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Die
Erfindung betrifft einen Stiel für
ein Arbeitsgerät
mit einem bogenförmigen
Griff-Endabschnitt,
einem geraden Mittelabschnitt und einem Befestigungs-Endabschnitt
zum Befestigen des Arbeitsgeräts,
sowie eine Arbeitsvorrichtung mit einem derartigen Stiel.
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Ein
gattungsgemäßer Stiel
und ein damit versehenes Arbeitsgerät sind bspw. aus der
DE 4415974 A1 bekannt.
Die bekannte Vorrichtung ist dahingehend nachteilig, daß die Bewegungen
bei der Schaufelarbeit eingeschränkt
sind. Mit einem hohen, vorn geknickten Griff ist es schwierig, eine
Ladung nach dem Aufnehmen und Anheben, wie es mit bekannten Stielgeräten üblich und
möglich
ist, seitlich mit einer Drehung der Stielgriffs abzukippen. Je höher der
vordere Griffbereich ist, um so schwieriger wird eine solche Drehung.
Nur im Schwebepunkt der Wurfbewegung ist eine Drehung mit hohem
vorderen Griffbereich möglich.
Erforderlich ist eine mit Schwung auszuführende Manipulation, die mehr
Arbeitsraum benötigt.
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Die
bekannte Vorrichtung mit hohem geknickten Stielgriff ist weiterhin
bei einer Schaufelarbeit über
Kniehöhe
nachteilig. Der Griff muß dann
in Schulterhöhe
angehoben werden, um das Schaufelblatt ins Ladegut hineinstoßen zu können. In
dieser ungünstigen
Körperhaltung
muß dann
die Ladung angehoben und beschleunigt werden, um sie fortzuschleudern.
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Bei
Schaufelarbeiten ab Hüfthöhe wird
es jedoch auch schwierig, mit herkömmlichen langstieligen Schaufeln
zu arbeiten, da der lange Schaufelstiel nur noch vorne gehandhabt
werden kann. Deshalb wird dann oft eine Schaufel mit kürzerem Stielgriff oder
ein Spaten benutzt.
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Muß in kniender
Haltung gearbeitet werden, wird üblicherweise
ein Handgerät
wie Handschaufel, Mauerkelle usw. verwendet. Wegen der geringen Handkraft
fehlt dann jedoch die Kraft, welche die Arbeitshebel der großen Stielgriffe
bieten. Auch ist die Reichweite mit kleinen Handgeräten eingeschränkt, ebenso
der Einsatz von Fuß-
und Schulterkräften.
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Die
Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, einen in ergonomischer
Hinsicht verbesserten Stiel für
ein Arbeitsgerät
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Stiel nach Anspruch 1 und Anspruch 16 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß nur mit einer mindestens
zwei- oder mehrstufigen Greifmöglichkeit
vorne am Stiel die eigentlich einander entgegenstehenden ergonomischen
Anforderungen mit einem Gerät
zu bewältigen
sind.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Arbeitsvorrichtung mit einem Arbeitsgerät und einem
erfindungsgemäßen Stiel.
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Hierbei
kann vorgesehen sein, daß der
Stiel außermittig
an einem Arbeitsgerät
befestigt ist.
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Die
erfindungsgemäßen Vorrichtungen
gleichen teilweise in der Handhabung und Arbeitsweise bekannten
Handarbeitsgeräten
wie z.B. Schaufel, Spaten, Gabel, Hacke usw. Die Arbeiten der bekannten
Handarbeitsgeräte
sind jedoch mit den erfindungsgemäßen Vorrichtungen leichter
bzw. mit weniger Kraftaufwand zu bewältigen, denn die Körperkräfte der
Hände,
Füße, Oberschenkel,
Schultern usw. auf das Werkzeug können an den dafür ausgestalteten
Ansatzpunkten ergonomisch günstiger
eingeleitet werden.
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Außer dem
sowohl kräfte-
als auch rückenschonenden
Arbeiten mit den neuartigen Geräten verringert
sich die Gefahr der Blasenbildung an den Händen durch die quer zu den
geschlossenen Händen
verlaufenden Arbeitskräfte,
welche außerdem noch
quer in die Hand übertragen
werden.
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Verletzungen
durch Eindringen des Stielendes in den Körper wie bei herkömmlichen
stielgeführten
Geräten
werden durch die Gestaltung der hinteren Griffbereiche vermieden.
Die Elastizität
des Materials in Verbindung mit der S-förmigen Gestaltung der vorderen
gebogenen Griffbereiche der erfindungsgemäßen Vorrichtungen ermöglichen,
daß Stöße und Schläge abgefedert
werden; in Verbindung mit der großflächigen Gestaltung der Abstützbereiche
der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
verhindert sie Prellungen der kontaktierten Körperbereiche.
