-
Maschinell lesbarer Kundenausweis ftir Datenerfassungsgeräte von
Verkaufsautomaten Die Erfindung bezieht sich auf einen maschinell lesbaren Kundenausweis
für eine durch Kundenausweise eines Ausweissystems bargeldlos in Betrieb setzbare
Selbstbedienungsanlage, wie zum Beispiel Zapfsäulen, vermittels eines Datenerfassungsgerätes,
das auf als Codedarstellung am Kundenausweis angeordnete, abtastbare Markierung
anspricht.
-
Ze sind durch ein entaprechendes Datenerfassungsgeräte maschinell
lesbare Kundenausweise in Form von Karten oder dergleichen bekannt, auf denen die
Jeweiligen Eundennummern ausschließlich durch Lochungen bestimmter Oodierungen dargestellt
sind. Derartige Kundenausweise lassen sich von Jedermann sehr leicht herstellen
oder nachbilden, da die Funktion lediglich durch die Anordnung der Lochungen festgelegt
ist. Bs besteht daher keine Sicherheit gegen Fälschungen, und solche Ausweise sind
deshalb nur für einen sehr kleinen Benutzerkreis einsetzbar.
-
Es sind ferner mit einem entsprechenden Datenerfassungsgerät zusammenwirkende
Kundenausweise in Form eines Stabes bekannt, in den Permanentmagnete eingelassen
sind, die beim Einfahren des Stabes in die Lesevorrichtung es Datenerfassungsgerätes
vermittels ihrer Magnetfelder das Gerät betätigen. i)uieh die räumliche Anordnungsweise
der Permanentmagnete werden bestimmte Kundennummern codiert. Auch derartige Kundenausweise
sind nicht fälschungssicher, aa die Permanentmagnete in ihrer Funktion eindeutig
festgelegt sind und in ihrer eindeutig bestimmbaren Lage sichtbar sind oder bei
nach außen hin verdeckt er Anordnung in dem Stab auf' einfache Weise sichtbar zu
machen sind, so daß sie von jedermann aus einem Stab und eingelassenen Permanentmagneten
nachgeahmt werden können.
-
Weiterhin sind Kundenausweise in Form eines flachen Schiebers bekannt,
dessen vordere, in eine entsprechende Lasevorrichtung eines Datenerfassungsgerätes
einzuführende Rante verschieden tiefe Ausschnitte zur Codedaratellung besitzt. Die
Form der verschieden tiefen Ausschnitte an der Vorderkante des Schiebers ist funktionsbestimmend,
sie ist eindeutig bestimmbar und somit leicht nachbildbar. Zwar ist der Schieber
in einer geschlossenen Kassette mit einer selbsttätig durch Federkraft sich schließenden
und in geschlossenem Zustand selbsttätig verriegelten Fallklappe untergebracht,
wobei di.
-
Verriegelung der Fallklappe bei; Einführen der Kassette in die Lesevorrichtung
durch Magnete aufgehoben wird und danach der Schieber mittels eines aus der Kassette
herausgeführten Griffes in die Lesevorrichtung hineingeschoben werden kann. Es kann
jedoch nicht verhindert werden, daß die Kassette der Lesevorrichtung entnommen.
-
wird, während der codierte Schieber noch nicht völlig in die kassette
zurückgeführt ist, so daß durch die noch nicht vollzogene Verriegelung der Fallkiappe
der codierte Schieber von außen zugänglich bleibt und gefälscht werden kann. Auch
sind die die Kassette zusammenhaltenden Verbindungen jederzeit lösbar und erneut
anwendbar, ohne dadurch den Kundenausweis zu zerstören oder seine Funktion zu beeinträchtigen
so daß der in der. Kassette befindliche codierte schieber Verändert oder ausgewechselt
werden kann. Außerdem können die Schaltfunktionen in der Lesevorrichtung auch durch
anaere nachgeahmte Gegenstände als den in der Kassette befindlichen Schieber ausgelöst
werden. Darüberhinaus sind auch diese Kundenausweise nicht für verschiedene Kundenkreise
verwendbar..:.
