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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Kraftfahrzeug-Lampensteuervorrichtung
zum Ansteuern von Fahrzeuglampen und gegebenenfalls Anhängerlampen
einschließlich
einer zwei Fahrzeug-Nebelschlussleuchten und eine Anhänger-Nebelschlussleuchte
umfassenden Nebelschlussleuchtenanordnung mit einer Lampensteuereinheit
und einer Überwachungseinheit.
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Eine
derartige Kraftfahrzeug-Lampensteuervorrichtung ist in der
DE 101 54 024 A1 angegeben. Bei
dieser bekannten Kraftfahrzeug-Lampensteuervorrichtung wird ein
angekoppelter Zustand eines Fahrzeuganhängers dadurch festgestellt,
dass funktionsfähige
Glühlampen
der Anhängerbeleuchtung über diagnosefähige Schaltelemente
eines Steuergerätes
erkannt werden. Beispielsweise kann die Glühlampe einer Nebelschlussleuchte
des Fahrzeuganhängers
auf diese Weise erkannt werden. Das Steuergerät schaltet bei einem an das
Fahrzeug ange schlossenen Fahrzeuganhänger die Nebelschlussleuchten
des Kraftfahrzeuges aus.
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Normalerweise
werden also die gegebenenfalls zwei Nebelschlussleuchten eines Fahrzeuges mittels
einer Lampensteuereinheit angesteuert, in die auch eine Überwachungseinheit
integriert sein kann, wie in 1 dargestellt.
Die Überwachungseinheit prüft die Funktionsfähigkeit
der Fahrzeuglampen, zu denen auch die beiden Nebelschlussleuchten
am Heck des Fahrzeugs gehören.
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Wenn
nun ein Anhänger
an das Fahrzeug gekuppelt wird, verlangt die Vorschrift, beide Nebelschlussleuchten
an dem Fahrzeug auszuschalten und die gegebenenfalls am Anhänger vorhandene Nebelschlussleuchtenanordnung
einzuschalten, wobei der Anhänger
meist mit nur einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet ist. Hierdurch können Fehlinformationen über die Überwachungseinheit
ausgelöst werden.
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In 2 ist eine typische Anordnung
für eine Nebelschlussleuchtenumschaltung
von zwei Fahrzeug-Nebelschlussleuchten auf eine Anhänger-Nebelschlussleuchte
gezeigt. Die Fahrzeug-Nebelschlussleuchten werden getrennt (an der
Stelle cut in 1) und
der Verbindungspfad einer Fahrzeug-Nebelschlussleuchte wird auf
die Anhänger-Nebelschlussleuchte
geschaltet; die andere Fahrzeug-Nebelschlussleuchte findet keine
entsprechende Anhänger-Nebelschlussleuchte.
Verfügt
das Fahrzeug über
eine Überwachungseinheit,
meldet diese einen Fehler. Als Steuergerät ist z.B. ein Schaltmodul
vorgeschlagen worden, über
das nur eine Anhänger-Nebelschlussleuchtenanordnung
mit zwei Anhänger-Nebelschlussleuchten
angeschlossen werden können.
Auch ist, an sich in nicht zulässiger
Weise, vorgeschlagen worden, die Nebelschlussleuchtenanordnung bei Ankuppeln
eines Anhängers
mit nur einer Nebelschlussleuchte bei zwei vorhandenen Fahrzeug-Nebelschlussleuchten
vollständig
abzuschalten.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kraftfahrzeug-Lampensteuervorrichtung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, die mit möglichst
wenig Aufwand insbesondere auch dann einen ordnungsgemäßen Betrieb
ergibt, wenn bei vorhandenen zwei Fahrzeug-Nebelschlussleuchten
ein Anhänger
mit nur einer Nebelschlussleuchte angekuppelt wird.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hiernach
ist vorgesehen, dass die Lampensteuereinheit mit einer Umschalteinheit gekoppelt
ist, die in der Weise ausgebildet ist, dass im angekoppelten Zustand
des Anhängers
der Ansteuerpfad einer der Fahrzeug-Nebelschlussleuchten auf die
Anhänger-Nebelschlussleuchte
und der Ansteuerpfad der anderen Fahrzeug-Nebelschlussleuchte auf
zumindest eine Anhängerrücklichtlampe und/oder
zumindest eine Fahrzeug-Hecklampe umgeschaltet ist.
