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DE202004011387U1 - Kraftfahrzeugsitz - Google Patents

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DE202004011387U1
DE202004011387U1 DE200420011387 DE202004011387U DE202004011387U1 DE 202004011387 U1 DE202004011387 U1 DE 202004011387U1 DE 200420011387 DE200420011387 DE 200420011387 DE 202004011387 U DE202004011387 U DE 202004011387U DE 202004011387 U1 DE202004011387 U1 DE 202004011387U1
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DE
Germany
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locking
rail
motor vehicle
vehicle seat
seat according
Prior art date
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DE200420011387
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English (en)
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Kraftfahrzeugsitz mit
– einem Sitzgestell (G),
– einer Rückenlehne (R), die schwenkbar an dem Sitzgestell (G) gelagert und in Richtung auf eine Sitzfläche des Sitzgestells vorklappbar ist,
– einer Schienenlängsführung (101, 102), mit der das Sitzgestell (G) zur Einstellung der Sitzlängsposition in Schienenlängsrichtung (L) bewegbar ist,
– einer Feststellvorrichtung (103) zum Arretieren der Schienenlängsführung in einer zuvor eingestellten Sitzlängsposition mit mindestens einem beweglich gelagerten Sperrelement, dem eine entlang der Schienenlängsrichtung (L) erstreckte Verriegelungsschiene (O, S) mit einer Mehrzahl entlang der Schienenlängsrichtung (L) hintereinander angeordneter Verriegelungsstellen (O) zugeordnet ist, mit denen das Sperrelement zur Verriegelung der Schienenlängsführung (101, 102) in Eingriff bringbar ist,
– einem gemeinsam mit dem Sitzgestell (G) in Schienenlängsrichtung (L) bewegbaren Koppelmechanismus (7), der die Feststellvorrichtung (103) entriegelt, wenn die Rückenlehne (R) auf die Sitzfläche vorgeklappt ist,
– einer Memory-Einrichtung, mittels der das Sitzgestell (G) bei einer Bewegung in Schienenlängsrichtung (L) automatisch...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugsitz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein derartiger Kraftfahrzeugsitz umfasst ein Sitzgestell; eine Rückenlehne, die an dem Sitzgestell gelagert und aus ihrer jeweiligen, im Wesentlichen aufrechten Gebrauchsposition heraus (in der sie zum Abstützen des Rückens eines Fahrzeuginsassen eingestellt ist) in Richtung auf eine Sitzfläche des Sitzgestells vorklappbar ist; eine Schienenlängsführung, mit der das Sitzgestell zur Einstellung der Sitzlängsposition in Schienenlängsrichtung bewegbar ist; eine Feststellvorrichtung mit mindestens einem beweglich gelagerten Sperrelement zum Arretieren der Schienenlängsführung in einer zuvor eingestellten Sitzlängsposition, der eine entlang der Schienenlängsrichtung erstreckte Verriegelungsschiene mit einer Mehrzahl in Schienenlängsrichtung hintereinander angeordneter Verriegelungsstellen zugeordnet ist, in die das Sperrelement zur Verriegelung der Schienenlängsführung eingreifen kann; einen gemeinsam mit dem Sitzgestell in Schienenlängsrichtung bewegbaren Koppelmechanismus zwischen der Feststellvorrichtung und der Rückenlehne, der die Feststellvorrichtung entriegelt, wenn die Rückenlehne auf die Sitzfläche vorgeklappt ist; eine Memory-Einrichtung, mittels der das Sitzgestell bei einer Bewegung in Schienenlängsrichtung automatisch in einer vorgebbaren, als Memory-Position definierten Sitzlängsposition angehalten werden kann; Einstellmittel der Memory-Einrichtung (z. B. in Form eines Gleiters), mit denen die Memory-Position in Schienenlängsrichtung einstellbar ist; sowie eine Verriegelungsvorrichtung der Memory-Einrichtung zum Verriegeln einer eingestellten Memory-Position.
  • Derartige Sitze werden als Vordersitze in Kraftfahrzeugen, insbesondere in zweitürigen Kraftfahrzeugen, eingesetzt, um durch das Vorklappen der Rückenlehne das Einsteigen eines Passagiers oder das Einschieben eines Gegenstandes in den Fond des Kraftfahrzeugs zu erleichtern. Eine zusätzliche Erleichterung beim Einsteigen wird dabei dadurch erreicht, dass der Sitz nach dem Vorklappen der Rückenlehne aufgrund der Entriegelung der Feststellvorrichtung nach vorne verschoben werden kann.
  • Zum Verschieben des Sitzgestells dient die Schienenlängsführung, die eine fahrzeugfest anzuordnende Führungsschiene sowie eine das Sitzgestell tragende sitzseitige Führungsschiene umfasst. Die beiden Führungsschienen greifen derart ineinander, dass die sitzseitige Führungsschiene entlang der Erstreckungsrichtung der Schienenlängsführung (Schienenlängsrichtung) auf der karosseriefest anzuordnenden Führungsschiene verschoben werden kann, um das Sitzgestell in Schienenlängsrichtung zu verlagern, also die Sitzlängsposition neu einzustellen.
  • Unter dem Sitzgestell werden dabei vorliegend jeweils sämtliche in Schienenlängsrichtung bewegbare Bestandteile der tragenden Sitzkonstruktion verstanden, also insbesondere auch diejenigen Bestandteile der Schienenlängsführung, wie z. B. die sitzseitige Führungsschiene (Oberschiene), die bei einer Einstellung der Sitzlängsposition in Schienenlängsrichtung bewegt werden.
  • Die eine Mehrzahl in Schienenlängsrichtung hintereinander angeordneter Verriegelungsstellen aufweisende Verriegelungsschiene der Schienenlängsführung, in die mindestens ein Sperrelement zur Verriegelung der Schienenlängsführung in einer bestimmten Sitzlängsposition eingreifen kann, ist in der Regel mit der karosseriefest anzuordnenden Führungsschiene der Schienenlängsführung zu einer Baueinheit zusammengefasst. Insbesondere kann die Verriegelungsschiene einstückig in die karosseriefest anzuordnende Führungsschiene integriert sein, indem deren Verriegelungsstellen unmittelbar in der karosseriefest anzuordnenden Führungsschiene selbst gebildet sind.
  • Ein Kraftfahrzeugsitz der eingangs genannten Art ist aus der WO 00/5002 A1 bekannt und bietet zum einen die Möglichkeit, nach dem Vorklappen der Rückenlehne in Richtung auf die Sitzfläche das Sitzgestell, und somit den gesamten Fahrzeugsitz, nach vorne zu verschieben, um das Einsteigen eines Passagiers in den Fond eines Kraftfahrzeugs zu erleichtern (Easy-Entry-Funktion). Zum Anderen kann der Sitz anschließend sehr einfach wieder in seine ursprüngliche Sitzlängsposition verschoben werden, wenn diese Sitzlängsposition mittels der hierfür vorgesehenen Memory-Einrichtung als Memory-Position gespeichert worden ist. In diesem Fall wird das Sitzgestell beim zurückschieben automatisch in der Memory-Position angehalten, wobei ein der Memory-Einrichtung zugeordneter Anschlag mit einem dem Sitzgestell zugeordneten Gegenanschlag zusammenwirkt.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Kraftfahrzeugsitz der eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung eines Kraftfahrzeugsitzes mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Danach weist die Verriegelungsvorrichtung der Memory-Einrichtung ein Verriegelungselement auf, das zum wahlweisen in Eingriff bringen mit der Verriegelungsschiene und Ausheben aus der Verriegelungsschiene verschieblich gelagert ist, und zwar insbesondere senkrecht zur Erstreckungsrichtung der Führungsschienen längsverschieblich.
