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Die Erfindung betrifft eine Windschotteinrichtung
für ein
Personenkraftfahrzeug, umfassend eine Haltevorrichtung, welche an
dem Personenkraftfahrzeug montierbar ist, und einen Windschottbügel, welcher
Windschott-Flächenelemente
trägt und
der quer zur Haltevorrichtung positioniert ist oder positionierbar
ist.
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Eine derartige Windschotteinrichtung
dient dazu, wenn sie an dem Personenkraftfahrzeug montiert ist und
der Windschottbügel
quer zur Haltevorrichtung positioniert ist, Insassen, welche vor
dem Windschottbügel
sitzen, vor rückwärts einströmender Luft
zu schützen.
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Die Haltevorrichtung ist dabei derart
an dem Personenkraftfahrzeug montierbar, daß durch sie ein Innenraum des
Personenkraftfahrzeugs nach außen abdeckbar
ist, welcher beispielsweise hinter Fahrzeugsitzen gebildet ist.
Dieser Raum läßt sich
als Stauraum nutzen, und die montierte Haltevorrichtung sorgt dann
gleichzeitig auch dafür,
daß dieser
Stauraum geschützt
ist.
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Die
DE 197 28 453 A1 offenbart eine Windstop-Einrichtung
für Kraftfahrzeuge,
umfassend ein Windschott, welches in einer wirksamen Stellung hinter
den Vordersitzen des Kraftfahrzeuges angeordnet ist, wobei das Windschott
an einem Windschott-Träger
von der wirksamen Stellung in eine unwirksame Stellung bewegbar
gehalten ist. Bei einem Ausführungsbeispiel
sind Abdeckelemente über
Scharniere an einem Windschott-Träger gehalten und um Achsen
schwenkbar, welche parallel zu Seitenkanten des Windschott-Trägers verlaufen.
Die Abdeckelemente sind mit Halteelementen an der Fahrzeugkarosserie
ungefähr
in Höhe
der Gürtellinie
fixierbar.
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Die
DE 195 45 405 A1 offenbart ein Windschott
für ein
Cabriolet, das hinter einer Sitzreihe angeordnet ist und ein erstes
Teil umfaßt,
welches durch ein in einem Rahmen aufgespanntes flexibles Netz gebildet
wird, und ein zweites Teil umfaßt,
welches als plattenförmige
Abdeckung ausgebildet ist.
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Davon ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Windschotteinrichtung derart zu verbessern,
daß sie
auf einfache Weise handhabbar und montierbar ist.
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Diese Aufgabe wird bei der eingangs
genannten Windschotteinrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Verlängerungselement
an mindestens einem seitlichen Ende der Haltevorrichtung schwenkbar
angeordnet ist, daß ein
Verlängerungselement
in einer Verlängerungsstellung
eine seitliche Verlängerung
der Haltevorrichtung bildet, daß die
Verlängerungsstellung
eine Raststellung des Verlängerungselementes
an der Haltevorrichtung ist und daß die Schwenkbarkeit eines
Verlängerungselementes über sein
Verlängerungsstellung
hinaus durch die Haltevorrichtung gesperrt ist.
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Durch ein oder mehrere seitliche
Verlängerungselemente
läßt sich
die Länge
der Haltevorrichtung verändern:
Sind das oder die Verlängerungselemente
weggeschwenkt, dann ist die Länge
der Windschotteinrichtung durch die Länge der Haltevorrichtung bestimmt;
sind das oder die Verlängerungselemente
in eine Verlängerungsstellung
geschwenkt, so ist die Länge
der Windschotteinrichtung durch die Länge der Haltevorrichtung plus
die entsprechende Länge/Längen der
Verlängerungselemente
vorgegeben. Durch Wegschwenken der Verlängerungselemente lassen sich
also die äußeren Abmessungen der
Windschotteinrichtung minimieren, so daß diese platzsparend gelagert
werden kann und platzsparend transportierbar ist. Insbesondere ergibt
sich dadurch die Möglichkeit,
eine nicht montierte Windschotteinrichtung in dem Personenkraftfahrzeug
zu transportieren, da die Abmessungen der Haltevorrichtung kleiner
sind als die Abmessungen der Windschotteinrichtung mit einem oder
mehreren Verlängerungselementen
in der Verlängerungsstellung,
wobei in der Verlängerungsstellung
eine Länge
der Windschotteinrichtung im wesentlichen einer lichten Weite in dem
Personenkraftfahrzeug entspricht.
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Die Windschotteinrichtung ist zur
Montage an einem Personenkraftfahrzeug vorgesehen und muß deshalb
in ihrer Formgestaltung an die Karosserieabmessungen des Personenkraftfahrzeugs
angepaßt
werden. Es ist dabei oft der Fall, daß in dem Bereich des Personenkraftfahrzeugs,
in welchem die Haltevorrichtung zu montieren ist, Radkästen vorliegen.
Die Haltevorrichtung muß strukturell
so ausgebildet sein, daß sie
einerseits auf stabile Weise an dem Personenkraftfahrzeug montierbar
ist und dort sicher gehalten ist und andererseits muß sie den Windschottbügel tragen.
Daher umfaßt
die Haltevorrichtung üblicherweise
eine metallische Rahmenstruktur, welche die entsprechende Stabilität aufweist.
Andererseits ist die erwähnte
Anpassung an die Form des Personenkraftfahrzeugs erforderlich. Durch
das erfindungsgemäße Vorsehen
von separaten Verlängerungselementen
lassen sich diese beiden Funktionen der Haltevorrichtung zumindest
teilweise entkoppeln, da sich die seitliche Anpassung der Windschotteinrichtung
an die Karosserie des Personenkraftfahrzeugs durch entsprechende
Ausgestaltung des oder der keine strukturelle Funktion aufweisenden
Verlängerungselemente
bewerkstelligen läßt. Da die
Verlängerungselemente
selber keine tragenden Teile sind, lassen sich diese beispielsweise
aus einem Kunststoffmaterial fertigen und die Anpassung läßt sich
auf einfache und kostengünstige Weise
durch eine angepaßte
Gestalt eines Verlängerungselements
durchführen.