-
Denn bei einheitlicher äußerer Bauform 1äYst sich jede Selbstbedienungsanlage
in Betrieb-setzen, deren Datenerfassungsgerät die passende Lesevorrichtung enthält,
80 daß die Inbetriebsetzung einer bestimmten Selbstbedienungsanlage durch Ausweisbesitzer
möglich iat, die nicht als Kunden dieser Selbstbedienungsanlage
registriert
sind. Es können z. B. Kunden von Selbstb edi enungs-Tankanlagen einer bestimmten
Mineralölges ellschaft Selbstbedienungs-Tankanlagen einer anderen Mineralölgeselischaft
benutzen, was aber notwendigerweise ausgeschlossen und unterbindbar sein muß.
-
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, die Nachteile der bekannten
Kundenausweise zu vermeiden und einen fälschungssicheren Kundenausweis zu schaffen
und es feinei zu ermöglichen, daß unter Beibehaltung einer gemeinsamen äußeren Bauform
des Kundenausweises eine beliebig große Zahl verschiedener Ausweissysteme vorgesehen
werden kann, wobei jedes einzelne Ausweissystem eines bestimmten Kundenkreises zwar
eine begrenzte, aber sehr große Zahl verschiedener Kundenausweise aufweist.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Kandenausweis
aus zwei durch eine Zwischenschicht unlösbar taiteinander verbundenen undurchsichtigen
Kunststoffträgerplatten besteht, zwischen denen eine elektrische Schaltung eingebetst
ist, daß er mit außnliegenden Kontaktzungen versehen ist, die in einer wenigstens
innerhalb eines Ausweissystems einheitlichen Anordnungsweise an dem Kundenausweis
angeordnet sind, und daß von diesen Kontaktzungen einig. von einem entsprechenden
Datenerfassungsgerät kontaktierbare
elektrische Eingänge und einige
elektrische Ausgänge des Kundenausweises sind, wobei bestimmte Ausgangs-Kontaktzungen
im Innern des Kundenausweises über die elektrische Schaltung mit Eingangs-Kontaktzungen
verbunden sind.
-
Die Kunststoffplatten können beispielsweise aus Epoxydharz bestehen
und mittels Polyesterharz unlösbar miteinander verklebt sein, und die Kontakt zungen
können aus zeilenweise auf den Außenflächen der Kunststoffträgerplatten angeordneten
elektrisch leitenden Metallflächen bestehen; Beim EinfUhlen des Kundenausweises
in eine entsprechende Lesevorrichtung eines Datenerfassungsgerätes (elektronischen
Prozessrechners)werden die Kontaktzungen des Kundenausweises von Schleifkontakten
der Lesevorrichtung berührt. Je nach der bei einem Xundenausweis vorgenommenen Verbindung
von Ausgangs-Kontaktzungen mit Singangs-Kontakt zungen können an den Ausgangs-Kontäktzungen
während des Auslesevorganges des Kundenausweises elektrische Spannungen abgenommen
oder nicht abgenommen werden. Dabei hat jede Ausgangs-Kontaktzunge des Kundenausweises
einen: bestimmten, ihr zugeordneten Zahlenwert eines innerhalb eines Ausweissysteme
gleichen Codes, und durch Addition aller von dem Datenerfassungsgerät vermittels
abnahmen feststellbarer einzelnen Zahlenwerte wird eine dem Kundenausweis zugehörige
bestimmte Nummer dargestellt, die zusammen mit der aus der Selbstbedienungsanlage
entnommenon Warenmenge von dem Datenerfassungsgerät auf
einem maschinell
verarbeitbaren Datenträger registriert wird.
-
Dieser arfindungsgemäße Kunaenausweis schließt die Gefahr und Möglichkeit
von Fälschungen aus. Denn die einzelnen Ausweise eines Ausweissystems sind äußerlich
untereinander gleich und ihre äußere Form ist nicht funktionsbestimmend.
-
Weder ist die Ausbilu;rng des Ausweises im Innern, d.h.
