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DE202004003781U1 - Kindersichere Verpackung - Google Patents

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DE202004003781U1 DE200420003781 DE202004003781U DE202004003781U1 DE 202004003781 U1 DE202004003781 U1 DE 202004003781U1 DE 200420003781 DE200420003781 DE 200420003781 DE 202004003781 U DE202004003781 U DE 202004003781U DE 202004003781 U1 DE202004003781 U1 DE 202004003781U1
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Klocke Verpackungs Service GmbH
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    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/58Opening or contents-removing devices added or incorporated during package manufacture
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Kindersichere Verpackung aus zwei miteinander verbundenen Folien, deren flächiger Verschlussbereich mindestens einen Aufnahmeraum für das Füllgut einschließt, gekennzeichnet durch eine vom Verschlussbereich vollständig umschlossene physikalische Markierung in Form einer Änderung, insbesondere Schwächung oder Wegnahme eines Abschnitts des Randbereichs.

Description

  • Technischer Hintergrund
  • Kinder sind von Natur aus neugierig. Es gehört zum natürlichen Lernprozess, Gegenstände zu ertasten und zu begreifen. Gerade Kleinkinder haben dabei das Bedürfnis, an allem was nicht niet- und nagelfest ist, zu Saugen und zu Beißen. Dabei kennt ein Kind keinen Unterschied zwischen Stoffen, die ihm zuträglich sind und Stoffen, von denen Gefahren ausgehen.
  • So kommt es immer wieder zu schweren Unfällen durch den Kontakt oder die Einnahme von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Man denke dabei an Medien, die z.B. Verätzungen verursachen oder Arzneimittel, die bei falsch dosierter Einnahme unabsehbare Folgen nach sich ziehen.
  • Um Schäden von Leib und Leben abzuwenden, aber auch deren Folgen, wie eventuell daraus resultierende Regressansprüche zu vermeiden, werden besondere Ansprüche an eine kindersichere Verpackung gestellt.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Verpackung zu schaffen, bei der der Öffnungsvorgang in dem Maße erschwert ist, dass es einem Kind bei spielerischem Umgang fast unmöglich gemacht wird, an den Inhalt der Verpackung zu gelangen, andererseits die sachgerechte Nutzung nicht zu sehr erschwert wird.
  • Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, dass auf die Handhabung erleichternde Mittel wie Peellaschen oder Kerben zwar nicht verzichtet wird, diese aber für die kindliche Neugier "versteckt" werden, indem die Verpackung an ihrer Außenkontur wenig Handhabungsmöglichkeiten zum Öffnen, wie z.B. derartige Peellaschen oder Kerben aufweist.
  • Erst durch das Lesen einer Anleitung oder die Interpretation einer Bilddarstellung und die dadurch zu erbringende geistige Leistung wird es dem Anwender ermöglicht, diese Hilfsmittel zu nutzen und dadurch an den Inhalt der Packung zu gelangen.
  • Der Öffnungsprozess ist dabei gemäß vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung in mehrere Folgeschritte unterteilt, denen jeweils eine Markierung zugeordnet ist, deren Reihenfolge eingehalten werden muss.
  • Die Erfindung ist auf verschiedene Verpackungsvarianten anwendbar. Sie zielt dabei vor allem auf Verpackungen, die durch Aufreißen, oder auch Aufreißen mit anschließendem Aufpeelen geöffnet werden. Dabei kann es sich um Primär- oder Sekundärverpackungen handeln. Das Material für eine solche Packung bietet ein breites Spektrum, es sollte auf jeden Fall reißbar sein. Als Beispiel seien Verpackungen aus Metall-, Papier- und Kunststofffolien und deren Verbundmaterialien genannt, wie z.B. Tiefdrückpackungen, Kartonagen und Beutel.
