DE202004004620U1 - Lagersystem - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Lagersystem, beispielsweise ein Kleinteillagersystem, wie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben.
- Aus der
DE 203 03 376 U1 ist ein auf einem Regalbediengerät vorgesehenes Lastaufnahmemittel zum Ein- bzw. Auslagern von Ladehilfsmitteln in ein bzw. aus einem Regalfach, bekannt, das zwei ausfahrbare Teleskoparme aufweist, die quer zu deren Längserstreckung verstellbar und mit reibschlüssig wirkenden Mitnahmeorganen versehen sind, mit denen ein Ladehilfsmittel an seinen parallel zur Ausfahrrichtung der Teleskoparme verlaufenden Seitenwänden kraftschlüssig ergriffen wird. Da nun die Ausfahrlänge der Teleskoparme reduziert wird, kann auch eine Regalgasse zwischen Regallagern, in der das Regalbediengerät verfahrbar angeordnet ist, schmal ausgebildet werden. Durch den erforderlichen Kraftschluss zwischen dem Ladehilfsmittel und den Teleskoparmen, vergrößert sich die Gesamtkonstruktion des Lastaufnahmemittels und wird das Ladehilfsmittel stark beansprucht. - Weiters sind aus den Dokumenten
DE 44 22 240 A1 ,EP 0 379 688 A1 ,EP 1 285 866 A1 undUS 5,002,449 A bereits unterschiedlich ausgebildete Lagersysteme, insbesondere Hochregalanlagen, bekannt. Das Lagersystem weist zumindest zwei identische und sich spiegelbildlich sowie mit Abstand gegenüber stehende Regallager auf, die jeweils eine Vielzahl von vertikal übereinander und horizontal nebeneinander angeordnete Regalfächer zur Unterbringung von Ladehilfsmitteln, beispielsweise Behälter aus Karton, Kästen, Paletten, wie Europaletten, Industriepaletten mit einem auf ihr befindlichen Stückgut, Gitterboxen etc., ausbilden und die Öffnungsseiten der Regalfächer einer zwischen den beiden Regallagern ausgebildeten Regalgasse zugewendet sind. Ein Förderfahrzeug, insbesondere Regalbediengerät, ist entlang der Regalgasse, beispielsweise auf geraden Fahrschienen geführt verfahrbar und wird von einer zentralen Steuerungseinrichtung angesteuert, derart, dass die Ladehilfsmitteln nach dem chaotischen Lagerungsprinzip ein- oder umgelagert werden, d.h. an beliebige, unbelegte Regalfächer angeliefert und in die Regalfächer abgelegt. Die aus derDE 44 22 240 A1 ,EP 0 379 688 A1 undEP 1 285 866 A1 bekannten Förderfahrzeuge sind in vorteilhafter Weise über ein Fahrwerk auf zumindest einer am Boden befestigten Fahrschiene abgestützt und umfassen einen am Fahrwerk befestigten Mast, an dem eine Hubplattform vertikal verstellbar angeordnet ist. - Nach der
DE 44 22 240 A1 undEP 1 285 866 A1 ist die Hubplattform mit einem Lastaufnahmemittel ausgestattet. Das Lastaufnahmemittel umfasst zwei in horizontaler Richtung und quer zur Längsrichtung der Regalgasse beidseitig neben dem Ladehilfsmittel synchron ein-und ausfahrbare Teleskoparme, mittels deren zwei in Ausfahrrichtung derselben hintereinander liegende Abstellplätze in einem Regalfach eines Doppelregallagers anfahrbar sind. Der zum Ein- oder Auslagern des Ladehilfsmittels, beispielsweise von der Hubplattform an einen der hintereinander liegenden Abstellplätze im Regalfach oder von einem der Abstellplätze auf die Hubplattform des Förderfahrzeuges erforderliche Kontakt zwischen dem Ladehilfsmittel und den Teleskoparmen wird nach derDE 44 22 240 A1 mittels an den beiden Teleskoparmen bewegungsfest angeordneten, formschlüssigen Mitnahmeorganen und nach derEP 1 285 866 A1 mittels einer verstellbaren Klemmgreifeinheit durch Klemmgreifen des Ladehilfsmittels hergestellt. - Bei der
DE 44 22 240 A1 ist von Nachteil, dass die Mitnahmeorgane bewegungsfest mit den Teleskoparmen verbunden sind, wodurch die Teleskoparme zusätzlich quer zu deren Längserstreckung verstellbar sein müssen, um die das Ladehilfsmittel bildende Palette oder Gitterbox seitlich an den Klötzen formschlüssig erfassen zu können. - Nach der
EP 1 285 866 A1 muss das Lastaufnahmemittel quer zur Ausfahrrichtung der Teleskoparme in einer horizontalen Ebene um 180° verschwenkt werden, um die zum Regalbe diengerät beidseitig aufgestellten Regallager bedienen zu können. Entsprechend dem Schwenkradius vom Lastaufnahmemittel, ist eine Verbreiterung der Regalgasse zwangsweise die Folge. - Nach der
EP 0 379 688 A1 undUS 5,002,449 A werden die Ladehilfsmitteln ebenfalls über das Lastaufnahmemittel in die bzw. aus den Regalfächer(n) eines Einzelregallagers ein- bzw. ausgelagert. Die Regalfächer der Einzelregallager weisen in Einlagerrichtung nur eine Reihe von nebeneinander liegenden Abstellplätzen für die Ladehilfsmitteln auf, so dass nur ein begrenztes Lagervolumen zur Verfügung steht. - Weiters sind aus dem Stand der Technik Lagersysteme bekannt, bei denen beidseitig zur Regalgasse einander gegenüberliegend Regallager angeordnet sind und ein Förderfahrzeug mit einer vertikal verstellbaren Hubplattform und ein auf dieser angeordnetes Lastaufnahmemittel, wie beispielsweise in der
DE 196 13 707 A1 undDE 93 21 117 U1 beschrieben, aufweisen. Mittels dem Lastaufnahmemittel können Ladehilfsmittel, wie Behälter, zwischen der Hubplattform und den Regalfächern der Regallager verlagert werden. Die Regallager können dabei als Einzelregallager, bei dem Ladehilfsmittel in nur einer Reihe nebeneinanderliegend ablegbar sind, oder einem Doppelregallager, bei dem Ladehilfsmittel jeweils mittig zueinander ausgerichtet in zwei Reihen hintereinander ablegbar sind, ausgebildet werden. Kommen in einem Lagersystem Einzelregallage zur Anwendung, ist eine zwischen einander zugewendeten Ein- bzw. Auslagerungsseiten der Einzelregallager bemessene lichte Gassenbreite geringfügig größer bemessen, als eine Hauptabmessung des Ladehilfsmittels quer zur Längsrichtung der Regalgasse. Im anderen Fall der Doppelregallager, entspricht die lichte Gassenbreite zwischen den Ein- bzw. Auslagerungsseiten der Doppelregallager zumindest der doppelten Hauptabmessung des Ladehilfsmittels quer zur Längsrichtung der Regalgasse. Letzteres hat sich in der Praxis bei leistungsfähigen Lagersystemen durchgesetzt, wenngleich mit einer Einbusse des zur Verfügung stehenden Lagervolumens gerechnet werden muss. - Bei diesen bekannten Systemen wird das Ladehilfsmittel an seinen parallel zur Ausfahrrichtung der Teleskoparme verlaufenden Seitenwänden form- oder kraftschlüssig ergriffen, wodurch zwar die Ausfahrlänge der Teleskoparme kürzer ausgestaltet ist, jedoch beim Greifen das Ladehilfsmittel an den Seitenwänden beschädigt werden kann.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Lagersystem, beispielsweise ein Kleinteillagersystem mit mittleren Umschlagleistungen, zu schaffen, bei dem das Verhältnis Raumvolumen des Lagersystems zu verfügbaren Lagervolumen gesteigert wird und eine schonende Handhabung der Ladehilfsmittel möglich ist und das sich durch seinen einfachen, kompakten Aufbau auszeichnet.
- Die Aufgabe der Erfindung wird durch die im Kennzeichenteil des Anspruches 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst. Die überraschenden Vorteile dabei sind, dass die lichte Gassenbreite selbst dann, wenn in den Regallagern nebeneinander in Einlagerrichtung jeweils mehrere bevorzugt mittig zueinander ausgerichtete Ladehilfsmittel in einer Reihe hintereinanderliegend ablegbar sind, eine Abmessung aufweist, die annähernd der Hauptabmessung des Ladehilfsmittels parallel zur Einlagerrichtung entspricht und deshalb gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Lagersystemen mit Regallagern mit zumindest zwei nebeneinander in Einlagerrichtung in einer Reihe hintereinanderliegend ablegbaren Ladehilfsmittel bei vergleichbaren Raumvolumen des Lagersystems, das Lagervolumen maximal ausgenutzt werden kann. Auf diese Weise kann ohne größere bauliche Maßnahmen zu treffen, das Lagervolumen bei vergleichsweisem Raumvolumen des Lagersystems um annähernd 25% und damit die Anzahl der verfügbaren Abstellplätze gesteigert werden. Damit kann dem Erfordernis der niedrigen Lagerungskosten Rechnung getragen werden. Das erfindungsgemäße Lagersystems kann nunmehr aber auch überall dort eingesetzt werden, wo engste Raumverhältnisse vorliegen und eine hohe Lagerdichte, d.h. Anzahl von Ladehilfsmittel pro m³ Raumvolumen, erreicht werden soll. Dadurch kann das bei bereits bestehenden Gebäuden, beispielsweise Lagerhallen, konstruktiv vorgegebene Raumvolumen maximal ausgenutzt werden. Gemäß der Erfindung sind die Teleskoparme des Lastaufnahmemittels kompakt aufgebaut und weisen ein geringes Eigengewicht auf. Damit wird die Übergabe- bzw. Spielzeit für die Verlagerungsbewegung zwischen der Hubplattform und dem Regalfach herabgesetzt und kann der zwischen den benachbarten Seitenwänden von zwei im Regalfach nebeneinander abgelegten Ladehilfsmitteln vorhandene Spalt kleinstmöglich ausgebildet werden, sodass das bereits erfindungsgemäß vergrößerte Lagervolumen der Regallager zusätzlich besser ausgenutzt werden kann.
- Von Vorteil sind aber auch die Ausführungen nach den Ansprüchen 2 und 3, wodurch aus dem Stand Technik bekannte Ladehilfsmittel, wie Karton- oder Kunststoffbehälter etc., mit weitestgehend genormten Abmessungen unter Berücksichtung der maximalen Ausnutzung des vorhandenen Lagervolumens in die Regallager quer zur Gassenrichtung des Förderfahrzeuges oder in ihrer Längsrichtung eingelagert werden können. Ersteres ist wegen der kleineren notwendigen Ausfahrlänge des Lastaufnahmemittels und zweiteres wegen verbesserter Ausnutzungs- und Leistungsdaten von Vorteil.
