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Die Erfindung betrifft eine Treppenfahrvorrichtung
mit zwei Steigrädern,
die an ihrem Umfang Zähne
aufweisen, und mit einem Antrieb zum Antreiben der Steigräder.
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In vielen mit Treppen versehenen
Bauten sind keine Fahrstühle
vorgesehen, mit deren Hilfe Lasten vom unteren Teil des Hauses in
den oberen Teil verbracht werden könnten. In vielen Fällen müssen daher
die Lasten, wie beispielsweise Getränkekisten, getragen werden.
Auf das Tragen der Lasten muss umso größere Mühe verwendet werden, wenn diese
Lasten zerbrechlich sind und deswegen schwer transportiert werden
können.
Weiterhin ist es wünschenswert,
Rollstühle
so auszugestalten, dass sie zum Befahren einer Treppe geeignet sind.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es deshalb, eine Treppenfahrvorrichtung vorzusehen, mit der
Lasten einfach über
eine Treppe transportiert werden können.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch
eine Treppenfahrvorrichtung der eingangs genannten Art, bei der
ein mit dem Antrieb in Verbindung stehendes Differentialgetriebe
vorgesehen ist, über
das die Steigräder
unterschiedlich antreibbar, insbesondere mit unterschiedlichen Umdrehungszahlen
antreibbar sind. Durch das Differentialgetriebe können die
Steigräder
unterschiedlich angetrieben werden. Dadurch ist es möglich, mit
der Treppenfahrvorrichtung auch um eine Ecke bzw. Kurve zu fahren
bzw. gebogene Treppen, wie beispielsweise Wendeltreppen, zu befahren.
Dies ist mit herkömmlichen
Treppenfahrvorrichtungen nicht möglich.
Die erfindungsgemäße Treppenfahrvorrichtung
ist speziell für
den Einsatz im Außenbereich
geeignet. So können
beispielsweise Transportkarren für
Getränke
oder Sackkarren sowie Rollstühle
mit einer derartigen Treppenfahrvorrichtung ausgestattet werden.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn
die Treppenfahrvorrichtung eine Handbremse aufweist. Mit einer Handbremse
kann die Treppenfahrvorrichtung dosiert abgelassen werden und kann
die Treppenfahrvorrichtung daher auch wieder eine Treppe hinunterbewegt
werden. Bei Verwendung einer Handbremse ist es sogar denkbar, auf
einen motorischen Antrieb zu verzichten. Die Treppenfahrvorrichtung lässt sich
per Muskelkraft treppauf ziehen und mittels der Handbremse dosiert
treppab bewegen.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn
die Zähne der
Steigräder
eine Lauffläche
aufweisen, deren Erstreckung im Wesentlichen einem Kreisbogen mit dem
Radius der Steigräder
entspricht. Dies bedeutet, dass von jeder Stelle der Lauffläche das
Lot auf den Kreismittelpunkt des Steigrades fällt. Somit können die
Steigräder
auf der Ebene oder bei sehr niedrigen Stufen ebenfalls als Laufräder benutzt
werden.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung kann eine Feststellbremse vorgesehen sein. Mit einer
Feststellbremse können
die Steigräder
blockiert werden, sodass die Treppenfahrvorrichtung auf einer Treppe
oder schrägen
Ebene abgestellt werden kann, ohne dass die Treppenfahrvorrichtung
selbständig
abwärts
rutscht oder rollt.
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Zur Bewegung auf der Ebene ist es
vorteilhaft, wenn die Treppenfahrvorrichtung Laufräder aufweist. Über Laufräder kann
die Treppenfahrvorrichtung bzw. ein Lastenträger, wie z. B. eine Sackkarre, an
dem die Treppenfahrvorrichtung angeordnet ist, einfach mit geringem
Rollwiderstand auf der Ebene bewegt werden. Die Laufräder müssen nicht
motorisch angetrieben sein.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung
kann vorgesehen sein, dass die Steigräder zu den Laufrädern versetzt,
insbesondere im Wesentlichen oberhalb der Laufräder angeordnet sind. Durch
diese Maßnahme
ist es möglich,
durch eine geeignete Ausrichtung des Lastenträgers in der Ebene die Laufräder zu verwenden
und zum Treppensteigen die Steigräder zu verwenden, ohne dass
die Laufräder das
Treppensteigen behindern. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass
das Treppensteigen aufwärts rückwärts erfolgt,
wobei in dieser Stellung die Steigräder in Kontakt mit den Treppenstufen
sind und die Laufräder
quasi in der Luft hängen,
und das Abwärtsfahren
vorwärts
erfolgt. Auch in dieser Stellung sind die Laufräder nicht im Kontakt mit der
Treppe oder dem Boden. Um dies zu realisieren, müssen insbesondere die am nächsten zum
Boden angeordneten Abschnitte der Lauffläche der Lauf- und Steigräder unterschiedliche
Abstände
zum Boden aufweisen. Dies kann auch dadurch realisiert werden, dass
die Lauf- und Steigräder
unterschiedliche Durchmesser aufweisen.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn
der Zahnrücken
eines ersten Zahns und die Zahnflanke eines benachbarten Zahns einen
Winkel ≤ 90° zueinander aufweisen.
Durch diese Maßnahme
kann vermieden werden, dass die Treppenkante mit den Steigrädern in
Berührung
kommt und beschädigt
wird.
