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DE20122199U1 - Fixiervorrichtung mit einem längsverschieblich geführten Schlitten - Google Patents

Fixiervorrichtung mit einem längsverschieblich geführten Schlitten Download PDF

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DE20122199U1
DE20122199U1 DE20122199U DE20122199U DE20122199U1 DE 20122199 U1 DE20122199 U1 DE 20122199U1 DE 20122199 U DE20122199 U DE 20122199U DE 20122199 U DE20122199 U DE 20122199U DE 20122199 U1 DE20122199 U1 DE 20122199U1
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rail
fixing device
fixing
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D19/00Pallets or like platforms, with or without side walls, for supporting loads to be lifted or lowered
    • B65D19/38Details or accessories
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Fixiervorrichtung zur variablen Festlegung von Ladegut auf Ladeflächen mit einer Anzahl von Fixierelementen (1) zur Kontaktierung des Ladegutes (12), wobei zumindest ein Fixierelement (1) eine Schiene (5) und einen auf der Schiene (5) längsverschieblich geführten Schlitten (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (5) eine Folge von in Längsrichtung der Schiene beabstandeter Aussparungen (9) aufweist und die Aussparungen (9) mit einer an dem Schlitten (6) angeordneten Ratschenvorrichtung (10) zur Fixierung des Schlittens (6) auf der Schiene (5) zusammenwirken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fixiervorrichtung gemäß der Gattung des Anspruchs 1. Eine derartige Vorrichtung ist aus der Druckschrift DE 44 17 857 C2 bekannt.
  • Bei dieser Vorrichtung ist das Ladegut mit den unterschiedlichsten Profilen auf den Auflageflächen und Anlageflächen durch ein prismatisches Fixierelement zu sichern. Das Fixierelement weist parallel zur Prismenachse verlaufende Nutungen mit Hinterschneidungen zur Befestigung auf der Ladefläche auf. Ein Nachteil der bekannten Fixiervorrichtung ist, dass die Variation oder die Anpassung an das Ladegut nur mittels steckbaren Fixierelementen realisiert werden kann. Somit sind die Variationsmöglichkeiten zur Festlegung von Ladegut äußerst begrenzt.
  • Eine weitere Fixiervorrichtung ist aus der DE 199 11 481 A1 bekannt. Durch das Anbringen der Fixierelemente längs zweier im Winkel definiert zueinander angeordneter Schienen können die Fixierelemente in eine konturnahe Position zum Festlegen des Ladegutes gesetzt werden.
  • Beim Transport und bei der Aufbewahrung von Maschinenbauteilen, Rohlingen und ähnlichen Gütern mit runden oder polygonalen Umfangsflächen in festen Behältnissen, wie zum Beispiel auf Paletten, ist es häufig erforderlich, diese Bauteile auf dem Tragboden der Behältnisse zu halten oder festzulegen, um das wertvolle Transportgut vor Beschädigungen zu schützen. Für empfindliche und hochwertige Maschinenbauteile werden daher häufig speziell auf das einzelne Bauteil zugeschnittene Behälter mit definierten Festlegungsmitteln zur Sicherung gefertigt. Meist sind dies aufwändige Schweiß- und Holzkonstruktionen mit angepassten Metallbeschlägen. Schon kleine Änderungen von Bauteilabmessungen erfordern einen Neubau des Behälters oder einen aufwändigen Umbau der Fixierelemente.
  • Ausgehend von dem obigen Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Fixiervorrichtung zu schaffen, mit welcher schweres und insbesondere radialsymmetrisches Ladegut auf Ladeflächen gehalten werden kann. Schließlich soll die Fixiervorrichtung mit wenigen Handgriffen ohne Verwendung zusätzlicher Werkzeuge variabel an das Ladegut und die Ladegutgröße anpassbar sein.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Erfindungsgemäß weist die Fixiervorrichtung mindestens eine auf den Lager- oder Transportflächen fixierbare Schiene auf. Auf der Schiene ist ein Schlitten längsverschieblich angeordnet. Der Schlitten steht in mit Aussparungen im Eingriff, wobei eine Folge voneinander beabstandeter Aussparungen auf der Schiene ausgebildet ist. Eine an dem Schlitten angeordnete Ratschenvorrichtung dient zur Voreinstellung bzw. Fixierung des Schlittens auf der Schiene und wirkt im Ruhezustand mit zumindest einer Aussparungen zusammen. Der Schlitten lässt sich also definiert durch die Position der Aussparung auf der Schiene an verschiedenen Längspositionen festlegen.
  • Bei Ausstattung mit einer Arretiervorrichtung hat die Fixiervorrichtung hat den Vorteil, dass nach Entriegelung der Arretiervorrichtung der Schlitten von einer Aussparung zur nächsten Aussparung der Folge von Aussparungen auf der Gleitschiene durch die Ratschenvorrichtung voreingestellt werden kann, bis Auflagefläche und Anlagefläche an das Ladegut angepasst sind. Nach der Anpassung kann die Arretiervorrichtung zur Fixierung des Schlittens auf der Schiene in die durch die Ratschenvorrichtung voreingestellte Aussparung eingreifen. Für eine derartige Einstellung und Anpassung der Fixiervorrichtung an die Größe des Ladegutes sind somit nur Bruchteile von Minuten erforderlich, um eine zuverlässige und sichere Halterung des Ladegutes mit Hilfe der erfindungsgemäßen Fixiervorrichtung zu gewährleisten.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Lager- oder Transportflächen mindestens drei Fixierelemente mit vorzugsweise strahlenförmig zueinander angeordneten Schienen zur Aufnahme, Lagerung und Halterung von Gegenständen mit kreisförmigen oder dreieckförmigen inneren oder äußeren Um fangsflächen aufweist. Die strahlenförmige Anordnung von mindestens drei Fixierelemente hat den Vorteil, dass die Lagerung und Halterung des Ladegutes unabhängig von der Ausführungsform der Lager- oder Transportflächen ist.
