DE20122859U1 - Einsteckschloss mit Kunststoffriegel - Google Patents
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Abstract
Einsteckschloss
mit einer von einer Drückernuss (1) gegen die Kraft einer
Feder (2) zurückziehbaren Falle (3) und mit einem schlüsselbetätigbaren Kunststoffriegel
(4) mit einem Riegelschwanz (5), dem ein vom Schließbart
des Schlüssels über einen gehäusefesten Rastvorsprung
(6) aushebbaren Zuhalter (7) als Endabschnitt eines Federgliedes
(8) materialeinheitlich angeformt ist, dadurch gekennzeichnet, dass
das Federglied (8) in einem Freischnitt (9) des Riegelschwanzes
(5) angeordnet ist, welcher sowohl von der Schlossdecke (10) als
auch vom Schlossboden (11) beabstandet ist, wobei der Zuhalter von
zwei, diese Abstände ausfüllenden Vorsprüngen
(7) des Federgliedes (8) gebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Einsteckschloss mit von einer Drückernuss (
1 ) gegen die Kraft einer Feder (2 ) zurückziehbaren Falle (3 ) und mit einem schlüsselbetätigbaren Kunststoffriegel (4 ) mit einem Riegelschwanz (5 ), dem ein vom Schließbart des Schlüssels über einen gehäusefesten Rastvorsprung (6 ) aufhebbaren Zuhalter (7 ) als Endabschnitt eines Federgliedes (8 ) materialeinheitlich angeformt ist. - Ein derartiges Einsteckschloss ist aus der
DE 23 03 726 bekannt. Dort ist der Zuhalter integrierter Bestandteil des Kunststoffriegels. Das Federglied verläuft neben dem Riegelschwanz und besitzt einen den Riegelschwanz überlappenden Fortsatz, welcher ein Fenster ausbildet, in welches der gehäusefeste Tourenstift eingreift. Dieser Riegel ist aufwendig herstellbar und nicht links-/rechts umwendbar. - Aus der
DE 27 53 579 ist ein Einsteckschloss bekannt, bei dem der Riegel aus Kunststoff ausgebildet ist und in einer Schwenklageraufnahme eine Riegelschwinge lagert, welche mit einer Schenkelfeder an einem gehäusefesten Gegendorn gelagert ist. Die Riegelschwinge bildet einen Tourenstiftansatz aus, der in einer gehäusefesten Tourenausnehmung eingreift. Die Riegelschwinge kann vom Schlüssel zwecks Vorschub und Rückzug des Riegels verlagert werden. - Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.
- Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass das Federglied in einem Freischnitt des Riegelschwanzes angeordnet ist, welcher sowohl von der Schlossdecke als auch vom Schlossboden beabstandet ist, wobei der Zuhalter von zwei, diese Abstände ausfüllende Vorsprünge des Federgliedes gebildet ist.
