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DE20122110U1 - Spann- und Spreizvorrichtung zur Relativbewegung zweier Werkstücke - Google Patents

Spann- und Spreizvorrichtung zur Relativbewegung zweier Werkstücke Download PDF

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DE20122110U1
DE20122110U1 DE20122110U DE20122110U DE20122110U1 DE 20122110 U1 DE20122110 U1 DE 20122110U1 DE 20122110 U DE20122110 U DE 20122110U DE 20122110 U DE20122110 U DE 20122110U DE 20122110 U1 DE20122110 U1 DE 20122110U1
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Bessey and Sohn GmbH and Co KG
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Abstract

Spann- und Spreizvorrichtung zur Relativbewegung zweier Werkstücke (16, 18), welche im wesentlichen parallel zu einer gemeinsamen Ebene liegende Oberflächen aufweisen, umfassend einen ersten Halter (12; 96), an dem das erste Werkstück (16) fixierbar ist und einen zweiten Halter (14; 98), an dem das zweite Werkstück (18) fixierbar ist, wobei die beiden Halter (16, 18) relativ zueinander beweglich sind, dadurch gekennzeichnet , daß der erste Halter (12;96) und der zweite Halter (14; 98) über eine Führungsvorrichtung (54) verschieblich miteinander verbunden sind und daß die Führungsvorrichtung (54) ein Betätigungselement (48; 128) umfaßt, welches sowohl an dem ersten Halter (12; 96) beweglich gelagert ist als auch an dem zweiten Halter (14; 98) beweglich gelagert ist und über das eine Relativbewegung der beiden Halter (12, 14; 96, 98) betätigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spann- und Spreizvorrichtung zur Relativbewegung zweier Werkstücke, welche im wesentlichen parallel zu einer gemeinsamen Ebene liegende Oberflächen aufweisen, umfassend einen ersten Halter, an dem das erste Werkstück fixierbar ist, und einen zweiten Halter, an dem das zweite Werkstück fixierbar ist, wobei die beiden Halter relativ zueinander beweglich sind.
  • Eine derartige Vorrichtung wird beispielsweise unter der Bezeichnung VERIFIX von der Josef Bohle Stiftung & Co. KG, Haan, Deutschland vertrieben. Ferner ist eine solche Vorrichtung unter der Bezeichnung "Rigid Seaming Vacuum Pads" von Pinske Edge, Plato, MN, USA bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Spann- und Spreizvorrichtung derart zu verbessern, daß diese auf einfache und für den Bediener komfortable Weise einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der erste Halter und der zweite Halter über eine Führungsvorrichtung verschieblich miteinander verbunden sind und daß die Führungsvorrichtung ein Betätigungselement umfaßt, welches sowohl an dem ersten Halter beweglich gelagert ist als auch an dem zweiten Halter beweglich gelagert ist und über das eine Relativbewegung der beiden Halter betätigbar ist.
  • Dadurch, daß die beiden Halter über die Führungsvorrichtung und dann nochmals über das insbesondere starr ausgebildete Betätigungselement der Führungsvorrichtung miteinander verbunden sind, läßt sich auf einfache Weise gezielt eine Relativbewegung zwischen den beiden Haltern und damit zwischen jeweils fixierten Werkstücken durchführen, um so insbesondere eine Spannbewegung oder eine Spreizbewegung zu bewirken. Durch die Kopplung der beiden Halter über die Führungsvorrichtung ist dabei eine gute Stabilität und Steifigkeit der Vorrichtung erreicht, so daß insbesondere eine Kippung der beiden Werkstücke relativ zueinander weitgehend verhinderbar ist.
  • Über die bewegliche Lagerung des Betätigungselements sowohl an dem ersten Halter als auch an dem zweiten Halter läßt sich ein großer Verschiebungsweg der beiden Halter relativ zueinander erreichen, ohne daß die äußeren Abmessungen dadurch signifikant erhöht werden müssen.
  • Insbesondere ist es dabei vorgesehen, daß das Betätigungselement an dem ersten Halter drehbar oder drehverschieblich bezüglich diesem gelagert ist. Durch eine Drehung läßt sich dabei ein entsprechendes Moment ausüben, um die beiden Halter relativ zueinander kraftbeaufschlagen zu können, um dadurch einen Spannvorgang oder einen Spreizvorgang durchführen zu können.
  • Weiterhin ist es vorgesehen, daß das Betätigungselement an dem zweiten Halter drehverschieblich bezüglich diesem gelagert ist. Über eine Drehung des Betätigungselements wird dann der zweite Halter relativ zu dem Betätigungselement verschoben und damit wiederum lassen sich die beiden Halter relativ zueinander verschieben. Ist das Betätigungselement auch an dem ersten Halter drehverschieblich gehalten, so erfolgt bei einer Drehung des Betätigungselements sowohl eine Translationsbewegung des ersten Halters als auch des zweiten Halters. Ist das Betätigungselement bezüglich des ersten Halters lediglich drehbar gelagert, so erfolgt keine Translationsbewegung gegenüber diesem.
  • Günstigerweise ist dabei durch Drehbetätigung des Betätigungselements der zweite Halter je nach Drehrichtung auf den ersten Halter zu oder von dem ersten Halter weg beweglich. Es kann dabei auch noch vorgesehen sein, daß der erste Halter sich bezüglich des Betätigungselements selber translatorisch bewegt.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn über das Betätigungselement der Abstand der beiden Halter stufenlos einstellbar ist, um so jeden beliebigen Abstand einstellen zu können und um bei einer Spannbewegung oder Spreizbewegung eine stetige Kraftbeaufschlagung zu ermöglichen.
  • Weiterhin ist es günstig, wenn über eine bestimmte Stellung des Betätigungselements ein bestimmter Abstand zwischen den beiden Haltern festgelegt ist. Dadurch muß eine bestimmte Stellung nicht gehalten werden, indem das Betätigungselement von außen kraftbeaufschlagt ist, sondern ein eingestellter Abstand zwischen den beiden Haltern bleibt auch ohne externe Kraftbeaufschlagung fixiert.