  • Eine Lagerfläche, mit mehreren Fixierelementen wovon eines oder mehrere mit einer Schiene und einem auf der Schiene längsverschieblich geführten Schlitten ausgestattet ist, können weitere Fixierelemente vorgesehen sein die lediglich Anschlagflächen aufweisen, gegen die dann mithilfe des erstgenannten Fixierelements das Ladegut verspannt oder festgelegt werden kann.
  • In dem Fall von einer Ausführungsform der Erfindung mit mindestens drei Fixierelementen mit jeweils einer Schiene und einem auf der Schiene längsverschieblich geführten Schlitten ist die Lagerung des Ladegutes unabhängig von der Konstruktion der Seitenteile einer Lager- oder Transportfläche und kann zentriert auf der Lager- oder Transportfläche Gegenstände mit kreisförmigen oder dreieckförmigen inneren oder äußeren Umfangsflächen aufnehmen. Dabei wird das Gewicht des Ladegutes durch eine Aufnahmefläche aufgenommen, während die Zentrierung des Ladegutes entweder an den inneren oder an den äußeren Umfangsflächen je nach Stellung des Schlittens von den Anlageflächen sichergestellt wird.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Lager- oder Transportflächen eine Vielzahl von Fixierelementen zur Aufnahme, Lagerung und Halterung von Ladegut mit beispielsweise polygonaler Kontur aufweist, deren Schienen strahlenförmig zueinander angeordnet sind.
  • Die Befestigung der Schiene auf der Lager- oder Transportfläche kann mit Hilfe von Befestigungselementen erfolgen. Diese Befestigungselemente sollen die Gleitfähigkeit des Schlittens nicht beeinträchtigen. Deshalb ist in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Schiene Senklöcher in vorbestimmten Abständen in Längsrichtung aufweist, welche die Befestigungselemente zur Anordnung und Fixierung der Schiene auf der Lager- oder Transportfläche gegenüber der Oberseite der Schiene versenkbar aufnehmen. Durch die Versenkung der Befestigungselemente in vorbestimmten Positionen gegenüber der Oberseite der Schiene kann der Schlitten ungehindert über diese Befestigungselemente hinweggleiten.
  • Die Gleitschienen sind in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung von den Längsseitenrändern der Schiene vorspringend angeordnet. Durch diese vorspringende Anordnung der Gleitschienen kann der Schlitten die Gleitschienen an den Längsrändern mit einer in den Schlitten in Längsrichtung eingearbeiteten Gleitnut quer zur Längsrichtung umfassen. Eine derartige Konstruktion der Gleitschienen hat den Vorteil, dass der Schlitten lediglich mit den Gleitschienen in Eingriff steht und sich an diesen abstützen kann, während die Hauptlast des Gegenstandes über die Auflagefläche des Schlittens auf die Oberseite der Schiene übertragen wird. Somit ist die Funktion der gleitenden Führung des Schlittens von der Tragfunktion der Schiene getrennt. Während die Gleitschienen die gleitende Führung des Schlittens übernehmen und gleichzeitig sicherstellen, dass der Schlitten sich nicht von der Schiene abheben kann, wird die Tragfunktion von der Schiene selbst übernommen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die Schiene auf ihrer Oberseite eine Folge von Markierungen auf. Diese Folge von Markierungen entspricht der Folge von Aussparungen, welche auf der Oberseite mindestens einer der Gleitschienen angeordnet sind. Somit kann neben der Ratschenführung eine Voreinstellung des Schlittens auf der Schiene auch zusätzlich mit Hilfe der Markierungen vorgenommen und überwacht werden. Diese Markierungen erleichtern somit in vorteilhafter Weise die Voreinstellung des Schlittens zur Anpassung an die Größe des Ladegutes.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Aussparungen auf mindestens einer der Gleitschienen ein zur Oberseite der Schiene hin offenes kreissegmentförmiges Profil aufweisen. Ein derartiges kreissegmentförmiges Profil hat den Vorteil, dass sowohl die Ratschenvorrichtung in das kreissegmentförmige Profil vom Schlitten aus federnd eingreifen kann, als auch die Arretiervorrichtung in das kreissegmentförmige Profil vom aufliegenden Schlitten aus formschlüssig eingreifen kann. Der Schlitten weist deshalb auf seinen Längsseiten Seitenteile auf, welche mit den Gleitschienen gleitend in Eingriff stehen. Durch diese Seitenteile kann der Schlitten in drei Hauptteile zerlegt werden, einem Mittenteil, einem linken Seitenteil und einem rechten Seitenteil. Diese Seitenteile können an dem Mittenteil über eine Schraubverbindung befestigt sein, wobei eine aus Nut und Feder beste hende Passung zwischen jedem Seitenteil und dem Mittenteil eine exakte Anpassung der Seitenteile an das Mittenteil gewährleisten.
  • Zur Arretierung weist in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Arretiervorrichtung einen Stellhebel auf, der mindestens zwei Positionen aufweist. In einer ersten Position des Stellhebels ist der Schlitten auf der Schiene gleitend angeordnet, und in einer zweiten Position des Stellhebels ist der Schlitten auf der Schiene arretiert. Dazu ist mit dem Stellhebel ein kreissegmentförmiger drehbarer Noppen verbunden, der in der ersten Position aus einer formschlüssigen Arretierung mit den kreissegmentförmigen Aussparungen der Gleitschienen herausgedreht ist und in der zweiten Position, der Arretierposition, in eine der kreissegmentförmigen Aussparungen einer Gleitschiene formschlüssig hineingedreht ist. Dabei ergänzen sich der kreissegmentförmige Noppen, der mit dem Stellhebel in Wirkverbindung steht, und die kreissegmentförmige, nach oben offene Aussparung der Gleitschiene in einer Weise, dass eine formschlüssige Passung zwischen beiden Formteilen besteht.
