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DE202004016567U1 - Anlage zur Behandlung von Restmüll aus Haushalten und Gewerbebetrieben - Google Patents

Anlage zur Behandlung von Restmüll aus Haushalten und Gewerbebetrieben Download PDF

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DE202004016567U1
DE202004016567U1 DE200420016567 DE202004016567U DE202004016567U1 DE 202004016567 U1 DE202004016567 U1 DE 202004016567U1 DE 200420016567 DE200420016567 DE 200420016567 DE 202004016567 U DE202004016567 U DE 202004016567U DE 202004016567 U1 DE202004016567 U1 DE 202004016567U1
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DE200420016567
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Abstract

Anlage zur Behandlung von Restmüll (Restabfällen) aus Haushalten und Gewerbebetrieben mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung, die umfasst:
a) Einrichtungen zur Vorsortierung des Restmülls, vorzugsweise mittels Bagger oder Radlader, zur Abtrennung von Störstofffraktionen und/oder Wertstofffraktionen,
b) Einrichtungen zur mechanischen Aufbereitung des vorsortierten Restmülls durch Vorzerkleinern und/oder Hauptzerkleinern und Hauptklassieren zur Auftrennung in eine Feinfraktion und in eine Grobfraktion,
c) Einrichtungen zur Auftrennung der Grobfraktion einerseits in Schwergut, das weiterverarbeitet wird zu Nichteisenmetall (NE)-Vorkonzentrat und magnetischem Produkt, und andererseits in eine heizwertreiche Fraktion, die zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, sowie
d) Einrichtungen zur Auftrennung der Feinfraktion durch Feinklassieren einerseits in eine Mittelfraktion, die durch mechanische Aufarbeitung zu einer Fraktion verarbeitet wird, die thermisch beseitigt und/oder zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet wird, und
andererseits in eine organikreiche Feinfraktion, die nach mechanischer Behandlung einer biologischen Behandlung unterworfen und anschließend auf einer Deponie abgelagert wird,
gekennzeichnet durch
α) Einrichtungen, mit deren...

Description

  • Die Erfindung betrifft verbesserte Anlagen zur Behandlung von Restmüll bzw. Restabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben in Behandlungsanlagen mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung zur Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen, zur Optimierung der Abtrennung von Wertstoffen, vor allem von Metallen und Holz, sowie einer Fraktion, die zu Ersatzbrennstoff weiterverarbeitet werden kann, zur Reduzierung der Menge an Restabfällen, die in Verbrennungsanlagen beseitigt werden müssen, und zur Erleichterung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die auf Deponien abzulagernde Restfraktion.
  • Im Rahmen des Umweltschutzes kommt der Behandlung von Abfällen eine ebenso wichtige Rolle zu wie dem Kampf gegen Luftverunreinigung und Wasserverschmutzung. Die unsachgemäße Handhabung von Abfällen kann die Umwelt und insbesondere Gesundheit und Sachwerte beeinträchtigen und verhindert die Nutzung von Sekundärrohstoffen.
  • Ziel der Behandlung der Restabfälle (des Restmülls) aus Haushalten und Gewerbebetrieben in Behandlungsanlagen mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung ist in der überwiegenden Zahl der derzeit bestehenden Anlagen die Abtrennung von Wertstoffen (vor allem von Metallen, Holz sowie einer Fraktion, die zu Ersatzbrennstoff weiterverarbeitet werden kann), die Reduzierung der Menge an Restabfällen, die in Verbrennungsanlagen beseitigt werden muss, sowie die Einhaltung von Grenzwerten für die auf Deponien abzulagernde Restfraktion (Heizwert bzw. TOC (total organic carbon) im Feststoff, Inhaltsstoffe im Eluat und dgl.).
  • Die derzeit in Betrieb befindlichen Behandlungsanlagen mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung umfassen im Wesentlichen die folgenden Stufen:
    • a) Vorsortierung des Restmülls (der Restabfälle), vorzugsweise mittels Bagger oder Radlader, zur Abtrennung von Störstofffraktionen und/oder Wertstofffraktionen,
    • b) mechanische Aufbereitung des vorsortierten Restmülls (der vorsortierten Restabfälle) durch Vorzerkleinern, vorzugsweise mittels eines Rotorreißers, und/oder Hauptzerkleinern in einer Semiautogenmühle sowie Hauptklassieren zur Auftrennung in eine Feinfraktion und in eine Grobfraktion,
    • c) Auftrennung der Grobfraktion einerseits in Schwergut, das weiterverarbeitet wird zu Nichteisenmetall(NE)-Vorkonzentrat und magnetischem Produkt, und andererseits in eine heizwertreiche Fraktion, die zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, sowie
    • d) Auftrennung der Feinfraktion durch Feinklassieren einerseits in eine Mittelfraktion, die durch mechanische Aufbereitung zu einer Fraktion verarbeitet wird, die thermisch beseitigt und/oder zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet wird, und andererseits in eine organikreiche Feinfraktion, die nach mechanischer Behandlung einer biologischen Behandlung unterworfen und anschließend auf einer Deponie abgelagert wird.
