-
Technischer
Hintergrund
-
Kinder sind von Natur aus neugierig.
Es gehört
zum natürlichen
Lernprozess, Gegenstände
zu ertasten und zu begreifen. Gerade Kleinkinder haben dabei das
Bedürfnis,
an allem was nicht niet- und nagelfest ist, zu Saugen und zu Beißen. Dabei
kennt ein Kind keinen Unterschied zwischen Stoffen, die ihm zuträglich sind
und Stoffen, von denen Gefahren ausgehen.
-
So kommt es immer wieder zu schweren
Unfällen
durch den Kontakt oder die Einnahme von gesundheitsgefährdenden
Stoffen. Man denke dabei an Medien, die z.B. Verätzungen verursachen oder Arzneimittel,
die bei falsch dosierter Einnahme unabsehbare Folgen nach sich ziehen.
-
Um Schäden von Leib und Leben abzuwenden,
aber auch deren Folgen, wie eventuell daraus resultierende Regressansprüche zu vermeiden,
werden besondere Ansprüche
an eine kindersichere Verpackung gestellt.
-
Darstellung
der Erfindung
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine
Verpackung zu schaffen, bei der der Öffnungsvorgang in dem Maße erschwert
ist, dass es einem Kind bei spielerischem Umgang fast unmöglich gemacht
wird, an den Inhalt der Verpackung zu gelangen, andererseits die
sachgerechte Nutzung nicht zu sehr erschwert wird.
-
Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
-
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin,
dass auf die Handhabung erleichternde Mittel wie Peellaschen oder
Kerben zwar nicht verzichtet wird, diese aber für die kindliche Neugier "versteckt" werden, indem die
Verpackung an ihrer Außenkontur wenig
Handhabungsmöglichkeiten
zum Öffnen,
wie z.B. derartige Peellaschen oder Kerben aufweist.
-
Erst durch das Lesen einer Anleitung
oder die Interpretation einer Bilddarstellung und die dadurch zu
erbringende geistige Leistung wird es dem Anwender ermöglicht,
diese Hilfsmittel zu nutzen und dadurch an den Inhalt der Packung
zu gelangen.
-
Der Öffnungsprozess ist dabei gemäß vorteilhafter
Weiterbildungen der Erfindung in mehrere Folgeschritte unterteilt,
denen jeweils eine Markierung zugeordnet ist, deren Reihenfolge
eingehalten werden muss.
-
Die Erfindung ist auf verschiedene
Verpackungsvarianten anwendbar. Sie zielt dabei vor allem auf Verpackungen,
die durch Aufreißen,
oder auch Aufreißen
mit anschließendem
Aufpeelen geöffnet werden.
Dabei kann es sich um Primär-
oder Sekundärverpackungen
handeln. Das Material für
eine solche Packung bietet ein breites Spektrum, es sollte auf jeden
Fall reißbar
sein. Als Beispiel seien Verpackungen aus Metall-, Papier- und Kunststofffolien und
deren Verbundmaterialien genannt, wie z.B. Tiefdrückpackungen,
Kartonagen und Beutel.
-
Die Handhabung der erfindungsgemäßen Verpackung
besteht vorzugsweise darin, dass das Verpackungsmaterial zunächst entlang
einer vorgeprägten
oder durch Markierung gezeichneten Linie umgeknickt oder gefaltet
wird. Idealerweise verläuft rechtwinklig
zu dieser Knicklinie ein Schnitt oder eine Stanzung. Schnitt bzw.
Stanzung ragen beidseitig über
diese Knicklinie hinaus, berühren
aber weder die Packungsaußenkontur,
noch die Füllgutkammer. In
speziellen Fällen
kann dieser Schnitt auch geformt sein, um das Aufreißen gezielter
zu leiten. Nach dem Umlegen des Verpackungsmaterials entlang der Knicklinie
wird der Schnitt Bestandteil der Außenkontur und somit freigelegt.
Ist der Schnitt rechtwinklig zur Biegelinie angelegt, so überdecken sich
die Schnitte beidseitig der Biegelinie, so dass ein leichtes Ein-
und Abreißen
dieses Bereiches der Packung möglich
ist. Je nach Packungsvariante wird dadurch ein direkter Zugang zum
Packungsinhalt geschaffen; bei anderen Varianten wird dadurch erst
die Möglichkeit
geschaffen, an weitere Handhabungshilfen zu gelangen, wie zum Beispiel
an einen peelbaren Bereich einer Folie.
