DE2014434C - Dachrinnenhaltebugel - Google Patents
DachrinnenhaltebugelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Dachrinnenhaltebügel, der an seinem äußeren Ende mit dem äußeren
Längsrand der in ihn einzulegenden Dachrinne in Eingriff steht und der einen den inneren Längsrand
der Dachrinne hakenartig umgreifenden Halter aus Kunststoff aufweist, welcher zu seiner Befestigung in
eine Bohrung des Dachrinnenhaltebügels eingreift.
Bei einem bekannten Dachrinnenhaltebügel dieser Art, der aus Kunststoff besteht, wird der innere
Längsrand der Dachrinne von einem diesen Längsrand hakenförmig umgreifenden Halter aus Kunststoff
festgehalten, der in geeignete Bohrungen des Dachrinnenhaltebügels eingeklebt werden kann.
Wie leicht ersichtlich ist, ist ein derartiger Dachrinnenhaltebügel
zwar korrosionssicher; die Montage der Dachrinne ist aber wegen des Einklebens des
Halters in den Dachrinnenhaltebügel umständlich und zeitraubend. Außerdem gewährleistet auch das Einkleben
dieses Halters in den Dachrinnenhaltebügel keine besonders zuverlässige Befestigung der Dachrinne.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem korrosionsbeständigen Dachrinnenhaltebügel
der eingangs beschriebenen Art den Halter für den inneren Längsrand der Dachrinne auf einfachere und
zuverlässigere Weise festzulegen.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der in die Bohrung des Dachrinnenhaltebügels
eingreifende Teil des Halters aus einem einstückig mit diesem ausgebildeten Dübel besteht, der
durch einen in diesen einzuführenden Bolzen auseinanderspreizbar ist.
Der Halter kann beispielsweise aus einem Polyamid, aus Acetalharz oder aus Polyäthylen bestehen.
Er vermittelt nach dem Einstecken seines Dübels in die Bohrung des Dachrinnenhaltebügels und nach
dem Einschlagen oder Einschrauben des Bolzens in den Dübel einen festen Sitz der Dachrinne im jeweiligen
Dachrinnenhaltebügel, wobei er selbst auch
ίο vollkommen festsitzt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht
darin, daß der Bolzen aus Kunststoff besteht und über einen Kunststoffilm mit dem Halter verbunden
ist. Der Bolzen kann dadurch in demselben Arbeitsvorgang heigestellt werden, in welchem auch
der Halter mit seinem Dübel erzeugt wird. Der Kunststoffilm erlaubt das ungehinderte Eintreiben des
uneehinderte Eintreiben des Bolzens in den Dübel, gegebenenfalls unter Zerstörung des die Verbindung
herstellenden Kunststoffilms.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist darin zu sehen, daß der Bolzen durch eine
Schraube, vorzugsweise durch eine selbstschneidende Schraube, gebildet ist. Wird eine selbstschneidende
Schraube benutzt, so kann diese nach Art einer Holzschraube ausgebildet sein.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß die im Halter zur Aufnahme
des Bolzens vorgesehene Bohrung durchgehend ausgebildet ist, so daß der Bolzen von der
einen oder von der anderen Seite des Halters her einführbar ist.
Schließlich kann die im Halter zur Aufnahme des Bolzens vorgesehene Bohrung auch eine Verengung
aufweisen, um die Spreizung des Dübels beim Einführen des Bolzens zu verstärken.
An Hand der folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung
wird diese näher erläutert.
Es zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten Halters für einen Dachrinnenhaltebügsl,
Fig.2 den Halter nach Fig. 1 in einer anderen Ansicht und
F i g. 3 einen Dachrinnenhaltebügel mit eingebautem Halter für eine im Schnitt gezeigte Dachrinne.