- Die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 4 und 5 sind vorteilhaft, da die Regalgasse eine Gassenbreite aufweist, innerhalb der Ladehilfsmittel mit unterschiedlichen Hauptabmessungen quer zur Längsrichtung der Regalgasse auf der Hubplattform transportiert werden können. Die Gassenbreite wird dabei auf die Standardabmessung eines Ladehilfsmittel mit maximaler Hauptabmessung quer zur Längsrichtung der Regalgasse ausgelegt. Sofern Ladehilfsmittel mit gleichen Hauptabmessungen quer zur Längsrichtung der Regalgasse manipuliert werden, bestimmt sich die Gassenbreite annähernd aus der quer zur Längsrichtung verlaufenden Hauptabmessung eines Ladehilfsmittel.
- Gemäß Anspruch 6 wird sichergestellt, dass auch eine durch Mastschwingungen quer zur Längsrichtung der Regalgasse bewirkte Verlagerung des Ladehilfsmittels gegenüber dem Regal in Richtung der Ein- und Auslagerungsseite vom betreffenden Regal, eine Kollisionen zwischen dem Ladehilfsmittel oder Lastaufnahmemittel oder Hubplattform mit dem betreffenden Regal vermieden wird und dennoch die lichte Gassenbreite so klein als möglich ausgebildet ist, um das Raumvolumen des Lagersystems maximal ausnutzen zu können.
- Die oben genannten Vorteile werden dadurch erreicht, dass die Hubplattform zur Aufnahme von nur einem Ladehilfsmittel ausgebildet ist, wie im Anspruch 7 beschrieben.
- Von Vorteil ist auch die Ausgestaltung nach Anspruch 8, da dass zwischen den in Abstand voneinander angeordneten Teleskoparmen aufgenommene Ladehilfsmittel während seiner Verlagerungsbewegung zwischen der Hubplattform und dem Regalfach über die Mitnahmeorgane und gegebenenfalls die Teleskoparme ausgerichtet wird und in ein oder aus einem Regalfach verschoben werden kann, ohne dabei Seitenwände des Ladehilfsmittels zu beschädigen. Die in einer horizontalen Ebene in zueinander parallel verlaufenden Tragrahmen geführten und synchron verstellbaren Teleskoparme begrenzen mit ihren einander zugewandten Längsseitenflächen den Greifabstand, der größer bemessen ist als die parallel in Längsrich tung der Regalgasse bemessene Hauptabmessung des zwischen den beiden Teleskoparmen befindlichen Ladehilfsmittels, wodurch selbst dann, wenn die einander gegenüberliegenden, den beiden Teleskoparmen benachbarten Seitenwände des Ladehilfsmittels deformiert sind, eine Verlagerungsbewegung des Ladehilfsmittels zwischen der Hubplattform und dem Regalfach oder zwischen der Hubplattform und einem Zu- oder Ablieferbereich, z.B. Zu- oder Abfördereinheit, wie Rollenförderer, des Lagersystems nicht beeinträchtigt wird.
- Von Vorteil erweist sich auch die Anordnung der zwei Paare von synchron und gegenläufig aufeinander zu- und voneinander wegbewegbaren, insbesondere verschwenkbaren, Mitnahmeorgane, wie im Anspruch 9 beschrieben, da diese in eine mit zumindest einer der parallel zur Längsrichtung der Regalgasse verlaufenden Seitenwände des Ladehilfsmittels überlappende Position verbracht werden können und das Ladehilfsmittel während der Verlagerungsbewegung zwischen der Hubplattform und dem Regalfach ausschließlich verschoben und nicht angehoben wird, wodurch die Teleskoparme nur für die Verschiebekraft und keine Gewichtskräfte ausgebildet sein müssen. Dadurch kann die Baugröße der Teleskoparme weiter reduziert werden. Durch den formschlüssigen Kontakt zwischen Lastaufnahmemittel und Ladehilfsmittel, werden nur geringe Ansprüche an die Formgenauigkeit an das ein- bzw. auszulagernde Ladehilfsmittel gestellt.
- Gemäß Anspruch 10 ist eine Bedienung von zwei beidseitig zum Förderfahrzeug aufgestellten Regallagern möglich.
- Aber auch die Fortbildung nach Anspruch 11 ist von Vorteil, da nunmehr Ladehilfsmittel mit unterschiedlichen Hauptabmessungen parallel zur Längsrichtung der Regalgasse manipuliert werden können. Ist das zwischen den beiden Teleskoparmen befindliche Ladehilfsmittel verdreht, so kann durch die gegenläufige Verstellbewegung der beiden Teleskoparme in Längsrichtung der Regalgasse, das Ladehilfsmittel zwischen den Teleskoparmen zentriert bzw. ausgerichtet werden.
- Schließlich ist die Ausbildung nach Anspruch 12 vorteilhaft, da einer der ohnehin für das Ein- und Ausfahren der Teleskoparme benötigten Riemen elektrisch leitfähige Zugstränge aufweist, über die eine Energie- und/oder Signalübertragung möglich ist. Somit können nun auf einfache Weise über die Zugstränge die Stellantriebe der Mitnahmeorgane angesteuert und/oder die Sensoren für die Endlagenüberwachung der Mitnahmeorgane mit elektrischer Energie versorgt werden.
- Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 ein erfindungsgemäßes Lagersystem mit zwei beidseits einer Regalgasse einander gegenüberliegend angeordneten Regallagern in Ansicht und stark vereinfachter schematischer Darstellung; -
2 das Förderfahrzeug mit einer Hubplattform und einem Lastaufnahmemittel mit einem auf eine Lagerfläche eines Regalfaches aufgeschobenen Ladehilfsmittel am gassennahen Abstellplatz, in Ansicht gemäß den Linien II–II nach1 ; -
3 das Förderfahrzeug mit der Hubplattform und dem Lastaufnahmemittel mit dem auf die Lagerfläche des Regalfaches aufgeschobenen Ladehilfsmittel am gassenfernen Abstellplatz, in Ansicht gemäß den Linien III–III nach1 ; -
4 eine Hubplattform mit einer Verstelleinrichtung für die gegenläufige Verstellung der am Tragrahmen geführten Teleskoparme, in Draufsicht und stark vereinfachter schematischer Darstellung; -
5 eine Draufsicht auf die Regalfächer und das in die Grundstellung eingefahrene Lastaufnahmemittel mit einem gegebenenfalls einzulagernden Ladehilfsmittel vor der Lagerfläche der Regalfächer, in stark vereinfachter schematischer Darstellung; -
6 einen Teleskoparm des Lastaufnahmemittels mit einem Tragrahmen, Mittel- und Oberschlitten, in Stirnansicht geschnitten und vereinfachter Darstellung; -
7 den Teleskoparm gemäß6 mit dem Tragrahmen, Mittel- und Oberschlitten, in Seitenansicht und vereinfachter Darstellung; -
8 einen Teilbereich des erfindungsgemäßen Lagersystems mit dem Lastaufnahmemittel und einem auf die Lagerfläche aufgeschobenen Ladehilfsmittel am gassennahen Abstellplatz, in einer Draufsicht und stark vereinfachter Darstellung; -
9 einen Teilbereich des erfindungsgemäßen Lagersystems mit dem Lastaufnahmemittel und einem auf die Hubplattform aufgeschobenen Ladehilfsmittel, in einer Draufsicht und stark vereinfachter Darstellung; -
10 einen Teilbereich des erfindungsgemäßen Lagersystems mit dem Lastaufnahmemittel und einem aus dem Regalfach vom gassenfernen Abstellplatz auszulagernden Ladehilfsmittel, in Draufsichtung und stark vereinfachter Darstellung. - Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
- In der
1 ist ein erfindungsgemäßes Lagersystem1 in vereinfachter Darstellung und in Ansicht gezeigt, das zwei baulich übereinstimmende und sich spiegelbildlich gegenüber stehende Regellager2 ,3 aufweist. Durch einen Abstand zwischen den einander zugewendeten Ein- bzw. Auslagerungsseiten5 der beiden Regallager2 ,3 ist eine Regalgasse7 ausgebildet, entlang welcher ein Förderfahrzeug8 , insbesondere ein Regalbediengerät, beispielsweise auf Führungsbahnen9 ,10 in Gassenrichtung – gemäß dem in der2 eingetragenen Doppelpfeil11 – rechnergesteuert verfahrbar ist. Das Förderfahrzeug8 ist hierbei über stark vereinfacht dargestellte Fahrwerke12 ,13 an der auf einer horizontalen Aufstandsfläche14 ange ordneten Führungsbahn9 , insbesondere einer Fahrschiene, und der an einer Decke15 des Lagersystems1 befestigten Führungsbahn10 , insbesondere einer Fahrschiene, abgestützt bzw. geführt und über zumindest eine Antriebsanordnung16 entlang der Fahrschienen verstellbar und weist einen mit den beiden Fahrwerken12 ,13 verbundenen, im wesentlichen senkrecht zur Aufstandsfläche14 erstreckenden Mast17 auf. Der Mast17 ist mit einer Führungsanordnung18 versehen, entlang der mittels einem Hubantrieb19 eine horizontal verlaufende Hubplattform20 in einer zur Aufstandsfläche14 senkrechten Richtung rechnergesteuert verstellbar ist, insbesondere verfahrbar. Der Mast17 und die Hubplattform20 sind in Gassenrichtung – gemäß Doppelpfeil11 – hintereinander angeordnet. Die Hubplattform20 ist mit einem in zur Aufstandsfläche14 parallel verlaufenden Ebenen verstellbaren, mehrfach teleskopierbaren Lastaufnahmemittel21 ausgestattet. In einer bevorzugten Ausführungsvariante umfasst das Lastaufnahmemittel21 zwei zumindest zweifach teleskopierbare Teleskoparme22 , die von, in einer horizontalen Ebene in zueinander parallel verlaufenden und auf der Hubplattform20 angeordneten Tragrahmen23 geführt sind. Jeder Teleskoparm22 weist zumindest einen Mittelschlitten24a und zumindest einen Oberschlitten24b , die zu dem Tragrahmen23 und zueinander relativ verstellbar sind, sowie zumindest ein, bevorzugt am Mittelschlitten24a angeordnetes Mitnahmeorgan25 , z.B. eine nicht weiters dargestellte Zahnstange, auf. Jeder Teleskoparm22 ist mit einem Antriebsorgan26 , z.B. einem endlos umlaufenden Mitnahmemittel, wie ein Ketten- oder Riementrieb, antriebsverbunden, wobei ein Obertrum des endlos umlaufenden Antriebsorganes26 und das Mitnahmeorgan25 miteinander in formschlüssigem Eingriff stehen und die Teleskoparme22 mit einer Antriebskraft beaufschlagen. Die endlos ausgebildeten Antriebsorgane26 sind jeweils um ein Antriebsrad27 und mehrere Abtriebsräder28 geführt und über zumindest einen Antriebsmotor29 synchron angetrieben. Die beiden Antriebsräder27 sind bevorzugt über eine nicht dargestellte Gelenkwelle an dem gemeinsamen Antriebsmotor29 , insbesondere Servomotor, Schrittschaltmotor, zur Übertragung der Antriebskraft angekoppelt. Natürlich kann jedes Antriebsorgan26 an einem eigenen Antriebsmotor29 angekoppelt werden, wobei dann die beiden Antriebsmotoren29 synchronisiert sind. - Wie bereits kurz erwähnt, sind die Antriebsorgane
