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DE202004005118U1 - Kinderseilbahn - Google Patents

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DE202004005118U1
DE202004005118U1 DE200420005118 DE202004005118U DE202004005118U1 DE 202004005118 U1 DE202004005118 U1 DE 202004005118U1 DE 200420005118 DE200420005118 DE 200420005118 DE 202004005118 U DE202004005118 U DE 202004005118U DE 202004005118 U1 DE202004005118 U1 DE 202004005118U1
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Germany
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children
cable car
rope
cable
stand frame
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DE200420005118
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Richter Spielgerate GmbH
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RICHTER SPIELGERAETE
Richter Spielgerate GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63GMERRY-GO-ROUNDS; SWINGS; ROCKING-HORSES; CHUTES; SWITCHBACKS; SIMILAR DEVICES FOR PUBLIC AMUSEMENT
    • A63G21/00Chutes; Helter-skelters
    • A63G21/22Suspended slideways
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63GMERRY-GO-ROUNDS; SWINGS; ROCKING-HORSES; CHUTES; SWITCHBACKS; SIMILAR DEVICES FOR PUBLIC AMUSEMENT
    • A63G21/00Chutes; Helter-skelters
    • A63G21/20Slideways with movably suspended cars, or with cars moving on ropes, or the like

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Abstract

Kinderseilbahn mit einem Tragseil und einem an dem Tragseil angebrachten Laufwagen, wobei das Tragseil an einem Seilbahnende an einer mit einem ersten Standgestell verbundenen ersten Halterung und an einem anderen Seilbahnende mit einer mit einem zweiten Standgestell verbundenen zweiten Halterung befestigt ist; und
wobei das erste Standgestell mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt umfasst;
dadurch gekennzeichnet, dass
die erste Halterung zwei der mindestens drei Stützen miteinander verbindet und eine Länge der ersten Halterung kleiner als ein Abstand der Fußpunkte der zwei Stützen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Spielgeräte, insbesondere auf Kinderseilbahnen.
  • Auf Spielplätzen sind meist mehrere Spielgeräte vorhanden, die es Kindern ermöglichen auf spielerische Art und Weise Ihre Geschicklichkeit zu trainieren. Insbesondere sind sogenannte Kinderseilbahnen bekannt. Eine Kinderseilbahn nach dem Stand der Technik umfasst ein Tragseil, das zwischen zwei Halterungen gespannt ist. Die Halterungen können an Standgestellen, die einen Pfosten umfassen, angebracht sein. Die Kinderseilbahn umfasst weiterhin einen Laufwagen, der mit mehreren Rollen auf dem Tragseil läuft. Am Laufwagen ist ein Seil oder eine Kette befestigt, an der ein Sitz angebracht ist. Der Sitz kann als kreisförmige Scheibe ausgebildet sein, wobei das Seil oder die Kette am Mittelpunkt oder nahe dem Mittelpunkt befestigt sein kann.
  • Die beiden Halterungen können auf gleicher Höhe liegen, oder es kann zwischen den beiden Halterungen eine Höhendifferenz bestehen. Das Standgestell, an dem die gegebenenfalls höher gelegene der beiden Halterungen angebracht ist, wird im Folgenden als "Bergstation", das Standgestell, an dem die tiefer gelegene der beiden Halterungen angebracht ist, als "Talstation" bezeichnet. An der Talstation kann eine Abbremsvorrichtung zum Abbremsen des Laufwagens vorgesehen sein. Diese kann einen oder mehrere am Tragseil befestigte Autoreifen umfassen. Die Lauffläche eines Reifens kann an zwei gegenüberliegenden Punkten durchbohrt und das Tragseil durch die dadurch erzeugten Löcher geführt werden. Wenn der Laufwagen auf den einen oder die mehreren Autoreifen trifft, werden diese elastisch deformiert. Dadurch wird der Laufwagen gebremst und zum Stehen gebracht.
  • Weiterhin kann im Laufwagen eine Arretierung vorgesehen sein, die durch Zug am Seil bzw. der Kette gelöst wird. Wenn keine Kraft auf das Seil bzw. die Kette ausgeübt wird, ist der Laufwagen gebremst. Dadurch wird verhindert, dass sich der Laufwagen unbeabsichtigt in Bewegung setzt.