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Es ist dann auch möglich, einen
bestimmten Typ von Haltevorrichtung für eine Mehrzahl von verschiedenen
Typen von Personenkraftfahrzeugen einzusetzen, und je nach Personenkraftfahrzeug
unterschiedliche Verlängerungselemente
zu verwenden, die jeweils an den speziellen Fahrzeugtyp angepaßt sind.
Dadurch läßt sich
die Herstellung einer Windschotteinrichtung kostengünstiger
gestalten und die Lagerhaltung beim Hersteller ist verringert.
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Ganz besonders vorteilhaft ist es,
wenn ein Verlängerungselement
in seiner Verlängerungsstellung
fixierbar ist. Es ist dann möglich,
vor der Montage eine Fixierung der Verlängerungselemente durchzuführen und
dann die Windschotteinrichtung an dem Personenkraftfahrzeug zu montieren.
Während der
Montage und auch während
des Gebrauchs ist eine unbeabsichtigte Lösung des Verlängerungselements
aus seiner Verlängerungsstellung
verhindert.
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Eine Fixierung des Verlängerungselements in
der Verlängerungsstellung
läßt sich
auf einfache Weise dadurch erreichen, daß die Verlängerungsstellung eine Raststellung
ist. Es läßt sich
dadurch insbesondere erreichen, daß bei entsprechender Verschwenkung
in die Verlängerungsstellung
eine automatische Fixierung des Verlängerungselements an der Haltevorrichtung
eintritt, ohne daß ein
Benutzer weitere Handlungen vornehmen muß. Das Verlängerungselement läßt sich
dann auch auf einfache Weise und insbesondere unter geringem Kraftaufwand wieder
aus seiner Verlängerungsstellung
lösen.
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Zur einfachen Montage der erfindungsgemäßen Windschotteinrichtung
und zur einfachen Handhabung derselben ist es günstig, wenn die Schwenkbarkeit
eines Verlängerungselements über seine
Verlängerungsstellung
hinaus gesperrt ist. Dadurch ist die Verlängerungsstellung selber eindeutig
definiert und auch bei großer
Kraftbeaufschlagung des Verlängerungselements
in einer Richtung, welcher der Schwenkrichtung in die Verlängerungsstellung
entspricht, wird die Verlängerungsstellung
nicht gelöst.
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Ebenfalls günstig ist es, wenn zum Schwenken
eines Verlängerungselements
aus seiner Verlängerungsstellung
eine Kraftbeaufschlagung des Verlängerungselements erforderlich
ist. Diese Kraftbeaufschlagung ist aber erheblich geringer als diejenige,
die erforderlich wäre,
um das Verlängerungselement über seine
Verlängerungsstellung
hinaus zu schwenken, da eben diese Verschwenkbarkeit über die
Verlängerungsstellung
hinaus gesperrt ist. Es läßt sich
somit die Verlängerungsstellung
mit relativ geringem Kraftaufwand lösen, wobei eben jedoch ein
gewisser Mehrkraftaufwand erforderlich ist, um ein unbeabsichtigtes
Lösen zu
vermeiden.
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Zur Ausbildung einer Raststellung
ist es konstruktiv günstig,
wenn zur Verrastung eines Verlängerungselements
in der Verlängerungsstellung
an dem Verlängerungselement
ein Verlängerungselement-Rastelement
gebildet ist und an der Haltevorrichtung ein korrespondierendes
Haltevorrichtung-Rastelement gebildet ist, wobei in der Verlängerungsstellung
Verlängerungselement-Rastelement und
Haltevorrichtung-Rastelement in Wirkverbindung stehen.
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Um das Herausschwenken des Verlängerungselements über seine
Verlängerungsstellung
hinaus zu verhindern, umfaßt
günstigerweise
ein Rastelement eine Stoppfläche,
an welche das korrespondierende Rastelement bei Drehmomentausübung über die
Verlängerungsstellung
hinaus zur Sperrung der Schwenkbarkeit anstößt. Insbesondere ist ein Rastelement
mit einer Hinterschneidung versehen, in welche das korrespondierende
Rastelement einhaken kann. Durch die Hinterschneidung selber ist
dann eine Stoppfläche
definiert, welche die Schwenkbarkeit sperrt und durch die Einhakung
ist eine Raststellung definiert, welche sich unter Kraftaufwand
lösen läßt, um das
Verlängerungselement
aus der Verlängerungsstellung
hinaus schwenken zu können.
Vorteilhafterweise ist dabei das Rastelement mit der Hinterschneidung
an der Haltevorrichtung gebildet und das einhakende Rastelement
an dem Verlängerungselement
gebildet. Da das Verlängerungselement
keine strukturelle Funktion hat, ergibt sich dort eine Vielzahl
von Möglichkeiten
für die
Materialwahl und insbesondere läßt sich
das Verlängerungselement
zum Beispiel aus einem Kunststoffmaterial fertigen. Es kann dann
ein elastisches Material verwendet werden, welches sich unter Kraftbeaufschlagung derart
verformen läßt, daß die verrastete
Verlängerungsstellung
lösbar
ist.
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Günstigerweise
ist ein Abstand zwischen einer Schwenkachse des Verlängerungselements
und einer Anlagefläche
eines Rastelements an das korrespondierende Rastelement durch Kraftbeaufschlagung
des Verlängerungselements
quer zu einer Abstandslinie derart veränderbar, daß die Einhakung aufhebbar ist.
