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Die
Erfindung betrifft eine Beschlagvorrichtung für eine Möbelklappe, die zwischen einer
ein Schrankfach in einem Möbelkorpus
verschließenden vertikalen
Schließstellung
und einer nach oben bewegten Offenstellung verstellbar ist, wobei
die Möbelklappe
zweigeteilt ist und von einem oberen Klappenteil und einem unteren
Klappenteil gebildet wird, die an einer Scharnierachse gelenkig
miteinander verbunden sind, so dass sie in der Schließstellung
koplanar zueinander sind und beim Überführen in die Offenstellung gegensinnige
Schwenkbewegungen ausführen,
indem das obere Klappenteil vom Schrankfach weg und das untere Klappenteil
aus seiner zum oberen Klappenteil koplanaren Lage um die Gelenkachse
zum Schrankfach hin schwenkt, mit mindestens einem Schwenkbeschlag,
der einerseits am Möbelkorpus
und andererseits an dem oberen Klappenteil zu befestigen ist und
eine Federeinrichtung enthält,
die bei montiertem Schwenkbeschlag auf das obere Klappenteil in
der Schließstellung
eine Zuhaltekraft und beim Öffnen
nach Überwinden
einer Totpunktlage eine öffnungskraft
in Öffnungsrichtung ausübt, und
mit mindestens einem die Gelenkachse bildenden Scharnier, das ein
am oberen Klappenteil zu befestigendes oberes Scharnierteil und
ein am unteren Klappenteil zu befestigendes unteres Scharnierteil
aufweist.
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Solche
Beschlagvorrichtungen werden für Schrankfächer verwendet,
die entweder im oberen Bereich eines Hochschrankes angeordnet sind
oder von einem in der Höhe
hängenden
Oberschrank gebildet werden. Schwenkt man die Möbelklappe nach oben, wird das
betreffende Schrankfach zugänglich. Dabei
ist die Möbelklappe
aufgrund ihrer Zweiteiligkeit faltbar, so dass die Möbelklappe
in der Offenstellung nicht insgesamt sondern nur mit ihrem oberen Klappenteil
nach oben hin vorsteht, während
das untere Klappenteil zum Schrankkorpus hin sozusagen zurückgefaltet
ist.
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Üblicherweise
enthält
die Beschlagvorrichtung eine schrankseitig zu befestigende Führungseinrichtung,
in der ein mit dem unteren Endbereich des unteren Klappenteils verbundenes
Führungselement
läuft.
Diese Führungseinrichtung
erstreckt sich im montierten Zustand an der Innenseite der betreffenden
Seitenwand des Möbelkorpus
in vertikaler Richtung. Dabei sind beide seitlichen Endbereiche der
Möbelklappe
jeweils mittels einer solchen Führungseinrichtung
geführt,
so dass an beiden Seitenwänden
des Möbelkorpus
jeweils eine Führungseinrichtung
angeordnet ist.
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Diese
Führungseinrichtungen
stellen einen beträchtlichen
Her stellungs- und Montageaufwand dar. Ferner engen sie das Schrankfach
ein und stören
bei geöffneter
Klappe den optischen Eindruck.
