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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Betanken von Fahrzeugen, insbesondere von Schienenfahrzeugen.
Sie dient dazu, eine Betankung von Fahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeugen, auch
außerhalb
von ortsfesten Tankstellen zu ermöglichen. Darüber hinaus
dient die Erfindung dazu, den Umfang für den bautechnischen Gewässerschutz
an Tankstellen bei zusätzlichem
Sicherheitsgewinn wesentlich zu reduzieren.
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Das Betanken von Schienenfahrzeugen
erfolgt derzeit nach allgemein anerkannten sowie üblichen
Regeln der Technik. Von herausragender Bedeutung ist dabei, dass
sowohl für
das Errichten wie auch für
das Betreiben von Tankanlagen besondere bundes- und länderrechtliche
Bestimmungen zwingend einzuhalten sind. Vorrangig sind dies die
gesetzlichen Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die
Technischen Regeln für
den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
(TRbF) und die Technischen Regeln für den Umgang mit wassergefärdenden
Stoffen (TRwS). Nach dem WHG gilt der allgemeine Sorgfaltsgrundsatz,
der besagt, dass jedermann verpflichtet ist, bei Maßnahmen,
mit denen Einwirkungen auf Gewässer
verbunden sein können,
die nach den Umständen
erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers
oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften
zu verhüten.
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Das Betanken von Schienenfahrzeugen
darf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen derzeit nur an
den dafür
vorgesehenen Tankstellen erfolgen. Dies sind Anlagen, die zum Lagern,
Abfüllen
und Umschlagen wassergefährdender
Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher
Einrichtungen geeignet sind. Nach dem Besorgnisgrundsatz des WHG
sind diese so beschaffen, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder
sonstiger nachteiliger Eigenschaften nicht zu befürchten ist.
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Um Gefährdungen durch austretende
Kraftstoffe zu vermeiden, sind die Tankstellen im Netz der Deutschen
Bahn AG mit folgenden Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet.
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Die Tankstellen verfügen über eine
Notabschaltung an den Abgabeeinrichtungen (Not-Stop) und über eine
Lecküberwachung.
Es existiert eine Abfüllsicherung
für die
Fahrzeugbetankung, die das Abfüllen
nur bis zum maximal zulässigen
Füllstand von
90 % des Fahrzeugtankvolumens zulässt. Hinter dem Zapfautomaten
befindet sich ein manuell zu betätigender
Kugelhahn. Die umgebende Fläche
im Wirkbereich der Schlauchleitung ist durch bautechnische Maßnahmen
flüssigkeitsdicht
ausgeführt
und wird über
eine Abscheideranlage (Leichtflüssigkeitsabscheider)
entwässert.
Es existieren akustische und optische Störmelder für die Abscheideranlage.
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Das Befüllen der Schienenfahrzeuge
darf zur Gewährleistung
der aufgeführten
Sicherheitsmaßnahmen
ausschließlich
nur an den dafür
vorgesehenen Tankstellen erfolgen. Die Bedienung der Tankstellen
erfolgt dabei regelmäßig durch
das Triebfahrzeugpersonal in Selbstbedienung.
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Das Abfüllen des Kraftstoffes erfolgt
in einem offenen System. Das bedeutet, der Kraftstoff fließt über das
in den Einfüllstutzen
des Fahrzeugtanks gesteckte Zapfventil in freiem Einlauf. Dabei
kann es, je nach der Form des Einfüllstutzens und in Abhängigkeit
von der Stärke
des Volumenstromes, zum Verspritzen des Kraftstoffes beim Füllen und
zu Leckagen beim Entnehmen des Zapfventils kommen. Austretende Leckagen
werden mittels des flüssigkeitsdicht
umbauten Wirkbereiches über
die Abscheideranlage aufgefangen und müssen kostenintensiv entsorgt
werden.
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Zur Reduzierung von solcherart Leckagen wurde
damit begonnen, für
die Verbindung der Schlauchleitung an den Einfüllstutzen des Fahrzeuges geschlossene
Systeme zu verwenden. Solcherart geschlossene Systeme sind durch
sogenannte Vollschlauchtrockenkupplungen gekennzeichnet, die eine
völlig
leckagefreie Verbindung ermöglichen.