Dadurch, daß das
korrespondierende Rastelement in sein Gegenstück einhakt, liegt ein mechanischer
Anschlag vor, der ein Zurückschwenken
des Verlängerungselements
sperrt. Wird der Abstand zwischen der Anlagefläche des Anschlags und der Schwenkachse
so weit verringert, daß eben
kein Anschlag mehr vorhanden ist, dann läßt sich das Verlängerungselement
aus seiner Verlängerungsstellung
wieder herausschwenken, indem die Einhakung aufgehoben wird.
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Eine Möglichkeit, diesen Abstand zu
verändern,
liegt darin, daß das
Verlängerungselement und/oder
die Haltevorrichtung zumindest teilweise aus einem solchen elastischen
Material hergestellt sind, daß durch
Kraftbeaufschlagung die Abstandsänderung
durch eine Längenänderung
des Verlängerungselements
und/oder der Haltevorrichtung erfolgt. Durch entsprechenden Kraftaufwand
läßt sich
dann die gewünschte
Abstandsänderung
erreichen, die den Anschlag der beiden korrespondierenden Rastelemente
aneinander aufhebt. Da das Verlängerungselement
vorteilhafterweise aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist, läßt sich
dieses in seiner Formgestaltung und mit entsprechender Materialwahl
so ausgestalten, daß die
gewünschte
Abstandsänderung
bei entsprechendem Kraftaufwand insbesondere senkrecht zu einer
Abstandslinie zwischen der Schwenkachse und der Anlagefläche erreicht
ist.
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Eine weitere alternative oder zusätzliche Möglichkeit
zur Abstandsänderung
liegt darin, daß das
Verlängerungselement
derartig schwenkbar an der Haltevorrichtung angeordnet ist, daß bei Kraftbeaufschlagung
die Schwenkachse verschieblich ist, um die Abstandsänderung
zu bewirken. Eine Schwenkwelle des Verlängerungselements wird dann
bei Kraftaufwand verschoben, um die entsprechende Abstandsänderung
zu bewirken. Die Kraftbeaufschlagung hat dann im wesentlichen die
Wirkung, die Schwenkachse zu verschieben.
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(Daneben hat sie auch noch die Wirkung,
ein Drehmoment zu erzeugen, um das Verlängerungselement zu verschwenken.)
Es sollte dann vorgesehen sein, daß die Schwenkwelle in der Raststellung vorgespannt
gehalten ist, beispielsweise über
Federkräfte,
und die Kraftbeaufschlagung zur Abstandsänderung nötig ist, diese Vorspannung
zu überwinden.
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Günstigerweise
ist eine Schwenkachse eines Verlängerungselements
quer zu einer Längsrichtung
der Haltevorrichtung orientiert, um so in der Verlängerungsstellung
eine maximale Länge
der Windschotteinrichtung zu erreichen und bei vollständigem Herausschwenken
aus der Verlängerungsstellung eine
minimale Länge
der Windschotteinrichtung erreichen zu können.
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Ganz besonders vorteilhaft ist es,
wenn ein Verlängerungselement
in eine Aufbewahrungsstellung schwenkbar ist, bei welcher eine Länge der
Haltevorrichtung quer zu einer Schwenkachse des Verlängerungselements
im wesentlichen durch die Haltevorrichtung bestimmt ist. In der
Aufbewahrungsstellung sind dann die äußeren Abmessungen der erfindungsgemäßen Windschotteinrichtung
minimiert, und diese läßt sich
platzsparend lagern und transportieren. Darüber hinaus ist in der Aufbewahrungsstellung
das Verlängerungselement,
welches üblicherweise
aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist und über eine Schwenkwelle an der
Haltevorrichtung gehalten ist, gesichert; bei ungünstiger
Kraftausübung auf
ein Verlängerungselement
beispielsweise in seiner Verlängerungsstellung
bei nicht montierter Windschotteinrichtung besteht grundsätzlich die
Gefahr, daß dieses
beschädigt
wird oder sogar abbrechen kann. Durch die Aufbewahrungsstellung
ist diese Gefahr vermieden. Dadurch wiederum ergibt sich ein Vorteil
für die
Herstellung, da die Lagervorrichtung des Verlängerungselements an der Haltevorrichtung nicht
auf sehr hohe Kraftbeaufschlagungen ausgelegt werden muß.
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Vorteilhafterweise ist dabei das
Verlängerungselement
in der Aufbewahrungsstellung im wesentlichen parallel zur Haltevorrichtung
orientiert, um es so "aus
dem Weg" zu bringen.
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Zur Minimierung der äußeren Abmessungen der
erfindungsgemäßen Windschotteinrichtung
ist es vorgesehen, daß eine
Schwenkachse eines Verlängerungselements
unterhalb einer Außenseite
der Haltevorrichtung bezogen auf eine an einem Personenkraftfahrzeug
montierten Windschotteinrichtung liegt. Dadurch ist zum einen eine
Lagerungsvorrichtung des Verlängerungselements
an der Haltevorrichtung vor der Außenwelt geschützt, da
sie unterhalb der Außenseite
liegt und zudem wird dadurch der ästhetische Eindruck der Windschotteinrichtung nicht
gestört
und zum anderen läßt es sich
dadurch erreichen, daß beispielsweise
in der Aufbewahrungsstellung das Verlängerungselement und seine Lagerungsvorrichtung
nicht über
ein seitliches Ende der Haltevorrichtung hinausragen und somit wiederum lassen
sich die äußeren Abmessungen
der Windschotteinrichtung minimieren.
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Weiterhin ist es zur Minimierung
der äußeren Abmessungen
günstig,
wenn eine Schwenkachse eines Verlängerungselements bezogen auf
ein seitliches Ende der Haltevorrichtung nach innen versetzt angeordnet
ist, um so ein Hinausstehen über
das seitliche Ende insbesondere in der Aufbewahrungsstellung zu
vermeiden.