  • Indem das Verriegelungselement in Schienenlängsrichtung beweglich und in einer Richtung quer zur Schienenlängsrichtung begrenzt verschieblich auf einer in Schienenlängsrichtung erstreckten Gleitschiene lagert, kann die Memory-Einrichtung insgesamt durch lediglich zwei Bauteile, nämlich das Verriegelungselement und die Gleitschiene gebildet werden. Die Gleitschiene weist hierbei bevorzugt einen in Schienenlängsrichtung erstreckten Führungsabschnitt auf, entlang dem das Verriegelungselement in Schienenlängsrichtung beweglich ist und auf dem das Verriegelungselement in einer Richtung quer zur Schienenlängsrichtung begrenzt verschieblich ist, um das Verriegelungselement in und außer Eingriff mit der Verriegelungsschiene zu bringen.
  • Bevorzugt weist die Verriegelungsvorrichtung zum Verriegeln der Memory-Einrichtung in einer bestimmten Sitzlängsposition ein quer zur Schienenlängsrichtung begrenzt verschiebliches Verriegelungselement auf, das zum Verriegeln der Memory-Einrichtung mit den Verriegelungsstellen der der Feststellvorrichtung zugeordneten Verriegelungsschiene in Eingriff zu bringen ist.
  • Dies führt zu einer weiteren erheblichen Vereinfachung des Aufbaus eines Kraftfahrzeugsitzes mit Easy-Entry-Funktion, da zur Verriegelung der Feststellvorrichtung der Schienenlängsführung einerseits und der Memory-Einrichtung andererseits nur eine einzelne Verriegelungsschiene verwendet wird, in die sowohl die Sperrelemente der Feststellvorrichtung als auch das Verriegelungselement der Memory-Einrichtung eingreifen können.
  • Diese Weiterbildung der Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die Feststellvorrichtung der Schienenlängsführung einerseits und die Verriegelungsvorrichtung der Memory-Einrichtung andererseits ein und dieselben Verriegelungsstellen einer Verriegelungsschiene zur Arretierung bzw. Verriegelung nutzen können, ohne die Funktion der Feststellvorrichtung oder der Verriegelungsvorrichtung einzuschränken. Denn gemäß ihrer Aufgabe, den Kraftfahrzeugsitz beim Zurückschieben aus einer vorverlagerten Position, die nach dem Vorklappen der Rückenlehne zur Ausübung der Easy-Entry-Funktion angefahren wurde, wieder in seiner vorherigen Position (Memory-Position) anzuhalten, muss die Verriegelungsvorrichtung der Memory-Einrichtung immer nur dann verriegelt sein, wenn der Kraftfahrzeugsitz mit vorgeklappter Rückenlehne nach vorne verlagert bzw. aus der vorverlagerten Position wieder zurückgeschoben wird. Solange aber die Easy-Entry-Funktion ausgeübt wird, besteht kein Bedarf nach einer Verriegelung der Schienenlängsführung mittels der hierfür vorgesehenen Feststellvorrichtung. Denn die Easy-Entry-Funktion ist ja gerade durch die freie Verschieblichkeit der beiden Führungsschienen zueinander nach einem Vorklappen der Rückenlehne charakterisiert. Somit müssen die Verriegelungsstellen der Verriegelungsschiene erst nach Ausübung der Easy-Entry-Funktion wieder für eine Arretierung der Schienenlängsführung mittels der Feststellvorrichtung nutzbar sein; dann aber wiederum besteht keine Notwendigkeit mehr für eine andauernde Verriegelung der Memory-Einrichtung.
  • Hierdurch wird eine weitere Verringerung der Anzahl notwendiger Komponenten für die Bereitstellung sowohl einer verriegelbaren Memory-Einrichtung erreicht.
  • Da die Verriegelungsschiene, die zur Arretierung der Schienenlängsführung und damit des Sitzgestells insgesamt in einer bestimmten Sitzlängsposition vorgesehen ist, sehr stabil ausgestaltet ist, so dass sie beispielsweise in einem Crash-Fall entsprechend hohe Kräfte aufnehmen kann, ist es vorteilhaft, die beim Anfahren der Memory-Position an der Memory-Einrichtung auftretenden Kräfte über das Verriegelungselement der Memory-Einrichtung unmittelbar in jene Verriegelungsschiene einzuleiten. Hierdurch werden die weiteren Komponenten der Memory-Einrichtung entlastet, so dass beispielsweise ein als Einstellmittel der Memory-Einrichtung dienender verschiebbarer Gleiter sowie eine zugehörige Gleitschiene, auf der der Gleiter längsverschieblich gelagert ist, kostengünstig und mit geringem Gewicht aus Kunststoff hergestellt sein können.
  • Die Verriegelungsschiene kann dabei in einfacher Weise in die karroseriefest anzuordnende Führungsschiene der Schienenlängsführung integriert sein, indem die Verriegelungsstellen in bzw. an jener Führungsschiene vorgesehen sind.
  • Der Eingriffsbereich des Verriegelungselementes der Memory-Einrichtung, über den das Verriegelungselement mit der Verriegelungsschiene in Eingriff gebracht werden kann, ist bevorzugt derart ausgebildet, dass der Eingriffsbereich wahlweise in eine Verriegelungsstelle oder zwei voneinander beabstandete (benachbarte) Verriegelungsstellen der Verriegelungsschiene formschlüssig eingreifen kann. Hierzu weist der Eingriffsbereich des Verriegelungselementes beispielsweise zwei entlang der Erstreckungsrichtung der Führungsschienen (Schienenlängsrichtung) voneinander beabstandete Rastzähne auf, die an die Geometrie und räumliche Anordnung der Verriegelungsstellen der Verriegelungsschiene derart angepasst sind, dass sie mit ihrer äußeren Kontur beide in eine Verriegelungsstelle oder jeder in jeweils eine Verriegelungsstelle eingreifen, wobei im letztgenannten Fall von dem Eingriffsbereich ein zwischen zwei Verriegelungsstellen der Verriegelungsschiene befindlicher Steg übergriffen wird.
  • Zum Ausheben des Verriegelungselementes aus der Verriegelungsschiene dient bevorzugt ein schwenkbar gelagertes Entriegelungselement, insbesondere in Form eines Entriegelungshakens, der das Verriegelungselement zum Ausheben aus der Verriegelungsschiene untergreifen kann.
  • Der Entriegelungshaken umfasst bevorzugt einen Eingriffsbereich, mit dem er das Verriegelungselement dauerhaft untergreift, also auch dann, wenn sich das Verriegelungselement in Eingriff mit der zugeordneten Verriegelungsschiene befindet und eine Schwenkbewegung des Entriegelungshakens zum Ausheben des Verriegelungselementes nicht erfolgt. Aufgrund des permanenten Untergreifens des Verriegelungselementes durch den Entriegelungshaken wird erreicht, dass bei einer Betätigung des Entriegelungshakens zum Zwecke des Aushebens des Verriegelungselementes aus der Verriegelungsschiene der Entriegelungshaken bereits das Verriegelungselement untergreift und somit ein sicheres, zuverlässiges Ausheben gewährleistet ist.
  • An den Eingriffsbereich des Entriegelungshakens schließt sich ein Hubbereich an, der nur dann in die Aussparung des Verriegelungselementes eingreift und damit das Verriegelungselement untergreift, wenn das Verriegelungselement aus der zugeordneten Verriegelungsschiene auszuheben ist.