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Beim Öffnen einer
solchen Möbelklappe muss
möglichst
nahe der Gelenkachse an dem unteren Klappenteil gezogen werden,
damit die beiden Klappenteile unter vertikaler Führung des unteren Endes des
unteren Klappenteils in Richtung vom Möbelkorpus weg ausknicken können. Der
zugehörige Handgriff
befindet sich also verhältnismäßig weit oben,
so dass er für
manche Benutzer nur beschwerlich zu erreichen ist.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass die in Höhenrichtung gemessene Breite
des unteren Klappenteils wegen der Führung an den Seitenwänden des
Schrankkorpus an die Breite des oberen Klappenteils angepasst sein
muss.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Beschlagvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die nicht nur weniger aufwendig
ist sondern außerdem
eine Anbringung des Handgriffs auch weiter unten zulässt und
für beliebig
breite untere Klappenteile geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Beschlagvorrichtung keine dem unteren Klappenteil zugeordnete
Führungseinrichtung
enthält,
so dass im montierten Zustand das untere Klappenteil nur mit dem
oberen Klappenteil verbunden und ansonsten frei ist und dass das Scharnier
so ausgebildet und/oder an den Klappenteilen anordenbar ist, dass
im montierten Zustand das untere Klappenteil aus der koplanaren
Lage nicht in Richtung vom Schrankfach weg schwenkbar ist, derart,
dass beim Öffnen
der Klappe, wenn der Benutzer am unteren Klappenteil zieht, beide
Klappenteile ein kurzes Stück
weit in ihrer koplanaren Lage entgegen der Zuhaltekraft der Federeinrichtung
ausschwenken, bis die Federeinrichtung ihre Totpunktlage erreicht,
wonach das obere Klappenteil unter der Öffnungskraft der Federeinrichtung
nach oben schwenkt, so dass die das untere Klappenteil haltende
Hand des Benutzers nach oben mitgenommen wird und dabei das untere
Klappenteil zum Schrankfach hin verschwenkt.
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Bei
der erfindungsgemäßen Beschlagvorrichtung
entfällt
die seither übliche
Führungseinrichtung.
Dabei wurde von der Erkenntnis Gebrauch gemacht, dass diese Funktion
von der Hand des Benutzers in Zusammenhang mit der die Öffnungsbewegung
der Klappe antreibenden Federeinrichtung übernommen werden kann. Hat
man das untere Klappenteil und mit diesem über das Scharnier auch das
obere Klappenteil aus der Schließstellung etwas vom Möbelkorpus
weggezogen, wird die Federeinrichtung sozusagen schnappend wirksam,
so dass die Hand nach oben hin mitgezogen wird, die dabei zwangsläufig das
untere Klappenteil zum Möbelkorpus
hin verschwenkt.
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Bei
einem mit der erfindungsgemäßen Beschlagvorrichtung
ausgestatteten Schrank kann der Handgriff beliebig weit unten an
dem unteren Klappenteil angeordnet sein. Ferner kann die Breite
des unteren Klappenteils beliebig kleiner als seither sein.
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Zweckmäßigerweise
enthält
die Beschlagvorrichtung eine Rasteinrichtung zum Verrasten des unteren
Klappenteils in seiner in der Offenstellung am weitesten nach oben
geschwenkten Endstellung. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft,
dass die Rasteinrichtung in das Scharnier integriert ist, so dass
sie für
den Betrachter praktisch unsichtbar ist. Prinzipiell wäre es auch
möglich,
das untere Klappenteil mit dem Schwenkbeschlag zu verrasten.
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Bei
bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Scharnier eine Bremseinrichtung enthält, die
beim Verschwenken der beiden Scharnierteile relativ zueinander eine
Bremskraft ausübt, so
dass im montierten Zustand das untere Klappenteil, ist es relativ
zum oberen Klappenteil verschwenkt, selbsttätig in der jeweils eingenommenen Schwenklage
hält. Auf
diese Weise kann das untere Klappenteil, ist es nicht verrastet
oder in sonstiger Weise festgelegt, nicht hin und her schwingen.
Es kann mit der Hand bei geöffneter
Klappe beliebig weit nach oben geschwenkt werden und bleibt dann
von selbst stehen. Ist eine solche Bremseinrichtung vorhanden, könnte die
Rasteinrichtung prinzipiell weggelassen werden.
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Zweckmäßigerweise
ist die Bremseinrichtung im Bereich der koplanaren Schließstellung
der Klappenteile unwirksam. Auf diese Weise behindert die Bremseinrichtung
das anfängliche
Abheben der Klappe vom Möbelkorpus
sowie das Schließen
der Klappe nicht.
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Weitere
zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein
Ausführungsbeispiel
wird nun anhand der Zeichnung erläutert.
