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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Sitzvorrichtung für
ein Flugzeug, insbesondere für
Passagiere eines Flugzeugs, mit einer Sitzfläche und einer Rückenlehne.
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Solche Sitzvorrichtungen sind allgemein
im Stand der Technik bekannt.
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In der traditionellen Luftfahrt unterscheidet man
hauptsächlich
zwischen zwei verschiedenen Klassen, nämlich der sogenannten Business-Klasse und
der Economy-Klasse.
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Der Komfort in der Business-Klasse
ist erheblich höher
als in der Economy-Klasse, was sich unter anderem im Preis für ein einzelnes
Flugticket niederschlägt.
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Die Flugzeugsitze der Business-Klasse
sowie heute schon vereinzelt in der Economy-Klasse sind ergonomisch
optimal ausgebildet, insbesondere für Langstreckenflüge. So kann
z.B. die Gesamthöhe einer
Rückenlehne
durch Hochschieben der Kopfstützen
individuell angepasst werden. Einklappbare Seitenteile geben dem
Kopf beim Ruhen und Schlafen Halt. Ein persönlicher Monitor für das Unterhaltungsprogramm
und ein Laptop-Anschluss, für
den kein Adapter benötigt
wird, machen den komfortablen Business-Klasse-Sitz je nach Bedarf zum Arbeits- und
Ruheplatz. Arbeiten und Entspannen ist bei einem Sitzabstand von
z.B. 122 cm, einer max. Rückenlehnenneigung
von 45° sowie
einer Sitzkissenbreite von 50 cm gut möglich.
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Der Komfort in der Economy-Klasse
ist niedriger. So beträgt
der Sitzabstand bspw. lediglich 81 cm und die Rückenlehnenneigung maximal 23°. Auch die
Sitzkissenbreite mit ca. 43 cm ist geringer .
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Es gibt Bestrebungen, eine weitere,
neue Klasse zu etablieren, die, was Preis und Komfort betrifft,
zwischen der Business-Klasse
und der Economy-Klasse angesiedelt ist.
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Das Hauptproblem dabei ist der zur
Verfügung
stehende Platz pro Fluggastsitz. Während in der Economy-Klasse
die Sitze relativ gedrängt
angeordnet sind, sind die Sitze in der Business-Klasse relativ weit
voneinander entfernt, insbesondere dann, wenn die Business-Klasse-Sitze
in Betten umwandelbar sind.
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Die Atmosphäre in der Economy-Klasse wird von
den Fluggästen
oftmals als sehr einengend und bedrängend empfunden. Die Sitzreihen
sowie die Sitze selbst grenzen eng aneinander. Für das Handgepäck ist herkömmlicherweise
oberhalb der Sitze an der Decke der Innenwandung der Fluggastkabine Stauraum
in Form großer
Laden vorgesehen. In diese Stauräume
können
Handgepäckstücke vor
dem Abflug geladen werden. Diese Stauräume müssen höchsten Sicherheitsanforderungen
genügen,
um zu gewährleisten,
dass während
des Fluges, und insbesondere bei Notlandungen, keine in den Stauräumen deponierten
Gegenstände
auf darunter sitzende Passagiere fallen können.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Sitzvorrichtung zu schaffen, die sowohl den hohen Sicherheitsanforderungen
als auch den ergonomischen Anforderungen genügt, wobei eine für den Fluggast
angenehmere Atmosphäre
geschaffen werden soll.
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Diese Aufgabe wird mit einer Sitzvorrichtung der
eingangs erwähnten
Art gelöst,
wobei die Sitzvorrichtung selbst einen Stauraum für Handgepäck aufweist,
der unterhalb eines Sitzniveaus angeordnet ist.
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Die Verlagerung des Stauraums für Handgepäck von über den
Passagieren in die Sitzvorrichtung hinein bzw. unter das Niveau
der Sitzhöhe
führt dazu, dass
die Fluggäste
sich auf Grund der gewonnenen Raumfreiheit im Kopfbereich freier
fühlen.