  • Das Verriegelungselement ist bevorzugt in Richtung auf den Zustand elastisch vorgespannt, in dem es in die Verriegelungsschiene eingreift und somit eine Memory-Position definiert, in der das Sitzgestell beim Zurückschieben aus der vorverlagerten Position angehalten werden kann.
  • Die elastische Vorspannung des Verriegelungselementes erfolgt vorzugsweise mittels zweier voneinander beabstandeter elastischer Elemente, insbesondere in Form von Federelementen, zwischen denen das Entriegelungselement eingreift, so dass beim Ausheben des Verriegelungselementes aus der Verriegelungsschiene entgegen der Vorspannung der beiden elastischen Elemente eine symmetrische Belastung der beiden elastischen Elemente erfolgt.
  • Das Entriegelungselement steht derart mit der vorklappbaren Rückenlehne des Kraftfahrzeugsitzes in Wirkverbindung, insbesondere über einen Bowdenzug, dass die Schwenklage des Entriegelungselementes in Abhängigkeit davon gesteuert wird, ob sich die Rückenlehne in einer aufrechten Gebrauchsposition oder in einer auf die Sitzfläche vorgeklappten Position befindet.
  • Gemäß einer konkreten Ausführungsform ist das Entriegelungselement (z. B. mittels einer Drehfeder) elastisch in Richtung auf eine Position vorgespannt, in der es das Verriegelungselement aus der Verriegelungsschiene aushebt. In diesem Zustand kann das Verriegelungselement beim Verschieben des Fahrzeugsitzes (mit aufrechter, in Gebrauchsposition befindlicher Rückenlehne) durch einen sitzgestellseitigen, etwa an der sitzseitigen Führungsschiene festgelegten, Mitnehmer mitgenommen werden, um eine neue Memory-Position einzustellen. Somit kann beim Verschieben des Sitzgestells mit in Gebrauchsposition befindlicher Rückenlehne, mit dem Ziel eine neue Komfort- Position für einen Fahrzeuginsassen einzustellen, stets gleichzeitig eine entsprechende Neueinstellung der Memory-Position erfolgen. Hierdurch ist gewährleistet, dass bei jeder Neueinstellung der Sitzlängsposition des Sitzgestells eine entsprechende Neueinstellung der Memory-Position erfolgt. Als Mitnehmer eignet sich dabei z.B. ein Gehäuse- oder Führungsteil der Feststellvorrichtung der Schienenlängsführung, die regelmäßig an der sitzseitigen Führungsschiene angeordnet ist, so dass sie bei einer Verschiebung des Sitzgestells in Sitzlängsrichtung mitverschoben wird, um anschließend die beiden Führungsschienen in der neu eingestellten Sitzlängsposition wieder verriegeln zu können.
  • Beim Vorklappen der Rückenlehne aus der Gebrauchsposition, um den Sitz zur Einstiegserleichterung in eine vorverlagerte Position verschieben zu können, wird dann das mit der Rückenlehne (z. B. über einen Bowdenzug) gekoppelte Entriegelungselement entgegen seiner Vorspannung derart betätigt, dass es das Verriegelungselement nicht mehr in dem aus der Verriegelungsschiene ausgehobenen Zustand hält. Hierdurch gerät das Verriegelungselement unter der Wirkung der hierfür vorgesehenen elastischen Elemente automatisch in Eingriff mit der Verriegelungsschiene, so dass die aktuelle Sitzlängsposition als Memory-Position gespeichert wird. Bei einer anschließenden Zurückverschieben des vorverlagerten Kraftfahrzeugsitzes wird dieser dann automatisch in der als Memory-Position gespeicherten Sitzlängsposition angehalten, in dem ein sitzgestellseitiger Anschlag, z. B. ein Gehäuse- bzw. Führungsteil der an der sitzseitigen Führungsschiene angeordneten Feststellvorrichtung, mit einem zugeordneten Anschlag der Memory-Einrichtung, insbesondere dem Verriegelungselement der Memory-Einrichtung, in Kontakt tritt.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist dem Entriegelungselement ein Betätigungselement vorgeschaltet, das (bevorzugt über einen Bowdenzug) mit der Rückenlehne des Kraftfahrzeugsitzes in Wirkverbindung steht und beim Vorklappen der Rückenlehne zum Betätigen des Entriegelungselementes auf dieses einwirkt. Hierzu können das Betätigungselement und das Entriegelungselement formschlüssig miteinander gekoppelt sein, und zwar bevorzugt derart, dass bei einer Einwirkung auf das Betätigungselement durch Vorklappen der Rückenlehne das Entriegelungselement nur bei einem Teil der durch das Vorklappen der Rückenlehne ausgelösten Bewegung des Betätigungselementes mitgenommen wird. Beispielsweise können das Betätigungselement und das Entriegelungselement über eine Kulissenführung derart miteinander gekoppelt sein, dass bei einer Einwirkung auf das Betätigungselement als Folge des Vorklappens der Rückenlehne zunächst das Betätigungselement eine Relativbewegung zum Entriegelungselement ausführt, ohne das Entriegelungselement mitzunehmen, wobei ein Führungszapfen und eine Führungskulisse, die an je einem der beiden genannten Elemente vorgesehen sind, zueinander bewegt werden, indem der Führungszapfen entlang der Führungskulisse gleitet. Erst wenn der Führungszapfen hierbei in Eingriff mit einem seitlichen Ende der Führungskulisse gerät, wird dann das Entriegelungselement durch das Betätigungselement mitgenommen.
  • Hierdurch wird erreicht, dass eine Bewegung des Betätigungselementes entlang eines bestimmten Weges, insbesondere eine Schwenkbewegung um einen bestimmten Winkel, in eine entsprechend geringere Bewegung des Entriegelungselementes, also etwa eine Schwenkbewegung um einen entsprechend kleineren Winkel, umgesetzt wird. Dies ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn durch das mit der Rückenlehne gekoppelte Betätigungselement beim Vorklappen der Rückenlehne zugleich auch die Entriegelung der Feststellvorrichtung herbeigeführt werde soll, um die Arretierung der beiden Führungsschienen zu lösen und die zur Vorverlagerung der sitzseitigen Führungsschiene notwendige Relativbewegung der beiden Führungsschienen zu ermöglichen. Da das Lösen der Feststellvorrichtung, die zur zuverlässigen Aufnahme von Crash-Kräften eine entsprechend feste Verriegelung der beiden Führungsschienen sicherstellen muss, regelmäßig einen größeren Betätigungsweg erfordert, als die Verriegelung der Memory-Einrichtung, die lediglich einen Anschlag zum Wiederauffinden einer zuvor eingestellten Sitzlängsposition zur Verfügung stellt, eröffnet die beschriebene formschlüssige Kopplung des Betätigungselementes mit dem Entriegelungselement die Möglichkeit, durch das Betätigungselement sowohl das Lösen der Feststellvorrichtung als auch – über das Entriegelungselement – das Verriegeln der Memory-Einrichtung einzuleiten.
  • Hierbei kann das Betätigungselement als ein Betätigungshebel ausgebildet sein, der auf der selben Achse schwenkbar gelagert ist wie das Entriegelungselement.
  • Zum Eingriff in die bevorzugt durch Verriegelungsöffnungen gebildeten Verriegelungsstellen der Verriegelungsschiene weist das Verriegelungselement mindestens zwei, vorzugsweise drei (in Schienenlängsrichtung voneinander beabstandete) Rastelemente auf, die paarweise in ein und dieselbe Stelle der zugeordneten Verriegelungsschiene eingreifen oder in jeweils eine von jeweils zwei benachbarten Verriegelungsstellen eingreifen und dabei einen zwischen den beiden Verriegelungsstellen gelegenen Steg übergreifen.