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Es
zeigen:
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1 bis 5 jeweils
im Vertikalschnitt einen in der Höhe an einer Gebäudewand
zu befestigenden Oberschrank mit einer Möbelklappe, die im Bereich ihrer
beiden seitlichen Enden jeweils mittels eines Schwenkbeschlags mit
der zugewandten Seitenwand des Möbelkorpus
verbunden ist und die von zwei Klappenteilen gebildet wird, die
im Bereich jedes Längsende
der Klappe durch ein Scharnier miteinander verbunden sind, wobei
sich die Klappe in 1 in Schließstellung und in 5 in
der Offenstellung befindet und die anderen 2 und 4 jeweils
eine beim Öffnungsvorgang
eingenommene Zwischenstellung der Klappe zeigen,
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6 das
an dem oberen Klappenteil zu befestigende obere Scharnierteil des
die beiden Klappenteile miteinander verbindenden Scharniers in den 1 bis 5 entsprechender
Seitenansicht in gesonderter Darstellung,
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7 das
an dem unteren Klappenteil zu befestigende untere Scharnierteil
des genannten Scharniers in gesonderter Darstellung in der gleichen Seitenansicht,
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8 eine
im zusammengebauten Zustand des Scharniers zwischen den beiden Scharnierteilen angeordnete
und dabei drehfest mit dem oberen Scharnierteil gemäß 6 verbundene
Bremsscheibe in gesondeter Darstellung in gleicher Seitenansicht
und
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9 das
Scharnier in einer den Pfeilen IX in den 1, 6, 7 und 8 entsprechende Unteransicht
des Scharniers, wobei das Scharnier in de Gelenkachse entlang explodierter
Darstellung gezeigt ist.
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Aus
den 1 bis 5 geht ein Oberschrank 1 hervor,
der in der Höhe
an einer Gebäudewand
hängend
befestigt wird. Der Korpus 2 des Schrankes 1 weist
zwei einander entgegengesetzte, vertikale Seitenwände 3,
von denen in der Zeichnung nur eine sichtbar ist, eine Bodenwand 4,
eine Deckenwand 5 und eine Rückwand 6 auf und enthält ein von
diesen Wänden
begrenztes Schrankfach 7, das durch ein Fachbrett 8 in
der Höhe
unterteilt sein kann. Der Vorderseite des Schrankfachs 7 ist
eine Möbelklappe 9 zugeordnet,
die in ihrer aus 1 hervorgehenden Schließstellung
eine vertikale Lage einnimmt und das Schrankfach 7 verschließt. Die
Möbelklappe 9 kann
aus dieser Schließstellung
in eine den Zugang zum Schrankfach 7 gestattende Offenstellung (5)
verstellt werden, wobei die Öffnungsbewegung über die
in den 2 bis 4 gezeigten Zwischenstellungen
nach oben hin erfolgt.
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Die
Möbelklappe 9 ist
zweigeteilt und wird von einem oberen Klappenteil 10 und
einem unteren Klappenteil 11 gebildet, die an einer Scharnierachse 12 gelenkig
miteinander verbunden sind. Die Gelenkachse 12 wird üblicherweise
von zwei jeweils an einem der beiden seitlichen Endbereiche der
Möbelklappe 9 angeordneten
Scharnieren 13 gebildet, von denen in der Zeichnung nur
eines dargestellt ist. Das Scharnier 13 weist ein am oberen
Klappenteil 10 zu befestigendes oberes Scharnierteil und
ein am unteren Klappenteil 11 zu befestigendes unteren
Scharnierteil 15 auf, die mittels eines die Scharnierachse 12 bildenden
Scharnierstiftes od. dgl. aneinander angelenkt sind. Die beiden
Scharnierteile 14, 15 sind an der dem Schrankfach 7 zugewandten
Innenseite der Klappenteile 10, 11 befestigt.