  • A. Besonders gut geeignet für eine hohe Verwertungsquote des Restmülls (der Restabfälle) aus Haushalten und Gewerbebetrieben ist die Hauptzerkleinerung in einer Semiautogenmühle (einer Autogenmühle, die mit Mahlkörpern betrieben wird). Vorteile der Hauptzerkleinerung des Restmülls in diesem Aggregat sind
    • – eine hohe Verfügbarkeit der Zerkleinerungsvorrichtung,
    • – ein hohes Zerkleinerungsverhältnis,
    • – ein guter Aufschluss des Restmülls durch Druck-, Schlag- und Druck-Scher-Beanspruchungen und
    • – die Erzielung einer gut belüftbaren Struktur des dabei erhaltenen Zerkleinerungsprodukts für eine nachfolgende biologische Behandlung.
  • Semiautogenmühlen zeichnen sich allgemein durch ein kleines Längen/Durchmesser (L/D)-Verhältnis aus (bei trocken arbeitenden Semiautogenmühlen beträgt dieses Verhältnis L/D < 1). Der große Durchmesser der Semiautogenmühlen sichert dabei die notwendige hohe Beanspruchungsenergie bei der Schlagbeanspruchung der zu behandelnden Restabfälle und die notwendige Beanspruchungshäufigkeit.
  • In Restmüll-Behandlungsanlagen dieses Typs werden unterschiedliche Kombinationen von Behandlungsstufen genutzt, von denen eine Ausführungsform mit Hauptzerkleinerung mittels Semiautogenmühle gemäß dem derzeitigen Stand der Technik in der beiliegenden 1a schematisch dargestellt ist:
    • – Vorsortierung des Restmülls (der Restabfälle) mittels Bagger oder Radlader,
    • – Vorzerkleinerung, insbesondere von Sperrmüll und grobstückigem Gewerbeabfall, in einem Rotorreißer,
    • – Hauptzerkleinerung des gesamten Restmülls in einer Semiautogenmühle,
    • – mechanische Aufbereitung der Restabfälle durch Hauptklassierung mittels Trommelsieb, durch Feinklassierung mittels Spannwellensieb, durch Sortierung mittels Aerostromsortierung, Magnetscheidung, Wirbelstromscheidung, Nahe-Infrarot(NIR)-Sortierung und dgl.,
    • – Konditionierung des Ersatzbrennstoffs nach der mechanischen Aufbereitung durch Nachzerkleinerung, Trocknung und/oder Pelletierung,
    • – biologische Behandlung der organikreichen Feinfraktion aus der mechanischen Aufbereitung vor der Ablagerung auf Deponien, beispielsweise durch Rotten in Rottetunneln, Vollstromvergärung, Teilstromvergärung und dgl.
  • In den realisierten Anlagen können einzelne Behandlungsstufen fehlen, beispielsweise die Konditionierung des Brennstoffs, wenn sie für den zu verarbeitenden Abfall nicht erforderlich sind, oder die Reihenfolge der einzelnen Behandlungsstufen kann geändert werden. Die genannten Maschinen sind Beispiele.
  • In der Regel werden bei einer solchen Anlagenkonzeption ca. 30 bis 60 % des Restmülls (der Restabfälle) aus Haushalten und Gewerbebetrieben einer biologischen Behandlung unterzogen und anschließend deponiert.
  • Im Hinblick auf die Zielstellung, eine weitestgehende Reduzierung der zu deponierenden Mengen zu erreichen bzw. auf eine Deponierung vollständig zu verzichten, ist dieser derzeitige Zustand jedoch unbefriedigend. Der möglichst vollständigen Verwertung des Restmülls (der Restabfälle) durch Anlagen, in denen eine Hauptzerkleinerung mittels einer Semiautogenmühle durchgeführt wird, stehen im Wesentlichen zwei Hindernisse im Wege:
    • – eine schlechte Sortierbarkeit der erhaltenen Feinfraktion und
    • – ein Übermahlen, d.h. ein zu intensives Zerkleinern, von potentiellen Wertstoffen.
  • Sortierversuche haben gezeigt, dass sich durch eine Sortierung der Feinfraktion aus einer Semiautogenmühle (Teilchengröße 0 bis 3 mm) nur ungenügende Ersatz-Brennstoffqualitäten herstellen lassen. Dies ist auf die für eine trennscharfe Sortierung zu hohe Feuchte der Feinfraktion zurückzuführen.
  • Es wurde nun überraschend gefunden, dass bei dieser Ausführungsform die Verwertungsquote erfindungsgemäß wirksam erhöht werden kann durch Trocknung der Feinfraktion. Erfindungsgemäß kann diese Trocknung durch Nutzung der Abwärme der biologischen Abbauprozesse in der organikreichen Feinfraktion (beispielsweise durch biologische Trocknung in einer Tunnelrotte oder durch physikalische Trocknung in einem Kontakt- oder Konvektionstrockner) erfolgen. Dies ergibt sich aus den 1b und 1c der beiliegenden Zeichnungen, die eine Ausführungsform der Erfindung in schematischer Darstellung zeigen.