-
die Art der verwendeten elektrischen Schattung und deren Verbindung
mit diesen oder Jene Kontaktzungen zu sehen, noch ist der Ausweis ohne mechanische
Zerstörung, bei der der Aufbau der Schaltung im Innern des Ausweises nicht mehr
erkennbar ist, in eine einzelnen Bestandteile zerlegbar. Es ist äußerlich nicht
erkennsar und nicht feststellbar, welche Kontaktzungen Qie elektrischen fingEnge
und welche Kontaktzungen uie elektrischen Ausgänge der Schaltung sind, und es ist
erst recht nicht feststellbar, welcher Zahlenwert eines Codes welcher Ausgangs-Kontaktzunge
zugeordnet ist.
-
Eine besonders vorteilhafte Ausbildung aes Kundenausweises besteht
darin, daß auf den Außenflächen, vorzugsweise an parallelen Seitenkanten beider
Trägerplatten zwei Gruppen von Kontaktzungen mit je einer elextrischen Schaltung
auf den Innenflächen der Trägerplatten angeordnet sind und daß innerhalb der einen
Kontaktzungengruppe diejenigen Ausgangs-Kontaktzungen über die zugehörige Schaltung
mit einer Eingangs-Kontaktzunge
verbunden sind, deren ihnen zugeordnete
Zahlenwerte eines verwendeten Codes eine dem Kundenausweis zugehörige Kundennummer
darstellen, und innerhalb der anderen Kontaktzungengruppe diejenigen Ausgangs-Kontaktzungen
über die zugehörige Schaltung mit einer Eingangs-Kontaktzunge verbunden sind, deren
ihnen zugeordnete Zahlenwerte des Codes eine die Kundennummer zu einer für ein Ausweissystem
konstanten Prüfnummer komplementierende zweite Nummer darstellen. Dieser Kundenausweis
ist extrem fälschungssicher, da an ihm nicht feststellbar ist, welche codierten
Zahlenwerte die Kontaktzungen beider Kontaktzungengruppen haben, ob die zweite Nummer
als Summand oder als Subtrahent uie Kundennummer zu einer konstanten Prüfnummer
komplementiert und welches überhaupt die für ein Ausweissystem iltige Prüfnummer
ist, die der Geheimhaltung unterliegt und nach aeren richtiger Errechnung durch
das Datenerfassungsgerät erst die Selbstbedienungsanlage zur Benutzung freigeschaltet
wird. Ein weiterer großer vorteil dieses Kundenausweises besteht darin, daß er nicht
nur unter Beibehaltung einer gemeinsamen äußeren Bauform in großer Zahl fWr das
Ausweissystem eines Kundenkreises verwendbar ist sondern ohne jegliche Abwanderung
seiner äußeren Bauform ftir eine beliebig große Zahl verschiedener weiterer Ausweissystem
anwendbar ist, ohne daß jedoch eine Benutzung des Kundenausweises eines Ausweissystems
bei einem anderen Ausweissystem möglich wäre, da eine beliebig große Zahl von aus
Kundennummern
und zweiten Nummern kombinierbaren Prüfzahlen zur
Verfügung steht und jedem Ausweissystem eine individuelle geheime Prüfzahl zugeordnet
werden kann. Eine weitere besonders zweckmäßige Ausgestaltung des Kundenausweises
besteht darin, daß ii Ausweisinneren ein Schaltelement-vorzugsweise aus eines Transistor
oder aus mehreren Transistoren oder aus einen oder mehreren Transistoren in Verbindung
nit einer oder mehreren Dioden bestehend - als Eestandteil der elektrischen Schaltung
angeordnet ist, durch das die elektrischen Ausgangssignale an den Kontakt zungen
im Zusammenwirken mit dem Datenerfassunggerät verändert werden können. Die Änderung
der Ausgangssignale stellt eine weitere Prüfung der Ausweiseigenschaften und somit
Erkennungsmöglichkeit bei gefälschten Ausweisen dar, so daß selbst Nachbauversuche
zwecks Herstellung von Aueteisduplikaten wegen der nicht erkennbaren Arbeitsweise
des Schaitelements zu keinem brauchbaren Resultat führen können.