  • Die Arretiervorrichtung weist dazu eine an dem Stellhebel fixierte Welle auf, deren Achse quer zur Längsrichtung der Seitenteile des Schlittens angeordnet ist. Die Welle ist dazu in den Seitenteilen des Schlittens drehbar gelagert, so dass der kreissegmentförmige Noppen der Welle über den Stellhebel in die erste oder zweite Position eingedreht werden kann. Dabei ist der kreissegmentförmige Noppen in formschlüssigem Eingriff mit einer der kreissegmentförmigen Aussparungen der Gleitschienen in der zweiten Position und kann mit Hilfe des Stellhebels aus dieser zweiten Position wieder zurück in die erste Position gedreht werden, so dass der Schlitten in dieser ersten Position des Stellhebels unter selbsttätiger federnder Einrastung der Ratschenvorrichtung in den Aussparungen der Gleitschiene auf der Schiene in einer Folge von vorbestimmten Positionen in Längsrichtung verschoben werden kann.
  • Die Ratschenvorrichtung weist in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung einen Querbalken auf, der zwischen den Seitenteilen in dem Schlitten federnd angeordnet ist und mindestens einen Vorsprung aufweist, der federnd in eine Aussparung der Gleitschiene eingreifen kann. Dieser Vorsprung ist derart gestaltet, dass er zwischen zwei Aussparungen jeweils derart in das Mittenteil des Schlittens gedrückt wird, dass ein Wechsel von einer Aussparung zur nächsten Aussparung bei Überwindung der rückstellenden Federkraft bewegt werden kann. Der Vorsprung springt dann zurück getrieben von der Federkraft in die nächstfolgende Aussparung. Dazu ist der Abstand in Längsrichtung des Schlittens zwischen dem Noppen der Arretiervorrichtung und dem Vorsprung der Ratschenvorrichtung derart eingestellt, dass sich ein ganzzahliges Vielfaches der Aussparungen bzw. der Markierungen auf der Oberseite der Schiene ergibt. Mit dieser Ausführungsform der Erfindung ist sichergestellt, dass bei jeder eingerasteten Ratschenstellung der Stellhebel mit seinem Noppen von der ersten Position in die zweite Position und zurück gedreht werden kann. Außerdem entspricht diese Position gleichzeitig einer Markierung auf der Oberseite der Schiene, die mit einer Positionsangabe verbunden sein kann.
  • Bei der einfachsten Ausführungsform der Erfindung weist der Schlitten unmittelbar und einstückig sowohl die horizontale Auflagefläche als auch die aus der Auflagefläche vorspringende Anlagefläche auf. Eine weitere verbesserte Ausführungsform der Erfindung sieht auf dem Schlitten ein Halteelement vor. Somit weist der Schlitten bei einer derartigen Ausführungsform der Erfindung auf seiner Oberseite ein Halteelement auf, das eine Auflagefläche und eine Anlagefläche aufweist. Dazu ist das Halteelement auf dem Schlitten an mindestens einer Halteposition montierbar und kann durch einfache Handhabung vom Schlitten entfernt werden. Um die Oberseite des Schlittens, die als Auflagefläche dienen kann, zu schützen, kann als Auflagefläche an dem Halteelement eine horizontale Auflageplatte vorgesehen sein, Welche die Oberseite des Schlittens in dem Bereich der Auflage des Ladegutes abdeckt und schützt.
  • Zur Montage des Halteelementes auf dem Schlitten weist in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung das Halteelement einen kreuzförmigen Stecker auf. Dieser kreuzförmige Stecker passt in eine profilierte Öffnung einer Halteposition einer Oberseite des Schlittens und ist in diese einsteckbar, wobei die Auflagefläche und die Anlagefläche durch Drehen des Steckers mit dem Halteelement in der profilierten Öffnung ausrichtbar sind und gleichzeitig durch die Drehung das Halteelement mit seinem Stecker in der profilierten Öffnung fixiert wird. Dabei wirken der kreuzförmige Stecker und die profilierte Öffnung wie ein Bajonettverschluss zusammen, wobei das Mittenteil des Schlittens unterhalb der Öffnung Arretierungsnoppen vorsieht, mit denen das Drehen auf ein Drehen in die Ausrichtposition der Auflagefläche und der Anlagefläche begrenzt wird.
  • Das Halteelement kann in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zwei zueinander in einem Winkel angeordnete Schenkel aufweisen. Dabei weist der eine Schenkel den kreuzförmigen Stecker auf und stützt sich auf der Oberseite des Schlittens ab und kann gleichzeitig als T agelement mit Auflagefläche dienen, und der andere Schenkel des Halteelements weist die von der Auflagefläche des Schlittens in einem Winkel vorspringende Anlagefläche auf. Dieser Winkel zwischen den Schenkeln kann ein spitzer Winkel sein, was gleichzeitig den Vorteil hat, dass das Ladegut auch in vertikaler Richtung fixiert wird. Jedoch muss in diesem Fall vor dem vollständigen Ablegen des Ladegutes auf einer Gruppe von Fixierelementen mindestens eine der Fixierelemente mit ihrer Anlagefläche an das Ladegut angepasst werden, wenn bereits das Ladegut auf allen Auflageflächen der Gruppe der Fixierelemente aufliegt. Diese Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn der Winkel zwischen den Schenkeln ein stumpfer Winkel ist und/oder der Winkel zwischen Auflagefläche und Anlagefläche 90° beträgt, was ein Merkmal weiterer bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung ist.
  • Um die Berührungsflächen mit dem Ladegut zu minimieren kann die Auflagefläche und/oder die Anlagefläche in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mindestens eine Längsrippe aufweisen. Mit einer derartigen Längsrippe reduziert sich die Berührungsfläche auf eine Berührungslinie auf den Längsrippen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Schlitten, die Schiene und/oder das Halteelement eine Kunststoffpressmasse auf. Eine derartige Kunststoffpressmasse hat den Vorteil, dass die Komponenten der Fixiervorrichtung preiswert und in großen Massen mit Hilfe von Spritzgussmaschinen gefertigt werden können. Eine derartige Kunststoffpressmasse kann vorzugsweise ein Polymer aus der Gruppe Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder Polyamid aufweisen. Diese Kunststoffpressmassen sind für ihre energiesparende Verarbeitbarkeit und ihre Formstabilität auch bei hoher Belastung bekannt. Die Verschleißfestigkeit und/oder die Formstabilität kann durch Füllstoffe und/oder Fasern in der Kunststoffmasse weiter verbessert werden.