  • Der Vorteil dieser Arbeitsweise besteht darin, dass lediglich ein Teilstrom des Aufgabegutes einer Trocknung unterzogen werden muss. Damit fallen im Vergleich zum bekannten Trockenstabilat-Verfahren, bei dem der gesamte Restmüll einer Trocknung unterzogen wird, weniger Investitions- und Betriebskosten an. Außerdem erweist sich die durch die besondere Hauptzerkleinerung, beispielsweise mittels einer Semiautogenmühle, erzielte feinkörnige Struktur des Feingutes und der gute Aufschluss der biologisch abbaubaren Komponenten als vorteilhaft für eine biologische Trocknung. Je nach Anteil der biologisch abbaubaren Bestandteile in der organikreichen Feinfraktion dauert daher in diesem Fall die biologische Trocknung nur wenige Tage und ist somit wesentlich kürzer als beispielsweise beim bekannten Trockenstabilat-Verfahren.
  • Die sich an die Trocknung anschließende Sortierung der organikreichen Feinfraktion, in der Regel in Verbindung mit vorgeschalteten Klassierprozessen, zur Abtrennung heizwertreicher Bestandteile wird beispielsweise durch
    – Luftherde und/oder
    – Hartstoffabscheider und/oder
    – Sichter
    realisiert. Vorab kann dabei je nach Metallgehalt der organikreichen Feinfraktion eine Abtrennung der Metalle, beispielsweise mittels Magnettrommeln, Wirbestromscheidern oder Elektrosortierern, erfolgen.
  • Die auf diese Weise abgetrennte heizwertreiche Fraktion kann zur Ersatzbrennstofffraktion, die aus der Grob- und Mittelfraktion gewonnen wurde, zugegeben werden. Die abgetrennte Schwerfraktion ist als Inertfraktion in der Bauindustrie beispielsweise als Zuschlagstoff einsetzbar. Falls dabei eine Mittelfraktion anfällt, kann diese entweder einer thermischen Entsorgung, beispielsweise einer Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage, zugeführt oder weiter biologisch behandelt werden. Nach der biologischen Behandlung ist dann die Ablagerung auf Deponien möglich. Alternativ kann auch die gegebenenfalls erhaltene Mittelfraktion einer Trocknung zugeführt werden, um entweder die Sortierbarkeit zu verbessern oder den unteren Heizwert zu erhöhen und die Zugabe der Mittelfraktion zu der heizwertreichen Fraktion zu ermöglichen.
  • Es wurde außerdem gefunden, dass eine Verwertung aller Inhaltsstoffe des Restmülls (der Restabfälle) dadurch erschwert wird, dass der Abfall in einer Semiautogenmühle zum Übermahlen neigt, d.h. zu intensiv zerkleinert wird.
  • Bei der Zerkleinerung der Restabfälle wurde nämlich festgestellt, dass durch die lange Verweilzeit großer Stücke des Aufgabegutes (z.B. Holz, Kunststofffolien) in einer Semiautogenmühle heizwertreiche Komponenten zu einem hohen Anteil in die organikreiche Feinfraktion gelangen und damit nach den bisherigen Anlagenkonzepten einer Verwertung als. Ersatzbrennstoff nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Ursache hierfür ist, dass zu große Stücke der heizwertreichen Komponenten des Aufgabegutes in die Autogenmühle gelangen.
  • Diesem Nachteil kann zwar durch eine weitergehende Vorzerkleinerung der Restabfälle abgeholfen werden, dies ist aus Sicht des Anlagenbetreibers jedoch nicht wirtschaftlich, da die Investitions- und Verschleißkosten zur Durchführung der weitergehenden Vorzerkleinerung und die Stillstandszeiten durch die weitergehende Vorzerkleinerung ansteigen.
  • Es wurde nun überraschend gefunden, dass dieses Problem erfindungsgemäß dadurch gelöst wird, dass – nach der Vorzerkleinerung und vor der Hauptzerkleinerung beispielsweise in einer Semiautogenmühle – die heizwertreichen Komponenten aussortiert und direkt der Ersatzbrennstoff-Konditionierung zugeführt werden. Dabei kann die Abtrennung der heizwertreichen Fraktion in der Regel in Verbindung mit vorgeschalteten Klassierprozessen beispielsweise durch folgende Sortierprozesse erfolgen, wie in 1d schematisch dargestellt:
    • a) Sichtung und/oder
    • b) NIR-Sortierung und/oder
    • c) händisches Auslesen.
  • Die auf diese Weise erhaltene heizwertreiche Fraktion kann entweder separat zu Ersatzbrennstoff aufbereitet werden (hoher Heizwert) oder gemeinsam mit der heizwertreichen Fraktion aus der Aufbereitung zu Ersatzbrennstoff verarbeitet werden.
  • Um die vorstehend angegebenen Vorteile der Beanspruchung der Restabfälle in einer Semiautogenmühle zu verbessern (insbesondere zur Erzielung eines hohen Zerkleinerungsverhältnisses und eines guten Aufschlusses des Restmülls) und um die vorgenannten Nachteile zu vermeiden (insbesondere die Übermahlung von heizwertreichen Komponenten), kann es für bestimmte Restabfälle sinnvoll sein, andere Sturzmühlen (Trommelmühlen mit Mahlkörpern) einzusetzen. Bei dem weiter unten beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren und in der dort ebenfalls beschriebenen erfindungsgemäßen Anlage zur Behandlung von Restmüll aus Haushalten und Gewerbebetrieben kann es für bestimmte Restabfälle sinnvoll sein, zur Verbesserung der Hauptzerkleinerung anstelle einer Semiautogenmühle eine Trommelmühle, insbesondere eine Kugelmühle, Stabmühle oder Schwingmühle mit auf die jeweils behandelten Restabfälle abgestimmten Mahlkörpern einzusetzen.