-
Kurze Beschreibung
der Bilder
-
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung werden
nun anhand von Zeichnungen erläutert:
-
Bild 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der
kindersicheren Packung in Vorderansicht und Seitenansicht im Schnitt.
-
Bild 2 zeigt eine Abwandlung des
Peelbereiches der ersten Version als Teilansicht,
-
Bild 3 zeigt die Anwendung der ersten
Version in perspektivischer Darstellung,
-
Bild 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der
kindersicheren Verpackung,
-
Bild 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel der
kindersicheren Verpackung in Vorderansicht und Seitenansicht im
Schnitt,
-
Bild 6 zeigt die Anwendung der dritten
Version,
-
Bild 7 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel zur
Aufnahme von verschiedenen Füllgütern in
Vorderansicht, sowie die Draufsicht im Schnitt,
-
Bild 8 zeigt die Funktionszeichnung
des vierten Ausführungsbeispiels,
-
Bild 9 zeigt in einem fünften Ausführungsbeispiel
eine kindersichere Packung als Beutel in Vorderansicht, sowie die
Seitenansicht im Schnitt,
-
Bild 10 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel
als Beutel in der Vorderansicht,
-
Bild 11 zeigt ein siebtes Ausführungsbeispiel als
Rundbeutel in der Vorderansicht,
-
Bild 12 zeigt ein achtes Ausführungsbeispiel als
Beutel mit Lasche in der Vorderansicht,
-
Bild 13 zeigt ein neuntes Ausführungsbeispiel
als Beutel zur Aufnahme von verschiedenen Füllgütern in Vorderansicht, sowie
die Draufsicht im Schnitt und eine Funktionsdarstelllung in Perspektive,
-
Bild 14 zeigt ein zehntes Ausführungsbeispiel
als Beutel mit Ausgussansatz in der Vorderansicht,
-
Bild 15 zeigt ein elftes Ausführungsbeispiel als
Konturenbeutel,
-
Bild 16 zeigt verschiedene Versionen
des Öffnungsbereichs
als Teilansicht.
-
Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
-
Bild 1 bis Bild 3 zeigt das erste
Ausführungsbeispiel
der Erfindung als Sekundärpackung 1.0.
Die Sekundärpackung 1.0 besteht
aus einer Bodenfolie 1.1, z.B. aus einem siegelfähigen Aluminiumverbund oder
einer Kunststofffolie mit einem vorzugsweise durch Tiefdrücken oder
Tiefziehen erzeugten Napf 1.1.1, und einer vorzugsweise
durch Siegeln aufgebrachten Deckfolie 1.2. Der Napf 1.1.1 nimmt
die Primärpackung
PP auf, die vor ungewolltem Zugriff geschützt werden soll. Die Sekundärpackung 1.0 weist einen
ungesiegelten Bereich 1.3 auf, der keine Verbindung zur
Außenkontur
AK1 hat. Der siegelfreie Bereich 1.3 ist zum Napf durch
einen weiteren Siegelbereich 1.4 abgegrenzt, oder als Erweiterung 1.3.1 (Bild
2) des siegelfreien Napfbereiches gestaltet.
-
Die Außenkontur AK1 ist so gestaltet,
dass sie keine Handhabungsmöglichkeit
zum Öffnen
bietet. Im Verschlussbereich der beiden Folien (Siegelrand) weist
die Sekundärpackung 1.0 einen
Schnitt oder eine Stanzung 1.5 als erste physikalische
Markierung auf, der weder eine Verbindung zur Außenkontur AK1 noch zur ungesiegelten
Fläche 1.3/1.3.1 hat.
Vorzugsweise rechtwinklig zum Schnitt oder der Stanzung 1.5 verläuft eine
Biegelinie 1.6 als zweite Markierung. Diese kann sowohl
geprägt,
unterbrochen, vorgeschnitten oder auch nur als optischer Hinweis
aufgebracht sein.
-
Um die Sekundärpackung 1.0 zu öffnen, wird der
durch die Prägung
bzw. Markierung 1.6 abgeteilte Laschenteil L um die Biegelinie 1.6 um
ca. 180 Grad in Richtung Bodenfolie 1.1 oder Deckfolie 1.2 gebogen
(Bild 3). Der Schnitt 1.5 wird somit ein Teil der Außenkontur
AK1' der Sekundärpackung 1.0 und
ermöglicht
so das Abreißen
des Kopfteiles 1.7. Dadurch wird der Peelbereich 1.3 der
Packung 1.0 und damit die freiliegenden Randbereiche der
Folien 1.1 und 1.2 freigelegt, so dass die Deckfolie 1.2 abgepeelt
und die Primärpackung
PP entnommen werden kann.