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Die erfindungsgemäße Windschotteinrichtung läßt sich
auf vorteilhafte Weise an einem Personenkraftfahrzeug dadurch montieren,
daß die
Haltevorrichtung eine Mehrzahl von Haltestiften aufweist. Diese
können
in entsprechende Ausnehmungen an dem Personenkraftfahrzeug eingeschoben
werden. Wenn Haltestifte mit unterschiedlichen Einschubrichtungen
quer zueinander vorgesehen sind, dann läßt sich eine stabile Montage
der Haltevorrichtung erreichen, ohne daß zeitaufwendige Verschraubungen vorgesehen
werden müssen.
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Insbesondere läßt sich die erfindungsgemäße Windschotteinrichtung
dadurch schnell an dem Personenkraftfahrzeug montieren, daß mindestens ein
Haltestift einem seitlichen Ende der Haltevorrichtung zugeordnet
ist, welcher relativ zur Haltevorrichtung beweglich und in einer
Haltestellung fixierbar ist. Vorteilhafterweise sind dann an der
Haltevorrichtung unbeweglich ein oder mehrere Haltestifte angeordnet,
welche quer zu der Bewegungsrichtung dieses oder dieser Haltestifte,
welche einem seitlichen Ende der Haltevorrichtung zugeordnet ist
oder sind. Es läßt sich
dann die Haltevorrichtung in rückwärtige Ausnehmungen
des Personenkraftfahrzeugs einsetzen und endgültig dadurch fixieren, daß die genannten Haltestifte über das
seitliche Ende hinaus in seitliche Ausnehmungen des Personenkraftfahrzeugs
hinein verschoben werden.
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Es kann vorgesehen sein, daß ein dem
seitlichen Ende zugeordnetes Verlängerungselement in einer Aufbewahrungsstellung
um eine Führungsvorrichtung
für den
jeweiligen Haltestift positioniert ist. Da die Führungsvorrichtung die Abmessungen
der Haltevorrichtung in der Höhe
bestimmt, läßt sich
so auch in der Aufbewahrungsstellung des Verlängerungselements die Höhenabmessung
der Windschotteinrichtung gering halten.
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Zur Erzielung eines ästhetisch
befriedigenden Eindrucks und auch zur Vermeidung von Kanten und
dergleichen, welche ein grundsätzliches
Verletzungsrisiko darstellen, ist es vorteilhaft, wenn in der Verlängerungsstellung
eine Außenfläche eines
Verlängerungselements
im wesentlichen parallel zu einer Außenfläche der Haltevorrichtung angeordnet
ist und insbesondere ein im wesentlichen bündiger Übergang zwischen der Haltevorrichtung und dem Verlängerungselement
vorliegt.
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Dadurch, daß ein Verlängerungselement schwenkbar
an der Haltevorrichtung angeordnet ist, liegt zwischen diesen beiden
Teilen ein Zwischenraum vor. Es ist dann vorteilhaft, wenn ein Abdeckungselement
für diesen
Zwischenraum zwischen Haltevorrichtung und Verlängerungselement an der Haltevorrichtung
angeordnet ist, welches verhindert, daß Schmutz und Wasser und dergleichen
in den Stauraum unterhalb der Haltevorrichtung eindringen kann.
Diese Abdeckung ist vorteilhafterweise aus einem flexiblen Material
gefertigt und lippenförmig
ausgebildet, um eben eine gute Abdichtungswirkung zu erzielen.
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Bei einer vorteilhaften Variante
einer Ausführungsform
ist der Windschottbügel
schwenkbar an der Haltevorrichtung angeordnet. Dadurch ergibt sich für einen
Benutzer zum einen die Möglichkeit,
bei Nichtbedarf den Windschottbügel
aus seiner Querposition in eine Aufbewahrungsstellung zu klappen
und andererseits lassen sich die äußeren Abmessungen der Windschotteinrichtung
für Lagerung
und Transport minimieren.
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Um die Länge der Windschotteinrichtung
minimieren bzw. maximieren zu können,
ist vorteilhafterweise die Schwenkachse des Windschottbügels quer
zu einer Schwenkachse eines Verlängerungselements
orientiert.
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Bei einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
ist ein erstes Verlängerungselement
und ein zweites Verlängerungselement
an dem jeweiligen ersten und zweiten seitlichen Ende der Haltevorrichtung
vorgesehen. Die Windschotteinrichtung weist dann ein linkes Verlängerungselement
an einem linken seitlichen Ende und ein rechtes Verlängerungselement
an einem rechten seitlichen Ende auf, und die maximale Länge der
Windschotteinrichtung ist bestimmt durch die Länge der Haltevorrichtung und
die Längen
von erstem und zweitem Verlängerungselement,
und die minimale Länge
ist bestimmt durch die Haltevorrichtung selber.
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Die nachfolgende Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels
dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Teilansicht von oben vorne auf ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Windschotteinrichtung;
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2 eine
Teilansicht von vorne auf die Windstoppeinrichtung gemäß 1;
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3 eine
Teilansicht von oben auf die Windstoppeinrichtung gemäß den 1 und 2;
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4 eine
seitliche Teilansicht auf die Windstoppeinrichtung gemäß den 1 bis 3;
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5 eine
Schnittansicht längs
der Linie B–B
der 3;
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6 ein
Verlängerungselement
in seiner Aufbewahrungsposition;
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7 eine
Schnittansicht längs
der Linie D–D
gemäß 4, wobei eine Haltevorrichtung
der Windstoppeinrichtung mittels eines Haltestifts an einem Personenkraftfahrzeug
montiert ist;
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8 die
gleiche Ansicht wie in 7,
wobei jedoch der Haltestift von dem Personenkraftfahrzeug gelöst ist;
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9a, 9b schematisch eine Raststellung eines
Verlängerungselements
(9a) und die Aufhebung
der Verrastung durch Kraftbeaufschlagung (9b) und
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10 eine
Schnittansicht längs
der Linie A–A
der 4.