  • Bei einer auf einfache Weise einsetzbaren Ausführungsform umfaßt das Betätigungselement eine insbesondere starr ausgebildete Spindel, welche sich zwischen den beiden Haltern erstreckt.
  • Insbesondere ist dabei die Spindel bezüglich des ersten Halters translationsfest drehbar gelagert. Es genügt dann, nur ein Drehschiebelager vorzusehen, beispielsweise über ineinander eingreifende Gewinde, und insbesondere müssen keine gegensinnigen Gewinde vorgesehen werden, um über eine Drehung der Spindel eine Relativbewegung der beiden Halter zu bewirken.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform umfaßt das Betätigungselement eine Hülse, welche an einem Halter oder zwischen den beiden Haltern drehbar angeordnet ist und gegenüber welcher mindestens ein Halter verschieblich ist. Eine solche Hülse läßt sich auch zwischen den Haltern anordnen, um so eine besonders platzsparende Ausbildung zu erhalten. Im übrigen läßt sich eine solche Vorrichtung auch mit hoher Symmetrie ausbilden, d. h. das Betätigungselement läßt sich in einer Symmetrieebene anordnen, um so ein Kippmoment der gesamten Vorrichtung zu minimieren.
  • Insbesondere ist es dabei vorgesehen, daß der oder die Halter, bezüglich welcher die Hülse drehbar angeordnet ist, jeweils eine drehfeste Spindel zum Angriff der Hülse aufweisen. Durch die Kombination Spindel/Hülse und unter Bildung eines Drehschiebelagers insbesondere über ineinander eingreifende Gewinde läßt sich dann über Betätigung und insbesondere Drehung der Hülse eine Relativverschiebung der Halter aufeinander zu oder voneinander weg erreichen.
  • Vorteilhafterweise ist das Betätigungselement mit mindestens einem Gewindeabschnitt versehen, welcher zur Verschiebungsführung eines zugeordneten Halters in einen entsprechenden Gewindeabschnitts dieses Halters eingreift. Dadurch läßt sich auf fertigungstechnisch einfache Weise ein Drehschiebelager ausbilden, so daß eine Drehbewegung des Betätigungselements in eine translatorische Bewegung umsetzbar ist, wobei eine Spannkraft oder Spreizkraft über ein Drehmoment auf das Betätigungselement auf Werkstücke einbringbar ist.
  • Günstigerweise ist dabei mindestens der zweite Halter mit einem Innengewinde zum Eingriff in ein Außengewinde des Betätigungselements versehen, um so den zweiten Halter unter Ausbildung eines entsprechenden Drehschiebelagers gegenüber dem ersten Halter verschieben zu können. Es kann dabei vorgesehen sein, daß auch der erste Halter mit einem Drehschiebelager versehen ist, um bei einer Drehung des Betätigungselements sowohl den ersten Halter als auch den zweiten Halter gegenüber diesem translatorisch verschieben zu können.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn das Betätigungselement mit einem Handgriff versehen ist. Ein solcher Handgriff, wie beispielsweise ein handgerechter Holzgriff, kann von einem Bediener mit der Hand umfaßt werden, so daß dieser den Griff gut packen kann und damit ein hohes Drehmoment auf das Betätigungselement ausüben kann und damit wiederum eine entsprechend hohe Spannkraft oder Spreizkraft auf Werkstücke ausüben kann.
  • Bei einer Variante einer Ausführungsform ist dabei der Handgriff an einem Ende des Betätigungselements außerhalb eines Zwischenbereichs zwischen den beiden Haltern angeordnet, so daß ein unbehinderter Angriff an dem Handgriff möglich ist.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform ist der Handgriff im Zwischenbereich zwischen den beiden Haltern angeordnet. Dadurch sind die äußeren Abmessungen der Vorrichtung minimiert und zudem läßt sich ein symmetrischer Aufbau erreichen, durch den beispielsweise Kippmomente der Vorrichtung gegenüber Werkstücken minimiert sind.
  • Insbesondere ist es vorgesehen, daß ein erster Gewindeabschnitt des ersten Halters oder des Betätigungselements und ein zweiter Gewindeabschnitt des zweiten Halters oder des Betätigungselements so ausgebildet sind, daß bei Drehung des Betätigungselements die beiden Halter relativ zueinander verschieblich sind. Bei einer Drehbetätigung des Betätigungselements wird dann sowohl der erste Halter als auch der zweite Halter translatorisch verschoben, und zwar aufeinander zu, um beispielsweise eine Spannkraft zu erzeugen, oder voneinander weg, um beispielsweise eine Spreizkraft zu erzeugen. Eine entsprechende Gewindeausbildung läßt sich durch gegensinnige Gewindeabschnitte oder solche mit unterschiedlicher Steigung erreichen.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Führungsvorrichtung mindestens zwei beabstandete Führungsschienen umfaßt, über welche die beiden Halter relativ zueinander verschieblich geführt sind. Dadurch wird eine hohe Stabilität der Vorrichtung erreicht, da die beiden Halter mehrfach miteinander gekoppelt sind, nämlich über das Betätigungselement und die beiden Führungsschienen. Dadurch wiederum läßt sich ein Hebelmoment, mit welchem die Vorrichtung an Werkstücken angreift, minimieren. Weiterhin kann ein Bediener dann auch einfache und sichere Weise eine Kraft auf zwei Werkstück ausüben, beispielsweise eine Spannkraft oder eine Spreizkraft, und zwar auf weitgehend symmetrische Weise, um so störende Kippmomente der Vorrichtung gegenüber den Werkstücken gering zu halten.