26 über eine nicht ersichtliche, längenveränderbare Gelenkwelle mit Keilwellenverbindung miteinander antriebsverbunden und an nur einen einzigen Antriebsmotor29 angekuppelt, sodass die Antriebsorgane26 synchron angetrieben und somit die beiden Teleskoparme22 in eine quer bzw. senkrecht zur Längsrichtung der Regalgasse7 verlaufende Ausfahrrichtung bzw. Ein- bzw. Auslagerrichtung eines Ladehilfsmittels35 – gemäß Doppelpfeil30 – zueinander synchron verstellbar ausgebildet sind. - Die an den Tragrahmen
23 geführten Teleskoparme22 weisen die gleichsinnig verschiebbaren Mittel- und Oberschlitten24a ,24b auf, womit eine entsprechende Reichweite bzw. Ausfahrlänge des Lastaufnahmemittels21 erreicht wird und in Einlagerrichtung – gemäß dem in der3 eingetragenen Pfeil30 – des Ladehilfsmittels21 gesehen zumindest zwei, oder mehrere, beispielsweise drei, vier, hintereinander angeordnete Abstellplätze31 ,32 mit dem Lastaufnahmemittel21 ausgehend von der Regalgasse7 wahlweise von einem der beidseits der Regalgasse7 angeordneten Regale2 ,3 , wie dargestellt Doppelregale, zur Ein- und Auslagerung von Ladehilfsmitteln35 , wie beispielsweise Kästen, genormte Behälter aus Kunststoff oder Karton, anfahrbar sind, und zwar unabhängig ob das in vollen Linien gezeigte, der Regalgasse7 benachbarte Ladehilfsmittel35 oder das von der Regalgasse7 entfernte – in strichlierten Linien gezeigte Ladehilfsmittel35 ein- oder auszulagern ist. Die Ein- bzw. Auslagerrichtung des Ladehilfsmittels35 – gemäß dem eingetragenen Doppelpfeil30 in1 – verläuft parallel zu einer Ein- bzw. Ausfahrrichtung – gemäß dem eingetragenen Doppelpfeil34 in1 – der Teleskoparme22 . - Die Regale
2 ,3 weisen eine Vielzahl von übereinander in horizontalen Ebenen angeordnete Lagerflächen36 auf, auf denen nebeneinander in Einlagerrichtung – gemäß dem in der2 eingetragenen Pfeil30 – gesehen jeweils mehrere bevorzugt mittig zueinander ausgerichtete Ladehilfsmittel35 in einer Reihe hintereinander liegend ablegbar sind. Auf jede der Lagerflächen36 sind im Ausführungsbeispiel zumindest zwei quaderförmige Ladehilfsmittel35 in einer Reihe hintereinander liegend ablegbar. Die Regalfächer33 bzw. die Abstellplätze31 ,32 können sowohl für eine Längseinlagerung, bei der eine größere Hauptabmessung bzw. Länge des Ladehilfsmittels35 quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 verläuft, als auch Quereinlagerung, bei der eine größere Hauptabmessung bzw. Länge des Ladehilfsmittels35 parallel zur Längsrichtung der Regalgasse7 verläuft, der Ladehilfsmittel35 ausgebildet sein. Selbstverständlich sind neben den rechteckförmigen Grundrissformen für die Ladehilfsmittel35 auch andere Grundrissformen, z.B. quadratische Grundrissformen, möglich. - In den gemeinsam beschriebenen
2 bis5 ist ein Teilbereich des erfindungsgemäßen Lagersystems1 mit den beidseits zur Regalgasse7 aufgestellten Regalen2 ,3 , dem zwischen den Regalen2 ,3 verfahrbaren Förderfahrzeug8 , der Hubplattform20 und dem bzgl. der Hubplattform20 in entgegengesetzte Richtungen, d.h. in beide Einlagerrichtungen – gemäß Pfeil30 in2 und3 – ausfahrbaren, telekopierbaren Lastaufnahmemittel21 in Draufsicht gezeigt. Auf der Hubplatteform20 des Förderfahrzeuges8 ist eine zur jeweiligen Ein- bzw. Ausfahrrichtung – gemäß dem eingetragenen Doppelpfeil34 – der Teleskoparme22 eine parallel verlaufende Vorschubrichtung ausbildende Fördereinrichtung38 , insbesondere ein bandartiger Endlosförderer, bevorzugt ein Bandförderer, oder zwei in Bezug auf eine zwischen den Teleskoparmen22 senkrecht zu der Aufstandsfläche14 des Förderfahrzeuges8 verlaufendenden Mittelebene symmetrisch angeordnete Linearförderer, wie Kettenförderer, angeordnet. Ein Obertrum der Fördereinrichtung38 bildet eine Förderebene39 für das ausschließlich eine auf dieser abstützende Ladehilfsmittel35 aus. Die Verstellgeschwindigkeit des Lastaufnahmemittels21 und die Vorschubgeschwindigkeit der Fördereinrichtung38 sind synchronisiert, wodurch das Einlagern bzw. Auslagern in das bzw. aus dem Regalfach33 schonend und stoßfrei erfolgen kann. - Wie weiters ersichtlich, können mit dem Lastaufnahmemittel
21 Ladehilfsmittel35 mit unterschiedlichen Hauptabmessungen37 , bemessen parallel zur Gassenrichtung – gemäß Doppelpfeil11 – an den bzw. vom Abstellplatz31 ,32 in das jeweilige Regalfach33 ein- bzw. aus dem jeweiligen Regalfach33 ausgelagert werden. Dazu ist es nun erforderlich, dass die Tragrahmen23 mit den in einer horizontalen Ebene nach beiden Richtungen zu der Hubplattform20 teleskopartig ausziehbaren Teleskoparme22 quer zur Längsrichtung der Teleskoparme22 relativ zueinander verstellbar angeordnet sind, wie diese beispielhaft und stark vereinfacht in der4 erläutert wird. - In der
4 ist eine mögliche Ausführungsvariante einer Verstelleinrichtung40 gezeigt, mit der die beiden Tragrahmen23 mit den im rechten Winkel zur Längsrichtung der Regalgasse7 und parallel zueinander ausgerichteten Teleskoparmen22 in einer horizontalen Ebene gegenläufig aufeinander zu- und voneinander wegbewegbar sind. Die synchron ein- bzw. ausziehbaren Teleskoparme22 sind in einer horizontalen Ebene quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 verstellbar ausgebildet. - Die Verstelleinrichtung
40 weist zumindest eine, gemäß dieser Ausführung zwei in zur Längsrichtung der Tragrahmen23 quer und horizontal verlaufende Führungsvorrichtungen41 und eine Antriebsanordnung42 auf. Die zwischen dem Tragrahmen23 und der Hubplattform20 angeordneten Führungsvorrichtungen41 sind durch zwei jeweils im Stirnenbereich der Tragrahmen23 angeordnete, mit der Hubplattform20 verbundene Führungsleisten43 und zu diesen an den Tragrahmen23 vorgesehene, komplementäre Führungsnuten44 , siehe7 , gebildet und sind die Führungsleisten43 und Führungsnuten44 bevorzugt formschlüssig ineinandergreifend geführt ausgebildet. Die für die Synchronverstellung der beiden Tragrahmen23 mit den Teleskoparmen22 vorgesehene Antriebsanordnung42 ist durch wenigstens ein Stellmittel45 , insbesondere einen endlos umlaufenden Zugmitteltrieb, z.B. Riemen-, Kettetrieb, gebildet, das über einen Antrieb46 mit einer Antriebskraft beaufschlagt wird. Die quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 verstellbaren Tragrahmen23 mit den Teleskoparmen22 sind entlang der Führungsleisten43 und Führungsnuten44 geführt und über eine Befestigungsanordnung47 in einem vorbestimmten Abstand mit einem Lasttrum48 und einem Leertrum49 des Zugmitteltriebes bewegungsfest verbunden. Auf diese Weise ist es nun möglich, drehrichtungsabhängig, bei einer Linksdrehung eines am Antrieb46 angekuppelten Antriebsrades, die beiden Tragrahmen23 mit Teleskoparmen22 aus einer mit vollen Linien eingetragenen Grundstellung in eine in strichlierten Linien eingetragene Endstellung gegenläufig aufeinander, wie dies schematisch durch Pfeile angedeutet ist, oder, bei einer Rechtsdrehung des Antriebsrades, die beiden Tragrahmen23 mit Teleskoparmen22 aus der Endstellung in die Grundstellung gegenläufig voneinander weg zu bewegen, wie dies schematisch durch strichlierte Pfeile angedeutet ist. - Die das Lastaufnahmemittel
21 aufweisenden Teleskoparme22 sind zwischen der Grund- und Endstellung in Längsrichtung der Regalgasse7 bzw. quer zur Längsrichtung der Teleskoparme22 verstellbar und kann ein zwischen den parallel zueinander verlaufenden Teleskoparmen22 lichter Greifabstand50 mittels einer nicht weiters dargestellten zentralen Steuerungseinrichtung in Abhängigkeit von der Hauptabmessung37 des nach dem chaotischen Lagerungsprinzip35 in ein bzw. aus einem Regalfach33 am ersten oder zweiten Abstellplatz31 ,32 ein- bzw. auszulagernden Ladehilfsmittels35 eingestellt werden. - Dieser Greifabstand
