverarbeitung nicht darauf, dass ein Überschreiten der als kritisch empfundenen Grenzwerte erkannt und angezeigt wird. Vielmehr ist es im Rahmen einer intelligenten Signalverarbeitung ratsam, der Signalverarbeitung eine Zeitfunktion derart zuzuordnen, dass hinsichtlich des Überschreitens von Grenzwerten zunächst der Gradient der Relativmesswerte und somit eine Tendenz der Werte derart ermittelt wird, dass beispielsweise ein kurzfristiges Überschreiten des Grenzwerts nicht zu einer sofortigen Alarmanzeige führt. Das mit einer entsprechend intelligenten Signalverarbeitung ausgestattete Mess- und Warngerät kann also aufgrund der im Wege der Signalverarbeitung festgestellten Tendenzen und Gradienten erkennen, ob nur ein lokales Hoch bzw. Tief der erfassten Relativmesswerte vorliegt oder ob eine dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte zu befürchten ist, so dass eine Signalanzeige an den Benutzer angezeigt ist.
  • Darüber hinaus kann im Rahmen der intelligenten Signalverarbeitung zwischen kritischen und unkritischen Zeiten unterschieden werden. Als kritische Zeit sind sogenannte „Tauzeiten" anzusehen, während unkritische Zeiten „Verdunstungsperioden" sind. Dabei können sich kritische und unkritische Zeiten ausgleichen bzw. die Alarmgabe fördern oder hemmen. Das System berücksichtigt also die Tauzeit als alarmsteigernd und Verdunstungsperioden als alarmhemmend. Erst nach Auswertung der alarmfördernden und alarmhemmenden Zeitabschnitte erfolgt die Alarmanzeige oder unterbleibt eben.
  • Zusätzlich können bei der Bewertung der Messergebnisse auch weitere Kennlinien und Gesetzmäßigkeiten, etwa biologische Erkenntnisse des Schimmelpilzwachstums berücksichtigt werden und bei der Klassifikation ob es sich um eine kritische oder unkritische Zeit gehandelt hat, einfließen.
  • In abermals vorteilhafter Ausgestaltung hat es sich als hilfreich erwiesen, wenn dem Gerät eine Kalenderfunktion derart zugeordnet ist, dass zwischen einem Sommer- und einem Winterbetrieb unterschieden wird. Üblicherweise müssen Sommerzeiten für die Frage der Lüftungsproblematik als unkritisch bezeichnet werden, so dass beispielsweise im Sommerbetrieb mit erhöhten Grenzwerten gearbeitet werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung ist dem erfindungsgemäßen Gerät ein Datenlogger zugeordnet, der zumindest die aufgezeichneten Absolutmesswerte und/oder Alarmzustände aufzeichnet. Selbstverständlich können auch weitere im Rahmen des Gerätebetriebs anfallende Betriebszustände, wie beispielsweise der Empfang der vom Benutzer gegebenen Quittungssignale aufgezeichnet und einer späteren Auswertung zugeführt werden.
  • Die in dem Mess- und Warngerät integrierte Sensorik arbeitet mit einem an sich herkömmlichen Kombisensor für Feuchte und Temperatur.
  • Die Sensorik umfasst eine hydrophobe Membran, die im Strömungsweg der das Gerät durchziehenden Raumluft angeordnet ist. Hierzu ist das, vorzugsweise aus EVM-verträglichen Kunststoff hergestellte, Gehäuse mit entsprechenden Lüftungsschlitzen versehen.
  • Das Mess- und Warngerät kann in vorteilhafter Ausgestaltung als kompakte Unterputz- und/oder Aufputzdose entweder mit eigener Batterieversorgung oder als Steckdoseneinsatz gestaltet sein.
  • Dadurch, dass der hydrophoben Membran eine Sensorik von seriellen CMOS-Sensoren zur Erfassung der Raumtemperatur und Raumfeuchte zugeordnet sind, ist es aufgrund der Verwendung einer seriellen Sensorik möglich, dass einzelne Sensoren ausgetauscht werden können, ohne dass abschließend eine Kalibrierung des Gesamtsystems erforderlich ist.
  • Die Erfindung wird. nachstehend anhand eines in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: eine Frontansicht eines Mess- und Warngeräts,
  • 2: ein Blockschaltbild des in 1 dargestellten Mess- und Warngeräts.
  • Das in 1 nur schematisch dargestellte Mess- und Warngerät 1 besteht zunächst im Wesentlichen aus einem EVM-verträglichen Kunststoffgehäuse 2, das üblicherweise als kompakte Unterputz- oder Aufputzdose ausgearbeitet ist. Zusätzlich kann das Gehäuse 2 als Steckdoseneinsatz ausgebildet sein. Hierzu muss in das Mess- und Warngerät 1 ein an sich herkömmliches Netzteil integriert sein, das in 1 nicht weiter dargestellt ist.
  • Das Mess- und Warngerät 1 ist mit einer Anzeigevorrichtung versehen, die im Wesentlichen aus einer LCD-Anzeige 3 sowie eine LED-Anzeige 4 besteht, die drei LED's umfasst. Die LED's sind vorzugsweise in den Farben Grün, Gelb und Rot im Gehäuse 2 angeordnet.