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In
der Schließstellung
schließt
sich das untere Klappenteil 11 an die Unterseite des oberen
Klappenteils 10 in Verlängerung
von diesem an, so dass die beiden Klappenteile 10, 11 koplanar
zueinander sind. Beim Überführen in
die Offenstellung führen
die beiden Klappenteile 10, 11 gegensinnige Schwenkbewegungen
aus, indem das obere Klappenteil 10 vom Schrankfach 7 und
somit vom Möbelkorpus 2 gemäß Pfeil 16 wegschwenkt,
während
das untere Klappenteil 11 aus seiner zum oberen Klappenteil 10 koplanaren
Lage um die Gelenkachse 12 zum Schrankfach 7 und
somit zum Möbelkorpus 2 hin
in Richtung gemäß Pfeil 17 schwenkt,
so dass die Möbelklappe 9 sozusagen
zusammengefaltet wird.
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An
jedem der beiden seitlichen Endbereiche des Schrankes 1 ist
ein Schwenkbeschlag 18 angeordnet, der einerseits am Möbelkorpus 2 und
andererseits an dem oberen Klappenteil 10 befestigt ist.
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Die
Befestigung am Möbelkorpus 2 erfolgt üblicherweise
an der betreffenden Schrank-Seitenwand 3. Hierzu weist
der Schwenkbeschlag 18 eine korpusseitige Befestigungsplatte 19 auf,
die an die Seitenwand 3 angeschraubt wird. Die Befestigung des
Schwenkbeschlags 18 am oberen Klappenteil 10 erfolgt
mittels eines klappenseitigen Befestigungselements 20,
das ebenfalls angeschraubt wird. Zwischen der korpusseitigen Befestigungseinrichtung (Befestigungsplatte 19)
und dem klappenseitigen Befestigungselement 20 ist ein
Hebelgestänge 21 des Schwenkbeschlags 18 angeordnet,
das die Bewegung des oberen Klappenteils 10 beim öffnen und Schließen der
Klappe steuert.
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Schwenkbeschläge, die
in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind
in großer
Vielzahl bekannt. Im dargestellten Falle handelt es sich lediglich
um eine schematisch wiedergegebene Möglichkeit. Dabei enthält das Hebelgestänge 21 einen
korpusseitigen Steuerarm 22 und einen klappenseitigen Lenkarm 23,
die mit ihrem einen Ende an der Befestigungsplatte 19 (Gelenkachse 24)
bzw. an dem Befestigungselement 20 (Gelenkachse 25)
angelenkt und mit ihren einander zugewandten Enden über eine
Gelenkachse gelenkig miteinander verbunden sind. Ein solches einfaches
Hebelgestänge 21 erfordert
eine gelenkige Befestigung der Oberseite des oberen Plattenteils 10 an
der Deckenwand 5 des Möbelkorpus 2.
Die hierzu vorgesehene Gelenkeinrichtung 27 ist nur schematisch
angedeutet. In diesem Falle schwenkt das obere Klappenteil 10 beim öffnen und
Schließen
um die Gelenkeinrichtung 27.
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Der
Schwenkbeschlag könnte
jedoch auch so ausgebildet sein, dass das obere Klappenteil um eine
im Raum wandernde Achse schwenkt. Ein solcher Schwenkbeschlag geht
beispielsweise aus dem DE-GM 296 16 978 hervor. Bei einem solchen Schwenkbeschlag
entfäll
eine ortsfeste Anlenkung der Klappe am Möbelkorpus. Das Hebelgestänge greift
an zwei Stellen gelenkig am klappenseitigen Befestigungselement
an, so dass das obere Ende der Klappe frei vor der Stirnseite der
Deckenwand 5 bewegt wird.
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Wie
schon erwähnt,
kommt es auf die Ausbildung des Hebelgestänges 21 im einzelnen
nicht an. Wesentlich bei dem Schwenkbeschlag, unabhängig von
seiner sonstigen Ausbildung, ist jedoch, dass er eine Federeinrichtung 28 enthält, die
bei am Schrankkorpus montiertem Schwenkbeschlag auf das obere Klappenteil 10 in
der Schließstellung
eine Zuhaltekraft und beim Öffnen
nach Überwinden
einer Totpunktlage eine Öffnungskraft
in Öffnungsrichtung 16 ausübt.