  • Die Handhabung der erfindungsgemäßen Verpackung besteht vorzugsweise darin, dass das Verpackungsmaterial zunächst entlang einer vorgeprägten oder durch Markierung gezeichneten Linie umgeknickt oder gefaltet wird. Idealerweise verläuft rechtwinklig zu dieser Knicklinie ein Schnitt oder eine Stanzung. Schnitt bzw. Stanzung ragen beidseitig über diese Knicklinie hinaus, berühren aber weder die Packungsaußenkontur, noch die Füllgutkammer. In speziellen Fällen kann dieser Schnitt auch geformt sein, um das Aufreißen gezielter zu leiten. Nach dem Umlegen des Verpackungsmaterials entlang der Knicklinie wird der Schnitt Bestandteil der Außenkontur und somit freigelegt. Ist der Schnitt rechtwinklig zur Biegelinie angelegt, so überdecken sich die Schnitte beidseitig der Biegelinie, so dass ein leichtes Ein- und Abreißen dieses Bereiches der Packung möglich ist. Je nach Packungsvariante wird dadurch ein direkter Zugang zum Packungsinhalt geschaffen; bei anderen Varianten wird dadurch erst die Möglichkeit geschaffen, an weitere Handhabungshilfen zu gelangen, wie zum Beispiel an einen peelbaren Bereich einer Folie.
  • Kurze Beschreibung der Bilder
  • Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand von Zeichnungen erläutert:
  • Bild 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der kindersicheren Packung in Vorderansicht und Seitenansicht im Schnitt.
  • Bild 2 zeigt eine Abwandlung des Peelbereiches der ersten Version als Teilansicht,
  • Bild 3 zeigt die Anwendung der ersten Version in perspektivischer Darstellung,
  • Bild 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der kindersicheren Verpackung,
  • Bild 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel der kindersicheren Verpackung in Vorderansicht und Seitenansicht im Schnitt,
  • Bild 6 zeigt die Anwendung der dritten Version,
  • Bild 7 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel zur Aufnahme von verschiedenen Füllgütern in Vorderansicht, sowie die Draufsicht im Schnitt,
  • Bild 8 zeigt die Funktionszeichnung des vierten Ausführungsbeispiels,
  • Bild 9 zeigt in einem fünften Ausführungsbeispiel eine kindersichere Packung als Beutel in Vorderansicht, sowie die Seitenansicht im Schnitt,
  • Bild 10 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel als Beutel in der Vorderansicht,
  • Bild 11 zeigt ein siebtes Ausführungsbeispiel als Rundbeutel in der Vorderansicht,
  • Bild 12 zeigt ein achtes Ausführungsbeispiel als Beutel mit Lasche in der Vorderansicht,
  • Bild 13 zeigt ein neuntes Ausführungsbeispiel als Beutel zur Aufnahme von verschiedenen Füllgütern in Vorderansicht, sowie die Draufsicht im Schnitt und eine Funktionsdarstelllung in Perspektive,
  • Bild 14 zeigt ein zehntes Ausführungsbeispiel als Beutel mit Ausgussansatz in der Vorderansicht,
  • Bild 15 zeigt ein elftes Ausführungsbeispiel als Konturenbeutel,
  • Bild 16 zeigt verschiedene Versionen des Öffnungsbereichs als Teilansicht.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Bild 1 bis Bild 3 zeigt das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung als Sekundärpackung 1.0. Die Sekundärpackung 1.0 besteht aus einer Bodenfolie 1.1, z.B. aus einem siegelfähigen Aluminiumverbund oder einer Kunststofffolie mit einem vorzugsweise durch Tiefdrücken oder Tiefziehen erzeugten Napf 1.1.1, und einer vorzugsweise durch Siegeln aufgebrachten Deckfolie 1.2. Der Napf 1.1.1 nimmt die Primärpackung PP auf, die vor ungewolltem Zugriff geschützt werden soll. Die Sekundärpackung 1.0 weist einen ungesiegelten Bereich 1.3 auf, der keine Verbindung zur Außenkontur AK1 hat. Der siegelfreie Bereich 1.3 ist zum Napf durch einen weiteren Siegelbereich 1.4 abgegrenzt, oder als Erweiterung 1.3.1 (Bild 2) des siegelfreien Napfbereiches gestaltet.
