-
Die Erfindung betrifft eine Rüttelvorrichtung zum
Verdichten von insbesondere pulver-, korn- oder breiförmigen Baumaterialien,
beispielsweise Beton oder Mörtel,
mit einem Rüttelkopf,
der mit einer hochfrequenten Rüttelbewegung
mechanisch auf das zu verdichtende Material einwirkt, einem Generator
zur Erzeugung der hochfrequenten Rüttelbewegung und einer vorzugsweise
schlauchförmigen
Stromzuführung
zum Generator.
-
Derartige Rüttelvorrichtungen werden seit Jahrzehnten
für das
Baugewerbe angeboten, beispielsweise von der Firma Rilco Maschinenfabrik GmbH,
D-72144 Dusslingen.
-
Die Rüttelvorrichtungen dienen zum
professionellen Verdichten insbesondere von Beton, um einen sicheren
und erstklassigen Untergrund für
alle nachfolgenden weiteren Baumaßnahmen und Belastungen auf
dem Betonfundament zu erhalten. Der Generator zur Erzeugung der
hochfrequenten Rüttelbewegung
ist in der Regel als Elektromotor ausgeführt und kann mit Netzspannungen
von wahlweise 220 V, 240 V oder 380 V betrieben werden. Um unterschiedliche
Frequenzen zu erzeugen, kann ein Umrichter oder Umformer vorgesehen
sein, mit dem auch die Netzspannung auf einen niedrigeren Wert, vorzugsweise
auf 42 V herunter transformiert werden kann. Der Strom aus dem Umrichter
oder Umformer wird über
eine schlauchförmiges
Stromzuführung, mit
der Distanzen von mehreren Metern überbrückt werden können, auf
den Generator übertragen,
welcher daraus eine eine hochfrequente Rüttelbewegung generiert, mit
der der Rüttelkopf,
in welchem der Generator untergebracht ist, mechanisch auf das zu
verdichtende Material einwirkt. Der Rüttelkopf ist üblicherweise
flaschenförmig
aufgebaut und auf ein elektrisches Steckverbindungsteil am Ende
der schlauchförmigen
Stromzuführung
aufsteckbar. In der Regel werden Rüttelköpfe bzw. Rüttelflaschen mit verschiedenen
Durchmessern vorgehalten, die im Bereich zwischen 20 und 100 mm
liegen und je nach speziellem Einsatzzweck ausgewählt werden können. Auch
die Schlauchlängen
der Stromzuführung
können
unterschiedlich gewählt
werden.
-
Beim Einsatz der Rüttelvorrichtung
auf einer Baustelle wird auch eine nagelneu ab Werk gelieferte Rüttelvorrichtung
sofort einer starken Verschmutzung ausgesetzt, sodass bereits nach
dem ersten Einsatz nicht mehr ohne Weiteres zu erkennen ist, welches
Betriebsalter die jeweilige Rüttelvorrichtung aufweist.
Trotz der hohen Belastung einer solchen Vorrichtung aufgrund der
im Baubereich üblicherweise
recht harten Einsatzbedingungen wird herstellerseitig eine relativ
lange minimale Lebensdauer, in der Regel etwa 1.000 Betriebsstunden,
garantiert. Diese Garantiestunden werden aber meist in einem langen Zeitraum
von etwa 10 Jahren erreicht, sodass es wünschenswert wäre, wenn
der Benutzer unmittelbar feststellen könnte, welche Betriebsleistung
das individuelle Gerät
bereits abgeleistet hat und wie viel Restgarantiedauer eventuell
noch besteht. Dadurch müsste
insbesondere bei älteren
Rüttelvorrichtungen nicht
ständig
eine Ersatzvorrichtung vor Ort bereitgehalten werden, um teure Ausfallzeiten
zu vermeiden. Andererseits ist der Rüttelvorrichtung selbst, wie oben
erwähnt,
ihr Betriebsalter in der Regel nach wenigen Einsätzen kaum noch anzusehen.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, eine Rüttelvorrichtung
mit den eingangs genannten Merkmalen vorzustellen, bei der das aktuelle
Betriebsalter auf einfache Weise und ohne Weiteres, insbesondere
ohne Rückgriff
auf Kaufunterlagen oder zentral abgelegte Betriebsdaten, auch von
auf derartige Daten nicht zugriffsberechtigtem und/oder nicht speziell
ausgebildetem Bedienungspersonal leicht feststellbar ist.
