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DE20122844U1 - Atemmaske und Abströmventil - Google Patents

Atemmaske und Abströmventil Download PDF

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DE20122844U1
DE20122844U1 DE20122844U DE20122844U DE20122844U1 DE 20122844 U1 DE20122844 U1 DE 20122844U1 DE 20122844 U DE20122844 U DE 20122844U DE 20122844 U DE20122844 U DE 20122844U DE 20122844 U1 DE20122844 U1 DE 20122844U1
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DE
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mask
membrane
respiratory mask
mask according
respiratory
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DE20122844U
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Resmed Pty Ltd
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Abstract

Atemmaske, die aufweist:
eine Maskenschale, die über die Nase eines Benutzers gepasst werden kann;
einen Atemgas-Einlass, um Gas durch die Maskenschale in eine Atmungskavität zu führen, die zwischen der Schale und einem Gesicht des Nutzers ausgebildet ist, wenn die Maske in Gebrauch ist; und
ein Abströmventil, das eine luftdurchlässige Membran mit mehreren Löchern aufweist, um zu erlauben, dass Gas aus der Atmungskavität austreten kann, wobei die Löcher konisch zulaufen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Atemmaske und ein Ventil für eine Atemmaske.
  • Bei dem Einsatz eines kontinuierlichen positiven Atemwegsdrucks (CPAP) über eine Nasenmaske handelt es sich um ein gängiges Behandlungsverfahren zur Verbesserung einer schlafbezogenen Atemstörung (SDB), einschließlich der obstruktiven Schlafapnoe (OSA), wie es beispielsweise in der US-A-4944310 des Anmelders beschrieben ist. Bei der Behandlung einer obstruktiven Schlafapnoe mittels CNAP wird Luft oder weiteres Atemgas an den Eingang der Atemwege eines Patienten in einer Druckhöhe geliefert, die über dem atmosphärischen Druck liegt, typischerweise im Bereich 3–20 cm H2O laut Messung in der Patienten-Schnittstelle. Ebenfalls bekannt ist, dass die Druckniveaueinstellung im Verlauf einer Behandlungsphase nach Patientenerfordernissen variiert, wobei jene Behandlungsform durch CPAP unter der Bezeichnung einer sich automatisch anpassenden nasalen Behandlung durch CPAP wie beispielsweise in der US-A-5245995 des Anmelders beschrieben bekannt ist.
  • Die nicht-invasive positive Überdruckbeatmung (NIPPV) stellt eine weitere Behandlungsform bei Atmungsstörungen, einschließlich schlafbezogener Atemstörungen, dar. In einer Grundform umfasst eine NIPPV die Bereitstellung eines relativ hohen Gasdrucks in der Patienten-Schnittstelle während der inspiratorischen Atmungsphase und die Bereitstellung eines relativ geringen Drucks oder atmosphärischen Drucks in der Patientenschnittstelle während der expiratorischen Atmungsphase. Bei weiteren NIPPV-Betriebsarten kann der Druck so ausgestaltet werden, dass er im Verlauf des gesamten Beatmungszyklus wechselt. Beispielsweise kann der Druck in der Patientenschnittstelle während der Inspiration oder Exspiration im Verlauf des Behandlungszeitraums wechseln, wie es in der WO-A-98/12965 und WO-A-99/61088 des Anmelders offenbart ist.
  • In dieser Patentschrift ist jede Bezugnahme auf eine Behandlung durch CPAP dahingehend zu verstehen, dass sämtliche vorstehend beschriebenen Behandlungsformen zur Beatmung oder Beatmungsunterstützung darin eingeschlossen sind.
  • Typischerweise besteht die Patientenschnittstelle für eine Behandlung durch CPAP aus einer Nasenmaske. Die Nasenmaske ist im Allgemeinen durch eine Maskenschale, die eine durch ihre Innenfläche, Maskenkissen und Gesicht des Nutzers definierte innere Kavität und einen Gaseinlass definiert, der gegebenenfalls ein separates Bauteil, wie ein schwenkbares Kniestück, beinhalten kann. Alternativ kann eine Nasen-Mund-Maske oder eine Vollgesichtsmaske oder eine Nasengabel oder ein Nasenkissen verwendet werden. In dieser Patentschrift ist jede Bezugnahme auf eine Maske dahingehend zu verstehen, dass Bezug genommen wird auf eine Nasenmaske, Nasen-Mund-Maske, Vollgesichtsmaske, Nasengabel oder ein Nasenkissen, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben wird. Die Maske enthält oder weist in unmittelbarer Nähe ein Abströmventil zum Ablassen von Ausatemluft an die Atmosphäre auf. Das Abströmventil (Ventil) wird gelegentlich auch als CO2-Abströmventil bezeichnet.