- Bevorzugt besitzt der Riegelschwanz keine Hinterschneidungen mehr und kann gleichzeitig sowohl für linksschließende als auch für rechtsschließende Schlösser verwendet werden, so dass die Lagerhaltung reduziert ist. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Federglied an seinem freien Ende einen hakenförmigen Fortsatz ausbildet, der vom Schließbart des Schlüssels beaufschlagbar ist. Dieser Fortsatz sitzt in derselben Ebene, in welcher auch der mittig und mit Abstand zwischen Schlossboden und Schlossdecke angeordnete Riegelschwanz sitzt. Der Fortsatz kann in einer von Steuerflanken flankierten Öffnung des Freischnittes liegen. Auch die Steuerflanken liegen in derselben Ebene beabstandet von Schlossboden und Schlossdecke, in der auch dieser hakenförmige Fortsatz liegt, der beim Schließen des Schlosses mittels Schlüssels vom Schließbart des Schlüssels angehoben wird, so dass der Fortsatz, der den Zuhalter ausbildet, über den Rastvorsprung gehoben werden kann. Diese beiden Vorsprünge liegen etwa im Bereich des Knies des winkelförmigen Federgliedes. Der Freischnitt kann die Form eines spitzwinkligen Trapez haben. In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Rastvorsprung von einer Ausdrückung im Schlossboden bzw. in der Schlossdecke ausgebildet ist. Der Riegel kann in bekannter Weise schlitzzapfengeführt sein. Das Federglied kann als L-förmige einendig am riegelseitigen Ende des Riegelschwanzes festliegende Zunge ausgebildet sein.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 das Ausführungsbeispiel mit abgenommener Schlossdecke bei rückgeschlossenem Riegel, -
2 das Ausführungsbeispiel gemäß1 beim Vorschließen des Riegels, -
3 das Ausführungsbeispiel gemäß1 bei vorgeschlossenem Riegel, -
4 einen Schnitt gemäß der Linie IV-IV in1 , -
5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V in2 und -
6 einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI in3 . - Bei dem Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein Einsteckschloss für Zimmertüren. Derartige Schlösser werden in sehr großer Stückzahl und zu geringen Kosten hergestellt. Deshalb ist es erforderlich, dass die einzelnen Komponenten dieses Schlosses einfach und billig herstellbar sind und das Schloss insgesamt auch mit wenig Handgriffen montiert werden kann. Das Schloss besitzt eine Drückernuss
1 , die zwischen Schlossboden11 und Schlossdecke10 drehbar gelagert ist. In bekannter Weise treibt diese Drückernuss1 gegen die Kraft einer Zugfeder2 eine Falle3 an, die aus Kunststoff gefertigt ist. Rückwärtig der Falle wirkt eine Fallenfeder19 , die die Falle in der vorgeschlossenen Stellung hält. - Das Schloss besitzt einen Riegel
4 dem materialeinheitlich ein Riegelschwanz5 angeformt ist. Dieser Riegelschwanz5 hat die Form einer flachen Platte und besitzt in seinem rückwärtigen Bereich einen Freischnitt9 , in welchem sich ein Federglied8 in Form einer Zunge derart erstreckt, dass es um sein festgelegtes Ende elastisch schwenkbar ist. Von dem Federglied8 gehen jeweils in Richtung der Breitseite des Fallenschwanzes5 Vorsprünge7 aus, die die Funktion von Zuhaltern übernehmen. Riegel, Riegelschwanz und Federglied8 sind einstückig als hinterschneidungsfreies Kunststoffteil gefertigt und insbesondere spritzgegossen. - Das Federglied
8 , welches endseitig einen rechtwinklig abragende hakenförmig Fortsatz12 besitzt, liegt in der Öffnung des Freischnittes, welche von zwei riegelschwanzfesten, schrägverlaufenden Steuerflanken13 ,14 flankiert ist. Der hakenförmige Fortsatz12 bildet eine Steuerkurve für den Schließbart des Schlüssels aus. Im Knie des Federgliedes18 befinden sich die besagten Vor sprünge7 , die bis zum Schlossboden11 bzw. bis zur Schlossdecke10 ragen und somit den Riegelschwanz5 und das in der Riegelschwanzebene liegende Federglied8 in einer Abstandsstellung zur sowohl der Schlossdecke als auch dem Schlossboden11 halten. Ein mit dem Riegelschwanz5 fest verbundener Führungszapfen15 greift in einen Führungsschlitz16 des Schlossbodens11 ein, so dass der Riegel4 linear ausführt. - Die Funktionsweise des Schlosses ist die Folgende: Wird, ausgehend aus der in