  • B. Bei einem anderen Typ der derzeit in Betrieb befindlichen Anlagen ohne Hauptzerkleinerung mittels Semiautogenmühle zur Behandlung von Restmüll (Restabfällen) aus Haushalten und Gewerbebetrieben werden die folgenden Behandlungen in unterschiedlichen Kombinationen eingesetzt:
    • – Vorsortierung, beispielsweise mittels Bagger oder Radlader,
    • – mechanische Aufbereitung der Restabfälle (des Restmülls) durch Zerkleinerung, Klassierung beispielsweise mittels Trommelsieb, Sortierung mittels Aerostromsortierung, Magnetscheidung, Wirbelstromscheidung, NIR-Sortierung und dgl.,
    • – Trocknung der Restabfälle vor der mechanischen Aufbereitung oder des Ersatzbrennstoffs nach der mechanischen Aufbereitung (physikalische Trocknung, beispielsweise in Trommeltrocknern, Trocknung unter Ausnutzung der Abwärme bei biologischen Abbauprozessen, beispielsweise in Rottetunneln oder Rotteboxen),
    • – biologische Behandlung der organikreichen Feinfraktion aus der mechanischen Aufbereitung vor der Ablagerung auf Deponien (beispielsweise durch Rotten in Rottetunneln, Vollstromvergärung, Teilstromvergärung und dgl.), und
    • – Konditionierung des Ersatzbrennstoffs, beispielsweise durch Nachzerkleinerung, Trocknung und Pelletierung.
  • Typische Anlagen, die nach diesem Konzept arbeiten, sind beispielsweise nach dem folgenden Schema konzipiert, wie es in der in 2a der beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsform ohne Hauptzerkleinerung mittels Semiautogenmühle schematisch dargestellt ist:
    • – Zerkleinerung der Restabfälle und Hauptklassierung beispielsweise mittels Trommelsieb,
    • – Absiebung der organikreichen Feinfraktion, beispielsweise mit einer Teilchengröße von < 50 oder < 60 mm,
    • – Metallabtrennung aus der organikreichen Feinfraktion,
    • – biologische Behandlung der organikreichen Feinfraktion zur Erreichung der Ablagerungskriterien und
    • - Aufbereitung der Mittel- und Grobfraktion zu Ersatzbrennstoff.
  • Auch hier können in den realisierten Anlagen einzelne Behandlungsstufen fehlen, beispielsweise die Zerkleinerung der Restabfälle, wenn sie für den zu verarbeitenden Abfall nicht erforderlich sind, oder die Reihenfolge der einzelnen Behandlungsstufen kann geändert werden.
  • Bei einer solchen Anlagenkonzeption werden in der Regel ca. 40 bis 60 % des Restmülls (der Restabfälle) einer biologischen Behandlung unterzogen und anschließend deponiert.
  • Im Hinblick auf die Zielstellung, eine weitestgehende Reduzierung der zu deponierenden Mengen zu erreichen bzw. eine Deponierung möglichst ganz zu vermeiden, ist dieser derzeitige Zustand jedoch ebenfalls unbefriedigend.
  • Es wurde nun gefunden, dass dieser Nachteil des vorstehend beschriebenen Anlagenkonzepts des Standes der Technik erfindungsgemäß dadurch überwunden werden kann, dass die organikreiche Feinfraktion aus der mechanischen Aufbereitung neben der bereits üblichen Metallabtrennung einer weiteren bzw. zusätzlichen Behandlung unterzogen wird, um den Anteil der zu deponierenden Restabfälle zu verringern oder ganz auf eine Deponierung zu verzichten.
  • Diese erfindungsgemäße zusätzliche Behandlung der organikreichen Feinfraktion ist durch eine intensive Zerkleinerung der Feinfraktion gekennzeichnet. Die zusätzliche Behandlung kann in den nachstehend angegebenen Schritten a und b und/oder c bestehen, wie in den 2b und 2c der beiliegenden Zeichnungen schematisch dargestellt:
    • a) einer intensiven Zerkleinerung in einer Trommelmühle, vorzugsweise einer Kugel-, Stab- oder Schwingmühle,
    • b) einer Trocknung der organikreichen Feinfraktion,
    • c) einer Sortierung der getrockneten organikreichen Feinfraktion.
  • Die Feinzerkleinerung der organikreichen Feinfraktion erfolgt mit dem Ziel,
    • – eine engere Stückgrößenverteilung zu erzielen, die für eine anschließende Sortierung erforderlich ist,
    • – die Zugänglichkeit der biologisch abbaubaren Bestandteile in der organikreichen Feinfraktion zu verbessern (z.B. zur Erzielung einer besseren Belüftbarkeit) und
    • – den Aufschluss der biologisch abbaubaren Bestandteile in der organikreichen Feinfraktion zu verbessern.