  • Sind am Verriegelungselement genau drei Rastelemente, insbesondere in Form von Rastzapfen, vorgesehen, so greifen bevorzugt zwei der drei Rastzapfen in ein und dieselbe Verriegelungsstelle ein und der dritte Rastzapfen in eine weitere, benachbarte Verriegelungsstelle.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausschnittes einer Schienenlängsführung für einen Kraftfahrzeugsitz mit einer Feststellvorrichtung zum Arretieren der beiden Führungsschienen der Schienenlängsführung sowie mit einer Memory-Einrichtung;
  • 2a eine Darstellung der Kopplung eines der Memory-Einrichtung zugeordneten Entriegelungshakens mit der Rückenlehne eines Kraftfahrzeugsitzes;
  • 2b eine Draufsicht auf einen schwenkbar gelagerten Betätigungshebel, über den der Entriegelungshaken beim Vorklappen der Rückenlehne betätigbar ist;
  • 2c eine Darstellung des Eingriffs des Entriegelungshakens in ein Verriegelungselement der Memory-Einrichtung;
  • 3 einen Schnitt durch die Schienenlängsführung gemäß 1 im Bereich der Feststellvorrichtung und der Memory-Einrichtung bei arretierter Feststellvorrichtung sowie bei verriegelter Memory-Einrichtung;
  • 4 einen Querschnitt durch die Schienenlängsführung gemäß 1 im Bereich der Feststellvorrichtung und der Memory-Einrichtung bei arretierter Feststellvorrichtung und entriegelter Memory-Einrichtung;
  • 5 einen Querschnitt durch die Schienenlängsführung gemäß 1 im Bereich der Feststellvorrichtung und der Memory-Einrichtung bei noch arretierter Feststellvorrichtung und bereits verriegelter Memory-Einrichtung;
  • 6a und 6b eine schematische Darstellung des Eingriffs von Sperrelementen der Feststellvorrichtung und Rastelementen der Memory-Einrichtung in zugeordnete Verriegelungsöffnungen einer Verriegelungsschiene;
  • 7 eine schematische Darstellung eines Sitzgestells eines Kraftfahrzeugsitzes.
  • Ein in 7 in einer Seitenansicht schematisch dargestelltes Sitzgestell G (Sitzuntergestell) umfasst eine sitzseitige Führungsschiene 102 (Sitzschiene), die in Schienenlängsrichtung L beweglich auf einer an der Fahrzeugkarosserie zu befestigenden Führungsschiene 101 (Unterschiene) lagert, sowie ein Sitzseitenteil T, das über vordere und hintere Gelenkhebel höhenverstellbar an der Sitzschiene 102 angelenkt ist. Auf der anderen, in 7 nicht erkennbaren Längsseite weist das Sitzgestell G eine entsprechende Anordnung auf. Zwischen den beiden Sitzseitenteilen des Sitzgestells G erstreckt sich ein Sitzträger zur Aufnahme eines Sitzpolsters, auf dessen Sitzfläche ein Fahrzeuginsasse Platz nehmen kann.
  • Ferner weisen die Seitenteile T des Sitzgestelles G jeweils eine Lagerstelle LS zur schwenkbaren Lagerung einer in 7 gestrichelt angedeuteten Rückenlehne R auf.
  • Vorliegend werden als Teile des Sitzgestells jeweils alle diejenigen Gestell-Bauteile verstanden, die auf der karosseriefesten Unterschiene 101 in Schienenlängsrichtung L bewegbar sind, also insbesondere die Sitzschiene 102, das Sitzseitenteil T sowie die hiermit verbundenen weiteren Bauteile des Sitzes, wie z. B. die der Höhenverstellung dienenden Gelenkhebel sowie die Rückenlehne R.
  • Wird ein derartiger in Längsrichtung L verstellbarer Fahrzeugsitz für ein zweitüriges Fahrzeug verwendet, so ist es bekannt, zur Erleichterung des Einstiegs in den Fond des Fahrzeugs die Lehne derart an die Sitzlängsverstellung zu koppeln, dass bei einem Vorklappen der Rückenlehne R in Richtung auf die sich zwischen den Sitzseitenteilen T erstreckende Sitzfläche eine der Schienenlängsführung 101, 102 zugeordnete Feststellvorrichtung entriegelt wird und der Sitz mit vorgeklappter Rückenlehne vorverlagert werden kann. Diese Einstiegserleichterung wird regelmäßig als Easy-Entry-Funktion bezeichnet.
  • Soll der Fahrzeugsitz nach dem Vorklappen der Rückenlehne auf die Sitzfläche und dem anschließenden Verschieben in eine den Einstieg erleichternde, vorverlagerte Position wieder in seine Ausgangsposition (vor Ausübung der Easy-Entry-Funktion) zurückgeschoben werden, so erleichtert eine sogenannte Memory-Einrichtung das Wiederauffinden der ursprünglichen Sitzposition. Mittels einer Memory-Einrichtung kann beim Vorklappen der Rückenlehne R auf die Sitzfläche eines Fahrzeugsitzes die aktuelle Sitzlängsposition des Sitzgestells G gespeichert und der Sitz beim Zurückschieben aus der vorverlagerten Position automatisch in der als Memory-Position gespeicherten Sitzlängsposition wieder angehalten werden, wobei ein Gegenanschlag einer gemeinsam mit dem Sitzgestell G verschiebbaren Baugruppe auf einen Anschlag der Memory-Einrichtung trifft.
  • Derartige Kraftfahrzeugsitze mit Easy-Entry-Funktion und Memory-Funktion sind bekannt. Für weitere Einzelheiten wird diesbezüglich beispielhaft auf die WO 00/55 002 A1 verwiesen.
  • Nachfolgend wird anhand der 1 bis 6b eine spezielle Ausgestaltung einer Memory-Einrichtung für einen Kraftfahrzeugsitz mit Einstiegserleichterung (Easy-Entry-Funktion) näher erläutert werden.
  • 1 zeigt zunächst einen Ausschnitt einer Schienenlängsführung für einen Kraftfahrzeugsitz bestehend aus einer Unterschiene 101 und einer hierauf in Schienenlängsrichtung L längsverschieblich geführten Sitzschiene 102, die in der jeweils eingestellten Sitzlängsposition mittels einer an der Oberschiene 102 angeordneten Feststellvorrichtung 103 arretierbar sind.
  • Die Feststellvorrichtung 103 weist in bekannter Weise mehrere in einem Gehäuse 130 quer zur Erstreckungsrichtung L der Schienenlängsführung verschieblich gelagerte, in 1 nicht dargestellte Sperrzähne auf, die mit einer karosseriefesten (z. B. an der Unterschiene 101 angeordneten) Verriegelungsschiene in Eingriff bringbar sind, um die Sitzschiene relativ zu der Unterschiene in der aktuellen Sitzlängsposition zu arretieren. Aus Sicherheitsgründen sind dabei die Sperrzähne elastisch in Richtung auf diejenige Position vorgespannt, in der sie in die Verriegelungsschiene eingreifen, so dass grundsätzlich eine ordnungsgemäße Verriegelung der Schienenlängsführung in der jeweiligen Sitzlängsposition gewährleistet ist.
  • Zum Lösen der Arretierung der Sitzschiene 102 relativ zu der Unterschiene 101 ist an der Feststellvorrichtung 103 ein schwenkbar gelagertes Auslöseelement 135 vorgesehen, auf das ein Fahrzeuginsasse durch manuelles Betätigen eines schwenkbar an der Sitzschiene 102 gelagerten Bedienhebels 136 einwirken kann. Hierdurch wird die Feststellvorrichtung 103 entriegelt und die Sitzlängsposition des entsprechenden Kraftfahrzeugsitzes lässt sich durch Verschieben der Sitzschiene 102 relativ zu der Unterschiene 101 neu einstellen.