  • Ein weiterer Teil der Anzeigevorrichtung ist der akustische Signalgeber 5. Zusätzlich weist das Mess- und Warngerät 1 eine Bedienvorrichtung 6 auf, die mehrere Tasten umfasst, wobei insbesondere auf eine Quittungstaste 7 und eine Umschalttaste 8 hinzuweisen ist. Das Gehäuse 2 ist darüber hinaus mit einer Reihe von Lüftungsschlitzen 10 versehen und wird dementsprechend von der Umgebungsluft des Raums umströmt.
  • Der Aufbau des in 1 darstellten Mess- und Warngeräts 1 kann im Wesentlichen dem in 2 gezeigten Blockschaltbild entnommen werden. Gemäß der Darstellung in 2 umfasst das Mess- und Warngerät zunächst eine Prozessoreinheit 11, der ein Datenspeicher 12 zugeordnet ist. Die Prozessoreinheit 11 steht überdies mit einem CMOS-Sensor 13 in Datenverbindung, der einer hydrophoben Membran 14 zugeordnet ist, die im Strömungsweg der durch die Lüftungsschlitze 10 eindringenden Umgebungsluft angeordnet ist. An die Prozessoreinheit 11 ist darüber hinaus ein Datenlogger 15 mit einer Ein- und Ausgabeeinheit 16 zum Anschluss nicht weiter dargestellter Datenverarbeitungsgeräte versehen. Ferner ist sowohl der Datenspeicher 12, wie auch die Prozessoreinheit 11 über ein Interface 17 kalibrierbar bzw. mit einer externen Schreib- und Lese-Einheit verbindbar.
  • Nachstehend wird die Funktion des vorstehend beschriebenen Mess- und Warngerätes 1 näher erläutert: Der CMOS-Sensor 13 stellt einen kombinierten Temperatur- und Feuchtemesser dar, über den die momentane Raumlufttemperatur und Raumfeuchte ermittelt und an die Prozessoreinheit 11 übermittelt wird. Die Prozessoreinheit 11 setzt die von dem CMOS-Sensor 13 empfangenen absoluten Messwerte unter Berücksichtigung der in dem Datenspeicher 12 abgelegten bauspezifischen Kalibrierungsdaten in Relativmesswerte um und vergleicht diese anhand vorgegebener Kennlinien und den ebenfalls in dem Datenspeicher abgelegten Grenzwerten. Dabei wird beim Vergleich der relativen Messwerten mit den vorgegebenen Grenzwerten sowohl eine Zeitschiene berücksichtigt, d.h. es werden kritische und unkritische Zeiten alarmsteigernd bzw. alarmhemmend berücksichtigt. Ferner wird unterschieden, ob sich das Mess- und Warngerät 1 im Sommer- oder Winterbetrieb befindet. Schließlich erfolgt eine Gradientenauswertung dahingehend, dass erkannt wird, ob nur eine momentane oder eine dauerhafte Überschreitung von Grenzwerten vorliegt. In Abhängigkeit von dieser intelligenten Signalverarbeitung wird dann bestimmt, ob die LED-Anzeige 4, die gestufte Alarmanzeige oder gar kein Alarm ausgegeben wird. Beim Überschreiten definierter Grenzwerte ist zusätzlich eine akustisches Signalgabe möglich, die dann vom Benutzer über die Quittiertaste 7 quittiert werden muss. Erst nach Quittieren des Alarmsignals wird der akustische Alarm abgeschaltet.
  • Die absoluten Messwerte sowie die Alarmzustände werden über den Datenlogger 15 zusätzlich aufgezeichnet und können über eine Ein- und Ausgabeeinheit 16 bedarfsweise abgefragt werden. Etwaige Software-Updates oder Nachkalibrierungen können über das Interface 17 vorgenommen werden.
  • Vorstehend ist somit ein kompaktes Mess- und Warngerät 1 beschrieben, das den Verbraucher zuverlässig über sein Raumklima und gegebenenfalls sein Lüftungsverhalten unter Berücksichtigung der jeweiligen Raumspezifika unterrichtet.