Die Vollschlauchtrockenkupplungen verfügen dazu über ein sogenanntes Vaterteil
am Einfüllstutzen
des Fahrzeuges sowie über
ein Mutterteil an der Schlauchleitung. Die Besonderheit der Vollschlauchtrockenkupplung
besteht darin, dass ein Durchfluss und somit eine Öffnung erst
durch das Ineinanderdrehen zwischen dem Vater- und dem Mutterteil
freigegeben wird. Umgekehrt ist der Durchfluss beidseitig gesperrt,
sobald die Verbindung durch Zurückdrehen und
Trennung zwischen Vater- und Mutterteil unterbrochen wird, und die
Kupplungshälften
dabei selbsttätig
schließen.
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Ein wesentlicher Nachteil bei der
Durchführung
von Betankungsvorgängen
auf der Basis der derzeitig verfügbaren
Anlagentechnik – auch
bei geschlossenen Tanksystemen infolge der Verwendung von Vollschlauchtrockenkupplungen – besteht
darin, dass zur vollständigen
Gewährleistung
aller Sicherheitsanforderungen ein Betanken grundsätzlich nur an
den dafür
vorgesehenen fest installierten Tankstellen möglich ist. Dies hat unter Umständen erhebliche
Nachteile für
den Betriebsablauf des Eisenbahnverkehrs zur Folge. Etwa, wenn Triebfahrzeuge für Betankungszwecke
längere
Anfahrten bis zum Aufstellort der Tankstelle zurücklegen müssen. Dafür sind naturgemäß Leerfahrten
einzuplanen, die nicht für
produktive Zwecke genutzt werden können. In besonderer Weise trifft
dies auch auf Triebfahrzeuge im Rangierverkehr zu, sowie auf Fahrzeuge
in Baustellenbereichen, die sich oftmals in größerer Entfernung zur nächstliegenden
Tankstelle im Einsatz befinden. Mit einer Verwendung von mobilen
Tankeinrichtungen könnte
dieses Problem nachhaltig gelöst
werden. Dem steht jedoch bei dem derzeitigen technischen Ausrüstungsstand
die Nichterfüllbarkeit
der dargestellten gesetzlichen Forderungen und damit deren Unzulässigkeit
entgegen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung zum Betanken von Fahrzeugen, insbesondere
von Schienenfahrzeugen, zu schaffen, die den Aufwand für einen
baulichen Gewässerschutz
bei verbesserter Sicherheit reduziert, und mit der ein Betanken
auch außerhalb
von Tankstellen ermöglicht
wird.
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Diese Aufgabe wird in Verbindung
mit dem Oberbegriff des Hauptanspruches erfindungsgemäß gelöst, indem
die Tankeinrichtung eine Kombination aus einer Vollschlauchtrockenkupplung
mit einer doppelwandigen Schlauchleitung aufweist, wobei sich eine
Kupplungshälfte,
insbesondere ein Vaterteil der Vollschlauchtrockenkupplung, am Einfüllstutzen des
Fahrzeugtanks befindet, und eine zweite Kupplungshälfte, insbesondere
ein Mutterteil, am Abschluss der doppelwandigen Schlauchleitung,
wobei die doppelwandige Schlauchleitung eine Verbindung von der
Vollschlauchtrockenkupplung bis zum Ausgang eines schnell schließenden Ventils
innerhalb der Tankeinrichtung herstellt, wobei das schnell schließende Ventil
ansteuerungsseitig mit einem Leckanzeigegerät verbunden ist, und das Leckanzeigegerät druckseitig
mit dem Zwischenraum der doppelwandigen Schlauchleitung in Verbindung
steht und von diesem steuerungsseitig beaufschlagt ist.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der
Erfindung ist in den Schutzansprüchen
2 und 3 angegeben und besteht darin, dass die Tankeinrichtung mit den
erfindungsgemäßen Merkmalen
sowohl ortfest in Tankstellen als auch als mobile Tankeinrichtung
auf Straßen-
oder schienengebundenen Tankfahrzeugen installiert sein kann.
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Der besondere Vorteil der Erfindung
besteht darin, dass Leckagen – wie
an bisherigen Anlagen üblich – nicht
erst aufgefangen und sodann aufwändig
entsorgt werden müssen,
wobei das Rückhaltevolumen
stets so bemessen sein muss, dass ein maximal auftretendes Leckagevolumen
aufgefangen werden kann, sondern, dass ein Austreten von gefährdenden
Flüssigkeiten
schon am Entstehungsort verhindert wird. Die Funktion des bautechnischen Gewässer schutzes,
der den Wirkbereich bisheriger Tankeinrichtungen räumlich umgibt, übernimmt
bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wirkungsvoll die an sich bekannte doppelwandige Ausführung der Schlauchleitung.