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Die
Arbeitsfunktionen ähneln
den bisherig bekannten Geräten,
allerdings hat die jeweilige erfindungsgemäße Vorrichtung mehr Arbeitseinsatzmöglichkeiten;
diese Multifunktionalität
wird durch die S-förmige
Grundform ermöglicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung,
mit stabilem „Schaufelblatt" ausgerüstet, kann
deshalb die Arbeiten der bisherigen langstieligen Schaufel, des
bisherigen Spatens, des Eiskratzers bzw. Schäpers und der Hacke ergonomisch
günstig
ausführen;
zusätzlich
kann sie noch als Handschaufel mit einer Hand bzw. einem Arm geführt werden.
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Bisher
von Hand geführte
maschinenangetriebene Arbeitsgeräte
wie z.B. Heckenscheren können
ergonomisch günstiger
und somit mit weniger Körperkraft
betrieben werden. Die Multifunktionalität ermöglicht auch den Einsatz der
Heckenschere, um am Boden z.B. ohne Bücken vertrocknete Stauden abzuschneiden
und höhere
Hecken ohne Leiter zu schneiden.
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Vorteilhaft
ist es, daß der
benötigte
Arbeitsraum für
die erfindungsgemäße Vorrichtung
nur den Arbeitsraum einer kurzen Schaufel bzw. eines Spatens benötigt, aber
bei gleichem Ladegewicht gegenüber
einer herkömmlichen
langstieligen Schaufel teilweise größere Reichweiten erreicht;
dies bei geringer Belastung der Wirbelsäule. Auf alle Fälle ist
die Eindringkraft ins Ladegut teilweise um ein Vielfaches größer bei
geringerer Körperanstrengung
als bei herkömmlichen
Geräten.
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Im
Gegensatz zu den bekannten Ausführungsformen
ist die erfindungsgemäße Griffanordnung
mit übereinander
angeordneten Griffhöhen
im vorderen Griffbereich mit einem geraden, schräg nach oben verlaufenden langen
Griffteil angeordnet. Diese auf die Körpermaße bezogenen Griffbereiche ermöglichen
zu den Arbeitsmöglichkeiten
im Stehen, bei denen mit dem erfindungsgemäßen Gerät das Ladegut in unterschiedliche
Richtungen und Höhen gehandhabt
werden kann, zusätzlich
eine große
Multifunktionalität.
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Ausführlich wurden
die bisher einander entgegenstehenden ergonomischen Anforderungen beim
Arbeiten der Bedienperson im Stehen beschrieben, wenn der Arbeitsbereich,
z.B. das Ladegut, in unterschiedlichen Höhen lag. Insgesamt ähnlich gegensätzlich sind
die ergonomischen Anforderungen bei Arbeiten, die von der Bedienperson
im Stehen, Knien und sogar im Sitzen durchgeführt werden. Die erfindungsgemäße Griffhebelanordnung
bezo gen auf die Körpermaße ist so
ausgewogen, daß auch diese
Arbeiten mit nur einer Geräteausführung möglich ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele im einzelnen
beschrieben, wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen ist. Es zeigt:
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1 eine
Darstellung gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
ausgerüstet
mit einem Spatenblatt in vertikaler Arbeitsposition, in seitlicher
Ansicht.
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2 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
in vertikaler Arbeitsstellung, in der eine Bedienperson mit dem
Oberschenkel die Vorrichtung am Griffbereich (8) in die
Ladung drückt.
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3 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Arbeitsstellung, die die Ausgangsstellung darstellt, in der
eine Bedienperson die Vorrichtung an den Griffbereichen (4, 11)
mit der in Bodenhöhe
aufgenommenen Ladung nach vorne stößt.
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4 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Arbeitsstellung, in der die beschlaunigte Ladung nach vorne
herunterfällt.
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5 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Arbeitsstellung beim Schaufeln, die die Ausgangsstellung
darstellt, in der eine Bedienperson mit der Vorrichtung in das Ladegut,
das sich über
Kniehöhe
befindet, hineinstößt oder
die aufgenommene Ladung nach vorne stößt.
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6 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
in einer Arbeitsstellung, bei der sich die Bedienperson mit der Vorrichtung
in der Ausgangsstellung befindet, in der die Vorrichtung in die
Ladung hineingestoßen
wird. Die Ladung liegt in Hüfthöhe.
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7 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
in einer Arbeitsstellung, bei der die Bedienperson mit der Vorrichtung
die Ladung aus einem Behälter
entnimmt. Die Ladung liegt über
Kniehöhe.