  • Die Erfindung wird nun mit Ausführungsformen anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
  • 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Fixierelements einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Fixierelements einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine Lager- oder Transportfläche mit drei sternförmig zueinander angeordneten Fixierelementen gemäß einer der Ausführungsformen der Erfindung;
  • 4 zeigt eine schematische teilweise durchbrochene Seitenansicht einer Fixiervorrichtung einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
  • 5 zeigt eine schematische teilweise durchbrochene Seitenansicht des Fixierelements der 4 der dritten Ausführungsform der Erfindung in einer Arretierposition.
  • 6 zeigt eine schematische Draufsicht auf die Halteposition der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4;
  • 7 zeigt eine schematische Rückseitenansicht der Fixiervorrichtung der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4;
  • 8 zeigt eine schematische Vorderansicht der Fixiervorrichtung der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4.
  • 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Fixierelements 1 einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Das Bezugszeichen 2 kennzeichnet eine horizontale Auflagefläche und das Bezugszeichen 3 eine Anlagefläche. Diese Anlagefläche 3 ragt aus der horizontalen Auflagefläche 2 heraus. Das Bezugszeichen 5 kennzeich net eine Schiene, auf der ein Schlitten 6 in Längsrichtung gleitverschieblich angebracht ist, der seinerseits die horizontale Auflagefläche 2 und die Anlagefläche 3 aufweist. Das Bezugszeichen 7 kennzeichnet eine Gleitschiene, die von der Längsseite der Schiene 5 vorspringend angeordnet ist. Das Bezugszeichen 9 kennzeichnet Aussparungen, die auf der Gleitschiene 7 angeordnet sind. Das Bezugszeichen 14 kennzeichnet Befestigungselemente, mit denen die Schiene 5 auf einer Lager- oder Transportfläche befestigt werden kann. Das Bezugszeichen 15 kennzeichnet die Oberseite der Schiene und das Bezugszeichen 16 kennzeichnet einen Seitenrand der Gleitschiene 7. Die Oberseite der Gleitschiene 7 ist durch das Bezugszeichen 19 gekennzeichnet. Das Bezugszeichen 31 kennzeichnet die Oberseite des Schlittens und die Winkel α und β kennzeichnen die Richtung, in der die Anlagefläche 3 aus der Auflagefläche 2 vorspringt.
  • In dieser ersten Ausführungsform der Erfindung kann der Schlitten 6, der die Auflagefläche 2 und die Anlagefläche 3 aufweist, in den Richtungen A und B auf der Schiene 5 verschoben werden, während eine nicht gezeigte Ratschenvorrichtung in die Aussparungen 9 der Gleitschiene 7 federnd einrastet und eine nicht gezeigte Arretiervorrichtung den Schlitten 6 in einer der eingerasteten Ratschenpositionen arretieren kann.
  • Die Oberseite 31 des Schlittens kann durch eine Schutzauflage 40 vor Beschädigung durch den zu haltenden nicht gezeigten Gegenstand geschützt sein. Ebenso kann von der Oberseite 31 des Schlittens 6 ein angegossener Stab 61 in einem Winkel α herausragen, der ebenfalls an seiner Oberfläche durch eine Schutzschicht 40 geschützt ist und die Anlagefläche 3 bildet.
  • Je nach Positionierung des Gegenstandes auf der Auflageflächen 2 des Schlittens 6 kann die Anlagefläche 3 den Gegenstand durch einen spitzen Winkel β oder durch einen stumpfen Winkel α halten. Der Vorteil eines stumpfen Winkels ist, dass der Gegenstand geführt von der Anlagefläche 3 auf der Auflagefläche 2, die das Gewicht des Gegenstandes aufnimmt, aufgelegt werden kann. Demgegenüber hat der spitze Winkel β den Vorteil, dass nach Auflegen des Gegenstandes auf die Auflagefläche 2 der Schlitten 6 in Richtung B verschoben werden kann, um die Anlagefläche 3 an den Gegenstand anzupassen, wobei die Anlagefläche 3 gleichzeitig den Gegenstand in vertikaler Richtung zusätzlich fixiert. Dabei kann die Endstellung des Schlittens 6 erst nach Auflage des Gegenstandes 2 auf dem Schlitten und nach Verschieben des Schlittens in Richtung B erfolgen.
  • Ein Merkmal dieser ersten Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass der Schlitten 6 einstückig ausgebildet ist und sowohl die Auflagefläche 2 als auch die aus der Auflagefläche 2 hervorspringende Anlagefläche 3 aufweist. Eine derartige Ausführungsform hat den Vorteil, dass der Schlitten 6 mit der vorspringenden Anlagefläche 3 in einem einzigen Spritzgussvorgang hergestellt werden kann. Bei dieser ersten Ausführungsform der Erfindung sind sowohl der Schlitten 6 mit von der Oberseite vorspringender Anlagefläche 3 als auch die Schiene 5 mit angeformten Gleitschienen 7 aus einer Spritzgussmasse wie einem Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder Polyamid hergestellt. Dabei kann auch die Schiene mit ihren auf den Längsseiten angegossenen Gleitschienen 7 und den darauf befindlichen Aussparungen 9 in einem Spritzgussprozess einstückig hergestellt werden.
  • 2 zeigt eine schematische Seitenansicht einer Fixiervorrichtung 1 einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 1 werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
  • Der Unterschied der zweiten Ausführungsform der 2 zur ersten Ausführungsform nach 1 besteht im wesentlichen darin, dass auf dem Schlitten 6 ein Halteelement 32 angeordnet ist. In dieser speziellen Ausführungsform der Erfindung besteht das Halteelement 32 aus zwei in einem rechten Winkel zueinander angeordneten Schenkeln 36 und 37. Dabei ist der Schenkel 36 abnehmbar auf der Oberfläche 31 des Schlittens 6 angeordnet.
