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Die
Erfindung betrifft eine Fixiervorrichtung gemäß der Gattung des Anspruchs
1. Eine derartige Vorrichtung ist aus der Druckschrift
DE 44 17 857 C2 bekannt.
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Bei
dieser Vorrichtung ist das Ladegut mit den unterschiedlichsten Profilen
auf den Auflageflächen
und Anlageflächen
durch ein prismatisches Fixierelement zu sichern. Das Fixierelement
weist parallel zur Prismenachse verlaufende Nutungen mit Hinterschneidungen
zur Befestigung auf der Ladefläche
auf. Ein Nachteil der bekannten Fixiervorrichtung ist, dass die
Variation oder die Anpassung an das Ladegut nur mittels steckbaren
Fixierelementen realisiert werden kann. Somit sind die Variationsmöglichkeiten
zur Festlegung von Ladegut äußerst begrenzt.
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Eine
weitere Fixiervorrichtung ist aus der
DE 199 11 481 A1 bekannt.
Durch das Anbringen der Fixierelemente längs zweier im Winkel definiert
zueinander angeordneter Schienen können die Fixierelemente in
eine konturnahe Position zum Festlegen des Ladegutes gesetzt werden.
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Beim
Transport und bei der Aufbewahrung von Maschinenbauteilen, Rohlingen
und ähnlichen Gütern mit
runden oder polygonalen Umfangsflächen in festen Behältnissen,
wie zum Beispiel auf Paletten, ist es häufig erforderlich, diese Bauteile
auf dem Tragboden der Behältnisse
zu halten oder festzulegen, um das wertvolle Transportgut vor Beschädigungen
zu schützen.
Für empfindliche
und hochwertige Maschinenbauteile werden daher häufig speziell auf das einzelne
Bauteil zugeschnittene Behälter
mit definierten Festlegungsmitteln zur Sicherung gefertigt. Meist
sind dies aufwändige
Schweiß-
und Holzkonstruktionen mit angepassten Metallbeschlägen. Schon
kleine Änderungen
von Bauteilabmessungen erfordern einen Neubau des Behälters oder
einen aufwändigen
Umbau der Fixierelemente.
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Ausgehend
von dem obigen Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine
gattungsgemäße Fixiervorrichtung
zu schaffen, mit welcher schweres und insbesondere radialsymmetrisches
Ladegut auf Ladeflächen
gehalten werden kann. Schließlich soll
die Fixiervorrichtung mit wenigen Handgriffen ohne Verwendung zusätzlicher
Werkzeuge variabel an das Ladegut und die Ladegutgröße anpassbar sein.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß weist
die Fixiervorrichtung mindestens eine auf den Lager- oder Transportflächen fixierbare
Schiene auf. Auf der Schiene ist ein Schlitten längsverschieblich angeordnet.
Der Schlitten steht in mit Aussparungen im Eingriff, wobei eine Folge
voneinander beabstandeter Aussparungen auf der Schiene ausgebildet
ist. Eine an dem Schlitten angeordnete Ratschenvorrichtung dient
zur Voreinstellung bzw. Fixierung des Schlittens auf der Schiene
und wirkt im Ruhezustand mit zumindest einer Aussparungen zusammen.
Der Schlitten lässt
sich also definiert durch die Position der Aussparung auf der Schiene
an verschiedenen Längspositionen
festlegen.
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Bei
Ausstattung mit einer Arretiervorrichtung hat die Fixiervorrichtung
hat den Vorteil, dass nach Entriegelung der Arretiervorrichtung
der Schlitten von einer Aussparung zur nächsten Aussparung der Folge
von Aussparungen auf der Gleitschiene durch die Ratschenvorrichtung
voreingestellt werden kann, bis Auflagefläche und Anlagefläche an das
Ladegut angepasst sind. Nach der Anpassung kann die Arretiervorrichtung
zur Fixierung des Schlittens auf der Schiene in die durch die Ratschenvorrichtung
voreingestellte Aussparung eingreifen. Für eine derartige Einstellung
und Anpassung der Fixiervorrichtung an die Größe des Ladegutes sind somit
nur Bruchteile von Minuten erforderlich, um eine zuverlässige und sichere
Halterung des Ladegutes mit Hilfe der erfindungsgemäßen Fixiervorrichtung
zu gewährleisten.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Lager- oder Transportflächen mindestens
drei Fixierelemente mit vorzugsweise strahlenförmig zueinander angeordneten
Schienen zur Aufnahme, Lagerung und Halterung von Gegenständen mit
kreisförmigen
oder dreieckförmigen
inneren oder äußeren Um fangsflächen aufweist.
Die strahlenförmige
Anordnung von mindestens drei Fixierelemente hat den Vorteil, dass
die Lagerung und Halterung des Ladegutes unabhängig von der Ausführungsform
der Lager- oder Transportflächen
ist.
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Eine
Lagerfläche,
mit mehreren Fixierelementen wovon eines oder mehrere mit einer
Schiene und einem auf der Schiene längsverschieblich geführten Schlitten
ausgestattet ist, können
weitere Fixierelemente vorgesehen sein die lediglich Anschlagflächen aufweisen,
gegen die dann mithilfe des erstgenannten Fixierelements das Ladegut
verspannt oder festgelegt werden kann.