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8 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
in einer Arbeitsstellung bei Spatenarbeiten. Der Spaten wird in
senkrechter Arbeitsposition wie eine Hacke in den Boden geschlagen.
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9 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
in einer Arbeitsstellung, in der ein Werkzeugteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
durch eine Bedienperson in den Boden gestoßen wird.
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10 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
in einer Arbeitsstellung, in der ein Werkzeugteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
nachdem es in den Boden gestoßen
wurde, von einer Bedienperson nach hinten umgehebelt wird.
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11 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
mit einem großen
Schaufelblatt ausgerüstet,
in der Arbeitsstellung, in der eine Bedienperson die Vorrichtung
den den Griffbereichen (4, 11) mit der in Bodenhöhe aufgenommenen
Ladung nach vorne stößt.
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12 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
mit einem großen
Schaufelblatt ausgerüstet,
in der Arbeitsstellung, in der eine Bedienperson die Vorrichtung
an den Griffbereichen (4, 11) mit der aufgenommenen Ladung
nach vorne gestoßen
hat, und die beschleunigte Ladung nach vorne vom Werkzeugteil herunterfällt.
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13 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
in vertikaler Arbeitsstellung, in der eine Bedienperson mit dem
Oberschenkel die Vorrichtung am Griffbereich (8) in die
Ladung drückt.
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14 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Schneeschieber/Schaufelblatt als Werkzeugteil (2), in
einer senkrechten Arbeitsstellung beim Heranziehen der Ladung.
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15 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Schneeschieber/Schaufelblatt als Werkzeugteil (2), in
einer Arbeitsstellung, bei der die Bedienperson die über Hüfthöhe aufgenommene
Ladung beschleunigt.
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16 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Schneeschieber/Schaufelblatt als Werkzeugteil (2), in
einer Arbeitsstellung, bei der die Bedienperson die mit der Vorrichtung
beschleunigte Ladung am hinteren Griffende (8) der Vorrichtung
verdreht und so abkippt.
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17 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem asymmetrisch am Griff (3) angebrachten Schaufelblatt
als Werkzeugteil (2), in einer senkrechten Arbeitsstellung
beim Heranziehen der Vorrichtung zum Heranziehen der Ladung. Die
Bedienperson in aufrecht stehender Körperhaltung bewegt am vorderen Zusatzgriff
(11) vor dem Körper
die Vorrichtung in eine Schaufelfunktion übergehend zur Seite.
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18 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem asymmetrisch am Griff (3) angebrachten Schaufelblatt
als Werkzeugteil (2), in einer senkrechten Arbeitsstellung
beim Beschleunigen der Vorrichtung in Schaufelfunktion zum Fortschleudern
der Ladung zur Seite.
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19 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Gabelblatt als Werkzeugteil (2), mit der Bedienperson
in aufrecht stehender Körperhaltung,
welche die Vorrichtung in senkrechter Stellung heranzieht zum Harken
des Bodens.
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20 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Gabelblatt als Werkzeugteil (2), in einer senkrechten Arbeitsstellung
der Vorrichtung beim Heranziehen zum Harken des Bodens; die Bedienperson
in kniender Körperhaltung.
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21 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Harken-/Schaufelblatt als Werkzeugteil (2), in
einer senkrechten Arbeitsstellung beim Heranziehen der Vorrichtung
zum Zusammenziehen z.B. von Laub, die Bedienperson in aufrechtstehender
Körperhaltung.
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22 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Harken-/Schaufelblatt als Werkzeugteil (2), in
einer vertikalen Arbeitsposition zum Aufnehmen des gesamten Ladegutes,
z.B. de Laubes, wie mit einer Schaufel.
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23 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Schaufel-/Ladebehälter
mit Rollen (12) zum Schieben als Werkzeugteil (2),
in einer vertikalen Arbeitsposition zum Aufnehmen des Ladegutes,
z.B. Schnee, wie mit einer Schaufel; oder zum Transport der Ladung
wie mit einer Karre.
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24 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Schaufel-/Ladebehälter
mit Rollen zum Schieben als Werkzeugteil (2), in einer
Arbeitsposition um das aufgenommene Ladegut, z.B. Schnee, wie mit
einer Schaufel zu befördern.
Die vordere Hand führt
die Vorrichtung an dem unteren Griffbereich (5) des S-förmigen Griffs
(3), der im Rand des Schaufelblatts/Ladebehälters integriert
ist.
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25a eine Darstellung gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
ausgerüstet
mit einem maschinenangetriebenen Arbeitsgerät zum Heckenschneiden in vertikaler
Arbeitsposition, in seitlicher Ansicht.
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25b eine Darstellung gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
ausgerüstet
mit einem maschinenangetriebenen Arbeitsgerät zum Heckenschneiden in der Draufsicht
von oben.
