-
Die
Erfindung betrifft ein Mess- und Warngerät, insbesondere zur Schimmelpilzprävention
in geschlossenen Räumen
mit einer Sensorik zur Erfassung von wenigstens einer Raumlufttemperatur
und einer Raumluftfeuchte, mit einer Anzeigevorrichtung, insbesondere
zur Anzeige eines Alarms im Falle der Überschreitung vordefinierter
Grenzwerte, sowie einer Prozessoreinheit zur Signalverarbeitung
und Gerätesteuerung.
-
Ein
derartiges Gerät,
ein sogenanntes „Thermohygrometer" befindet sich derzeit
unter dem Namen bzw. „Testo
608-H1" auf dem
Markt. Es handelt sich dabei um ein Gerät zur Messung von Luftfeuchte und
Lufttemperatur mit einer integrierten Taupunktberechnung aus diesen
gemessenen Werten.
-
Der
Taupunkt bezeichnet dabei die Lufttemperatur, die bei einem vorgegebenen
Wassergehalt dazu führt,
dass aus der Luft Tauwasser ausfällt.
Die Taupunkttemperatur in einem vorgegebenen Klima von 20 Grad bei
einer üblichen
Raumluftfeuchte von 50 % liegt im Innenraum bei ca. 9,3 Grad.
-
In
Wohnräumen
ist demnach möglichst
darauf zu achten, dass die Innenoberflächentemperatur eine Mindesttemperatur
von 10 Grad nicht unterschreitet, um die erwähnte und unerwünschte Tauwasserbildung
zu vermeiden oder aber dafür
zu sorgen, dass etwa entstandenes Tauwasser schadensfrei verdunsten
kann.
-
Die
Problematik der Tauwasserbildung hat insbesondere aufgrund der daraus
resultierenden Schimmelpilzbildung, mit dem für die menschliche Gesundheit
nachteiligen Einflüssen
der Schimmelpilzgifte und aufgrund von deren toxischer Wirkung, eine
erhebliche Bedeutung erlangt. Das Problem ist dadurch verschärft worden,
dass neue und alte Häuser
heute zunehmend luftdicht ausgestattet werden, um den Anforderungen
der neuen Wärmeschutzverordnungen
gerecht zu werden, die insbesondere deshalb erlassen wurden, um
die CO2-Emission
zu reduzieren. Die Beschlagbildung innerhalb eines Wohnraums ist
stets ein Indiz für
das Zusammentreffen von mehreren Faktoren, nämlich der Lufttemperatur außen, der
Lufttemperatur innen, dem K-Wert des jeweiligen Bauelements und
der relativen Luftfeuchte des jeweiligen Raums. Die etwaige Bildung von
Tauwasser im Innenraum ist also nicht nur das Ergebnis des Zusammenwirkens
von Raumfeuchte und Raumtemperatur, sondern vielmehr auch der gebäudeimmanenten
Gegebenheiten. Dies wird beispielsweise schon dadurch deutlich,
dass aufgrund der unterschiedlichen K-Werten in erster Linie Taubildung
im Bereich der relativ kälteren
Oberflächen
erfolgt.
-
Auch
darf das Überschreiten
des Taupunktes nicht gleich mit Schimmelpilzbildung gleichgesetzt werden,
denn auch bei der zum Teil unvermeidbaren der Tauwasserbildung ist
nur dann eine Schimmelpilzbildung zu befürchten, wenn das niedergeschlagene
Tauwasser nicht schadensfrei verdunsten kann. Bei normalem Lüftungsverhalten
und unter normalen Umgebungsbedingungen, also einer Raumtemperatur
von 20 bis 22 Grad bei einer durchschnittlichen relativen Raumluftfeuchte
kleiner als 50 bis 55 % ist bei sachgemäßer Bausführung mit Schimmelpilzbildung eher
nicht zu rechnen. Im Übrigen
ist noch darauf hinzuweisen, dass die Schimmelpilzbildung unter
anderem auch eine Konsequenz mangelnder Raumreinigung sein kann,
da Staub üblicherweise
von feuchten Untergründen
gebunden wird und dieser feuchte Staub wiederum einen idealen Nährboden
für Schimmelpilze
darstellt. Insbesondere im Bereich von Fensterrahmen kann dies durch
entsprechend kräftigen
Lichteinfall verstärkt
werden.