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Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Windschotteinrichtung,
welche in 1 als Ganzes
mit 10 bezeichnet ist, umfaßt eine als Ganzes mit 12 bezeichnete
Haltevorrichtung, welche an einem Personenkraftfahrzeug montierbar
ist (in der Zeichnung nicht gezeigt).
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Die Haltevorrichtung 12 weist
einen rahmenförmigen
Aufbau mit einem vorderen Rahmenteil 14, einem hinteren
Rahmenteil 16 und seitlichen Verbindungsrahmenteilen 18 auf.
Die Haltevorrichtung 12 läßt sich hinter Sitzen des Personenkraftfahrzeugs montieren
und deckt nach der Montage einen Rückraum des Personenkraftfahrzeugs
ab. Zur Montage an dem Personenkraftfahrzeug ist die Haltevorrichtung 12 jeweils
an oder in der Nähe
von gegenüberliegenden
seitlichen Enden 20 mit jeweils einem starr angeordneten
Haltestift 22 versehen, welcher jeweils im wesentlichen
parallel zu einem seitlichen Ende orientiert ist und jeweils in
eine zugeordnete rückwärtige Ausnehmung
des Personenkraftfahrzeugs eintauchen kann.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
ist der Haltestift 22 nach unten abgewinkelt (4), um diesen im wesentlichen
horizontal in seine zugeordnete Ausnehmung am Personenkraftfahrzeug
einführen
zu können
und um andererseits eine geneigte Anordnung der Haltevorrichtung 12 an
dem Personenkraftfahrzeug bewirken zu können.
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Zur seitlichen Fixierung der Haltevorrichtung 12 an
dem Personenkraftfahrzeug sind jeweils den Enden 20 zugeordnet
Haltestifte 24 vorgesehen, welche jeweils in einer Führungsvorrichtung 26 quer
zur Längsrichtung
der Haltestifte 22 verschieblich geführt sind. Ein Haltestift 24 weist
dabei ein Griffelement 28 auf, welches dem jeweiligen Griffelement
des Haltestifts 24 an dem gegenüberliegenden Ende zugewandt
angeordnet ist. Über
ein solches Griffelement 28 läßt sich ein Haltestift 24 in
seiner Führungsvorrichtung 26 verschieben.
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Die Montage der Haltevorrichtung 12 an
dem Personenkraftfahrzeug 12 erfolgt derart, daß bei zurückgezogenen
Haltestiften 24, d. h. bei einer Stellung der Haltestifte 24,
bei welcher diese nicht über die
seitlichen Enden 30 der Windschotteinrichtung 10 hinausragen,
die jeweiligen Haltestifte 22 in die zugeordneten rückwärtigen Ausnehmungen
an dem Personenkraftfahrzeug eingeführt werden und dann die Haltestifte 24 in
jeweilige zugeordnete seitliche Ausnehmungen 32 (7, 8) am Personenkraftfahrzeug eingeführt werden.
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Die Haltevorrichtung 12 hält, wie
in 3 angedeutet, zwischen
ihren Rahmenteilen 14, 16, 18 Flächenelemente 34,
welche zur Abdeckung eines Raums im Personenkraftfahrzeug unter
der Haltevorrichtung 12 bei montierter Windschotteinrichtung 10 dienen.
Bei den Flächenelementen 34 handelt
es sich insbesondere um windundurchlässige Windabweiserbahnen beispielsweise
aus einem Netz oder Gewebe, die insbesondere auch luftdurchlässsig sein
können.
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Die Haltevorrichtung 12 hält einen
Windschottbügel 36,
welcher schwenkbar an der Haltevorrichtung 12 gelagert
ist. Der Windschottbügel 36 umfaßt dabei
seitliche Bügelelemente 38 und
eine obere Querstrebe 40 und eine untere Querstrebe 42.
Eine Schwenkachse 44 (5)
ist parallel zu den Querstreben 40, 42 orientiert.
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Der Windschottbügel 36 hält zwischen
seinen Bügelteilen 38, 40, 42 Windschott-Flächenelemente 46,
wie es in 2 angedeutet
ist. Diese sind als Windabweiserbahnen aus einem luftdurchlässigen,
aber windundurchlässigen
Material, wie einem Netz oder Gewebe, hergestellt.
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Der Windschottbügel 36 weist eine
verriegelbare Einsatzstellung 48 auf (1, 2, 5), in welcher der Windschottbügel 36 quer
zu der Haltevorrichtung 12 positioniert ist. Er weist ferner
eine verriegelbare Aufbewahrungsstellung 50 auf (5), in welcher er im wesentlichen
parallel zu der Haltevorrichtung 12 liegt.
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An den seitlichen Enden 20 der
Haltevorrichtung 12 ist jeweils ein Verlängerungselement 52 um eine
Schwenkachse 54 schwenkbar an der Haltevorrichtung 12 angeordnet.
In einer Verlängerungsstellung 56 (1 – 3)
bilden dann die Verlängerungselemente 52 jeweils
links und rechts der Haltevorrichtung 12 eine Verlängerung
derselben, so daß die Länge der
Windschotteinrichtung 10 durch die Länge der Haltevorrichtung 12 und
durch die zusätzliche Verlängerung über die
Verlängerungselemente 52 durch
deren Länge
bestimmt ist. Durch die Schwenkbarkeit der Verlängerungselemente 52 um
die Schwenkachse 54, welche quer und insbesondere senkrecht
zu der Schwenkachse 44 des Windschottbügels 36 orientiert
ist, läßt sich
die Längenausdehnung
der Windschotteinrichtung 10 parallel zur Richtung der
Schwenkachse 44 durch Wegschwenken verringern und insbesondere
so weit verringern, daß sie
durch die Länge
der Haltevorrichtung 12 in dieser Richtung bestimmt ist
(vgl. 6).