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26 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit dem maschinenangetriebenen Arbeitsgerät zum Heckenschneiden als Werkzeugteil
(2), welches zum Heckenschneiden oben um 90° gegenüber der 25a verstellt ist.
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27 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit nach oben gedrehtem maschinenangetriebenen Werkzeug beim Heckenschneiden.
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28 eine
perspektivische Darstellung der Handhabung gemäß einem achten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit maschinenangetriebenem Arbeitsgerät, und zwar einem Preßlufthammer
als Werkzeugteil (2), beim Entfernen von Wandputz.
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29 eine
Ausführungsform
mit einem gegenüber
dem geraden Mittelabschnitt abgewinkelten Zwischenabschnitt.
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30 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung.
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1 zeigt
in einer seitlichen Draufsicht einen erfindungsgemäßen Stiel,
ausgerüstet
mit einem Spatenblatt 2. Aus der Darstellung ergeben sich
der Mittelabschnitt 6, die bogenförmigen Bereiche 11, 9a, 5a, 10b,
die geraden Griffbereiche 8, 9, 5 und
der Trittabschnitt 10. Die Griffabschnitte 8, 9, 5 und 10 können in
einer Ebene liegen, wie in 1 dargestellt,
können
aber auch unter einem Winkel zur Darstellungsebene liegen, wobei
dann die in 1 angegebenen Winkelmaße der Projektion
auf die Darstellungsebene entsprechen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung,
nach 2 in waagerechter Lage zum Schaufeln eingesetzt,
hat hinten eine abgerundete großflächige Gestaltung
des Griffendes. Der nach unten gerichtete Bogen ist bekannt, nicht
aber der etwas schräg
nach vorne, mehr als um eine Handbreite verlängerte gerade Griffteil. Dieser
Griffbereich 8 ermöglicht
es, beim Vor schieben bzw. Stoßen
mit dem Oberschenkel den Ansatzpunkt der Krafteinleitung möglichst
tief einzuleiten, um in einem günstigen
flachen Winkel in das Ladegut einzudringen. Durch die großflächige Auflage
bzw. Abstützung
des Stielendes und der beschriebenen Stoßdämpfung des Stielgriffs werden Verletzungen
am Körper
vermieden. Durch Hin- und Herbewegungen der vorderen Hand läßt sich
das Eindringen und Lockern noch weiter unterstützen.
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Zum
Aufnehmen des Ladeguts kann der lange gerade Griffteil 6 vorne
durch die Hand gleiten, während
der hintere vorher angewinkelte Ellbogen durch Streckung des Arms
am hinteren Griffteil die Vorrichtung nach vorne ins Ladegut stößt. Beim Nachvornstoßen der
Vorrichtung ins Ladegut kann auch der vordere Arm die Bewegung synchron
ausführen.
Das aufgenommene Ladegut wird zum Beschleunigen der Schaufelladung
in die Ausgangsstellung nah am Körper
nach hinten gezogen. Bei der Bewegung in diese Ausgangsstellung
geschieht das Anheben der Vorrichtung mit fast aufrechtem Oberkörper. In
dieser Ausgangsstellung mit fast aufrechtem Oberkörper ist
der vordere Arm ist nach unten gestreckt und trägt das gesamte Gewicht des
Geräts mit
seiner Ladung. Der hintere angewinkelte Ellbogen braucht in dieser
Ausgangsstellung kein Gewicht auszugleichen. Die Beschleunigungskraft
durch die Streckung des vorher angewinkelten Arms liegt fast auf
einer Linie mit der zu beschleunigenden Ladung zum hinteren Ende
des Griffteils, wegen des langen geraden schräg nach oben verlaufenden Stielbereiches.
Beim Nachvornestoßen
der Vorrichtung kann der lange gerade Griffteil 6 durch
die Hand nach vorne gleiten und so der Griff geführt werden; oder der vordere
Arm führt
die Bewegung synchron, das Schultergelenk bildet dabei die Drehachse
bei dieser Bewegung. Diese Handhabung wird durch die ausgewogene
Anordnung der vorderen Griffbereiche 4, 5, 9 des
Stielteils und den armlangen Griffbereich 6 möglich.
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Bei
herkömmlichen
Stielgriffen muss hinten mit angewinkeltem oder verdrehtem Handgelenk über Reibungskräfte, welche
durch die geringe Handkraft begrenzt sind, das Gerät beschleunigt werden.
Zusätzlich
muss der hintere Arm noch die Schaufellast am Stielende als Gegenhebel
führen. Die
weit vom Körper
mit beiden Armen weg zu bewältigenden
Lasten bzw. Kräfte
fordern beim Bewegungsablauf den Rücken-, Arm- und Handapparat sehr.
