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Die
Erfindung betrifft ein Sicherheits-Bekleidungsstück gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
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Es
ist bekannt, Sicherheits-Bekleidungsstücke, insbesondere Sicherheitswesten,
wie sie beispielsweise von Rettungskräften im Straßenverkehr getragen
werden, mit auffälligen
Signalfarben auszustatten, um die Sicherheit ihrer Träger zu erhöhen. Durch
Streifen oder Flächen
aus reflektierenden Materialien, beispielsweise mit Glasbeats, wird
auch in dunkler Umgebung eine hinreichende Erkennungssicherheit
gewährleistet,
wenn der Träger
eines solchen Bekleidungsstückes
von Fremdlicht getroffen wird.
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Darüber hinaus
ist es bekannt, für
den Nachteinsatz batteriebetriebene, flache Lichtquellen auf der
Basis von Elektrolumineszenz-Leuchtstreifen oder -Leuchtflächen durch
Einnähen,
Aufkleben usw. mit dem Sicherheits-Bekleidungsstück zu verbinden. Auf diese
Weise wird die Sicherheit des Trägers
auch ohne helle Fremdlichtquellen erhöht.
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Bei
diesen bekannten Anordnungen besteht ein Problem jedoch darin, dass
die Oberflächenbereiche,
auf denen die reflektierenden oder selbstleuchtenden Signalflächen in
gut sichtbarer Weise angebracht werden können, relativ begrenzt sind
und je nach Körperhaltung
des Trägers
eines solchen Sicherheits-Bekleidungsstückes auch durch nicht reflektierende
oder nicht selbstleuchtende Körperbereiche
abgedeckt werden.
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Demgegenüber liegt
die Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheits-Bekleidungsstück der eingangs
genannten Art so weiterzubilden, dass seine Erkennbarkeit deutlich
erhöht
wird.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe sieht die Erfindung die im Anspruch 1 niedergelegten
Merkmale vor.
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Dadurch,
dass bei einem erfindungsgemäßen Sicherheits-Bekleidungsstück die (retro)reflektierenden
und die selbst leuchtenden Bereiche anders als beim Stand der Technik
nicht neben sondern in Blickrichtung eines Betrachters hintereinander
angeordnet sind, müssen
sie sich die zur Verfügung
stehende Fläche
nicht mehr in dem Sinn teilen, dass dort, wo ein reflektierender
Bereich vorgesehen ist, kein selbst leuchtender Bereich angeordnet
werden kann und umgekehrt.
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Durch
die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird
also eine Leucht- und Reflexionseinrichtung geschaffen, die eine
aus dem Elektrolumineszenz-Flachkondensator (EL- Leuchtfolie) und der davor liegenden,
transparenten, prismatischen Reflexionsfolie bestehende Einheit
bildet, die aufgrund des prismenartigen Aufbaus der Reflexionsfolie
zunächst einen
wesentlich höheren
Reflexionsgrad als die mit Glasbeats aufgebauten Reflexionsfolien
besitzt.
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Da
die erfindungsgemäß verwendete
Reflexionsfolie überdies
transparent ist, kann hinter ihr der Elektrolumineszenz-Flachkondensator
ohne nennenswerten Lichtverlust angeordnet werden, so dass auch
bei Nacht im aktiven Zustand ein hoher Erkennungsgrad ermöglicht wird.
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Der
Elektrolumineszenz-Flachkondensator kann mit Hilfe von Steckverbindern
in lösbarer
Weise mit einer elektrischen Energieversorgungsquelle verbunden
werden, wobei im allgemeinen ein Inverter vorgesehen ist, der die
niedere Gleichspannung beispielsweise einer Batterie oder eines
Akkumulators in die für
den Betrieb des Elektrolumineszenz-Flachkondensators erforderliche
erhöhte
Wechselspannung zerhackt und transformiert.
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Auch
ist es möglich,
die Elektrolumineszenz-Beschichtung auf einer Mikroplastfolie vorzusehen,
wie sie für
Klettverbindungen eingesetzt wird, wobei dann die reflektierende,
prismatische Folie auf die Elektrolumineszenz-Schichtanordnung so
aufgebracht wird, dass sie im Verwendungszustand vom Betrachter
her gesehen vor dieser liegt. Die so gebildete Einheit kann dann
mit Hilfe von Klettverbindungen mit dem Sicherheits-Bekleidungsstück in leicht lösbarer Weise
so verbunden werden, dass beim Tragen ein Verrutschen weitgehend
vermieden wird.