  • Bedeutsam ist, dass die Vorrichtung leise und komfortabel ist, um eine gute Patientencompliance zu erzielen. Das Abströmen der Ausatemluft durch das Ventil erzeugt Geräusche. Da die Behandlung durch CPAP und NIPPV normalerweise erfolgt, während der Patient schläft, ist es sowohl für das Wohlbefinden des Patienten als auch des Partners wünschenswert, dass derartige Geräusche gering gehalten werden.
  • Aus klinischer Sicht ist es wünschenswert, dass eine Kombination von Maske und Ventil sowohl die Beseitigung von ausgeatmetem CO2 als auch das Einatmen des bereitgestellten Atemgases in größtmöglichem Umfang gewährleistet. Auf diese Weise wird die Retention von ausgeatmetem CO2 in der Maske, das von dem Träger erneut eingeatmet wird, möglichst gering gehalten. Im Allgemeinen erfolgt durch die Unterbringung des Ventils in der Maskenschale ein stärkeres Abströmen des CO2 als bei der Unterbringung desselben zwischen der Maskenschale und der Atemgaszuführung.
  • Eine Gewichtsminimierung der Abströmvorrichtung zur Erzielung eines größeren Wohlbefindens beim Patienten ist wünschenswert.
  • Systeme zum Liefern einer nasalen Behandlung durch CPAP enthalten oftmals in Reihe angeordnete Luftbefeuchter, um ein Austrocknen der Nasenschleimhäute so gering als möglich zu halten und um das Wohlbefinden beim Patienten zu steigern. Demzufolge ist es ebenfalls erwünscht, dass ein Ventil beim Gebrauch mit feuchtem Gas nicht blockiert. Auch ist die leichte Reinigbarkeit oder kostengünstige Verfügbarkeit wünschenswert.
  • Etliche Ventilkonfigurationen sind bekannt. Ein Ansatz bei der Ventilkonfiguration ist es, innerhalb der Maskenschale eine oder mehrere Öffnungen zu schaffen, die ein Strömen des Abgases aus der inneren Kavität in die Atmosphäre erlauben. Der Abgasstrom kann durch Integrieren eines weiteren Rohrs geleitet werden, das sich aus der Öffnung herauserstreckt, die auf der Außenfläche der Maskenschale liegt.
  • Das unter der Bezeichnung ResMed Modular Mask System bekannte Nasen-Masken-System des Anmelders umfasst ein Auslassventil, das sich in dem mit der Maskenschale verbundenen schwenkbaren Kniestück befindet. Die das Ventil definierenden Anschlussstellen weisen dieselbe Querschnittdicke auf und sind aus demselben Polycarbonat-Material gebildet, das zur Bildung des schwenkbaren Kniestücks und des Maskenschalenrahmens verwendet wird.
  • Bei dem von Respironics, Inc. hergestellten Ausatemventil Whisper Swivel sind auf dem Umfang eines im Allgemeinen zylindrischen Ansatzstücks drei Schlitze vorgesehen. Beim Gebrauch muss das Ansatzstück zwischen der Maskenschale und der Gasleitung eingeschoben sein. Das Ansatzstück ist aus demselben Material und in derselben Dicke gefertigt wie es bei der Herstellung der Maskenschale der Fall ist.
  • In der EP-A-0697225 ist ein Ventil offenbart, das aus einem porösen gesinterten Material gebildet ist. In der EP-A-1027905 ist eine Vorrichtung zum Liefern von Gasen, einschließlich eines Gasströmungsgenerators, einer Gasübermittlungsleitung und eine Patientenmaske offenbart.