Es kommt zu keinerlei Beengungsgefühlen mehr. Die Fluggäste sitzen
erhöht,
wodurch sie zusätzliche
eine bessere Übersicht
gewinnen.
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Das Handgepäck wird unterhalb der (sitzenden)
Passagiere verstaut. Die Gefahr von (versehentlich) herunterfallenden
Gepäckstücken wird
eliminiert. Im erfindungsgemäßen Stauraum
können schwerere
Gepäckstücke gelagert
werden, da der Stauraum selbst nicht mehr an der Decke der Fluggastkabine,
sondern am bzw. im Stuhl vorgesehen ist.
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Von Vorteil ist es, wenn der Stauraum,
insbesondere direkt, unterhalb der Sitzfläche angeordnet ist.
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Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, dass
der Stauraum schnell von einem Fluggast erreichbar ist, um z.B.
Handgepäck
hineinzulegen oder zu entnehmen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn
der Stauraum unterhalb eines Fußniveaus
angeordnet ist.
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In diesem Fall ist der Stauraum vorzugsweise
direkt mit dem Rahmengestell des Flugzeugbodens verbunden, der wesentlich
belastbarer als die Kabinendecke des Flugzeugs hinsichtlich einwirkender
Kräfte
ist, wie sie z.B. durch schwergewichtiges Handgepäck verursacht
werden können.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist
die Sitzfläche
gegenüber
einer herkömmlichen Sitzvorrichtung
um die Höhe
des Stauraums erhöht.
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Diese Maßnahme stellt sicher, dass
die Fluggäste
einen besseren Überblick über das
Innere der Flugzeugkabine erhalten. Ferner wird dadurch ein Gefühl von Freiheit
erhöht.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn
eine Öffnung
des Stauraums arretierbar ist.
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Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, dass
den hohen Sicherheitsstandards der Luftfahrtbehörden Genüge getan wird.
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Ferner ist es von Vorteil, wenn der
Stauraum Mittel zum Herausschwenken des Stauraums umfasst.
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Auf diese Weise wird der Stauraum
selbst für einen
Fluggast besser zugänglich.
Der Fluggast muss sich weniger bewegen, um Handgepäckstücke be-
bzw. entladen zu können.
Der Be- und Entladevorgang kann direkt vom Platz und nicht wie bisher von
einem Gang zwischen Sitzreihen erfolgen. Vorzugsweise lässt sich
der Stauraum auf einen Fluggast zu bewegen. Durch diese Maßnahme wird
insbesondere den hohen ergonomischen Anforderungen an Sitzvorrichtungen
Rechnung getragen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
umfassen die Mittel zum Herausschwenken einen Gasfedermechanismus.
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Ferner ist es bevorzugt, wenn die
Sitzfläche aufklappbar
ist.
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Mit einer aufklappbaren Sitzfläche, unter
der sich vorzugsweise der Stauraum befindet, lässt sich der Stauraum einfacher
be-und entladen,
insbesondere, wenn die Ladevorgänge
von den Fluggästen selbst
durchgeführt
werden müssen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
dient der Stauraum als Fußablage.
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Durch diese Maßnahme wird ebenfalls die Ergonomie
der Sitzvorrichtung erhöht.
Ein Fluggast kann seine Füße an einem
Flugzeugsitz eines vor ihm sitzenden anderen Fluggastes abstützen.
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Weiter von Vorteil ist, wenn die
Sitzvorrichtung als Einzelsitznische ausgebildet ist.
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Diese Maßnahme erhöht ebenfalls das Wohlbefinden
eines Fluggastes.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
ist die Sitzfläche
und/oder die Rückenlehne
verstellbar.
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Dadurch kann die Sitzvorrichtung
an verschiedene Körpergrößen angepasst
werden. Die Ergonomie erhöht
sich durch diese Maßnahme.
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Von weiterem Vorteil ist, wenn die
Mittel zum Herausschwenken einen Greifmechanismus zum Greifen und
Halten von Gepäckstücken umfassen.