50 ist zumindest geringfügig größer bemessen als die Hauptabmessung37 des Ladehilfsmittels35 , wodurch sichergestellt wird, dass die beidseitig neben den und parallel zu Seitenwänden51 vom zu ergreifenden Ladehilfsmitte35 in das Regalfach33 einfahrbaren Teleskoparme22 , nicht mit dem Ladehilfsmitte35 kollidieren. In den Regalfä chern33 sind einzelne Ladehilfsmitte35 so abgelegt, dass zwischen den einander zugewandten Seitenwänden51 von zwei nebeneinander abgelegten Ladehilfsmitte35 jeweils ein kleinstmöglicher Spalt52 ausgebildet ist, der nur eine geringe Mindestbreite aufweisen muss, aber zumindest geringfügig größer bemessen ist, als die bauliche Abmessung des in den Spalt52 einfahrbaren Teleskoparmes22 . - Wie aus den einzelnen Fig. ersichtlich, sind die einander zugewandten und jeweils zu den Seitenwänden
51 des Ladehilfsmittels35 benachbarten Oberschlitten24b an ihren einander gegenüberliegenden Stirnendbereichen mit Mitnahmeorganen53a ,53b und54a ,54b ausgestattet und sind die Paare von Mitnahmeorganen53a ,53b und54a ,54b quer zur Längsrichtung der Oberschlitten24b bedarfsweise aus einer sich innerhalb von in den Oberschlitten24b vertieft ausgebildeten Ausnehmungen befindlichen Ruhestellung in eine über eine Außenumgrenzung der Oberschlitten24b vorragende Arbeitsstellung verstellbar ausgebildet, insbesondere verschwenkbar. Jedes Mitnahmeorgan53a bis54b ist an einem, einen Schwenkantrieb bildeten Stellantrieb gekuppelt und sind die Schwenkantriebe jeweils der Paare von Mitnahmeorganen53a ,53b und54a ,54b synchronisiert. Die Arbeitsweise dieser Mitnahmeorgane53a bis54b wird anhand der8 bis10 beschrieben. - Wie in den
2 und3 weiters eingetragen, ist in einer bevorzugten Ausführungsform die Ausfahrlänge57a der Teleskoparme22 nach2 , wenn der gassennahe Abstellplatz31 angefahren wird, geringfügig größer bemessen, als eine quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 bemessene Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 , und nach3 , wenn der gassenferne Abstellplatz32 angefahren wird, entspricht die Ausfahrlänge57b annähernd einer gesamten Tiefe59 des Regallagers2 ,3 . Die Hauptabmessungen58 der Ladehilfsmittel35 wurden der Einfachheit halber gleich ausgebildet, ist es im Rahmen der Erfindung aber auch möglich, dass die Ladehilfsmittel35 mit unterschiedlichen Hauptabmessungen58 ausgebildet sind. Sind alle ein- und auszulagernden Ladehilfsmitteln35 mit gleicher Hauptabmessung58 ausgebildet, kann die Regalgasse7 mit einer annähernd dieser Hauptabmessung58 entsprechenden lichten Gassenbreite75 (siehe1 ) ausgebildet werden. Weisen die Ladehilfsmitte35 unterschiedliche Hauptabmessungen58 auf, wird die Regalgasse7 mit einer annähernd einer maximalen Hauptabmessung58 eines Ladehilfsmittels35 entsprechenden, lichten Gassenbreite75 ausgebildet. - Wie eingangs erwähnt, sind beidseits zur Regalgasse
7 die Regallager2 ,3 aufgestellt, wovon jedes mehrere vertikal zur Aufstandsfläche14 angeordnete Regalsteher67 und zwischen diesen in horizontal übereinanderliegenden Ebenen distanziert voneinander angeordnete Regalfachböden68 für die auf diesen abzustellende Ladehilfsmitte35 aufweist. Die Regalfachböden68 sind mit den Regalstehern67 verbunden. Die Tiefe59 der Regallager2 ,3 ist durch eine parallel zur Längsrichtung der Regalgasse7 verlaufende Ein- bzw. Auslagerungsseite5 bzw. Längsseitenfläche und eine zur Regalgasse7 abgewandte sowie parallel zur Ein- bzw. Auslagerungsseite5 verlaufende Rückseite71 bzw. Rückseitenfläche begrenzt. Eine Länge72 der Regallager2 ,3 ist durch die senkrecht zur Ein- bzw. Auslagerungsseite5 verlaufenden, nicht weiters dargestellten Stirnseiten bzw. Stirnseitenflächen begrenzt. Die Regalfachböden68 der Regallager2 ,3 sind zwischen der Ein- bzw. Auslager- und Rückseite5 ,71 über die gesamte Länge72 der Regallager2 ,3 angeordnet. In mehreren Reihen hintereinander sind die Ladehilfsmitte35 auf der von dem Regalfachboden68 ausgebildeten Lagerfläche36 nebeneinander abstützbar. - Natürlich können die Regale
2 ,3 auch durch eine Stahlrahmenkonstruktion gebildet werden, die in mehreren übereinander angeordneten horizontalen Ebenen quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 zueinander in einem Abstand parallel verlaufende und miteinander über in zur Längsrichtung der Regalgasse7 parallel verlaufende Trägerprofile verbundene Winkelprofile mit beispielsweise C-förmigen oder I-förmigen Querschnitt aufweisen. Die von einem vertikal aufragenden Steg der Winkelprofile seitlich vorragenden horizontalen Flansche, bilden Tragstege mit der Lagerfläche36 für die Ladehilfsmittel35 aus und sind an jeweils den im Abstand zueinander benachbart angeordneten Winkelprofilen nebeneinander in Einlagerrichtung mehrere Ladehilfsmitteln35 in einer Reihe hintereinander abgestützt bzw. abgelegt. - Wie in der
5 im Detail dargestellt, ist die Regalgasse7 für das Förderfahrzeug8 durch die einander zugewandten Ein- bzw. Auslagerungsseiten5 der beidseits zur Regalgasse7 aufgestellten Regallagern2 ,3 begrenzt und ist eine quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 zwischen den Ein- bzw. Auslagerungsseiten5 bemessene lichte Gassenbreite75 nur geringfügig größer ausgebildet ist, als die Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 . Damit sich die am Mast17 des Förderfahrzeuges8 heb- und senkbar geführte Hubplattform20 unbehindert in den Bereich jedes einzelnen Regalfaches33 bewegen lässt, weist die Hubplattform20 und das darauf befindliche Lastaufnahmemittel21 eine Baubreite76 auf, die um ein Mindestmaß kleiner bemessen ist als die lichte Gassenbreite75 zwischen den sich mit Abstand gegenüberstehenden Regallagern2 ,3 . Zwischen der der Regalgasse7 zugewendeten Ein- bzw. Auslagerungsseite5 bzw. Längsseitenfläche der Regallager2 ,3 und einer dazu parallelen Begrenzungskante77 der Hubplattform20 , ist ein Abstandsspalt78 ausgebildet, der üblicherweise bei einer Bauhöhe des Förderfahrzeuges8 von 4 m bis 8 m zwischen 20 mm und 70 mm, insbesondere 30 mm und 50 mm beträgt. Die Hubplattform20 ist zur Aufnahme von nur einem Ladehilfsmittel35 ausgebildet. - Eine minimale lichte Distanz
79 – bei maximaler Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 und einer annähernd der maximalen Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 entsprechenden Gassenbreite75 – zwischen der Ein- bzw. Auslagerungsseite5 bzw. Längsseitenfläche der Regale2 ,3 und einer dieser zugewendeten Seitenwand73 bzw. Seitenfläche des sich auf der Hubplattform20 mittig befindlichen Ladehilfsmittels35 , beträgt zwischen 30 mm und 120 mm, insbesondere 50 mm und 100 mm, beispielsweise 70 mm. Natürlich kann zum Zweck der erhöhten Raumausnutzung der Regallager2 ,3 , das im Regalfach33 eingelagerte, gassennahe Ladehilfsmitte35 mit seiner Seitenwand73 über die Ein- bzw. Auslagerungsseite5 bzw. Längsseitenfläche in Richtung zur Regalgasse7 vorragen und beträgt der Abstandsspalt78 zwischen der Seitenwand73 des im Regalfach33 eingelagerten Ladehilfsmittels35 und der Begrenzungskante77 üblicherweise bei einer Bauhöhe des Förderfahrzeuges8 von 4 m bis 8 m zwischen 20 mm und 70 mm, insbesondere 30 mm und 50 mm und die minimale lichte Distanz79 zwischen den einander zugewandten Seitenwänden73 vom sich auf der Hubplattform20 und im Regalfach33 am gassennahen Abstellplatz31 befindlichen Ladehilfsmittel35 zwischen 30 mm und 120 mm, insbesondere 50 mm und 100 mm, beispielsweise 70 mm. - Eine maximale lichte Distanz
79 – bei minimaler Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 und einer annähernd der maximalen Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 entsprechenden Gassenbreite75 – zwischen der Ein- bzw. Auslagerungsseite5 bzw. Längsseitenfläche der Regale2 ,3 und einer dieser zugewendeten Seitenwand73 bzw. Seitenfläche des sich auf der Hubplattform20 mittig befindlichen Ladehilfsmittels35 oder sich zwischen den einander zugewandten Seitenwänden73 vom auf der Hubplattform20 und im Regalfach33 am gassennahen Abstellplatz31 befindlichen Ladehilfsmittel35 beträgt zwischen 500 mm und 650 mm, insbesondere 580 mm und 610 mm, beispielsweise 550 mm. Werden Ladehilfsmit tel35 mit nur einheitlicher Hauptabmessung58 ein- bzw. ausgelagert, ist eine maximale lichte Distanz79 bevorzugt etwa 70 mm. - Die Ladehilfsmittel
35 weisen bei ihrer Längseinlagerung eine der Hauptabmessung58 entsprechende Länge etwa zwischen 200 mm und 1200 mm, insbesondere zwischen 600 mm und 1000 mm, beispielsweise 800 mm, und bei ihrer Quereinlagerung eine der Hauptabmessung37 entsprechende Breite etwa zwischen 200 mm und 1200 mm, insbesondere zwischen 300 mm und 1000 mm, beispielsweise 600 mm, auf. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass die lichte Gassenbreite75 maximal das 1,05-fache bis 1,3-fache, insbesondere 1,1-fache bis 1,2-fache, beispielsweise 1,15-fache bevorzugt der Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 beträgt. Bei einer maximalen Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 von 1200 mm, liegt die maximale lichte Gassenbreite75 etwa im Bereich von maximal das 1,05-fache bis 1,2-fache, insbesondere 1,1-fache bis 1,18-fache, beispielsweise 1,15-fache, der maximalen Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 . Damit ist in einem kompakten Lagersystem1 ein Optimum der Volumsnutzung bezogen auf das Raumvolumen gefunden. - Wie in den