  • Ein bekanntes Ventil, das von Gottlieb Weinmann Geräte für Medizin und Arbeitsschutz GmbH und Co. gefertigt wird, beinhaltet einen im Allgemeinen zylindrischen Einsatz, das beim Gebrauch zwischen der Maskenschale und der Gasleitung einzuschieben ist. Der Einsatz schließt ein Fenster ein, das mit einem porösen gesinterten Material von ca. 3–4 mm Dicke bedeckt ist.
  • Eine weitere Ventilart, die zwischen der Maskenschale und der Atemgas-Versorgungsleitung einzusetzen ist, ist der E-Vent N der Dräger Medizintechnik GmbH (Dräger-Abströmventil). Das Dräger-Abströmventil umfasst einen Stapel von 21 ringförmigen Scheiben, die Schlitze in ihren aneinanderliegenden Außenflächen haben, damit Gase durch sie hindurchströmen können. Jeder Schlitz hat eine Länge von 5 bis 7 mm entlang der Strecke vom Inneren des Ventils zur Atmosphäre gemessen.
  • Der Anmelder ist Hersteller einer Atemmaske, die unter der Bezeichnung Nasenmaskensystem MIRAGE® und Vollgesichtsmaske MIRAGE® (MIRAGE-Maske) bekannt ist. Die MIRAGE® weist eine sichelförmige Öffnung in der Maskenschale auf, in der ein komplementär geformter sichelförmiger Einsatz aus Elastomer mit sechs Löchern liegt, der das Ventil bildet. Der Elastomer-Einsatz weist eine Querschnittsdicke von 3 bis 4 mm auf. Das in der MIRAGE®-Maske verwendete Ventil ist in der WO-A-98/34665 und dem australischen Patent Nr.712236 beschrieben.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine alternative Form des Ventils bereitzustellen, das zur Verwendung bei einer Atemmaske geeignet ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die beigefügten Ansprüche.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Atemmaske bereitgestellt, die aufweist: einen Maskenrahmen; ein für den Maskenrahmen vorgesehenes Polster; einen Atemgas-Einlass, um Gas durch den Maskenrahmen in eine Atmungskavität zu führen, die zwischen dem Maskenrahmen und dem Gesicht des Nutzers ausgebildet ist, wenn die Maske in Gebrauch ist; und ein Abströmventil; wobei das Ventil eine luftdurchlässige Membran einschließt, die so ausgebildet und konstruiert ist, dass sie eine Vielzahl von Löchern oder Poren besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran dünner ist als etwa 0,5 mm.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Abströmventil zur Verwendung in einer Atemmaske bereitgestellt, wobei das Ventil eine luftdurchlässige Membran aufweist.
  • Die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stellt eine Ventilanordnung bereit, die für die Benutzung mit einer Maske für eine Behandlung durch CPAP geeignet ist, wobei die Ventilanordnung eine dünne luftdurchlässige Membran ist.
  • Die Membran kann dünner sein als der Maskenrahmen.
  • Die Membran kann dünner sein als etwa 0,5 mm.
  • Die Membran kann eine ungefähre Dicke von 0,05 mm haben.
  • Die Membran kann aus einem hydrophoben Material aufgebaut sein. Ein geeignetes Material ist Polytetrafluorethylen (PTFE).
  • Die Membran kann aus expandiertem PTFE aufgebaut sein. Die Membran aus expandiertem PTFE kann auf einem Polypropylen-Gewebe angebracht sein.
  • Die Poren der Membran können eine Referenzporengröße von 10 bis 15 Micron haben.
  • Die Membran kann aus rostfreiem Stahl aufgebaut sein.
  • Die Ventilmembran kann einen Oberflächenquerschnitt von circa 500 mm2 aufweisen.
  • Die Abströmvorrichtung kann eine an einem Ventilrahmen befestigte Membran umfassen, wobei die Abströmvorrichtung einen Einsatz bildet, der entfernbar an dem Maskenrahmen befestigt werden kann.
  • In einer Ausführungsform kann eine Atemmaske zum Übertragen von Atemgas an den Eingang der Luftwege eines Maskenträgers bereitgestellt werden, wobei die Maske beinhaltet: (i) eine Maskenschale, (ii) einen Gaseinlass und (iii) eine Öffnung, in die ein Einsatz, der aus einer dünnen luftdurchlässigen Membran von entsprechender Form aufgebaut ist, platziert werden kann. Die Öffnung kann in der Maskenschale oder in dem Gaseinlass positioniert sein.