  • Die Außenkontur AK1 ist so gestaltet, dass sie keine Handhabungsmöglichkeit zum Öffnen bietet. Im Verschlussbereich der beiden Folien (Siegelrand) weist die Sekundärpackung 1.0 einen Schnitt oder eine Stanzung 1.5 als erste physikalische Markierung auf, der weder eine Verbindung zur Außenkontur AK1 noch zur ungesiegelten Fläche 1.3/1.3.1 hat. Vorzugsweise rechtwinklig zum Schnitt oder der Stanzung 1.5 verläuft eine Biegelinie 1.6 als zweite Markierung. Diese kann sowohl geprägt, unterbrochen, vorgeschnitten oder auch nur als optischer Hinweis aufgebracht sein.
  • Um die Sekundärpackung 1.0 zu öffnen, wird der durch die Prägung bzw. Markierung 1.6 abgeteilte Laschenteil L um die Biegelinie 1.6 um ca. 180 Grad in Richtung Bodenfolie 1.1 oder Deckfolie 1.2 gebogen (Bild 3). Der Schnitt 1.5 wird somit ein Teil der Außenkontur AK1' der Sekundärpackung 1.0 und ermöglicht so das Abreißen des Kopfteiles 1.7. Dadurch wird der Peelbereich 1.3 der Packung 1.0 und damit die freiliegenden Randbereiche der Folien 1.1 und 1.2 freigelegt, so dass die Deckfolie 1.2 abgepeelt und die Primärpackung PP entnommen werden kann.
  • Bild 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Verpackung 2.0. Der Grundaufbau ist identisch mit dem der Verpackung 1.0 und wird nicht näher beschrieben. Die Verpackung 2.0 ist als Primärpackung ausgeführt. Das Füllgut 2.3 befindet sich direkt im Napf 2.1.1, der aus der geformten Bodenfolie 2.1 und der Deckfolie 2.2 gebildet wird.
  • Bild 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Verpackung 3.0. Die Verpackung 3.0 besteht aus einer Bodenfolie 3.1 mit einem tiefgeformten Napf 3.1.1 und einer aufgesiegelten Deckfolie 3.2. Der Napf 3.1.1 dient zur Aufnahme des Füllgutes 3.3. Der Napf 3.1.1 ist zur Entnahme des Füllgutes 3.3 einseitig durch einen ungesiegelten Bereich 3.4 verlängert. Der ungesiegelte Bereich 3.4 kann im Bereich der Bodenfolie 3.1 auch erhaben sein und zu einer Kanüle 3.5 ausgebildet sein. Die Siegelfläche (Verschlussbereich) zwischen Bodenfolie 3.1 und Deckfolie 3.2 ist im Bereich des ungesiegelten Entnahmebereiches 3.4 zu einer einseitigen Lasche 3.6 verbreitert. Parallel zur Symmetrieachse SY1 der Verpackung 3.0 verläuft im Bereich der Lasche 3.6 als Markierung eine Biegelinie 3.7, die physikalisch realisiert (geprägt, perforiert, als Rillung) oder optisch ausgeführt sein kann. Vorzugsweise rechtwinklig zur Biegelinie 3.7 verläuft im Endbereich der Lasche als zweite physikalische Markierung ein Schnitt oder eine Stanzung 3.8. Schnitt bzw. Stanzung 3.8 ragen beidseitig über die Biegelinie 3.7 hinaus und haben weder Verbindung zur Außenkontur AK2, noch zum ungesiegelten Entnahmebereich 3.4.
  • Um die kindersichere Verpackung 3.0 zu öffnen, wird die Lasche 3.6 um die Biegelinie 3.7 um ca. 180 Grad gebogen (Bild 6), so dass der Schnitt 3.8 Bestandteil der Außenkontur wird. Die Verpackung 3.0 kann nun durch Abreißen des Verpackungsendes an vorgegebener Schnittstelle 3.8 geöffnet werden.