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In
dem Fall von einer Ausführungsform
der Erfindung mit mindestens drei Fixierelementen mit jeweils einer
Schiene und einem auf der Schiene längsverschieblich geführten Schlitten
ist die Lagerung des Ladegutes unabhängig von der Konstruktion der
Seitenteile einer Lager- oder Transportfläche und kann zentriert auf
der Lager- oder
Transportfläche
Gegenstände
mit kreisförmigen
oder dreieckförmigen
inneren oder äußeren Umfangsflächen aufnehmen.
Dabei wird das Gewicht des Ladegutes durch eine Aufnahmefläche aufgenommen,
während die
Zentrierung des Ladegutes entweder an den inneren oder an den äußeren Umfangsflächen je
nach Stellung des Schlittens von den Anlageflächen sichergestellt wird.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung sieht vor, dass die Lager- oder Transportflächen eine Vielzahl von Fixierelementen
zur Aufnahme, Lagerung und Halterung von Ladegut mit beispielsweise
polygonaler Kontur aufweist, deren Schienen strahlenförmig zueinander
angeordnet sind.
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Die
Befestigung der Schiene auf der Lager- oder Transportfläche kann
mit Hilfe von Befestigungselementen erfolgen. Diese Befestigungselemente
sollen die Gleitfähigkeit
des Schlittens nicht beeinträchtigen.
Deshalb ist in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen,
dass die Schiene Senklöcher
in vorbestimmten Abständen
in Längsrichtung
aufweist, welche die Befestigungselemente zur Anordnung und Fixierung
der Schiene auf der Lager- oder Transportfläche gegenüber der Oberseite der Schiene
versenkbar aufnehmen. Durch die Versenkung der Befestigungselemente
in vorbestimmten Positionen gegenüber der Oberseite der Schiene
kann der Schlitten ungehindert über
diese Befestigungselemente hinweggleiten.
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Die
Gleitschienen sind in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung von den Längsseitenrändern der
Schiene vorspringend angeordnet. Durch diese vorspringende Anordnung
der Gleitschienen kann der Schlitten die Gleitschienen an den Längsrändern mit
einer in den Schlitten in Längsrichtung
eingearbeiteten Gleitnut quer zur Längsrichtung umfassen. Eine
derartige Konstruktion der Gleitschienen hat den Vorteil, dass der
Schlitten lediglich mit den Gleitschienen in Eingriff steht und sich
an diesen abstützen
kann, während
die Hauptlast des Gegenstandes über
die Auflagefläche
des Schlittens auf die Oberseite der Schiene übertragen wird. Somit ist die
Funktion der gleitenden Führung des
Schlittens von der Tragfunktion der Schiene getrennt. Während die
Gleitschienen die gleitende Führung
des Schlittens übernehmen
und gleichzeitig sicherstellen, dass der Schlitten sich nicht von
der Schiene abheben kann, wird die Tragfunktion von der Schiene
selbst übernommen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist die Schiene auf ihrer Oberseite eine Folge von
Markierungen auf. Diese Folge von Markierungen entspricht der Folge
von Aussparungen, welche auf der Oberseite mindestens einer der
Gleitschienen angeordnet sind. Somit kann neben der Ratschenführung eine
Voreinstellung des Schlittens auf der Schiene auch zusätzlich mit
Hilfe der Markierungen vorgenommen und überwacht werden. Diese Markierungen
erleichtern somit in vorteilhafter Weise die Voreinstellung des
Schlittens zur Anpassung an die Größe des Ladegutes.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Aussparungen auf mindestens
einer der Gleitschienen ein zur Oberseite der Schiene hin offenes
kreissegmentförmiges Profil
aufweisen. Ein derartiges kreissegmentförmiges Profil hat den Vorteil,
dass sowohl die Ratschenvorrichtung in das kreissegmentförmige Profil
vom Schlitten aus federnd eingreifen kann, als auch die Arretiervorrichtung
in das kreissegmentförmige
Profil vom aufliegenden Schlitten aus formschlüssig eingreifen kann. Der Schlitten
weist deshalb auf seinen Längsseiten
Seitenteile auf, welche mit den Gleitschienen gleitend in Eingriff
stehen. Durch diese Seitenteile kann der Schlitten in drei Hauptteile
zerlegt werden, einem Mittenteil, einem linken Seitenteil und einem
rechten Seitenteil. Diese Seitenteile können an dem Mittenteil über eine
Schraubverbindung befestigt sein, wobei eine aus Nut und Feder beste hende
Passung zwischen jedem Seitenteil und dem Mittenteil eine exakte
Anpassung der Seitenteile an das Mittenteil gewährleisten.
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Zur
Arretierung weist in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung die Arretiervorrichtung einen Stellhebel auf, der
mindestens zwei Positionen aufweist. In einer ersten Position des Stellhebels
ist der Schlitten auf der Schiene gleitend angeordnet, und in einer
zweiten Position des Stellhebels ist der Schlitten auf der Schiene
arretiert. Dazu ist mit dem Stellhebel ein kreissegmentförmiger drehbarer
Noppen verbunden, der in der ersten Position aus einer formschlüssigen Arretierung
mit den kreissegmentförmigen
Aussparungen der Gleitschienen herausgedreht ist und in der zweiten
Position, der Arretierposition, in eine der kreissegmentförmigen Aussparungen
einer Gleitschiene formschlüssig hineingedreht
ist. Dabei ergänzen
sich der kreissegmentförmige
Noppen, der mit dem Stellhebel in Wirkverbindung steht, und die
kreissegmentförmige,
nach oben offene Aussparung der Gleitschiene in einer Weise, dass
eine formschlüssige
Passung zwischen beiden Formteilen besteht.