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Auch
bezüglich
der Federeinrichtung kann die Anordnung unterschiedlich ausgestaltet
werden, falls die genannte Bedingung eingehalten wird. Im Falle
des Schwenkbeschlags gemäß dem DE-GM 296
16 978 handelt es sich um eine Schrauben-Zugfeder, die in der Totpunktlag
am weitesten gespannt ist. Im vorliegend dargestellten Falle wird
die Federeinrichtung 28 von einer Gasfeder 28 gebildet,
die einerseits über
eine Gelenkachse 29 gelenkig mit der Befestigungsplatte 19 und
andererseits über
eine Gelenkachse 30 mit dem Steuerarm 22 gelenkig
mit dem Steuerarm 22 verbunden ist. Dabei ist die Gasfeder 28 so
ausgebildet, dass sie mit ihrem die Gelenkachse 30 aufweisenden
Ende eine von der feststehenden Gelenkachse 29 weg gerichtete
Kraft auf das Hebelgestänge 21 ausübt.
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Die
beiden an der Befestigungsplatte 19 angeordneten Gelenkachsen 24 und 29, über die
der Steuerarm 22 bzw. die Federeinrichtung 28 angelenkt
sind, sind feststehend angeordnet. In der Schließstellung gemäß 1 befindet
sich die die Federeinrichtung 28 mit dem Steuerarm 22 verbindende
Gelenkachse 30 neben der Verbindungslinie zwischen den
beiden feststehenden Gelenkachsen 24, 29, wobei
die Gelenkachse 30 etwas zur Deckenwand 5 hin
versetzt ist. Auf diese Weise übt
die Federeinrichtung 28 auf das Hebelgestänge 21 eine
die Klappe gegen den Möbelkorpus
haltende Zuhaltekraft auf. Verschwenkt man das obere Klappenteil 10 in Öffnungsrichtung 16,
wird die Federeinrichtung 28 um die Gelenkachse 29 verschwenkt,
wobei sie zunächst
weiter gespannt wird, bis die Gelenkachse 30 die Verbindungslinie
zwischen den feststehenden Gelenkachsen 24, 29 erreicht.
Anschließend
an diese Totpunktlage übt
die Federeinrichtung 28 ein entgegengesetztes Drehmoment
auf den Steuerarm 22 und somit letztlich auf das obere
Klappenteil 10 aus (2 bis 5),
so dass das Hebelgestänge 21 in Öffnungsrichtung
belastet wird, bis die Offenstellung gemäß 5 erreicht
ist, die durch eine geeignete Anschlageinrichtung bestimmt wird,
die beispielsweise in das Hebelgestänge oder in die noch zu beschreibende
Rasteinrichtung integriert sein kann. Das Überführen der Klappe 9 aus
der Offenstellung in die Schließstellung
erfolgt entgegen der Kraft der Federeinrichtung 28, und
zwar bis zum Erreichen der Totpunktlage, wonach die Klappe von selbst
in ihre Schließstellung
schnappt.
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Das
Scharnier 13 ist so ausgebildet und/oder kann so an den
Klappen teilen 10, 11 angeordnet werden, dass
im montierten Zustand das untere Klappenteil 11 aus der
mit dem oberen Klappenteil 10 koplanaren Lage nicht in
Richtung vom Schrankfach weg geschwenkt werden kann. Hiermit ist
gemeint, dass, zieht man in der Schließstellung am unteren Klappenteil 11,
das obere Klappenteil 10 unter Beibehaltung der koplanaren
Lage der beiden Klappenteile 10, 11 mitgenommen
wird. Die beiden Klappenteile 10, 11 können also
am Scharnier 12 zwar in Richtung vom Korpus weg ausknicken,
ein Knicken in entgegengesetzter Richtung ist jedoch nicht möglich. Dies kann
beispielsweise durch eine in die Scharnierteile 14, 15 integrierte
Anschlageinrichtung und/oder dadurch erreicht werden, dass man das
Scharnier 13 so montiert, dass die Schwenkachse 12 außermittig
angeordnet ist. Im dargestellten Falle befindet sich die Scharnierachse 17 an
der dem Möbelkorpus 2 zugewandten
Innenseite der Klappenteile 10, 11 und ist dabei
mit Bezug auf die Fuge zwischen den beiden Klappenteilen versetzt
angeordnet. Im dargestellten Falle ist die Scharnierachse 12 zum
unteren Klappenteil 11 hin verlagert.