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Vorzugsweise ist die Zahnflanke derart
ausgerichtet, dass sie mit einer waagerechten Stufenoberfläche einen
Winkel von ≥ 0° einschließt. Dies
bedeutet, dass die Zahnflanke beim Treppensteigen entweder plan
auf der Stufenoberfläche
aufliegt oder linienförmig
unter Einschluss eines Winkels aufliegt. Durch diese Maßnahme wird
ein Abrutschen der Zähne
von den Stufen verhindert. Bei Treppenstufen mit einem Hohlraum
unter der Stufenoberfläche
können
auch kleinere Winkel eingeschlossen werden.
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Vorzugsweise ist die Zahnflanke im
Wesentlichen radial ausgerichtet.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels
der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche
Einzelheiten zeigen, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale
können
je einzeln für
sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante
der Erfindung verwirklicht sein.
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Ein Ausführungsbeispiel ist in der schematischen
Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung
erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung einer Treppenfahrvorrichtung;
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2 eine
Seitenansicht einer Treppenfahrvorrichtung beim Besteigen einer
Treppe;
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3 einen
Ausschnitt eines Steigrads.
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In der 1 ist
eine Treppenfahrvorrichtung 1 dargestellt, die zwei Steigräder 2, 3 umfasst,
die mit einem Differentialgetriebe 4 verbunden sind. Das
Differentialgetriebe 4 steht mit einem Antrieb 5,
der als motorischer Antrieb ausgebildet ist, in Verbindung. Durch
das Differentialgetriebe können
unterschiedliche Umdrehungszahlen der Steigräder 2, 3 realisiert werden,
sodass die Treppenfahrvorrichtung 1 beispielsweise Wendeltreppen
befahren kann. Außerdem
ist eine Fahrt auf geschwungenen Treppen bzw. auf Kurvenbahnen in
der Ebene möglich,
falls die Steigräder
als Laufräder
verwendet werden. Die Treppenfahrvorrichtung 1 ist an einem
als Sackkarre ausgebildeten Lastenträger 6 angeordnet.
Als Lastenträger 6 könnte beispielsweise
auch ein Rollstuhl verwendet werden. Unterhalb der Steigräder 2, 3 sind Laufräder 7, 8 angeordnet.
Die Laufräder 7, 8 sind insbesondere
so angeordnet und weisen einen derartigen Durchmesser auf, dass
ihre Lauffläche
einen anderen Abstand zum Boden einnimmt als die Lauffläche der
Steigräder 2, 3.
Bei der Bewegung in der Ebene werden daher die Laufräder 7, 8 verwendet, während zum
Treppensteigen die Steigräder 2, 3 verwendet
werden.
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Die Verwendung der Treppenfahrvorrichtung 1 ist
in der 2 dargestellt.
Der Lastenträger 6 ist abgekippt,
sodass die Steigräder 2, 3 die
Treppe 10 berühren.
Die Laufräder 7, 8 hängen in
der Luft. Die Aufwärtsbewegung
erfolgt rückwärts, während die Abwärtsbewegung
vorwärts
erfolgt. Die Steigräder 2, 3 weisen
Zähne 11 auf, über die
sich die Treppenfahrvorrichtung 1 entlang der Treppenstufen
der Treppe 10 bewegt.
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In der 3 ist
ein Ausschnitt eines Steigrads 2 gezeigt. Das Steigrad 2 weist
einen Mittelpunkt M auf. Jeder Zahn 11 weist eine Lauffläche 12 auf,
die die Form eines Kreisbogens mit dem Mittelpunkt M hat. Dies bedeutet,
dass die Steigräder 2 auch
als Laufräder
in der Ebene verwendet werden können
bzw. wenn die Stufenhöhe
gering ist. Der Zahnrücken 13 schließt mit der
Zahnflanke 14 eines benachbarten Zahns 11 einen
Winkel ≤ 90° ein. Die Zahnflanke 14 ist
im Wesentlichen radial ausgerichtet. Auf der Stufe 15 liegt
die Zahnflanke im Wesentlichen plan auf. Auf den Stufen 16, 17 liegen
die Zähne
nur linienförmig
auf. Insbesondere bilden bei den Stufen 16, 17 die
Zahnflanken 18, 14 einen Winkel mit der Oberfläche der
Stufen 16, 17, der größer als 0° ist. Dabei sind die Zähne 11 derart
ausgestattet, dass die Kanten der Stufen 15, 16, 17 nicht
oder nur geringfügig
mit den Steigrädern 2 in
Berührung
kommen, sodass diese nicht beschädigt
werden. Die Stufe 19 kann durch das Steigrad 2 nicht
erklommen werden, da die Stufenhöhe
zu hoch ist. Insbesondere liegt die Oberfläche der Stufe 19 oberhalb
des Mittelpunkts M des Steigrads 2. Die Stufe 19 könnte ausnahmsweise
erklommen werden, wenn der Zahn 20 unter die Stufe 19 gelangen
könnte.
Dazu müsste
die Stufe 19 als Hohlstufe ausgebildet sein. Bei einem Winkel
der Stufenflanke 14 zur Stufenoberfläche von etwa 90° nimmt der äußere Umfang
des Stufenrads die Funktion einer Lauffläche ein.