Der an dem Dachrinnenhaltebügel 5 festgelegte Halter I weist einen spreizbaren Dübel 2, einen
Bolzen 3 und einen den inneren Längsrand der Dachrinne 6 übergreifenden Arm Γ auf, der mit einer Verstärkungsrippe
4 versehen ist. Der Halter 1 ist bei der in Fig. 1 wiedergegebenen Gestalt in einem Spritzvorgang
aus Kunststoff, beispielsweise aus einem Polyamid, aus Acetalharz oder aus Polyäthylen, hergestellt.
Beim Einbau wird der Halter 1 mit dem Dübel 2 in eine Bohrung des Dachrinnenhaltebügels 5 eingesetzt,
in den bereits eine Dachrinne 6 eingelegt ist.
ßo Dabei übergreift der Halter 1 mit seinem abgekröpften
Arm Γ den inneren Längsrand der Dachrinne 6, deren äußerer Längsrand vom umgebogenen freien
Ende des Dachrinnenhaltebügels 5 umfaßt ist. Dann wird der Bolzen 3 mit einem Schlagwerkzeug in den
Dübel 2 getrieben, welcher sich daraufhin spreizt und so einen festen Sitz des Halters 1 und damit auch der
Dachrinne 6 im Dachrinnenhaltebügels gewährleistet.
Wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, ist der Bolzen 3 vor dem Einbau des Halters 1, d. h. vor seinem Eintreiben
in den Dübel 2, mit dem Halter 1 über einen Kunststoffilm 7 verbunden. Dieser zwischen dem Halter 1
und dem Bolzen 3 in der dem Dübel 2 zugewandten Stirnfläche des Bolzens 3 sich erstreckende ringförmige
Kunststoffilm 7 zerreißt beim Einschlagen oder Eindrücken des Bolzens 3 in den Dübel 2 und
behindert dieses Eintreiben in keiner Weise. Es kann jedoch auch eine andere Ausbildung des Kunststofffilms
7 vorgesehen sein. Beispielsweise ist es möglich, als Kunststoffilm ein längeres Band vorzusehen,
welches beim Eintreiben des Bolzens 3 in den Dübel 2 nicht unbedingt zerreißen muß.
Hülsenkörper mit
ru ist der Duberl an d ngS eine Verengung 8 au
film 7 fehlt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Dachrinnenhaltebügel, der an seinem äußeren Ende mit dem äußeren Längsrand der in ihn
einzulegenden Dachrinne in Eingriff steht und der einen den innerer. Längsrand der Dachrinne
hakenartig umgreifenden Halter aus Kunststoff aufweist, welcher zu seiner Befestigung in eine
Bohrung des Dachrinnenhaltebügels eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß der in die
Bohrung des Dachrinnenhaltebügels (5) eingreifende Teil des Halters (1) aus einem einstückig
mit diesem ausgebildeten Dübel (2) besteht, der durch einen in diesen einzuführenden Bolzen (3)
auseinanderspreizbar ist.
2. Dachrinnenhaltebügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (3) aus
Kunststoff besteht und über einen Kunststoffilm (7) mit dem Halter (1) verbunden ist.
3. Dachrinnenhaltebügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (3) durch
eine Schraube, vorzugsweise durch eine selbstschneidende Schraube, gebildet ist.
4. Dachrinnenhaltebügel nach einem der Ansprüche I bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
im Halter(I) zur Aufnahme des Bolzens (3) vorgesehene Bohrung (8) durchgehend ausgebildet
ist.
5. Dachrinnenhaltebügel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
im Halter (1) zur Aufnahme des Bolzens (3) vorgesehene Bohrung (8) eine Verengung (8) aufweist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19702014434 DE2014434C (de) | 1970-03-25 | Dachrinnenhaltebugel | |
| CH104971A CH547929A (de) | 1968-05-30 | 1971-01-25 | Dachrinnenhalter. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19702014434 DE2014434C (de) | 1970-03-25 | Dachrinnenhaltebugel |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2014434A1 DE2014434A1 (de) | 1971-10-14 |
| DE2014434C true DE2014434C (de) | 1973-06-07 |
Family
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