  • Vorteilhafterweise ist dabei eine Führungsschiene mit einem Endanschlag versehen, um eine Lösung eines Halters von der Vorrichtung zu verhindern.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich auf einfache und kostengünstige Weise herstellen, wenn der erste Halter und der zweite Halter jeweils eine Führungslasche aufweisen, an welcher die Führungsschienen geführt oder fixiert sind. Dadurch läßt sich die Führung der beiden Halter getrennt von der Haltefunktion der beiden Halter ausbilden. Beispielsweise kann es sich bei den Haltern um Magnethalter, um Vakuumsauger oder um Halter, die formschlüssig, reibungsschlüssig oder adhäsiv an einem Werkstück fixierbar sind, handeln. Um eine Führungsvorrichtung auszubilden, müssen dann diese Halter nicht wesentlich modifiziert werden und insbesondere wird ihre Haltefunktion durch die Ausbildung einer Führungsvorrichtung nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus lassen sich durch eine getrennte Ausbildung von Führungslaschen gewisse für die Funktion der Vorrichtung vorteilhafte Abmessungen modifizieren. Beispielsweise lassen sich über die Führungslaschen die Führungsschienen "tieferlegen", um so insbesondere den Hebelarm der Führungsschienen und damit der gesamten Vorrichtung gegenüber Werkstücken gering zu halten.
  • Vorteilhafterweise sind dabei die Führungslaschen der beiden Halter im wesentlichen gleich ausgebildet, um so die Herstellungskosten niedrig zu halten.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn eine Führungslasche bezüglich ihrer äußeren Gestalt im wesentlichen symmetrisch zu einer Längsachse der Vorrichtung ausgebildet ist. Dadurch lassen sich Kippmomente der Vorrichtung gegenüber einem Werkstück minimieren.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn eine Führungslasche so ausgebildet ist, daß die Führungsschienen bezüglich einer der Werkstückoberfläche zugewandten Halteebene unterhalb des Betätigungselements liegen. Auf diese Weise ist der Hebelarm der Vorrichtung, welcher gegenüber einer Werkstückoberfläche besteht, verringert.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Variante einer Ausführungsform ist eine Spindel als Betätigungselement an der ersten Führungslasche des ersten Halters und der zweiten Führungslasche des zweiten Halters gelagert. Insbesondere ist die Spindel dann an der ersten Führungslasche drehbar gelagert und an der zweiten Führungslasche drehverschieblich gelagert.
  • Bei einer solchen Ausführungsform ist es dann ferner günstig, wenn die Führungsschienen an dem ersten Halter fixiert sind, so daß bei einer Drehbetätigung der Spindel nur der zweite Halter über die Führungslasche gegenüber der Spindel verschoben wird.
  • Um den Hebelarm der Vorrichtung gegenüber Werkstücken minimieren zu können, sind günstigerweise die beabstandeten Führungsschienen im Bereich eines Querendes einer Führungslasche angeordnet.
  • Weiterhin ist es günstig, wenn das Betätigungselement parallel zu den Führungsschienen zwischen diesen gelagert ist, um so zum einen die Herstellungskosten zu verringern und zum anderen eine gute und stabile Kopplung zwischen den beiden Haltern zu erreichen.
  • Bei einer Variante einer Ausführungsform ist auf einer Führungsschiene ein Hebel zum Ausgleich von Höhenunterschieden der Werkstücke verschieblich geführt. Wenn zwei Werkstücke, beispielsweise zwei Platten, mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung miteinander verspannt werden, dann kann es sein, daß im Bereich des Stoßes kleine Höhenunterschiede vorliegen, d. h. daß in diesem Bereich die Platten nicht exakt bündig liegen. Mit einem solchen Hebel, der dann auf die Platten im Bereich des Stoßes drückt, lassen sich solche kleinen Höhenunterschiede am Stoßübergang ausgleichen.
  • Insbesondere ist dazu der Hebel mit einer Anlagefläche in Richtung der Oberfläche der Werkstücke verschwenkbar, so daß nach Bedarf über die Anlagefläche eine leichte Kippung der beiden Werkstücke relativ zueinander durchführbar ist, um über einen Stoß einen bündigen Übergang zu erhalten.
  • Weiterhin ist es günstig, wenn in einer Ausgleichsstellung des Hebels die Anlagefläche im wesentlichen auf einer durch die beiden Halter definierten Ebene liegt, um so einen bündigen Ausgleich zu erhalten.
  • Es ist ferner günstig, wenn der Hebel an seiner Anlagefläche einen Freiraum aufweist. Dieser Freiraum kann dann, wenn die beiden Werkstücke über den Stoß verklebt oder verleimt werden sollen, Leim aufnehmen. Ferner ist es über diesen Freiraum möglich, von oben her dem Stoß beispielsweise Klebstoffmaterial oder Leim zuzuführen, ohne daß der Hebel gelöst werden muß.
  • Es kann günstig sein, wenn zur Reduzierung des Führungsspiels die Führungsvorrichtung vorgespannt ist, beispielsweise indem die Führungsschienen gebogen sind. Dies hat fertigungstechnische Vorteile, da dann die entsprechenden Lager weniger genau ausgebildet werden müssen und trotzdem eine hohe Spannkraft bzw. Spreizkraft erreichbar ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung können die verschiedensten Halter zum Einsatz kommen. Bei magnetischen Werkstoffen lassen sich beispielsweise Magnethalter einsetzen. Es kann auch vorgesehen sein, daß der Halter einen Klotz umfaßt, welcher beispielsweise mit einem Werkstück verschraubt wird. Insbesondere für plattenförmige Bauteile mit glatter Oberfläche ist es vorteilhaft, wenn der Halter einen Vakuumsauger umfaßt, welcher sich über Unterdruck an einem Werkstück festsaugen kann.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Spann- und Spreizvorrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1, wobei ein erster Halter und ein zweiter Halter der Vorrichtung jeweilige Werkstücke halten;
  • 3 eine Seitenansicht ähnlich 2, wobei die beiden Werkstücke mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufeinanderzu geschoben wurden;
  • 4 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts A der 3;
  • 5 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Spann- und Spreizvorrichtung;
  • 6 eine schematische Schnittansicht längs der Linie 6–6 gemäß 5 und
  • 7 eine schematische Schnittansicht ähnlich wie 6 eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Spann- und Spreizvorrichtung.