  • Das Halteelement 32 kann in horizontaler Richtung neben dem Schenkel 36 eine Schutzplatte oder Auflageplatte mit der Schutzschicht 40 aufweisen, die ihrerseits eine Auflagefläche 2 aufweist. Diese Schutzplatte 40 kann fest mit dem Halteelement 32 verbunden sein, so dass sich mit der zweiten Ausführungsform der Erfindung zwei unterschiedliche Niveaus für die Auflage eines zu haltenden Gegenstandes ergeben, nämlich einmal eine erhöhte Auflage auf dem Schenkel 36 und eine niedrigere Auflage auf der Schutzschicht 40. Die Schutzschicht 40 dient auch in diesem Fall dazu, die Oberseite 31 mit ihren unterschiedlichen Befestigungspositionen und Steckbuchsen für die abnehmbare Befestigung des Halteelements 32 auf dem Schlitten 6 vor Beschädigung durch den aufzunehmenden und zu haltenden Gegenstand zu schützen.
  • Die Schenkel 36 und 37 dieses Halteelements 32 sind zwar in einem rechten Winkel zueinander dargestellt, doch ist jeder beliebige stumpfe Winkel α oder spitze Winkel β, wie in 1 gezeigt, für die Ausrichtung der Anlageflächen 3 auf dem Schenkel 37 ausführbar. Die Vor- und Nachteile eines spitzen bzw. stumpfen Winkels für die Anlageflächen 3 in Bezug auf die Auflageflächen 2 sind ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform der Erfindung nach 1. Auch die gleitende Verschieblichkeit des Schlittens 6 sowie die Arretierung der zweiten Ausführungsform der Erfindung entspricht der ersten Ausführungsform der Erfindung.
  • 3 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine Lager- oder Transportfläche 4 mit drei sternförmig zueinander angeordneten Fixierelementen 41, 42 und 43. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert. Zu erkennen ist die Anordnung der Fixierelemente entsprechend einem gleichschenkligem Dreieck.
  • Diese weitere Ausführungsform der Erfindung ist durch die drei sternförmig zueinander angeordneten Fixiervorrichtungen 41, 42 und 43 zur Auflage und Anlage eines ringförmigen Gegenstandes 12 geeignet, dessen Position in dieser 3 mit dreifach punktierten Linien gekennzeichnet wird.
  • Der ringförmige Gegenstand 12 weist eine äußere Umfangsfläche 44 und eine innere Umfangsfläche 45 auf. In der in 3 gekennzeichneten Position des Gegenstandes 12 wird die äußere Umfangsfläche 44 durch die Anlageflächen 3 auf dem Schenkel 37 der Fixierelemente 41, 42 und 43 in Position des Halteelements 32 gehalten. Dabei liegt der Gegenstand auf dem Schenkel 36 des Halteelements 32 auf, und die Last des Gegenstandes 2 wird über die Auflagefläche 2 auf den Schenkel 36 und von dort auf den Schlitten 6 und von diesem über die Schiene 15 auf die Lager- oder Transportfläche 4 übertragen.
  • Die Lager- oder Transportfläche 4 ist durch Quer- und Längsbalken strukturiert, welche derart angeordnet sind, dass die Schienen 5 der Fixierelemente 41, 42 und 43 mit ihren Befestigungselementen 14 auf den Quer- 46 und Längsbalken 47 befestigt werden können. Die Befestigungselemente 13 sind in dieser Ausführungsform der Erfindung Schrauben, die in entsprechende Gewindelöcher der Quer- 46 und Längsbalken 47 eingreifen. Der Kopf jeder Schraube der Befestigungselemente 13 ist in der Schiene 5 gegenüber der Oberseite 15 der Schiene versenkt, so dass der Schlitten 6 über die Befestigungselemente beim Verstellen der Position des Schlittens 6 und dem Anpassen des Schlittens6 an einen zu haltenden Gegenstand gleiten kann.
  • Die Lager- oder Transportfläche 4 kann auch aus einer geschlossenen Platte bestehen und von einem Schutzrahmen umgeben sein oder kann als Schutzrahmen eine Balkenstruktur aufweisen, die in den vier Ecken 48, 49, 50 und 51 stapelfähige Balkenelemente aufweist, so dass in einem sicheren Abstand zum Gegenstand 12 mehrere Lager- oder Transportflächen übereinandergestapelt werden können.
  • 4 zeigt eine schematische teilweise durchbrochene Seitenansicht einesr Fixierelements 1 einer dritten Ausführungsform der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
  • Das Bezugszeichen 10 kennzeichnet in dieser dritten Ausführungsform der Erfindung eine Ratschenvorrichtung. Das Bezugszeichen 11 kennzeichnet eine Arretiervorrichtung. Die Bezugszeichen 33 und 34 kennzeichnen Haltepositionen an der Oberseite 31 des Schlittens 6 für ein entsprechendes Halteelement 32. Das Bezugszeichen 35 kennzeichnet einen kreuzförmigen Stecker, der mit dem Halteelement 32 einstückig verbunden ist. Das Bezugszeichen 13 kennzeichnet ein Senkloch in der Schiene 5 zur Platzierung eines Befestigungselementes 14, das in den Körper der Lager- oder Transportfläche 4 eingeschraubt werden kann.
  • Von der Arretierungseinrichtung 11 ist in dem durchbrochen gezeichneten Bereich der 2 das kreissegmentförmige Profil des Noppens 28 und dessen Querschnitt gezeigt. Dieser kreissegmentförmige Noppen 28 kann um die Achse 27 gedreht werden und formschlüssig in das kreissegmentförmige Profil 20 einer Aussparung 9 zur Arretierung eingreifen. Die weiteren Komponenten und Teile der Arretiervorrichtung 11 werden im Folgenden in 6 mit teilweise gestrichelten Linien in Draufsicht gezeigt. In einem Abstand von vier Aussparungen 9 ist in dem Schlitten 6 eine Ratschenvorrichtung 10 angeordnet. Diese Ratschenvorrichtung 10 weist einen Vorsprung 30, der an einem Querbalken 29 angebracht ist, auf. Dieser Querbalken 29 wird mit seinem Vorsprung 30 durch eine Druckfeder 52 in Richtung auf die Aussparung 9 gedrückt. Wird der Schlitten 6 gleitend entlang der Gleitschiene 7 bewegt, so wirkt der Vorsprung 30 als Ratsche, die jeweils in eine Aussparung 9 der Gleitschiene 7 federnd eingreift und damit eine Voreinstellung des Schlittens 6 in diskreten Positionen vorsieht.