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Mit
diesen Maßnahmen
wird eine sichere Funktion der Nebelschlussleuchtenansteuerung bei zwei
vorhandenen Fahrzeug-Nebelschlussleuchten und einer Anhänger-Nebelschlussleuchte
und auch eine fehlerfreie Überwachung
sichergestellt. Durch die an den betreffenden Ansteuerpfad der Fahrzeug-Nebelschlussleuchte
angeschaltete mindestens eine Anhänger-Rücklichtlampe und/oder mindestens
eine Fahrzeug-Hecklampe wird eine zweite Anhänger-Nebelschlussleuchte als
Last nachgebildet, selbst wenn die Leistung der Anhänger-Rücklichtlampe(n)
und gegebenenfalls allein oder zusätzlich zugeschaltete(n) Fahrzeug-Hecklampe(n)
nicht genau der betreffenden Fahrzeug-Nebelschluss leuchte entspricht,
da das Toleranzfenster der Lampensteuereinheit bzw. Überwachungseinheit
entsprechende Leistungsfenster abdeckt. Werden beispielsweise zusätzlich zu
den beiden Anhänger-Rücklichtlampen
zwei Fahrzeug-Hecklampen, insbesondere Fahrzeug-Rücklichtlampen,
zugeschaltet, so wird die Leistung der betreffenden fehlenden Fahrzeug-Nebelschlussleuchte
(in der Regel 21 W) sogar praktisch genau nachgebildet (in der Regel
vier mal 5W), wobei dies insbesondere beim PWM-Betrieb erreicht
wird, da dabei die Fahrzeug-Nebelschlussleuchten einfach im Rücklichtbetrieb
betrieben werden können.
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Dabei
ist die Vorrichtung vorteilhaft in der Weise ausgestaltet, dass
bei eingeschalteter Nebelschlussleuchtenanordnung und angekoppeltem
Anhänger
die zumindest eine Anhänger-Rücklichtlampe von
dem Ansteuerpfad getrennt ist, über
den sie bei ausgeschalteter Nebelschlussleuchtenanordnung angesteuert
ist.
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Eine
sichere Funktionsweise bei einfachem Aufbau wird dadurch unterstützt, dass
zum Erkennen des angekoppelten Zustandes des Anhängers die Lampensteuereinheit
und/oder die Umschalteinheit mit einer Anhängererkennung verbunden ist
und die Umschaltung der Fahrzeug-Nebelschlussleuchten auf die Anhänger-Nebelschlussleuchte
und die zumindest eine Anhänger-Rücklichtlampe
auf der Grundlage eines Signals der Anhängererkennung erfolgt.
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Eine
vorteilhafte nähere
Ausbildung besteht darin, dass eine Überwachungseinheit für die Funktion
der Fahrzeug-Nebelschlussleuchten vorhanden ist, der bei angekuppeltem
Anhänger
einerseits ein Signal der Anhänger-Nebelschlussleuchte
und andererseits ein Signal der zumindest einen Anhänger-Rücklichtlampe
zugeführt
ist.
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Einer
weiteren besonderen Ausbildung der Nebelschlussleuchtenanordnung
mit ihrer Ansteuerung wird dadurch vorteilhaft Rechnung getragen, dass
bei Verwendung von mittels Pulsweitenmodulation ansteuerbaren Fahrzeug-Rücklichtlampen
als Lampen der Fahrzeug-Nebelschlussleuchten bei eingeschalteter
Nebelschlussleuchtenanordnung und angekuppeltem Anhänger die
Fahrzeug-Nebelschlussleuchten in den Betrieb von mit Pulsweitenmodulation
angesteuerten Fahrzeug-Rücklichtlampen
umgeschaltet werden. Dabei kann es vorteilhaft sein, die Speisung
für die
Pulsweitenmodulation aus der Lampensteuereinheit für die Steuerung
der betreffenden, am Anhänger
fehlenden Nebelschlussleuchte (z.B. NS2) zu nehmen. Auch hierbei
wird eine ordnungsgemäße Funktion
und Überwachung
der Nebelschlussleuchtenanordnung sichergestellt, da die Stromschwelle
durch den gegebenenfalls zusätzlichen
Strom der Rücklichtleuchten
des Fahrzeugs überschritten
wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung
einer Fahrzeug-Lampensteuervorrichtung mit einer Lampensteuereinheit
und Überwachungseinheit
sowie angesteuerten Lampen nach dem Stand der Technik,
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2 eine Nebelschlussleuchten-Umschaltung
von Fahrzeug-Nebelschlussleuchten auf eine Anhänger-Nebelschlussleuchte nach
dem Stand der Technik,
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3 eine erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Lampensteuervorrichtung
mit einer Nebelschlussleuchten-Umschaltung in schematischer Darstellung
und
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4 eine nähere Ausgestaltung einer Umschalteinheit
einer erfindungsgemäßen Nebelschlussleuchten-Umschaltung.
