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DE202004011734U1 - Sicherheits-Bekleidungsstück - Google Patents

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DE202004011734U1
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FER Fahrzeugelektrik GmbH
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    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D13/00Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches
    • A41D13/01Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches with reflective or luminous safety means

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Abstract

Sicherheits-Bekleidungsstück (1), das sowohl mit reflektierenden Flächenelementen (9) als auch mit wenigstens einer Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) ausgestattet ist, die mit Hilfe einer tragbaren elektrischen Energiequelle und Ansteuer-Elektronik zum Leuchten gebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) mit dem Sicherheits-Bekleidungsstück (1) dadurch in lösbarer Weise verbindbar ist, daß es in eine zu einer Außenseite des Bekleidungsstücks (1) hin offene, flache Tasche (17) einbringbar ist, die zumindest teilweise durch eine Kunststofffolie (9) verschlossen ist, die für von außen her auf sie auffallendes Licht ein hohes Reflexionsvermögen besitzt und für das vom Inneren der Tasche (17) her auf sie auffallende Licht der Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) transparent ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheits-Bekleidungsstück gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Es ist bekannt, Sicherheits-Bekleidungsstücke, insbesondere Sicherheitswesten, wie sie beispielsweise von Rettungskräften im Straßenverkehr getragen werden, mit auffälligen Signalfarben auszustatten, um die Sicherheit ihrer Träger zu erhöhen. Durch Streifen oder Flächen aus reflektierenden Materialien, beispielsweise mit Glasbeats, wird auch in dunkler Umgebung eine hinreichende Erkennungssicherheit gewährleistet, wenn der Träger eines solchen Bekleidungsstückes von Fremdlicht getroffen wird.
  • Darüber hinaus ist es bekannt, für den Nachteinsatz batteriebetriebene, flache Lichtquellen auf der Basis von Elektrolumineszenz-Leuchtstreifen oder -Leuchtflächen durch Einnähen, Aufkleben usw. mit dem Sicherheits-Bekleidungsstück zu verbinden. Auf diese Weise wird die Sicherheit des Trägers auch ohne helle Fremdlichtquellen erhöht.
  • Bei diesen bekannten Anordnungen besteht ein Problem jedoch darin, dass die Oberflächenbereiche, auf denen die reflektierenden oder selbstleuchtenden Signalflächen in gut sichtbarer Weise angebracht werden können, relativ begrenzt sind und je nach Körperhaltung des Trägers eines solchen Sicherheits-Bekleidungsstückes auch durch nicht reflektierende oder nicht selbstleuchtende Körperbereiche abgedeckt werden.
  • Demgegenüber liegt die Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheits-Bekleidungsstück der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass seine Erkennbarkeit deutlich erhöht wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die im Anspruch 1 niedergelegten Merkmale vor.
  • Dadurch, dass bei einem erfindungsgemäßen Sicherheits-Bekleidungsstück die (retro)reflektierenden und die selbst leuchtenden Bereiche anders als beim Stand der Technik nicht neben sondern in Blickrichtung eines Betrachters hintereinander angeordnet sind, müssen sie sich die zur Verfügung stehende Fläche nicht mehr in dem Sinn teilen, dass dort, wo ein reflektierender Bereich vorgesehen ist, kein selbst leuchtender Bereich angeordnet werden kann und umgekehrt.
  • Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird also eine Leucht- und Reflexionseinrichtung geschaffen, die eine aus dem Elektrolumineszenz-Flachkondensator (EL- Leuchtfolie) und der davor liegenden, transparenten, prismatischen Reflexionsfolie bestehende Einheit bildet, die aufgrund des prismenartigen Aufbaus der Reflexionsfolie zunächst einen wesentlich höheren Reflexionsgrad als die mit Glasbeats aufgebauten Reflexionsfolien besitzt.
  • Da die erfindungsgemäß verwendete Reflexionsfolie überdies transparent ist, kann hinter ihr der Elektrolumineszenz-Flachkondensator ohne nennenswerten Lichtverlust angeordnet werden, so dass auch bei Nacht im aktiven Zustand ein hoher Erkennungsgrad ermöglicht wird.
  • Der Elektrolumineszenz-Flachkondensator kann mit Hilfe von Steckverbindern in lösbarer Weise mit einer elektrischen Energieversorgungsquelle verbunden werden, wobei im allgemeinen ein Inverter vorgesehen ist, der die niedere Gleichspannung beispielsweise einer Batterie oder eines Akkumulators in die für den Betrieb des Elektrolumineszenz-Flachkondensators erforderliche erhöhte Wechselspannung zerhackt und transformiert.
  • Auch ist es möglich, die Elektrolumineszenz-Beschichtung auf einer Mikroplastfolie vorzusehen, wie sie für Klettverbindungen eingesetzt wird, wobei dann die reflektierende, prismatische Folie auf die Elektrolumineszenz-Schichtanordnung so aufgebracht wird, dass sie im Verwendungszustand vom Betrachter her gesehen vor dieser liegt. Die so gebildete Einheit kann dann mit Hilfe von Klettverbindungen mit dem Sicherheits-Bekleidungsstück in leicht lösbarer Weise so verbunden werden, dass beim Tragen ein Verrutschen weitgehend vermieden wird.
  • Die reflektierende prismatische Folie kann auf ihrer dem Betrachter zugewandten Vorderseite mit einem beliebigen Aufdruck versehen werden, so dass das Licht der hinter ihr liegenden Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung nur im nicht bedruckten Bereich sichtbar ist.
  • Die den Inverter umfassende elektronische Schaltungsanordnung kann so ausgebildet werden, dass sie den Elektrolumineszenz-Flachkondensator zur Abgabe eines Dauerlichts oder zur Abgabe eines pulsierenden Lichtes ansteuert. Auch kann ein wahlweises Umschalten zwischen diesen beiden Ansteuerungsmöglichkeiten vorgesehen werden.
  • Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen niedergelegt.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Sicherheitsweste und
  • 2 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch einen Teil der Sicherheitsweste aus 1 längs der Linie II–II.