  • Bei einer Ausführungsform beinhaltet die Maske eine Maskenschale mit einem integral gebildeten Gaseinlass und die Öffnung ist in der Maskenschale entfernt von dem Einlass vorgesehen. In einer weiteren Form beinhaltet die Maske eine Maskenschale mit einem integral gebildeten Gaseinlass und die Öffnung ist in dem Gaseinlass vorgesehen. In einer weiteren Ausführungsform beinhaltet die Maske eine Maskenschale mit einem daran befestigten separat gebildeten Gaseinlass und die Öffnung ist in der Maskenschale entfernt von dem Einlass vorgesehen. Wieder in einer weiteren Ausführungsform beinhaltet die Maske eine Maskenschale mit einem daran befestigten separat gebildeten Gaseinlass und die Öffnung ist in dem Gaseinlass vorgesehen.
  • Bei einer Ausführungsform ist gemäß der vorliegenden Erfindung auch eine Atemmasken-Anordnung zum Übertragen von Atemgas an den Eingang der Luftwege des Maskenträgers vorgesehen, wobei die Masken-Anordnung eine Abströmvorrichtung einschließt, die eine Öffnung umfasst mit einer dünnen luftdurchlässigen Membran, die sich über eine Öffnung erstreckt.
  • Bei einer Ausführungsform ist gemäß der vorliegenden Erfindung auch eine Vorrichtung zum Liefern von CPAP vorgesehen, wobei die Vorrichtung eine Masken-Anordnung zum Übertragen von Atemgas an den Eingang der Atemwege eines Maskenträgers beinhaltet, wobei die Masken-Anordnung eine Gasabströmventil-Vorrichtung beinhaltet, die eine Öffnung mit einer dünnen luftdurchlässigen Membran umfasst, die sich über die Öffnung erstreckt.
  • Nachstehend erfolgt eine beispielhafte Beschreibung von Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Beispiels einer Atemmaske gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Beispiels einer Atemmaske gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines dritten Beispiels einer Atemmaske gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 4 eine Teilquerschnittsansicht eines Beispiels einer Abströmvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 5 eine Teilquerschnittsansicht eines Beispiels einer Abströmvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines vierten Beispiels einer Atemmaske gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines Beispiels einer Vollgesichtsmaske gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 8 eine vergrößerte Detailansicht eines Beispiels eines Einsatzes zum Gebrauch bei einer in 6 und 7 gezeigten Maske; und,
  • 9 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Beispiels einer Atemmaske gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die dünne luftdurchlässige Membran in einer zylindrischen Position auf einem Rohr liegt, das zum Ansetzen an dem Maskenkniestück geeignet ist.
  • 1 zeigt ein Beispiel einer Nasen-Atemmaske 10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Maske 10 beinhaltet eine starre Kunststoff-Maskenschale 12, die einen Randflansch 14 zum Anbringen eines (nicht gezeigten) Kissens an die Schale 12 einschließt. Das Kissen stößt beim Gebrauch an das Gesicht des Maskenträgers an und ist aus dem Stand der Technik bestens bekannt. Der Flansch 14 beinhaltet Schlitze 15 zum Anschließen von (nicht gezeigten) Maskenhaltegurten, die sich beim Gebrauch um den Kopf des Maskenträgers herum erstrecken, um die Maske angrenzend an das Gesicht des Maskenträgers zu halten. Auch die Gurte sind aus dem Stand der Technik bekannt. Die Schale 12 beinhaltet auch einen Arm 16, der in einem Formstück 18 endet, das angepasst ist, um an eine (nicht gezeigte) Stirnstütze anzuschließen, die ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt ist.
  • Die Maskenschale 12 beinhaltet einen Atemgas-Einlass 20, der drehbar an der Schale 12 angebracht ist. Der Einlass 20 hat ein erstes Ende 22, das für einen Anschluss an eine (nicht gezeigte) Atemgas-Lieferleitung 22 angepasst ist und ein zweites Ende 24, das dazu angepasst ist, an das Innere der Schale 12 anzuschließen und das gelieferte Gas für die nachfolgende Übertragung an die Luftwege des Maskenträgers zu übertragen.