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Wie 1 zeigt, sind nach dem Stand
der Technik bei einer Kraftfahrzeug-Lampensteuervorrichtung an eine Lampensteuereinheit
LaSt mit z.B. integrierter Überwachungseinheit Üe Fahrzeuglampen
LaFz u.a. mit zwei Fahrzeug-Nebelschlussleuchten NS1, NS2 angeschlossen,
deren Ansteuerpfad an Trennstellen cut aufgetrennt werden kann,
um bei angekuppeltem Anhänger
eine Umschaltung auf eine Anhänger-Nebelschlussleuchte
NSA gemäß 2 mittels einer Nebelschlussleuchten-Umschaltung NSU
vorzunehmen. Die Anhänger-Nebelschlussleuchte
NSA bildet einen Teil einer Anordnung von Anhängerlampen LaAn, die z.B. auch
die Rücklichter RLA
(linkes Anhängerrücklicht)
und RRA (rechtes Anhängerrücklicht)
des Anhängers
umfasst, wie in 4 gezeigt.
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Wie
aus 2 ersichtlich, wird
bei (gesetzlich vorgeschriebenem) Umschalten der Fahrzeug-Nebelschlussleuchten
NS1, NS2 auf eine Anhänger-Nebelschlussleuchte
NSA nur die eine Fahrzeug-Nebelschlussleuchte NS1 durch eine Anhänger-Nebelschlussleuchte
NSA ersetzt, während
die andere Fahrzeug-Nebelschlussleuchte NS2 nur abgeschaltet wird,
am Anhänger
jedoch keine Entsprechung findet. Dadurch ergibt sich in der Lampensteuereinheit
LaSt bzw. der Überwachungseinheit Üe eine Fehlsteuerung
bzw. Fehleranzeige.
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Vorliegend
wird zur Lösung
dieses Problems die Lampensteuervorrichtung gemäß 3 ausgestaltet. Gegenüber der Anordnung nach 1 werden die Ansteuerpfade
bzw. Leitungen zu den Fahrzeug-Nebelschlussleuchten NS1 und NS2
getrennt und einer Anhängersteuerung
Ast zugeführt.
Die übrigen
Lampensignale werden zur Steuerung der Anhängerlampen von der Lampensteuereinheit
LaSt adaptiert und auch der Anhängersteuerung
Ast zugeführt.
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In 4 ist ein Beispiel für ein Funktionsprinzip
bei Umschaltung der Fahrzeug-Nebelschlussleuchten
NS1, NS2 auf die Anhänger-Nebelschlussleuchte
NSA bei angekuppeltem Anhänger
dargestellt. Die eine Fahrzeug-Nebelschlussleuchte NS1 wird durch
Umsteuerung eines Schalters in einer Umschalteinheit UmE auf die
Anhänger-Nebelschlussleuchte
NSA umgeschaltet, wobei eine Ankupplung des Anhängers über eine Anhängererkennung
AE festgestellt wird und das Signal der Anhängererkennung AE bei der Steuerung
der Umschaltung berücksichtigt
wird.