3 in strichpunktierte Linien beispielhaft eingetragen, ist die Tiefe59 der Regallager2 ,3 derart ausgebildet, dass zumindest ein sich annähernd über die gesamte Tiefe59 erstreckendes Ladehilfsmittel35 in das Regalfach33 ein- bzw. ausgelagert werden kann. Das Regalfach33 der Regallager2 ;3 weist nach3 in Ausfahrrichtung34 des Lastaufnahmemittels21 zumindest zwei hintereinander liegende Abstellplätze31 ,32 auf, auf denen nur ein langgestrecktes Ladehilfsmittels35 , z.B. Behälter, Kästen, abgelegt ist. Die Ausfahrlänge57b der Teleskoparme22 entspricht dabei annähernd der Hauptabmessung58 des Ladehilfsmittels35 bzw. der Tiefe59 . Das langgestreckte Ladehilfsmittel35 weist etwa die doppelte Hauptabmessung58 auf. Die Hubplattform20 weist in diesem Fall eine etwa der Hauptabmessung58 dieses langgestreckten Ladehilfsmittel35 entsprechende Baubreite76 auf und die Gassenbreite75 ist nur geringfügig größer ausgebildet als die Hauptabmessung58 des langgestreckten Ladehilfsmittels35 . Der Einfachheit halber wurde jedoch die Gassenbreite75 nicht für das langgestreckte Ladehilfsmittel35 dargestellt. - Sofern das Lastaufnahmemittel
21 auf der Hubplattform20 in seine mittlere Grundstellung, wie diese eingenommen wird, wenn die Hubplattform20 in Gassenrichtung – gemäß Doppelpfeil11 – oder vertikaler Richtung verstellt wird, zurückgefahren ist, befinden sich die Teleskoparme22 zwischen den Begrenzungskante77 und werden die Teleskoparme22 erst nach Erreichen einer noch genauer zu beschreibenden Sollposition der Hubplattform20 vor dem Regalfach33 nach eine der beiden Seiten in Einlagerrichtung in ein Regalfach33 des Regals2 oder3 ausgeschoben. Die mittlere Grundstellung wird bevorzugt über einen nicht weiters dargestellten Sensor überwacht. - Um ein möglichst hohes Lagervolumen im Lagersystem
1 zu erreichen, ist ein kompakt aufgebautes Lastaufnahmemittel21 mit niedrigem Eigengewicht erforderlich, dessen Aufbau in den gemeinsam beschriebenen6 und7 in Zusammenschau mit der3 erläutert wird. Dieses weist zwei Teleskoparme22 und Tragrahmen23 auf. Die Teleskoparme22 , insbesondere die Tragrahmen23 , sind über die bevorzugt zwei Führungsvorrichtungen41 auf der Hubplattform20 in Längsrichtung der Regalgasse7 relativ zueinander verstellbar ausgebildet und weist jeder der Teleskoparme22 den Mittel- und Oberschlitten24a ,24b auf. Der Tragrahmen23 ist durch ein einstöckig hergestelltes Hohlprofil, beispielsweise aus Blechbiegeteilen in Leichtbauweise oder, wie in6 dargestellt, beispielsweise als ein Stranggussprofil aus Aluminium, hergestellt und weist eine zur Hubplattform20 parallel verlaufende untere Seitenwand80 , eine aufragende, erste und zweite Längsseitenwand81 ,82 , eine zwischen den aufragenden Längsseitenwänden81 ,82 winkelig verlaufende, obere Seitenwand83 auf. An der dem Mittelschlitten24a zugekehrten, ersten Längsseitenwand81 ist zwischen Längsrandbereichen der oberen Seitenwand83 und der unteren Seitewand80 eine Führungseinrichtung84 mit über die gesamte Längserstreckung des Tragrahmens23 angeordneten Seiten- und Höhenführungsbahnen85 ,86 für die Höhen- und Seitenführung des Mittelschlittens24a entlang des Tragrahmens23 vorgesehen. Die Seiten- und Höhenführungsbahnen85 ,86 sind einstückig am Tragrahmen23 angeformt bzw. ausgebildet und durch nutartige Ausnehmungen im Hohlprofil gebildet, insbesondere im Querschnitt U-förmig. An der Längsseitenwand81 des Tragrahmens23 sind auf der dem Mittelschlitten24a zugewandten Seite zwei in Längsrichtung des Tragrahmens23 und im Abstand parallel zueinander verlaufende Seitenführungsbahnen85 angeordnet, wobei jede Seitenführungsbahn85 zwei parallel zueinander und parallel zur ersten Längsseitenwand81 verlaufende, vertikale Seitenführungsflächen87 ausbildet. - Die im Querschnitt U-förmige Höhenführungsbahn
86 ist zwischen den beiden Seitenführungsbahnen85 angeordnet und bildet parallel zueinander und senkrecht zur ersten Längs seitenwand81 verlaufende, horizontale Führungsflächen88 aus und ist an der ersten Längsseitenwand81 einstückig angeformt bzw. von dieser als nutartige Ausnehmung ausgebildet. Aus der6 wird ersichtlich, dass der Tragrahmen23 im Bereich seiner winkelig verlaufenden Seitenwand83 mit bevorzugt einer sich über die gesamte Länge des Tragrahmens23 erstreckenden Aufnahmenut89 für Anbauteile, z.B. Aktoren, Sensoren, versehen ist. In dem die Seitenwände80 bis83 einschließenden Hohlraum können Leitungen für die mechanische und/oder elektrische Energie- und/oder Signalübertragung zwischen dem Lastaufnahmemittel21 und einer zentralen Steuerungseinrichtung untergebracht werden. - Der Oberschlitten
24b ist etwa plattenartig und im Querschnitt etwa C-förmig ausgebildet und beispielsweise aus Blechbiegeteilen in Leichtbauweise oder, wie in6 dargestellt, beispielsweise als ein Stranggussprofil aus Aluminium, gefertigt und weist dieser in Längsrandbereichen auf einer dem Mittelschlitten24a zugekehrten Seite in Längsrichtung und sich über die gesamte Längserstreckung des Oberschlittens24b erstreckende, im Querschnitt U-förmige Seitenführungsbahnen90 mit parallel zueinander und parallel zu den Seitenführungsflächen87 der Seitenführungsbahnen85 des Tragrahmens23 verlaufende Seitenführungsflächen91 auf. Zwischen den in Längsrichtung im Abstand parallel verlaufenden Seitenführungsbahnen90 ist auf einer dem Mittelschlitten24a zugekehrten Seite eine in Längsrichtung und sich über die gesamte Längserstreckung des Oberschlittens24b erstreckende, im Querschnitt U-förmige Höhenführungsbahn92 mit senkrecht zu den Seitenführungsflächen91 verlaufenden, horizontalen Führungsflächen93 ausgebildet. Die Seiten- und Höhenführungsbahnen90 ,92 des Oberschlittens24b , sind durch nutartige Ausnehmungen im Flachprofil gebildet. - Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass die Höhen- und Seitenführungsbahnen
85 ,86 ,90 ,92 des Tragrahmens23 und Oberschlittens24b einen eigenen Bauteil bilden und über ein Befestigungsmittel, z.B. Schrauben, Nieten, einen Kleber, eine Schweißnaht, mit dem Tragrahmen23 und Oberschlitten24b verbunden sind. Jedoch stellt die einstückige Ausbildung die bevorzugte Ausführungsvariante dar. - Der Einsatz von Aluminiumprofilen für den Tragrahmen
23 und/oder Oberschlitten24a bringt den Vorteil der Gewichtsreduzierung des Lastaufnahmemittels21 und können derartige z.B. Aluminiumstranggussprofile mit hoher Fertigungsgenauigkeit hergestellt werden, was sich positiv auf die Laufgenauigkeit und im weiteren Sinne auf die Positioniergenauigkeit bei der Manipulation, z.B. beim Ein- und Auslagern von Ladehilfsmitteln35 und auf die Führungsgenauigkeit zwischen dem Tragrahmen23 und den Mittel- und Oberschlitten24a ,24b auswirkt. - Wie aus der Zusammenschau der
3 ,6 und7 ersichtlich, sind die beiden Oberschlitten24b der Teleskoparme22 an ihren einander gegenüberliegenden Stirnendbereichen mit je einem quer zur Längsrichtung des Oberschlittens24b bedarfsweise verstellbaren und in einer in der6 mit vollen Linien eingetragenen Arbeitsstellung über eine Außenumgrenzung94 des Oberschlittens24b vorragenden Mitnahmeorgan53a ,53b ,54a ,54b versehen. Die zur senkrecht auf die Förderebene39 ausgerichtete und in Ein- bzw. Ausfahrrichtung – gemäß Doppelpfeil34 – der Teleskoparme22 verlaufende Mittelebene symmetrisch gegenüberliegend angeordneten Mitnahmeorgane53a ,53b und54a ,54b der Oberschlitten24b sind mittels einem schematisch dargestellten hydraulischen oder pneumatischen oder bevorzugt elektrischen Stellantrieb95 , insbesondere Servomotor, Schrittschaltmotor, synchron zueinander verstellbar, insbesondere gegenläufig aufeinander zu und voneinander weg bewegbar. Die paarweise gegenüberliegenden Mitnahmeorgane53a ,53b und54a ,54b sind als Klappen ausgebildet. Jede Klappe ist an einer sich oberhalb der Förderebene39 parallel zur Längsrichtung des Oberschlittens24b erstreckenden Achse96 gelagert und um einen Schwenkwinkel zwischen 0° in der Ruhestellung, wie in strichlierten Linien schematisch angedeutet, und etwa 90° in der Arbeitsstellung, wie schematisch in vollen Linien eingezeichnet, verschwenkbar. In der Ruhestellung sind die Mitnahmeorgane53a ,53b ,54a ,54b in eine in einer dem Mittelschlitten24a gegenüberliegenden Längsseitenfläche97 vertieft angeordneten Ausnehmung98 vollständig eingeschwenkt, sodass die Mitnahmeorgane53a ,53b ,54a ,54b innerhalb der Außenumgrenzung94 des Oberschlittens24b liegen. Zur Überwachung der Ruhe- und Arbeitsstellung der ein- bzw. ausgeschwenkten Mitnahmeorgane53a bis54b , ist jedem Mitnahmeorgan53a bis54b im Bereich der Achse96 innerhalb der Ausnehmung98 ein Sensor99 , insbesondere Näherungssensor, zugeordnet. - Wie insbesondere aus der