  • Die Maske 10 beinhaltet ein Gasabströmventil, das von einer Öffnung 26 in der Schale 12 gebildet wird, über das sich eine dünne luftdurchlässige Membran 28 erstreckt.
  • In der Ausführungsform der 1 ist die dünne luftdurchlässige Membran 28 ein ca. 0,45 mm dickes Edelstahlblech, das Löcher mit einem Durchmesser von ca. 0,1 mm aufweist. Der gesamte offene Bereich macht ca. 5% des gesamten Oberflächenbereichs aus, der beispielsweise ca. 322 mm2 sein kann. Wünschenswerterweise sind die Löcher durch den rostfreien Stahl lasergeschnitten oder brenngeschnitten.
  • Noch allgemeiner weisen die Löcher bevorzugt einen Durchmesser von weniger als 0,2 mm auf und haben bevorzugt insgesamt einen offenen Bereich von ca. 1% bis 25% der Gesamtoberfläche des Stahls. Die Löcher können durch ihre Innenbohrung konisch zulaufen (schritt- oder stufenweise). Wenn beim Gebrauch das kleinere Ende der Ventilöffnungen auf der zur Atmosphäre weisenden Seite liegt, ist die Aussicht minimal, dass es durch das Einführen von Feststoffpartikeln zur Blockade kommt. Alternativ kann das größere Ende der Ventilöffnungen auf der zur Atmosphäre weisenden Seite liegen, wodurch das Ventil geräuschärmer wird.
  • 2 zeigt ein zweites Beispiel einer Nasen-Atemmaske 40 gemäß der vorliegenden Erfindung. Gleiche Bezugszeichen wie die zur Beschreibung der ersten Ausführungsform verwendeten werden verwendet, um gleiche Merkmale bezüglich der zweiten Ausführungsform zu bezeichnen. Dementsprechend weist die Maske 40 eine Schale 12 mit einem Gaseinlass 20 auf. Anstelle der Schlitze 15 der ersten Ausführungsform beinhaltet die Maskenschale 12 dieser Ausführungsform Öffnungen 42, die angepasst sind, um mit (nicht gezeigten) am Ende der (nicht gezeigten) Maskenhaltegurte vorgesehenen Anschlussformstücken zu verrasten. Weiterhin beinhaltet die Maske 40 anstelle des Arms 16 und des Formstücks 18 einen verstellbaren Stirnstützmechanismus 44. Die Maske 40 beinhaltet auch ein Ventil, das von einer Öffnung 26 dargestellt wird, die in dem Gaseinlass 20 ausgebildet ist, über den sich eine dünne luftdurchlässige Membran 28 erstreckt.
  • 3 zeigt ein drittes Beispiel einer Maske 60 gemäß der vorliegenden Erfindung. Obwohl diese spezielle Ausführungsform auf eine Nasenmaske gerichtet ist, ist zu beachten, dass verschiedene Ventil-Anordnungen bei verschiedenen Masken-Anordnungen Verwendung finden können. Auch hier finden dieselben Bezugszeichen, die zur Beschreibung der Merkmale der ersten Ausführungsform verwendet wurden, Verwendung, um gleiche Merkmale im Hinblick auf die dritte Ausführungsform zu kennzeichnen. Die Maske 60 beinhaltet eine Maskenschale 12 mit einem integral gebildeten fest angebrachten Gaseinlass 62. Ein Kissen 64 ist an dem Randflansch der Schale 12 befestigt. Die Schale 12 beinhaltet auch schlitzförmige Erweiterungen 66 für den Anschluss eines (nicht gezeigten) Kopfgeschirrs an die Maske 60. Die Maske 60 beinhaltet eine Öffnung 26, über die sich eine dünne luftdurchlässige Membran 28 einer Konstruktion erstreckt, die identisch ist mit der der ePTFE-Membran, die nachstehend im Hinblick auf die in der 6 gezeigte Maske 40 erörtert wird.