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Diese Maßnahme erleichtert es einem
Fluggast, sein Handgepäck
in den Stauraum zu laden bzw. es zu entnehmen. Der Greifmechanismus
ist dabei vorzugsweise so ausgestaltet, dass gängige Koffergrößen gegriffen
werden können.
Diese Maßnahme
vereinfacht den Be- und Entladungsvorgang.
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Ferner ist es von Vorteil, wenn der
Stauraum einen Deckel aufweist, der ein ausziehbares Element umfasst.
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Mit dem ausziehbaren Element an dem
Deckel des Stauraums kann die Ergonomie für körperlich kleinere Fluggäste verbessert
werden, da diese das Element ausziehen können, um ihre Füße besser abstützen zu
können.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
sind die Sitzfläche
und die Rückenlehne
als Einheit beweglich gelagert.
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Diese Maßnahme ermöglicht es, diese Einheit direkt
auf dem Stauraum zu montieren, ohne jedoch die Zugänglichkeit
zu verbauen.
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In diesem Zusammenhang ist es besonders von
Vorzug, wenn die Sitzfläche
und die Rückenlehne
als Einheit drehbar auf dem Stauraum gelagert sind.
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In diesem Fall kann der Sitz aus
seiner normalen Orientierung herausgedreht werden, um mehr Raum
für einen
Fluggast zu schaffen, der den Stauraum be- oder entladen möchte.
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Ferner wird bevorzugt, wenn der Stauraum
in Längsrichtung
der Sitzvorrichtung zugänglich
ist.
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Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, dass
ein Fluggast den Stauraum auch im Sitzen erreichen kann, ohne sich
aus seinem Sitz erheben zu müssen.
Die „Staubildung" beim Boarding wird
reduziert, da jeder Fluggast seinen eigenen Stauraum hat, den er
insbesondere erreichen kann, ohne sich in den Gang zwischen den
Sitzen stellen zu müssen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
ist der Stauraum seitlich relativ zu einer Längsrichtung der Sitzvorrichtung
zugänglich.
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Ein seitlich zugänglicher Stauraum kann auch
von Flugbegleitern bedient werden. Die Maßnahme erhöht die Flexibilität beim Be-und Entladevorgang.
Insbesondere älteren
Fluggästen
kann auf einfache Weise geholfen werden, sollten sie Zugang zu einem
Handgepäckstück wünschen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend
genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur
in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen
der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische schematische Ansicht eines Sitzes gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 einen
zu dem Sitz der 1 ähnlichen Sitz,
wobei ein Passagier auf dem Sitz Platz genommen hat;
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3 eine
schematische Seitenansicht von zwei Sitzen gemäß der 1, die reihenförmig angeordnet sind;
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4 den
Sitz der 1 mit hochgeklappter Sitzfläche und
einem Handgepäckstück;
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5 eine
weitere Seitenansicht, ähnlich wie 3;
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6 eine
weitere Ausführungsform
eines Sitzes gemäß der Erfindung;
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7 eine
schematische perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
des Sitzes gemäß der Erfindung;
und
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8a und 8b noch eine weitere Ausführungsform
eines Sitzes gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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In der nachfolgenden Beschreibung
wird ein Sitz bzw. eine Sitzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
allgemein mit 10 bezeichnet.
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In 1 ist
eine schematische perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform
eines Sitzes 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung gezeigt.
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Der Sitz 10 umfasst eine
Sitzfläche 12,
eine Rückenlehne 14 sowie
einen Stauraum 16, der in der 1 schematisch durch zwei Pfeile angedeutet
ist. Eine gestrichelte Linie 18 veranschaulicht eine Sitzhöhe, in der
ein Fluggast sitzen wird (vgl. 2).
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Der Sitz 10 der 1 ist ferner so ausgestaltet,
dass sich die Füße eines
Fluggastes auf einem Fußniveau 20 befinden
werden. Eine Längsachse 22 ist
durch einen strichpunktierten Pfeil angedeutet. Entlang des Pfeils 22 ist
der Stuhl 10 orientiert.