  • Eine erfindungsgemäße Spann- und Spreizvorrichtung, von der in den 1 bis 4 ein erstes Ausführungsbeispiel gezeigt und dort als Ganzes mit 10 bezeichnet ist, umfaßt einen ersten Halter 12 und einen zweiten Halter 14, wobei ein Halter 12, 14 sich jeweils an einem Werkstück 16, 18 (2 bis 4) fixieren läßt und sich insbesondere an einer Oberfläche des jeweiligen Werkstücks 16, 18 fixieren läßt. Eine entsprechende, dem Werkstück 16 zugewandte Haltefläche 20 des ersten Halters 12 liegt dabei im wesentlichen in der gleichen Ebene wie die entsprechende Haltefläche 22 des zweiten Halters 14.
  • Bei den Haltern 12, 14, die insbesondere baugleich ausgebildet sind, kann es sich beispielsweise, wenn magnetische Werkstücke 16, 18 bearbeitet werden sollen, um Magnethalter handeln.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Halter 12, 14 als Vakuumsauger ausgebildet, mittels welchen sich auch Werkstücke 16, 18 mit glatten Oberflächen relativ zueinander spannen oder spreizen lassen. Ein solcher Vakuumsauger, der an und für sich bekannt ist, weist eine Schüssel 24 mit einem Hohlraum auf. Dieser Hohlraum ist einem Werkstück 16 gegenüber durch eine Scheibe 26 aus einem elastischen Material abgedeckt, wobei diese Scheibe 26 zumindest teilweise in den Hohlraum einziehbar ist, dabei jedoch die Ränder der Scheibe 26 dem Werkstück 16 gegenüber luftdicht abgedeckt läßt. Zum Einziehen der Scheibe 26 in den Hohlraum ist ein Hebel 28 vorgesehen, welcher insbesondere um eine Schwenkwelle 30 schwenkbar ist.
  • Zur Fixierung eines Vakuumsaugers an einem Werkstück 16 wird die Schüssel 24 mit der Scheibe 26 mit geöffnetem Hebel 28 (2) aufgesetzt. Zwischen der Scheibe 26 und der Oberfläche des Werkstücks 16 verbleibt dann nur ein sehr geringer, mit Luft gefüllter Raum. Wird nun der Hebel 28 umgelegt (in 2 mit dem Bezugszeichen 32 in durchbrochenen Linien gezeigt) und dadurch die Scheibe 26 in Richtung des Hohlraums bewegt, wobei die Scheibe 26, welche einen größeren Durchmesser als die Schüssel 24 am Anlagebereich der Scheibe 26 aufweist, den Bereich zwischen dem Werkstück 16 und einem Scheibenrand der Scheibe 26 im wesentlichen luftdicht abdichtet, dann wird das Volumen des Raums zwischen der Scheibe 26 und dem Werkstück 16 zwischen den erwähnten Rändern vergrößert, wodurch der Druck abnimmt. Dieser ist damit geringer als der Luftdruck und die Schüssel 24 mit der Scheibe 26 saugt sich dadurch an der Werkstückoberfläche fest.
  • An dem ersten Halter 12 sitzt eine erste Führungslasche 34, welche beispielsweise aus einem kaltgezogenen Aluminiumprofil hergestellt ist. Diese erste Führungslasche 34 ist mit dem ersten Halter 12 beispielsweise über eine Schraubenverbindung 36 starr verbunden. Eine Querabmessung der ersten Führungslasche 34 quer zu einer Längsachse 38 der Spann- und Spreizvorrichtung 10 ist dabei größer als eine entsprechende Querabmessung des ersten Halters 12. Bezogen auf diese Längsachse 38 ist die erste Führungslasche 34 im wesentlichen symmetrisch ausgebildet.
  • Die erste Führungslasche 34 ist dabei so ausgebildet, daß ein mittlerer Bereich 40, über welchen die erste Führungslasche 34 an dem ersten Halter 12 fixiert ist, bezogen auf die Haltefläche 20 höher liegt als ein Außenbereich 42 und insbesondere eine (vorzugsweise abgerundete) Querkante 44.
  • In der ersten Führungslasche 34 ist ein Drehlager 46 für eine Spindel 48 als Betätigungselement für eine Relativverschiebung der beiden Halter 12 und 14 angeordnet. Um eine Schwenkbewegung der Hebel 28 der Vakuumsauger als Halter 12, 14 nicht zu behindern, ist dabei das Drehlager 46 außermittig versetzt, das heißt zur Längsachse 38 versetzt. Die Spindel 48 ist um eine Drehachse 49 parallel zur Längsachse an dem ersten Halter 12 drehbar.
  • Jeweils im Bereich der linken und rechten Querkante 44 ist parallel zur Längsachse 38 an der ersten Führungslasche 34 eine erste Führungsschiene 50 und eine zweite Führungsschiene 52 angeordnet. Eine solche Führungsschiene ist beispielsweise mittels eines Haltestifts 55 an der ersten Führungslasche 34 drehfest und unverschieblich gesichert. Eine Führungsschiene 50, 52 ist insbesondere in der Form eines Rundstabes ausgebildet, welcher beispielsweise kaltgezogen hergestellt ist.
  • Eine durch die beiden Führungsschienen 50 und 52 gebildete Ebene ist im wesentlichen parallel zu der Haltefläche 20 bzw. 22 der beiden Halter 12 und 14. Der Abstand der Führungsschienen 50, 52 zu den Halteflächen 20, 22 ist dabei geringer als der Abstand der Spindel 48, um so bei dem Verspannen oder Verspreizen zweier Werkstücke 16, 18 zueinander einen kleinen Hebelarm sicherzustellen; die erste Führungslasche ist damit im Bereich der Fixierung der Führungsschienen 50, 52 gewissermaßen tiefergelegt.