-
Insbesondere
im Zusammenhang mit den im Neubaubereich heute häufig üblichen Niedrigenergiehäusern oder
Passivhäusern,
die sich durch eine sehr hohe fast vollständige Luftdichtheit der eingesetzten
Baustoffe und eine nahezu perfekte Wärmedämmung auszeichnen, besteht
bei mangelnder Lüftung
das Problem des Tauwasserniederschlags, das vielerorts durch Maßnahmen
der Zwangsbelüftung bekämpft werden
soll. Unter einer Zwangsbelüftung ist
eine Sensorik zu verstehen, die wiederum Raumfeuchte und Raumtemperatur
misst und dann mittels einer Aktorik aktive oder passive Lüftungselemente zum
Zwecke der Belüftung
des Raums einsetzt, um bei Überschreitung
des Taupunkts für
eine ausreichende Lüftung
zu sorgen. Wie bereits erwähnt,
können
bei entsprechend normalen Lüftungsverhalten diese
relativ kostenintensiven Maßnahmen
der Zwangsbelüftung
vollständig
entfallen. Folglich kann in einem derartigen Fall auch die ansonsten
erforderliche gesamte kostenintensive Aktorik entfallen.
-
Das
bereits erwähnte
Gerät „Testo
608-H1" der Firma
Testo stellt hierzu ein erstes sinnvolles und wertvolles Hilfsmittel
für den üblicherweise
mit der Auswertung der Daten von Raumluftfeuchte und Raumlufttemperatur überforderten
Durchschnittsverbraucher dar. Das Gerät verfügt nämlich über eine Alarmfunktion und
meldet mit einem LED-Alarms, also mittels einer optischen Anzeige,
Grenzwertüberschreitungen.
Der Verbraucher kann dann nach der Alarmanzeige sein Lüftungsverhalten
ausrichten und beispielsweise anhand der auf dem Gerät angezeigten
Messwerte, nämlich
der Raumluft-feuchte und der Raumlufttemperatur den Erfolg seiner
Lüftungsbemühungen sofort
feststellen.
-
Es
versteht sich, dass die Akzeptanz dieser Geräte sowohl mit deren Bedienfreundlichkeit,
aber auch mit deren Zuverlässigkeit
steht und fällt.
-
Das
vorbekannte Gerät
lässt jedoch
völlig unberücksichtigt,
dass die Raumluftfeuchte und Raumlufttemperatur noch keine zuverlässige Bestimmung
des raumspezifischen Taupunktes zulässt, da die jeweiligen Gebäudedaten,
also sprich die jeweils eingesetzte Wärmedämmung, die Anzahl der gegebenenfalls
freistehenden Außenwände und
die Größe der vorhandenen
Fensterflächen,
also der Mix, der den Raum gegenüber
der Umgebung abschließenden
K-Werte entscheidend für
die im Raum auch noch lokal unterschiedlichen Taupunkte ist.
-
Die
aus dem Stand der Technik bekannte Anzeigevorrichtung stellt somit
zwar ein wertvolles Hilfsmittel für den Verbraucher zur Verbesserung
seines Lüftungsverhaltens
dar, wobei der Wert dieses Hilfsmittels dadurch begrenzt ist, dass
es mehr oder minder dem Zufall überlassen
bleibt, ob die angezeigten Alarme auch mit der jeweils vor Ort vorhandenen Bauphysik
in Einklangstehen. Das Gerät
muss also entweder derart kalibriert sein, dass es die Grenzwerte
derart niedrig ansetzt, dass quasi in jedem Falle ein ausreichendes
Lüftungsverhalten
sichergestellt ist, mit der Folge, dass häufig bereits bei völlig unkritischen
Werten Alarm gegeben wird und gelüftet werden muss. Sobald der
Verbraucher dies feststellt, wird er zunehmend sein Lüftungsverhalten
wieder weitgehend unabhängig
von der jeweiligen Geräteanzeige
gestalten. Selbstverständlich
gilt dies erst recht für
den Fall, dass die Grenzwerte höher
eingestellt werden und die Schimmelpilzbildung auch dann eintritt,
wenn das Lüftungsverhalten
auf die angezeigten Alarme abgestimmt war.
