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Die Erfindung betrifft einen Flaschenkasten aus
Kunststoff, der aus einem Boden, vier Seitenwänden und vier Ecksäulen besteht
und dessen Innenraum durch zwei sich kreuzende Innenwände in vier
Fächer
unterteilt ist, in denen mittig am Boden befestigte Säulen stehen.
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Diese Art von Kästen wurde seinerzeit entwickelt,
um in ein und demselben Kasten im Umkarton verpackte Flaschen zum
Verbraucher ebenso wie leere Flaschen ohne Umkarton zurück zur Abfüllanlage
transportieren zu können.
Dieser Kasten wurde dann aber von den Getränkeabfüllern auch benutzt, um gefüllte einzeln
stehende Flaschen zum Verbraucher zu transportieren, sparte man
doch auf diese Weise die Anschaffung einer zweiten Kastenart und das
Sortieren der zurückkommenden
mit Leergut gefüllten
Kästen
in solche für
den Transport von mit Umkartons geeigneten und nur für den Transport
von Einzelflaschen geeigneten Kästen.
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Die Seitenwände solcher Flaschenkästen weisen
Grifflöcher
in gegenüberliegenden
Seitenwänden
auf, damit der Käufer
den Kasten bequem tragen kann, wenn er ihn vom Verkäufer in
sein Auto und anschließend
vom Auto in seine Wohnung zu tragen hat. Solche Grifflöcher in
Seitenwänden
des Flaschenkastens wurden bald immer größer konzipiert, damit man bei übereinander
gestapelten Flaschenkästen
in den Innenraum schauen kann um festzustellen, ob gefüllte Flaschen
oder ungefüllte
in ihm gelagert sind und welche Getränkesorte in ihm gelagert ist.
So erhielten die Seitenwände
eines Flaschenkastens bald immer grössere Öffnungen, um den Blick in das
Innere des Kastens immer besser freigeben zu können. Nach oben hin war die
Begrenzung der Öffnung
durch die die Oberkante des Kastens bildende Griffleiste gegeben,
zu den Seiten der Seitenwand durch die statisch notwendigen, für schwere
Belastungen ausgelegten Ecksäulen.
Doch auch nach unten war die Größe der Öffnung in
einer Seitenwänd
eines Flaschenkastens begrenzt: hier durch die statisch notwendige
Verbindung der Innenwände
mit der Seitenwand, wobei die Seitenwand dieselbe Höhe wie die
Innenwände
haben mußte.
So behielten die Seitenwände
nach unten eine Höhe,
die dem Betrachter im Wesentlichen nur den Blick auf das Halsetikett
nicht aber auf das für
den Inhalt der Flasche aussagekräftigere
Etikett am zylindrischen Rumpf der Flasche freigibt.
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Um dem Betrachter mehr Auskunft über den Inhalt
des Flaschenkastens zu geben, hat man Kästen mit vollflächigen Seitenwänden gebaut
und dann auf die Seitenwände
ein Bild von im Kasten stehenden etikettierten Flaschen aufgebracht.
Doch das ist nur eine Notlösung,
weil der reale Inhalt nicht von außen erkennbar ist und in einem
Abfüllbetrieb
mit mehreren Getränkesorten
wieder eine Sortierung der zurückkommenden
Kästen
notwendig ist.
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Die Erfindung vermeidet die Nachteile
des Standes der Technik. Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen
Flaschenkasten mit so großen
Seitenwandöffnungen
zu schaffen, daß die
im Kasten stehenden Flaschen mit ihren Etiketten von außen gut sichtbar
sind und die Flaschen doch nicht beim Transport herausfallen.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis
zugrunde, daß sich
für die
Lösung
dieser Aufgabe die eingangs genannte Kastenart besonders gut nutzen
läßt, weil bei
dieser Kastenart immer nur eine Innenwand an eine Seitenwand angrenzt
und von ihr gehalten werden muß.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Öffnung in
der Seitenwand nach oben durch eine Griffleiste, nach den Seiten
durch die Ecksäulen
und nach unten durch eine Fußleiste
der Seitenwand begrenzt ist, wobei die Fußleiste mittig einen nach oben
gerichteten Vorsprung aufweist, an den die Innenwand angekoppelt
ist, indem die Innenwand einstückig
in diesen Vorsprung übergeht.