  • 4 zeigt einen Querschnitt eines Beispiels einer Abströmvorrichtung 110. Eine Membran 114 ist zwischen einem Außenbauteil 112 und einem Innenbauteil 116 eingesetzt. Mit dieser Anordnung wird eine einfache Anordnung bereitgestellt. Entsprechende Öffnungen 115 in dem Außenbauteil 112 und dem Innenbauteil 116 erlauben, dass Luft durch die Membran 114 hindurchströmen kann. Das Innenbauteil 116 kann Teil des Maskenrahmens oder eines getrennten Einsatzes sein, der in eine Öffnung in dem Maskenrahmen zu positionieren ist.
  • 5 zeigt einen Querschnitt eines weiteren Beispiels einer Abströmvorrichtung 110. Ein Membraneinsatz 118 aus rostfreiem Stahl ist über einem Innenbauteil 120 positioniert. Eine Öffnung 119 in dem Innenbauteil 120 erlaubt, dass Luft durch die Membran 118 hindurchströmen kann. Das Innenbauteil 119 kann Teil des Maskenrahmens oder eines separaten Einsatzstücks sein, das in einer Öffnung in dem Maskenrahmen positioniert werden kann.
  • 6 zeigt ein viertes Beispiel einer Nasen-Atemmaske 80 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Maske 80 ist der zweiten Ausführungsform der in der 2 gezeigten Maske 40 ähnlich und gleiche Bezugszeichen wurden verwendet, um gleiche Merkmale hinsichtlich der zweiten Ausführungsform zu bezeichnen. In der Maske 40 der 2 ist das Ventil in dem Gaseinlass 20 vorgesehen, wohingegen das Ventil in der Maske 80 in der Schale 12 vorgesehen ist.
  • Insbesondere beinhaltet die Maske 80 zwei zylindrische Einsatzstücke 82, die eine innere Öffnung 26 aufweisen, über die sich die dünne luftdurchlässige Membran 28 erstreckt. Die dünne luftdurchlässige Membran besteht aus einem GORE-TEX®-Produkt, das auf einem Polypropylen-Gewebe befestigt ist, das eine Fläche von 481 mm2 aufweist. Die Membran 28 dieses Beispiels ist bevorzugt aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE) aufgebaut. Die Erfinder haben das von der W. L. Gore & Associates, Inc., Maryland USA (GORE-TEX®-Membran) hergestellte GORE-TEX® ePTFE-Produkt als ein geeignetes Material bezeichnet, um eine Membran aufzubauen. In einer bevorzugten Form weist die GORE-TEX®-Membran die folgenden Eigenschaften auf:
    Membran-Material 100% expandiertes Polytetrafluorethylen
    Referenzporengröße 10–15 Micron
    Blasenpunkt typisch, Minimum, individuell 0,02 bar
    Volumenstrom 0,37 l/min/cm2
    Dicke 0,05 mm
    Substrat Polypropylen-Gewebe
  • 7 zeigt ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Vollgesichts-Atemmaske 100.
  • Auch hier wurden wieder dieselben Bezugsziffern zur Bezeichnung gleicher Merkmale wie bei vorherigen Ausführungsformen verwendet, um dieselben Merkmale hinsichtlich dieser Ausführungsform zu bezeichnen. Die Maske 100 gleicht dahingehend der in der 6 gezeigten Maske 80, als dass das Ventil in Einsätzen 82 vorgesehen ist. Bei der Maske 100 werden jedoch geschlitzte Ansatzstücke 66 zur Befestigung von nicht gezeigten Maskenhaltegurten verwendet und keine Öffnungen 42.
  • Wie am besten der 8 zu entnehmen ist, die eine vergrößerte Ansicht des in 6 gezeigten Einsatzes ist, umfasst Einsatz 82 einen zylindrischen Abschnitt 86, der so bemessen ist, dass er eng zum Anliegen kommt in einem Rundloch 88, das in der Maskenschale 12 vorgesehen ist. Über einen Randflansch 90 kommt das Einsatzstück 82 gegen die Außenfläche der Schale 12 zu liegen. Die Einsatzstücke 82 können ortsfest verklebt werden.
  • 9 zeigt ein weiteres Beispiel der vorliegenden Erfindung, mit der eine in Reihe angeordnete Abströmvorrichtung bereitgestellt wird. Gleiche Bezugszeichen dienen der Angabe gleicher Merkmale vorhergehender Ausführungsformen. Bei dieser Ausführungsform weist die in Reihe angeordnete Abströmvorrichtung einen generell zylindrisch ausgestalteten Ventilrahmen mit „Fenstern" oder „Anschlussstellen" auf, die wie vorstehend beschrieben mit einer Membran bedeckt sind.