-
Bild 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer
kindersicheren Verpackung 2.0. Der Grundaufbau ist identisch
mit dem der Verpackung 1.0 und wird nicht näher beschrieben.
Die Verpackung 2.0 ist als Primärpackung ausgeführt. Das
Füllgut 2.3 befindet
sich direkt im Napf 2.1.1, der aus der geformten Bodenfolie 2.1 und
der Deckfolie 2.2 gebildet wird.
-
Bild 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer
kindersicheren Verpackung 3.0. Die Verpackung 3.0 besteht
aus einer Bodenfolie 3.1 mit einem tiefgeformten Napf 3.1.1 und
einer aufgesiegelten Deckfolie 3.2. Der Napf 3.1.1 dient
zur Aufnahme des Füllgutes 3.3.
Der Napf 3.1.1 ist zur Entnahme des Füllgutes 3.3 einseitig
durch einen ungesiegelten Bereich 3.4 verlängert. Der
ungesiegelte Bereich 3.4 kann im Bereich der Bodenfolie 3.1 auch
erhaben sein und zu einer Kanüle 3.5 ausgebildet
sein. Die Siegelfläche
(Verschlussbereich) zwischen Bodenfolie 3.1 und Deckfolie 3.2 ist
im Bereich des ungesiegelten Entnahmebereiches 3.4 zu einer
einseitigen Lasche 3.6 verbreitert. Parallel zur Symmetrieachse SY1
der Verpackung 3.0 verläuft
im Bereich der Lasche 3.6 als Markierung eine Biegelinie 3.7,
die physikalisch realisiert (geprägt, perforiert, als Rillung) oder
optisch ausgeführt
sein kann. Vorzugsweise rechtwinklig zur Biegelinie 3.7 verläuft im Endbereich der
Lasche als zweite physikalische Markierung ein Schnitt oder eine
Stanzung 3.8. Schnitt bzw. Stanzung 3.8 ragen
beidseitig über
die Biegelinie 3.7 hinaus und haben weder Verbindung zur
Außenkontur AK2,
noch zum ungesiegelten Entnahmebereich 3.4.
-
Um die kindersichere Verpackung 3.0 zu öffnen, wird
die Lasche 3.6 um die Biegelinie 3.7 um ca. 180
Grad gebogen (Bild 6), so dass der Schnitt 3.8 Bestandteil
der Außenkontur
wird. Die Verpackung 3.0 kann nun durch Abreißen des
Verpackungsendes an vorgegebener Schnittstelle 3.8 geöffnet werden.
-
Bild 7 und Bild 8 zeigen ein viertes
Ausführungsbeispiel
einer kindersicheren Verpackung in Form einer Zwei-Komponentenpackung 4.0.
Die Verpackung 4.0 besteht aus einer tiefgeformten Bodenfolie 4.1 mit
zwei symmetrisch angeordneten Näpfen 4.1.1 und 4.1.2.
Die Näpfe
sind mit einer aufgesiegelten Deckfolie 4.2 verschlossen.
Die Näpfe 4.1.1 und 4.1.2 ermöglichen
es, verschiedene Füllgüter 4.3.1 und 4.3.2 aufzunehmen.
Die Näpfe 4.1.1 und 4.1.2 sind
einseitig durch die parallel verlaufenden ungesiegelten Bereiche 4.4.1 und 4.4.2 verlängert; sie
dienen zum gleichzeitigen Ausbringen der Füllgüter 4.3.1 und 4.3.2.
Vorzugsweise mittig zu den Kavitäten 4.1.1 und 4.1.2 und
parallel zu den ungesiegelten Entnahmeverlängerungen 4.4 verläuft als
erste Markierung eine Biegelinie 4.5, die entsprechend
Version 3.0 aufgebaut sein kann. Vorzugsweise rechtwinklig zur
Biegelinie 4.5 verläuft
auf der Höhe
des Endbereiches der ungesiegelten Entnahmeverlängerung 4.4 als zweite
Markierung ein Schnitt oder eine Stanzung 4.6. Schnitt
bzw. Stanzung 4.6 haben weder eine Verbindung zur Außenkontur
AK3, noch zu den ungesiegelten Entnahmebereichen 4.4.1 und 4.4.2.