  • Zum Benutzen der Kinderseilbahn wird zunächst der Laufwagen zur Bergstation gezogen. Wenn der Laufwagen mit einer Arretierung ausgestattet ist, wird diese durch die beim Zie hen ausgeübte Kraft gelöst. Anschließend kann sich eine Person auf den Sitz setzen. Durch die vom Gewicht der Person auf das Seil bzw. die Kette ausgeübte Kraft wird die Arretierung gelöst. Aufgrund der Höhendifferenz zwischen den Halterungen der Berg- und der Talstation weist das Tragseil ein Gefälle auf, so dass sich der Laufwagen in Richtung der Talstation in Bewegung setzt.
  • Vor Erreichen der Talstation wird die Bewegung des Laufwagens durch die Abbremsvorrichtung gestoppt. Die Abbremsvorrichtung ist so ausgelegt, dass der Laufwagen in einem Abstand zur Talstation zum Stehen kommt, so dass verhindert wird, dass die Person an einen Pfosten des Standgestells stoßen und sich verletzen kann. Wenn der Laufwagen angehalten ist, kann die Person vom Sitz absteigen.
  • Ein Problem, das bei einer Kinderseilbahn nach dem Stand der Technik auftritt ist, dass durch das Abbremsen des Laufwagens in einem Abstand zur Talstation ein erhöhter Platzbedarf der Kinderseilbahn entsteht.
  • Ein weiteres Problem, das bei einer Kinderseilbahn nach dem Stand der Technik auftritt ist, dass zu einer Veränderung einer Spannung des Tragseils eine Demontage des Tragseils erforderlich ist.
  • Noch ein weiteres Problem, das bei einer Kinderseilbahn nach dem Stand der Technik auftritt ist, dass durch Laufgeräusche des Laufwagens eine Lärmbelästigung entstehen kann.
  • Es ist demnach eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kinderseilbahn zur Verfügung zu stellen, in der die Fahrt gefahrlos bis zum Erreichen des anderen, gegebenenfalls tiefer liegenden Standgestelles fortgesetzt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, dass eine Kinderseilbahn mit einem Tragseil und einem an dem Tragseil angebrachten Laufwagen bereitgestellt wird. Das Tragseil ist an einem Seilbahnende an einer mit einem ersten Standgestell verbundenen ersten Halterung und an einem anderen Seilbahnende an einer mit einem zweiten Standgestell verbundenen zweiten Halterung befestigt. Das erste Standgestell umfasst mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt. Die erste Halterung verbindet zwei der mindestens drei Stützen miteinander und eine Länge der ersten Halterung ist kleiner als ein Abstand der Fußpunkte der zwei Stützen.
  • Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des ersten Standgestells gelingt es, einen Zwischenraum zwischen den von der ersten Halterung miteinander verbundenen Stützen zu schaffen, und so eine Kollision einer die Kinderseilbahn benützenden Person mit einer Stütze zu vermeiden.
  • Vorteilhafterweise berühren sich die zwei Stützen, wodurch die Stabilität des Standgestells erhöht und mechanische Belastungen der ersten Halterung verringert werden.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kinderseilbahn zur Verfügung zu stellen, in der die Spannung des Tragseils ohne Demontage des Tragseils verändert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, dass eine Kinderseilbahn mit einem Tragseil und einem an dem Tragseil angebrachten Laufwagen bereitgestellt wird. Das Tragseil ist an einem Seilbahnende an einer mit dem ersten Standgestell verbundenen ersten Halterung und an einem anderen Seilbahnende an einer mit einem zweiten Standgestell verbundenen zweiten Halterung befestigt. Das erste Standgestell umfasst mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt. Eine der ersten und der zweiten Halterung weist eine Seilwinde auf. Die Seilwinde umfasst eine Achse und eine drehbar auf der Achse gelagerte Rolle mit einer ersten und einer zweiten Seitenplatte sowie einer zwischen der ersten und der zweiten Seitenplatte vorgesehenen Befestigung, die zum Befestigen des Tragseils geeignet ist. Weiterhin umfasst die Seilwinde mindestens eine an einer der Seitenplatten angebrachte radiale Aufnahme, die zum Anbringen eines Hebelarms geeignet ist und eine Arretiervorrichtung zum Arretieren der Rolle.