  • Da der Abstand zwischen der Ratschenvorrichtung 10 und der Arretiervorrichtung 11 ein ganzzahliges Vielfaches der Größe einer Aussparung 9 ist, kann nach Einrasten der Ratschenvorrichtung 10 die in dieser 4 in einer ersten Position, nämlich in einer Gleitstellung, gezeigten Arretiervorrichtung in die darunter angeordnete Aussparung 9 durch Drehen des Noppens 28 um die Achse 27 formschlüssig eingebracht werden.
  • Die schematische Seitenansicht der dritten Ausführungsform der Erfindung zeigt in 4 eines der Seitenteile 21 des Schlittens 6. Dieses Seitenteil umfasst gleitend die Gleitschiene 7 und sorgt dafür, dass der Schlitten nicht vertikal von der Schiene 5 abgehoben werden kann. Das Halteelement 32 der dritten Ausführungsform der Erfindung besteht im wesentlichen aus einer Hohlräume 53 aufweisenden Kunststoffstruktur aus zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Schenkeln 36 und 37, wobei der auf der Oberseite 31 aufliegende Schenkel 36 einen zylindrischen Ansatz 54 aufweist, der in eine passgenaue profilierte Öffnung 39 an der Halteposition 34 hineinragt. Dieser zylindrische Ansatz 54 bildet zusammen mit zwei gekreuzten Balken einen Kreuzstecker 35, der in die profilierte Öffnung 39 an der Oberseite 31 des Schlittens 6 hineinragt.
  • Die Auflagefläche 2 des Halteelementes 32 weist eine Rippe 38 auf, die in eine Rippe 38 der Anlagefläche 3 übergeht. Ferner ist die Auflagefläche 2, auf der die Rippe 38 angeordnet ist, sowie die Anlagefläche 3 gegenüber der Oberseite 31 des Schlittens 6 abgeschrägt. Durch diese Abschrägung und durch die Ausbildung einer Rippe wird gewährleistet, dass das Halteelement zunächst nur im Bereich der Rippe verschleißt und sich erst allmählich ein Verschleiß der abgeschrägten Auflagefläche 2 und Anlagefläche 3 ergibt. Ferner ist der Schenkel 37 an seiner Spitze angeschrägt, so dass beim Absetzen eines Gegenstandes auf der Auflagefläche 2 des Halteelements 32 der Gegenstand zu dieser Auflagefläche 2 hingeführt wird.
  • Falls der Gegenstand tiefer liegend und unmittelbar auf der Oberseite 31 des Schlittens liegend angeordnet werden soll, wird die Auflagefläche 2 unmittelbar auf der Oberseite 31 des Schlittens eingesetzt. In dieser dritten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch an dem Halteelement 32 keine Schutzplatte oder Auflageplatte mit einer Schutzschicht 40 vorgesehen.
  • Die Höhe des Gegenstandes und damit die Länge der Anlagefläche 3 ist beliebig, jedoch ist für unterschiedliche Höhen der Gegenstände 12, deren mögliche Lage mit einer dreifach punktierten Linie in dieser 4 gezeigt wird, vorgesehen, dass unterschiedliche Halteelemente 32 mit unterschiedlich langen vertikalen Schenkeln 37 in einem Lager auf Vorratgehalten werden.
  • 5 zeigt eine schematische teilweise durchbrochene Seitenansicht des Fixierelements 1 der 4 der dritten Ausführungsform der Erfindung in einer Arretierungsposition. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
  • Der Unterschied der schematischen teilweise durchbrochenen Seitenansicht der 5 zu der schematischen Seitenansicht der 4 besteht im wesentlichen darin, dass die Arretiervorrichtung 11 mit dem Noppen 28 in die zweite Position, die Arretierungsposition, gedreht ist. Somit zeigt der aufgebrochene Ausschnitt des Schlittens 6 den Formschluss zwischen dem in Arretierungsposition befindlichen Noppen 28 und dem kreissegmentförmigen Profil 20 der Aussparung 9 der Gleitschiene 7. In der nachfolgenden Figur wird im Detail auf die weiteren Komponenten sowohl der Arretierungsvorrichtung 11 als auch der Ratschenvorrichtung 10 eingegangen.
  • 6 zeigt eine schematische Draufsicht auf das Fixierelement 1 der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erläutert.
  • Das Bezugszeichen 23 kennzeichnet einen Stellhebel, der mit zwei Noppen 28 zusammen wirkt, die zwischen den Seitenteilen 21 und 22 auf einer Welle 26 angeordnet sind. Zn einer ersten Position, der sogenannten Gleitposition der Stellhebels, kann der Schlitten 6 auf der Schiene 5 gleiten. Wird der Stellhebel 23 in eine zweite Position 25 gebracht, so drehen sich die Noppen 28 mit ihrem kreissegmentförmigen Profil in eine formschlüssige Arretierung der nach oben offenen kreissegmentförmigen Aussparungen 9 der Gleitschienen 7 oder 8, die an den Längsseiten der Schiene 5 angeordnet sind. Die Welle 26 ist in den Seitenteilen 21 und 22 des Schlitten 6 über die Gleitlager 55 und 56 gelagert. Dazu weisen die Seitenteile 21 und 23 entsprechende Aussparungen auf. Der Stellhebel 23 kann mit Hilfe einer Schraube mit der Welle 26 verbunden sein. Eine entsprechende Senköffnung 57 ist in 6 gezeigt.
  • Ferner werden Details der Ratschenvorrichtung 10 in dieser Figur mit gestrichelten Linien gezeigt. In dieser Ausführungsform der Erfindung befinden sich zwei Druckfedern 52 über dem Ratschenelement, das im wesentlichen aus einem Querbalken 29 besteht, der zwischen den Seitenteilen 21 und 22 in dem Mittenbereich des Schlittens 6 angeordnet ist und mit zwei Druckfedern 52 und seinen Vorsprüngen 30 in Richtung auf die Aussparungen 9 gedrückt wird.