  • Durch die Trocknung der organikreichen Feinfraktion wird die Sortierbarkeit der Feinfraktion verbessert. Dabei können im Rahmen einer physikalischen Trocknung beispielsweise Kontakttrockner, Konvektionstrockner und dgl. eingesetzt werden. Je nach Gehalt an biologisch abbaubaren Bestandteilen in der organikreichen Feinfraktion ist auch eine Trocknung unter Ausnutzung der Abwärme bei biologischen Abbauprozessen möglich. Beispielsweise kann die Trocknung durch eine aerobe biologische Behandlung in Rottetunneln erfolgen. Dabei wirkt sich die vorangegangene zusätzliche Zerkleinerung positiv auf die biologischen Abbauvorgänge aus und verbessert damit den Trocknungsprozess ganz entscheidend.
  • Die abschließende mechanische Sortierung dient der Abtrennung weiterer Wertstoffe. So können beispielsweise weitere Metalle, beispielsweise durch Magnettrommeln, Elektrosortierung oder Wirbelstromabscheidung, abgetrennt werden.
  • Heizwertreiche Bestandteile können beispielsweise durch Luftherde, Hartstoffabscheider und/oder Sichter im Leichtgut gewonnen werden. Im Schwergut können mineralische Bestandteile abgetrennt werden, die in der Bauindustrie eingesetzt werden können. Gegebenenfalls sammeln sich im Mittelgut Schadstoffe an, die einer thermischen Beseitigung, beispielsweise in einer Müllverbrennungsanlage, zugeführt werden müssen.
  • Enthält die Feinfraktion nur einen geringen Anteil an Wertstoffen, kann sich die Behandlung der Feinfraktion nach der Zerkleinerung auf eine biologische Behandlung zur Einhaltung der Ablagerungsgrenzwerte für die Deponie beschränken.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher gemäß einem ersten Aspekt ein Verfahren zur Behandlung von Restmüll (Restabfällen) aus Haushalten und Gewerbebetrieben in Behandlungsanlagen mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung, das die folgenden Stufen umfasst:
    • a) Vorsortierung des Restmülls, vorzugsweise mittels Bagger oder Radlader, zur Abtrennung von Störstofffraktionen und/oder Wertstofffraktionen,
    • b) mechanische Aufbereitung des vorsortierten Restmülls durch Vorzerkleinern und/oder Hauptzerkleinern und Hauptklassieren zur Auftrennung in eine Feinfraktion und in eine Grobfraktion,
    • c) Auftrennung der Grobfraktion einerseits in Schwergut, das weiterverarbeitet wird zu Nichteisenmetall (NE)-Vorkonzentrat und magnetischem Produkt, und andererseits in eine heizwertreiche Fraktion, die zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, sowie
    • d) Auftrennung der Feinfraktion durch Feinklassieren einerseits in eine Mittelfraktion, die durch mechanische Aufarbeitung zu einer Fraktion verarbeitet wird, die thermisch beseitigt und/oder zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet wird, und andererseits in eine organikreiche Feinfraktion, die nach mechanischer Behandlung einer biologischen Behandlung unterworfen und anschließend auf einer Deponie abgelagert wird,
    • das dadurch gekennzeichnet ist, dass α) aus dem vorsortierten und vorzerkleinerten Restmüll eine heizwertreiche Fraktion abgetrennt und zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, während die Restfraktion in einer Semiautogenmühle hauptzerkleinert und mechanisch weiterverarbeitet wird, und/oder β) die organikreiche Feinfraktion in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, fein gemahlen wird, bevor sie einer Sortierung oder/und einer biologischen Behandlung unterworfen und auf einer Deponie abgelagert wird, und/oder γ) die Feinfraktion nach der Hauptzerkleinerung in der Semiautogenmühle und/oder nach der Feinzerkleinerung getrocknet wird durch Ausnutzung der Abwärme der biologischen Abbauprozesse in der organikreichen Feinfraktion und/oder durch physikalische Trocknung.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen des vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens sind, einzeln oder in Kombination, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorzerkleinerung des Restmülls, insbesondere von Sperrmüll und grobstückigem Gewerbeabfall, in einem Rotorreißer durchgeführt wird;
  • die Hauptzerkleinerung des Restmülls in einer Semiautogenmühle oder einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugelmühle, Stabmühle oder Schwingmühle, durchgeführt wird;
  • die mechanische Aufbereitung des Restmülls durch Hauptklassierung mittels Trommelsieb und durch Feinklassierung mittels Spannwellensieb, durch Sortieren mittels Aerostromsortierung, Magnetscheidung, Wirbelstromscheidung oder Nah-Infrarot (NIR)-Sortieren durchgeführt wird;
  • der Ersatzbrennstoff nach der mechanischen Aufbereitung durch Nachzerkleinerung, Trocknung und/oder Pelletierung konditioniert wird;
  • die mechanische Behandlung der organikreichen Feinfraktion in einem Magnetscheider und/oder in einem Wirbelstromscheider durchgeführt wird;