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Die
Arretiervorrichtung weist dazu eine an dem Stellhebel fixierte Welle
auf, deren Achse quer zur Längsrichtung
der Seitenteile des Schlittens angeordnet ist. Die Welle ist dazu
in den Seitenteilen des Schlittens drehbar gelagert, so dass der
kreissegmentförmige
Noppen der Welle über
den Stellhebel in die erste oder zweite Position eingedreht werden kann.
Dabei ist der kreissegmentförmige
Noppen in formschlüssigem
Eingriff mit einer der kreissegmentförmigen Aussparungen der Gleitschienen
in der zweiten Position und kann mit Hilfe des Stellhebels aus dieser
zweiten Position wieder zurück
in die erste Position gedreht werden, so dass der Schlitten in dieser
ersten Position des Stellhebels unter selbsttätiger federnder Einrastung
der Ratschenvorrichtung in den Aussparungen der Gleitschiene auf
der Schiene in einer Folge von vorbestimmten Positionen in Längsrichtung
verschoben werden kann.
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Die
Ratschenvorrichtung weist in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung einen
Querbalken auf, der zwischen den Seitenteilen in dem Schlitten federnd
angeordnet ist und mindestens einen Vorsprung aufweist, der federnd
in eine Aussparung der Gleitschiene eingreifen kann. Dieser Vorsprung ist
derart gestaltet, dass er zwischen zwei Aussparungen jeweils derart
in das Mittenteil des Schlittens gedrückt wird, dass ein Wechsel
von einer Aussparung zur nächsten
Aussparung bei Überwindung
der rückstellenden
Federkraft bewegt werden kann. Der Vorsprung springt dann zurück getrieben
von der Federkraft in die nächstfolgende
Aussparung. Dazu ist der Abstand in Längsrichtung des Schlittens
zwischen dem Noppen der Arretiervorrichtung und dem Vorsprung der
Ratschenvorrichtung derart eingestellt, dass sich ein ganzzahliges
Vielfaches der Aussparungen bzw. der Markierungen auf der Oberseite der
Schiene ergibt. Mit dieser Ausführungsform
der Erfindung ist sichergestellt, dass bei jeder eingerasteten Ratschenstellung
der Stellhebel mit seinem Noppen von der ersten Position in die
zweite Position und zurück
gedreht werden kann. Außerdem
entspricht diese Position gleichzeitig einer Markierung auf der
Oberseite der Schiene, die mit einer Positionsangabe verbunden sein
kann.
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Bei
der einfachsten Ausführungsform
der Erfindung weist der Schlitten unmittelbar und einstückig sowohl
die horizontale Auflagefläche
als auch die aus der Auflagefläche
vorspringende Anlagefläche
auf. Eine weitere verbesserte Ausführungsform der Erfindung sieht
auf dem Schlitten ein Halteelement vor. Somit weist der Schlitten
bei einer derartigen Ausführungsform
der Erfindung auf seiner Oberseite ein Halteelement auf, das eine
Auflagefläche
und eine Anlagefläche
aufweist. Dazu ist das Halteelement auf dem Schlitten an mindestens
einer Halteposition montierbar und kann durch einfache Handhabung vom
Schlitten entfernt werden. Um die Oberseite des Schlittens, die
als Auflagefläche
dienen kann, zu schützen,
kann als Auflagefläche
an dem Halteelement eine horizontale Auflageplatte vorgesehen sein, Welche
die Oberseite des Schlittens in dem Bereich der Auflage des Ladegutes
abdeckt und schützt.
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Zur
Montage des Halteelementes auf dem Schlitten weist in einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung das Halteelement einen kreuzförmigen Stecker auf. Dieser
kreuzförmige
Stecker passt in eine profilierte Öffnung einer Halteposition
einer Oberseite des Schlittens und ist in diese einsteckbar, wobei
die Auflagefläche
und die Anlagefläche
durch Drehen des Steckers mit dem Halteelement in der profilierten Öffnung ausrichtbar
sind und gleichzeitig durch die Drehung das Halteelement mit seinem
Stecker in der profilierten Öffnung
fixiert wird. Dabei wirken der kreuzförmige Stecker und die profilierte Öffnung wie
ein Bajonettverschluss zusammen, wobei das Mittenteil des Schlittens
unterhalb der Öffnung
Arretierungsnoppen vorsieht, mit denen das Drehen auf ein Drehen
in die Ausrichtposition der Auflagefläche und der Anlagefläche begrenzt
wird.
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Das
Halteelement kann in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung zwei zueinander in einem Winkel angeordnete Schenkel
aufweisen. Dabei weist der eine Schenkel den kreuzförmigen Stecker
auf und stützt
sich auf der Oberseite des Schlittens ab und kann gleichzeitig als
T agelement mit Auflagefläche
dienen, und der andere Schenkel des Halteelements weist die von
der Auflagefläche
des Schlittens in einem Winkel vorspringende Anlagefläche auf.
Dieser Winkel zwischen den Schenkeln kann ein spitzer Winkel sein,
was gleichzeitig den Vorteil hat, dass das Ladegut auch in vertikaler
Richtung fixiert wird. Jedoch muss in diesem Fall vor dem vollständigen Ablegen
des Ladegutes auf einer Gruppe von Fixierelementen mindestens eine
der Fixierelemente mit ihrer Anlagefläche an das Ladegut angepasst
werden, wenn bereits das Ladegut auf allen Auflageflächen der
Gruppe der Fixierelemente aufliegt. Diese Voraussetzung muss nicht
erfüllt
sein, wenn der Winkel zwischen den Schenkeln ein stumpfer Winkel
ist und/oder der Winkel zwischen Auflagefläche und Anlagefläche 90° beträgt, was
ein Merkmal weiterer bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
ist.