  • 6 zeigt darüber hinaus zwei Haltepositionen 33 und 34 zum Einstecken und Ausrichten des Halteelements 32. In diesem Beispiel der 6 ist das Halteelement 32 in der profilierten Öffnung 39 der Halteposition 34 angeordnet. In strichpunktierter Linie wird an dieser Halteposition 34 die profilierte Öffnung 39 und der kreuzförmige Stecker 35 des horizontalen Schenkels 36 des Halteelements 32 gezeigt. Zum Einführen des kreuzförmigen Steckers 35 des Halteelements 32 wird zunächst das Halteelement 32 in einem Winkel von etwa 45° zur Längsrichtung der Schiene 5 und des Schlittens 6 gehalten und der kreuzförmige Stecker in die profilierte Öffnung 39 auf der Oberseite 31 des Schlittens 6 eingeführt. Sobald der kreuzförmige Stecker eingesteckt ist, kann die ausgerichtete Position des Halteelements in Richtung der Längsachse des Schlittens 6 bzw. der Längsachse der Schiene 5 eingerastet werden.
  • Auf der Oberseite des Schlittens sind Markierungen 18 angeordnet, die mit Positionsangaben in Form von Ziffern versehen sind und eine genaue Einstellung des Schlittens 6 auf der Oberseite 15 der Schiene 5 vorsehen. Ferner ist am Ende der Schiene 5 eine Senköffnung 13 für ein Befestigungselement 14 vorgesehen, um die Schiene 5 auf einer Lager- oder Transportfläche zu befestigen.
  • 7 zeigt eine schematische Rückseitenansicht des Fixierelements 1 der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erläutert.
  • Das Fixierelement 1 der dritten Ausführungsform der Erfindung sieht zwei Auflageniveaus für einen zu haltenden Gegenstand vor. Das eine Auflageniveau ist unmittelbar auf der Oberseite 31 des Schlittens 6 angeordnet und ein zweites höheres Auflageniveau ist auf dem Schenkel 36 angeordnet, der seinerseits eine Rippe 38 aufweist, auf der in einer Berührungslinie die Gegenstände abgelegt werden können. Gleichzeitig weist die Anlagefläche 3 eine Rippe 38 auf, die ebenfalls für eine schonende Berührung des Gegenstandes geeignet ist.
  • In dieser Rückseitenansicht ist dargestellt, dass der Schlitten aus drei Teilen zusammengesetzt ist, nämlich einem Seitenteil 21 und einem Seitenteil 22 und einem Mittenteil 58 des Schlittens 6. Die Seitenteile 21 und 22 umgreifen mit Vorsprüngen 59 die seitlich an der Schiene 5 vorspringenden Gleitschienen 7 und 8. Somit kann der Schlitten 6 entlang der Gleitschienen 7 und 8 in der ersten Position des Stellhebels 23, der in der vorhergehenden Figur gezeigt wurde, gleiten. In dem aufgebrochenen Teil dieser 7 ist wiederum der kreuzförmige Stecker 35 des Halteelements 32 in dem Mittenbereich 58 des Schlittens 6 verriegelt angeordnet, nachdem der Stecker 35 durch eine profilierte Öffnung 39 in die Steckposition 34 gesteckt und in dieser wie ein Bajonettverschluss gedreht wurde.
  • 8 zeigt eine schematische Vorderansicht des Fixierelements 1 der dritten Ausführungsform der Erfindung gemäß 4. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
  • Auch die schematische Vorderseitenansicht zeigt die zwei Niveaus, in denen ein Bauelement 12 auf dem Schlitten 6 angeordnet werden kann. Darüber hinaus zeigt die Vorderansicht in 8 die Befestigung der Seitenteile 21 und 22 über eine formschlüssige Verbindung 60 mit Nut und Feder zu dem Mittenbereich 58 des Schlittens 6. Durch die Seitenteile 21 und 22 und das Mittenteil 58 des Schlittens 6 verläuft die Achse 62 einer Schraubverbindung, die die Seitenteile 21 und 22 mit dem Mittenteil 58 verbindet. Somit besteht das Fixierelement 1 dieser Ausführungsform aus drei Hauptkomponenten, nämlich der Schiene 5, dem Schlitten 6 und dem Halteelement 32.
  • 1
    Fixierelement
    2
    horizontale Auflagefläche
    3
    Anlagefläche
    4
    Lager- oder Transportflächen
    5
    Schiene
    6
    Schlitten
    7, 8
    Gleitschienen
    9
    Aussparungen
    10
    Ratschenvorrichtung
    11
    Arretiervorrichtung
    12
    Gegenstand
    13
    Senklöcher
    14
    Befestigungselemente
    15
    Oberseite der Schiene
    16, 17
    Längsseitenränder der Gleitschienen
    18
    Markierungen
    19
    Oberseite der Gleitschiene
    20
    kreissegmentförmiges Profil
    21, 22
    Seitenteile des Schlittens
    23
    Stellhebel
    24
    erste Position des Stellhebels
    25
    zweite Position des Stellhebels
    26
    Welle
    27
    Achse
    28
    Noppen
    29
    Querbalken
    30
    Vorsprung
    31
    Oberseite des Schlittens
    32
    Halteelement
    33, 34
    Halteposition
    35
    kreuzförmiger Stecker
    36, 37
    Schenkel des Halteelements
    38
    Längsrippe
    39
    profilierte Öffnung
    40
    Schutzauflage
    41, 42, 43
    Fixierelemente
    44
    äußere Umfangsfläche
    45
    innere Umfangsfläche
    46
    Querbalken
    47
    Längsbalken
    48, 49,
    50, 51
    Ecken der Lager- oder Transportfläche
    52
    Druckfeder
    53
    Hohlräume
    54
    zylindrischer Ansatz
    55, 56
    Lager der Welle
    57
    Senköffnung für Schrauben
    58
    Mittenteil
    59
    Vorsprünge
    60
    Formschlüssige Verbindung aus Nut und Feder
    61
    Stab
    62
    Achse einer Schraubverbindung
    α, β
    Winkel

Claims (20)

  1. Fixiervorrichtung zur variablen Festlegung von Ladegut auf Ladeflächen mit einer Anzahl von Fixierelementen (1) zur Kontaktierung des Ladegutes (12), wobei zumindest ein Fixierelement (1) eine Schiene (5) und einen auf der Schiene (5) längsverschieblich geführten Schlitten (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (5) eine Folge von in Längsrichtung der Schiene beabstandeter Aussparungen (9) aufweist und die Aussparungen (9) mit einer an dem Schlitten (6) angeordneten Ratschenvorrichtung (10) zur Fixierung des Schlittens (6) auf der Schiene (5) zusammenwirken.