  • Zur Führung des zweiten Halters 14 relativ zum ersten Halter 12 umfaßt eine als Ganzes mit 54 bezeichnete Führungsvorrichtung ferner eine zweite Führungslasche 56, welche grundsätzlich gleich ausgebildet ist wie die erste Führungslasche 34, wobei die zweite Führungslasche 56 bezüglich des zweiten Halters 14 fixiert ist. Insbesondere ist dabei die zweite Führungslasche 56 im wesentlichen fluchtend mit der ersten Führungslasche 34 ausgerichtet.
  • Für die erste Führungsschiene 50 und für die zweite Führungsschiene 52 umfaßt die zweite Führungslasche 56 jeweils Schiebelager 58 und 60, über die in einer Schieberichtung 62 parallel zur Längsachse 38 der zweite Halter 14 auf den ersten Halter 12 zu oder von diesem weg verschieblich ist. Ein solches Schiebelager ist dabei insbesondere durch eine entsprechende Ausnehmung, (im Falle einer zylindrischen Führungsschiene 52, 52 zylindrischen Ausnehmung) gebildet.
  • Eine Führungsschiene 50, 52 ist mit einem Endanschlag 64 versehen, welcher beispielsweise durch einen über eine Oberfläche der Führungsschiene 50, 52 hinausragenden Stift gebildet ist, um bei einer Verschiebung des zweiten Halters 14 von dem ersten Halter 12 weg eine Ablösung der zweiten Führungslasche 56 von den Führungsschienen 50 und 52 zu verhindern.
  • In der zweiten Führungslasche 56 ist ferner fluchtend ausgerichtet zu dem Drehlager 46 ein Drehschiebelager 66 gebildet, welches die Spindel 48 aufnimmt. Die Spindel 48 erstreckt sich dann durchgehend von dem ersten Halter 12 über dessen erste Führungslasche 34 zu dem zweiten Halter 14 über dessen zweite Führungslasche 56 und verbindet dadurch die beiden Halter 12 und 14. Über das Drehlager 46 ist die Spindel 48 an dem ersten Halter 12 beweglich, nämlich drehbar gelagert und an dem zweiten Halter 14 ebenfalls beweglich, jedoch gegenüber diesem drehverschieblich gehalten. Da damit die Spindel 48 gegenüber dem ersten Halter 12 unverschieblich gehalten ist, kann über das Drehschiebelager 66 eine Relativbewegung des zweiten Halters 14 zum ersten Halter 12 erzeugt werden.
  • Dazu ist die Spindel 48 mit einem Außengewinde 68 versehen, beispielsweise mit einem Trapezgewinde, welches gerollt kaltverfestigt hergestellt ist und insbesondere verschleißfest ist. Das Drehschiebelager 66 ist durch ein entsprechendes, in der zweiten Führungslasche 56 angeordnetes Innengewinde 70 gebildet, in welches die Spindel 48 mit ihrem Außengewinde 68 eingreift. Durch Drehung der Spindel 48 wird dadurch dann die zweite Führungslasche 56 und mit ihr dann der zweite Halter 14 verschoben, wobei je nach Drehrichtung die Schieberichtung 62 bestimmt ist.
  • Durch den Eingriff des Außengewindes 68 in das Innengewinde 70 ist jeder Abstand zwischen dem ersten Halter 12 und dem zweiten Halter 14 stufenlos einstellbar, wobei ein bestimmter Abstand gesichert ist, d. h. bei einer bestimmten Drehstellung der Spindel 48 fest eingestellt ist und eben nur durch Drehung der Spindel 48 selber verändert werden kann.
  • Zur Ausübung eines Drehmoments ist die Spindel 48 mit einem Handgriff 72 versehen, der insbesondere von einer Greifhand erfaßt werden kann. Beispielsweise ist ein handgerechter Holzgriff vorgesehen, der mit der Spindel 48 vernietet ist.
  • Der Handgriff 72 ist dabei bei dem ersten Ausführungsbeispiel 10 an einem Ende der Spindel 48 angeordnet, welches dem Innengewinde 70 gegenüberliegt, so daß der Handgriff 72 außerhalb des Zwischenraums zwischen den beiden Führungslaschen 34 und 56 sitzt und damit die Verschiebung des zweiten Halters 14 relativ zum ersten Halter 12 von außen betätigbar ist und damit leicht zugänglich ist.
  • Die erste Führungslasche 34 ist dabei so an dem ersten Halter 12 angeordnet, daß durch diesen im wesentlichen nicht die Greifbarkeit und die Drehbarkeit des Handgriffs 12 behindert wird.
  • Auf der Führungsschiene 50 bzw. 52 sitzt jeweils ein Hebel 74, welcher zum Ausgleich von Höhenunterschieden der Werkstücke 16 und 18 dient. Der Hebel 74 ist dabei in einer Schieberichtung 76 parallel zur Schieberichtung 62 des zweiten Halters 14 relativ zum ersten Halter 12 verschieblich, so daß er grundsätzlich in jede beliebige Position auf der zugeordneten Führungsschiene (beispielsweise Führungsschiene 50) verschieblich ist. Der Hebel 74 ist dabei an der zugeordneten Führungsschiene 50, 52 drehbar gelagert (in 2 durch das Bezugszeichen 75 angedeutet), d. h. die Führungsschiene 50, 52 stellt eine Drehwelle für den Hebel 74 dar.