  • Bild 7 und Bild 8 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Verpackung in Form einer Zwei-Komponentenpackung 4.0. Die Verpackung 4.0 besteht aus einer tiefgeformten Bodenfolie 4.1 mit zwei symmetrisch angeordneten Näpfen 4.1.1 und 4.1.2. Die Näpfe sind mit einer aufgesiegelten Deckfolie 4.2 verschlossen. Die Näpfe 4.1.1 und 4.1.2 ermöglichen es, verschiedene Füllgüter 4.3.1 und 4.3.2 aufzunehmen. Die Näpfe 4.1.1 und 4.1.2 sind einseitig durch die parallel verlaufenden ungesiegelten Bereiche 4.4.1 und 4.4.2 verlängert; sie dienen zum gleichzeitigen Ausbringen der Füllgüter 4.3.1 und 4.3.2. Vorzugsweise mittig zu den Kavitäten 4.1.1 und 4.1.2 und parallel zu den ungesiegelten Entnahmeverlängerungen 4.4 verläuft als erste Markierung eine Biegelinie 4.5, die entsprechend Version 3.0 aufgebaut sein kann. Vorzugsweise rechtwinklig zur Biegelinie 4.5 verläuft auf der Höhe des Endbereiches der ungesiegelten Entnahmeverlängerung 4.4 als zweite Markierung ein Schnitt oder eine Stanzung 4.6. Schnitt bzw. Stanzung 4.6 haben weder eine Verbindung zur Außenkontur AK3, noch zu den ungesiegelten Entnahmebereichen 4.4.1 und 4.4.2.
  • Zum Öffnen der Zwei-Komponentenpackung 4.0 werden die durch die Biegelinie 4.5 aufgeteilten Abschnitte A1 und A2 entlang der Biegelinie zusammengeklappt (Bild 8). Der Schnitt bzw. die Stanzung 4.6 wird somit ein Teil der Außenkontur AK3. Am vorgegebenen Schnitt 4.6 kann nun der obere Bereich OB der Zwei-Komponentenpackung 4.0 abgetrennt werden, so dass die ungesiegelten Bereiche 4.4.1 und 4.4.2 frei liegen. Durch Druck auf die tiefgeformten Näpfe 4.1.1 und 4.1.2 können nun die Füllgüter 4.3.1 und 4.3.2 gemeinsam entleert werden.
  • Bild 9 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Verpackung in Form eines Rechteckbeutels 5.0. Der Rechteckbeutel 5.0 setzt sich aus den Folien 5.1 und 5.2 zusammen. Die Folien 5.1 und 5.2 sind zur Außenkontur AK4 hin durch einen Siegelrand SR1 miteinander verbunden und nehmen das Füllgut 5.3 auf. Der Siegelrand SR1 ist im Eckbereich E verbreitert und durch eine Biegelinie 5.4 als erste Markierung, die schräg zur Außenkontur verläuft, und geprägt, perforiert oder auch nur markiert sein kann, abgeteilt. Idealerweise rechtwinklig zur Biegelinie 5.4 verläuft als zweite Markierung ein Schnitt oder eine Stanzung 5.5. Schnitt bzw. Stanzung ragen beidseitig über die Biegelinie hinaus und haben weder Verbindung zur Außenkontur AK4, noch zum Füllgut 5.3.
  • Zum Öffnen des Beutels wird der zur Außenkontur zeigende Teil des Eckbereiches E des Beutels 5.0 um die Biegelinie 5.4 um ca. 180 Grad gebogen, so dass der Schnitt 5.5 Teil der Außenkontur AK4 wird. Der Endbereich kann so am vorgegebenen Schnitt 5.5 abgetrennt und das Füllgut 5.3 entnommen werden.
  • Bild 10 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Verpackung, ebenfalls in Form eines Rechteckbeutels 6.0. Der Siegelrand SR2, der die beiden Folien 6.1 und 6.2 verbindet, ist hier ebenfalls nach innen liegend durch einen Bereich B verbreitert. Die Verbreiterung B erstreckt sich hier parallel zur Längsausrichtung der Außenkontur AK5 und trägt in diesem Bereich eine physikalische oder optische Markierung als Biegelinie 6.3, die ebenfalls parallel der Längsausrichtung der Außenkontur AK5 verläuft. Idealerweise rechtwinklig zur Biegelinie ist als weitere Markierung ein Schnitt oder eine Stanzung 6.4 angebracht. Schnitt bzw. Stanzung 6.4 ragen beidseitig über die Biegelinie 6.3 hinaus und haben weder eine Verbindung zur Außenkontur AK5, noch zur Füllgutkammer 6.5. Der Öffnungsvorgang entspricht dem Beispiel 5.0.