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Um
die Berührungsflächen mit
dem Ladegut zu minimieren kann die Auflagefläche und/oder die Anlagefläche in einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung mindestens eine Längsrippe
aufweisen. Mit einer derartigen Längsrippe reduziert sich die
Berührungsfläche auf
eine Berührungslinie
auf den Längsrippen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist der Schlitten, die Schiene und/oder das Halteelement
eine Kunststoffpressmasse auf. Eine derartige Kunststoffpressmasse
hat den Vorteil, dass die Komponenten der Fixiervorrichtung preiswert
und in großen
Massen mit Hilfe von Spritzgussmaschinen gefertigt werden können. Eine
derartige Kunststoffpressmasse kann vorzugsweise ein Polymer aus
der Gruppe Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder Polyamid
aufweisen. Diese Kunststoffpressmassen sind für ihre energiesparende Verarbeitbarkeit
und ihre Formstabilität
auch bei hoher Belastung bekannt. Die Verschleißfestigkeit und/oder die Formstabilität kann durch
Füllstoffe
und/oder Fasern in der Kunststoffmasse weiter verbessert werden.
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Die
Erfindung wird nun mit Ausführungsformen
anhand der beigefügten
Zeichnung näher
erläutert.
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1 zeigt eine schematische
Seitenansicht eines Fixierelements einer ersten Ausführungsform der
Erfindung;
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2 zeigt eine schematische
Seitenansicht eines Fixierelements einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung;
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3 zeigt eine schematische
Draufsicht auf eine Lager- oder Transportfläche mit drei sternförmig zueinander
angeordneten Fixierelementen gemäß einer
der Ausführungsformen
der Erfindung;
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4 zeigt eine schematische
teilweise durchbrochene Seitenansicht einer Fixiervorrichtung einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung;
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5 zeigt eine schematische
teilweise durchbrochene Seitenansicht des Fixierelements der 4 der dritten Ausführungsform
der Erfindung in einer Arretierposition.
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6 zeigt eine schematische
Draufsicht auf die Halteposition der dritten Ausführungsform
der Erfindung gemäß 4;
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7 zeigt eine schematische
Rückseitenansicht
der Fixiervorrichtung der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4;
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8 zeigt eine schematische
Vorderansicht der Fixiervorrichtung der dritten Ausführungsform
der Erfindung gemäß 4.
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1 zeigt eine schematische
Seitenansicht eines Fixierelements 1 einer ersten Ausführungsform der
Erfindung. Das Bezugszeichen 2 kennzeichnet eine horizontale
Auflagefläche
und das Bezugszeichen 3 eine Anlagefläche. Diese Anlagefläche 3 ragt aus
der horizontalen Auflagefläche 2 heraus.
Das Bezugszeichen 5 kennzeich net eine Schiene, auf der ein
Schlitten 6 in Längsrichtung
gleitverschieblich angebracht ist, der seinerseits die horizontale
Auflagefläche 2 und
die Anlagefläche 3 aufweist.
Das Bezugszeichen 7 kennzeichnet eine Gleitschiene, die von
der Längsseite
der Schiene 5 vorspringend angeordnet ist. Das Bezugszeichen 9 kennzeichnet Aussparungen,
die auf der Gleitschiene 7 angeordnet sind. Das Bezugszeichen 14 kennzeichnet
Befestigungselemente, mit denen die Schiene 5 auf einer Lager-
oder Transportfläche
befestigt werden kann. Das Bezugszeichen 15 kennzeichnet
die Oberseite der Schiene und das Bezugszeichen 16 kennzeichnet
einen Seitenrand der Gleitschiene 7. Die Oberseite der
Gleitschiene 7 ist durch das Bezugszeichen 19 gekennzeichnet.
Das Bezugszeichen 31 kennzeichnet die Oberseite des Schlittens
und die Winkel α und β kennzeichnen
die Richtung, in der die Anlagefläche 3 aus der Auflagefläche 2 vorspringt.
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In
dieser ersten Ausführungsform
der Erfindung kann der Schlitten 6, der die Auflagefläche 2 und
die Anlagefläche 3 aufweist,
in den Richtungen A und B auf der Schiene 5 verschoben
werden, während
eine nicht gezeigte Ratschenvorrichtung in die Aussparungen 9 der
Gleitschiene 7 federnd einrastet und eine nicht gezeigte
Arretiervorrichtung den Schlitten 6 in einer der eingerasteten
Ratschenpositionen arretieren kann.
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Die
Oberseite 31 des Schlittens kann durch eine Schutzauflage 40 vor
Beschädigung
durch den zu haltenden nicht gezeigten Gegenstand geschützt sein.
Ebenso kann von der Oberseite 31 des Schlittens 6 ein
angegossener Stab 61 in einem Winkel α herausragen, der ebenfalls
an seiner Oberfläche durch
eine Schutzschicht 40 geschützt ist und die Anlagefläche 3 bildet.
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Je
nach Positionierung des Gegenstandes auf der Auflageflächen 2 des
Schlittens 6 kann die Anlagefläche 3 den Gegenstand
durch einen spitzen Winkel β oder
durch einen stumpfen Winkel α halten. Der
Vorteil eines stumpfen Winkels ist, dass der Gegenstand geführt von
der Anlagefläche 3 auf
der Auflagefläche 2,
die das Gewicht des Gegenstandes aufnimmt, aufgelegt werden kann.
