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DE20122888U1 - Spender für Reinigungsmittel - Google Patents

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DE20122888U1
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DE20122888U
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K5/00Holders or dispensers for soap, toothpaste, or the like
    • A47K5/06Dispensers for soap
    • A47K5/12Dispensers for soap for liquid or pasty soap
    • A47K5/1211Dispensers for soap for liquid or pasty soap using pressure on soap, e.g. with piston

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Abstract

Spender für Handreinigungsmittel, bestehend aus einem Flüssigkeitsbehälter (15) mit Auslauf zur Aufnahme des Reinigungsmittels mit Druckgasanschluß sowie einem Sensor (3), welcher bei Annäherung einer Hand ein Ventil (5) öffnet, über welches das Reinigungsmittel ausbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an das Ventil (5) eine abgeschlossene Druckgaskammer (8) angeschlossen ist, der Sensor (3) von einer Solarzelle (1) gespeist wird und das vom Sensor (3) auslösbare Ventil (5) dem Flüssigkeitsbehälter (15) vorgeschaltet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Spender für Handreinigungsmittel.
  • Bekannte Spender für Handreinigungsmittel bestehen aus einem Vorratsbehälter mit einem Auslauf für das Reinigungsmittel auf die Hand.
  • Das Auslösen des Mittelflusses geschieht dabei über einen Hebel, der in der Regel handbetätigt ist. Dies bringt aber eine ständig erneute Kontamination mit Keimen mit sich, so daß Bedenken hinsichtlich der Hygiene bestehen.
  • Es wurden daher Systeme vorgeschlagen, bei welchen am Vorratsbehälter ein permanenter Luftdruck anliegt, der nach Auslösen eines Ventils das Reinigungsmittel über einen Auslauf austreibt. Das Auslösen des Mittelflusses geschieht über einen Näherungsschalter, der einen entsprechenden Sensor nahe dem Auslauf aufweist.
  • Damit arbeitet diese Vorrichtung zwar berührungslos, ist aber von einer installierten Energieversorgung für den Sensor und die Luftdruckanlage abhängig ( DE 402946211 ).
  • Im übrigen handelt es sich dabei um eine größere Anlage, bei welcher mehrere Seifenspender von einer gemeinsamen Drucklufterzeugung gespeist werden.
  • Die vorliegende Erfindung hat sich demgegenüber die Aufgabe gestellt, einen Spender für Reinigungsmittel zu schaffen, der eine berührungslose und damit hygienisch einwandfreie Abgabe von Reinigungsmittel ermöglicht, welche aber von einer im Gebäude installierten Energieversorgung ebenso wie einer im Gerät befindlichen Batterie unabhängig ist, so daß die Anbringung ohne Mühe an beliebiger Stelle von Gebäuden und damit auch in solchen erfolgen kann, die keine elektrischen Leitungen aufweisen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit einem Spender für Handreinigungsmittel, bestehend aus einem Flüssigkeitsbehälter mit Auslauf zur Aufnahme des Reinigungsmittels mit Druckgasanschluß sowie einem Sensor, welcher bei Annäherung einer Hand ein Ventil öffnet, über welches das Reinigungsmittel ausbringbar ist und bei welchem an das Ventil eine abgeschlossene Druckgaskammer angeschlossen ist. Der Sensor wird von einer Solarzelle gespeist und das vom Sensor auslösbare Ventil ist dem Flüssigkeitsbehälter vorgeschaltet.
  • Eine solche Anwendung ist erkennbar unabhängig von einer im Gebäude installierten Energieversorgung und geht von der Erkenntnis aus, daß heutige Solarzellen schon bei verhältnismäßig kleinen Oberflächen und bei üblichen Beleuchtungen in Gebäuden für den Schaltvorgang des Ventils ausreichend elektrische Energie zur Verfügung stellen, wobei das Auslösen auch gegen Federkraft erfolgen kann, um eine selbsttätige Rückstellung in jedem Fall, d. h. auch bei Unterversorgung der Solarzellen zu garantieren.
  • Besonders bevorzugt ist die Druckgaskammer mit einer Aufnahme für eine übliche CO2- oder N2-Patrone versehen, wobei die Kammer einen Anstechmechanismus aufweist, wie er z. B. von Bierzapfanlagen, Druckgaswaffen oder Reifenreparatursets bekannt ist. Die Kammer kann also bodenseitig eine Schraubkappe aufweisen, die den Patronenkopf beim Zuschrauben gegen einen Dorn drückt. Vorteilhafter ist eine Lösung, bei welcher die Patrone zur Öffnung über einen Hebel gegen den Dorn gezwungen wird, wobei der Hebel eine Verknieung aufweist, die diesen in der geöffneten Patronenposition sichert.
  • Um das Ventil zu entlasten, weist dabei die Vorrichtung zwischen der Patrone und ersterem einen bekannten Druckminderer auf.
  • Alternativ kann auch eine hand- oder fußbetätigte Pumpe vorgesehen sein, über welche der Druckraum mit Druckluft und zwar in einer solchen Menge befüllt wird, die für mehrere Reinigungsvorgänge z. B. für das Ausbringen des gesamten Reinigungsmittelvorrats ausreicht.
  • Der Vorratsbehälter ist vorzugsweise eine in die Vorrichtung einstellbare Flasche, wobei diese ein Fenster zur Kontrolle des Füllstandes aufweist. Die Flasche ist in einen entsprechenden Ansatz am Ventil eingeschraubt, wobei die Anordnung stehend oder hängend gewählt sein kann, d. h. der Auslauf des Reinigungsmittels auch schwerkraftunterstützt nach unten erfolgen kann und das Druckgas einmal das Ausbringen viskoser Mittel erleichtert oder aber bei niedrigviskosen Reinigungsmitteln wie auch bei viskosen eine Entlüftung ins Freie und damit Verkeimung oder Oxidation des Vorrats verhindert. Vorgezogen werden daher Inertgase zum Austreiben des Mittels und zum Volumenausgleich in der Flasche.