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An der Haltevorrichtung 12 ist
ein Abdeckungselement 58 zur Abdeckung und insbesondere Abdichtung
gegenüber
dem Eindringen von Staub, Wasser und dergleichen in den Zwischenraum
zwischen der Haltevorrichtung 12 und dem jeweiligen Verlängerungselement 52 angeordnet.
Dieses Abdeckungselement 58 ist beispielsweise lippenförmig ausgebildet
und aus einem flexiblen Material, um in der Verlängerungsstellung 56 an
dem Verlängerungselement 52 anliegen
zu können,
um so eine gute Dichtungswirkung zu erzielen.
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Die Verlängerungselemente 52 sind
dabei in ihrer Formgebung so ausgestaltet, daß durch sie in ihrer Verlängerungsstellung 56 ein
Zwischenraum zwischen der Haltevorrichtung 12, wenn diese
an dem Personenkraftfahrzeug montiert ist, und dem Personenkraftfahrzeug
im wesentlichen abgedeckt ist. Bevorzugterweise liegt dabei eine
Außenseite 60 der
Verlängerungselemente 52 parallel
zu der Haltevorrichtung 12 mit ihren Flächenelementen 34 und
ist dabei insbesondere im wesentlichen bündig zu der Haltevorrichtung 12 ausgerichtet,
so daß der Übergang
zwischen der Haltevorrichtung 12 und den Verlängerungselementen 52 möglichst
glatt erfolgt. Ein Verlängerungselement 52 ist
vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial gefertigt.
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Ein Schwenklager 62 für die Verschwenkung eines
Verlängerungselements 52 ist
unterhalb einer Außenseite 64 der
Haltevorrichtung 12 (bezogen auf eine montierte Haltevorrichtung)
angeordnet, so daß auch
eine Schwenkwelle 66 (4, 5) unterhalb dieser Außenseite 64 liegt.
Durch diese Schwenkwelle 66 läßt sich das Verlängerungselement 52 um
die Schwenkachse 54 verschwenken. Darüber hinaus ist das Schwenklager 62 so
angeordnet, daß die Schwenkachse 54 nach
innen versetzt von dem seitlichen Ende 20 der Haltevorrichtung 12 angeordnet ist,
so daß sich
das Verlängerungselement 52 vollständig aus
dem Bereich jenseits des seitlichen Endes 20 der Haltevorrichtung 12 herausschwenken läßt und dann
die Längsabmessungen
der Windschotteinrichtung 10 vollständig durch die Haltevorrichtung 12 bestimmt
sind.
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Um dies zu erreichen, umfaßt das Schwenklager 62 eines
oder mehrere Halteelemente 68, welche auf der der Außenseite 64 abgewandten
Seite abstehen und in denen die Schwenkwelle in einem Abstand zu
einer der Außenseite 64 der
Haltevorrichtung 12 abgewandten Unterseite 70 gelagert
ist.
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Wie in den 4 und 5 gezeigt,
läßt sich
der Windschottbügel 36 aus
seiner Einsatzstellung 48 in die Aufbewahrungsstellung 50 überführen und
umgekehrt. Der Schwenkwinkel dafür
liegt in der Größenordnung
von 90°.
Bei einer relativ zur Horizontalen 72 geneigten Haltevorrichtung 12 ist
der Schwenkwinkel zwischen Einsatzstellung 48 und Aufbewahrungsstellung 50 kleiner
und liegt beispielsweise bei 80°.
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Die Haltevorrichtung 12 weist
eine in 5 als Ganzes
mit 74 bezeichnete Verriegelungsvorrichtung auf, welche
jeweils die Einsatzstellung 48 bzw. Aufbewahrungsstellung 50 des
Windschottbügels 36 sichert.
Dazu ist beispielsweise der Windschottbügel 36 in einem Fußbereich 76 mit
einer ersten Ausnehmung 78 versehen, in welche in der Einsatzstellung 48 ein
Verriegelungsstift 80 eingreifen kann, der die Einsatzstellung 58 gegenüber einer
Verschwenkbarkeit verriegelt. Die Verriegelung läßt sich über eine in der Zeichnung nicht
gezeigte Bedienungsvorrichtung aufheben. Der Verriegelungsstift 80 ist
dazu in einer Stiftausnehmung 82 an der Haltevorrichtung 12 quer zu
der Schwenkachse 44 und insbesondere senkrecht zu dieser
verschieblich geführt,
wobei diese Verschieblichkeit sperrbar ist. Eine Druckfeder 82 in der
ersten Ausnehmung 78 bewirkt, daß der Verriegelungsstift 80 immer
nach außen
in Richtung des Fußbereichs 76 des
Windschottbügels 36 gedrückt wird,
so daß bei
der Verschwenkung des Windschottbügels 36 in die Einsatzstellung 48 und
bei Erreichen der ersten Ausnehmung 78 dieser mittels der
Druckfeder 82 in diese gedrückt wird.
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Der Fußbereich 76 umfaßt ferner
ein Stoppelement 84, welches so angeordnet und ausgebildet ist,
daß eine
Verschwenkung des Windschottbügels 36 über die
Einsatzstellung 48 hinaus von der Haltevorrichtung 12 weg
gesperrt ist.
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Der Fußbereich 76 weist
ferner eine zweite Ausnehmung 86 auf, welche grundsätzlich gleich ausgebildet
ist wie die erste Ausnehmung 78 und die so angeordnet ist,
daß in
der Aufbewahrungsstellung 50 der Verriegelungsstift 80 in
diese eintauchen kann, um eben die Aufbewahrungsstellung 50 zu
verriegeln. Eine weitere Verschwenkung über die Aufbewahrungsstellung 50 ist
insbesondere durch Anstoßen
an die Haltevorrichtung 12 selber gesperrt, und der Verriegelungsstift 80,
der dann in die zweite Ausnehmung 86 eintaucht, sichert
eben dann die Aufbewahrungsstellung 50 des Windschottbügels 36.