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Auf diese Weise ist eine sehr große Sichtöffnung in
der Seitenwand des Kastens geschaffen, die die im Kasten stehenden
Flaschen mit ihren Etiketten gut sichtbar werden läßt. Dabei
weist der Kasten eine hervorragende Stabilität auf. Wenn beim automatischen
Beladen des Kastens die einzusetzenden Flaschen auf die Innenwände treffen,
so sind diese durch ihre Ankopplung an den Vorsprung so stabil, daß kein Schaden
an ihnen entsteht.
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Dieser Vorsprung, an den die Innenwand
angekoppelt ist, kann in verschiedener Weise gestaltet sein, halbkreisförmig oder
trapezförmig
oder dreieckförmig
oder in ähnlichen
Formen.
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Bei diesem Flaschenkasten bringt
die gute Sichtbarkeit der Flaschen es mit sich, daß die Flaschen
recht frei stehen. Damit die Flaschen im Kasten nicht um- und aus
dem Kasten herausfallen, ist es zweckmäßig, daß die Fußleiste eine Höhe hat,
die ein Umkippen einer auf dem Boden stehenden Flasche verhindert.
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Einem Herausfallen von Flaschen dient
es auch, daß die
Unterkante der Griffleiste tiefer als die Höhe einer Flasche angeordnet
ist.
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Die gute Sichtbarkeit der Flaschen
in diesem Flaschenkasten bringt es mit sich, daß die Beschriftungsfläche an einer
erfindungsgemäß gestalteten Seitenwand
nur klein ist. Daher ist es zweckmäßig, wenn man die Fußleiste
als Träger
einer Beschriftung und den Vorsprung als Träger eines Emblemes nutzt, wobei
das Emblem aufgedruckt oder beim Spritzguß auch eingeformt sein kann.
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Das Wesen der Erfindung ist anhand
von in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen in perspektivischer Ansicht:
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1 einen
Flaschenkasten mit gewölbtem Vorsprung.
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2 einen
Flaschenkasten mit trapezförmigem
Vorsprung.
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3 einen
Flaschenkasten mit dreieckförmigem
Vorsprung.
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4 einen
Flaschenkasten mit halbkreisförmigem
Vorsprung.
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Der Flaschenkasten weist am oberen
Rand eine umlaufende Griffleiste 1, vier Ecksäulen 2,
zwei Stirnseitenwände 3,
einen in der Zeichnung nicht sichtbaren Boden und an den Längsseitenwänden eine
Bodenleiste 4 auf, die mittig einen nach oben gerichteten
Vorsprung 5 trägt.
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Der Innenraum des Kastens ist durch
zwei sich kreuzende Innenwände 6 in
vier Fächer
unterteilt. In jedem Fach 7 stehen zwei mit dem Boden festverbundene
Säulen 8 zum
Halten einzeln stehender Faschen.
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Der Vorsprung 5 an der Bodenleiste 4 ist
mit der Innenwand 6 durch die einstückige Herstellung des Kastens
fest verbunden. Dadurch erhalten die Innenwände des Kastens ebenso wie
der Vorsprung 5 und die Bodenleiste 4 eine hohe
Stabilität
und die unter der Griffleiste liegende Sichtöffnung 9 eine große Größe.
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In 1 ist
der Vorsprung nach oben gewölbt,
sein oberer Rand ist geschwungen ausgeführt. In 2 ist der Vorsprung trapezförmig, in 3 dreieckförmig, in 4 halbkreisförmig.
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Die Außenseite dieses Vorsprunges 5 eignet sich
für die
Anbringung eines Firmenemblems, die Bodenleiste 4 für das Tragen
einer Beschriftung, z.B. eines Brauereinamens.
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- 1
- Griffleiste
- 2
- Ecksäule
- 3
- Stirnseitenwand
- 4
- Bodenleiste
- 5
- Vorsprung
- 6
- Innenwand
- 7
- Fach
- 8
- Säule
- 9
- Sichtöffnung