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Das
untere Klappenteil 11 ist nur mit dem oberen Klappenteil 10 verbunden
und ansonsten frei. Die von dem Schwenkbeschlag 18 und
dem Scharnier 13 gebildete Beschlagvorrichtung enthält insbesondere
keine dem unteren Klappenteil 11 zugeordnete Führungseinrichtung,
wie sie bei herkömmlichen
Beschlagvorrichtungen vorhanden ist. Das untere Klappenteil 11 steht
sozusagen freistehend vom Scharnier 13 ab.
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Am
unteren Klappenteil 10 ist ein Handgriff 31 angeordnet,
an dem es zum Öffnen
vom Möbelkorpus 2 weggezogen
werden kann. Der Handgriff 31 kann im unteren Bereich des
unteren Klappenteils 11 angeordnet werden, so dass er für den Benutzer
gut erreichbar und der Hebelarm der Kraftanwendung entsprechend
groß ist.
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Beim Öffnen der
Klappe 9 schwenken die beiden Klappenteile 10, 11 in
ihrer koplanaren Lage ein kurzes Stück weit entgegen der Zuhaltekraft
der Federeinrichtung 28 vom Möbelkorpus 2 weg, bis
die zwischen den 1 und 2 liegende
Totpunktlage der Federeinrichtung 28 erreicht ist. Anschließend wird
das obere Klappenteil 10 durch die von der Federeinrichtung 28 ausgeübte Kraft
nach oben in Richtung gemäß Pfeil 16 geschwenkt.
Dabei wird die das untere Klappenteil 11 haltende Hand
des Benutzers nach oben mitgenommen. Die beiden Klappenteile 10, 11 knicken
selbsttätig
aus, wobei der Benutzer mit seiner den Handgriff 31 haltenden
Hand der Bewegung nach oben folgt und dabei das untere Klappenteil 11 in
Richtung gemäß Pfeil 17 zum
Schrankkorpus 2 hin verschwenkt. Dieser Vorgang läuft aufgrund
der Schnappwirkung der Federeinrichtung 28 sehr schnell
ab.
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Um
ein hin und her Baumeln des unteren Klappenteils 11 zu
vermeiden, wenn es vom Benutzer losgelassen wird, kann das Scharnier 13 eine Bremseinrichtung
enthalten, die beim Verschwenken der beiden Scharnierteile 14, 15 relativ
zueinander eine Bremskraft ausübt,
so dass im montierten Zustand das untere Klappenteil 11,
ist es relativ zum oberen Klappenteil 10 verschwenkt, selbsttätig in der jeweils
eingenommenen Schwenklage hält.
Diese Bremseinrich tung ist beim Ausführungsbeispiel im Bereich der
koplanaren Schließstellung
der Klappenteile unwirksam, so dass das selbsttätige Schließen der Klappe mittels der
Federeinrichtung 28 nicht behindert wird. Erst wenn beim Öffnen der
Klappe die Federeinrichtung 28 nach Überschreiten der Totpunktlage
das obere Klappenteil 14 sozusagen nach oben reißt, was
ein Verschwenken des weiterhin vom Benutzer gehaltenen unteren Klappenteils 15 bewirkt,
wird die Bremseinrichtung wirksam.
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Eine
zweckmäßige Ausführungsform
der genannten Bremseinrichtung geht aus den 6 bis 9 hervor.
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An
den beiden Scharnierteilen 14, 15 sind koaxial
zur Scharnierachse 12 angeordnete, beim Verschwenken der
beiden Scharnierteile 14, 15 relativ zueinander
aneinander vorbei drehende Scheibenflächen 32, 33 angeordnet.