  • In 1 ist in schematischer Weise ein erfindungsgemäßes Sicherheits-Bekleidungsstück 1 in Form einer Weste dargestellt, deren Rand- und Nahtbereiche mit Elektrolumineszenz-Leuchtbändern 3 belegt sind, die an dem darunterliegenden Westenstoff beispielsweise mit Hilfe von (nicht sichtbaren) Klettverschluß-Bändern befestigt sind, damit sie zum Waschen des Sicherheits-Bekleidungsstückes 1 auf einfache Weise abgenommen werden können.
  • Weiterhin weist das Sicherheits-Bekleidungsstück 1 im Brustbereich des Trägers zwei Signalflächen 5 auf, die mit Schriftzügen wie zum Beispiel "Ambulanz" oder "Polizei" oder beliebigen anderen Symbolen versehen sein können.
  • Erfindungsgemäß weisen diese Signalflächen 5 die in 2 dargestellte Struktur auf. Wie man dieser Figur entnimmt, ist der Stoff 6 der Sicherheitsweste im Bereich der Signalflächen 5 ausgeschnitten, um ein in etwa rechteckiges Fenster 7 zu bilden, das auf seiner dem Betrachter der 1 zugewandten, in 2 rechten Vorderseite durch eine Folie 9 verschlossen ist, die im Bereich der Ränder des Fensters 7 am Stoff 6 der Sicherheitsweste beispielsweise mit Hilfe von Klettverschluß-Streifen 11 befestigt ist. Alternativ hierzu kann die Folie 9 aber auch am Stoff 6 der Sicherheitsweste angenäht oder auf ihn aufgeklebt sein.
  • Bei der Folie 9 handelt es sich erfindungsgemäß um eine retroreflektierende Kunststofffolie, die auf ihrer in 2 links liegenden Rückseite mikroskopische, prismatische Strukturen aufweist, die durch Totalreflexion von rechts her einfallendes Licht in hohem Maße reflektieren, so dass die Folie 9 in von außen kommendem Fremdlicht sehr gut zu erkennen ist. Gleichzeitig ist die Folie 9 für von hinten, d. h. in 2 von links kommendes Licht transparent, wie dies im folgenden noch genauer beschrieben wird.
  • Die Folie 9 trägt auf ihrer Vorderseite die bereits erwähnten Schriftzüge oder Symbole 10, die auf sie aufgedruckt oder auf andere herkömmliche Weise aufgebracht sein können. Diese Schriftzüge oder Symbole sind im Gegensatz zur Folie 9 für von außen her auf sie auffallendes Licht nicht reflektierend und für von hinten kommendes Licht nicht durchlässig, so dass sie zur Folie 9 einen starken optischen Kontrast bilden.
  • Hinter dem Fenster 7, d. h. auf der in 2 linken Seite ist durch zwei am Stoff 6 befestigte, einander überlappende Laschen 14, 15 eine Tasche 17 ausgebildet. Wie man sieht, sind auch die beiden Laschen 14, 15 sowohl mit dem Stoff 6 der Sicherheitsweste als auch miteinander durch Klettverschluß-Bänder 18 bzw. 19 verbunden, so dass die Tasche 17 leicht geöffnet werden kann.
  • In die Tasche 17 ist eine Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung 20 eingelegt, der eine flexible Basiselektrode 24, beispielsweise aus Kupfer oder Aluminium, ein diese Basiselektrode 24 überdeckendes, gut reflektierendes Dielektrikum 25, eine dieses Dielektrikum 25 überdeckende, im Betrieb leuchtende Pigmentschicht 26 und eine die Pigmentschicht 26 überdeckende, transparente Deckelektrode 27 umfasst. Diese Schichten sind in der Schnittansicht der 2 der Deutlichkeit halber überproportional dick dargestellt. In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Flachkondensator 20 um einen äußerst dünnen Schichtaufbau, der außerordentlich flexibel ist und somit den Träger der Sicherheitsweste in keiner Weise behindert.
  • Weiterhin ist in das Sicherheits-Bekleidungsstück 1 eine (nicht dargestellte) Tasche eingearbeitet, die zur Aufnahme eines elektrischen Energiespeichers, beispielsweise einer Batterie oder eines Akkumulators, sowie einer elektronischen Schaltungsanordnung dient, die im wesentlichen von einem Inverter gebildet wird, der die niedere Gleichspannung des elektrischen Energiespeichers in die für die Ansteuerung des Elektrolumineszenz-Flachkondensators 20 erforderliche Wechselspannung im Bereich von 100 bis 150 V und mit einer Frequenz von ca. 400 Hz transformiert. Durch das mit Hilfe von (nicht dargestellten) Anschlußleitungen und Verbindern erfolgende Anlegen dieser Wechselspannung an die beiden Elektroden 24, 27 des Elektrolumineszenz-Flachkondensators 20 wird die Pigmentschicht 26 zum Leuchten gebracht.
  • Damit die Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 20 nur im Bedarfsfall, d.h. insbesondere bei Nacht leuchtet, ist in den erwähnten Anschlußleitungen ein (nicht dargestellter) Schalter vorgesehen, durch dessen Betätigung die an die Elektroden 24, 27 die erforderliche Betriebsspannung angelegt werden kann.
  • Zum Schutz gegen Feuchtigkeit ist der gesamte Flachkondensator 20 in eine aus einer transparenten, feuchtigkeitsundurchlässigen Kunststofffolie bestehende (nicht dargestellte) Umhüllung beispielsweise eingeschweißt, die lediglich durch die dicht heraus geführten Anschlußleitungen durchbrochen ist.
  • Wie bereits oben erwähnt wurde, besteht ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung darin, dass die Folie 9, an deren Rückseite der Elektrolumineszenz-Flachkondensator 20 mit seiner das Licht abstrahlenden Vorderseite flach anliegt, für dieses Licht transparent ist. Somit leuchtet das Fenster 7 bei eingeschaltetem Flachkondensator 20 auch dann, wenn die Vorderseite der Folie 9 von keinem oder nur eine geringe Helligkeit besitzenden Fremdlicht getroffen wird, in deutlich erkennbarer Weise, wodurch die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit des Trägers des Sicherheits-Bekleidungsstücks 1 in erheblichem Maße gesteigert wird.
  • Die oben erwähnten Elektrolumineszenz-Leuchtbänder 3 umfassen ähnliche, aber bandförmig ausgebildete Flachkondensator-Anordnungen, wie sie unter Bezugnahme auf 2 beschrieben wurden. Um diese gegen Feuchtigkeit zu schützen, sind sie von einem Kunststoffmantel umgeben, der von einer für das Licht der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung transparenten, feuchtigkeitsundurchlässigen Folie gebildet wird, bei der es sich ebenfalls um eine Folie handeln kann, die für von aussen kommendes Licht retroreflektierend ist.
  • Die Leuchtbäder 3 können aus der gleichen Energiequelle gespeist werden, wie die Flachkondensatoranordnungen 20 der Signalflächen 5 und gemeinsam mit oder getrennt von diesen ein- und ausschaltbar sein.