6 ersichtlich, weist der plattenartige Mittelschlitten24a zwei über einen zur Förderebene39 vertikalen Steg100 miteinander verbundene und um eine parallel zur Förderebene39 verlaufende Ebene etwa symmetrisch ausgebildete, prismenartige Schlittenkörper101 auf. Die Schlittenkörper101 umfassen jeweils zwei in Längsrichtung des Mittelschlittens24a parallel zum Steg100 und über die gesamte Längserstreckung des Mittelschlittens24a verlaufende rippenartige Führungsstege102 . Am Steg100 sind jeweils einander gegenüberliegend, diesen seitlich überragende und senkrecht zu den Führungsstegen102 ausgerichtete, weitere rippenartige Führungsstege103 angeordnet. Auf den Führungsstegen102 ,103 sind Führungsleisten104 , beispielsweise aus Kunststoff, wie Polyamid (PA), befestigt. Die die Führungsleisten104 tragenden Führungsstege102 ,103 des Mittelschlittens24a ragen in die Seiten- und Höhenführungsbahnen85 ,90 ,86 ,92 des Tragrahmens23 und Oberschlittens24b vor, sodass der Tragrahmen23 und die Mittel- und Oberschlitten24a ,24b gleitbeweglich zueinander geführt sind. Die eingesetzten Gleitführungen zwischen dem Tragrahmen23 und Mittel- und Oberschlitten24a ,24b haben den Vorteil, dass einerseits eine hohe Laufruhe und andererseits für die Unterbringung der Gleitführung nur ein kleiner Einbauraum erforderlich ist und dadurch klein gebaute Teleskoparme22 geschaffen werden können. - Der Mittelschlitten
24a ist in bevorzugter Weise durch einen Formteil aus Aluminium oder einem hochfesten Kunststoff, beispielsweise faserverstärktem Kunststoff einteilig hergestellt, wodurch eine Gewichtsreduzierung und hohe Formstabilität erreicht wird. - Der Tragrahmen
23 ist über zumindest einen Zugmitteltrieb für die Ausfahrbewegung in eine erste Richtung des Teleskoparmes22 mit dem Oberschlitten24b verbunden, der um zumindest eine am Mittelschlitten24a angeordnete Rolle105 geführt ist und weist ein Zugmittel, insbesondere einen Riemen106 auf. Der Riemen106 umfasst nicht dargestellte Zugstränge aus elektrisch leitfähigem Material und sind einige der Zugstränge zur Energie- und/oder Signalübertragung über eine Schnittstelle, z.B. Stecker oder Klemmleisten, mit den zentralen Leitungen zur Energie- und/oder Signalübertragung am Tragrahmen23 und am Oberschlitten24b übertragungsfähig verbunden. Somit ist es auf einfache Art und Weise möglich, einen Energie- und/oder Signalaustausch zwischen den im Oberschlitten24b angeordneten Aktoren, z.B. Stellantrieben95 , und/oder Sensoren99 und einer über eine beispielsweise im Tragrahmen23 angeordneten Schnittstelle mit der übergeordneten Steuerungseinrichtung, z.B. Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS), Computersteuerung, vorzunehmen, da die Aktoren95 und/oder Sensoren99 und die Steuerungseinrichtung steuerungstechnisch miteinander verbunden sind. - In den Fig. ist eine bevorzugte Ausführungsvariante der ausgehend von der mittleren Grundstellung auf dem Tragrahmen
23 nach beiden Seiten einzieh- bzw. ausschiebbaren Teleskoparme22 des Lastaufnahmemittels21 gezeigt, bei der der Mittelschlitten24a zwei Rollen105 aufweist, um die zwei voneinander getrennt angeordnete Zugmittel, insbesondere biegeelastische Riemen106 oder Seile umgelenkt werden. Dabei sind die Rollen105 beidseitig zum längsverlaufenden Steg100 in den beiden gegenüberliegenden Stirnendbereichen der Schlittenkörper101 diagonal zueinander versetzt angeordnet. Ein Durchmesser der Rollen105 ist geringfügig größer bemessen als eine zwischen parallel zueinander verlaufenden Längsseitenflächen der Schlittenkörper101 bemessene Breite und werden die Zugmittel zwischen Außenborden an den beiden Rollen105 seitlich geführt. - Wie bereits oben beschrieben, ist jeder Teleskoparm
22 über einen Verstellantrieb in einer horizontalen Ebene quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 in Ausfahrrichtung – gemäß dem in vollen Linien in der7 eingetragenen Pfeil34 – und in eine dieser entgegengesetzte Einfahrrichtung, wie als Pfeil34 schematisch in strichlierten Linien in der7 eingetragen, nach beiden Seiten auf die einander gegenüberliegenden Ein- bzw. Auslagerungsseiten5 der Regale2 ,3 , wie in der1 eingetragen, zustellbar. Der Verstellantrieb umfasst das am Tragrahmen23 gelagerte, über mehrere Abtriebsräder28 und zumindest ein Antriebsrad27 geführte, endlos umlaufende Antriebsorgan26 und das in Form einer Zahnstange ausgebildete und am Mittelschlitten24a befestigte Mitnahmeorgan25 . Eine Antriebskraft wird vom Antriebsorgan26 über das Mitnahmeorgan25 auf die beiden Teleskoparme22 synchron übertragen, wobei abhängig von der veränderbaren Drehrichtung des Antriebsmotors29 , siehe1 , die Teleskoparme22 nach links oder nach rechts, daher beidseitig eingefahren bzw. ausgefahren werden können. - Der zwischen dem Tragrahmen
23 und Oberschlitten24b angeordnete, erste Riemen106 ist mit seinem ersten Ende am Tragrahmen23 und mit seinem zweiten Ende am Oberschlitten24b befestigt und über die erste Rolle105 am Mittelschlitten24a geführt. Der zwischen dem Tragrahmen23 und Oberschlitten24b angeordnete, weitere Riemen106 ist mit seinem ersten Ende am Tragrahmen23 und seinem zweiten Ende am Oberschlitten24b befestigt und über die zweite Rolle105 am Mittelschlitten24a geführt. Die Enden der Riemen106 sind über Befestigungselemente, insbesondere Nieten, am Tragrahmen23 und Oberschlitten24b befestigt. Der Mittelschlitten24a zieht den Oberschlitten24b über die Riemen106 wechselsei tig in doppelter Geschwindigkeit in gleicher Richtung. Zumindest einer dieser Riemen106 weist die Zugstränge aus elektrisch leitfähigem Material auf, wovon einige der Zugstränge zur Energie- und/oder Signalübertragung eingesetzt werden. - In den nachfolgenden
8 bis10 wird die Arbeitsweise für das Einlagern, insbesondere Einschieben, des einzelnen Ladehilfsmittels35 von der Hubplattform20 auf die Lagerfläche36 des Regalfachbodens68 oder der Winkelprofile in ein Regalfach33 und das Auslagern bzw. Herausziehen des einzelnen Ladehilfsmittels35 vom Regalfach33 auf die Förderebene39 der Fördereinrichtung38 erläutert, wobei der Einfachheit halber das Regalfach33 immer nur rechts von der Hubplattform20 und nur die Hubplattform20 des Förderfahrzeuges8 dargestellt ist. Die in den8 und10 eingetragenen Ladehilfsmittel35 sind zur besseren Übersicht in Richtung der Rückseite71 des Regallagers3 versetzt dargestellt. Um das Lagervolumen bestmöglich auszunutzen, ist es jedoch von Vorteil, wenn die der Hubplattform20 zugewendete, vordere Seitenwand73 des Ladehilfsmittels35 und die Ein- bzw. Auslagerungsseite5 des Regallagers3 fluchtend verlaufen oder diese vom Ladehilfsmittel35 geringfügig überragt wird. - Arbeitsweise Auslagerung
- Wie in den gemeinsam beschriebenen
8 und9 ersichtlich, soll ein am gassennahen, ersten Abstellplatz31 abgelegtes Ladehilfsmittel35 mittels dem zumindest zwei in Einlagerrichtung – gemäß Pfeil30 – hintereinanderliegend angeordnete Abstellplätze31 ,32 anfahrbaren Lastaufnahmemittel21 , insbesondere den Teleskoparmen22 , auf die Hubplattform20 verlagert, insbesondere verschoben werden. Dazu ist es vorerst erforderlich, die Hubplattform20 vor dem betreffenden Regalfach33 in Gassenrichtung – gemäß Doppelpfeil11 – und in zur Aufstandsfläche14 (siehe1 ) senkrechter Richtung derart zu positionieren, dass die Lagerfläche36 , auf der die Ladehilfsmittel35 abgestützt sind, und eine die Hubplattform20 aufweisende Förderebene39 in einer zur Aufstandsfläche14 horizontalen Ebene fluchtend zueinander verlaufen und die Teleskoparme22 zentrisch vor dem auszuschiebenden Ladehilfsmittel35 positioniert sind. Die Teleskoparme22 sind gegenüber der Förderebene39 in senkrechter Richtung versetzt und oberhalb der Förderebene39 angeordnet, sodass diese in einer oberhalb der Lagerfläche36 verlaufenden, horizontalen Ebene in Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – ausgefahren werden können. Während dem Verfahren der Hubplattform20 in vertikaler und horizontaler Richtung, befinden sich die Teleskoparme22 zwischen den die Baubreite76 der Hubplattform20 begrenzenden Begrenzungskanten77 in einer durch strichlierte Linien in der8 angedeuteten, mittleren Grundstellung. - Nachdem die Hubplattform
20 die von der Steuerungseinrichtung vorgegebene Sollposition vor dem Regalfach33 erreicht hat, werden die Paare von Mitnahmeorganen53a ,53b ,54a ,54b , falls diese in eine Arbeitsstellung verschwenkt sind, in ihre Ruhestellung innerhalb der Außenumgrenzung94 der Oberschlitten24b verschwenkt, und ein durch die Hauptabmessung37 parallel zur Längsrichtung der Regalgasse7 vorgegebener Greifabstand50 parallel zur Längsrichtung der Regalgasse7 zwischen den parallel zueinander angeordneten Teleskoparmen22 eingestellt, wozu es erforderlich sein kann, dass die beiden Teleskoparme22 gegenläufig aufeinander zu oder voneinander weg bewegt werden müssen, und darauffolgend die Teleskoparme22 beidseitig neben die quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 verlaufenden Seitenwände51 des Ladehilfsmittels35 synchron verfahren. Wie aus der8 ersichtlich, sind die beiden Teleskoparme22 jeweils in einem Seitenabstand108 quer zur Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – zu den Seitenwänden51 des zentrisch zwischen den Teleskoparmen22 befindlichen Ladehilfsmittels35 ausgefahren und setzt sich der Greifabstand50 aus der Summe der Hauptabmessung37 und den beiden Seitenabständen108 zusammen. - Nach dem Ausfahren der Teleskoparme