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In 6 ist
eine Aufbewahrungsstellung 88 des Verlängerungselements 52 gezeigt.
In dieser Aufbewahrungsstellung 88, welche zur Aufbewahrung
einer nicht montierten Windschotteinrichtung 10 zum Einsatz
kommt, ist das Verlängerungselement 52 in
Richtung der Haltevorrichtung 12 verschwenkt und liegt
dann unterhalb dieser im wesentlichen parallel zur Haltevorrichtung 12 ausgerichtet.
Eine Längenausdehnung
der Windschotteinrichtung 10 ist bei der Aufbewahrungsstellung 88 durch
die Haltevorrichtung 12 selber bestimmt.
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Um dies zu erreichen, sind dann auch
die entsprechenden Haltestifte 24, welche in der Führungsvorrichtung 26 verschieblich
geführt
sind, so weit zurückgezogen,
daß sie
nicht über
die Haltevorrichtung 12 hinausstehen. Eine entsprechende
Position der Haltestifte 24 läßt sich beispielsweise dadurch
sichern, daß diese
in einem geeigneten Abstand zu einem dem Griffelement 28 abgewandten Ende 90 mit
einer rinnenförmigen
Ringausnehmung 92 versehen sind, in die ein oder mehrere
Kugelelemente 94 oder Zylinderelemente eintauchen können, die
insbesondere in Richtung des Haltestifts 24 zu kraftbeaufschlagt
sind, beispielsweise durch Federkräfte (10) und so die Verschieblichkeit des
Haltestifts 24 in der Führungsvorrichtung 26 sperren,
um so insbesondere den Haltestift 24 verlierfest an der Haltevorrichtung 12 zu
halten.
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Zur Fixierung des Verlängerungselements 52 in
der Verlängerungsstellung 56 ist,
wie in den 7, 8, 9a und 9b gezeigt,
eine Rastverbindung vorgesehen. Die Haltevorrichtung 12 weist
dazu eine Hinterschneidung 96 auf, durch welche eine Stoppfläche 98 gebildet
ist, an die eine an dem Verlängerungselement 52 gebildete
Rastnase 100 anstößt, wenn
versucht wird, das Verlängerungselement 52 über seine
Verlängerungsstellung 56 hinaus
zu verschwenken. Die Verlängerungsstellung 56 ist
dann dadurch definiert, daß die
Rastnase 100 an dem Verlängerungselement 52 in
das zugeordnete Rastelement 102 an der Haltevorrichtung 12 mit
der Hinterschneidung 96 einhakt. Bei einem Schwenkversuch über die
Verlängerungsstellung 56 hinaus
wird diese "Verhakung" noch verstärkt und
damit die Schwenkbeweglichkeit gesperrt.
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Bei einer Verschwenkung aus einer
Stellung außerhalb
der Verlängerungsstellung 56 in
die Verlängerungsstellung 56 muß ein Widerstand überwunden
werden, um eben diese Verhakung durch Überführung der Rastnase 100 in
die Hinterschneidung 96 zu erreichen. Der dazu nötige Kraftaufwand
ist aber im Vergleich zu dem Kraftaufwand, der nötig wäre, um das Verlängerungselement 52 über die
Verlängerungsstellung 56 hinaus
zu verschwenken, sehr gering.
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Um die Verlängerungsstellung 56 erreichen zu
können,
ist das Verlängerungselement 52 mindestens
im Bereich der Rastnase 100 aus einem elastischen Material
gefertigt, so daß ein
Abstand zwischen der Schwenkachse 54 und einer Anlagefläche 104 der
Rastnase 100 in der Hinterschneidung 96 derart veränderbar
ist, daß einerseits
in der Verlängerungsstellung 56 eine
Verhakung eintritt (7, 8, 9a) und andererseits der Abstand so verringerbar
ist, daß ein
Herausführen
der Rastnase 100 aus der Hinterschneidung 96 möglich ist
(9b).
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Dies ist beispielsweise dadurch möglich, daß die Schwenkwelle 66 und
damit die Schwenkachse 54 derart verschieblich an der Haltevorrichtung 12 angeordnet
ist, daß durch
entsprechende Kraftbeaufschlagung des Verlängerungselements 52 eben
die Schwenkachse 54 verschoben wird und damit die gewünschte Abstandsänderung
eintritt (in der Zeichnung nicht gezeigt).
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Bei dem in den 9a, 9b gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist das Verlängerungselement 52 mindestens
in einem Bereich 106 zwischen seiner Rastnase 100 und
der Schwenkachse 54 aus einem elastischen Material gefertigt.
In der Verlängerungsstellung 56 liegt
ein bestimmter minimaler Abstand 108 zwischen der Schwenkachse 54 und
der Hinterschneidung 96 vor und ebenfalls ein maximaler
Abstand 110. Der Unterschied zwischen maximalem Abstand 110 und
minimalem Abstand 108 bewirkt gerade die Verhakung des
Verlängerungselements 52 an
der Haltevorrichtung 12. Durch Kraftbeaufschlagung des
Verlängerungselements 52 quer
und insbesondere senkrecht zu einer Abstandslinie zwischen der Schwenkachse 54 und
der Anlagefläche 104 der Rastnase 100 an
die Haltevorrichtung 12 wird das Verlängerungselement 52 in
dem Bereich 106 verformt und damit ein Abstand 112 (9b) zwischen der Schwenkachse 54 und
der Rastnase 100 verringert. Ist die Abstandsverringerung
bei entsprechender Kraftbeaufschlagung (laterale Kraftbeaufschlagung)
so groß,
daß der
Abstand 112 den minimalen Abstand 108 unterschreitet,
dann wird die Verhakung zwischen der Rastnase
100 und der
Hinterschneidung 96 endgültig gelöst, und das Verlängerungselement 52 läßt sich
aus der Verlängerungsstellung 56 herausschwenken,
und zwar in Gegenrichtung zu der Schwenkrichtung in die Verlängerungsstellung 56 hinein.