Dies ist bei den erfindungsgemäßen Vorrichtungen
nicht der Fall. Die Handhabung mit den erfindungsgemäßen Vorrichtungen
ist weniger anstrengend; bei gleichem Gewicht des Ladeguts sind
geringere Körperkräfte erforderlich.
Die Wirbelsäule
mit dem Bänder- und Muskelapparat
wird auch weniger belastet, weil die Arbeitsbewegung mehr mit den
leistungsfähigen
Muskeln der Arme und den Beinen ausgeführt wird; wie z.B. beim Eindringen
in die Ladung fast nur mit der Kraft des Oberschenkels (2).
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Die
bisherigen Handarbeitsgeräte
sind von Kraftaufwand, den sie benötigen, für Frauen und den immer älter werdenden
Bevölkerungsanteil
nicht geeignet. Aber auch für
die jüngere
Generation, die zunehmend unter Rückenproblemen und Schäden an der
Wirbelsäule
leidet, ist sowohl Kräfte-
als auch rückenschonendes
Arbeitsgerät
besser. Vorteilhaft ist, dass dieses rückenschonende Arbeiten nicht
nur (wie bei herkömmlichen
Geräten
mit entsprechender Schulung im gewissen Umfang auch) möglich ist, sondern
durch die Griffmöglichkeiten
sogar mehr vorgegeben ist (die Anleitung sozusagen integriert ist).
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Außerdem werden
die Hände
weniger belastet, da nicht mehr, wie bei bisherigen Handarbeitsgeräten üblich, die
Reibungskraft der Hände
die Körperkräfte übertragen
muss.
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Vorteilhaft
ist, dass zur Führung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
trotz der ungewohnten Griffgestaltung der Bewegungsablauf den gewohnten
Bewegungen eines ungeschulten Benutzers ähnelt, wenn das Gerät den bekannten
Arbeitseinsätzen
wie z.B. Schaufeln entspricht.
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So
bietet sich der Ansatz 10 am Stielgriff zum Werkzeugblatt 2 beim
Arbeitseinsatz des Geräts
als Spaten an, mit dem Fuß von
hinten auf dem Ansatz 10 wie auf eine Treppenstufe mit
dem vollem Körpergewicht
zu treten. Beim Arbeitseinsatz des Geräts als Spaten ist der Stielgriff
in fast senkrechter Lage. Der Ansatz 10 ist, von der Seite
gesehen, Teil des untersten Griffbereichs; also des vorderen gebogene
S-förmigen
Griffbereichs, der schräg
nach vorne über
dem Werkzeugblatt in diesen übergeht.
Die Belastung in der Mitte vermeidet ein Verdrehen bzw. seitliches Ausweichen
des Werkzeuges. Der Ansatz 10 am Führungsstiel 3 kann
gleich gut von der Seite oder von hinten mit dem Fuß belastet
werden.
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Die
Anordnung des hinteren Griffbereichs 7 (1)
in Höhe
der normalen Spatengriffenden hat den geraden, mehr als handbreiten
Teil des Griffendes so angeordnet, dass beim Darauftreten auf den Ansatz
mit dem Fuß von
hinten das Griffende schräg nach
unten wie der Handlauf einer Treppenstufe verläuft, fast rechtwinklig zum
Unterarm (9, 10).
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Diese
Griffanordnung an zwei erfindungsgemäßen Vorrichtungen mit Gabelblatt
ausgerüstet,
ist so ausgewogen, dass es möglich
ist, mit zwei Geräten
wie mit Stelzen eine schräge
Fläche
hinaufzusteigen.
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Die
Anordnung des hinteren Griffendes mit der großflächigen Gestaltung erleichtert
das senkrechte Hineinstoáen
als Spaten mit Schwung hinter oder neben dem Gerät stehend (8).
Der Griff ist fast quer zur Stoßrichtung
angeordnet, so dass beim Hineintreten des Werkzeugblattes auch bei
glatter Oberfläche
der Griff nicht aus der Hand gleitet (9, 10).
Die Anordnung des hinteren Griffendes bietet auch einen längeren Krafthebel
für die
Drehung des Geräts
als oben beschriebene Geräte.
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Vorteilhaft
ist das Gerät
auch zum Auseinanderhebeln von Brettern, z.B. einer Euro-Transport-Palette
oder Deckenverkleidung, anstelle der Verwendung von „Kuhschwanz" oder Brechstange.
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Weiter
vorteilhaft ist der geringe Arbeitsraum bzw. Bewegungsraum, der
notwendig ist, um die Kraft auf die Werkzeugschneide zu bringen.