  • Auf das Auslöseelement 135 kann zum Lösen der Feststellvorrichtung 103 ferner über eine Verbindungsstange 137 ein um eine Achse A eines sitzschienenfesten Haltewinkels H verschwenkbar gelagertes Betätigungselement 2 in Form eines Betätigungshebels mit einem Grundkörper 20 einwirken, das über einen Bowdenzug 7 mit der Rückenlehne R (vergleiche 7) eines Sitzgestells gekoppelt ist. Der Bowdenzug 7 weist eine Hülle 70 auf, die mit einem Endabschnitt 75 in einer Bowdeneinhängung des Haltewinkels H gelagert ist, sowie eine in der Hülle 70 geführte Seele in Form eines Zugmittels 71, das mit einem Ende 76 an einem Hebelarm 21 des Betätigungshebels 2 eingehängt ist. Über diesen Bowdenzug 7 ist der Betätigungshebel 2 derart mit der Rückenlehne des Kraftfahrzeugsitzes gekoppelt, dass bei einem Vorklappen der Rückenlehne aus ihrer Gebrauchsposition heraus in Richtung auf die Sitzfläche der Betätigungshebel 2 verschwenkt wird und hierbei mit einem Betätigungsabschnitt 23 derart auf die Verbindungsstange 137 einwirkt, dass diese das Auslöseelement der Feststellvorrichtung 103 betätigt und die Arretierung der Führungsschienen 101, 102 löst. Somit lässt sich auch durch Vorklappen der Rückenlehne auf die Sitzfläche die Arretierung der Führungsschienen 101, 102, durch Einwirkung auf die Feststellvorrichtung 103, lösen und somit die zur Einstiegserleichterung erforderliche Vorverlagerung der Sitzschiene 102 zusammen mit dem Sitzgestell 101 einleiten.
  • Das Verschwenken des Betätigungshebels 2 erfolgt dabei entgegen der Wirkung einer Drehfeder 25, mittels der der Betätigungshebel 2 in einem Lagerabschnitt 22 derart elastisch vorgespannt ist, dass er ohne Einwirkung des Bowdenzugs 7 beim Vorklappen der Rückenlehne keine Betätigung des Auslöseelementes 135 der Feststellvorrichtung 103 bewirkt.
  • Um den Fahrzeugsitz nach einer Vorverlagerung zum Zwecke der Einstiegserleichterung bei einem anschließenden Zurückschieben aus der vorverlagerten Position heraus wieder in der ursprünglichen Sitzlängsposition anhalten zu können, ist die Schienenlängsführung 101, 102 weiterhin mit einer Memory-Einrichtung versehen, mittels der das Sitzgestell beim Zurückschieben automatisch in einer als Memory-Position gespeicherten Sitzlängsposition angehalten wird. Dies wird nachfolgend anhand der 2a bis 2c und 3 näher erläutert werden, in denen jeweils einzelne Komponenten der Memory-Einrichtung sowie hiermit zusammenwirkende weitere Baugruppen der Schienenlängsführung 101, 102 dargestellt sind.
  • Die Memory-Einrichtung umfasst als wesentliche Komponente ein Verriegelungselement 1, das auf einer entlang der Schienenlängsrichtung L erstreckten und mit der karosseriefest anzuordnenden Unterschiene 101 verbundenen Gleitschiene 110 längsverschieblich geführt ist.
  • Die Gleitschiene 110 umfasst einen Befestigungsabschnitt 111, über den sie (durch Nieten) mit der Unterschiene 101 verbunden ist, einen Gleitabschnitt 112, auf dem das Verriegelungselement 1 längsverschieblich geführt ist sowie einen vom Gleitabschnitt 112 abgewinkelten Stützabschnitt 115, der in eine Ausnehmung 15 des Verriegelungselementes 1 ragt und dort zum Abstützen zweier in der Ausnehmung 15 angeordneter Federelemente F dient.
  • Das Verriegelungselement 1 weist in seinem Grundkörper 10 einen in Schienenlängsrichtung L erstreckten Schlitz 12 auf, der von dem Gleitabschnitt 112 der Gleitschiene 110 durchgriffen wird, so dass das Verriegelungselement 1 auf der Gleitschiene 110 in Schienenlängsrichtung L gleiten kann.
  • Außerdem ist das Verriegelungselement 1 auf der Gleitschiene 110 in vertikaler Richtung z quer zur Schienenlängsrichtung L verschieblich gelagert und dabei mittels der beiden Federelemente F, die sich einerseits an dem Stützabschnitt 115 der Gleitschiene 110 und andererseits an einer Bodenfläche der Ausnehmung 15 des Verriegelungselementes 1 abstützen und als Druckfedern in Form von Schraubenfedern ausgebildet sind, in Richtung auf einen Zustand vorgespannt, in dem drei an der Unterseite des Verriegelungselementes 1 vorgesehene Rastelemente in Form von Rastnocken 11a, 11b, 11c die Tendenz haben, in hierfür vorgesehenen Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 einzugreifen.
  • In der Unterschiene 101 ist eine Mehrzahl derartiger Verriegelungsöffnungen O in Schienenlängsrichtung L hintereinander angeordnet, wobei diese Verriegelungsöffnungen O jeweils durch Stege S voneinander getrennt sind und hierdurch eine in die Unterschiene 101 integrierte Verriegelungsschiene bilden. In die Verriegelungsöffnungen O der in die Unterschiene 101 integrierten Verriegelungsschiene können gemäß 3 insbesondere auch die drei senkrecht zur Schienenlängsrichtung L beweglich geführten Sperrzähne 131 der Feststellvorrichtung 103 mit ihren vorderen, konischen Endabschnitten 131a, 131b bzw. 131c eingreifen, wobei der Abstand der Sperrzähne 131 der Feststellvorrichtung 103 sowie der Abstand der Verriegelungsöffnungen O entlang der Schienenlängsrichtung L so gewählt und aufeinander abgestimmt ist, dass in jeder Position der Sitzschiene 102 bezüglich der Unterschiene 101 mindestens einer der Sperrzähne 131 mit seinem konischen Endabschnitt 131a bzw. 131b bzw. 131c in eine der Verriegelungsöffnungen O eingreifen kann. Hierdurch lässt sich die Sitzschiene 102 in jeder Sitzlängsposition bezüglich der Unterschiene 101 arretieren.
  • Im Ergebnis dienen die Verriegelungsöffnungen O der in die Unterschiene 101 integrierten Verriegelungsschiene nicht nur zur Arretierung der Sitzschiene 102 bezüglich der Unterschiene 101 durch Eingriff der Sperrzähne 131 der Feststellvorrichtung 103 in die Verriegelungsöffnungen O sondern gleichzeitig auch zur Verriegelung des Verriegelungselementes 1 der Memory-Einrichtung, um eine bestimmte Sitzlängsposition als Memory-Position festlegen zu können. Dabei greifen jeweils alle drei von der Unterseite des Verriegelungselementes 1 abstehende Rastnocken 11a, 11b, 11c in Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 ein, und zwar zwei Rastnocken (z. B. 11a und 11b) in eine Verriegelungsöffnung O und ein weiterer Rastnocken (z. B. 11c) in eine weitere Verriegelungsöffnung O der Unterschiene 101.
  • Zum Ausheben des Verriegelungselementes 1 aus den Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 ist dem Verriegelungselement 1 ein Entriegelungshebel 3 zugeordnet, der mit einer in seinem Grundkörper 30 vorgesehenen Lageröffnung 35 auf der selben Achse A schwenkbar gelagert ist wie der Betätigungshebel 2.