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Der Stuhl 10 umfasst des
Weiteren optional einen Sichtschutz 24, der transparent,
milchig oder undurchsichtig ausgebildet sein kann. Der Sichtschutz 24 dient
dazu, für
einen Fluggast eine Privatsphäre
zu schaffen. Dies erhöht
das Wohlbefinden des Fluggastes.
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Ferner weist die Sitzvorrichtung 10 zwei Armlehnen 26 auf,
die drehbar mittels eines jeweiligen Lagers 27 gelagert
sind. Mithilfe des Lagers 27 lassen sich die Armlehnen 26 nach
oben und unten klappen. Dies erleichtert den Einstieg in den Sitz.
In der 1 ist der heruntergeklappte
Zustand der Armlehnen 26 veranschaulicht, wie es der Fall
ist, wenn ein Fluggast auf der Sitzvorrichtung 10 Platz
genommen hat.
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Die Sitzvorrichtung 10 kann
ferner eine Nackenstütze 28 aufweisen.
Die Sitzfläche 12,
die Rückenlehne 14 und
die Nackenstütze 28 werden
seitlich durch Seitenteile 30 umgeben, die vorzugsweise einstückig ausgebildet
sind. In diesem Fall sind die Seitenteile über einen Quersteg 32 und
ein Vorderteil 34 miteinander verbunden. Der Quersteg 32 sorgt
zusätzlich
für eine
Stabilisierung der Sitzvorrichtung 10. Die Seitenteile 30,
die Querstrebe 32 und das Vorderteil 34 bilden
ein rahmenähnliches
Gestell, das die Sitzfläche 12,
die Rückenlehne 14 und
die Armlehnen 26 aufnimmt .
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Der hier nur schematisch angedeutete
Stauraum 16 befindet sich unterhalb der Sitzfläche 12 bzw.
des Sitzniveaus 18. Bei der Ausführungsform gemäß der 1 erstreckt sich der Stauraum 16 bis unterhalb
des Fußniveaus 20.
Der Stauraum 16 wird durch die Seitenteile 30,
das Vorderteil 34, einen nicht dargestellten Flugzeugboden
und ein in der 1 nicht
sichtbares hinteres Seitenteil begrenzt. Der Stauraum 16 ist
u.a. über
eine Öffnung 36 zugänglich,
die zwischen der Sitzfläche 12 und
dem Vorderteil 34 angeordnet ist. Ein weiterer Zugriff
kann von der Hinterseite der Sitzvorrichtung 10 erfolgen.
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In der 2 ist
eine ähnliche
Sitzvorrichtung wie in 1 gezeigt.
Ein Passagier 38 ist annähernd maßstabsgetreu dargestellt, um
die Relationen besser einschätzen
zu können.
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Man erkennt deutlich, dass im Falle
des sitzenden Passagiers 38 der Stauraum 16 (auch)
unterhalb des Fußniveaus 20 angeordnet
ist.
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Ferner kann die Sitzvorrichtung 10 einen
Deckel 40 aufweisen, der die Öffnung 36 verschließt. Dazu
könnte
der Deckel 40 drehbar unterhalb der Sitzfläche 12 angebracht
sein. In der Darstellung der 1 ist
der Deckel 40 nicht sichtbar, da er entweder nicht vorhanden
oder unter die Sitzfläche 12 verschwenkt
ist. In 2 ist er jedoch
deutlich zu erkennen.
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Des Weiteren kann der Stauraum 16 von
einer Klappe 42 begrenzt werden (vgl. auch die in der 6 links dargestellte Sitzvorrichtung 10).
Die Klappe 42 kann als Fußabstütze für einen in der 2 nicht dargestellten Hintermann dienen.
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In der schematischen Seitenansicht
der 3 ist eine solche
Situation dargestellt. Der Passagier 38 sitzt in dem in
der 3 rechts dargestellten
Sitz 10. Die beiden Sitzvorrichtungen 10 sind
dabei so beabstandet, dass der Passagier 38 bequem seine Beine bzw.