  • Der Hebel 74 ist dabei mit einem Anlageelement 78 versehen (3, 4), welches eine Anlagefläche 80 aufweist, mit dem das Anlageelement 78 an eine Werkstückoberfläche des Werkstücks 16 und 18 anlegbar ist. Die Anlagefläche 80 ist durch Verschwenkung des Hebels 74 an der zugeordneten Führungsschiene 50 bzw. 52 zu den Werkstücken 16, 18 hin verschwenkbar, so daß die Anlagefläche 80 an ein Werkstück 16 bzw. 18 oder an beide Werkstücke 16 und 18 anlegbar ist. Wird die Anlagefläche 80 dabei über einen Stoß 82 der beiden Werkstücke 16 und 18 gelegt, dann läßt sich darüber ein Höhenausgleich durchführen, d. h. die Bündigkeit der Werkstückoberflächen im Bereich des Stoßes 82 läßt sich verbessern. Während der Schwenkbewegung des Hebels 74 lassen sich auch über dessen Hebelwirkung Werkstücke etwas bewegen
  • Das Anlageelement 78 weist im Bereich seiner Anlagefläche 80 einen Freiraum 84 auf, welcher zwischen einem ersten Bügel 86 und einem zweiten Bügel 88 des Anlageelements 78 gebildet ist, wobei eine Stirnfläche 90 des ersten Bügels 86 und eine Stirnfläche 92 des zweiten Bügels 88 die Anlagefläche 80 bilden.
  • Dieser Freiraum 84 kann beispielsweise Kleberreste oder Leimreste aufnehmen, die durch Verklebung der beiden Werkstücke 16 und 18 an dem Stoß 82 in Richtung des Anlageelements 78 durchgedrückt werden bzw. über den Freiraum 84 läßt sich der Stoß 82 von der Oberseite der Werkstücke 16 und 18 her mit beispielsweise Klebstoff oder Leim beaufschlagen.
  • Die erfindungsgemäße Spann- und Spreizvorrichtung funktioniert wie folgt:
  • Sie wird auf die Werkstücke 16 und 18 aufgesetzt, indem der erste Halter 12 auf das Werkstück 16 aufgesetzt wird und der zweite Halter 14 auf das Werkstück 18. Durch Umlegen der Hebel um 90° in die Stellung 32 (2) saugen sich dann die beiden Vakuumsauger 12 und 14 an den jeweiligen Werkstücken 16 und 18 fest. Durch Drehung der Spindel 48 läßt sich der zweite Halter 14 relativ zum ersten Halter 12 verschieben, wobei die Schieberichtung 62 durch die Drehrichtung der Drehung, welche über den Handgriff 72 vermittelt wird, bestimmt ist. Bei Wegbewegung des zweiten Halters 14 von dem ersten Halter 12 wird damit das Werkstück 18 von dem Werkstück 16 wegbewegt, d. h. es wird eine Spreizbewegung durchgeführt. Wird der zweite Halter 14 auf den ersten Halter 12 zubewegt, dann wird eine Spannbewegung durchgeführt. Die Bewegungsrichtungen der Werkstücke 16 und 18 sind in 2 durch das Bezugszeichen 89 angedeutet.
  • Über den Hebel 74 lassen sich eventuelle Höhenunterschiede an einem Stoß 82 zwischen den beiden Werkstücken 16 und 18 ausgleichen, um so eine bessere Bündigkeit der beiden Werkstücke 16 und 18, bei denen es sich insbesondere um plattenförmige Werkstücke handelt, zu erreichen.
  • Dadurch, daß die Führungsschienen 50 und 52 einen kleineren Höhenabstand zu den Werkstücken 16 und 18 aufweisen als die Spindel 48, ist bei einfacher Drehbarkeit der Spindel 48, d. h. einfacher Betätigbarkeit der Relativverschiebung der beiden Halter 12 und 14, der Hebelarm der Spann- und Spreizvorrichtung 10 gegenüber den Werkstücken 16 und 18 minimiert. Eine solche "Tieferlegung" der Führungsschienen 50 und 52 (und damit auch des Schwerpunkts der Vorrichtung) verbessert damit die Bündigkeit der Ausrichtungen der Werkstücke 16 und 18 an einem Stoß 82. Außerdem läßt sich noch ein zusätzlicher Höhenausgleich erreichen.
  • Der größtmögliche erreichbare Abstand zwischen den beiden Haltern 12 und 14 ist dadurch bestimmt, daß die zweite Führungslasche 56 an die Endanschläge 64 der Führungsschienen 50 und 52 anstößt. Der kleinste Abstand der beiden Halter 12 und 14 ist dadurch bestimmt, daß die Scheiben 26 der beiden Halter 12 und 14 aneinander stoßen.
  • Zur Verringerung der Herstellungskosten durch Materialersparnis ist es daher vorteilhaft, wenn die beiden Führungslaschen 34 und 56 auf einander zugewandten Bereichen der beiden Halter 12 und 14 angeordnet sind. Bei der in 1 gezeigten Anordnung ist jedoch die erste Führungslasche 34 so angeordnet, daß der Handgriff 72 leicht zugänglich ist, ohne die Höhe der Führungslaschen 34 und 56 gegenüber den Halteflächen 20, 22 wesentlich erhöhen zu müssen.
  • Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß die Führungsvorrichtung 54 derart vorgespannt ist, daß das Lagerspiel verringert ist. Dadurch läßt sich die Präzision insbesondere der Schiebelager 58 und 60 und auch des Drehschiebelagers 66 verringern und damit die Herstellungskosten geringer halten. Eine solche Verspannung ist beispielsweise dadurch erreicht, daß die Führungsschienen 50 und 52 leicht gebogen sind und zwar insbesondere von den Halteflächen 20 und 22 weg.
  • Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Spann- und Spreizvorrichtung, welches in 5 und 6 gezeigt und dort als Ganzes mit 94 bezeichnet ist, sind ebenfalls ein erster Halter 96 und ein zweiter Halter 98 vorgesehen, welche grundsätzlich gleich ausgebildet sind wie die oben beschriebenen Halter 12 und 14 und auch gleich funktionieren. An dem ersten Halter 96 ist eine erste Führungslasche 100 und an dem zweiten Halter 98 eine zweite Führungslasche 102 fest angeordnet. Ähnlich wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel 10 sind die beiden Halter 96 und 98 über die Führungslaschen 100 und 102 mit einer ersten Führungsschiene 104 und einer zweiten Führungsschiene 106 verbunden. Die zweite Führungslasche 102 weist dabei Schiebelager 108 und 110 für die Führungsschienen 104 und 106 auf, so daß der zweite Halter 98 mit der zweiten Führungslasche 102 relativ zu diesen Führungsschienen 104 und 106 verschieblich ist und zwar in einer Schieberichtung 112.
  • Die erste Führungslasche 100 ist identisch zu der zweiten Führungslasche 102 ausgebildet und umfaßt insbesondere Schiebelager 114 und 116 für die Führungsschienen 104 und 106, so daß längs diesen in einer Schieberichtung 118, welche mit der Schieberichtung 112 zusammenfällt, der erste Halter 96 an den Führungsschienen 104, 106 verschieblich geführt ist.
  • An der ersten Führungslasche 100 ist der anderen Führungslasche 102 zugewandt eine Spindel 120 drehfest angeordnet. Diese Spindel 120 ist mit einem Außengewinde 122 versehen.
  • Symmetrisch dazu ist an der zweiten Führungslasche 102 der anderen Führungslasche 100 zugewandt eine fluchtend mit der Spindel 120 ausgerichtete Spindel 124 drehfest angeordnet, welche ebenfalls mit einem Außengewinde 126 versehen ist.
  • Zwischen den beiden Spindeln 120 und 124 sitzt eine drehbare Hülse 128 als Betätigungselement, welche die beiden Spindeln 120 und 124 und damit die beiden Halter 96 und 98 miteinander verbindet. Zum Eingriff in das Außengewinde 122 weist dabei die Hülse 128 ein Innengewinde 130 auf und zum Eingriff in das Außengewinde 126 der Spindel 124 ein weiteres Innengewinde 132, wobei die Gewindepaare 122, 130 und 126, 132 so ausgebildet sind, daß bei Drehung in einer Richtung eine gegenläufige Translationsbewegung der zugeordneten Spindeln 120 und 124 erfolgt, d. h. diese je nach Drehbewegung entweder aufeinander zu oder voneinander weg bewegt werden.
  • Bei einer Variante einer Ausführungsform ist es vorgesehen, daß die Hülse 128 drehbar aber unverschieblich an einem Halter gelagert ist, während sie am anderen Halter wie beschrieben drehverschieblich gelagert ist.
  • Die Hülse 128 ist vorteilhafterweise als Handgriff ausgebildet oder mit einem solchen versehen, so daß eine Drehung dieser auf einfache Weise möglich ist.
  • Wird nun die Hülse 128 in einer Richtung verdreht, dann bewirkt dies, daß aufgrund der drehverschieblichen Lagerung der Spindeln 120 und 124 in der Hülse 128 entweder die beiden Halter 96 und 98 aufeinander zubewegt werden oder voneinander wegbewegt werden, wobei sich beide Halter bewegen, d. h. beide eine relative Translationsbewegung bezüglich der Hülse 128 durchführen. Bei entsprechend symmetrischer Ausgestaltung der Gewindepaare 122, 130 und 126, 132 ist dabei die Aufeinanderzubewegung oder die Voneinanderwegbewegung ebenfalls symmetrisch.
  • Ansonsten funktioniert die Spann- und Spreizvorrichtung 94 wie die Spann- und Spreizvorrichtung 10.
  • Bei einem dritten Ausführungsbeispiel, welches in 7 gezeigt ist und dort als Ganzes mit 134 bezeichnet ist, ist wiederum an einem ersten Halter 136 eine erste Führungslasche 138 fixiert und an einem zweiten Halter 140 eine zweite Führungslasche 142. Entsprechende Führungsschienen sind wie anhand des zweiten Ausführungsbeispiels 94 erläutert ausgebildet und angeordnet.
  • Die beiden Halter 136 und 140 sind mittels der Führungslaschen 138 und 142 über eine starre durchgehende Spindel 144 miteinander verbunden, wobei diese Spindel 144 an der ersten Führungslasche 138 drehverschieblich gelagert ist und an der zweiten Führungslasche 142 drehverschieblich gelagert ist. Dazu weisen die beiden Führungslaschen 138 und 142 jeweils Innengewinde 146, 148 auf, in welche ein zweigeteiltes Außengewinde 150 der Spindel 144 mit einem ersten Gewindeabschnitt 151 und einem zweiten Gewindeabschnitt 153 eingreift. Die Spindel 144 ist dabei an den Führungslaschen 138 und 142 drehbar gelagert. Die Gewindepaare 146, 151 und 148, 153 sind dabei so ausgebildet, daß bei Verdrehung der Spindel 144 eine gegenläufige Verschiebungsbewegung erreicht ist, d. h. daß sich die beiden Halter 136 und 140 aufeinander zu bewegen oder voneinander weg bewegen. Bei symmetrischer Ausgestaltung der Gewindepaare 146, 151 und 148, 153 ist dabei die Relativbewegung insbesondere symmetrisch.
  • Es kann dabei vorgesehen sein, daß die Spindel 144 eine Verlängerung nach außen hin aufweist, an welcher ein Handgriff 152 angeordnet ist, um die Drehung der Spindel 144 auf einfache Weise bewirken zu können.
  • Ansonsten funktioniert die Spann- und Spreizvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsform 134 wie oben beschrieben.