  • Der Entriegelungshebel 3 ist als Entriegelungshaken ausgebildet und weist an seinem hakenförmig abgewinkelten Ende einen Eingriffsbereich 31 und einen hieran anschließenden Hubbereich 32 auf. Der Eingriffsbereich 31 steht dauerhaft in Eingriff mit einer an der Unterseite des Verriegelungselementes 1 ausgebildeten nierenförmigen Aussparung 14 und untergreift hierbei das Verriegelungselement 1, ohne dieses aus den Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 auszuheben.
  • Wird jedoch der Entriegelungshaken 3 derart um seine Schwenkachse A verschwenkt, dass dessen Hubbereich 32 in die nierenförmige Aussparung 14 des Verriegelungselementes 1 eingreift und dabei dieses untergreift, so führt dies zu einem Ausheben der Rastnocken 11a, 11b, 11c des Verriegelungselementes 1 aus den zugeordneten Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101.
  • Anhand 3 wird dabei deutlich, dass der Entriegelungshaken 3 mit seinem Eingriffsbereich 31 und seinem Hubbereich 32 an einer Stelle des Verriegelungselementes 1 angreift, die in Schienenlängsrichtung L zwischen den beiden Federn F liegt. Die durch die Verriegelungsöffnungen O und die dazwischen liegenden Stege S gebildete Verriegelungsschiene ist somit unmittelbar in die Unterschiene 101 integriert.
  • Die jeweilige Schwenklage des Entriegelungshakens 3 wird festgelegt durch die Position der Rückenlehne R (vergleiche 7); sie ist genauer gesagt abhängig davon, ob sich die Rückenlehne R in einer aufrechten Gebrauchsposition oder in einer auf die Sitzfläche des Sitzgestells G vorgeklappten Position befindet. Dies ist dadurch bedingt, dass der Entriegelungshaken 3 über das Betätigungselement 2 und den am Betätigungselement 2 angreifenden Bowdenzug 7 mit der Rückenlehne R des Sitzgestells G gekoppelt ist. Hierzu stehen das in 2b in einer Draufsicht im Detail dargestellte Betätigungselement 2 und der Entriegelungshaken 3 formschlüssig miteinander in Eingriff und zwar über eine Kulissenführung 26, 36 wie in 2a gezeigt.
  • Das um die Achse A schwenkbar gelagerte Betätigungselement 2 umfasst einen Grundkörper 20, von dem ein als Einhängung eines Endes 76 des Zugmittels 71 des Bowdenzugs 7 dienender Hebelarm 21, ein zur Betätigung des Auslöseelementes 135 der Feststellvorrichtung 103 dienender Betätigungsabschnitt 23, ein mit der Drehfeder 25 zusammenwirkender Abschnitt 22 sowie ein der formschlüssigen Kopplung mit dem Entriegelungshaken 3 dienender Koppelabschnitt 24 abstehen. Der Koppelabschnitt 24 des Betätigungselementes 2 weist eine Führungskulisse 26 auf, in die ein Führungszapfen 36 eingreift, der vom Grundkörper 30 des Entriegelungshakens 3 absteht. Hierdurch kann bei einer Schwenkbewegung des Betätigungselementes 2 der Entriegelungshaken 3 mitgenommen werden, wobei jedoch die Mitnahme des Entriegelungshakens 3 nicht schon zu Anfang der Schwenkbewegung des Betätigungselementes 2 erfolgt, sondern erst nach einem anfänglichen Leerweg, der dadurch charakterisiert ist, dass der Führungszapfen 36 des Entriegelungshakens 3 in der Führungskulisse 26 des Betätigungselementes 2 verschoben wird.
  • 4 zeigt die Feststellvorrichtung 103 und die Memory-Einrichtung, gebildet im Wesentlichen durch das Verriegelungselement 1, in einem Zustand, in dem das Sitzgestell mit in Gebrauchsposition befindlicher, aufrechter Rückenlehne in einer bestimmten Sitzlängsposition arretiert ist. Hierbei greifen zwei der drei Sperrzähne 131 der Feststellvorrichtung 103 mit ihren konisch ausgebildeten Endabschnitten 131b und 131c in jeweils eine Verriegelungsöffnung O in der Unterschiene 101 ein und liegen dabei mit den schräg verlaufenden Flanken ihrer konischen Endabschnitten 131b und 131c derart an den Rändern der Verriegelungsöffnungen O an, dass eine spielfreie Arretierung der Sitzschiene 102 und damit des Sitzgestells G (vergleiche 7) an der Unterschiene 101 sichergestellt ist.
  • Ferner untergreift in diesem Zustand der Entriegelungshaken 3 mit seinem in die nierenförmige Aussparung 14 des Verriegelungselementes 1 eingeführten Hubbereich 32 das Verriegelungselement 1 derart, dass dieses aus den Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 ausgehoben ist. Bei einer Verschiebung des Sitzgestells G zusammen mit der Sitzschiene 102 bezüglich der Unterschiene 101 in Sitzlängsrichtung L kann somit das Verriegelungselement 1 durch die sitzschienenseitige Feststellvorrichtung 103 mitgenommen werden, wobei das Verriegelungselement 1 entlang der zugeordneten Gleitführung 110 bewegt wird. Hierdurch wird erreicht, dass bei einer Neueinstellung der Sitzlängsposition des Sitzgestells G mit in Gebrauchsposition befindlicher, aufrechter Rückenlehne, die der Auffindung einer neuen Komfortposition für einen Fahrzeuginsassen dient, das die Memory-Einrichtung bildende Verriegelungselement 1 mitgenommen wird.
  • Wird nun die Rückenlehne des mittels der Feststellvorrichtung 103 in einer definierten Sitzlängsposition arretierten Sitzgestells G in Richtung auf die Sitzfläche vorgeklappt, so wirkt der Bowdenzug auf das Betätigungselement 2 ein und bewirkt ein Verschwenken des Betätigungselementes 2 um seine Achse A. Hierbei wird zum einen durch die Einwirkung des Betätigungselementes 2 über seinen Betätigungsabschnitt 23 und die nachgeordnete Verbindungsstange 137 auf das Auslöseelement 135 der Feststellvorrichtung 103 die Arretierung von Sitzschiene 102 und Unterschiene 101 gelöst, so dass das Sitzgestell G zusammen mit der Sitzschiene 102 zur Einstiegserleichterung nach vorne verlagert werden kann. Dabei wird auch der Entriegelungshaken 3 um die Achse A verschwenkt, jedoch erst, nachdem durch eine Bewegung des Führungszapfens 36 des Entriegelungshakens 3 in der zugeordneten Führungskulisse 26 des Betätigungselementes 2 das Betätigungselement 2 zunächst eine Relativbewegung bezüglich des Entriegelungshakens 3 ausgeführt hat. Das Ausmaß dieser Relativbewegung wird durch die Länge der Führungskulisse 26 des Betätigungselementes 2 bestimmt. Nachdem der Führungszapfen 36 von dem einen Ende zum anderen Ende der Führungskulisse 26 gewandert ist, wird im Weiteren der Entriegelungshaken 3 bei der Schwenkbewegung des Betätigungselementes 2 mitgenommen, so dass dessen Hubbereich 32 außer Eingriff mit dem Verriegelungselement 1 der Memory-Einrichtung gerät und dieses unter der Wirkung der zugeordneten Federelemente in Form von Druckfedern mit seinen Rastnocken in zugeordnete Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 einrasten kann.