  • die organikreiche Feinfraktion vor der Ablagerung auf einer Deponie einer biologischen Behandlung durch Rotten in Rottetunneln, einer Vollstromvergärung oder einer Teilstromvergärung unterworfen wird;
  • die Feinfraktion nach der Feinzerkleinerung getrocknet wird durch Ausnutzung der Abwärme der biologischen Abbauprozesse in der organikreichen Feinfraktion (z.B. biologische Trocknung in einer Tunnelrotte) und/oder durch physikalische Trocknung in einem Kontakt- oder Konvektionstrockner;
  • die Feinzerkleinerung der organikreichen Feinfraktion in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, durchgeführt wird;
  • die Mittelfraktion aus der Sortierung der Feinfraktion getrocknet wird; die Behandlung der organikreichen Feinfraktion aus den nachstehend angegebenen Schritten a und b und/oder c besteht:
    • a) intensive Zerkleinerung in einer Trommelmühle,
    • b) Trocknung,
    • c) Sortierung der getrockneten Feinfraktion; und/oder
    • die Abtrennung der heizwertreichen Fraktion erfolgt durch
    • a) Sichten und/oder
    • b) NIR-Sortieren und/oder
    • c) händisches Auslesen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Anlage zur Behandlung von Restmüll bzw. Restabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung, insbesondere zur Durchführung des vorstehend beschriebenenen erfindungsgemäßen Verfahrens, die umfasst:
    • a) Einrichtungen zur Vorsortierung des Restmülls, vorzugsweise mittels Bagger oder Radlader, zur Abtrennung von Störstofffraktionen und/oder Wertstofffraktionen,
    • b) Einrichtungen zur mechanischen Aufbereitung des vorsortierten Restmülls durch Vorzerkleinern und/oder Hauptzerkleinern, vorzugsweise mittels Semiautogenmühle, und Hauptklassieren zur Auftrennung in eine Feinfraktion und in eine Grobfraktion,
    • c) Einrichtungen zur Auftrennung der Grobfraktion einerseits in Schwergut, das weiterverarbeitet wird zu Nichteisenmetall (NE)-Vorkonzentrat und magnetischem Produkt, und andererseits in eine heizwertreiche Fraktion, die zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, sowie
    • d) Einrichtungen zur Aufteennung der Feinfraktion durch Feinklassieren einerseits in eine Mittelfraktion, die durch mechanische Aufarbeitung zu einer Fraktion verarbeitet wird, die thermisch beseitigt und/oder zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet wird, und andererseits in eine organikreiche Feinfraktion, die nach mechanischer Behandlung einer biologischen Behandlung unterworfen und anschließend auf einer Deponie abgelagert wird,
    • die gekennzeichnet ist durch α) Einrichtungen, mit deren Hilfe aus dem vorsortierten und vorzerkleinerten Restmüll eine heizwertreiche Fraktion abgetrennt und zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, während die Restfraktion in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Semiautogenmühle, Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, hauptzerkleinert und mechanisch weiterverarbeitet wird, und/oder β) Einrichtungen, mit deren Hilfe die organikreiche Feinfraktion in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, intensiv fein gemahlen wird, bevor sie einer Sortierung oder/und einer biologischen Behandlung unterworfen und auf einer Deponie abgelagert wird, und/oder γ) Einrichtungen zur biologischen Behandlung der organikreichen Feinfraktion und/oder zur Trocknung der organikreichen Feinfraktion.
  • Gemäß bevorzugten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anlage handelt es sich, einzeln oder in Kombination,
    • bei der Einrichtung zur Vorzerkleinerung des Restmülls, insbesondere von Sperrmüll und grobstückigem Gewerbeabfall, um einen Rotorreißer; bei der Einrichtung zur Hauptzerkleinerung des Restmülls um eine Semiautogenmühle oder eine Trommelmühle, vorzugsweise um eine Kugel-, Stab- oder Schwingmühle;
    • bei der Einrichtung zur mechanischen Aufbereitung des Restmülls durch Klassieren um ein Trommelsieb zur Hauptklassierung und um ein Spannwellensieb zur Feinklassierung oder um eine Einrichtung zur Aerostromsortierung, Magnetscheidung, Wirbelstromscheidung oder Nah-Infrarot(NIR)-Sortierung;
    • bei der Einrichtung zur mechanischen Behandlung der organikreichen Feinfraktion um einem Magnetscheider und/oder Wirbelstromscheider; bei der Einrichtung zur biologischen Behandlung der organikreichen Feinfraktion durch Rotten um einen Rottetunnel, eine Vollstromvergärungs- oder Teilstromvergärungseinrichtung;
    • bei der Einrichtung zur Trocknung der organikreichen Feinfraktion um einen Kontakt- oder Konvektionstrockner; und/oder
    • bei der Einrichtung zur Feinzerkleinerung der organikreichen Feinfraktion um eine Trommelmühle, vorzugsweise um eine Kugel-, Stab- oder Schwingmühle.