-
Zum Öffnen der Zwei-Komponentenpackung 4.0 werden
die durch die Biegelinie 4.5 aufgeteilten Abschnitte A1
und A2 entlang der Biegelinie zusammengeklappt (Bild 8). Der Schnitt
bzw. die Stanzung 4.6 wird somit ein Teil der Außenkontur
AK3. Am vorgegebenen Schnitt 4.6 kann nun der obere Bereich OB
der Zwei-Komponentenpackung 4.0 abgetrennt werden, so dass
die ungesiegelten Bereiche 4.4.1 und 4.4.2 frei
liegen. Durch Druck auf die tiefgeformten Näpfe 4.1.1 und 4.1.2 können nun
die Füllgüter 4.3.1 und 4.3.2 gemeinsam
entleert werden.
-
Bild 9 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel einer
kindersicheren Verpackung in Form eines Rechteckbeutels 5.0.
Der Rechteckbeutel 5.0 setzt sich aus den Folien 5.1 und 5.2 zusammen.
Die Folien 5.1 und 5.2 sind zur Außenkontur
AK4 hin durch einen Siegelrand SR1 miteinander verbunden und nehmen
das Füllgut 5.3 auf.
Der Siegelrand SR1 ist im Eckbereich E verbreitert und durch eine
Biegelinie 5.4 als erste Markierung, die schräg zur Außenkontur verläuft, und
geprägt,
perforiert oder auch nur markiert sein kann, abgeteilt. Idealerweise
rechtwinklig zur Biegelinie 5.4 verläuft als zweite Markierung ein Schnitt
oder eine Stanzung 5.5. Schnitt bzw. Stanzung ragen beidseitig über die
Biegelinie hinaus und haben weder Verbindung zur Außenkontur
AK4, noch zum Füllgut 5.3.
-
Zum Öffnen des Beutels wird der
zur Außenkontur
zeigende Teil des Eckbereiches E des Beutels 5.0 um die
Biegelinie 5.4 um ca. 180 Grad gebogen, so dass der Schnitt 5.5 Teil
der Außenkontur
AK4 wird. Der Endbereich kann so am vorgegebenen Schnitt 5.5 abgetrennt
und das Füllgut 5.3 entnommen
werden.
-
Bild 10 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel
einer kindersicheren Verpackung, ebenfalls in Form eines Rechteckbeutels 6.0.
Der Siegelrand SR2, der die beiden Folien 6.1 und 6.2 verbindet,
ist hier ebenfalls nach innen liegend durch einen Bereich B verbreitert.
Die Verbreiterung B erstreckt sich hier parallel zur Längsausrichtung
der Außenkontur AK5
und trägt
in diesem Bereich eine physikalische oder optische Markierung als
Biegelinie 6.3, die ebenfalls parallel der Längsausrichtung
der Außenkontur
AK5 verläuft.
Idealerweise rechtwinklig zur Biegelinie ist als weitere Markierung
ein Schnitt oder eine Stanzung 6.4 angebracht. Schnitt
bzw. Stanzung 6.4 ragen beidseitig über die Biegelinie 6.3 hinaus
und haben weder eine Verbindung zur Außenkontur AK5, noch zur Füllgutkammer 6.5.
Der Öffnungsvorgang
entspricht dem Beispiel 5.0.
-
Bild 11 zeigt ein siebtes Ausführungsbeispiel einer
kindersicheren Verpackung in Form eines Rundbeutels 7.0 (andere
Konturen sind möglich). Der
Siegelrand SR3 ist an geeigneter Stelle innen liegend verbreitert,
so dass eine Siegelrandinsel IS entsteht, auf der ein Schnitt oder
eine Stanzung 7.1 angebracht ist. Dadurch ist die Öffnungsrichtung
vorgegeben. Idealerweise mittig und rechtwinklig zum Schnitt 7.1 ist
eine Biegelinie 7.2 vorgegeben.
-
Die Öffnungsprozedur entspricht
den bisher beschriebenen Beutelvarianten.
-
Bild 12 zeigt ein achtes Ausführungsbeispiel einer
kindersicheren Beutelverpackung 8.0. Im Unterschied zu
den bisher beschriebenen Beutelvarianten ist hier der Siegelrand
im Bereich A partiell nach außen
verbreitert, so dass eine überstehende
Lasche 8.1 entsteht. Parallel zur Längsausrichtung des Siegelrandes
SR4 verläuft
eine Biegelinie 8.2. Die Biegelinie 8.2 ist so
angeordnet, dass sie vollständig auf
der Lasche 8.1 liegt. Auf der Lasche 8.1 ist vorzugsweise
rechtwinklig zur Biegelinie 8.2 ein Schnitt oder eine Stanzung 8.3 angebracht.