Demgegenüber
hat der spitze Winkel β den
Vorteil, dass nach Auflegen des Gegenstandes auf die Auflagefläche 2 der
Schlitten 6 in Richtung B verschoben werden kann, um die Anlagefläche 3 an
den Gegenstand anzupassen, wobei die Anlagefläche 3 gleichzeitig
den Gegenstand in vertikaler Richtung zusätzlich fixiert. Dabei kann die
Endstellung des Schlittens 6 erst nach Auflage des Gegenstandes 2 auf
dem Schlitten und nach Verschieben des Schlittens in Richtung B
erfolgen.
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Ein
Merkmal dieser ersten Ausführungsform der
Erfindung besteht darin, dass der Schlitten 6 einstückig ausgebildet
ist und sowohl die Auflagefläche 2 als
auch die aus der Auflagefläche 2 hervorspringende
Anlagefläche 3 aufweist.
Eine derartige Ausführungsform
hat den Vorteil, dass der Schlitten 6 mit der vorspringenden
Anlagefläche 3 in
einem einzigen Spritzgussvorgang hergestellt werden kann. Bei dieser
ersten Ausführungsform
der Erfindung sind sowohl der Schlitten 6 mit von der Oberseite
vorspringender Anlagefläche 3 als
auch die Schiene 5 mit angeformten Gleitschienen 7 aus
einer Spritzgussmasse wie einem Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid
oder Polyamid hergestellt. Dabei kann auch die Schiene mit ihren
auf den Längsseiten
angegossenen Gleitschienen 7 und den darauf befindlichen Aussparungen 9 in
einem Spritzgussprozess einstückig
hergestellt werden.
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2 zeigt eine schematische
Seitenansicht einer Fixiervorrichtung 1 einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 1 werden mit gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Der
Unterschied der zweiten Ausführungsform
der 2 zur ersten Ausführungsform
nach 1 besteht im wesentlichen
darin, dass auf dem Schlitten 6 ein Halteelement 32 angeordnet
ist. In dieser speziellen Ausführungsform
der Erfindung besteht das Halteelement 32 aus zwei in einem
rechten Winkel zueinander angeordneten Schenkeln 36 und 37.
Dabei ist der Schenkel 36 abnehmbar auf der Oberfläche 31 des
Schlittens 6 angeordnet.
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Das
Halteelement 32 kann in horizontaler Richtung neben dem
Schenkel 36 eine Schutzplatte oder Auflageplatte mit der
Schutzschicht 40 aufweisen, die ihrerseits eine Auflagefläche 2 aufweist.
Diese Schutzplatte 40 kann fest mit dem Halteelement 32 verbunden
sein, so dass sich mit der zweiten Ausführungsform der Erfindung zwei
unterschiedliche Niveaus für
die Auflage eines zu haltenden Gegenstandes ergeben, nämlich einmal
eine erhöhte
Auflage auf dem Schenkel 36 und eine niedrigere Auflage
auf der Schutzschicht 40. Die Schutzschicht 40 dient auch
in diesem Fall dazu, die Oberseite 31 mit ihren unterschiedlichen
Befestigungspositionen und Steckbuchsen für die abnehmbare Befestigung
des Halteelements 32 auf dem Schlitten 6 vor Beschädigung durch
den aufzunehmenden und zu haltenden Gegenstand zu schützen.
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Die
Schenkel 36 und 37 dieses Halteelements 32 sind
zwar in einem rechten Winkel zueinander dargestellt, doch ist jeder
beliebige stumpfe Winkel α oder
spitze Winkel β,
wie in 1 gezeigt, für die Ausrichtung
der Anlageflächen 3 auf
dem Schenkel 37 ausführbar.
Die Vor- und Nachteile eines spitzen bzw. stumpfen Winkels für die Anlageflächen 3 in Bezug
auf die Auflageflächen 2 sind ähnlich wie
bei der ersten Ausführungsform
der Erfindung nach 1.
Auch die gleitende Verschieblichkeit des Schlittens 6 sowie
die Arretierung der zweiten Ausführungsform
der Erfindung entspricht der ersten Ausführungsform der Erfindung.
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3 zeigt eine schematische
Draufsicht auf eine Lager- oder Transportfläche 4 mit drei sternförmig zueinander
angeordneten Fixierelementen 41, 42 und 43.
Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren
werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert. Zu
erkennen ist die Anordnung der Fixierelemente entsprechend einem
gleichschenkligem Dreieck.
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Diese
weitere Ausführungsform
der Erfindung ist durch die drei sternförmig zueinander angeordneten
Fixiervorrichtungen 41, 42 und 43 zur
Auflage und Anlage eines ringförmigen
Gegenstandes 12 geeignet, dessen Position in dieser 3 mit dreifach punktierten
Linien gekennzeichnet wird.
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Der
ringförmige
Gegenstand 12 weist eine äußere Umfangsfläche 44 und
eine innere Umfangsfläche 45 auf.
In der in 3 gekennzeichneten
Position des Gegenstandes 12 wird die äußere Umfangsfläche 44 durch
die Anlageflächen 3 auf
dem Schenkel 37 der Fixierelemente 41, 42 und 43 in
Position des Halteelements 32 gehalten. Dabei liegt der Gegenstand
auf dem Schenkel 36 des Halteelements 32 auf,
und die Last des Gegenstandes 2 wird über die Auflagefläche 2 auf
den Schenkel 36 und von dort auf den Schlitten 6 und
von diesem über
die Schiene 15 auf die Lager- oder Transportfläche 4 übertragen.