-
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf ebenso überraschend
einfache wie wirkungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, dass
die Rüttelvorrichtung eine
Zähleinrichtung
aufweist, mittels welcher die Dauer der Betriebszeit der Rüttelvorrichtung und/oder
ein Bruchteil der Anzahl der während
der Betriebszeit von der Rüttelvorrichtung
durchgeführten
hochfrequenten Rüttelbewegungen
gemessen und angezeigt werden kann. Damit kann alternativ oder in
Kombination direkt vor Ort an der Rüttelvorrichtung die Anzahl
der aktuell geleisteten Gesamtbetriebsstunden bzw. eine zur Anzahl
der abgeleisteten Lastwechsel in Abhängigkeit von der jeweiligen Rüttelfrequenz
proportionale Größe unmittelbar
der Zähleinrichtung
entnommen werden, ohne dass dazu externe Daten, Informationen oder
Kenntnisse über einen
Kaufzeitpunkt oder Garantiebeginn der Vorrichtung erforderlich wären. Die
Betriebszeiten werden dabei günstiger
Weise in Einheiten von Stunden angegeben, während die von der durchgeführten Lastwechselanzahl
abhängige
Größe sinnvoller
Weise in einem starken Untersetzungsverhältnis zur Anzahl der durchgeführten Rüttelbewegungen
dargestellt werden sollte, da ja die Bewegungsfrequenz der erfindungsgemäßen Rüttelvorrichtung
im Bereich mehrerer hundert Hz liegen wird.
-
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Rüttelvorrichtung,
bei der die Zähleinrichtung
die Gesamtbetriebsdauer der Rüttelvorrichtung
und/oder die Gesamtanzahl der von der Rüttelvorrichtung durchgeführten hochfrequenten
Rüttelbewegungen
ab Werk misst. Damit können
beispielsweise vom Hersteller garantierte Mindestbetriebsstundenzahlen
oder Lastwechsel verifiziert werden.
-
Bei einer besonders vorteilhaften
Weiterbildung dieser Ausführungsform
kann die Zähleinrichtung
die Differenz zwischen der aktuellen Gesamtbetriebsdauer bzw. der
Gesamtanzahl der von der Rüttelvorrichtung
durchgeführten
hochfrequenten Rüttelbewegungen
ab Werk und einer vorgegebenen garantierten Mindestbetriebsdauer
bzw. einer garantierten Mindestanzahl von mit der Rüttelvorrichtung durchführbaren
hochfrequenten Rüttelbewegungen messen
und anzeigen. Auf diese Weise kann ohne besondere Vorkenntnisse
sofort die Größe der „Restgarantie" auch von ungeschultem
Personal vor Ort festgestellt werden. Sobald diese Größe sehr
klein wird oder gegen null geht, kann ein Ersatzgerät für zu erwartende
Ausfälle
bereitgestellt oder die Anschaffung einer neuen Rüttelvorrichtung
als Ersatz für
die alte veranlasst werden. Außerdem
kann in einem Fall, in dem die erfindungsgemäße Rüttelvorrichtung vor Ablauf
der vom Hersteller gegebenen Garantie ohne besondere Fremdeinwirkung
defekt wird, unter Hinweis auf die von der Zähleinrichtung dokumentierte „Restgarantiegröße" Ersatz vom Hersteller
eingefordert werden.
-
Gerade in diesem Zusammenhang ist
es besonders wichtig, dass die von der Zähleinrichtung angezeigte Größe verlässlich ist.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist daher in der Zähleinrichtung
eine Sicherungsvorrichtung zum Schutz gegen eine Manipulation der
von der Zähleinrichtung
gemessenen bzw. angezeigten Gesamtbetriebsdauer bzw. der Gesamtanzahl
der von der Rüttelvorrichtung
durchgeführten
hochfrequenten Rüttelbewegungen
ab Werk vorgesehen.
-
Zusätzlich kann bei weiteren Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Rüttelvorrichtung
die Zähleinrichtung
eine rückstellbare
Stoppuhr und/oder einen rückstellbaren
Zähler
für die
Anzahl der ab einem Rücksetz-Zeitpunkt
durchgeführten
hochfrequenten Rüttelbewegungen
umfassen. Damit kann dann auch für
jeden Einzeleinsatz der erfindungsgemäßen Rüttelvorrichtung die entsprechende
Betriebsdauer bzw. eine zur Anzahl der im Einzeleinsatz „abgeleisteten" Lastwechsel proportionale
relevante Größe ermittelt
werden.
-
Besonders bevorzugt ist auch eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Rüttelvorrichtung,
die sich dadurch auszeichnet, dass ein Schalter zum Ein- und Ausschalten
der Rüttelvorrichtung
vorgesehen ist, der in einem Gehäuse
untergebracht und fest mit der Rüttelvorrichtung
verbunden ist, und dass die Zähleinrichtung
im oder am Gehäuse
des Schalters angeordnet ist. Damit ist die Zähleinrichtung an „prominenter" Stelle der Rüttelvorrichtung leicht
auffindbar positioniert. Eine mit der Zähleinrichtung verbundene Anzeigeeinheit
kann dann vorzugsweise ebenfalls in der Nähe des Schalters in dessen Gehäuse integriert
werden.