Der Schnitt 8.3 bzw. die Stanzung ragen beidseitig über die
Biegelinie 8.2 hinaus.
-
Zum Öffnen des Beutels 8.0 wird
die Lasche 8.1 um die Biegelinie 8.2 gebogen.
Die weitere Öffnungsprozedur
entspricht den bereits beschriebenen Beutelvarianten.
-
Bild 13 zeigt ein neuntes Ausführungsbeispiel
einer kindersicheren Beutelvariante als Zwei-Komponentenbeutel 9.0 zur
Aufnahme von verschiedenen Füllgütern. Der
Beutel 9.0, hier als Rechteckbeutel dargestellt, setzt
sich aus den Folien 9.1 und 9.2 zusammen. Die
Folien 9.1 und 9.2 sind zur Außenkontur AK6 durch einen Siegelrand
SR5 miteinander verbunden. Vorzugsweise mittig zum Beutel verläuft ein
Siegelsteg 9.3, der so zwei Kammern 9.4 und 9.5 entstehen
lässt.
Der Siegelsteg 9.3 ist im Bereich der späteren Austrittsöffnung der
Füllgüter zu einer
Fläche 9.6 verbreitert.
Vorzugsweise mittig zum Siegelsteg 9.3 verläuft die
Biegelinie 9.7, die als Markierung, Perforation oder Prägung ausgeführt sein
kann. Vorzugsweise rechtwinklig zur Biegelinie 9.7 verläuft im Bereich
der verbreiterten Fläche 9.6 ein
Schnitt oder eine Stanzung 9.10. Schnitt bzw. Stanzung
ragen beidseitig über
die Biegelinie 9.7 hinaus.
-
Zum Öffnen des Beutels 9.0 werden
die beiden durch die Biegelinie 9.7 unterteilten Abschnitt
A3 und A4 entlang der Biegelinie 9.7 zusammengeklappt.
Der Schnitt 9.10 wird somit Bestandteil der Außenkontur.
Am vorgegebenen Schnitt 9.10 kann nun der Kopfteil KO2
des Beutels abgetrennt werden, so dass die Füllgutkammern 9.4 und 9.5 frei
liegen und beide Füllgüter gemeinsam
entnommen werden können.
-
Bild 14 zeigt ein zehntes Ausführungsbeispiel
einer kindersicheren Verpackung in Form eines Rechteckbeutels mit
Ausgussöffnung 10.0.
Der Beutel 10.0 ist in seinem Entnahmebereich so aufgebaut, dass
eine Ausgussöffnung 10.1 entsteht,
die in diesem Ausführungsbeispiel
rechtwinklig zur Hauptausrichtung des Beutels 10.0 angeordnet
ist und über
die Beutelaußenkontur
AK7 um das Maß a
hinausragt. Der Siegelrand SR6 ist im Bereich der Entnahmeöffnung 10.1 parallel
zu dieser verbreitert, so dass er um das Maß b als Lasche 10.2 über die
Grundkontur des Beutels 10.0 hinausragt. Auf der Lasche 10.2 ist parallel
zur Ausgussöffnung
die Biegelinie 10.3 als Markierung, Prägung, Rillung oder Teilperforierung angebracht.
Rechtwinklig zur Biegelinie ist ein Schnitt oder eine Stanzung 10.4 angebracht.
Schnitt bzw. die Stanzung 10.4 ragen beidseitig über die
Biegelinie 10.3 hinaus.
-
Das Öffnungsprinzip entspricht den
bisher beschriebenen Beutelvarianten.
-
Bild 15 zeigt ein elftes Ausführungsbeispiel
in Form eines Konturenbeutels 11.0. Die oben gezeigten
Ausführungsbeispiele
zeigten Rechteck- und Rundbeutel. Die Öffnungsvarianten sind aber
auf Beutel beliebiger Kontur anwendbar. Als Beispiel wird hier der
Konturenbeutel 11.0 mit dem Öffnungsmechanismus des Ausführungsbeispiels 10.0 dargestellt.
-
Bild 16 zeigt Beispiele von physikalischen Gestaltungen
einer Markierung 12 im Öffnungsbereich
der Beutel bzw. Tiefdrückpackungen:
-
- – Bild
16A als Bogenschnitt 12.1, der beim Umklappen um die Biegelinie 12.2 sich
deckungsgleich überdeckt
und so das Aufreißen
der Packung ermöglicht,
- – Bild
16B als geraden Schnitt 12.3 mit Biegelinie 12.4,
und
- – Bild
16C als Stanzung 12.5 mit Biegelinie 12.6.