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Die
Lager- oder Transportfläche 4 ist
durch Quer- und Längsbalken
strukturiert, welche derart angeordnet sind, dass die Schienen 5 der
Fixierelemente 41, 42 und 43 mit ihren
Befestigungselementen 14 auf den Quer- 46 und
Längsbalken 47 befestigt
werden können.
Die Befestigungselemente 13 sind in dieser Ausführungsform
der Erfindung Schrauben, die in entsprechende Gewindelöcher der Quer- 46 und
Längsbalken 47 eingreifen.
Der Kopf jeder Schraube der Befestigungselemente 13 ist
in der Schiene 5 gegenüber
der Oberseite 15 der Schiene versenkt, so dass der Schlitten 6 über die
Befestigungselemente beim Verstellen der Position des Schlittens 6 und
dem Anpassen des Schlittens6 an einen zu haltenden Gegenstand
gleiten kann.
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Die
Lager- oder Transportfläche 4 kann
auch aus einer geschlossenen Platte bestehen und von einem Schutzrahmen
umgeben sein oder kann als Schutzrahmen eine Balkenstruktur aufweisen,
die in den vier Ecken 48, 49, 50 und 51 stapelfähige Balkenelemente
aufweist, so dass in einem sicheren Abstand zum Gegenstand 12 mehrere
Lager- oder Transportflächen übereinandergestapelt
werden können.
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4 zeigt eine schematische
teilweise durchbrochene Seitenansicht einesr Fixierelements 1 einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden
Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht
extra erörtert.
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Das
Bezugszeichen 10 kennzeichnet in dieser dritten Ausführungsform
der Erfindung eine Ratschenvorrichtung. Das Bezugszeichen 11 kennzeichnet
eine Arretiervorrichtung. Die Bezugszeichen 33 und 34 kennzeichnen
Haltepositionen an der Oberseite 31 des Schlittens 6 für ein entsprechendes
Halteelement 32. Das Bezugszeichen 35 kennzeichnet einen
kreuzförmigen
Stecker, der mit dem Halteelement 32 einstückig verbunden
ist. Das Bezugszeichen 13 kennzeichnet ein Senkloch in
der Schiene 5 zur Platzierung eines Befestigungselementes 14,
das in den Körper
der Lager- oder Transportfläche 4 eingeschraubt
werden kann.
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Von
der Arretierungseinrichtung 11 ist in dem durchbrochen
gezeichneten Bereich der 2 das kreissegmentförmige Profil
des Noppens 28 und dessen Querschnitt gezeigt. Dieser kreissegmentförmige Noppen 28 kann
um die Achse 27 gedreht werden und formschlüssig in
das kreissegmentförmige
Profil 20 einer Aussparung 9 zur Arretierung eingreifen.
Die weiteren Komponenten und Teile der Arretiervorrichtung 11 werden
im Folgenden in 6 mit
teilweise gestrichelten Linien in Draufsicht gezeigt. In einem Abstand
von vier Aussparungen 9 ist in dem Schlitten 6 eine
Ratschenvorrichtung 10 angeordnet. Diese Ratschenvorrichtung 10 weist
einen Vorsprung 30, der an einem Querbalken 29 angebracht
ist, auf. Dieser Querbalken 29 wird mit seinem Vorsprung 30 durch
eine Druckfeder 52 in Richtung auf die Aussparung 9 gedrückt. Wird
der Schlitten 6 gleitend entlang der Gleitschiene 7 bewegt,
so wirkt der Vorsprung 30 als Ratsche, die jeweils in eine
Aussparung 9 der Gleitschiene 7 federnd eingreift
und damit eine Voreinstellung des Schlittens 6 in diskreten
Positionen vorsieht.
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Da
der Abstand zwischen der Ratschenvorrichtung 10 und der
Arretiervorrichtung 11 ein ganzzahliges Vielfaches der
Größe einer
Aussparung 9 ist, kann nach Einrasten der Ratschenvorrichtung 10 die
in dieser 4 in einer
ersten Position, nämlich in
einer Gleitstellung, gezeigten Arretiervorrichtung in die darunter
angeordnete Aussparung 9 durch Drehen des Noppens 28 um
die Achse 27 formschlüssig eingebracht
werden.
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Die
schematische Seitenansicht der dritten Ausführungsform der Erfindung zeigt
in 4 eines der Seitenteile 21 des
Schlittens 6. Dieses Seitenteil umfasst gleitend die Gleitschiene 7 und
sorgt dafür, dass
der Schlitten nicht vertikal von der Schiene 5 abgehoben
werden kann. Das Halteelement 32 der dritten Ausführungsform
der Erfindung besteht im wesentlichen aus einer Hohlräume 53 aufweisenden Kunststoffstruktur
aus zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Schenkeln 36 und 37,
wobei der auf der Oberseite 31 aufliegende Schenkel 36 einen
zylindrischen Ansatz 54 aufweist, der in eine passgenaue
profilierte Öffnung 39 an
der Halteposition 34 hineinragt. Dieser zylindrische Ansatz 54 bildet
zusammen mit zwei gekreuzten Balken einen Kreuzstecker 35,
der in die profilierte Öffnung 39 an
der Oberseite 31 des Schlittens 6 hineinragt.
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Die
Auflagefläche 2 des
Halteelementes 32 weist eine Rippe 38 auf, die
in eine Rippe 38 der Anlagefläche 3 übergeht.