  • Die dünne, luftdurchlässige Membran kann durch jedes zweckmäßige Mittel an der Maske befestigt werden. Beispielsweise kann das vorstehend beschriebene Edelstahlventil mittels Heißklebstoff oder jedwedem anderen zweckmäßigen Klebstoff an einer Maskenschale aus Polycarbonat befestigt werden. Die dabei angestrebte Haltbarkeit ist ausschlaggebend für das in Frage kommende Vorgehen hinsichtlich der Befestigung.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform sind Anzeigemittel für die Luftmenge vorgesehen, die das Ventil passiert hat oder alternativ der Zeit, in der das Ventil in Gebrauch war. Wenn eine ausreichende Menge an Luft die Abströmvorrichtung passiert hat oder die Vorrichtung ausreichend lange Zeit in Gebrauch war und womöglich blockiert ist, wird der Anzeiger signalisieren, dass die Abströmvorrichtung ausgetauscht werden sollte.
  • Zweckmäßigerweise kann die dünne luftdurchlässige Membran in einem Einsatz bereitgestellt werden, der an der Maskenschale über einen Steckmechanismus lösbar befestigbar ist, wie beispielsweise in 8 gezeigt. Bevorzugt ist zumindest an der Außenfläche des Einsatzes zumindest ein Kreuzstück vorgesehen, das die luftdurchlässige Membran vor Beschädigungen schützt, wenn sie in der Aufnahmeöffnung des Maskenrahmens zu liegen kommt. Dieses Vorgehen gestattet es, einen Ventileinsatz unter Verbleib der ande ren Maskenbestandteile auf einfache Weise zu platzieren, zu entfernen und auszutauschen. Während der Einsatz so ausgelegt werden kann, dass er jedwede erforderliche Gestalt annimmt, hat der Einsatz bevorzugt eine kreisförmige Umfangsform, die einen zylindrischen Einsatz definiert, der reibschlüssig innerhalb einer entsprechenden kreisförmigen Öffnung in der Maskenschale oder dem Gaseinlass sitzt.
  • Die Ausbildung eines Ventils durch Verwendung einer Einsatzanordnung erleichtert die Auswahl und Einpassung eines Ventils nach den Erfordernissen des Nutzers. Beispielsweise wird dort, wo ein geringer Druck zur Behandlung erforderlich ist, der entsprechende Strom ebenfalls relativ klein sein im Vergleich zu dem Strom, der zur Erzielung eines höheren Behandlungsdrucks erforderlich ist. Unter diesen Umständen kann ein relativ großer Ventilbereich zugrunde gelegt werden, um die klinisch erwünschte CO2-Abströmrate vereinfacht zu erreichen. Sollte ein höherer Behandlungsdruck erforderlich sein, so kann das zuvor ausgewählte Ventil gegen ein Ventil ausgetauscht werden, das den Strom restriktiver handhabt. Das restriktiver wirkende Ventil erlaubt es, die klinisch erwünschte CO2-Abströmrate zu erreichen, während eine Geräuschbelastung und Zugluft vermieden wird, die auftreten hätte können, wenn das zuvor gewählte Niederdruck-Ventil bei dem höheren Behandlungsdruck zum Einsatz gekommen wäre.
  • Die Unterbringung des Ventils in der Maskenschale führt dazu, dass die CO2-Retention in der Maske weiter minimiert wird im Vergleich zur In-Reihe-Anordnung des Ventils als Maskenbestandteil.
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wurden besonders im Hinblick auf die dargestellten Beispiele beschrieben. Es versteht sich jedoch, dass Variationen und Modifikationen der im Rahmen der Lehre der vorliegenden Erfindung beschriebenen Beispiele vorgenommen werden können.