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Die
Ansteuerung der anderen Fahrzeug-Nebelschlussleuchte NS2 wird auf
die beiden Rücklichter
RLA und RRA des Anhängers
geschaltet. Die Anhänger-Rücklichtlampen RLA, RRA müssen ohnehin beim
Betrieb der Nebelschlussleuchtenanordnung aktiv sein. Zur Umschaltung
der Fahrzeug-Nebelschlussleuchte NS2 auf die Anhänger-Rücklichtlampen RLA, RRA werden
die Anhänger-Rücklichtlampen RLA, RRA von
ihrer üblichen
Ansteuerung (ohne Betrieb der Nebelschlussleuchten) getrennt. Die komplette
Umschaltung übernimmt
die Umschalteinheit UME, die z.B. Teil der Lampensteuereinheit LaSt oder
der Anhängersteuerung
Ast sein kann. Durch die elektrische Last beider Anhänger-Rücklichtlampen RRL, RRA stellt
die Überwachungseinheit Üe keinen
fehlerhaften Betrieb der Nebelschlussleuchtenanordnung fest, da
das Vorhandensein der zweiten Nebelschlussleuchte signalisiert wird.
Dabei ist das Leistungsfenster der Überwachungseinheit Üe groß genug,
um evtl. Leistungsdifferenzen zwischen der betreffenden Fahrzeug-Nebelschlussleuchte NS2
und der beiden Anhänger-Rücklichtlampen RRA,
RLA abzudecken, wobei auch z.B. die Umschaltung der Fahrzeug-Nebelschlussleuchte
NS2 auf nur eine Anhänger-Rücklichtlampe
RLA oder RRA gegebenenfalls ausreichen würde. Dann könnte die andere Anhänger-Rücklichtlampe
in üblicher
Weise angesteuert werden.
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Für den Fall,
dass die Fahrzeug-Nebelschlussleuchten NS1, NS2 Multifunktionsleuchten sind,
die auch als Fahrzeug-Rücklichtlampen
dienen, wobei sie mittels Pulsweitenmodulation PWM angesteuert sind,
wird beim Betrieb der Nebelschlussleuchten bei angekuppeltem Anhänger der
Betrieb der Fahrzeug-Rücklichtlampen
auf den PWM-Betrieb umgeschaltet, während die Anhänger-Nebelschlussleuchte
NSA in der vorstehend beschriebenen Weise angesteuert wird und die
zweite Fahrzeug-Nebelschlussleuchte in ebenfalls der vorstehend
beschriebenen Weise auf die Anhänger-Rücklichtlampen RLA,
RRA allein oder zusätzlich
zu den dann im Rücklichtbetrieb
betriebenen Fahrzeug-Nebelschlussleuchten umgeschaltet wird. Das
betreffende PWM-Signal für
die Rücklichtlampen
kann dann z.B. in der Anhängersteuerung
Ast gebildet werden. Dabei kann es aber auch vorteilhaft sein, die
Speisung für
die Pulsweitenmodulation aus der Lampensteuereinheit LaSt zu bilden,
wobei der resultierende Strom (in der Regel entsprechend einer Leistung
von vier mal 5W) weitestgehend dem einer einzelnen Fahrzeug-Nebelschlussleuchte
(z.B. NS2, in der Regel entsprechend einer Leistung von 21 W) entspricht. Eine
derartige Speisung ist in 4 durch
die gestrichelte Linie zur Einheit der Pulsweitenmodulation gezeigt.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Nachbildung der Last einer zweiten Nebelschlussleuchte ergibt sich
ferner dadurch, dass eine Brücke
zwischen der Nebelschlussleuchte NSA des Anhängers und der mindestens einen
Rücklichtlampe
RLA, RRA des Anhängers
geschaltet wird, wie in 4 durch
den Schalter S1 zwischen der Ansteuerleitung zu der Nebelschlussleuchte
NSA des Anhängers
und der Querverbindung zwischen den Anhänger-Rücklichtlampen RLA, RRA ebenfalls
gezeigt. Hierbei wird für die
jeweilige Überwachungseinheit
in den Pfaden der LaSt NS1 und der LaSt NS2 z.B. eine Leistung von einmal
21 W (Nebelschlussleuchte NSA des Anhängers) und zweimal 5W (Rücklichtlampen
RLA, RRA des Anhängers)
geteilt durch zwei, also von ca. 15W simuliert, die deutlich über der
Schwelle der jeweiligen Überwachungseinheit
liegt.