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Die
reflektierende prismatische Folie kann auf ihrer dem Betrachter
zugewandten Vorderseite mit einem beliebigen Aufdruck versehen werden,
so dass das Licht der hinter ihr liegenden Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung
nur im nicht bedruckten Bereich sichtbar ist.
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Die
den Inverter umfassende elektronische Schaltungsanordnung kann so
ausgebildet werden, dass sie den Elektrolumineszenz-Flachkondensator zur
Abgabe eines Dauerlichts oder zur Abgabe eines pulsierenden Lichtes
ansteuert. Auch kann ein wahlweises Umschalten zwischen diesen beiden
Ansteuerungsmöglichkeiten
vorgesehen werden.
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Diese
und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen
niedergelegt.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme
auf die Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
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1 eine Vorderansicht einer
erfindungsgemäßen Sicherheitsweste
und
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2 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt
durch einen Teil der Sicherheitsweste aus 1 längs
der Linie II–II.
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In 1 ist in schematischer Weise
ein erfindungsgemäßes Sicherheits-Bekleidungsstück 1 in Form
einer Weste dargestellt, deren Rand- und Nahtbereiche mit Elektrolumineszenz-Leuchtbändern 3 belegt
sind, die an dem darunterliegenden Westenstoff beispielsweise mit
Hilfe von (nicht sichtbaren) Klettverschluß-Bändern befestigt sind, damit
sie zum Waschen des Sicherheits-Bekleidungsstückes 1 auf einfache
Weise abgenommen werden können.
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Weiterhin
weist das Sicherheits-Bekleidungsstück 1 im Brustbereich
des Trägers
zwei Signalflächen 5 auf,
die mit Schriftzügen
wie zum Beispiel "Ambulanz" oder "Polizei" oder beliebigen
anderen Symbolen versehen sein können.
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Erfindungsgemäß weisen
diese Signalflächen 5 die
in 2 dargestellte Struktur
auf. Wie man dieser Figur entnimmt, ist der Stoff 6 der
Sicherheitsweste im Bereich der Signalflächen 5 ausgeschnitten,
um ein in etwa rechteckiges Fenster 7 zu bilden, das auf
seiner dem Betrachter der 1 zugewandten,
in 2 rechten Vorderseite
durch eine Folie 9 verschlossen ist, die im Bereich der
Ränder des
Fensters 7 am Stoff 6 der Sicherheitsweste beispielsweise
mit Hilfe von Klettverschluß-Streifen 11 befestigt
ist. Alternativ hierzu kann die Folie 9 aber auch am Stoff 6 der
Sicherheitsweste angenäht
oder auf ihn aufgeklebt sein.
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Bei
der Folie 9 handelt es sich erfindungsgemäß um eine
retroreflektierende Kunststofffolie, die auf ihrer in 2 links liegenden Rückseite
mikroskopische, prismatische Strukturen aufweist, die durch Totalreflexion
von rechts her einfallendes Licht in hohem Maße reflektieren, so dass die
Folie 9 in von außen
kommendem Fremdlicht sehr gut zu erkennen ist. Gleichzeitig ist
die Folie 9 für
von hinten, d. h. in 2 von
links kommendes Licht transparent, wie dies im folgenden noch genauer
beschrieben wird.
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Die
Folie 9 trägt
auf ihrer Vorderseite die bereits erwähnten Schriftzüge oder
Symbole 10, die auf sie aufgedruckt oder auf andere herkömmliche
Weise aufgebracht sein können.
Diese Schriftzüge
oder Symbole sind im Gegensatz zur Folie 9 für von außen her
auf sie auffallendes Licht nicht reflektierend und für von hinten
kommendes Licht nicht durchlässig,
so dass sie zur Folie 9 einen starken optischen Kontrast bilden.
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Hinter
dem Fenster 7, d. h. auf der in 2 linken Seite ist durch zwei am Stoff 6 befestigte,
einander überlappende
Laschen 14, 15 eine Tasche 17 ausgebildet.