Beim Graben einer kleinen Grube mit senkrechten Wänden, im
Durchmesser der Länge
des Spatenblatts entsprechend, aber doppelt so tief wie der Durchmesser,
ist das erfindungsgemäße Gerät optimal
einsetzbar; dort muss sonst der zweiblätterige Scherenspaten eingesetzt
werden. Durch den kombinierten Einsatz der Körperkräfte kann mit dem erfindungsgemäßen Gerät auch in
steinigem festen Boden gegraben werden, wo sonst eine Brechstange
die Schaufelarbeit unterstützen
muss, da der „Scherenspaten" nicht mehr ausreicht.
Beim Graben wird fast das ganze Körpergewicht mittig auf den
Trittbereich wie auf eine Treppenstufe gesetzt. So wie ein Treppe
barfuss bestiegen werden kann, ermöglicht die flächige Gestaltung
der Trittfläche
sogar eine barfüßige Benutzung
des Grabegeräts.
Unterstützt
wird das Eindringen des Grabegeräts
noch dadurch, dass der Griffhebel während der Belastung der Trittfläche hin
und her gehe belt wird (10), um den Untergrund zu lockern;
dies kann auch noch durch Drehbewegungen der Vorrichtung unterstützt werden.
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Nach
dem Eindringen und Umhebeln des Stielgriffs kann mit dem dann fast
waagrecht liegenden Werkzeugblatt das gelockerte Ladegut mit einer Paddelbewegung
die Erde aus dem Loch gehoben werden, während die Bedienperson kniet
oder sich an den Rand der Grube setzt. Auch dabei sind die vorderen
Greifbereiche in der unterschiedlichen Höhenanordnung sehr vorteilhaft.
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Vorteilhaft
ist, daß bei
diesen Arbeiten das "Grabegerät" als Stütze wie
einen Spazierstock beim Hinknien und Aufstehen verwendet werden
kann.
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Vorteilhaft
ist ebenfalls, dass bei den erfindungsgemäßen Vorrichtungen auch die
Verletzungsgefahr vermieden wird, welche bei herkömmlichen Geräten beim
Entnehmen z.B. von Mörtel
mit einer Schaufel durch das Einklemmen der vorderen Hand am Rand
einer Schubkarre usw. entsteht (7). Auch
bei den Grabearbeiten der vorher geschilderten kleinen Grube ist
beim Hineinstoáen
das Einklemmen der vorderen Hand durch Abgleiten und beim Umhebeln
möglich.
Durch die S-förmig
gebogene vordere Griffausführung
sind die Greifbereiche der Hände
bei den erfindungsgemäßen Vorrichtungen aus
dem Gefahrenbereich entfernt (7).
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Die
herkömmlichen
Handarbeitsgeräte
lösen die
gegensätzlichen
Anforderungen, die ein optimales Schneeschaufeln und Schneeschieben
erfordern, nicht. Als Schneeschieber geeignet ist ein Gerät mit einem
großen
Werkzeugblatt, das fast quer mit seiner Fläche zum Schnee geschoben wird.
Die fürs Schieben
notwendige steile schräge
Stellung der Fläche
des Werkzeugblatts mit dem Stielgriff ist ist die Schaufelarbeit
nicht günstig.
Soll mit diesem Gerät geschaufelt
werden, muss die Werkzeugfläche
im flachen Winkel unter den Schnee geschoben und dann angehoben
werden. Ohne sich weit nach unten zu beugen ist die Arbeit nicht
durchzuführen;
dies gilt erst recht für
das Anheben. Das große
Gewicht von nassem Schnee erhöht
die anstrengende ungünstige Körperbelastung.
Eine asymmetrische Belastung durch das Ladegut und das dadurch bedingte
ungewollte Verdrehen zu kompensieren ist mit Handschuhen an vielen
Griffen nicht möglich.
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Schon
die unterschiedliche Beschaffenheit des Schnees – festgetreten, angefroren
usw. – überfordert
den üblichen
Schneeschieber. Den notwendigen Druck nach vorne auf die Schaufelkante
und dazu genügend
Vorschubkraft aufzubringen, ist nur mit schräg nach vorne gebeugtem Oberkörper möglich und
deshalb anstrengend und rückenschädigend.
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Vielfach
wird deshalb das Schaufelblatt in diesem Fall mit dem Fuß vorwärts getreten.
Bei dieser asymmetrischen Belastung durch das Treten muss ein Verdrehen
um die Stielachse verhindert werden, dies ist besonders schwierig
am glatten oder vereisten Stielgriff. Genauso ist ein Verdrehen
durch eine asymmetrische Belastung des Ladegutes schwer zu verhindern.