-
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der ein
Ausführungsbeispiel eines Kundenausweises nach der Erfindung dargestellt ist, und
zwar zeigt Fig. 1 eine Ansicht des Kundenausweises in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 und 3 die Innenflächen des aufgeschnittenen Kundenausweises; Fig. 4 in schematischer
Darstellung den Kundenausweisteil der Fig. 2 im Zusammenwirken nit eines Datenerfassungsgerät.
-
Der Kundenausweis besteht aus zwei undurchsichtigen Kunststoffträgerplatten
i und 2 (Fig. 1), die durch eine isolierende Zwischenschicht 3 unlösbar miteinander
verbunden sind. Der Ausweis ist mit einem Ausschnitt 4 versehen* der zum Verriegeln
des Ausweises in der Lesevorrichtung eines Datenerfassungsgerätes während des Lesevorganges
dient. Die Trägerplatten 1 und 2 sind an parallelen Seitenkanten mit außenliegenden
Kontaktzungen 5 bzw. 6 in Form von zeilenartig angeordneten und eingelassenen elektrisch
leitenden MetallflSchen versehen.
-
Die Kontaktzungengruppen 5 und 6 stehen mit Je einer elektrischen
Schaltung in Verbindung, die zwischen die
beiden Trägerplatten
1 und 2 eingebettst sind und sich, durch die Zwischenschicht 3 gegeneinander isoliert,
auf den Innenflächen der Trägerpiatten 1 u:d 2 befinden (Fig. 2 und 3). Der einfachereren
und übersichtlicheren Darstellung halber sind in Fig. 1 nur einige wenige Kontaktzungen
5 bzw. t> dargestellt. Wie noch erläutert wird, dienen die Kontaktzungen 5 der-Trägerplatte
1 in Verbindung mit ihrer zugehörigen Schaltung zur codierten Darstellung der jeweiligen
Kundennummer des Ausweises und die Kontaktzungen 6 der Trägerplatte 2 in Verbindung
mit ihrer zugehörigen Schaltung zur gleichartig codierten Darstellung einer zweiten
Nummer, die sich bei einer bestimmten Kundennummer komplementär zu der von dem Datenerfassungsgerät
zu errechnend en Prüfnummer verhält.
-
Die elektrische schaltung auf der Innenfläche der Trägerplatte 1 (Fig.
2) weist einen Transistor 35 auf, dessen Collektoranschluß mit der Eingangs-Kontaktzunge
32, dessen Baaisanschluß mit der Kontaktzunge 34 und dessen Emitteranschluß mit
aer Kontaktzunge 33 verbunden ist.
-
Mit der Eingangs-Kontaktzunge 32 ist ferner eine Leitung 36 verbunden.
Mit einer zweiten Eingangs-Kontaktzunge 31 ist eine Leitung 37 verbunden. Die übrigen
beim Ausführungsbeispiel der Fig. 2 dargestellten acht Kontaktzungen sind Ausgangs-Kontaktzungen,
denen je ein bestimmer Zahlenwert eines Codes zugeordnet ist. Bei Anwendung beispielsweise
des BCI)-Codes sollen, zur Erläuterung des vorliegenden
Beispiels,
den Kontaktzungen 10 bis 13 in aufsteigender Folge die Potenzen 2° bis 2³ der ersten
Tetrade mit dem Dezimalstellenwert 10° und den Kontaktzungen 20 bis 23 in aufsteigender
Folge die Potenzen 20 bis 23 der zweiten Tetrade mit dem Dezimalstellwert 10¹ zugeordnet
sein. Von diesen Ausgangs-Kontaktzungen sind in Fig. 2 die Kontaktzungen 11, 12
und 20 gemeinsam an die Leitung 37 angeschlossen, so daß diese Kontaktzungen mit
ihren Zahlenwertem 2¹ und 2² der ersten Tetrade und 2° der zweiten Tetrade aufgrund
ihrer Verbindung mit der Eingangs-Kontaktzunge 31 die Kundennummer "16" darstellen,
während die nicht zur Darstellung der Kundennummer benötigten Kontaktzungen 10,
13, 21, 22, und 23 an ile Leitung 3.6 angeschlossen und mit der Eingangs-Kontaktzunge
32 verbunden sind.