Deren Funktion beruht darauf, dass infolge von – wie auch immer gearteten – Beschädigungen
an der Innen- oder an der Außenwand
der doppelwandigen Schlauchleitung, und selbst bei einer kompletten
Durchtrennung der doppelwandigen Schlauchleitung, eine sofortige Änderung
des Druckniveaus in ihrem Zwischenraum stattfindet, worauf das daran
angeschlossene Leckanzeigegerät
unmittelbar reagiert und den weiteren Zulauf von Kraftstoff durch
Sperren des schnell schließenden
Ventils unterbindet. Das Überfüllen eines
Fahrzeugtankes wird, wie auch schon bisher üblich, durch einen im Fahrzeugtank
befindlichen Grenzwertgeber, der über eine Leitung und Steckverbinder
mit einer Abschaltautomatik an der Tankeinrichtung verbunden ist,
verhindert. Gegenüber
den bisher verwendeten offenen Systemen besteht infolge der Verwendung
einer Vollschlauchtrockenkupplung jedoch zusätzliche Sicherheit gegenüber herausspritzenden
Kraftstoffmengen und Leckagen beim Verbinden und Trennen der Schlauchleitung
zum und vom Einfüllstutzen
des Fahrzeugtanks.
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Dem ökologischen Grundsatz, wonach
ein Austreten gefährdender
Stoffe vorteilhafter Weise zu vermeiden ist, anstatt diese zu beseitigen,
wird somit insgesamt auf sehr sinnvolle Weise entsprochen.
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Tankeinrichtungen nach den erfindungsgemäßen Merkmalen
sind geeignet, sämtliche,
insbesondere gesetzlich festgeschriebene Anforderungen hinsichtlich
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Technischen Regeln für den Umgang
mit brennbaren Flüssigkeiten
(TRbF) und der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) zu erfüllen. Sie
bieten dabei den Vorteil, keine sonstigen bautechnischen Einrichtungen
für den
Gewässerschutz erforderlich
zu machen und eröffnen
daher die Möglichkeit
des Betankens von Fahrzeugen unabhängig der Standorte von Tankstellen,
beispielsweise in Baustellenbereichen. Durch die Verwendung eines geschlossenen
Kupplungssystems kann zudem der maximale Förderstrom der Tankeinrichtung
ausgenutzt werden. Tankzeiten werden verkürzt, und der Arbeitsbereich
für das
Bedienpersonal kann sauber gehalten werden von Tankrückständen und
Bindemitteln zu deren Behandlung. Neben dem Einsatz von mobilen
Tankeinrichtungen ermöglicht
die Erfindung insbesondere an ortsfest installierten Tankstellen
einen Verzicht auf aufwändige
Einrichtungen zum flüssigkeitsdichten
Auffangen und Abscheiden ausgetretener Kraftstoffmengen. Tankstellen
können
daher mit wesentlich geringerem baulichen Aufwand und sehr viel
kostengünstiger
errichtet werden. Darüber hinaus
entfallen Kosten für
die Wartung, für
Entsorgungsmaßnahmen sowie
für das
Durchführen
von ebenfalls vorgeschriebenen Prüf- und Überwachungshandlungen an diesen
Einrichtungen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen
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1 eine
schematische Vorrichtung zum Betanken von Schienenfahrzeugen von
einer mobilen Tankeinrichtung und
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2 eine
schematische Vorrichtung zum Betanken von Schienenfahrzeugen an
einer ortsfesten Tankstelle.
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Ein Tankkraftwagen 1 befindet
sich gemäß der 1 in unmittelbarer Nähe eines
Schienenfahrzeuges 2, und hat die Aufgabe, dieses mit Kraftstoff zu
befüllen.
Auf dem Tankkraftwagen 1 befindet sich ein Tankaufbau 3 und
eine mobile Tankeinrichtung 4. Die mobile Tankeinrichtung 4 ist über eine
Rohrleitung 5 mit dem Tankaufbau 3 verbunden.
In die Rohrleitung 5 ist außerdem eine Förderpumpe 6 geschaltet.