Füße auf die
in der 3 nicht sichtbare
Klappe 42 stellen kann.
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In der 3 kann
man ferner das hintere Seitenteil 44 erkennen, das Stauräume 16,
die in der 3 durch eine
gestrichelte Linie angedeutet sind, begrenzt. Im jeweiligen Stauraum 16 der
beiden Sitzvorrichtungen 10 der 3 sind exemplarisch Gepäckstücke 46,
insbesondere Handgepäckstücke, dargestellt.
In dem Stauraum 16 des in der 3 links dargestellten Sitzes 10 ist
ein Gepäckstück 46 senkrecht
stehend gelagert. Im Stauraum 16 des rechten Sitzes 10 ist
ein Gepäckstück, insbesondere ein
Aktenkoffer, liegend gelagert.
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Man erkennt ferner in der 3, dass die Nackenstütze 28 entlang
eines Pfeils 47 verschieblich gelagert ist, um verschiedenen
Körpergrößen von
Passagieren 38 Rechnung zu tragen.
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4 zeigt
eine weitere perspektivische Darstellung eines Sitzes 10,
wobei die Sitzfläche 12 um
eine Drehachse 48 nach oben geklappt wurde. Ein Handgepäckstück 46 ist
in die dargestellte Öffnung 36 eingeführt.
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Die Klappe 42 umfasst bei
dieser Ausführungsform
des Weiteren ein ausziehbares Element 43. Das ausziehbare
Element 43 kann ausgezogen werden, damit ein körperlich
kleinerer Passagier ebenfalls seine Füße bequem abstellen kann.
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In 5 ist
nochmals schematisch die Art und Weise dargestellt, wie die Sitzfläche 12 nach oben
geklappt werden kann. Dies ist durch einen Pfeil 50 angedeutet.
Die beiden Sitze 10 der 5 entsprechen
dabei den Sitzen der 3.
Der linke und der rechte Sitz 10 unterscheiden sich insofern, dass
der Stauraum 16 unterschiedlich ausgelegt und angeordnet
ist. Beim linken Stuhl 10 der 3 bzw. 5 ist
der Stauraum 16 direkt unter der Sitzfläche 12 angeordnet.
Beim rechten Sitz 10 der 3 bzw. 5 ist der Stauraum 16 sowohl
direkt unter der Sitzfläche 12 als
auch unterhalb des Fußniveaus 20 angeordnet.
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6 zeigt
eine weitere Ausführungsform
einer Sitzvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Bei der linken Sitzvorrichtung 10 der 6 ist nochmals schematisch
die Klappe 42 angedeutet. Die Klappe 42 lässt sich
um eine Drehachse 54 in Richtung eines Pfeils 56 drehen,
um geschlossen zu werden. Bei dieser Ausführungsform muss die Sitzfläche 12 nicht
zwingend ebenfalls drehbar gelagert sein. Deshalb ist in 6 die Drehachse 48 (vgl. 5) nicht dargestellt.
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In 7 ist
eine weitere Ausführungsform der
Sitzvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung schematisch gezeigt.
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Die Sitzvorrichtung 10 der 7 ist im Wesentlichen ähnlich zu
der Sitzvorrichtung 10 der 1.
Die Sitzvorrichtung 10 der 7 lässt sich
jedoch um eine Rotationsachse 57 in Richtung eines Pfeils 58 rotieren.
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Dadurch, dass der Sitz 10 drehbar
gelagert ist, kann er aus seiner Längsorientierung 22 herausgedreht
werden. Unterhalb einer Einheit, die aus der Sitzfläche 12 und
der Rückenlehne 14 sowie
den Seitenteilen 30 und den Armlehnen 26 besteht,
ist ein Stauraum 16 vorgesehen. Der Stauraum 16 ist
in 7 z.B. schubladenförmig ausgebildet.