-
Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein verbessertes Mess- und Warngerät zur Schimmelprävention zu
schaffen, das dem Kunden eine verbesserte Anzeigegenauigkeit und
einen erhöhten
Bedienkomfort bietet.
-
Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird durch ein Mess- und Warngerät
gemäß Hauptanspruch
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den abhängigen Ansprüchen 2 bis
15 zu entnehmen.
-
Dadurch,
dass das Mess- und Warngerät über den
Stand der Technik hinaus mit einem Datenspeicher versehen ist, in
dem die raum- und/oder gebäudespezifischen
Daten des zu überwachenden Raums
im Wege der Kalibrierung angelegt sind und diese Daten mit den erfassten
Absolutmesswerten derart in Beziehung gesetzt werden, dass diese
zu Relativmesswerten umgesetzt werden und erst aufgrund dieser Relativmesswerte eine
Alarmanzeige erfolgt, ist sichergestellt, dass die Alarmanzeige durch
die Berücksichtigung
der lokalen Gegebenheiten vor Ort deutlich verbessert und genauer
ist.
-
Selbstverständlich kann
eine derart individuelle Raumkalibrierung im herkömmlichen
Haushalts- und Privatbereich schon aus Kostengründen nicht erfolgen. Die Zuverlässigkeit
und Genauigkeit der angezeigten Alarme ist jedoch schon dann wesentlich verbessert,
wenn zumindest wesentliche Bauunterschiede, wie etwa die Unterscheidung
zwischen Alt- und Neubauten bzw. zwischen alleinstehenden Häusern und
Reihenhäusern
oder Geschosswohnungen, im Wege der Vorkalibrierung angelegt sind
und dann die entsprechend spezifizierten Mess- und Warngeräte an den
richtigen Einsatzorten zum Einsatz gelangen. Die Beschränkung auf
einige wenige Kennlinien ermöglicht
es, dass das erfindungsgemäße Mess- und Warngerät ausgesprochen
kostengünstig
und zur individuellen Nachrüstung
mehr oder minder jedem Privathaushalt anbieten zu können.
-
In
besonders einfacher Ausgestaltung genügt es selbstverständlich,
wenn das Gerät
ausschließlich
mit einer Alarmanzeige verbunden ist. Der Verbraucher muss dann
lediglich im Falle der Alarmanzeige nach Möglichkeit lüften. Nachdem jedoch mit dem
Gerät in
an sich bekannter Weise die jeweilige Raumtemperatur und Raumfeuchte
gemessen wird, liegt es nahe, diese Werte auch auf der Anzeigevorrichtung
zur Anzeige zu bringen. Die entsprechende Anzeige fördert darüber hinaus
das Vertrauen des Benutzers in das Gerät, da die Korrektheit der angezeigten
Daten ein Indiz dafür
darstellen, dass auch die angezeigten Alarme zutreffend sind.
-
Das
Gerät wird üblicherweise
mit einer herkömmlichen
LCD-Anzeige versehen
sein, so dass es aus Kostengründen
sinnvoll sein kann, zwischen den angezeigten Werten hin und her
schalten zu können, um
die Anzeige und das Gerät
insgesamt entsprechend klein und platzsparend ausführen zu
können.
-
Selbstverständlich können im
Rahmen der Erfindung auch weitere Werte auf der Anzeigevorrichtung
zur Anzeige gebracht werden, wie etwa die im Rahmen der Signalverarbeitung
ermittelten Relativmesswerte oder anderes.
-
Ein
weiterer Vorteil der Anzeige der gemessenen Raumtemperatur und/oder
Raumfeuchte besteht darin, dass der Verbraucher unmittelbar den
Erfolg seiner Lüftungsbemühungen an
der veränderten Anzeige
ablesen kann.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung beschränkt sich das Gerät nicht
auf eine digitalen Alarmanzeige, sondern gibt einen gestuften Alarm,
beispielsweise in Form einer Ampelschaltung. So kann die Alarmanzeige
mit einem grünen
Licht die Betriebsbereitschaft des Gerätes anzeigen, sowie, dass die
aktuell gemessenen Relativmesswerte innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte
liegen. Durch eine gelbe Anzeige können etwaige bevorstehende
Betriebsstörungen, wie
etwa, dass die Batteriespannungsversorgung langsam abfällt, angezeigt
werden. Durch rotes Licht kann das momentane Überschreiten der vordefinierten
Grenzwerte angezeigt werden und schließlich durch ein zusätzliches
Blinklicht, dass nun ein sofortiges Handeln, sprich Lüften, angezeigt
ist.