  • Bild 11 zeigt ein siebtes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Verpackung in Form eines Rundbeutels 7.0 (andere Konturen sind möglich). Der Siegelrand SR3 ist an geeigneter Stelle innen liegend verbreitert, so dass eine Siegelrandinsel IS entsteht, auf der ein Schnitt oder eine Stanzung 7.1 angebracht ist. Dadurch ist die Öffnungsrichtung vorgegeben. Idealerweise mittig und rechtwinklig zum Schnitt 7.1 ist eine Biegelinie 7.2 vorgegeben.
  • Die Öffnungsprozedur entspricht den bisher beschriebenen Beutelvarianten.
  • Bild 12 zeigt ein achtes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Beutelverpackung 8.0. Im Unterschied zu den bisher beschriebenen Beutelvarianten ist hier der Siegelrand im Bereich A partiell nach außen verbreitert, so dass eine überstehende Lasche 8.1 entsteht. Parallel zur Längsausrichtung des Siegelrandes SR4 verläuft eine Biegelinie 8.2. Die Biegelinie 8.2 ist so angeordnet, dass sie vollständig auf der Lasche 8.1 liegt. Auf der Lasche 8.1 ist vorzugsweise rechtwinklig zur Biegelinie 8.2 ein Schnitt oder eine Stanzung 8.3 angebracht. Der Schnitt 8.3 bzw. die Stanzung ragen beidseitig über die Biegelinie 8.2 hinaus.
  • Zum Öffnen des Beutels 8.0 wird die Lasche 8.1 um die Biegelinie 8.2 gebogen. Die weitere Öffnungsprozedur entspricht den bereits beschriebenen Beutelvarianten.
  • Bild 13 zeigt ein neuntes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Beutelvariante als Zwei-Komponentenbeutel 9.0 zur Aufnahme von verschiedenen Füllgütern. Der Beutel 9.0, hier als Rechteckbeutel dargestellt, setzt sich aus den Folien 9.1 und 9.2 zusammen. Die Folien 9.1 und 9.2 sind zur Außenkontur AK6 durch einen Siegelrand SR5 miteinander verbunden. Vorzugsweise mittig zum Beutel verläuft ein Siegelsteg 9.3, der so zwei Kammern 9.4 und 9.5 entstehen lässt. Der Siegelsteg 9.3 ist im Bereich der späteren Austrittsöffnung der Füllgüter zu einer Fläche 9.6 verbreitert. Vorzugsweise mittig zum Siegelsteg 9.3 verläuft die Biegelinie 9.7, die als Markierung, Perforation oder Prägung ausgeführt sein kann. Vorzugsweise rechtwinklig zur Biegelinie 9.7 verläuft im Bereich der verbreiterten Fläche 9.6 ein Schnitt oder eine Stanzung 9.10. Schnitt bzw. Stanzung ragen beidseitig über die Biegelinie 9.7 hinaus.
  • Zum Öffnen des Beutels 9.0 werden die beiden durch die Biegelinie 9.7 unterteilten Abschnitt A3 und A4 entlang der Biegelinie 9.7 zusammengeklappt. Der Schnitt 9.10 wird somit Bestandteil der Außenkontur. Am vorgegebenen Schnitt 9.10 kann nun der Kopfteil KO2 des Beutels abgetrennt werden, so dass die Füllgutkammern 9.4 und 9.5 frei liegen und beide Füllgüter gemeinsam entnommen werden können.