Claims (10)

  1. Sicherheits-Bekleidungsstück (1), das sowohl mit reflektierenden Flächenelementen (9) als auch mit wenigstens einer Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) ausgestattet ist, die mit Hilfe einer tragbaren elektrischen Energiequelle und Ansteuer-Elektronik zum Leuchten gebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) mit dem Sicherheits-Bekleidungsstück (1) dadurch in lösbarer Weise verbindbar ist, daß es in eine zu einer Außenseite des Bekleidungsstücks (1) hin offene, flache Tasche (17) einbringbar ist, die zumindest teilweise durch eine Kunststofffolie (9) verschlossen ist, die für von außen her auf sie auffallendes Licht ein hohes Reflexionsvermögen besitzt und für das vom Inneren der Tasche (17) her auf sie auffallende Licht der Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) transparent ist.
  2. Sicherheits-Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Sicherheitsweste ist.
  3. Sicherheits-Bekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststofffolie (9) eine prismatische Reflexionsfolie ist.
  4. Sicherheits-Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (17) feuchtigkeitsdicht verschließbar ist.
  5. Sicherheits-Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (17) zur gleichzeitigen Aufnahme der elektrischen Energiequelle und der Ansteuer-Elektronik ausgebildet ist.
  6. Sicherheits-Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) mit Hilfe wenigstens eines Klettverschluß-Elements so befestigtbar ist, daß es mit seiner das Elektrolumineszenz-Licht abgebenden Vorderseite flach an der Innenseite der Kunststofffolie (9) anliegt und gegen ein unabsichtliches Verrutschen gesichert ist.
  7. Sicherheits-Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektroluminestenzenz-Flachkondensatoranordnung (20) zur Abgabe von Dauerlicht ansteuerbar ist.
  8. Sicherheits-Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektroluminestenzenz-Flachkondensatoranordnung (20) zur Abgabe von pulsierendem Licht ansteuerbar ist.
  9. Sicherheits-Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststofffolie (9) mit Symbolen (10) bedruckt ist die selbst weder reflektierenden noch für das Licht der dahinter liegenden Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung (20) transparent sind.
  10. Sicherheits-Bekleidungsstück nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Symbole (10) einen Schriftzug bilden.
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