Claims (32)

  1. Spann- und Spreizvorrichtung zur Relativbewegung zweier Werkstücke (16, 18), welche im wesentlichen parallel zu einer gemeinsamen Ebene liegende Oberflächen aufweisen, umfassend einen ersten Halter (12; 96), an dem das erste Werkstück (16) fixierbar ist und einen zweiten Halter (14; 98), an dem das zweite Werkstück (18) fixierbar ist, wobei die beiden Halter (16, 18) relativ zueinander beweglich sind, dadurch gekennzeichnet , daß der erste Halter (12;96) und der zweite Halter (14; 98) über eine Führungsvorrichtung (54) verschieblich miteinander verbunden sind und daß die Führungsvorrichtung (54) ein Betätigungselement (48; 128) umfaßt, welches sowohl an dem ersten Halter (12; 96) beweglich gelagert ist als auch an dem zweiten Halter (14; 98) beweglich gelagert ist und über das eine Relativbewegung der beiden Halter (12, 14; 96, 98) betätigbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (48; 128) an dem ersten Halter (12) drehbar oder drehverschieblich bezüglich diesem gelagert ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (48; 128) an dem zweiten Halter (14; 98) drehverschieblich bezüglich diesem gelagert ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch Drehbetätigung des Betätigungselements (48; 128) der zweite Halter (14; 98) je nach Drehrichtung auf den ersten Halter (12; 96) zu oder von dem ersten Halter (12; 96) weg beweglich ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über das Betätigungselement (48; 128) der Abstand der beiden Halter (12, 14; 96, 98) stufenlos einstellbar ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über eine bestimmte Stellung des Betätigungselements (48; 128) ein bestimmter Abstand zwischen den beiden Haltern (12, 14; 96, 98) festgelegt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement eine Spindel (48) umfaßt, welche sich zwischen den beiden Haltern (12, 14) erstreckt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (48) bezüglich des ersten Halters (12) translationsfest drehbar gelagert ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement eine Hülse (128) umfaßt, welche an einem Halter oder zwischen den beiden Haltern (96, 98) drehbar angeordnet ist und gegenüber welcher mindestens ein Halter (96; 98) verschieblich ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Halter (96, 98), bezüglich welcher die Hülse (128) drehbar angeordnet ist, jeweils eine drehfeste Spindel (120; 124) zum Angriff der Hülse (128) aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (48; 128) mit mindestens einem Gewindeabschnitt (68; 130, 132) versehen ist, welcher zur Verschiebungsführung eines zugeordneten Halters (14; 96, 98) in einen entsprechenden Gewindeabschnitt (70; 122, 126) dieses Halters eingreift.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der zweite Halter (14) mit einem Innengewinde (70) zum Eingriff in ein Außengewinde (68) des Betätigungselements (48) versehen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (48; 128) mit einem Handgriff (72) versehen ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (78) an einem Ende des Betätigungselements (48) außerhalb eines Zwischenbereichs zwischen den beiden Haltern (12, 14) angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff im Zwischenbereich zwischen den beiden Haltern (96, 98) angeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Gewindeabschnitt des ersten Halters oder des Betätigungselements und ein zweiter Gewindeabschnitt des zweiten Halters oder des Betätigungselements so ausgebildet sind, daß bei Drehung des Betätigungselements die beiden Halter relativ zueinander verschieblich sind.
  17. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsvorrichtung (54) mindestens zwei beabstandete Führungsschienen (50, 52) umfaßt, über welche die beiden Halter (12, 14) relativ zueinander verschieblich geführt sind.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Führungsschiene (50; 52) mit einem Endanschlag (64) versehen ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Halter (12; 96) und der zweite Halter (14; 98) jeweils eine Führungslasche (34, 56; 100, 102) aufweisen, an welcher die Führungsschienen (50, 52) geführt oder fixiert sind.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslaschen (34, 56; 100, 102) der beiden Halter (12, 14; 96, 98) im wesentlichen gleich ausgebildet sind.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine Führungslasche (54; 100) bezüglich ihrer äußeren Gestalt im wesentlichen symmetrisch zu einer Längsachse der Vorrichtung ausgebildet ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine Führungslasche (34; 100) so ausgebildet ist, daß die Führungsschienen (50, 52) bezüglich einer der Werkstückoberfläche zugewandten Halteebene (20, 22) unterhalb des Betätigungselements (48) liegen.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine Spindel (48) als Betätigungselement an der ersten Führungslasche (34) des ersten Halters (12) und der zweiten Führungslasche (56) des zweiten Halters (14) gelagert ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (50, 52) an dem ersten Halter (12) fixiert sind.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die beabstandeten Führungsschienen (50, 52) im Bereich eines Querendes einer Führungslasche (34, 56) angeordnet sind.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (48; 128) parallel zu den Führungsschienen (50, 52) zwischen diesen gelagert ist.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Führungsschiene ein Hebel (74) zum Ausgleich von Höhenunterschieden der Werkstücke (16, 18) verschieblich geführt ist.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (74) mit einer Anlagefläche (80) in Richtung der Oberflächen der Werkstücke (16, 18) verschwenkbar ist.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Ausgleichsstellung des Hebels (74) die Anlagefläche (80) im wesentlichen in einer durch die beiden Halter (12, 14) definierten Ebene liegt.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (74) an seiner Anlagefläche einen Freiraum (84) aufweist.
  31. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Reduzierung des Führungsspiels die Führungsvorrichtung (54) vorgespannt ist.
  32. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Halter (12, 14) einen Vakuumsauger umfaßt.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202008009418U1 (de) * 2008-07-12 2009-11-19 Weha - Ludwig Werwein Gmbh Ausrichtvorrichtung für Steinplatten
IT201600131210A1 (it) * 2016-12-27 2018-06-27 Raimondi Spa Dispositivo di presa di elementi lastriformi
CN112198156A (zh) * 2020-10-20 2021-01-08 无锡先导智能装备股份有限公司 载具及检测装置
CN115533795A (zh) * 2022-11-10 2022-12-30 南通晋弘钢结构工程有限公司 一种大型钢结构加工用装配夹具

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