-
Die elektrische Schaltung auf der Innenfläche der Trägerplatte 2 (Fig.
25 weist eine Leitung 53 auf, die.
-
mit einer Einagngs-Kontaktzunge 51 verbunden ist. An diese Leitung
53 sind dann, wenn den in Fig. 3 dargestellten acht Ausgangs-Kontaktzungen analog
zu der zur Fig. 2 beschriebenen Weise Zahlenwerte zugeordnet sind und wenn das Ausweissystem
beispielsweise die Prüfnummer "23" hat, von den zur ersten Tetrade mit dem Dezimalstellenwert
10° gehörenden Kontaktzungen 40 bis 43 die Kontaktzungen 40, 41 und 42 mit den Potenzen
2° bis 2² angeschlossen, deren Zahlenwerte zusammen die Komplementärzahl "7" ergeben,
die mit der Kandennammer "16"
addiert die Prüfzahl "23" ergibt.
Eine weitere Ausgangs-Kontaktzunge 52 ist noch vorgesehen, die im Falle eines Iinusvorseichens
bei negativer Komplementärzahl ebenfalls an die Leitung 53 angeschlossen wird.
-
Fig. 4 erläutert das Zusammenwirken de in Fig. 2 dargestellten Trgerplatte
des Kundenausweises mit einem entsprechenden, schematisiert dargestellten 'Batenerfassungsgerät.
Durch Einführen des Ausweises in eine Lesevorrichtung des Datenerfassungsgerätes
bis an einen Anschlag wird eine in den Ausschnitt 4 ies Ausweises eingreifende Verriegellng
ausgelöst, durch die ein elektrischer Schalter betätigt wird, aer die Eingänge 31
und 32 des Ausweises an eine negative elektrische Spannung bei 64 anschließt. Diese
negative Spannung ist bei geschlossenem Transistor an den Ausgängen lo bis 13 und
20 bis 23 des Ausweises abnehmbar. Diese Ausgänge sind im Datenerfassungsgerät mit
den Eingängen eines sogenannten Und-Gatters 62 sowie mit den Eingängen 68 und 69
eines Speichers verbunden. Dieses Und-Gutter 62 gibt bei 67 einen Ausgangsimpuls
ab, wenn an den Eingängen 31 und 32 und dementsprechend an allen vorerwähnten Ausgängen
des Ausweises eine negative Spannung anliegt. Aufgrund dieses Ausgangsimpulses des
Und-Gatters 62 wird der Transistor 35 geöffnet, d. h. es wird eine negative Spannung
an seine Basis 34 angelegt. Der Emitter 33 doe Transistors 35 ist bei 65 positiv
gepolt. Wird nun der
Collektorstrom nach völliger Öffnung des Transistors
nur noch durch den im Collektorkreis liegenden Widerstand 61 begrenzt, erfolgt ein
Spannungsabfall im Collektorkreis auf Null Volt. Dieser Spannungsabfall auf G Volt
erfolgt auch an den Ausgängen 10, 13, 21, 22 und 23, die an den Eingang 32 angeschlossen
sind. Es kann jetzt nur noch an den Ausgängen 11, 12 und 20, die an den Eingang
31 angeschlossen sind, eine negative Spannung abgenommen werden. Die Spannungsdifferenz
zwischen den an den eingang 32 angeschlossenen Ausgängen einerseits und den an den
Eingang 31 angeschlossenen Ausgängen andererseits ist so da groß, daß / durch eindeutig
zwischen logisch "nein" und logisch "ja" unterschieden werden kann. Der angeschlossene
Speicher im Datenerfassungsgerät ist jetzt aufnahmebereit, und es wird von den Ausgängen
logisch "ja" und logisch "nein" in den Speicher übertragen. Damit ist die Kundennummer
gelesen und steht sie im Speicher des .t)atenerfassungsgerätes zur Errechnung der
Prüfnummer zusammen mit der gleichfalls gelesenen, anhand der Fig. 3 beschriebenen
zweiten Summer, sowie zur Freischaltung der Selbstbedienungsanlage und zur anschließenden
Ubertragung in einen maschinell verarbeitbaren Datenträger zur Verfügung.