  • Mit der erfindungsgemäßen Seilwinde kann eine Spannung des Tragseils ohne Demontage des Tragseils verändert werden.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die mindestens eine radiale Aufnahme an der ersten Seitenplatte angebracht und die Arretiervorrichtung weist eine an der Achse neben der zweiten Seitenplatte befestigte Scheibe mit einem Loch und mehrere an einem Umfang der zweiten Seitenplatte vorgesehene Einbuchtungen zum Arretieren der Rolle mit Hilfe einer durch das Loch und eine der Einbuchtungen geführten Schraube auf. Dadurch wird ermöglicht, dass das Verändern der Spannung des Tragseils durch eine einzelne Wartungsperson ausgeführt werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lärmbelästigung durch Laufgeräusche des Laufwagens zu verringern.
  • Diese Aufgabe wird gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung dadurch gelöst, das eine Kinderseilbahn mit einem Tragseil und einem an dem Tragseil angebrachten Laufwagen bereitgestellt wird. Das Tragseil ist an einem Seilbahnende an einer mit dem ersten Standgestell verbundenen ersten Halterung und an einem anderen Seilbahnende an einer mit einem zweiten Standgestell verbundenen zweiten Halterung befestigt. Das erste Standgestell umfasst mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt. Der Laufwagen weist ein geschlossenes Gehäuse auf, das mindestens eine drehbar gelagerte Laufrolle und zwei Öffnungen zum Durchführen des Tragseils aufweist.
  • Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des Laufwagens werden eine Emission von Laufgeräuschen sowie ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Laufwagen und dadurch bedingte Korrosion wesentlich verringert.
  • Geeigneterweise ist eine Höhendifferenz von der zweiten Halterung zur ersten Halterung vorhanden.
  • Geeigneterweise ist am Laufwagen eine Kette oder ein Seil befestigt, und an der Kette oder am Seil ist ein Sitz befestigt. Dadurch kann die Kinderseilbahn bequem benutzt werden.
  • Vorteilhafterweise umfasst das erste Standgestell drei gekrümmte Stützen, die mit der ersten Halterung verbunden sind. Dadurch wird eine hohe Stabilität des Standgestells und ein besonders großer Sicherheitsabstand zwischen einer die Kinderseilbahn benutzenden Person und den Stützen erreicht.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das erste Standgestell mindestens vier im Wesentlichen gerade Stützen auf, von denen zwei in einer zu einer Richtung des Tragseils im Wesentlichen senkrechten Ebene liegen und von der ersten Halterung miteinander verbunden werden, und wobei zwei andere Stützen auf einer dem Tragseil abgewandten Seite des ersten Standgestells angebracht sind. Ein solches Standgestell kann unter Verwendung von hölzernen Palisaden ausgeführt werden, wobei die natürliche Wuchsform der Stämme weitgehend erhalten bleiben kann.
  • Geeigneterweise sind die Stützen schräg zu einer vertikalen Richtung. Dadurch wird eine hohe Stabilität des Standgestells gewährleistet.
  • Vorteilhafterweise befinden sich die mindestens drei Stützen außerhalb eines durch mögliche Positionen eines Körpers einer auf dem Sitz sitzenden Person definierten Sicherheitsraums. Dadurch wird ein Verletzungsrisiko von Personen, die die Kinderseilbahn benutzen, verringert.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst das zweite Standgestell mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt, verbindet die zweite Halterung zwei der mindestens drei Stützen miteinander und ist eine Länge der zweiten Halterung kleiner als ein Abstand der Fußpunkte der zwei Stützen. Dadurch wird ein Zwischenraum zwischen den Stützen des höher gelegenen Standgestells geschaffen, wodurch ein Startplatz zum Beginnen der Fahrt entsteht.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst das zweite Standgestell drei gekrümmte Stützen, die mit der zweiten Halterung verbunden sind. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das zweite Standgestell mindestens vier im Wesentlichen gerade Stützen auf, von denen zwei in einer zu einer Richtung des Tragseils im Wesentlichen senkrechten Ebene liegen, und von der zweiten Halterung miteinander verbunden werden, und zwei andere Stützen, die auf einer dem Tragseil abgewandeten Seite des ersten Standgestells angebracht sind. Durch eine ähnliche Ausführung des ersten und des zweiten Standgestells wird ein symmetrisches Erscheinungsbild der Kinderseilbahn erreicht.