  • 1
    Mess- und Warngerät
    2
    Gehäuse
    3
    LCD-Anzeige
    4
    LED-Anzeige
    5
    Akustischer Signalgeber
    6
    Bedieneinrichtung
    7
    Quittiertaste
    8
    Umschalttaste
    10
    Lüftungsschlitz
    11
    Prozessoreinheit
    12
    Datenspeicher
    13
    CMOS-Sensor
    14
    Hydrophobe Membran
    15
    Datenlogger
    16
    Ein- und Ausgabeeinrichtung
    17
    Interface

Claims (15)

  1. Mess- und Warngerät, insbesondere zur Schimmelpilzprävention in geschlossenen Räumen, mit einer Sensorik zur Erfassung von wenigstens einer aktuellen Raumlufttemperatur und einer aktuellen Raumluftfeuchte, mit einer Anzeigevorrichtung, insbesondere zur Anzeige eines Alarms im Falle der Überschreitung vordefinierter Grenzwerte, sowie einer Prozessoreinheit (11) zur Signalverarbeitung und Gerätesteuerung, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessoreinheit (11) ein Datenspeicher (12) zugeordnet ist, wobei in diesem Datenspeicher (12) im Wege der Kalibrierung zumindest raum-, und/oder gebäudespezifische Daten abgelegt sind und die mittels der Sensorik erfassten Werte, insbesondere der aktuellen Raumtemperatur und aktuellen Raumluftfeuchte, vorzugsweise mittels in dem Datenspeicher (12) abgelegter geeigneter Kennlinien, derart mit den gespeicherten Daten in Bezug gesetzt sind, dass die von der Sensorik erfassten Absolutmesswerte in bezogene Relativmesswerte umgesetzt sind und der weiteren Signalverarbeitung zugeführt werden und im weiteren die Anzeige des Alarms in Abhängigkeit des Überschreitens definierter Grenzwerte für diese Relativmesswerte erfolgt.
  2. Mess- und Warngerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die raum- und/oder gebäudespezifischen Daten derart stark extrapoliert sind, dass nur einige wenige Kennlinientypen, etwa für Neu- und Altbauten, angelegt sind, wobei diese vorzugsweise werkseitig vergebbar sind.
  3. Mess- und Warngerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Anzeigevorrichtung zusätzlich zu der Alarmanzeige, die jeweils gemessenen Absolutmesswerte, insbesondere der Raumlufttemperatur und/oder Raumluftfeuchte, gegebenenfalls umschaltbar, anzeigbar sind.
  4. Mess- und Warngerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmanzeige der Anzeigevorrichtung, vorzugsweise mittels wenigstens dreier farbunterschiedlicher LED's (4) in unterscheidbare Alarmzustände gestuft, vorzugsweise gemäß einer Ampelschaltung, realisiert ist.
  5. Mess- und Warngerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Anzeigevorrichtung zusätzlich ein akustischer Signalgeber (5) zugeordnet ist, der selbsttätig bei definierten Alarmzuständen einschaltbar ist.
  6. Mess- und Warngerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass definierte Alarmzustände derart ausgestaltet sind, dass sie vorzugsweise durch Betätigung einer Quittiertaste (7) des Mess- und Warngerätes (1) quittiert werden müssen und erst nach der Quittierung die selbsttätige Abschaltung des akustischen Signals möglich ist.
  7. Mess- und Warngerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das Mess- und Warngerät (1), insbesondere in die Prozessoreinheit (11), eine Systemuhr integriert ist und der akustische Signalgeber ausschließlich zu definierten Zeitabschnitten, vorzugsweise Tageszeitabschnitten, einschaltbar ist, mithin gegebenenfalls die akustische Signalabgabe zeitversetzt erfolgt.
  8. Mess- und Warngerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalverarbeitung des Mess- und Warngerätes (1) eine Zeitfunktion derart zugeordnet ist, dass kritische Zeiten, vorzugsweise Tauperioden, von unkritischen Zeiten, vorzugsweise Verdunstungsperioden, unterscheidbar sind und diese Zeitabschnitte im Rahmen der Signalverarbeitung alarmsteigernd oder alarmhemmend berücksichtigt sind.
  9. Mess- und Warngerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, in dem Datenspeicher (12) zusätzlich eine Kennlinie der biologischen Gesetzmäßigkeiten des Schimmelpilzwachstums abgelegt ist, und diese Kennlininie zur Klassifikation kritische oder unkritische Zeit berücksichtigt wird.
  10. Mess- und Warngerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessoreinheit (11) eine Kalenderfunktion zugeordnet ist, so dass hinsichtlich der mittels der Sensorik erfassten Absolutmesswerte zwischen einem Sommer- und einem Winterbetrieb des Mess- und Warngerätes (1) unterschieden wird.
  11. Mess- und Warngerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das Mess- und Warngerät (1) ein Datenlogger (15) integriert ist, der zumindest die mittels der Sensorik erfassten Absolutmesswerte und/oder die ermittelten Alarmzustände aufzeichnet.
  12. Mess- und Warngerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorik mit Kombi-Sensoren für Feuchte und Temperatur versehen sind.
  13. Mess- und Warngerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die geräteinterne Sensorik eine hydrophobe Membran (14) umfasst, die im Strömungsweg der das Mess- und Warngerät (1) durchströmenden Raumluft angeordnet ist, wobei das Gehäuse (2) des Mess- und Warngerätes (1), vorzugsweise ein EMV-verträgliches Kunststoffgehäuse, hierzu mit entsprechenden Lüftungsschlitzen (10) versehen ist.
  14. Mess- und Warngerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der hydrophoben Membran (14) der geräteinternen Sensorik ein oder mehrere CMOS-Sensoren (13) zur simultanen Erfassung der Raumtemperatur und Raumfeuchte zugeordnet ist/sind.
  15. Mess- und Warngerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mess- und Warngerät (1) als kompakte Unterputz- oder Aufputzdose mit eigener Batteriespannungsversorgung und/oder als Steckdoseneinsatz ausgestaltet ist.
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