Wie man sieht, sind auch die beiden Laschen 14, 15 sowohl
mit dem Stoff 6 der Sicherheitsweste als auch miteinander
durch Klettverschluß-Bänder 18 bzw. 19 verbunden,
so dass die Tasche 17 leicht geöffnet werden kann.
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In
die Tasche 17 ist eine Elektrolumineszenz-Flachkondensatoranordnung 20 eingelegt,
der eine flexible Basiselektrode 24, beispielsweise aus Kupfer
oder Aluminium, ein diese Basiselektrode 24 überdeckendes,
gut reflektierendes Dielektrikum 25, eine dieses Dielektrikum 25 überdeckende,
im Betrieb leuchtende Pigmentschicht 26 und eine die Pigmentschicht 26 überdeckende,
transparente Deckelektrode 27 umfasst. Diese Schichten
sind in der Schnittansicht der 2 der
Deutlichkeit halber überproportional
dick dargestellt. In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Flachkondensator 20 um
einen äußerst dünnen Schichtaufbau,
der außerordentlich flexibel
ist und somit den Träger
der Sicherheitsweste in keiner Weise behindert.
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Weiterhin
ist in das Sicherheits-Bekleidungsstück 1 eine (nicht dargestellte)
Tasche eingearbeitet, die zur Aufnahme eines elektrischen Energiespeichers,
beispielsweise einer Batterie oder eines Akkumulators, sowie einer
elektronischen Schaltungsanordnung dient, die im wesentlichen von
einem Inverter gebildet wird, der die niedere Gleichspannung des elektrischen
Energiespeichers in die für
die Ansteuerung des Elektrolumineszenz-Flachkondensators 20 erforderliche
Wechselspannung im Bereich von 100 bis 150 V und mit einer Frequenz
von ca. 400 Hz transformiert. Durch das mit Hilfe von (nicht dargestellten)
Anschlußleitungen
und Verbindern erfolgende Anlegen dieser Wechselspannung an die
beiden Elektroden 24, 27 des Elektrolumineszenz-Flachkondensators 20 wird
die Pigmentschicht 26 zum Leuchten gebracht.
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Damit
die Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 20 nur im Bedarfsfall,
d.h. insbesondere bei Nacht leuchtet, ist in den erwähnten Anschlußleitungen
ein (nicht dargestellter) Schalter vorgesehen, durch dessen Betätigung die
an die Elektroden 24, 27 die erforderliche Betriebsspannung
angelegt werden kann.
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Zum
Schutz gegen Feuchtigkeit ist der gesamte Flachkondensator 20 in
eine aus einer transparenten, feuchtigkeitsundurchlässigen Kunststofffolie
bestehende (nicht dargestellte) Umhüllung beispielsweise eingeschweißt, die
lediglich durch die dicht heraus geführten Anschlußleitungen
durchbrochen ist.
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Wie
bereits oben erwähnt
wurde, besteht ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung darin,
dass die Folie 9, an deren Rückseite der Elektrolumineszenz-Flachkondensator 20 mit
seiner das Licht abstrahlenden Vorderseite flach anliegt, für dieses
Licht transparent ist. Somit leuchtet das Fenster 7 bei
eingeschaltetem Flachkondensator 20 auch dann, wenn die
Vorderseite der Folie 9 von keinem oder nur eine geringe
Helligkeit besitzenden Fremdlicht getroffen wird, in deutlich erkennbarer
Weise, wodurch die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit des Trägers des
Sicherheits-Bekleidungsstücks 1 in erheblichem
Maße gesteigert
wird.
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Die
oben erwähnten
Elektrolumineszenz-Leuchtbänder 3 umfassen ähnliche,
aber bandförmig
ausgebildete Flachkondensator-Anordnungen, wie sie unter Bezugnahme
auf 2 beschrieben wurden.
Um diese gegen Feuchtigkeit zu schützen, sind sie von einem Kunststoffmantel
umgeben, der von einer für
das Licht der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung transparenten,
feuchtigkeitsundurchlässigen
Folie gebildet wird, bei der es sich ebenfalls um eine Folie handeln
kann, die für
von aussen kommendes Licht retroreflektierend ist.
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Die
Leuchtbäder 3 können aus
der gleichen Energiequelle gespeist werden, wie die Flachkondensatoranordnungen 20 der
Signalflächen 5 und gemeinsam
mit oder getrennt von diesen ein- und ausschaltbar sein.