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Außer der
unterschiedlichen Beschaffenheit des Schnees ist auch die zu befreiende
Oberfläche unterschiedlich
beschaffen; auf glatten Asphaltflächen kann der festgetretene
Schnee abgeschabt werden, während
bei Schnee auf Kiesflächen
das Werkzeugblatt über
den Kies hinweggleiten muss, um nicht den Kies mit aufzunehmen.
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Der
Arbeitsablauf beim Schneeschaufeln setzt sich aus mehreren unterschiedlichen
Arbeitsschritten zusammen. Zuerst wird der Schnee auf das Werkzeugblatt
geschoben. Dann wird möglichst
nah mit dem Körper
an die schwere Last auf dem breiten Werkzeugblatt herangetreten,
um aus dieser Position die Ladung anzuheben und zu beschleunigen.
Mit den bisherigen breiten Werkzeugblättern kann nur mit vorgebeugtem
Oberkörper
nach vorne und in seitlicher Stellung zum Stielgriff gearbeitet
werden; oder es wird mit ungünstig
kurzem Arbeitshebel die Ladung vor dem vorderen Bein beschleunigt.
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Auch
mit den Winkelhebeln der Ausführungen,
welche in der Patentschriften beschrieben sind, kann nur teilweise
mit einer rückenschonenden
Körperhaltung
gearbeitet werden. Aber ein Verdrehen durch eine asymmetrische Belastung
des Ladeguts ist hier nicht möglich.
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Um
mit einer rückenschonenden
Körperbewegung
arbeiten zu können,
muss das angehobene Schaufelblatt in der schon vorher beschriebenen Ausgangsstellung
nah vom Körper
zur Seite weg die Wurfbewegung beschleunigen. Das angehobene Schaufelblatt
vor dem Körper
muss deshalb über dem
vorderen Fuß schweben,
und die hintere Kante bzw. Ecke darf nicht ans Schienbein schlagen.
Die Breite des hinteren Schaufelblatts darf deshalb vom Ansatz 10 am
Stielgriff bis zur Ecke nicht länger
als der Abstand von der Schuhspitze bis zum Schienbein sein, wenn
das Gerät
rechts- und linkshändig
bzw. rechts- und linksseitig ergonomisch günstig nah am Körper geführt werden
soll.
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Die
erfindungsgemäße Griffhebelanordnung mit
einem großen
Schaufelblatt, ausgestaltet nach den oben gemachten Angaben, ermöglicht es,
große schwere
Lasten mit aufrechtem Oberkörper
zu beschleunigen (11, 12).
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
mit den abgestuften vorderen S-förmigen
Griffbereichen und dem oberen vorderen Greifbereich über „Kniehöhe" ermöglicht auch
beim Nachvornetreten der Schneeschieber/Schneeschaufel eine mittige
Krafteinleitung mit dem Fuß.
Der S-förmige
Griff bietet große
Gegenhebel gegen das Verdrehen in der Längs- und Höhenachse, sollte die Stoßbewegung
einseitig gegen ein unerwartetes Hindernis stoßen.
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Desweiteren
gelten vielfach auch die vorher beschrieben Ausführungen zum erfindungsgemäßen Grabegerät.
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Die
erfindungsgemäße Griffhebelanordnung ist
so gestaltet, dass Kräfte
um die Drehachse sowohl Hand- als auch kräfteschonend bewältigt werden können. Die
Last- und Krafthebel für
die Führung bzw.
Beherrschung der Drehbewegung sind so ausgewogen, dass z.B. Schnee
nach dem Aufnehmen mit dem angehobenen Gerät mit einer Drehung "im Stand" vom Körper weggeschüttet werden
kann; die angehobene Ladung wird dabei mit Hilfe des hinteren Winkelhebels 8 gekippt
(16), die vordere Hand fährt die Drehachse. Noch günstiger
werden die Hebelverhältnisse,
wenn die vordere Hand an der untersten Höhe einer zweistufigen erfindungsgemäßen Ausführung als
Drehachse fungiert.
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Noch
leichter auszuführen
ist die Körperbewegung
zum Entladen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit Schneeschaufelblatt nah am Körper
mit Drehung des Gerät über die
vordere Schulter; dazu wird der gestreckte Arm während des Anhebens im Ellbogen
als Drehachse gedreht, und damit die Schaufel.
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Die
Abstufungen der vorderen S-förmigen Griffbereiche
sind so in der Höhe
bemessen, dass die Körperdrehachsen
des Ellbogens und der Schulter ohne Behinderung durch den erfindungsgemäßen Griff
eingesetzt werden können,
siehe 16.
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Der
Ansatz 10 am Führungsstiel 3 ist
meistens in der Mitte des Werkzeugteils mit dem Werkzeugteil verbunden,
dies ermöglicht
ein gleich gutes Arbeiten von beiden Seiten bzw. links- wie rechtshändiges Arbeiten.