  • Hiermit lassen sich unterschiedliche Schwenkwinkel des Betätigungselementes 2 einerseits und des Entriegelungshakens 3 andererseits um die gemeinsame Achse A realisieren. Dies ist zweckmäßig, weil zum Ausheben der Sperrelemente der Feststellvorrichtung 103 typischerweise ein Verschwenken des Betätigungselementes 2 um 50° erforderlich ist, während der Entriegelungshaken 3 für die erforderliche Einwirkung auf das Verriegelungselement 1 z.B. lediglich um 15° verschwenkt werden muss. In diesem Zusammenhang kann ergänzend oder alternativ ein entsprechend großer Öffnungswinkel der nierenförmigen Aussparung 14 des Verriegelungselementes 1 (von z.B. 35°) vorgesehen sein, um dort einen Leerweg des Entriegelungshakens 3 (Bewegung ohne Einwirkung auf das Verriegelungselement 1) zu ermöglichen.
  • Wird beispielsweise konkret in dem in 2a gezeigten Zustand des Betätigungselementes 2 und des Entriegelungshakens 3, der einer in aufrechter Gebrauchsposition befindlichen Rückenlehne entspricht, durch Vorklappen der Rückenlehne auf die Sitzfläche des Sitzgestells eine Zugkraft K auf das Zugmittel 71 des mit der Rückenlehne gekoppelten Bowdenzugs 7 ausgeübt, so führt dies zunächst zu einer Schwenkbewegung B1 des Betätigungselementes 2 (entgegen dem Uhrzeigersinn), in dem das Zugmittel 71 mit einem Ende 76 eingehängt ist. Hierbei bewegt sich die im Betätigungselement 2 vorgesehene Kulisse 26 relativ zu dem Führungszapfen 26 des Entriegelungshakens 3 entlang einer entsprechenden Richtung B2, bis der Führungszapfen 36 am gegenüberliegenden Ende der Kulisse 26 anschlägt und im Weiteren der Entriegelungshaken 3 beim Verschwenken des Betätigungselementes 2 mitgenommen wird. Dadurch verschwenkt der Entriegelungshaken in eine Richtung B3 (entgegen dem Uhrzeigersinn), die durch die Schwenkbewegung B1 des unmittelbar mit dem Zugmittel 76 gekoppelten Betätigungselementes 2 vorgegeben ist. So gerät der Hubbereich 32 des Entriegelungshakens 3 außer Eingriff mit der nierenförmigen Aussparung 14 des Betätigungselementes 1 und dieses kann unter der Wirkung der hierfür vorgesehenen Druckfeder F in Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 einrasten. Hierdurch ist die aktuelle Sitzlängsposition des Sitzgestells sowie der Sitzschiene 102 bezüglich der Unterschiene 101 als Memory-Position gespeichert.
  • 5 zeigt die Anordnung in einem Zustand, in dem das Verriegelungselement 1 der Memory-Einrichtung bereits vollständig mit seinen Rastnocken 11a, 11b, 11c in zugeordnete Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 eingerastet ist, die Sperrzähne 131 der Feststellvorrichtung 103 jedoch noch nicht vollständig aus den zugeordneten Verriegelungsöffnungen O ausgehoben sind. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Verriegelungselement 1 vollständig verriegelt ist, bevor das Lösen der Feststellvorrichtung 103 durch Ausheben der Sperrzähne 131 abgeschlossen wird und das Sitzgestell mit vorgeklappter Rückenlehne zur Einstiegserleichterung in Schienenlängsrichtung nach vorne (Verschieberichtung V) verschoben werden kann. Hierbei wird die sitzschienenseitige Feststellvorrichtung 103 mitgenommen.
  • Bei einem späteren Zurückschieben des Sitzgestells aus der vorverlagerten Position heraus wird dieses automatisch in der mittels des Verriegelungselementes 1 als Memory-Position gespeicherten Sitzlängsposition angehalten, indem die Feststellvorrichtung 103 mit ihrem Gehäuse mit einem hierfür vorgesehenen Anschlag 19 des Verriegelungselementes 1 in Anlage gerät und hierdurch eine weitere Verschiebung nach hinten nicht möglich ist. Die vor dem Ausüben der Easy-Entry-Funktion (Vorverlagerung des Sitzgestells zur Einstiegserleichterung) bestehende Sitzlängsposition wird daher mit einfachen Mitteln automatisch wieder aufgefunden.
  • 6a zeigt eine Unteransicht der Unterschiene 101, wobei genau ein Sperrzahn 131 der Feststellvorrichtung 103 mit seinem konischen Ende 131a in eine Verriegelungsöffnung O der Unterschiene 101 eingreift und wobei alle drei Rastnocken 11a, 11b, 11c des Verriegelungselementes 1 in insgesamt zwei, durch einen Steg S voneinander getrennte Verriegelungsöffnungen O eingreifen.
  • 6b zeigt demgegenüber eine Situation, in der zwei Sperrzähne 131 mit ihren konisch verjüngten Endabschnitten 131b, 131c in jeweils eine Verriegelungsöffnung O eingreifen, wobei hier die drei Rastnocken 11a, 11b, 11c der Verriegelungsvorrichtung 1 wiederum in insgesamt zwei Verriegelungsöffnungen der Unterschiene 101 eingreifen.
  • Zusammenfassend sind die Abstände der durch Stege S voneinander getrennten Verriegelungsöffnungen O in Schienenlängsrichtung L sowie die entsprechenden Abstände der Sperrzähne 131 und der Rastnocken 11a, 11b, 11c derart ausgelegt, dass stets eine gleichzeitige Verriegelung des Verriegelungselementes 1 der Memory-Einrichtung und der Sperrzähne 131 der Feststellvorrichtung 103 in den Verriegelungsöffnungen O der Unterschiene 101 möglich ist, wenn sich das Sitzgestell in seiner Memory-Position befindet, also die Feststellvorrichtung 103 mit ihrem Gehäuse 130 am zugeordneten Anschlag 19 des Verriegelungselementes 1 anliegt.
  • Ein wichtiger Vorteil der vorstehend anhand der 1 bis 6b dargestellten Anordnung liegt in der geringen Anzahl Bauteile, mit der eine Memory-Funktion bei einem Kraftfahrzeugsitz realisiert ist, der sich zur Einstiegserleichterung mit vorgeklappter Rückenlehne nach vorne verlagern lässt. Denn die Memory-Einrichtung umfasst als einzige Bauteile ein senkrecht zur Erstreckungsrichtung L der Führungsschienen 101, 102 verschiebbares Verriegelungselement 1 und eine zugeordnete Gleitschiene 110, entlang der das Verriegelungselement 1 in Schienenlängsrichtung L mitnehmbar ist. Das Verriegelungselement 1 dient somit also gleichzeitig als Gleiter, der sich für eine Neueinstellung der Memory-Position in Schienenlängsrichtung L verstellen lässt. Die übliche Aufteilung in einen in Schienenlängsrichtung verschiebbaren Gleiter und ein separates, hieran schwenkbar gelagertes Verriegelungselement entfällt. Ferner ist dem Verriegelungselement 1 keine separate Verriegelungsschiene zugeordnet, sondern diese wird vielmehr unmittelbar durch die Verriegelungsöffnungen O und Stege S in der Unterschiene 101 gebildet, in die die Feststellvorrichtung 103 mit ihren Sperrzähnen 131 eingreifen kann.