Dabei ist im dargestellten Falle das obere Scharnierteil 14 in
diesem Bereich zweiteilig ausgebildet, indem es eine endseitig an
seiner im oberen Klappenteil 10 zu befestigenden Befestigungspartie 34 angeordnete,
zur Scharnierachse 12 koaxiale Scheibenpartie 35 und
eine gesonderte, die Scheibenfläche 32 bildende
Bremsscheibe 36 enthält,
die drehfest mit der Scheibenpartie 35 zusammengesteckt
wird und aus geeignetem Kunststoffmaterial besteht. Die Bremsscheibe 36 weist
einerseits eine axiale Lagerhülse 37,
die in eine durchgehende Aufnahmebohrung 38 der Scheibenpartie 35 gesteckt
ist und andererseits die Scheibenfläche 32 auf. Ferner
weicht ihr Umfang, um den drehfesten Zusammenhalt mit der Scheibenpartie 35 zu
erhalten, eine von der Kreisform abweichende Gestalt auf. Beim Ausführungsbeispiel
sind hierzu am Umfang der Bremsscheibe 36 zwei einander
entgegengesetzte, parallel zueinander verlaufende, lineare Mitnahmeflächen 39, 40 angeordnet, denen
jeweils ein Mitnahmeabsatz 41 bzw. 42 an der Scheibenpartie 35 des
oberen Scharnierteils 14 zugeordnet ist. Beim Zusammensteck
der Bremsscheibe 36 und der Scheibenpartie 35 gelangt
die Bremsscheibe 36 zwischen die beiden Mitnahmeabsätze 41, 42,
wobei die Mitnahmefläche 39 dem
Mitnahmeabsatz 41 und die Mitnahmefläche 40 dem Mitnahmeabsatz 42 benachbart
ist. Das Zusammenstecken erfolgt in Richtung der Scharnierachse 12 (siehe 9).
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9 zeigt
die Anordnung im in axialer Richtung explodierten Zustand. Fügt man das
obere Scharnierteil 14, die Bremsscheibe 36 und
das untere Scharnierteil 15 der Scharnierachse 12 entlang
zusammen, liegen die Scheibenfläche 32 der
zum oberen Scharnierteil 14 drehfesten Bremsscheibe 36 und die
Scheibenfläche 33 des
unteren Scharnierteils 15 aneinander an.
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Die
Scheibenfläche 33 ist
an einer Scheibenpartie 43 des unteren Scharnierteils 15 angeordnet, die
endseitig an die Befestigungspartie 44 des unteren Scharnierteils 15 angesetzt
ist, über
die da untere Scharnierteil 15 mit dem unteren Klappenteil 11 verbunden
wird.
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Die
Befestigung der Scharnierteile 14, 15 an den beiden
Klappenteilen 10, 11 erfolgt durch Anschrauben.
Aus 9 sind die zugehörigen Befestigungslöcher 45 bzw. 46 ersichtlich,
durch die die Befestigungsschrauben geführt werden.
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Die
Scheibenpartie 43 des unteren Scharnierteils 15 enthält eine zur
Scharnierachse 12 koaxiale Lagerbohrung 47, die
im zusammengefügten
Zustand mit der vom Inneren der die Aufnahmebohrung 38 des
oberen Scharnierteils 14 gesteckten Lagerhülse 37 der
Bremsscheibe 36 gebildeten Lagerbohrung 48 der
Bremsscheibe 36 fluchtet.
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Bei
zusammengebautem Scharnier erstreckt sich durch die Lagerbohrungen 47, 48 ein
nicht dargestellter, die Scharnierachse 12 bildender Scharnierstift.
Ferner ist noch eine ebenfalls nicht dargestellte Federeinrichtung
integriert, so dass die beiden Scheibenflächen 32, 33 durch
Federkraft gegeneinander gehalten werden.
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Sowohl
an der Scheibenfläche 32 als
auch an der Scheibenfläche 33 sind
zur jeweils anderen Scheibenfläche
hin vorstehende Reibpartien 49, 50 bzw. 51, 52 angeordnet.