  • Bei stehender Anordnung (Verschraubung oben) taucht ein Steigrohr in die Flasche. Neben dem Steigrohr gelangt Druckgas in diese und treibt das Reinigungsmittel bei geöffnetem Ventil in den Auslauf. Zur Vermeidung von Luftzutritt und Gasverlusten über den Auslauf, welcher erfindungsgemäß drucklos ist, weist das Steigrohr ein Rückschlagventil auf, das den Flüssigkeitsmeniskus im Steigrohr auch dann nahe dem Austritt hält, wenn der Vorratsspiegel abgesunken ist.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, das Ventil als Magnetventil auszubilden, da dieses besonders einfach an die Solarzelle anzuschließen ist. Letztere verfügt über übliche eigene Energiespeicher für die Auslösung mehrerer Schaltvorgänge.
  • Die Düse selbst ist insbesondere als Schaumdüse ausgebildet, da die Schaumerzeugung mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Druckgase besonders einfach ist.
  • Letztlich wird vorgeschlagen, das Ventil mit einem Mengenbegrenzer zum portionsweisen Ausbringen des Reinigungsmittels auszurüsten.
  • Anhand der beiliegenden Figuren wird die vorliegende Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in geschlossenem,
  • 2 eine solche in geöffnetem Zustand.
  • 1: Der Spender weist eine Trageplatte 13 für die Vorratsflasche 15 (Flüssigkeitsbehälter) auf, kopfseitig ist die Flasche von einem oberen Arm 16 umfaßt, sie kann auch mit diesem verschraubt sein. In den Flaschenhals greift ein mit dem Ventil 5 verbundener Einsatz 14, der auch den Flüssigkeits- oder Schaumauslaß trägt. Zwischen Auslaß und Ventil 5 (Magnetventil) befindet sich ein Mengenbegrenzer 4, hier als Kurzhubzylinder mit Stößel ausgebildet, der definierte Mengen an Flüssigkeit durch Druckluftstöße fördert.
  • Druckluft gelangt über den Einsatz 14 in die Flasche 15 und wird über das Steigrohr 18 ausgetrieben. Um bei Druckabfall den Meniskus im Steigrohr 18 oben zu halten, ist dieses kopfseitig mit einem Rückschlagventil 13 versehen.
  • Die Ansteuerung des Ventils 5 erfolgt über den Sensor 3, welcher sich (anders als dargestellt) an geeigneter Stelle unter dem Auslauf befindet. Dieser kann kapazitiv ausgelegt oder durch Infrarotstrahlung auslösbar oder auch eine Lichtschranke sein.
  • Die Spannungsversorgung für den Sensor und Betätigung des Ventils erfolgt über die Solarzelle 1 bzw. zusammen mit der Steuerelektronik 2, die insbesondere auch einen Energiespeicher etwa in Form eines Kondensators oder einer Batterie aufweist. Somit ist die Vorrichtung zwar abhängig von vorhandener Raumbeleuchtung, nicht aber von einem eigenen elektrischen Netz.
  • Dem Ventil 5 vorgeschaltet ist ein Druckminderer 6, welcher bei alternativen Lösungen auch fehlen kann. Dieser sitzt auf einer Aufnahme 7 für den zu öffnenden Kopf einer Gaspatrone (N2, CO2, nicht dargestellt). Die Patrone wird in diese Aufnahme 7 geschoben und von einem Dorn geöffnet. Dazu dient in vorliegendem Beispiel ein Hebelmechanismus. Dieser weist eine Kniegelenkvorrichtung 10 auf mit einem Mitnehmer 9 für die Patronenkammer 8. Vorliegend ist das Kniegelenk 10 gestreckt (verkniet), die Kammer 8 befindet sich in der oberen Position, die Patrone ist offen, am Druckminderer 6 steht Druck an. Beim Anheben der Druckgaskammer 8 wird auch gleichzeitig der Aufnehmer für den Flüssigkeitsbehälter angehoben und rein, wobei der Einsatz 14 in den Hals des Behälters (Flasche) eindringt und das Steigrohr 18 relativ zu dessen Boden abgesenkt wird.
  • Das Kniegelenk 10 kann zweckmäßig einen Aufnehmer 12 für ein Gehäuseteil (Deckel) besitzen, so daß beim Schließen des Deckels diese auch die Druckgaskammer mit der darinnen stehenden Patrone anhebt. Die Gehäusewandung gleitet dabei über eine Rolle 11 des Kniegelenks.
  • 2 zeigt diese Vorrichtung bei geöffneter Druckgaskammer 8 und ebenso heruntergefahrener Trageplatte 13 für die mit Handreinigungsmittel befüllbare Vorratsflasche 15. Um den Öffnungsvorgang einzuleiten, ist zunächst der Abroller 11 aus seiner Verknieung zu lösen.
  • Wie eingangs schon erwähnt, kann die Druckgaskammer 8 natürlich auch über eine hand- oder fußbetätigte Luftpumpe gefüllte werden, wobei die Druckgasmenge natürlich für mehrere Reinigungsvorgänge ausreichen muß, was ohne weiteres möglich ist. Der Vorteil der berührungslosen Ausgabe unabhängig von der Befüllung bleibt erhalten, um höchstmögliche Hygiene zu gewährleisten.
  • 1
    Solarzelle
    2
    Steuerelektronik
    3
    Sensor
    4
    Mengenbegrenzer
    5
    Ventil
    6
    Druckminderer
    7
    Aufnahme
    8
    Patronenkammer
    9
    Mitnehmer
    10
    Kniegelenkvorrichtung
    11
    Abroller
    12
    Aufnehmer
    13
    Trageplatte
    14
    Einsatz
    15
    Vorratsflasche
    16
    Arm
    17
    Auslauf
    18
    Steigrohr
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 402946211 [0005]