-
Selbstverständlich kann
nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass die Geräte in allen zu
kontrollierenden Räumen
angebracht werden und schließlich
kann nicht sichergestellt werden, dass eine optische Anzeige jederzeit
im Blickfeld des Benutzers liegt. Daher erscheint es sinnvoll, die
optische Anzeige durch eine akustische Anzeige zu ergänzen, wobei
der akustische Signalgeber, insbesondere im Falle des Eintritts
von definierten Alarmzuständen,
anspringen sollte.
-
Insbesondere
im Bereich der Vermietung von Wohnungen oder Häusern ist es im Falle der Schimmelpilzbildung
oftmals umstritten, ob die Schimmelpilzbildung kausal auf Baumängel oder
auf mangelndes Lüftungsverhalten
des Mieters zurückzuführen sind.
Um derartige Streitigkeiten zu vermeiden und um eine klare Beweislage
zu schaffen, erscheint es daher ratsam, das erfindungsgemäße Mess-
und Warngerät
derart weiterzubilden, dass die angezeigten Alarme mittels einer
entsprechenden Quittungstaste vom Benutzer quittiert werden müssen. Dies
kann beispielsweise dadurch sichergestellt werden, dass das akustische
Signal erst dann abgestellt ist, wenn die Quittungstaste getätigt wurde.
Das Quittierverhalten des Mieters kann dann von dem Mess- und Warngerät protokolliert
werden.
-
In
diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dem
Mess- und Warngerät zusätzlich eine
Systemuhr zugeordnet ist bzw. die in dem Mess- und Warngerät integrierte
Systemuhr der Prozessoreinheit dazu genutzt wird, dass die akustische
Alarmanzeige nur zu festgegebenen Tageszeiten erfolgt und auch nur
zu diesen quittiert werden muss. Um dies zu ermöglichen, kann es erforderlich sein,
dass eine etwaige Alarmanzeige zunächst in einem Speicher vorgehalten
wird und die Alarmanzeige, insbesondere die akustische Alarmanzeige
erst dann erfolgen, wenn der hierfür zulässige Tagesabschnitt erreicht
ist.
-
In
abermals vorteilhafter Ausgestaltung beschränkt sich die Signalverarbeitung
nicht darauf, dass ein Überschreiten
der als kritisch empfundenen Grenzwerte erkannt und angezeigt wird.
Vielmehr ist es im Rahmen einer intelligenten Signalverarbeitung ratsam,
der Signalverarbeitung eine Zeitfunktion derart zuzuordnen, dass
hinsichtlich des Überschreitens von
Grenzwerten zunächst
der Gradient der Relativmesswerte und somit eine Tendenz der Werte
derart ermittelt wird, dass beispielsweise ein kurzfristiges Überschreiten
des Grenzwerts nicht zu einer sofortigen Alarmanzeige führt. Das
mit einer entsprechend intelligenten Signalverarbeitung ausgestattete
Mess- und Warngerät
kann also aufgrund der im Wege der Signalverarbeitung festgestellten
Tendenzen und Gradienten erkennen, ob nur ein lokales Hoch bzw. Tief
der erfassten Relativmesswerte vorliegt oder ob eine dauerhafte Überschreitung
der Grenzwerte zu befürchten
ist, so dass eine Signalanzeige an den Benutzer angezeigt ist.
-
Darüber hinaus
kann im Rahmen der intelligenten Signalverarbeitung zwischen kritischen
und unkritischen Zeiten unterschieden werden. Als kritische Zeit
sind sogenannte „Tauzeiten" anzusehen, während unkritische
Zeiten „Verdunstungsperioden" sind. Dabei können sich
kritische und unkritische Zeiten ausgleichen bzw. die Alarmgabe
fördern
oder hemmen. Das System berücksichtigt
also die Tauzeit als alarmsteigernd und Verdunstungsperioden als alarmhemmend.
Erst nach Auswertung der alarmfördernden
und alarmhemmenden Zeitabschnitte erfolgt die Alarmanzeige oder
unterbleibt eben.