  • Zwei beispielhafte Ausführungsformen des Verfahrens und der Anlage zur Behandlung von Restmüll (Restabfällen) aus Haushalten und Gewebebetrieben in Behandlungsanlagen mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung gemäß dem derzeitigen Stand der Technik (1a und 2a) sowie von technisch verbesserten Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung (1b, 1d und 2b, 2c) sind in den beiliegenden Zeichnungen schematisch dargestellt, wobei zeigen:
  • 1a ein Beispiel für eine erste Ausführungsform einer Anlage des Standes der Technik zur Aufbereitung von Restabfällen durch Hauptzerkleinerung mittels einer Semiautogenmühle;
  • 1b ein Beispiel für eine erfindungsgemäß verbesserte Anlage zur Aufbereitung von Restabfällen durch Hauptzerkleinerung mittels einer Semiautogenmühle, in der das erfindungsgemäße Verfahrens- bzw. Anlagenmerkmal fett-kursiv dargestellt ist;
  • 1c ein Beispiel für eine erfindungsgemäße Anlage zur Behandlung der organikreichen Feinfraktion gemäß 1b;
  • 1d ein Beispiel für eine erfindungsgemäß verbesserte Anlage zur Aufbereitung von Restabfällen mit Hauptzerkleinerung mittels Semiautogenmühle;
  • 2a ein Beispiel für eine andere Ausführungsform einer Anlage gemäß dem derzeitigen Stand der Technik zur Aufbereitung von Restabfällen ohne Hauptzerkleinerung mittels Semiautogenmühle;
  • 2b ein Beispiel für eine erfindungsgemäß verbesserte Anlage zur Aufbereitung von Restabfällen ohne Hauptzerkleinerung mittels Semiautogenmühle, in der das erfindungsgemäße Verfahrens- bzw. Vorrichtungsmerkmal fett-kursiv dargestellt ist; und
  • 2c ein Beispiel für eine erfindungsgemäße Anlage zur Behandlung der organikreichen Feinfraktion gemäß 2b.
  • Die in den beiliegenden Zeichnungen verwendeten Abkürzungen haben die folgenden Bedeutungen:
    SG: Schwergut GF: Grobfraktion
    LG: Leichtgut FF: Feinfraktion
    MG: magnetische Stoffe MF: Mittelfraktion
    NE: Nichteisen-Metalle OF: organikreiche Feinfraktion
    AF: Fraktion zur Ablagerung HF: heizwertreiche Fraktion

Claims (21)

  1. Anlage zur Behandlung von Restmüll (Restabfällen) aus Haushalten und Gewerbebetrieben mit mechanischer und/oder biologischer Aufbereitung, die umfasst: a) Einrichtungen zur Vorsortierung des Restmülls, vorzugsweise mittels Bagger oder Radlader, zur Abtrennung von Störstofffraktionen und/oder Wertstofffraktionen, b) Einrichtungen zur mechanischen Aufbereitung des vorsortierten Restmülls durch Vorzerkleinern und/oder Hauptzerkleinern und Hauptklassieren zur Auftrennung in eine Feinfraktion und in eine Grobfraktion, c) Einrichtungen zur Auftrennung der Grobfraktion einerseits in Schwergut, das weiterverarbeitet wird zu Nichteisenmetall (NE)-Vorkonzentrat und magnetischem Produkt, und andererseits in eine heizwertreiche Fraktion, die zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, sowie d) Einrichtungen zur Auftrennung der Feinfraktion durch Feinklassieren einerseits in eine Mittelfraktion, die durch mechanische Aufarbeitung zu einer Fraktion verarbeitet wird, die thermisch beseitigt und/oder zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet wird, und andererseits in eine organikreiche Feinfraktion, die nach mechanischer Behandlung einer biologischen Behandlung unterworfen und anschließend auf einer Deponie abgelagert wird, gekennzeichnet durch α) Einrichtungen, mit deren Hilfe aus dem vorsortierten und vorzerkleinerten Restmüll eine heizwertreiche Fraktion abgetrennt und zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, während die Restfraktion in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, hauptzerkleinert und mechanisch weiterverarbeitet wird, und/oder β) Einrichtungen, mit deren Hilfe die organikreiche Feinfraktion in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, intensiv fein gemahlen wird, bevor sie einer Sortierung oder/und einer biologischen Behandlung unterworfen und auf einer Deponie abgelagert wird, und/oder γ) Einrichtungen zur biologischen Behandlung der organikreichen Feinfraktion und/oder zur Trocknung der organikreichen Feinfraktion.
  2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung zur Vorzerkleinerung des Restmülls, insbesondere von Sperrmüll und grobstückigem Gewerbeabfall, um einen Rotorreißer handelt.
  3. Anlage nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung zur Hauptzerkleinerung des Restmülls um eine Semiautogenmühle oder eine Trommelmühle, vorzugsweise um eine Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, handelt.
  4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung zur mechanischen Aufbereitung des Restmülls durch Klassieren um ein Trommelsieb zur Hauptklassierung und um ein Spannwellensieb zur Feinklassierung oder um eine Einrichtung zur Aerostromsortierung; Magnetscheidung, Wirbelstromscheidung oder Nah-Infrarot (NIR)-Sortierung handelt.
  5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung zur mechanischen Behandlung der organikreichen Feinfraktion um einen Magnetscheider und/oder Wirbelstromscheider handelt.
  6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung zur biologischen Behandlung der organikreichen Feinfraktion durch Rotten um einen Rottetunnel, eine Vollstromvergärungs- oder eine Teilstromvergärungs-Einrichtung handelt.