Dabei handelt es sich im dargestellten Falle um jeweils zwei einander
diametral gegenüberliegende
Reibpartien 49, 50 bzw. 51, 52,
die sich über
ein gewisses Ausmaß in
Umfangsrichtung erstrecken. In Umfangsrichtung neben den Reibpartien
sind Freilaufpartien angeordnet, wobei jede Scheibenfläche 32 bzw. 33,
enthält
sie wie beim Ausführungsbeispiel
zwei Reibpartien, zwei solche Freilaufpartien 53, 54 bzw. 55, 56 enthält, die
zwischen den beiden jeweiligen Reibpartien angeordnet sind.
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Drehen
sich beim Verschwenken der beiden Scharnierteile 14, 15 relativ
zueinander die Reibpartien 49, 50 und 51, 52 aneinander
vorbei, tritt eine entsprechende Reibungskraft auf. Drehen die Reibpartien
der einen Scheibenfläche
dagegen an den Freilaufpartien der anderen Scheibenfläche vorbei, erfolgt
das Verschwenken der beiden Scharnierteile 14, 15 im
wesentlichen ungebremst.
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Die
Anzahl und Umfangserstreckung der Reibpartien kann auch anders als
dargestellt sein. Sie richten sich nach dem jeweils gewünschten Bremsverhalten.
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Die
in den 6 bis 9 gezeichnete Relativlage der
Scharnierteile 14, 15 einschließlich der Bremsscheibe 36 entspricht
der in der Schließstellung
der Klappe 9 eingenommenen Strecklage der beiden Scharnierteile.
Stellt man sich die 8 und 9 übereinander
gelegt vor, so ist erkennbar, dass die Reibpartien 49, 50 der
Bremsscheibe 36 in Umfangsrichtung mit einem kleinen Winkelabstand
neben den Reibpartien 51, 52 des unteren Scharnierteils 15 liegen.
Daher tritt in der koplanaren Schließstellung der Klappe und beim Öffnen bzw.
Schließen der
Klappe neben der Schließstellung über einen
entsprechenden Winkelbereich hinweg im wesentlichen kein Bremskraft
auf.
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Für den Fall,
dass die Bremskraft für
das Halten des unteren Klappenteils 11 in der Offenstellung nicht
ausreicht oder dass keine Bremseinrichtung vorgesehen ist, ist eine
Rasteinrichtung zum Verrasten des unteren Klappenteils 11 in
seiner in der Offenstellung am weitesten nach oben geschwenkten Endstellung
(5) vorhanden. Diese Rasteinrichtung ist zweckmäßigerweise
in das Scharnier 13 integriert. Im dargestellten Falle
enthält
die Rasteinrichtung einen Rastvorsprung 57 an einem der
Scharnierteile (Scharnierteil 15) und eine Rastausnehmung 58 am
anderen Scharnierteil 14, wobei der Rastvorsprung 57 und
die Rastausnehmung 58 beim Schwenken des unteren Klappenteils 11 gegen
das obere Klappenteil 10 zusammentreffen, so dass die Verrastung
stattfindet.
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Die
Rasteinrichtung ist zweckmäßigerweise federnd
ausgebildet, so dass das Verrasten und Entrasten beim Verschwenken
des unteren Klappenteils 11 relativ zum oberen Klappenteil 10 selbsttätig entgegen
der Federkraft erfolgt. Hierzu ist beim Ausführungsbeispiel die Rastausnehmung 58 durch
eine elastisch nachgiebige Ausnehmungswand 59 begrenzt,
die von zwei beiderseits der Rastausnehmung 58 angeordneten,
elastisch voneinander weg biegbaren Wandschenkeln 60, 61 gebildet
wird.
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Das
die Rastausnehmung 58 bildende Verrastungselement 62 kann
ein gesondertes, insbesondere aus Kunststoff gefertigtes Teil sein,
das feststehend am betreffenden Scharnierteil 14 angeordnet ist.