  • Vorteilhafterweise ist eine Länge des Tragseils größer als ein Abstand zwischen der ersten und der zweiten Halterung, wobei die Länge der Tragseils so angepasst ist, dass der Laufwagen bei einem Losrollen von der zweiten Halterung vor der ersten Halterung zum Stillstand kommt. Dadurch erübrigen sich spezielle Bremsvorrichtungen, und ein Anschlagen des Laufwagens an festen Bauteilen wird vermieden.
  • Die Erfindung soll nun anhand von Ausführungsbeispielen und den beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher erläutert und beschrieben werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Skizze einer Kinderseilbahn gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2a eine schematische perspektivische Skizze eines Standgestells in einer Kinderseilbahn gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2b eine schematische Aufsicht des in 2a gezeigten Standgestells;
  • 2c eine schematische Explosionszeichnung einer Halterung zum Befestigen des Tragseils in einer Kinderseilbahn gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2d eine schematische Explosionszeichnung eines Laufwagens in einer Kinderseilbahn gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und
  • 3 eine schematische perspektivische Skizze eines Standgestells in einer Kinderseilbahn gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun anhand der 1, 2a, 2b, 2c und 2d erläutert.
  • 1 zeigt eine Kinderseilbahn 100 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Die Kinderseilbahn 100 weist ein erstes Standgestell 101 und ein zweites Standgestell 102 auf. Ein Tragseil 103 ist an einer mit dem ersten Standgestell 101 verbundenen ersten Halterung und einer mit dem zweiten Standgestell 102 verbundenen zweiten Halterung befestigt. Auf dem Tragseil 103 läuft ein Laufwagen 104. Am Laufwagen 104 ist eine Kette 105 befestigt, an der ein Sitz 106 angebracht ist. Von der am zweiten Standgestell 102 angebrachten Halterung zu der am ersten Standgestell 101 angebrachten Halterung kann eine Höhendifferenz h vorhanden sein, die Standgestelle können aber auch auf gleicher Höhe vorgesehen sein.
  • In anderen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung kann anstelle der Kette 105 auch ein Seil oder eine feste Stange verwendet werden.
  • Zum Benutzen der Kinderseilbahn 100 wird der Laufwagen 104 zusammen mit der daran befestigten Kette 105 und dem Sitz 106 zum zweiten Standgestell 102 hin gezogen. Anschließend kann sich eine Person 110 auf den Sitz 106 setzen.
  • Eine Länge des Tragseils 103 ist größer als ein Abstand zwischen der ersten Halterung und der zweiten Halterung. Während einer Fahrt bewegt sich der Laufwagen 104 entlang einer im Wesentlichen elliptischen, einen abfallenden Teil 109 und einen ansteigenden Teil 108 umfassenden Kurve. Zwischen dem abfallenden Teil 109 und dem ansteigenden Teil 108 befindet sich ein Minimum 107. Am Beginn der Fahrt bewegt sich der Laufwagen 104 zunächst auf dem abfallenden Teil 109 der Kurve bergab, so dass eine Geschwindigkeit der Fahrt zunimmt. Wenn der Laufwagen 104 das Minimum 107 passiert hat, bewegt er sich auf dem aufsteigenden Teil 108 der Kurve bergauf, so dass er gebremst wird. Die Länge des Tragseils 103 kann so angepasst werden, dass ein während der Fahrt durch Reibung entstehender Energieverlust und eine durch Verringerung einer Höhe des Laufwagens 104, der Kette 105 und der auf dem Sitz 106 sitzenden Person 110 um die Höhendifferenz h gewonnene potentielle Energie im Wesentlichen gleich sind. Dann kommt der Laufwagen 104 bei einem Losrollen von der zweiten Halterung vor der ersten Halterung zum Stehen.
  • In weiteren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung können die am ersten Standgestell 101 angebrachte erste Halterung und die am zweiten Standgestell 102 angebrache Halterung auf gleicher Höhe liegen. Dabei kann die Seilbahn am zweiten Standgestell dadurch in Bewegung versetzt werden, dass eine Person, die die Seilbahn benutzt, einen Anlauf nimmt, im Laufen die Kette 105 ergreift und auf den Sitz 106 aufspringt.
  • 2a zeigt eine schematische perspektivische Skizze eines Standgestells 200 in einer Kinderseilbahn gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Eine schematische Aufsicht des Standgestells 200 ist in 2b dargestellt. Das Standgestell 200 kann ein erstes Standgestell, wie das in 1 gezeigte Standgestell 101, oder ein zweites Standgestell, wie das in 1 gezeigte Standgestell 102, sein. Das Standgestell umfasst vier im Wesentlichen gerade Stützen 210, 211, 212, 213. Die Stützen 210 bis 213 weisen Fußpunkte 214 bis 217 auf.