-
Vorteilhafterweise wird der Schalter
in der Stromzuführung,
vorzugsweise nahe am generatorseitigen Ende der Stromzuführung angeordnet
sein, wo in der Regel auch eine Halterungsvorrichtung zur Handhabung
der Rüttelvorrichtung
vorgesehen sein wird.
-
Bei bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung ist die Zähleinrichtung
als elektrischer oder elektronischer Zähler, insbesondere als Frequenzzähler ausgebildet.
Damit kann die Messung der relevanten Betriebszeitdauern mittels
einer elektrischen Schaltung erfolgen, welche direkt am Ein-Aus-Schalter
angreift. Alternativ ist aber auch eine Messung der relevanten Größe durch
die Zähleinrichtung
auf mechanischem Wege möglich.
-
Eine technisch besonders einfach
realisierbare und kompakt aufgebaute Weiterbildung dieser Ausführungsform
sieht vor, dass die Zähleinrichtung einen
Strom- bzw. Spannungsabgriff von der Stromzuführung zwischen dem Schalter
und dem Generator aufweist, Bevorzugt ist die erfindungsgemäße Rüttelvorrichtung
als Innenrüttler
ausgebildet, wobei die Rüttelköpfe als
Rüttelflaschen
mit unterschiedlichen Durchmessern ausgeführt sein können, auf deren eines Ende
ein Anschlussstück
der schlauchförmigen
Stromzuführung
aufsteckbar sind.
-
Die erfindungsgemäße Rüttelvorrichtung kann aber auch
als Stockrüttler
ausgebildet sein, welcher besonders zum Verdichten bei niedrigen
Tauchtiefen geeignet ist und beispielsweise durch Vorsehen eines
Pistolengriffs am Rüttelkopf
zugewandten Ende der schlauchförmigen
Stromzuführung
besonders handlich gestaltet werden kann. Auch hier können die
Flaschendurchmesser der Rüttelflaschen
unterschiedlich je nach Einsatzzweck gewählt und die entsprechende Schlauchlänge des
Stromzuführung zwischen
Rüttelkopf
und dem erwähnten
Griff entsprechend variiert werden.
-
Vorzugsweise erzeugt der Generator
der erfindungsgemäßen Rüttelvorrichtung
eine hochfrequente Rüttelbewegung
mit einer Frequenz zwischen 50 und 500 Hz, vorzugsweise etwa 200
Hz, bei einer Spannung von üblicherweise
42 V.
-
Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels
der Endung anhand der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten
zeigt, sowie aus den Ansprüchen.
Die einzelnen Merkmale können
je einzeln für
sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten
der Erfindung verwirklicht sein. In der schematischen Zeichnung
ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, welches in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert wird.
-
Die Figur zeigt schematisch eine
als Innenrüttler
ausgebildete Ausführungsform
der efindungsgemäßen Rüttelvorrichtung
zum Verdichten von Beton. Im Einzelnen ist ein Rüttelkopf 1 zu erkennen, der
mit einer hochfrequenten Rüttelbewegung
im Bereich von 200 Hz mechanisch auf das zu verdichtende Material
einwirken soll. Angetrieben wird der Rüttelkopf 1 von einem
Generator 2 zur Erzeugung der hochfrequenten Rüttelbewegung,
wobei die Energie zur Erzeugung der Rüttelbewegung über eine
größere Distanz;
beispielsweise von einem Frequenzumrichter oder Transformator 7 oder
von einer anderen geeigneten Energiequelle über eine schlauchförmige Stromzuführung 3 auf
den Generator 2 des Rüttelkopfes 1 übertragen
wird.
-
Der Rüttelkopf 1 ist bei
dem gezeigten Innenrüttler
als Rüttelflasche
ausgebildet. Zum Ein- und Ausschalten der Rüttelvorrichtung ist ein in
einem Gehäuse 6 untergebrachter
Schalter 5 vorgesehen, dessen in der Zeichnung nicht näher dargestellte
Betätigungselemente
an der Außenseite
des Gehäuses 6 angeordnet
sind. Gleichfalls im Schaltergehäuse 6 untergebracht
ist eine Zähleinrichtung 4,
mittels welcher die Dauer der Betriebszeit der Rüttelvorrichtung und/oder ein
Bruchteil der Anzahl der während
der Betriebszeit von der Rüttelvorrichtung
durchgeführten
Rüttelbewegungen
gemessen und über
eine am Gehäuse 6 angebrachte,
ebenfalls in der Zeichnung nicht näher dargestellte Anzeigeeinheit
sichtbar gemacht werden kann. Die Zähleinrichtung 4 misst
die Gesamtbetriebsdauer der Rüttelvorrichtung
bzw. die Gesamtzahl der von der Rüttelvorrichtung durchgeführten Rüttelbewegungen
ab Werk und kann durch eine in der Zeichnung wiederum nicht näher dargestellte
Sicherungsvorrichtung gegen eine unberechtigte Manipulation geschützt werden.