Claims (29)

  1. Kraftfahrzeugsitz mit – einem Sitzgestell (G), – einer Rückenlehne (R), die schwenkbar an dem Sitzgestell (G) gelagert und in Richtung auf eine Sitzfläche des Sitzgestells vorklappbar ist, – einer Schienenlängsführung (101, 102), mit der das Sitzgestell (G) zur Einstellung der Sitzlängsposition in Schienenlängsrichtung (L) bewegbar ist, – einer Feststellvorrichtung (103) zum Arretieren der Schienenlängsführung in einer zuvor eingestellten Sitzlängsposition mit mindestens einem beweglich gelagerten Sperrelement, dem eine entlang der Schienenlängsrichtung (L) erstreckte Verriegelungsschiene (O, S) mit einer Mehrzahl entlang der Schienenlängsrichtung (L) hintereinander angeordneter Verriegelungsstellen (O) zugeordnet ist, mit denen das Sperrelement zur Verriegelung der Schienenlängsführung (101, 102) in Eingriff bringbar ist, – einem gemeinsam mit dem Sitzgestell (G) in Schienenlängsrichtung (L) bewegbaren Koppelmechanismus (7), der die Feststellvorrichtung (103) entriegelt, wenn die Rückenlehne (R) auf die Sitzfläche vorgeklappt ist, – einer Memory-Einrichtung, mittels der das Sitzgestell (G) bei einer Bewegung in Schienenlängsrichtung (L) automatisch in einer vorgebbaren, als Memory-Position definierten Sitzlängsposition angehalten werden kann, – Einstellmitteln (1, 110) der Memory-Einrichtung, mit denen die Memory-Position in Schienenlängsrichtung (L) einstellbar ist und – einer Verriegelungsvorrichtung der Memory-Einrichtung zum Verriegeln einer eingestellten Memory-Position, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung zum Verriegeln der Memory-Einrichtung ein Verriegelungselement (1) aufweist, das zum in und außer Eingriff bringen mit der Verriegelungsschiene (O, S) verschieblich ist.
  2. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1) mit mindestens einer Verriegelungsstelle (O) der der Feststellvorrichtung (103) zugeordneten Verriegelungsschiene (O, V) in Eingriff bringbar ist.
  3. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1) zum in und außer Eingriff bringen mit der Verriegelungsschiene (O, S) längsverschieblich ist.
  4. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1) zum in und außer Eingriff bringen mit der Verriegelungsschiene (O, S) senkrecht zur Schienenlängsrichtung (L) verschieblich ist.
  5. Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1) in Schienenlängsrichtung (L) beweglich und in einer Richtung (z) quer zur Schienenlängsrichtung (L) begrenzt verschieblich auf einer in Schienenlängsrichtung (L) erstreckten Gleitschiene (110) lagert.
  6. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (110) einen in Schienenlängsrichtung (L) erstreckten Führungsabschnitt (112) aufweist, entlang dem das Verriegelungselement (1) in Schienenlängsrichtung (L) beweglich ist und auf dem das Verriegelungselement (1) in einer Richtung (z) quer zur Schienenlängsrichtung begrenzt verschieblich ist, um das Verriegelungselement (1) in und außer Eingriff mit der Verriegelungsschiene (O, S) zu bringen.
  7. Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein schwenkbar gelagertes Entriegelungselement (3) zum Ausheben des Verriegelungselementes (1) aus der Verriegelungsschiene (O, S).
  8. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) durch einen Entriegelungshaken gebildet wird, der in eine Aussparung (14) des Verriegelungselementes (1) eingreift.
  9. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) das Verriegelungselement (1) zum Ausheben aus der Verriegelungsschiene (O, S) untergreift.
  10. Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) einen Eingriffsbereich (31) aufweist, der sich permanent in Eingriff mit dem Verriegelungselement (1) befindet.
  11. Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement einen Hubbereich (32) aufweist, der nur zum Ausheben des Verriegelungselementes (1) aus der Verriegelungsschiene (O, S) mit dem Verriegelungselement (1) in Eingriff gebracht wird.
  12. Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1) in Richtung auf einen Zustand elastisch vorgespannt ist, in dem es in die Verriegelungsschiene (O, S) eingreift.
  13. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1) mittels zweier in Schienenlängsrichtung (L) voneinander beabstandeter elastischer Elemente (F), insbesondere in Form von Federelementen, elastisch vorgespannt ist.
  14. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 7 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) an dem Verriegelungselement (1) an einer Stelle (14) angreift, die in Schienenlängsrichtung (L) zwischen den beiden elastischen Elementen (F) liegt.
  15. Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 7 bis 11 und einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) derart mit der Rückenlehne (R) gekoppelt ist, dass es bei in Gebrauchsposition befindlicher Rückenlehne (R) auf das Verriegelungselement (1) einwirkt, um dieses in einer aus der Verriegelungsschiene (V, O) ausgehobenen Position zu halten.
  16. Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement derart mit der Rückenlehne (R) gekoppelt ist, dass es bei einem Vorklappen der Rückenlehne (R) auf die Sitzfläche des Sitzgestells (G) in eine räumliche Lage gebracht wird, in der es einen Eingriff des Verriegelungselementes (1) in die Verriegelungsschiene (O, S) ermöglicht.
  17. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) über einen Bowdenzug (7) mit der Rückenlehne (R) gekoppelt ist.
  18. Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass dem Entriegelungselement (3) ein Betätigungselement (2) vorgeschaltet ist, das mit der Rückenlehne (R) in Wirkverbindung steht und über das die Rückenlehne (R) beim Vorklappen auf das Entriegelungselement (3) einwirkt.
  19. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) und das Betätigungselement (2) formschlüssig miteinander in Verbindung stehen.
  20. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) und das Betätigungselement (2) derart miteinander in Verbindung stehen, dass bei einer Bewegung des Betätigungselementes (2) durch Vorklappen der Rückenlehne (R) zunächst eine begrenzte Relativbewegung des Entriegelungselementes (3) bezüglich des Betätigungselementes (2) erfolgt und bei einer weiteren Bewegung des Betätigungselementes (2) das Entriegelungselement (3) mitgenommen wird.
  21. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) und das Betätigungselement (2) über eine Kulissenführung (26, 36) miteinander in Verbindung stehen.
  22. Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (2) durch einen Betätigungshebel gebildet wird.
  23. Kraftfahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (2) und das Entriegelungselement (3) auf der selben Achse (A) schwenkbar gelagert sind.
  24. Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (2) mindestens zwei Rastelemente (11a, 11b, 11c) aufweist, die mit Verriegelungsstellen (O) der Verriegelungsschiene (O, S) in Eingriff bringbar sind.
  25. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (1) drei Rastelemente (11a, 11b, 11c) aufweist, die mit der Verriegelungsschiene (O, S) in Eingriff bringbar sind.
  26. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Eingriff des Verriegelungselementes (1) in die Verriegelungsschiene (O, S) zwei Rastelemente (11a, 11b; 11b, 11c) in eine Verriegelungsstelle (O) eingreifen.
  27. Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsstellen (O) der Verriegelungsschiene (O, S) durch Verriegelungsöffnungen gebildet werden.
  28. Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstände der Verriegelungsstellen (O) in Schienenlängsrichtung (L) derart auf die Abstände der Rastelemente (11a, 11b, 11c) des Verriegelungselementes (1) sowie der Sperrelemente (31) der Feststellvorrichtung (103) in Schienenlängsrichtung (L) abgestimmt sind, dass sowohl das Verriegelungselement (1) über seine Rastelemente (11a, 11b, 11c) als auch die Feststellvorrichtung (103) über ihre Sperrelemente (131) mit den Verriegelungsstellen (O) der Verriegelungsschiene (O, S) in Eingriff stehen können, wenn die Feststellvorrichtung (103) an einem Anschlag (19) des Verriegelungselementes (1) anliegt.
  29. Kraftfahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsstellen (O) in oder an einer karosseriefest anzuordnenden Führungsschiene (101) der Schienenlängsführung (101, 102) vorgesehen sind.
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