  • Die Stützen 210, 211 werden von einer Halterung 218 miteinander verbunden, an der ein Tragseil 203 befestigt ist. Das Tragseil 203 verläuft durch einen Laufwagen 204. Am Laufwagen 204 ist eine Kette 205 befestigt, an der ein Sitz 206 angebracht ist.
  • Die Stützen 210 bis 213 sind schräg zu einer vertikalen Richtung. Die von der Halterung 218 miteinander verbundenen Stützen 210, 211 liegen in einer zu einer Richtung des Tragseils 203 im Wesentlichen senkrechten Ebene E und berühren sich über der Halterung 218. Dadurch ist eine Länge l der Halterung 218 kleiner als ein Abstand d der Fußpunkte 214, 215 der Stützen 210, 211. Die beiden Stützen 212, 213 sind auf einer dem Tragseil 203 abgewandten Seite des Standgestells 200 angebracht und mit den Stützen 210, 211 verbunden.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfassen die Stützen 210 bis 213 hölzerne Palisaden. Diese können weißgeschält sein, so dass eine natürliche Wuchsform der Stämme weitgehend erhalten bleibt.
  • Durch mögliche Positionen eines Körpers einer auf dem Sitz 206 sitzenden Person wird ein Sicherheitsraum 219 definiert. Zur Bestimmung des Sicherheitsraums 219 können Positionen des Körpers in verschiedenen Sitzstellungen während einer Bewegung des Laufwa gens 204 entlang dem Tragseil 203, sowie während einer Pendelbewegung des Laufwagens 204, der Kette 205 und des Sitzes 206, insbesondere einer Pendelbewegung in einer zur Fahrtrichtung senkrechten Richtung berücksichtigt werden. Die Stützen 210 bis 213 befinden sich außerhalb des Sicherheitsraums 219. Dadurch wird eine Kollision des Körpers der Person mit den Stützen im Wesentlichen verhindert und damit ein Risiko möglicher Verletzungen so minimiert.
  • Der Sicherheitsraum 219 reicht in einen Bereich zwischen den Stützen 210 bis 213 des Standgestells. Insbesondere befindet sich ein Teil des Sicherheitsraums 219 zwischen den Stützen 210, 211. So kann die Fahrt mit der Kinderseilbahn gefahrlos fortgesetzt werden, bis sich der Laufwagen 204 knapp vor der Halterung 218 befindet. Das ermöglicht nicht nur eine platzsparende Aufstellung der Kinderseilbahn, sondern führt auch zu einem aufregenderen Fahrgefühl.
  • 2c zeigt eine schematische Explosionsansicht der Halterung 218. Die Halterung 218 umfasst eine erste Befestigung 219 und eine zweite Befestigung 233, die mit den Stützen 210, 211 verbundenen werden können.
  • Weiterhin weist die Halterung 218 eine Seilwinde 270 auf. Die Seilwinde 270 umfasst eine Achse 220 und eine drehbar auf der Achse 220 gelagerte Rolle 224 mit einer ersten Seitenplatte 225 und einer zweiten Seitenplatte 226. Zwischen der ersten Seitenplatte 225 und der zweiten Seitenplatte 226 ist eine Befestigung 232 vorgesehen, die zum Befestigen des Tragseils 203 geeignet ist. An der ersten Seitenplatte 226 sind radiale Aufnahmen 227 bis 231 angebracht. Ferner umfasst die Seilwinde 270 eine Arretiervorrichtung 280 mit einer an der Achse 220 neben der zweiten Seitenplatte 225 befestigten Scheibe 221 mit Löchern 222, 223, sowie Schrauben 235, 236, Muttern 237, 238, und mehrere am Umfang der zweiten Seitenscheibe 225 vorgesehene Einbuchtungen.
  • Zum Arretieren der Arretiervorrichtung 280 werden die Schrauben 235, 236 durch die Löcher 222, 223, sowie zwei der Ausbuchtungen der zweiten Seitenscheibe gesteckt und mit den Muttern 237, 238 fixiert. Durch die Schrauben 235, 236 wird so eine Drehung der Rolle 224 verhindert.