Claims (12)

  1. Spender für Handreinigungsmittel, bestehend aus einem Flüssigkeitsbehälter (15) mit Auslauf zur Aufnahme des Reinigungsmittels mit Druckgasanschluß sowie einem Sensor (3), welcher bei Annäherung einer Hand ein Ventil (5) öffnet, über welches das Reinigungsmittel ausbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an das Ventil (5) eine abgeschlossene Druckgaskammer (8) angeschlossen ist, der Sensor (3) von einer Solarzelle (1) gespeist wird und das vom Sensor (3) auslösbare Ventil (5) dem Flüssigkeitsbehälter (15) vorgeschaltet ist.
  2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckgaskammer (8) eine Halterung für eine Gaspatrone sowie einen Anstechmechanismus für diese aufweist.
  3. Spender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anstechmechanismus eine Kniegelenkvorrichtung ist.
  4. Spender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Ventil (5) und der Kammer (8) für die Gaspatrone ein Druckminderer (6) angeordnet ist.
  5. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (8) über eine hand- oder fußbetätigte Pumpe mit Druckluft befüllbar ist.
  6. Spender nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (8) Druckluft für mehrere auszubringende Reinigungsmittelportionen enthält.
  7. Spender nach Anspruch 1–6, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitsbehälter (15) eine auswechselbare Vorratsflasche ist.
  8. Spender nach Anspruch 1–7, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitsbehälter an das Ventil (5) anschraubbar ist.
  9. Spender nach Anspruch 1–8, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Ventil (5) ein in den Vorratsbehälter eintauchendes Steigrohr mit einem Rückschlagventil versehen ist.
  10. Spender nach Anspruch 1–9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (5) ein Magnetventil ist.
  11. Spender nach Anspruch 1–10, dadurch gekennzeichnet, daß an das Ventil (5) eine Schaumdüse angeschlossen ist.
  12. Spender nach Anspruch 1–11, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (5) einen Mengenbegrenzer aufweist.
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