-
Zusätzlich können bei
der Bewertung der Messergebnisse auch weitere Kennlinien und Gesetzmäßigkeiten,
etwa biologische Erkenntnisse des Schimmelpilzwachstums berücksichtigt
werden und bei der Klassifikation ob es sich um eine kritische oder
unkritische Zeit gehandelt hat, einfließen.
-
In
abermals vorteilhafter Ausgestaltung hat es sich als hilfreich erwiesen,
wenn dem Gerät
eine Kalenderfunktion derart zugeordnet ist, dass zwischen einem
Sommer- und einem Winterbetrieb unterschieden wird. Üblicherweise
müssen
Sommerzeiten für
die Frage der Lüftungsproblematik
als unkritisch bezeichnet werden, so dass beispielsweise im Sommerbetrieb
mit erhöhten
Grenzwerten gearbeitet werden kann.
-
In
weiterer Ausgestaltung ist dem erfindungsgemäßen Gerät ein Datenlogger zugeordnet, der
zumindest die aufgezeichneten Absolutmesswerte und/oder Alarmzustände aufzeichnet.
Selbstverständlich
können
auch weitere im Rahmen des Gerätebetriebs
anfallende Betriebszustände,
wie beispielsweise der Empfang der vom Benutzer gegebenen Quittungssignale
aufgezeichnet und einer späteren
Auswertung zugeführt
werden.
-
Die
in dem Mess- und Warngerät
integrierte Sensorik arbeitet mit einem an sich herkömmlichen Kombisensor
für Feuchte
und Temperatur.
-
Die
Sensorik umfasst eine hydrophobe Membran, die im Strömungsweg
der das Gerät durchziehenden
Raumluft angeordnet ist. Hierzu ist das, vorzugsweise aus EVM-verträglichen
Kunststoff hergestellte, Gehäuse
mit entsprechenden Lüftungsschlitzen
versehen.
-
Das
Mess- und Warngerät
kann in vorteilhafter Ausgestaltung als kompakte Unterputz- und/oder Aufputzdose
entweder mit eigener Batterieversorgung oder als Steckdoseneinsatz
gestaltet sein.
-
Dadurch,
dass der hydrophoben Membran eine Sensorik von seriellen CMOS-Sensoren
zur Erfassung der Raumtemperatur und Raumfeuchte zugeordnet sind,
ist es aufgrund der Verwendung einer seriellen Sensorik möglich, dass
einzelne Sensoren ausgetauscht werden können, ohne dass abschließend eine
Kalibrierung des Gesamtsystems erforderlich ist.
-
Die
Erfindung wird. nachstehend anhand eines in der Zeichnung nur schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1: eine Frontansicht eines
Mess- und Warngeräts,
-
2: ein Blockschaltbild des
in 1 dargestellten Mess-
und Warngeräts.
-
Das
in 1 nur schematisch
dargestellte Mess- und Warngerät 1 besteht
zunächst
im Wesentlichen aus einem EVM-verträglichen
Kunststoffgehäuse 2,
das üblicherweise
als kompakte Unterputz- oder Aufputzdose ausgearbeitet ist. Zusätzlich kann das
Gehäuse 2 als
Steckdoseneinsatz ausgebildet sein. Hierzu muss in das Mess- und
Warngerät 1 ein an
sich herkömmliches
Netzteil integriert sein, das in 1 nicht
weiter dargestellt ist.
-
Das
Mess- und Warngerät 1 ist
mit einer Anzeigevorrichtung versehen, die im Wesentlichen aus einer
LCD-Anzeige 3 sowie eine LED-Anzeige 4 besteht,
die drei LED's umfasst.
Die LED's sind vorzugsweise
in den Farben Grün,
Gelb und Rot im Gehäuse 2 angeordnet.
-
Ein
weiterer Teil der Anzeigevorrichtung ist der akustische Signalgeber 5.
Zusätzlich
weist das Mess- und Warngerät 1 eine
Bedienvorrichtung 6 auf, die mehrere Tasten umfasst, wobei
insbesondere auf eine Quittungstaste 7 und eine Umschalttaste 8 hinzuweisen
ist. Das Gehäuse 2 ist
darüber
hinaus mit einer Reihe von Lüftungsschlitzen 10 versehen
und wird dementsprechend von der Umgebungsluft des Raums umströmt.