  2. Fixiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiervorrichtung (1) mindestens drei Fixierelemente (1) aufweist, wobei die Position der Fixierelemente (1) zueinander ein Dreieck bilden.
  3. Fixiervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiervorrichtung (1) mindestens zwei Fixierelemente (1) mit jeweils einer Schiene (5) und einen auf der Schiene (5) längsverschieblich geführten Schlitten (6) aufweist, wobei die Längsachsen der Schienen (5a, 5b) in einem Winkel von α ≠ 0° zueinander orientiert sind.
  4. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge kennzeichnet, dass die Schiene (5) Senklöcher (13) in vorbestimmten Abständen in Längsrichtung aufweist, welche Befestigungselemente (14) zur Befestigung der Schiene (5) auf der Ladefläche (4) aufnehmen.
  5. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (5) längs beider Aussparungen aufweist Längsseitenrändern (16, 17) Aussparungen aufweist.
  6. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (5) auf ihrer Oberseite (15) eine Folge von Markierungen (18) aufweist, die der Folge von Aussparungen (9), entspricht.
  7. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (19) ein zur Oberseite (15) der Schiene (5) hin offenes kreissegmentförmiges Profil (20) aufweisen.
  8. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (6) an seinen Längsseiten Seitenteile (21, 22) aufweist, welche mit der Schiene (5) gleitverschieblich in Eingriff stehen.
  9. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (6) zur verschiebefesten Verriegelung mit der Schiene eine Arretiervorrichtung (11) aufweist.
  10. Fixiervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (11) einen Stellhebel (23) aufweist, der mindestens zwei Positionen aufweist, wobei der Schlitten (6) in einer ersten Position (24) des Stellhebels (23) auf der Schiene (5) gleiten kann und in einer zweiten Position (25) des Stellhebels (23) auf der Schiene (5) arretiert ist.
  11. Fixiervorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (11) eine an dem Stellhebel (23) fixierte Welle (26) aufweist, deren Achse (27) quer zu den Seitenteilen (21, 22) des Schlittens (6) angeordnet ist, und wobei die Welle (26) in den Seitenteilen (21, 22) des Schlittens (6) drehbar gelagert ist und mindestens einen kreissegmentförmigen Noppen (28) aufweist, der derart auf der Welle (26) angeordnet ist, dass er mit den kreissegmentförmigen Aussparungen (9) der Gleitschienen (7, 8) durch Drehen des Stellhebels (23) in die zweite Position (25) in Eingriff bringbar ist.
  12. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ratschenvorrichtung (10) einen Querbalken (29) aufweist, der zwischen den Seitenteilen (21, 22) in dem Schlitten (6) federnd angeordnet ist und mindestens einen Vorsprung (30) aufweist, der federnd in eine Aussparung (9) der Schiene (5) eingreifen kann.
  13. Fixiervorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand in Längsrichtung des Schlittens (6) zwischen dem Noppen (28) der Arretiervorrichtung (11) und dem Vorsprung (30) der Ratschenvorrichtung (10) einem ganzzahligen Vielfachen der Markierungen (18) auf der Oberseite (15) der Schiene (5) entspricht.
  14. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (31) des Schlittens (6) eine Auflagefläche (2) und auf der Oberseite (31) des Schlittens (6) eine Anlagefläche (3) aufweist. ein Halteelement (32) an mindestens einer Halteposition (33, 34) montierbar ist.
  15. Fixiervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen Auflagefläche (2) und Anlagefläche (3) 90 Grad beträgt.
  16. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (6) mit einem Halteelement (32) bestückbar ist, welches in Verschieberichtung des Schlittens beabstandeten Halteposition (33, 34) anbringbar ist.
  17. Fixiervorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (32) einen kreuzförmigen Stecker (35) aufweist, der in eine profilierte Öffnung (39) einer Halteposition (33, 34) der Oberseite (31) des Schlittens (6) einsteckbar ist, wobei die Anlagefläche (3) durch Drehen des Steckers (35) mit dem Halteelement (32) in der profilierten Öffnung (36) ausrichtbar und fixierbar ist.
  18. Fixiervorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (32) zwei zueinander in einem Winkel (α, β) angeordnete Schenkel (36, 37) aufweist, wobei der eine Schenkel (36) den kreuzförmigen Stecker (35) aufweist und sich auf der Oberseite (31) des Schlittens (6) abstützt und der andere Schenkel (37) die von der Auflagefläche (2) des Schlittens (6) vorspringende Anlagefläche (3) aufweist.
  19. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (6), die Schiene (5) und/oder das Halteelement (32) eine Kunststoffpressmasse aufweisen.
  20. Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (6), die Schiene (5) und/oder das Halteelement (32) ein Polymer aus der Gruppe Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder Polyamid aufweisen.
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Cited By (3)

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DE202007009014U1 (de) * 2007-06-26 2008-11-13 Kuka Systems Gmbh Transportabler Bauteilträger
EP2810887A1 (de) * 2013-06-05 2014-12-10 ALWA GmbH & Co. KG Konstruktion & Formenbau Vorrichtung zur Aufnahme und Halterung von Gegenständen sowie Transportvorrichtung
WO2024059008A1 (en) * 2022-09-12 2024-03-21 The Timken Company Shipping crate and product locator assembly thereof

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