22 auf die Ausfahrlänge57a , werden auf der von der Hubplattform20 abgewandten Seite des Ladehilfsmittels35 das Paar von Mitnahmeorganen53a ,53b quer zur Längsrichtung der Oberschlitten24b und in eine in Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – mit dem Ladehilfsmittel35 , insbesondere der von der Hubplattform20 abgewendeten, hinteren Seitenwand73 bzw. Seitenfläche überlappende Position ausgeschwenkt, wonach das Ladehilfsmittel35 vom ersten Abstellplatz31 in den Bereich der Hubplattform20 , insbesondere der nicht weiters dargestellten Fördereinrichtung38 , verschoben wird. Während der Verlagerungsbewegung des Ladehilfsmittels35 vom Regalfach33 in Richtung zur Hubplattform20 , hintergreifen also die Mitnahmeorgane53a ,53b das Ladehilfsmittel35 und sind die Mitnahmeorgane53a ,53b an der hinteren Seitenwand73 abgestützt. Die Seitenabstände108 sind auch während der Verlagerungsbewegung zwischen dem Regalfach33 und der Hubplattform20 eingestellt. Wie in strichlierte Linien eingetragen, kann vor der Verlagerungsbewegung des Ladehilfsmittels35 zusätzlich zu dem, im von der Hubplattform20 abgewandten Stirnendbereich der Teleskoparme22 in die Arbeitsstellung verstellten Paar von Mitnahmeorganen53a ,53b , auch das, im der Hubplattform20 zugewandten Stirnendbereich der Teleskoparme22 angeordnete Paar von Mitnahmeorganen54a ,54b quer zur Längsrichtung der Oberschlitten24b und in eine in Einfahrrichtung – gemäß strichliertem Pfeil34 – mit dem Ladehilfsmittel35 überlappende Position verstellt, insbesondere verschwenkt werden. - Die Ausfahrlänge
57a der Teleskoparme21 bestimmt sich durch die Hauptabmessung58 quer zur Längsrichtung der Regalgasse7 , zuzüglich eines in Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – bemessenen Mindestabstandes110 zwischen einer den Mitnahmeorganen53a ,53b zugekehrten, hinteren Seitenwand73 des Ladehilfsmittels35 und den Mitnahmeorganen53a ,53b . Der Mindestabstand110 wird von der übergeordneten Steuerungseinrichtung vorgeben und beträgt zwischen 2 mm und 30 mm. Dadurch kann sichergestellt werden, dass während der Verstellung der Mitnahmeorgane53a ,53b in die Arbeitsstellung, selbst bei deformierten Seitenwänden51 ,73 des Ladehilfsmittels35 , diese nicht gegen die Seitenwände51 geschwenkt werden und somit eine Zerstörung des Ladehilfsmittels35 bzw. der Teleskoparme22 verhindert wird. - Wurde das zumindest eine Paar von Mitnahmeorganen
53a ,53b verschwenkt, wird das Ladehilfsmittel35 auf die nicht dargestellte Fördereinrichtung38 aufgeschoben, wobei während des Rückhubes der Teleskoparme22 , diese in Umlauf versetzt wird. Die Umlaufgeschwindigkeit der Fördereinrichtung38 , insbesondere des Bandförderers, ist zur Einfahrgeschwindigkeit bzw. Verfahrgeschwindigkeit der Teleskoparme22 synchronisiert. - Ist das Paar der Mitnahmeorgane
54a ,54b nicht bereits im Bereich des Abstellplatzes31 ausgeschwenkt worden, werden diese während der Einfahrbewegung der Teleskoparme22 und der Verlagerungsbewegung des Ladehilfsmittels35 zwischen dem Abstellplatz31 und der Hubplattform20 aus der Ruhestellung in die Arbeitsstellung verstellt. - Je nach der bevorstehenden weiteren Manipulation des Ladehilfsmittels
35 , wird dieses in ein anderes unbelegtes Regalfach33 des selben Regallagers3 oder in das andere Regallager2 oder an eine vorbestimmte Abstellposition oder eine nicht weiters dargestellte, das Lagersystem1 umfassende Ausgabestelle, wie Abfördereinrichtung, oder zu einem zu Rangierzwecken dienenden kleinen Zwischenlager transportiert. Während der Verfahrbewegung der Hubplattform20 mit dem darauf abgelegten Lastaufnahmemittel35 , wie in9 dargestellt, werden in bevorzugter Weise die beiden Paare von Mitnahmeorganen53a ,53b und54a ,54b in der Arbeitsstellung gehalten, wodurch ein sicherer Transport selbst bei hohen Verfahrgeschwindigkeiten des Förderfahrzeuges8 erreicht, insbesondere ein Absturz des Ladehilfsmittels35 verhindert wird. - Um Fehlfunktionen zu vermeiden, ist das Ladehilfsmittel
21 mit nicht gezeigten Sensoren versehen, mit denen die Belegung der Regalfächer33 , insbesondere der Abstellplätze31 ,32 festgestellt werden kann. Die Sensoren sind zweckmäßig an den Stirnendbereichen der Teleskoparme22 befestigt. Ferner sind in den Stirnendbereichen beider Teleskoparme22 nicht gezeigte Sensoren zur Kontrolle des zwischen der Ein- bzw. Auslagerungsseite5 der Regale2 ,3 und einer Begrenzungskante77 ausgebildeten Abstandsspaltes78 während der Verlagerung des Ladehilfsmittels35 zwischen der Hubplattform20 und dem Regalfach33 angeordnet. Der Sende- bzw. Empfangsstrahl111 ist quer zur Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – ausgerichtet. - Für die Überwachung des Belegungszustandes der Fördereinrichtung
38 , ist auf der Hubplattform20 im Nahbereich der Paare von Mitnahmeorganen53a ,53b und54a ,54b der eingefahrenen Teleskoparme22 jeweils zumindest eine Lichtschranke angeordnet. Die Sende- bzw. Empfangsstrahlen112 der Lichtschranken sind quer zur Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – ausgerichtet. - So kann beispielsweise eine Verlagerung eines Ladehilfsmittels
35 vom Regalfach33 auf die Hubplattform20 als abgeschlossen betrachtet werden, wenn die Sende- bzw. Empfangsstrahlen112 beider Lichtschranken die Anwesenheit eines Ladehilfsmittels35 auf der Hubplattform20 erfassen und gegebenenfalls der Sende- bzw. Empfangsstrahl111 im Abstandsspalt78 nicht mehr unterbrochen ist, worauf festgestellt wurde, dass sich das Ladehilfsmittel35 vollständig auf der Hubplattform20 bzw. auf dem Endlosförderer befindet und die Hauptachsen des Förderfahrzeuges8 wieder bewegt werden können. - Arbeitsweise Einlagerung
- Gemäß
10 wird das eine Ladehilfsmittel35 von der Hubplattform20 an einen der in Einlagerrichtung – gemäß Pfeil30 – hintereinanderliegenden Abstellplätze31 ,32 im Regalfach33 eingelagert bzw. eingeschoben. In der gezeigten Ausführung wird jedoch davon ausgegangen, dass das Ladehilfsmittel35 auf dem gassenfernen Abstellplatz32 abzulegen ist. Soll das auf der nicht weiters dargestellten Fördereinrichtung38 befindliche Ladehilfsmittel35 an den Abstellplatz32 abgegeben werden, wird die Hubplattform20 in der oben beschriebenen Weise in eine von der zentralen Steuerungseinrichtung vorgegebene Sollposition vor dem Regalfach33 verstellt. Gleichzeitig wird mit der Ausfahrbewegung in Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – der Teleskoparme22 , wiederum die Fördereinrichtung38 betätigt und das einzulagernde Ladehilfsmittel35 von der Fördereinrichtung38 in Einlagerrichtung – gemäß Pfeil30 – in das Regalfach33 und mittels den Teleskoparmen22 des Lastaufnahmemittels21 an den Abstellplatz32 abgeschoben. Während der Verlagerungsbewegung des Ladehilfsmittels35 zwischen der Hubplattform20 und dem Regalfach33 , kann beispielsweise das von der Hubplattform20 abgewendete Paar von Mitnahmeorganen53a ,53b aus der Arbeitsstellung in die Ruhestellung verstellt, insbesondere verschwenkt werden, während das in Ausfahrrichtung – gemäß Pfeil34 – betrachtet, der Hubplattform20 zugewendete Paar von Mitnahmeorganen54a ,54b bis zum Erreichen der Sollabstellposition am Abstellplatz32 in der mit dem Ladehilfsmittel35 überlappenden Position verstellt bleibt. Nachdem die Sollabstellposition für das Ladehilfsmittel35 erreicht wurde, wird das Paar von Mitnahmeorganen54a ,54b in die Ruhestellung verschwenkt und kann gleichzeitig oder während der Einfahrbewegung der Teleskoparme22 in Einfahrrichtung – gemäß strichliertem Pfeil34 – zwischen dem Abstellplatz32 und der Hubplattform20 das Paar von Mitnahmeorganen54a ,54b in die Ruhestellung verschwenkt werden. - Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass in den Fig. die Teleskoparme
22 zur besseren Übersicht nur mit einem Mittelschlitten24a und einem Oberschlitten24b dargestellt wurden, vielmehr aber aufgrund der geforderten hohen Stabilität und großen Ausfahrlänge57b der Teleskoparme22 , diese mehrere, beispielsweise zwei, drei Mittelschlitten24a und/oder mehrere, beispielsweise zwei, drei Oberschlitten24b aufweisen können. - Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten des Lagersystems
1 , wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmög lichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich sind, vom Schutzumfang mitumfasst. - Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Ausbaus des Lagersystems
1 dieses bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden. -