  • Bild 14 zeigt ein zehntes Ausführungsbeispiel einer kindersicheren Verpackung in Form eines Rechteckbeutels mit Ausgussöffnung 10.0. Der Beutel 10.0 ist in seinem Entnahmebereich so aufgebaut, dass eine Ausgussöffnung 10.1 entsteht, die in diesem Ausführungsbeispiel rechtwinklig zur Hauptausrichtung des Beutels 10.0 angeordnet ist und über die Beutelaußenkontur AK7 um das Maß a hinausragt. Der Siegelrand SR6 ist im Bereich der Entnahmeöffnung 10.1 parallel zu dieser verbreitert, so dass er um das Maß b als Lasche 10.2 über die Grundkontur des Beutels 10.0 hinausragt. Auf der Lasche 10.2 ist parallel zur Ausgussöffnung die Biegelinie 10.3 als Markierung, Prägung, Rillung oder Teilperforierung angebracht. Rechtwinklig zur Biegelinie ist ein Schnitt oder eine Stanzung 10.4 angebracht. Schnitt bzw. die Stanzung 10.4 ragen beidseitig über die Biegelinie 10.3 hinaus.
  • Das Öffnungsprinzip entspricht den bisher beschriebenen Beutelvarianten.
  • Bild 15 zeigt ein elftes Ausführungsbeispiel in Form eines Konturenbeutels 11.0. Die oben gezeigten Ausführungsbeispiele zeigten Rechteck- und Rundbeutel. Die Öffnungsvarianten sind aber auf Beutel beliebiger Kontur anwendbar. Als Beispiel wird hier der Konturenbeutel 11.0 mit dem Öffnungsmechanismus des Ausführungsbeispiels 10.0 dargestellt.
  • Bild 16 zeigt Beispiele von physikalischen Gestaltungen einer Markierung 12 im Öffnungsbereich der Beutel bzw. Tiefdrückpackungen:
    • – Bild 16A als Bogenschnitt 12.1, der beim Umklappen um die Biegelinie 12.2 sich deckungsgleich überdeckt und so das Aufreißen der Packung ermöglicht,
    • – Bild 16B als geraden Schnitt 12.3 mit Biegelinie 12.4, und
    • – Bild 16C als Stanzung 12.5 mit Biegelinie 12.6.

Claims (6)

  1. Kindersichere Verpackung aus zwei miteinander verbundenen Folien, deren flächiger Verschlussbereich mindestens einen Aufnahmeraum für das Füllgut einschließt, gekennzeichnet durch eine vom Verschlussbereich vollständig umschlossene physikalische Markierung in Form einer Änderung, insbesondere Schwächung oder Wegnahme eines Abschnitts des Randbereichs.
  2. Kindersichere Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die physikalische Markierung eine Rillung, Perforierung oder Stanzung ist, deren Form und/oder Lage eine Richtungsinformation zum Aufnahmeraum oder einem diesem vorgelagerten Öffnungsbereich hin beinhaltet.
  3. Kindersichere Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei als Hinweis auf Handhabungsvorgänge dienende oder diese ermöglichende, optische und/oder physikalische Markierungen und/oder Verschlussbereiche wie Linien, Stanzungen, Rillungen, Prägungen, Siegelungen, siegelfreie Bereiche, derart angeordnet sind, dass sie nur bei Betätigung in vorgegebener Reihenfolge und/oder Richtung den Aufnahmeraum des Füllguts freilegen.
  4. Kindersichere Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Umverpackung (Sekundärpackung) für die Verpackung des Produktes (Primärpackung) ausgebildet ist.
  5. Kindersichere Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als erste, physikalische Markierung ein Schnitt oder eine Linie im als Siegel-Randbereich ausgebildeten Verschlussbereich einer aus zwei Folien gebildeten Verpackung dient, das/die sich nicht bis zum Rand der Verpackung erstreckt, und dass als zweite optische Markierung eine Linie dient, die den Schnitt vorzugsweise senkrecht kreuzt, und die bei Knickung diesen zur Außenkontur hin zum Einreißen freigibt.
  6. Kindersichere Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgelagerte Öffnungsbereich ein ungesiegelter Bereich ist, der nach Durchführung vorgeschalteter Öffnungsschrittte den Zugriff auf frei liegende Randbereiche der beiden Folien zum Öffnen der Verpackung freigibt.
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