  • Die Arretiervorrichtung 280 kann gelöst werden, indem die Muttern 237, 238 gelöst und die Schrauben 235, 236 entfernt werden. Dadurch wird eine Drehung der Rolle 224 ermöglicht.
  • Die Seilwinde 270 ermöglicht eine Veränderung einer Spannung des Tragseils 203 wie im Folgenden beschrieben. Zunächst wird ein Hebelarm 234 in eine der radialen Aufnahmen 227 bis 231, beispielsweise die radiale Aufnahme 228, gesteckt. Anschließend wird die Arretiervorrichtung 280 gelöst. Daraufhin kann die Rolle 224 mit dem Hebelarm 234 gedreht und so das Tragseil 203 auf die Rolle 224 aufgewickelt oder von der Rolle 224 abgewickelt werden. Dadurch wird das Tragseil 203 gestrafft oder gelockert. Wenn eine Drehung der Rolle 224 um einen größeren Winkel gewünscht wird kann die Rolle mit mindestens einer der Schrauben 235, 236 provisorisch arretiert werden, um den Hebelarm aus der radialen Aufnahme 228 herauszunehmen und in eine andere der radialen Aufnahmen 227 bis 231 zu stecken. Ein Anschrauben der Muttern 237, 238 ist dabei nicht unbedingt erforderlich. Auf diese Art ist es möglich, nacheinander mehrere Umdrehungen der Rolle 225 auszuführen. Anschließend wird die Arretiervorrichtung 280 arretiert, wodurch die Rolle festgehalten wird und das Tragseil 203 die eingestellte Spannung behält. Das Verändern der Seilspannung kann von einer einzelnen Wartungsperson durchgeführt werden.
  • Anstelle einer Halterung 218 mit einer Seilwinde 217, wie mit Bezug auf 2c beschrieben, kann ein Standgestell in einer Kinderseilbahn gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auch eine Halterung ohne Seilwinde zum Befestigen des Tragseils 203 umfassen, die das Tragseil 203 fest mit einer oder mehreren der Stützen 210 bis 213 verbindet.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst eines der beiden Standgestelle 101, 102 eine Halterung 218 mit einer Seilwinde, während das andere Standgestell eine Halterung ohne Seilwinde aufweist.
  • Eine Halterung mit einer Seilwinde 270 und einer Arretiervorrichtung 280 ähnlich der Halterung 218 kann auch in Verbindung mit einem Standgestell einer anderen Bauweise verwendet werden. Eine Form der ersten Befestigung 219 und eine Form der zweiten Befestigung 233 können dabei an das Standgestell angepasst sein.
  • 2d zeigt eine schematische Explosionszeichnung eines Laufwagens 204 in einer Kinderseilbahn gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Der Laufwagen 204 weist ein Gehäuse mit einer ersten Abdeckplatte 250, einem ersten Gehäuseteil 251, einem zweiten Gehäuseteil 256 und einer zweiten Abdeckplatte 257 auf. Am Gehäuse ist die Kette 205 mit einer Halterung 255 befestigt. Im Inneren des Gehäuses sind zwei Laufrollen 252, 253 und eine Führungsrolle 254 vorgesehen. Das Tragseil 203 verläuft unter den Laufrollen 252, 253 und über der Führungsrolle 254 hindurch. Im Betrieb des Laufwagens nehmen die Laufrollen 252, 253 die von der Kette 205 auf den Laufwagen 204 ausgeübte Kraft auf, während die Führungsrolle 254 ein Abrutschen des Tragseils 203 von den Laufrollen 252, 253 verhindert. In den Gehäuseteilen 251, 256 sind Ausschnitte 266, 267, 268, 269 vorgesehen. Im zusammengebauten Laufwagen formen die Ausschnitte 266 bis 269 zwei Öffnungen, durch die das Tragseil verläuft. Von diesen Öffnungen abgesehen kann das Gehäuse abgeschlossen sein, wodurch die Emission von Laufgeräuschen und das Eindringen von Feuchtigkeit in den Laufwagen weitgehend verhindert werden.
  • Das Laufgestell 204 wird durch die Schrauben 258 bis 261 und die Muttern 262 bis 265 zusammengehalten. Zusätzlichen können weitere Schrauben vorgesehen sein. Durch Entfernen der Schrauben 258 bis 261 kann der Laufwagen leicht zerlegt und wieder zusammengesetzt werden. Vorteilhaferweise wird so ein nachträglicher Einbau des Laufwagens 204 in einer Kinderschaukel ohne Seildemontage ermöglicht.