- 1
- Lagersystem
- 2
- Regallager
- 3
- Regallager
- 4
- 5
- Ein- bzw..Auslagerungsseite
- 6
- 7
- Regalgasse
- 8
- Förderfahrzeug
- 9
- Führungsbahn
- 10
- Führungsbahn
- 11
- Gassenrichtung
- 12
- Fahrwerk
- 13
- Fahrwerk
- 14
- Aufstandsfläche
- 15
- Decke
- 16
- Antriebsanordnung
- 17
- Mast
- 18
- Führungsanordnung
- 19
- Hubantrieb
- 20
- Hubplattform
- 21
- Lastaufnahmemittel
- 22
- Teleskoparm
- 23
- Tragrahmen
- 24a
- Mittelschlitten
- 24b
- Oberschlitten
- 25
- Mitnahmeorgan
- 26
- Antriebsorgan
- 27
- Antriebsrad
- 28
- Antriebsrad
- 29
- Antriebsmotor
- 30
- Ein- bzw. Auslagerrichtung
- 31
- Abstellplatz
- 32
- Abstellplatz
- 33
- Regalfach
- 34
- Ein- bzw. Ausfahrrichtung
- 35
- Ladehilfsmittel
- 36
- Lagerfläche
- 37
- Hauptabmessung
- 38
- Fördereinrichtung
- 39
- Förderebene
- 40
- Verstelleinrichtung
- 41
- Führungsvorrichtung
- 42
- Antriebsanordnung
- 43
- Führungsleiste
- 44
- Führungsnut
- 45
- Stellmittel
- 46
- Antrieb
- 47
- Befestigungsanordnung
- 48
- Lasttrum
- 49
- Leertrum
- 50
- Greifabstand
- 51
- Seitenwand
- 52
- Spalt
- 53a
- Mitnahmeorgan
- 53b
- Mitnahmeorgan
- 54a
- Mitnahmeorgan
- 54b
- Mitnahmeorgan
- 55
- 56
- 57a
- Ausfahrlänge
- 57b
- Ausfahrlänge
- 58
- Hauptabmessung
- 59
- Tiefe
- 60
- 61
- 62
- 63
- 64
- 65
- 66
- 67
- Regalsteher
- 68
- Regalfachboden
- 69
- 70
- 71
- Rückseite
- 72
- Länge
- 73
- Seitenwand
- 74
- 75
- Gassenbreite
- 76
- Baubreite
- 77
- Begrenzungskante
- 78
- Abstandspalte
- 79
- Distanz
- 80
- untere Seitenwand
- 81
- Längsseitenwand
- 82
- Längsseitenwand
- 83
- obere Seitenwand
- 84
- Führungseinrichtung
- 85
- Seitenführungsbahn
- 86
- Höhenführungsbahn
- 87
- Seitenführungsfläche
- 88
- Führungsfläche
- 89
- Aufnahmenut
- 90
- Seitenführungsbahn
- 91
- Seitenführungsfläche
- 92
- Höhenführungsfläche
- 93
- Führungsfläche
- 94
- Außenumgrenzung
- 95
- Stellantrieb
- 96
- Achse
- 97
- Längsseitenfläche
- 98
- Ausnehmung
- 99
- Sensor
- 100
- Steg
- 101
- Schlittenkörper
- 102
- Führungssteg
- 103
- Führungssteg
- 104
- Führungsleiste
- 105
- Rolle
- 106
- Riemen
- 107
- 108
- Seitenabstand
- 109
- 110
- Mindestabstand
- 111
- Sende- und Empfangsstrahl
- 112
- Sende- und Empfangsstrahl
Claims (12)
- Lagersystem (
1 ) mit Regallagern (2 ,3 ), einem zwischen den Regallagern (2 ,3 ) entlang einer von einander zugewendeten Ein- bzw. Auslagerseiten (5 ) begrenzten Regalgasse (7 ) in Gassenrichtung (11 ) rechnergesteuert vefahrbaren Förderfahrzeug (8 ), bei dem die Regallager (2 ,3 ) vertikal übereinander und horizontal nebeneinander angeordnete Regalfächer (33 ) ausbilden und das Förderfahrzeug (8 ) eine ausschließlich vertikal verstellbare Hubplattform (20 ) und ein auf dieser angeordnetes Lastaufnahmemittel (21 ) mit zwei von der Ein- bzw. Auslagerseite (5 ) in das Regalfach (33 ) der Regallager (2 ;3 ) einfahrbaren Teleskoparmen (22 ) zum Ein- bzw. Auslagern eines Ladehilfsmittels (35 ) aufweist, wobei jedes Regalfach (33 ) der Regallager (2 ;3 ) in Ausfahrrichtung (34 ) der Teleskoparme (22 ) zumindest zwei hintereinander liegende Abstellplätze (31 ,32 ) für ein auf beiden Abstellplätzen (31 ,32 ) abstellbares oder zumindest zwei jeweils auf einem Abstellplatz (31 ,32 ) abstellbare Ladehilfsmittel (35 ), z.B. Behälter, Kästen und dgl., ausbilden und mittels den Teleskoparmen (22 ) der gassennahe, erste oder gassenferne, zweite Abstellplatz (31 ,32 ) im Regallager (2 ,3 ) anfahrbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine maximale lichte Gassenbreite (75 ) zwischen den Ein- bzw. Auslagerseiten (5 ) der Regallager (2 ,3 ) nur geringfügig größer ausgebildet ist als die maximale Hauptabmessung (58 ) des ein- und auszulagernden Ladehilfsmittels (35 ) quer zur Längsrichtung der Regalgasse (7 ) und etwa dem 1,05-fache bis 1,3-fache der maximalen Hauptabmessung (58 ) des Ladehilfsmittels (35 ) entspricht und dass das Lastaufnahmemittel (21 ) zwei Tragrahmen (23 ) und die jeweils an diesen gelagerten Teleskoparme (22 ) umfasst und jeder Teleskoparm (22 ) zumindest einen Mittel- und Oberschlitten (24a ,24b ) aufweist, die zu dem Tragrahmen (23 ) und zueinander relativ verstellbar sind und auf den Oberschlitten (24b ) paarweise gegenüberliegende, quer zur Längsrichtung der Oberschlitten (24b ) aus einer sich innerhalb von in den Oberschlitten (24b ) vertieften Ausnehmungen (98 ) befindlichen Ruhestellung in eine über die Außenumgrenzung (94 ) der Oberschlitten (24b ) vorragende Arbeitsstellung verstellbare Mitnahmeorgane (53a ,53b ,54a ,54b ) angeordnet sind, wobei beim Auslagern des Ladehilfsmittels (35 ) vom Regalfach (33 ) auf die Hubplattform (20 ) die Teleskoparme (22 ) zu beiden Seiten neben dem auszulagernden Ladehilfsmittel (35 ) verfahrbar sind und das Paar von Mitnahmeorganen (53a ,53b ,54a ,54b ) eine in Ausfahrrichtung (34 ) der Teleskoparme (22 ) hintere Seitenwand (73 ) des am gassennahen, ersten Abstellplatz (31 ,32 ) und/oder gassenfernen, zweiten Abstellplatz (31 ,32 ) abgestellten Ladehilfsmittels (35 ) formschlüssig hintergreift. - Lagersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptabmessung (
58 ) des Ladehilfsmittels (35 ) einer Länge des Ladehilfsmittels (35 ) entspricht und dass die Länge etwa zwischen 200 mm und 1200 mm, insbesondere zwischen 400 mm und 1000 mm, beispielsweise 600 mm, beträgt. - Lagersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptabmessung (
58 ) des Ladehilfsmittels (35 ) einer Breite des Ladehilfsmittels (35 ) entspricht und dass die Breite etwa zwischen 200 mm und 1200 mm, insbesondere zwischen 400 mm und 1000 mm, beispielsweise 600 mm, beträgt. - Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ein- bzw. auszulagernden Ladehilfsmittel (
35 ) unterschiedliche Hauptabmessungen (58 ) quer zur Längsrichtung der Regalgasse (7 ) aufweisen und die Regalgasse (7 ) mit einer annähernd einer maximalen Hauptabmessung (58 ) des Ladehilfsmittels (35 ) entsprechenden lichten Gassenbreite (75 ) ausgebildet ist. - Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die ein- bzw. auszulagernden Ladehilfsmittel (
35 ) gleiche Hauptabmessungen (58 ) quer zur Längsrichtung der Regalgasse (7 ) aufweisen und die Regalgasse (7 ) mit einer annähernd dieser Hauptabmessung (58 ) des Ladehilfsmittels (35 ) entsprechenden lichten Gassenbreite (75 ) ausgebildet ist. - Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die maximale lichte Gassenbreite (
75 ) etwa dem 1,1-fachen bis 1,2-fachen, beispielsweise dem 1,15-fachen, der Hauptabmessung (58 ) des Ladehilfsmittels (35 ) entspricht. - Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubplattform (
20 ) zur Aufnahme von nur einem Ladehilfsmittel (35 ) ausgebildet ist. - Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ladehilfsmittel (
35 ) im wesentlichen parallel zueinander und parallel zur Ausfahrrichtung (34 ) der Teleskoparme (22 ) vertikale, ebene Seitenwände (51 ) aufweist und mittig zwi schen den ein- und ausfahrbaren Teleskoparmen (22 ) des Lastaufnahmemittels (21 ) transportierbar ist und dass beim Ein- und Auslagern des Ladehilfsmittels (35 ) von der Hubplattform (20 ) in das Regalfach (33 ) bzw. vom Regalfach (33 ) auf die Hubplattform (20 ) die beiden Teleskoparme (22 ) jeweils in einem Seitenabstand (108 ) zu den Seitenwänden (51 ) aus- und einfahrbar sind. - Lagersystem nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskoparme (
22 ) jeweils an ihren stirnseitigen Endbereichen mit den aus der Ruhestellung in die Arbeitsstellung verstellbaren Mitnahmeorganen (53a ,53b ,54a ,54b ) versehen sind und die Mitnahmeorgane (53a ,53b ,54a ,54b ) in Bezug auf eine zwischen den Teleskoparmen (22 ) parallel verlaufenden, vertikalen Mittelebene symmetrisch angeordnet sind. - Lagersystem nach Anspruch 1 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskoparme (
22 ) mit mindestens einem Verstellantrieb gekuppelt und in Bezug auf die Hubplattform (20 ) nach beide Richtungen teleskopartig ausziehbar sind. - Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragrahmen (
23 ) mit den Teleskoparmen (22 ) auf der Hubplattform (20 ) in Längsrichtung der Regalgasse (7 ) relativ zueinander verstellbar angeordnet sind. - Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Tragrahmen (
23 ) und Oberschlitten (24b ) über zwei Riemen (106 ) miteinander gekoppelt sind und die Riemen (106 ) jeweils um an den, in Ausfahrrichtung (34 ) der Teleskoparme (22 ) gegenüberliegenden Enden des Mittelschlittens (24a ) gelagerte Rollen (105 ) umgelenkt sowie mit ihren ersten freien Enden am Tragrahmen (23 ) und ihren zweiten freien Enden am Oberschlitten (24b ) befestigt sind, wobei die Riemen (106 ) Zugstränge aufweisen und zumindest von einem Riemen (106 ) einige der Zugstränge zur Energie- und/oder Signalübertragung aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet sind.
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