Die Verschwenkung aus der Verlängerungsstellung 56 über diese
hinaus ist gesperrt. Die laterale Kraftbeaufschlagung zur Lösung der
Verlängerungsstellung 56 ist
dabei im Vergleich zu dem nötigen Kraftaufwand
zur Verschwenkung über
die Verlängerungsstellung 56 hinaus
gering.
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Wie in den 7 und 8 noch
gezeigt ist, läßt sich
der Haltestift 24 in der Führungsvorrichtung 26 verschieben,
um diesen in die Ausnehmung 32 am Personenkraftfahrzeug 114 einzuschieben,
um so die Windschotteinrichtung 10 zu montieren (7) bzw. um diesen herauszuschieben,
um die Windschotteinrichtung 10 von dem Personenkraftfahrzeug 114 zu lösen (8).
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Um die Haltevorrichtung 12 mittels
Haltestiften 24 in den entsprechenden Ausnehmungen 32 des
Personenkraftfahrzeugs 114 zu halten und diese Haltestellung 116 (10) zu sichern, weist ein
Haltestift 24 in einem Abstand zu der Ringausnehmung 92 eine
weitere Ringausnehmung 118 auf, in welche in der Haltestellung 116 das
oder die Kugelelemente 94 bzw. Zylinderelemente eintauchen
können
und so die Verschieblichkeit des Haltestifts 24 sperren.
Zur Kraftausübung
in Richtung des Haltestifts 24 zur Sperrung dessen Verschieblichkeit
weist die Führungsvorrichtung 26 ein
bewegliches und insbesondere schwenkbares Druckteil 120 auf,
welches mittels einer oder mehrerer Druckfedern 122 gegen
das oder die Kugelelemente 94 bzw. Zylinderelemente drückt und
diese so in der Ringausnehmung 118 halten, wenn der Haltestift 24 in
der Haltestellung 116 ist bzw. in der Ringausnehmung 92 halten,
wenn der Haltestift 24 zurückgezogen ist.
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Die erfindungsgemäße Windschotteinrichtung 10 funktioniert
wie folgt:
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Ist das Verlängerungselement 52 jeweils links
und rechts an der Haltevorrichtung 12 so verschwenkt, daß es jeweils
in seiner Aufbewahrungsstellung 88 ist, dann ist die Länge der
Windschotteinrichtung 10 minimiert. Ist dazu noch der Windschottbügel 36 eingeklappt,
d. h. in seiner Aufbewahrungsstellung 50, dann sind insgesamt
die äußeren Abmessungen
der Windschotteinrichtung 10 minimiert und diese läßt sich
platzsparend lagern und, aufgrund der verringerten Längenabmessung,
auch in einem Kofferraum eines Personenkraftfahrzeugs transportieren,
da eben ihre Länge
um die zwei Verlängerungselemente 52 jeweils
links und rechts geringer ist als eine lichte Innenbreite des Personenkraftfahrzeugs.
Es sind dann weiterhin auch die Haltestifte 24 zurückgezogen,
so daß sie
nicht über
die äußeren seitlichen
Enden 20 der Haltevorrichtung 12 hinausragen.
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Zur Montage der Windschotteinrichtung 10 werden
die Verlängerungselemente 52 in
ihre Verlängerungsstellung 56 geklappt,
wobei in der Verlängerungsstellung 56 die
Verlängerungselemente 52 in die
Hinterschneidung 96 einrasten und durch eine entsprechende
Verhakung diese Verlängerungsstellung 56 gesichert
ist. Mittels der Haltestifte 22 läßt sich dann die Haltevorrichtung 12 an
dem Personenkraftfahrzeug montieren und durch Einschieben der Haltestifte 24 in
seitliche Ausnehmungen 32 am Personenkraftfahrzeug wird
dann die Haltevorrichtung 12 an diesem endgültig festgehalten.
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Um die Windschotteinrichtung 10 von
dem Personenkraftfahrzeug zu entfernen, werden die Haltestifte 24 zurückgezogen.
Dazu muß die
Kraftbeaufschlagung durch das Druckteil 120 gelöst werden. Dies
kann dadurch erfolgen, daß an
dem Haltestift 24 entsprechend stark gezogen wird und die
Ringausnehmung 118 schräge
Flächen
aufweist, durch die bei einer Längsbewegung
des Haltestifts 24 eine Querkraft auf das Druckteil 120 ausgeübt wird,
die die Sperrung aufhebt.
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Es läßt sich dann die Haltevorrichtung 12 durch
Herausziehen der an der Haltevorrichtung 12 montierten
Haltestifte 22 aus den entsprechenden rückwärtigen Ausnehmungen des Personenkraftfahrzeugs
entfernen.
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Die Verlängerungselemente 52 lassen
sich in ihre Aufbewahrungsstellung 88 bringen, indem eine
laterale Kraft auf das jeweilige Verlängerungselement 52 ausgeübt wird,
um die Verhakung der Rastnase 100 in der Hinterschneidung 96 durch
entsprechende Abstandsänderung
aufzuheben, um so die Verschwenkung des jeweiligen Verlängerungselements 52 aus
der Verlängerungsstellung 56 in
die Aufbewahrungsstellung 88 zu bewerkstelligen.
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Durch Eintauchen das oder der Kugelelemente 94 bzw.
Zylinderelemente in die Ringausnehmung 92 ist auch eine
Aufbewahrungsstellung für
die Haltestifte 24 erreichbar, in welcher diese verliersicher
in der Führungsvorrichtung 26 gehalten
sind. Durch entsprechende Kraftbeaufschlagung in Längsrichtung
läßt sich
diese Aufbewahrungsstellung der Haltestifte 24 überwinden.