-
Der
Aufbau des in 1 darstellten
Mess- und Warngeräts 1 kann
im Wesentlichen dem in 2 gezeigten
Blockschaltbild entnommen werden. Gemäß der Darstellung in 2 umfasst das Mess- und
Warngerät
zunächst
eine Prozessoreinheit 11, der ein Datenspeicher 12 zugeordnet
ist. Die Prozessoreinheit 11 steht überdies mit einem CMOS-Sensor 13 in
Datenverbindung, der einer hydrophoben Membran 14 zugeordnet
ist, die im Strömungsweg
der durch die Lüftungsschlitze 10 eindringenden
Umgebungsluft angeordnet ist. An die Prozessoreinheit 11 ist
darüber
hinaus ein Datenlogger 15 mit einer Ein- und Ausgabeeinheit 16 zum
Anschluss nicht weiter dargestellter Datenverarbeitungsgeräte versehen. Ferner
ist sowohl der Datenspeicher 12, wie auch die Prozessoreinheit 11 über ein
Interface 17 kalibrierbar bzw. mit einer externen Schreib-
und Lese-Einheit verbindbar.
-
Nachstehend
wird die Funktion des vorstehend beschriebenen Mess- und Warngerätes 1 näher erläutert: Der
CMOS-Sensor 13 stellt einen kombinierten Temperatur- und Feuchtemesser
dar, über den
die momentane Raumlufttemperatur und Raumfeuchte ermittelt und an
die Prozessoreinheit 11 übermittelt wird. Die Prozessoreinheit 11 setzt
die von dem CMOS-Sensor 13 empfangenen absoluten Messwerte
unter Berücksichtigung
der in dem Datenspeicher 12 abgelegten bauspezifischen
Kalibrierungsdaten in Relativmesswerte um und vergleicht diese anhand
vorgegebener Kennlinien und den ebenfalls in dem Datenspeicher abgelegten
Grenzwerten. Dabei wird beim Vergleich der relativen Messwerten
mit den vorgegebenen Grenzwerten sowohl eine Zeitschiene berücksichtigt,
d.h. es werden kritische und unkritische Zeiten alarmsteigernd bzw. alarmhemmend
berücksichtigt.
Ferner wird unterschieden, ob sich das Mess- und Warngerät 1 im Sommer-
oder Winterbetrieb befindet. Schließlich erfolgt eine Gradientenauswertung
dahingehend, dass erkannt wird, ob nur eine momentane oder eine
dauerhafte Überschreitung
von Grenzwerten vorliegt. In Abhängigkeit
von dieser intelligenten Signalverarbeitung wird dann bestimmt,
ob die LED-Anzeige 4, die gestufte Alarmanzeige oder gar
kein Alarm ausgegeben wird. Beim Überschreiten definierter Grenzwerte ist
zusätzlich
eine akustisches Signalgabe möglich, die
dann vom Benutzer über
die Quittiertaste 7 quittiert werden muss. Erst nach Quittieren
des Alarmsignals wird der akustische Alarm abgeschaltet.
-
Die
absoluten Messwerte sowie die Alarmzustände werden über den Datenlogger 15 zusätzlich aufgezeichnet
und können über eine
Ein- und Ausgabeeinheit 16 bedarfsweise abgefragt werden.
Etwaige Software-Updates oder Nachkalibrierungen können über das
Interface 17 vorgenommen werden.
-
Vorstehend
ist somit ein kompaktes Mess- und Warngerät 1 beschrieben, das
den Verbraucher zuverlässig über sein
Raumklima und gegebenenfalls sein Lüftungsverhalten unter Berücksichtigung der
jeweiligen Raumspezifika unterrichtet.
-
- 1
- Mess-
und Warngerät
- 2
- Gehäuse
- 3
- LCD-Anzeige
- 4
- LED-Anzeige
- 5
- Akustischer
Signalgeber
- 6
- Bedieneinrichtung
- 7
- Quittiertaste
- 8
- Umschalttaste
- 10
- Lüftungsschlitz
- 11
- Prozessoreinheit
- 12
- Datenspeicher
- 13
- CMOS-Sensor
- 14
- Hydrophobe
Membran
- 15
- Datenlogger
- 16
- Ein-
und Ausgabeeinrichtung
- 17
- Interface