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DE202004014816U1 - Zuschnitt aus einem Karton oder folienartigen Material zur Bildung eines Kalenders - Google Patents

Zuschnitt aus einem Karton oder folienartigen Material zur Bildung eines Kalenders Download PDF

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DE202004014816U1 DE200420014816 DE202004014816U DE202004014816U1 DE 202004014816 U1 DE202004014816 U1 DE 202004014816U1 DE 200420014816 DE200420014816 DE 200420014816 DE 202004014816 U DE202004014816 U DE 202004014816U DE 202004014816 U1 DE202004014816 U1 DE 202004014816U1
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Abstract

Zuschnitt (1) aus einem Karton (2) oder folienartigen Material zur Bildung eines Kalenders, wobei mindestens ein Teil (3) des Kalenders mit durch Klappen (4) oder Schieber verschließbaren Fensterabschnitten (5) versehen ist, die tage- oder zeitabschnittsweise zu öffnen sind, dadurch gekennzeichnet, daß in räumlicher Zuordnung zu den Fenstern (5) ein drehbarer oder verschiebbarer Anzeigeabschnitt vorgesehen ist, der mit mindestens einer Ausnehmung (15) oder einem sonstigen Anzeigeelement versehen ist, durch welches) auf einen Hintergrund aufgedruckte Symbolelemente (20) anzeigbar sind, die auf den Verschlüssen der Fenster (5) angeordnet oder den Fenstern zugeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung/Neuerung betrifft einen Zuschnitt aus einem Karton oder folienartigen Material zur Bildung eines Kalenders. Wenn von folienartigen Material gesprochen ist, so sollen damit alle Materialien bezeichnet sein, die zur Bildung eines Flächenelementes geeignet sind, wobei vorgesehen ist, so ein Flächenelement entweder an die Wand zu hängen oder wie ein Buch oder einen Aktendeckel aufschlagen zu können. Ein Teil dieses Kalenders, der vorzugsweise aus bedrucktem Karton oder kräftigem Papier bestehen soll, ist mit durch Klappen oder Schieber verschließbaren Fensterabschnitten versehen. Diese können tageweise oder auch zeitabschnittsweise geöffnet werden, wodurch eine Kalenderfunktion gewährleistet ist.
  • Bekannt und insbesondere bei Kindern beliebt sind sogenannte Adventskalender. Diese bestehen aus einem oder mehreren Abschnitten mit Fensterchen, innerhalb der 24 Adventstage haben Kinder die Möglichkeit, täglich ein neues Fensterchen zu öffnen und ein darin angeordnetes Bild zu entdecken. Nach Art eines Aktendeckels aufklappbare Kalender müssen nicht aufgehängt oder hingelegt werden, es besteht auch die Möglichkeit, daß sie aufgestellt werden.
  • Der Erfindung/Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen derartigen Zuschnitt zur Bildung eines Kalenders variabler und interessanter zu gestalten und seine Funktion losgelöst von festen Monatstagen (z. B. 1., 2., 3., 4. Dezember .... 24. Dezember wie bei einem Adventskalender) verwendbar zu machen. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß in räumlicher Zuordnung zu den Fenstern ein dreh- oder verschiebbarer Anzeigeabschnitt vorgesehen ist, der mit mindestens einer Ausnehmung oder einem sonstigen Anzeigeelement versehen ist, wobei durch die Ausnehmung oder durch das Anzeigeelement auf einem Hintergrund aufgedruckte Symbolelemente angezeigt werden, die den Verschlüssen der Fenster zugeordnet werden können. Durch den drehbaren oder verschiebbaren Anzeigeabschnitt kann beispielsweise der Mond in unterschiedlichen Phasen stufenweise dargestellt werden. Beginnend bei Neumond über zunehmende Mondphasen zum Vollmond und abnehmende Mondphasen wiederum zum Neumond können die Mondphasen eines Monats abgebildet sein. Durch nebengeordnete Zahlenelemente lassen sich zugehörige Fensterchen identifizieren, die von einem Kind geöffnet werden können. Dadurch wird der Kalender z. B. während des Fastenmonats Ramadan einsetzbar. Entsprechend einem Adventskalender können zu unterschiedlichen Tagen des Ramadan Fensterchen geöffnet werden, um Kindern gewisse Symbole, Bilder oder Sprüche der islamischen Lehre näher zu bringen. Der Anzeigeabschnitt kann eine zentral befestigte verdrehbare Scheibe sein, es besteht aber auch die Möglichkeit, den Anzeigeabschnitt als linear verschiebbaren Karton- oder Folienabschnitt zu gestalten. Insgesamt sollen dreißig unterschiedliche Symbolelemente durch das Fenster des Abschnittes angezeigt werden können und dreißig aufklappbare Fenster vorgesehen sein, um den Kalender in der oben beschriebenen Weise einsetzen zu können. Die Scheibe kann vorzugsweise eine Kreisscheibe sein, die Mondphasen können dann in Fensterchen der Scheibe sichtbar gemacht werden. Es ist natürlich genauso möglich, die Mondphasen peripher um die Scheibe herum anzuordnen und ein Zeigerelement oder dergleichen wirksam werden zu lassen. Neben dem Vollmond findet ein Kind z. B. die Zahl 15, es hat dann die Möglichkeit, das mit der Zahl 15 versehene Fensterchen zu öffnen. Es ist natürlich genauso möglich, die Mondphasen selbst den Fensterchen zuzuordnen.