  • Der mit Bezug auf 2d beschriebene Laufwagen 204 umfasst keine Arretierung, die verhindert, dass sich der Laufwagen 204 unbeabsichtigt in Bewegung setzt. Damit kann der Laufwagen auch von kleinen Kindern mit wenig Körperkraft problemlos zur Bergstation gezogen werden. In anderen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung kann eine solche Arretierung jedoch vorgesehen sein.
  • Ein Standgestell 300 in einer Kinderseilbahn gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf 3 beschrieben.
  • Das Standgestell 300 umfasst drei gekrümmte Stützen 310, 311, 312 mit Fußpunkten 314, 315, 316. Die Stützen 310 bis 312 werden von einer Halterung 318 miteinander verbunden. An der Halterung 318 ist ein Tragseil 303 befestigt, das durch einen Laufwagen 304 verläuft. Am Laufwagen 304 ist an der Kette 305 ein Sitz 306 befestigt. Die Stützen 310 bis 312 können aus gekrümmten Rundrohren, insbesondere gekrümmten Rundrohren aus Metall, geformt sein.
  • Ähnlich wie in dem mit Bezug auf die 2a und 2b beschriebenen Standgestell 200 wird durch mögliche Positionen eines Körpers einer auf dem Sitz 306 sitzenden Person ein Sicherheitsraum 319 definiert. Ein Teil des Sicherheitsraums 319 befindet sich dabei zwischen den Stützen 310 und 312.
  • Die Halterung 318 kann eine Seilwinde ähnlich der in der mit Bezug auf 2c beschriebenen Halterung 218 umfassen, wodurch ein vereinfachtes Nachspannen des Tragseils 303 ermöglicht wird. Alternativ kann eine Halterung ohne Seilwinde, an der das Tragseil 303 fest befestigt sein kann, vorgesehen sein.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst eine Kinderseilbahn ein Standgestell 300, in dem die Halterung 318 eine Seilwinde umfasst, und ein Standgestell 300, in dem die Halterung 318 keine Seilwinde umfasst.
  • Der Laufwagen 304 kann einen Aufbau ähnlich dem des mit Bezug auf 2d beschriebenen Laufwagens 204 haben.

Claims (18)

  1. Kinderseilbahn mit einem Tragseil und einem an dem Tragseil angebrachten Laufwagen, wobei das Tragseil an einem Seilbahnende an einer mit einem ersten Standgestell verbundenen ersten Halterung und an einem anderen Seilbahnende mit einer mit einem zweiten Standgestell verbundenen zweiten Halterung befestigt ist; und wobei das erste Standgestell mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt umfasst; dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halterung zwei der mindestens drei Stützen miteinander verbindet und eine Länge der ersten Halterung kleiner als ein Abstand der Fußpunkte der zwei Stützen ist.
  2. Kinderseilbahn nach Anspruch 1, wobei sich die zwei Stützen berühren.
  3. Kinderseilbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine der ersten und der zweiten Halterung eine Seilwinde aufweist, wobei die Seilwinde umfasst: eine Achse; eine drehbar auf der Achse gelagerte Rolle mit einer ersten und einer zweiten Seitenplatte und einer zwischen der ersten und der zweiten Seitenplatte vorgesehenen Befestigung, die zum Befestigen des Tragseils geeignet ist; mindestens eine an einer der Seitenplatten angebrachte radiale Aufnahme, die zum Anbringen eines Hebelarms geeignet ist; und eine Arretiervorrichtung zum Arretieren der Rolle.
  4. Kinderseilbahn mit einem Tragseil und einem an dem Tragseil angebrachten Laufwagen, wobei das Tragseil an einem Seilbahnende an einer mit einem ersten Standgestell verbundenen ersten Halterung und an einem anderen Seilbahnende mit einer mit einem zweiten Standgestell verbundenen zweiten Halterung befestigt ist; und wobei das erste Standgestell mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt umfasst; dadurch gekennzeichnet, dass eine der ersten und der zweiten Halterung eine Seilwinde aufweist, wobei die Seilwinde umfasst: eine Achse; eine drehbar auf der Achse gelagerte Rolle mit einer ersten und einer zweiten Seitenplatte und einer zwischen der ersten und der zweiten Seitenplatte vorgesehenen Befestigung, die zum Befestigen des Tragseils geeignet ist; mindestens eine an einer der Seitenplatten angebrachte radiale Aufnahme, die zum Anbringen eines Hebelarms geeignet ist; und eine Arretiervorrichtung zum Arretieren der Rolle.