Claims (31)

  1. Atemmaske, die aufweist: eine Maskenschale, die über die Nase eines Benutzers gepasst werden kann; einen Atemgas-Einlass, um Gas durch die Maskenschale in eine Atmungskavität zu führen, die zwischen der Schale und einem Gesicht des Nutzers ausgebildet ist, wenn die Maske in Gebrauch ist; und ein Abströmventil, das eine luftdurchlässige Membran mit mehreren Löchern aufweist, um zu erlauben, dass Gas aus der Atmungskavität austreten kann, wobei die Löcher konisch zulaufen.
  2. Atemmaske, die aufweist: eine Maskenschale, die über die Nase eines Nutzers gepasst werden kann; einen Atemgas-Einlass, um Gas durch die Maskenschale in eine Atmungskavität zu führen, die zwischen der Schale und einem Gesicht des Nutzers ausgebildet ist, wenn die Maske in Gebrauch ist; und ein Abströmventil, das eine luftdurchlässige Membran aufweist, um zu erlauben, dass Gas aus der Atmungskavität austreten kann, wobei die Membran dünner als die Maskenschale ist.
  3. Atemmaske nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Abströmventil in der Maskenschale angeordnet ist.
  4. Atemmaske nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Abströmventil in dem Gaseinlass angeordnet ist.
  5. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die luftdurchlässige Membran ein Edelstahlblech mit darin angeordneten Löchern aufweist.
  6. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Gesamtfläche der Löcher im Wesentlichen 5% der Fläche der Membran bildet.
  7. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Membran im Wesentlichen 0,45 mm dick ist.
  8. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Membran eine Fläche von etwa 322 mm2 hat.
  9. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die luftdurchlässige Membran aus einem hydrophoben Material ist.
  10. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Membran expandiertes Polytetrafluorethylen aufweist.
  11. Atemmaske nach Anspruch 10, wobei die luftdurchlässige Membran ein GORETEX®-Material aufweist, das auf einem Gewebe angeordnet ist.
  12. Atemmaske nach Anspruch 10, wobei das Gewebe aus Polypropylen gefertigt ist.
  13. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Membran eine ungefähre Porengröße im Bereich von 10 bis 15 Micron hat.
  14. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Membran eine Fläche von etwa 480 mm2 hat.
  15. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die Membran eine Dicke von etwa 0,05 mm hat.
  16. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 15, die ein Kissen aufweist, das in der Nähe eines Kantenabschnitts der Schale angeordnet ist, um das Anpassen der Maskenschale an ein Gesicht eines Nutzers unterstützt.
  17. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei die luftdurchlässige Membran eine Dicke von weniger als etwa 0,05 mm hat.
  18. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei das Ventil eine Ventilanordnung ist, die eine an einem Ventilrahmen befestigte Membran aufweist, wobei die Ventilanordnung einen Einsatz bildet, der lösbar an der Maskenschale befestigt werden kann.
  19. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei die Löcher konisch zulaufen, so dass ein größeres Ende der Ventilöffnungen an der Atmosphärenseite angeordnet ist.
  20. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei die Löcher konisch zulaufen, so dass ein kleineres Ende der Ventilöffnungen auf der Atmosphärenseite angeordnet ist.
  21. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei die Löcher graduell oder schrittweise konisch zulaufen.
  22. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 21, wobei die Löcher gleichmäßig geformt sind.
  23. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei die Membran einen Blasenpunkt von wenigstens etwa 0,02 bar aufweist.
  24. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 23, wobei die Volumenstromkapazität der Membran etwa 0,37 l/min/cm2 beträgt.
  25. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 24, wobei die gesamte offene Fläche der Löcher etwa 1 bis 25% eines Oberflächenbereichs der Membran ist.
  26. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 25, wobei die Membran dünner als die Maskenschale ist.
  27. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei die Löcher einen Durchmesser von etwa 0,1 mm haben.
  28. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei die Löcher einen Durchmesser von weniger als 0,2 mm haben.
  29. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 28, wobei die Membran mehrere Löcher aufweist, vorzugsweise mehr als 10 und noch bevorzugter mehr als 20 Löcher.
  30. Atemmaske nach einem der Ansprüche 1 bis 29, wobei die mehreren Löcher in mehreren Spalten und/oder mehreren Reihen angeordnet sind.
  31. Atemmaske nach Anspruch 30, wobei jede der mehreren Spalten und/oder mehreren Reihen mindestens drei der Löcher aufweist.
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