  • Vorteilhafterweise sind die Scheibe, der Zeiger oder der verschiebbare Abschnitt, d. h. der Anzeigeabschnitt auf einer ersten Seite des Zuschnitts angeordnet und die Fenster auf einer benachbart liegenden zweiten Seite des Zuschnittes, wobei die beiden Seiten durch einen Biegefalz voneinander getrennt und dann aufeinander faltbar sind. Die Symbolelemente können sowohl aus Zahlen als auch aus kreisförmig oder sichelartigen Aufdrucken bestehen, die die unterschiedlichen Mondphasen anzeigen. Genauso ist es aber natürlich möglich, andere Naturereignisse anzuzeigen und gewissen Fensterchen zuzuordnen, z. B. die Monate, die Jahreszeiten, Vegetationsphasen der Natur, Blütephasen von Pflanzen, Wachstumsphasen von Tieren und Menschen, Ebbe- und Flutphasen und dergleichen.
  • Vorteilhafterweise ist der Zuschnitt insgesamt dreiseitig ausgebildet, wobei auf einem ersten Seitenabschnitt die Verschlusselemente für die Fenster freigestanzt sind, auf einem zweiten Abschnitt die in den Fenstern angeordneten Symbolelemente aufgedruckt sind und auf dem dritten benachbarten Abschnitt die drehbare oder verschiebbare Scheibe oder der Zeiger befestigt sind.
  • Die drehbare Scheibe oder der drehbare Zeiger können auf einfache Weise durch zwei freigestanzte Laschen des Abschnittes gehalten sein, die aus der Ebene des Abschnittes herausgebogen sind und eine Zentralöffnung der Scheibe oder des Zeigers durchgreifen.
  • Sollen die Symbole durch eine Ausnehmung der Scheibe angezeigt werden, so ist es vorteilhaft, die Ausnehmung im Randbereich der Scheibe anzuordnen. Es ist aber auch möglich, daß die Scheibe eine Mehrzahl von Ausnehmungen aufweist, die vom Rand der Scheibe unterschiedliche Abschnitte aufweisen. Wenn die Ausnehmungen unterschiedliche Kreissegmentabschnitte übergreifen, dann können unterschiedlich lange Zeitabschnitte erfaßt und angezeigt werden, z. B. in einem kleinen Fensterchen Tagesymbole und in einem größeren breiteren Fenster Wochesymbole.
  • Die Erfindung/Neuerung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen
  • 1 einen vorbereiteten aufgeklappten Zuschnitt zur Bildung eines Kalenders;
  • 2 einen fertigen, mittig aufgeklappten Kalender;
  • 3 eine Abbildung gem. 1 mit verschiebbaren Anzeigeabschnitt.
  • Der Zuschnitt 1 aus einem Karton 2 bildet einen Kalender, wobei ein Stufenabschnitt 3 des Kalenders durch mit Klappen 4 verschließbaren Fensterabschnitten 5 versehen ist, die tage- oder zeitabschnittsweise geöffnet werden können. Der Zuschnitt ist insgesamt dreiseitig ausgebildet, auf dem ersten Seitenabschnitt 3 sind die Klappen 4 für die Fenster 5 freigestanzt, auf einem zweiten Seitenabschnitt 6 sind die in den Fenstern sichtbaren Symbolelemente 7 aufgedruckt und auf dem dritten benachbarten Seitenabschnitt 8 ist eine drehbare oder verschiebbare Scheibe 9 angeordnet, die mit einer Mittenöffnung 10 zwei freigestanzte Laschen 11 des Abschnittes 8 hintergreift, wobei in 1 die drehbare Scheibe 9 noch gesondert dargestellt ist.
  • Zur Fertigstellung des Kalenders wird der Seitenabschnitt 3 in Pfeilrichtung 12 über den zweiten Seitenabschnitt geklappt und über Leimlinien 13 und/oder Leimpunkte 14 fest miteinander verbunden.
  • Im Randbereich der drehbaren Scheibe ist eine Ausnehmung 15 vorgesehen, durch die nach erfolgter Montage der Scheibe 9 kreisförmig um die Laschen 11 herum angeordnete Symbole 20 sichtbar gemacht werden können.
  • 2 zeigt einen graphisch ausgestalteten fertig gestellten Ramadankalender mit dreißig Fenstern, auf deren Klappen 4 unterschiedliche Mondphasen dargestellt sind. Die Symbole 20, die auf dem Seitenabschnitt 8 kreisförmig angeordnet sind und von denen nur eines in der Ausnehmung 15 der Scheibe 9 zu sehen ist, entsprechen ebenfalls den unterschiedlichen Mondphasen.
  • Alternativ wäre es möglich, die Scheibe 9 als Zeiger 31 auszubilden, so wie er in 1 A dargestellt ist, in diesem Falle würde der Zeiger eine Mittenöffnung 10 aufweisen, die ebenfalls die Laschen 11 übergreift und mit seiner Spitze 30 auf die Symbole 20 zeigen.
  • In der weiteren Ausführungsform gem. 3 kann ein verschiebbarer Abschnitt 40 mit einer Ausnehmung 41 linear verschiebbar gehalten sein, um entsprechende Symbole 20 der Reihe nach anzuzeigen.