Ferner ist die Auflagefläche 2, auf
der die Rippe 38 angeordnet ist, sowie die Anlagefläche 3 gegenüber der
Oberseite 31 des Schlittens 6 abgeschrägt. Durch
diese Abschrägung
und durch die Ausbildung einer Rippe wird gewährleistet, dass das Halteelement
zunächst
nur im Bereich der Rippe verschleißt und sich erst allmählich ein
Verschleiß der
abgeschrägten
Auflagefläche 2 und
Anlagefläche 3 ergibt.
Ferner ist der Schenkel 37 an seiner Spitze angeschrägt, so dass
beim Absetzen eines Gegenstandes auf der Auflagefläche 2 des
Halteelements 32 der Gegenstand zu dieser Auflagefläche 2 hingeführt wird.
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Falls
der Gegenstand tiefer liegend und unmittelbar auf der Oberseite 31 des
Schlittens liegend angeordnet werden soll, wird die Auflagefläche 2 unmittelbar
auf der Oberseite 31 des Schlittens eingesetzt. In dieser
dritten Ausführungsform
der Erfindung ist jedoch an dem Halteelement 32 keine Schutzplatte
oder Auflageplatte mit einer Schutzschicht 40 vorgesehen.
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Die
Höhe des
Gegenstandes und damit die Länge
der Anlagefläche 3 ist
beliebig, jedoch ist für unterschiedliche
Höhen der
Gegenstände 12,
deren mögliche
Lage mit einer dreifach punktierten Linie in dieser 4 gezeigt wird, vorgesehen, dass unterschiedliche
Halteelemente 32 mit unterschiedlich langen vertikalen
Schenkeln 37 in einem Lager auf Vorratgehalten werden.
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5 zeigt eine schematische
teilweise durchbrochene Seitenansicht des Fixierelements 1 der 4 der dritten Ausführungsform
der Erfindung in einer Arretierungsposition. Komponenten mit gleichen
Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Der
Unterschied der schematischen teilweise durchbrochenen Seitenansicht
der 5 zu der schematischen
Seitenansicht der 4 besteht
im wesentlichen darin, dass die Arretiervorrichtung 11 mit
dem Noppen 28 in die zweite Position, die Arretierungsposition,
gedreht ist. Somit zeigt der aufgebrochene Ausschnitt des Schlittens 6 den
Formschluss zwischen dem in Arretierungsposition befindlichen Noppen 28 und
dem kreissegmentförmigen Profil 20 der
Aussparung 9 der Gleitschiene 7. In der nachfolgenden
Figur wird im Detail auf die weiteren Komponenten sowohl der Arretierungsvorrichtung 11 als
auch der Ratschenvorrichtung 10 eingegangen.
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6 zeigt eine schematische
Draufsicht auf das Fixierelement 1 der dritten Ausführungsform der
Erfindung gemäß 4. Komponenten mit gleichen
Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erläutert.
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Das
Bezugszeichen 23 kennzeichnet einen Stellhebel, der mit
zwei Noppen 28 zusammen wirkt, die zwischen den Seitenteilen 21 und 22 auf
einer Welle 26 angeordnet sind. Zn einer ersten Position, der
sogenannten Gleitposition der Stellhebels, kann der Schlitten 6 auf
der Schiene 5 gleiten. Wird der Stellhebel 23 in
eine zweite Position 25 gebracht, so drehen sich die Noppen 28 mit
ihrem kreissegmentförmigen
Profil in eine formschlüssige
Arretierung der nach oben offenen kreissegmentförmigen Aussparungen 9 der
Gleitschienen 7 oder 8, die an den Längsseiten
der Schiene 5 angeordnet sind. Die Welle 26 ist
in den Seitenteilen 21 und 22 des Schlitten 6 über die
Gleitlager 55 und 56 gelagert. Dazu weisen die
Seitenteile 21 und 23 entsprechende Aussparungen
auf. Der Stellhebel 23 kann mit Hilfe einer Schraube mit
der Welle 26 verbunden sein. Eine entsprechende Senköffnung 57 ist
in 6 gezeigt.
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Ferner
werden Details der Ratschenvorrichtung 10 in dieser Figur
mit gestrichelten Linien gezeigt. In dieser Ausführungsform der Erfindung befinden
sich zwei Druckfedern 52 über dem Ratschenelement, das
im wesentlichen aus einem Querbalken 29 besteht, der zwischen
den Seitenteilen 21 und 22 in dem Mittenbereich
des Schlittens 6 angeordnet ist und mit zwei Druckfedern 52 und
seinen Vorsprüngen 30 in
Richtung auf die Aussparungen 9 gedrückt wird.
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6 zeigt darüber hinaus
zwei Haltepositionen 33 und 34 zum Einstecken
und Ausrichten des Halteelements 32. In diesem Beispiel
der 6 ist das Halteelement 32 in
der profilierten Öffnung 39 der
Halteposition 34 angeordnet. In strichpunktierter Linie
wird an dieser Halteposition 34 die profilierte Öffnung 39 und
der kreuzförmige
Stecker 35 des horizontalen Schenkels 36 des Halteelements 32 gezeigt.
Zum Einführen
des kreuzförmigen
Steckers 35 des Halteelements 32 wird zunächst das
Halteelement 32 in einem Winkel von etwa 45° zur Längsrichtung
der Schiene 5 und des Schlittens 6 gehalten und der
kreuzförmige
Stecker in die profilierte Öffnung 39 auf
der Oberseite 31 des Schlittens 6 eingeführt. Sobald
der kreuzförmige
Stecker eingesteckt ist, kann die ausgerichtete Position des Halteelements
in Richtung der Längsachse
des Schlittens 6 bzw. der Längsachse der Schiene 5 eingerastet
werden.