Bei dem in 7 dargestellten
Sitz 10 lässt
sich die Schublade des Stauraums 16 in Längsrich tung 22 öffnen. Dazu ist
an der Schublade ein Griff 60 vorgesehen.
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Alternativ kann die Schublade auch
quer zur Längsrichtung 22 geöffnet werden,
wie dies durch den vor dem in der 7 dargestellten
Sitz 10 dargestellten Stauraum 16 veranschaulicht
ist.
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Die 8a und 8b veranschaulichen eine weitere
Ausführungsform
einer Sitzvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung.
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In 8a ist
die Sitzvorrichtung 10 in ihrem geschlossenen Zustand dargestellt.
In 8b ist die Sitzvorrichtung 10 der 8a in einem geöffneten Zustand
dargestellt.
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Die Sitzvorrichtung 10 der 8a und 8b weist des Weiteren an ihrer rückwärtigen Seite,
insbesondere im Bereich einer Querstrebe 32 eine Ablage 64 und
ein (kleines) Staufach 68 auf. Die Ablage 64 lässt sich
in Richtung eines Pfeils 66 ausziehen. Das Staufach 68 lässt sich
in Richtung eines Pfeils 70 ausklappen. In der 8b ist die Klappe 42 in
einem geöffneten
Zustand dargestellt. Der Stauraum 16 lässt sich entlang eines Pfeils 62 öffnen.
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Ferner erkennt man bei einem Vergleich
der 8a und 8b, dass die Rückenlehne 14 und
somit auch die Nackenstütze 28 verstellbar
sind. Die Rückenlehne 14 ist
in 8b abgesenkt dargestellt.
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Es versteht sich, dass die Sitzvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung auf vielfältige
Art und Weise modifiziert werden kann, ohne den Schutzbereich, wie
er durch die beigefügten
Schutzansprüche
definiert ist, zu verlassen.
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So könnte der Stauraum 16 die
unterschiedlichsten Ausmaße
annehmen. Der Stauraum 16 könnte auch lediglich direkt
unter der Sitzfläche 12 vorgesehen
sein, ohne dass er sich bis unterhalb des Fußniveaus 20 erstreckt.
Der äußere Rahmen
der Sitzvorrichtung 10, der insbesondere durch die Seitenteile 30,
die guerstrebe 32, das Vorderteil 34 und das rückwärtige Teil 44 gebildet
wird, kann einstückig oder
modular ausgebildet sein. Die Sitzfläche 12 ist vorzugsweise
aufklappbar. Ein Deckel 42 ist optional vorgesehen.
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Die Sitzvorrichtung 10 kann
ferner weitere Merkmale wie z.B. ein Leselicht oder ein Bedienfeld aufweisen,
mit dem ein Passagier z.B. einen Flugbegleiter rufen kann.
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Die Verlagerung des Stauraums von über den
Sitzen nach unterhalb der Sitze bietet zahlreiche Vorteile. Zum
einen wird das Gepäck
unter die Sitze verlagert, zum anderen bietet sich dem Fluggast mehr
Komfort durch vergrößerten „Freiraum". Die Verlagerung
des Stauraums bietet dem Flugzeughersteller den Vorteil, das Gewicht
an stabileren Strukturen anzubinden, wie z.B. dem Fußboden.
Das erhöht die
Sicherheit im Falle eines Crashs. Der Vorteil für die Fluggesellschaft liegt
darin, dass die Boarding-Zeiten verkürzt werden können. Der
Fluggast steht während
des Verstauens seines Gepäcks
in seiner (eigenen) Sitznische und nicht wie traditionell üblich im
Durchgang, wodurch dieser normalerweise blockiert war.
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Durch den Wegfall des Gepäckgestells
bzw. -racks über
den Köpfen,
d.h. an der Decke der Kabine, ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten
für die
Kabinendecke. Hierbei kann man eine luftigere Fluggastzelle erwirken
und die bedrückende
Enge auflösen.
Durch Sichtfolien an der Decke können vielfältige Lichtarchitekturen
geschaffen werden.