Die Rohrleitung 5 mündet
innerhalb der mobilen Tankeinrichtung 4 an ein schnell
schließendes
Ventil 7. Von diesem führt
ausgangsseitig eine doppelwandige Schlauchleitung 8 zu
einer Schlauchtrommel 9, auf der die doppelwandige Schlauchleitung 8 für eine Freigabe
verschiedener Abrolllängen
aufgewickelt ist. Das freie Ende der doppelwandigen Schlauchleitung 8 ist
mit einer als Mutterteil ausgeführten
Kupplungshälfte 10 einer
Vollschlauchtrockenkupplung 11 abgeschlossen. Die als Mutterteil
ausgeführte
Kupplungshälfte 10 ist
mittels eines Renkverschlusses mit einer als Vaterteil ausgeführten Kupplungshälfte 12 verbunden,
die sich auf dem Einfüllstutzen 13 eines Fahrzeugtanks 14 befindet.
Die als Mutterteil ausgeführte
Kupplungshälfte 10 ist
kompatibel zu der als Vaterteil ausgeführten Kupplungshälfte 12.
Die doppelwandige Schlauchleitung 8 weist einen Zwischenraum 15 auf.
Dieser ist über
eine Leitung 16 so mit einem Leckanzeigegerät 17 verbunden,
dass der Druck innerhalb des Zwischenraumes 15 an das Leckanzeigegerät 17 herangeführt ist.
Das Leckanzeigegerät 17 wirkt
auf einen motorischen Stellantrieb 18, der das schnell
schließende
Ventil 7 in einen geschlossenen Zustand überführt. An
dem Fahrzeugtank 14 ist außerdem ein Grenzwertgeber 19 angeordnet.
An diesem ist eine elektrische Leitung 20 angeschlossen
und aus dem Schienenfahrzeug 2 herausgeführt. Dort
befindet sich eine Steckverbindung 21, von der aus die
elektrische Leitung 20 weitergeführt ist zu einer Abschaltautomatik 22 innerhalb
der mobilen Tankeinrichtung 4. Die Abschaltautomatik 22 ist
signalseitig verbunden mit der Förderpumpe 6.
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Eine gemäß der 2 dargestellte Vorrichtung zum Betanken
von Schienenfahrzeugen an einer ortsfesten Tankstelle ist weitgehend
identisch zu der mobilen Tankeinrichtung nach 1 errichtet. Im folgenden werden daher
nur die abweichenden Merkmale erläutert.
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Eine ortsfeste Tankeinrichtung 23 ist
integraler Bestandteil einer Tankstelle mit einer Zapfsäule 24.
Von der Zapfsäule 24 führt die
doppelwandige Schlauchleitung 8 direkt zum Fahrzeugtank 14 des Schienenfahrzeuges 2.
An der Verbindungsstelle zum Einfüllstutzen 13 des Fahrzeugtanks 14 befindet sich
wiederum eine Vollschlauchtrockenkupplung 11 mit den fahrzeugseitig
als Vaterteil und tankstellenseitig als Mutterteil ausgeführten Kupplungshälften 12,10.
Die doppelwandige Schlauchleitung 8 ist in der ortsfesten
Tankeinrichtung 23 an den Ausgang eines schnell schließenden Ventils 7 herangeführt. Der Zwischenraum 15 der
doppelwandigen Schlauchleitung 8 ist über eine Leitung 16 mit
dem Leckanzeigegerät 17 verbunden.
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- 1
- Tankkraftwagen
- 2
- Schienenfahrzeug
- 3
- Tankaufbau
- 4
- mobile
Tankeinrichtung
- 5
- Rohrleitung
- 6
- Förderpumpe
- 7
- schnell
schließendes
Ventil
- 8
- doppelwandige
Schlauchleitung
- 9
- Schlauchtrommel
- 10
- als
Mutterteil ausgeführten
Kupplungshälfte
- 11
- Vollschlauchtrockenkupplung
- 12
- als
Vaterteil ausgeführten
Kupplungshälfte
- 13
- Einfüllstutzen
- 14
- Fahrzeugtank
- 15
- Zwischenraum
- 16
- Leitung
- 17
- Leckanzeigegerät
- 18
- Stellantrieb
- 19
- Grenzwertgeber
- 20
- elektrische
Leitung
- 21
- Steckverbindung
- 22
- Abschaltautomatik
- 23
- ortsfeste
Tankeinrichtung
- 24
- Zapfsäule