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Auf
der Oberseite des Schlittens sind Markierungen 18 angeordnet,
die mit Positionsangaben in Form von Ziffern versehen sind und eine
genaue Einstellung des Schlittens 6 auf der Oberseite 15 der Schiene 5 vorsehen.
Ferner ist am Ende der Schiene 5 eine Senköffnung 13 für ein Befestigungselement 14 vorgesehen,
um die Schiene 5 auf einer Lager- oder Transportfläche zu befestigen.
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7 zeigt eine schematische
Rückseitenansicht
des Fixierelements 1 der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4. Komponenten mit gleichen
Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erläutert.
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Das
Fixierelement 1 der dritten Ausführungsform der Erfindung sieht
zwei Auflageniveaus für
einen zu haltenden Gegenstand vor. Das eine Auflageniveau ist unmittelbar
auf der Oberseite 31 des Schlittens 6 angeordnet
und ein zweites höheres
Auflageniveau ist auf dem Schenkel 36 angeordnet, der seinerseits
eine Rippe 38 aufweist, auf der in einer Berührungslinie
die Gegenstände
abgelegt werden können.
Gleichzeitig weist die Anlagefläche 3 eine
Rippe 38 auf, die ebenfalls für eine schonende Berührung des
Gegenstandes geeignet ist.
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In
dieser Rückseitenansicht
ist dargestellt, dass der Schlitten aus drei Teilen zusammengesetzt ist,
nämlich
einem Seitenteil 21 und einem Seitenteil 22 und
einem Mittenteil 58 des Schlittens 6. Die Seitenteile 21 und 22 umgreifen
mit Vorsprüngen 59 die seitlich
an der Schiene 5 vorspringenden Gleitschienen 7 und 8.
Somit kann der Schlitten 6 entlang der Gleitschienen 7 und 8 in
der ersten Position des Stellhebels 23, der in der vorhergehenden
Figur gezeigt wurde, gleiten. In dem aufgebrochenen Teil dieser 7 ist wiederum der kreuzförmige Stecker 35 des Halteelements 32 in
dem Mittenbereich 58 des Schlittens 6 verriegelt
angeordnet, nachdem der Stecker 35 durch eine profilierte Öffnung 39 in
die Steckposition 34 gesteckt und in dieser wie ein Bajonettverschluss
gedreht wurde.
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8 zeigt eine schematische
Vorderansicht des Fixierelements 1 der dritten Ausführungsform
der Erfindung gemäß 4. Komponenten mit gleichen
Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Auch
die schematische Vorderseitenansicht zeigt die zwei Niveaus, in
denen ein Bauelement 12 auf dem Schlitten 6 angeordnet
werden kann. Darüber
hinaus zeigt die Vorderansicht in 8 die
Befestigung der Seitenteile 21 und 22 über eine
formschlüssige
Verbindung 60 mit Nut und Feder zu dem Mittenbereich 58 des
Schlittens 6. Durch die Seitenteile 21 und 22 und
das Mittenteil 58 des Schlittens 6 verläuft die
Achse 62 einer Schraubverbindung, die die Seitenteile 21 und 22 mit
dem Mittenteil 58 verbindet. Somit besteht das Fixierelement 1 dieser
Ausführungsform
aus drei Hauptkomponenten, nämlich der
Schiene 5, dem Schlitten 6 und dem Halteelement 32.
-
- 1
- Fixierelement
- 2
- horizontale
Auflagefläche
- 3
- Anlagefläche
- 4
- Lager-
oder Transportflächen
- 5
- Schiene
- 6
- Schlitten
- 7,
8
- Gleitschienen
- 9
- Aussparungen
- 10
- Ratschenvorrichtung
- 11
- Arretiervorrichtung
- 12
- Gegenstand
- 13
- Senklöcher
- 14
- Befestigungselemente
- 15
- Oberseite
der Schiene
- 16,
17
- Längsseitenränder der
Gleitschienen
- 18
- Markierungen
- 19
- Oberseite
der Gleitschiene
- 20
- kreissegmentförmiges Profil
- 21,
22
- Seitenteile
des Schlittens
- 23
- Stellhebel
- 24
- erste
Position des Stellhebels
- 25
- zweite
Position des Stellhebels
- 26
- Welle
- 27
- Achse
- 28
- Noppen
- 29
- Querbalken
- 30
- Vorsprung
- 31
- Oberseite
des Schlittens
- 32
- Halteelement
- 33,
34
- Halteposition
- 35
- kreuzförmiger Stecker
- 36,
37
- Schenkel
des Halteelements
- 38
- Längsrippe
- 39
- profilierte Öffnung
- 40
- Schutzauflage
- 41,
42, 43
- Fixierelemente
- 44
- äußere Umfangsfläche
- 45
- innere
Umfangsfläche
- 46
- Querbalken
- 47
- Längsbalken
- 48,
49,
-
- 50,
51
- Ecken
der Lager- oder Transportfläche
- 52
- Druckfeder
- 53
- Hohlräume
- 54
- zylindrischer
Ansatz
- 55,
56
- Lager
der Welle
- 57
- Senköffnung für Schrauben
- 58
- Mittenteil
- 59
- Vorsprünge
- 60
- Formschlüssige Verbindung
aus Nut und Feder
- 61
- Stab
- 62
- Achse
einer Schraubverbindung
- α, β
- Winkel