Claims (15)

  1. Zuschnitt (1) aus einem Karton (2) oder folienartigen Material zur Bildung eines Kalenders, wobei mindestens ein Teil (3) des Kalenders mit durch Klappen (4) oder Schieber verschließbaren Fensterabschnitten (5) versehen ist, die tage- oder zeitabschnittsweise zu öffnen sind, dadurch gekennzeichnet, daß in räumlicher Zuordnung zu den Fenstern (5) ein drehbarer oder verschiebbarer Anzeigeabschnitt vorgesehen ist, der mit mindestens einer Ausnehmung (15) oder einem sonstigen Anzeigeelement versehen ist, durch welches) auf einen Hintergrund aufgedruckte Symbolelemente (20) anzeigbar sind, die auf den Verschlüssen der Fenster (5) angeordnet oder den Fenstern zugeordnet sind.
  2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anzeigeabschnitt (3) eine zentral befestigte verdrehbare Scheibe (9) oder ein zentral befestigter Zeiger (31) ist.
  3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anzeigeabschnitt ein linear verschiebbarer Karton- oder Folienabschnitt (40) ist.
  4. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß dreißig unterschiedliche Symbolelemente (20) durch die Ausnehmung (15) des Anzeigeabschnittes anzeigbar sind und dreißig aufklappbare Fenster (5) vorgesehen sind, deren Verschlüsse oder Klappen (4) mit entsprechenden dreißig Symbolelementen versehen sind.
  5. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (9) eine Kreisscheibe ist.
  6. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (9), der Zeiger (31) oder der verschiebbare Abschnitt (40) auf einen dritten Seitenabschnitt (8) des Zuschnittes (1) angeordnet ist und die Fenster (5) auf einem benachbart liegenden zweiten Seitenabschnitt (6) des Zuschnittes (1) angeordnet sind, wobei die beiden Seitenabschnitte durch einen Biegefalz (25) voneinander getrennt sind und aufeinander faltbar sind.
  7. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Symbolelemente (20) aus Zahlen und/oder kreisförmigen oder sichelartigen Aufdrucken bestehen.
  8. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fenster (5) im wesentlichen gleichmäßig verteilt über die Seite des mit ihnen versehenen Abschnittes (3) angeordnet sind.
  9. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Symbolelemente (30) hinter oder peripher neben dem Rand der drehbaren oder verschiebbaren Scheibe (9) äquidistant angeordnet sind.
  10. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt insgesamt dreiseitig ausgebildet ist, auf einem ersten Seitenabschnitt (3) die Klappen (4) für die Fenster (5) freigestanzt sind, auf einem zweiten Seitenabschnitt (6) die in den Fenstern angeordneten Symbolelemente (7) aufgedruckt sind und auf dem dritten benachbarten Seitenabschnitt (8) die drehbare oder verschiebbare Scheibe (9) oder der Zeiger angeordnet ist.
  11. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die drehbare Scheibe (9) oder der Zeiger (31) durch mindestens zwei freigestanzte Laschen (11) des Seitenabschnittes (8) gehalten ist, die aus der Ebene des Seitenabschnittes herausgebogen sind und eine Mittenöffnung (10) der Scheibe (9) oder des Zeigers (31) durchgreifen.
  12. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (15) in der Scheibe (9) im Randbereich der Scheibe (9) angeordnet ist.
  13. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (9) eine Mehrzahl von Ausnehmungen (15) aufweist, die vom Rand der Scheibe (9) unterschiedliche Abstände aufweisen.
  14. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste (3) und der zweite Abschnitt (6) miteinander verklebt sind.
  15. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite des zweiten Abschnittes (6) als Frontseite eines buchartig aufklappbaren Kalenders ausgebildet ist.
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