1 dargestellten Riegelrückzugsstellung ein nicht dargestellter Schlüssel durch das Schlüsselloch18 eingesteckt und gedreht, so läuft der Schließbart des Schlüssels frei an der rückwärtigen Steuerflanke15 des Riegelschwanzes5 vorbei und beaufschlagt die Steuerflanke des hakenförmigen Fortsatzes12 derart, dass der hakenförmige Fortsatz12 angehoben wird (siehe2 ). Einhergehend damit wird auch der Zuhalter7 , der rückwärtig einer Ausdrückung6 im Schlossboden11 liegt, angehoben. Wird der Schlüssel weitergedreht, so beaufschlagt der Schließbart die Steuerflanke13 , so dass der Riegel4 vorgeschlossen wird, wobei der Zuhalter7 den Rastvorsprung6 überläuft. Dann ist die in3 dargestellte Riegelvorschlussstellung erreicht. - Wird der Schlüssel, ausgehend von dieser Stellung in Gegenrichtung gedreht, so läuft er zunächst frei an der Steuerflanke
13 vorbei und beaufschlagt dann aber wieder die Steuerflanke des hakenförmigen Fortsatzes12 , um den zugehörigen Zuhalter7 über den Rastvorsprung6 zu heben. Die Riegelrückschlussbewegung wird dadurch gesteuert, dass der Schließbart an der Steuerflanke14 entlang gleitet. - Zufolge der klappsymmetrischen Darstellung kann mit ein und demselben Riegel sowohl ein links- als auch ein rechtsschließendes Schloss ausgerüstet sein. Es reicht dabei aus, wenn der Rastvorsprung
6 nur im Schlossboden11 vorgesehen ist. Die Funktion des Zuhalters übernimmt dann entweder der auf der einen oder auf der anderen Breitseite des Riegelschwanzes liegende Vorsprung7 . - Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2303726 [0002]
- - DE 2753579 [0003]
Claims (11)
- Einsteckschloss mit einer von einer Drückernuss (
1 ) gegen die Kraft einer Feder (2 ) zurückziehbaren Falle (3 ) und mit einem schlüsselbetätigbaren Kunststoffriegel (4 ) mit einem Riegelschwanz (5 ), dem ein vom Schließbart des Schlüssels über einen gehäusefesten Rastvorsprung (6 ) aushebbaren Zuhalter (7 ) als Endabschnitt eines Federgliedes (8 ) materialeinheitlich angeformt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Federglied (8 ) in einem Freischnitt (9 ) des Riegelschwanzes (5 ) angeordnet ist, welcher sowohl von der Schlossdecke (10 ) als auch vom Schlossboden (11 ) beabstandet ist, wobei der Zuhalter von zwei, diese Abstände ausfüllenden Vorsprüngen (7 ) des Federgliedes (8 ) gebildet ist. - Einsteckschloss nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Federglied (
8 ) ans einem freien Ende einen hakenförmigen Fortsatz (12 ) ausbildet, der vom Schließbart des Schlüssels beaufschlagbar ist. - Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der hakenförmige Fortsatz (
12 ) in einer von Steuerflanken (13 ,14 ) des Riegelschwanzes (5 ) flankierten Öffnung des Freischnittes (9 ) liegt. - Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Vorsprünge (
7 ) etwa im Bereich eines Knies des winkelförmigen Federgliedes (8 ) liegen. - Einsteckschloss nach einem der mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Freischnitt (
9 ) eine spitzwinklige Form hat. - Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastvorsprung (
6 ) eine Ausdrückung im Schlossboden (11 ) bzw. in der Schlossdecke (10 ) is. - Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel im Schlossgehäuse Schlitz-/Zapfen geführt ist.
- Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Federglied eine einendig im riegelnahen Bereich des Freischnittes (
9 ) festliegende Zunge ist. - Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerflanken (
13 ,14 ) in derselben Ebene liegen, in der auch der hakenförmige Vorsprung (12 ) liegt. - Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden riegelschwanzfesten Steuerflanken (
13 ,14 ) in Bezug auf die vom hakenförmigen Fortsatz (12 ) gebildete Steuerkurve für den Schließbart eines Schlüssels schräg verlaufen. - Einsteckschloss nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen mit dem Riegelschwanz (
5 ) fest verbundenen Führungszapfen (15 ,) welcher in einem Führungsschlitz (16 ) des Schossbodens (11 ) eingreift, so dass der Riegel (4 ) linear geführt ist.
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Legal Events
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