  5. Kinderseilbahn nach Anspruch 3 oder 4, wobei die mindestens eine radiale Aufnahme an der ersten Seitenplatte angebracht ist; und wobei die Arretiervorrichtung eine an der Achse neben der zweiten Seitenplatte befestigte Scheibe mit einem Loch und mehrere an einem Umfang der zweiten Seitenplatte vorgesehene Einbuchtungen zum Arretieren der Rolle mit Hilfe einer durch das Loch und eine der Einbuchtungen geführten Schraube aufweist.
  6. Kinderseilbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Laufwagen ein geschlossenes Gehäuse aufweist, das mindestens eine drehbar gelagerte Laufrolle und zwei Öffnungen zum Durchführen des Tragseils aufweist.
  7. Kinderseilbahn mit einem Tragseil und einem an dem Tragseil angebrachten Laufwagen, wobei das Tragseil an einem Seilbahnende an einer mit einem ersten Standgestell verbundenen ersten Halterung und an einem anderen Seilbahnende mit einer mit einem zweiten Standgestell verbundenen zweiten Halterung befestigt ist; und wobei das erste Standgestell mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt umfasst; dadurch gekennzeichnet, dass der Laufwagen ein geschlossenes Gehäuse aufweist, das mindestens eine drehbar gelagerte Laufrolle und zwei Öffnungen zum Durchführen des Tragseils aufweist.
  8. Kinderseilbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Höhendifferenz von der zweiten Halterung zur ersten Halterung vorhanden ist.
  9. Kinderseilbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei am Laufwagen eine Kette oder ein Seil befestigt ist, und wobei an der Kette oder am Seil ein Sitz befestigt ist.
  10. Kinderseilbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das erste Standgestell drei gekrümmte Stützen umfasst, die mit der ersten Halterung verbunden sind.
  11. Kinderseilbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das erste Standgestell mindestens vier im wesentlichen gerade Stützen aufweist, von denen zwei in einer zu einer Richtung des Tragseils im wesentlichen senkrechten Ebene liegen und von der ersten Halterung miteinander verbunden werden, und zwei andere Stützen auf einer dem Tragseil abgewandten Seite des ersten Standgestells angebracht sind.
  12. Kinderseilbahn nach Anspruch 11, wobei die Stützen schräg zu einer vertikalen Richtung sind.
  13. Kinderseilbahn nach Anspruch 1, 4 oder 7, wobei sich die mindestens drei Stützen außerhalb eines durch mögliche Positionen eines Körpers einer auf dem Sitz sitzenden Person definierten Sicherheitsraums befinden.
  14. Kinderseilbahn nach Anspruch 13, wobei sich ein Teil des Sicherheitsraums zwischen den zwei von der ersten Halterung miteinander verbundenen Stützen befindet.
  15. Kinderseilbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das zweite Standgestell mindestens drei Stützen mit jeweils einem Fußpunkt umfasst, die zweite Halterung zwei der mindestens drei Stützen miteinander verbindet und eine Länge der zweiten Halterung kleiner als ein Abstand der Fußpunkte der zwei Stützen ist.
  16. Kinderseilbahn nach Anspruch 15, wobei das zweite Standgestell drei gekrümmte Stützen umfasst, die mit der zweiten Halterung verbunden sind.
  17. Kinderseilbahn nach Anspruch 15, wobei das zweite Standgestell mindestens vier im wesentlichen gerade Stützen aufweist, von denen zwei in einer zu einer Richtung des Tragseils im wesentlichen senkrechten Ebene liegen und von der zweiten Halterung miteinander verbunden werden, und zwei andere Stützen auf einer dem Tragseil abgewandten Seite des ersten Standgestells angebracht sind.
  18. Kinderseilbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Länge des Tragseils größer als ein Abstand zwischen der ersten Halterung und der zweiten Halterung ist, und wobei die Länge des Tragseils so angepasst ist, dass der Laufwagen bei einem Losrollen von der zweiten Halterung vor der ersten Halterung zum Stillstand kommt.
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