  7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung zur Trocknung der organikreichen Fraktion um einen Kontakt- oder Konvektionstrockner handelt.
  8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Einrichtung zur Feinzerkleinerung der organikreichen Feinfraktion um eine Trommelmühle, vorzugsweise um eine Kugel-, Stab- oder Schwingmühle, handelt.
  9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, welche Einrichtungen zur Durchgängen der folgenden Stufen umfasst: a) Vorsortierung des Restmülls, vorzugsweise mittels Bagger oder Radlader, zur Abtrennung von Störstofffraktionen und/oder Wertstofffraktionen, b) mechanische Aufbereitung des vorsortierten Restmülls durch Vorzerkleinern und/oder Hauptzerkleinern, und Hauptklassieren zur Auftrennung in eine Feinfraktion und in eine Grobfraktion, c) Auftrennung der Grobfraktion einerseits in Schwergut, das weiterverarbeitet wird zu Nichteisenmetall (NE)-Vorkonzentrat und magnetischem Produkt, und andererseits in eine heizwertreiche Fraktion, die zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, sowie d) Auftrennung der Feinfraktion durch Feinklassieren einerseits in eine Mittelfraktion, die durch mechanische Aufarbeitung zu einer Fraktion verarbeitet wird, die thermisch beseitigt und/oder zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet wird, und andererseits in eine organikreiche Feinfraktion, die nach mechanischer Behandlung einer biologischen Behandlung unterworfen und anschließend auf einer Deponie abgelagert wird, dadurch gekennzeichnet, dass sie Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe α) aus dem vorsortierten und vorzerkleinerten Restmüll eine heizwertreiche Fraktion abgetrennt und zu Ersatzbrennstoffen weiterverarbeitet wird, während die Restfraktion in einer Semiautogenmühle oder einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugelmühle, Stabmühle oder Schwingmühle, hauptzerkleinert und mechanisch weiterverarbeitet wird und/oder β) die organikreiche Feinfraktion in einer Trommelmühle (vorzugsweise in einer Kugelmühle, Stabmühle oder Schwingmühle) intensiv fein gemahlen wird, be vor sie einer Sortierung oder/und einer biologischen Behandlung unterworfen und auf einer Deponie abgelagert wird; und/oder γ) die Feinfraktion nach der Feinzerkleinerung getrocknet wird durch Ausnutzung der Abwärme der biologischen Abbauprozesse in der organikreichen Feinfraktion und/oder durch physikalische Trocknung.
  10. Anlage nach Anspruch 9, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die Vorzerkleinerung des Restmülls, insbesondere von Sperrmüll und grobstückigem Gewerbeabfall, in einem Rotorreißer durchgeführt wird.
  11. Anlage nach Anspruch 9 oder 10, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die Hauptzerkleinerung des Restmülls in einer Semiautogenmühle oder in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugelmühle, Stabmühle oder Schwingmühle, durchgeführt wird.
  12. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 11, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die mechanische Aufbereitung des Restmülls durch Hauptklassieren mittels eines Trommelsiebs durch Feinklassieren mittels eines Spannwellensieb, durch Sortieren mittels Aerostromsortierung, Magnetscheidung, Wirbelstromscheidung oder Nah-Infrarot (NIR)-Sortieren durchgeführt wird.
  13. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 12, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die Ersatz-Brennstofffraktion nach der mechanischen Aufbereitung getrocknet wird.
  14. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 13, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die Ersatz-Brennstofffraktion durch Nachzerkleinerung, Trocknung und/oder Pelletierung konditioniert wird.
  15. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 14, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die mechanische Behandlung der organikreichen Feinfraktion in einem Magnetscheider und/oder in einem Wirbelstromscheider durchgeführt wird.
  16. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 15, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die organikreiche Feinfraktion vor der Ablagerung auf einer Deponie einer biologischen Behandlung durch Rotten in Rottetunneln, einer Vollstromvergärung oder einer Teilstromvergärung unterworfen wird.
  17. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 16, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die Feinfraktion nach der intensiven Feinzerkleinerung getrocknet wird durch Ausnutzung der Abwärme der biologischen Abbauprozesse in der organikreichen Feinfraktion in einer Tunnelrotte (biologische Trocknung) oder in einem Kontakt- oder Konvektionstrockner (physikalische Trocknung).
  18. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 17, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die intensive Feinzerkleinerung der organikreichen Feinfraktion in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugelmühle, Stabmühle oder Schwingmühle, durchgeführt wird.
  19. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 18, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die Mittelfraktion aus der Sortierung der Feinfraktion getrocknet wird.
  20. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 19, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die zusätzliche Behandlung der organikreichen Feinfraktion aus den nachstehend angegebenen Schritten a und b und/oder c besteht: a) intensive Zerkleinerung in einer Trommelmühle, vorzugsweise in einer Kugelmühle, Stabmühle oder Schwingmühle, b) Trocknung, c) Sortierung der getrockneten Feinfraktion.
  21. Anlage nach den Ansprüchen 9 bis 20, die Einrichtungen umfasst, mit deren Hilfe die Abtrennung der heizwertreichen Fraktion erfolgt durch a) Sichten und/oder b) NIR-Sortieren und/oder c) händisches Auslesen.
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