Um ein besonders großes
Schneeschieberschaufelblatt einsetzen zu können und das Gerät noch ergonomisch
günstig
handhaben zu können,
wird das Schaufelblatt asymmetrisch vom Körper weg verbreitert. Um aber
ein Verdrehen durch eine zu große
asymmetrische Belastung des Ladeguts zu vermeiden, wird ein zusätzlicher
Hebel 11 im vorderen S-förmigen Griffbereich seitlich
vom Körper weg
angebracht.
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Dieser
mindesten handbreite Zusatzgriff 11 kann angeschweißt oder
verstellbar mit dem S-förmigen Griff 3 der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
nach Anspruch 1 verbunden werden. Vorteil dieser Ausgestaltung der
Vorrichtung ist, dass eine Fläche
wie z.B. ein Bürgersteig
von ca. 2 m Breite in kürzester
Zeit zur Seite freigeräumt
werden kann (17, 18).
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Das
Werkzeugteil 2 am erfindungsgemäßen Griff 3 kann auch
von einem Besen zum Fegen der Fläche
gebildet werden. Um die Fegebewegung zu erleichtern, ist der Griff
zum Besenteil nicht senkrecht, sondern schräg zum Körper gerichtet angeordnet,
um nicht noch ein asymmetrisches Besenteil zu benötigen.
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Mit
einem erfindungsgemäßen Grabegerät, mit Zinken
als Werkzeugteil 2, werden Arbeitseinsätze möglich, die sonst nur mit verschiedene
Geräten durchzuführen sind.
Die neuartige Griffgestaltung mit drei Zinken ausgerüstet deckt
die Arbeitsbereiche von bisherigen Geräten wie Handharke, Handhacke, Gabel
und langstielige Drehgabel in der Handhabung. Bisherige Drehgabeln
sind durch Ihre Griffanordnung mit der Gestaltung der Werkzeugzinken nicht
für die
Funktionen der Harke zum Zusammenziehen von Materialien, z.B. Laub,
oder der Gabel zum Verteilen oder Aufnehmen von Materialien geeignet.
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Bei
bisherigen Hacken und Harken ist es erforderlich, den Körper nach
vorne zu beugen. Zwar sollen gebogene und gestufte Griffe eine aufrechtere Körperhaltung
beim Arbeiten ermöglichen.
Da die Arbeitskraft aber zu weit weg, vor dem Körper eingeleitet bzw. ge führt wird,
sind dann die Arbeitshebel zu kurz. Es entstehen die oben schon
geschilderten Nachteile.
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Wird
die erfindungsgemäße Vorrichtung
für den
Arbeitsschwerpunkt Hack- und Harkbewegung ausgelegt, ändert sich
die Grundform des Führungsgriffs 3 nicht.
Die Greif- und Bewegungsbereiche werden den Arbeitsfunktionen des
Geräts
angepasst. Die Lage des Griffs ist senkrecht, wie beim Spaten, aber
um 180° gedreht.
Der vorher „hintere
Griffbereich" wird
dann in der Ausgangsposition der Arbeitsbewegung mit angewinkeltem
Ellenbogen vorne oben in fast senkrechter Lage über dem Werkzeugteil 2 geführt. Mit
dem hinteren Arm wird der vorher "vordere gebogene Griffbereich" zurückgezogen (19, 20).
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Mit
einem neuartigen "Harken-/Schaufelblatt" kann nach dem Zusammenziehen
das gesammelte Laub oder Gras durch Umklappen des erfindungsgemäßen Griffs
und Umgreifen der Hände
das Material wie mit einer Schaufel in eine Schubkarre befördert werden.
Das Umklappen bzw. Umgreifen wird dabei in der Ebene der hauptsächlichen
Kraftrichtungen ausgeführt,
wenn die Ladung zur Seite weiter befördert wird.
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Das
aufgenommene Ladegut kann dann wie mit einer Gabel in jede Richtung
weiter befördert
werden (21, 22).
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Mit
bisherigen Arbeitsgeräten
können
diese beiden Arbeiten nicht mit einem Gerät durchgeführt werden.
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Vorteilhaft
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung,
der S-förmige
Griff 3 mit einem besonders großen „Schaufel-/Ladebehälter" als Werkzeugteil 2 verbunden,
für leichte
großvolumige
Ladegüter
geeignet. In den Schaufel-/Ladebehälter sind nahe am Schwerpunkt
Rollen unten im hinteren seitlichen Randbereich integriert. Ebenso
ist der vordere S-förmige
Griffbereich 5 in den oberen hinteren Rand des Behälters integriert.
Dazu ist der untere Griffbereich beidseitig geteilt und am Rand
befestigt, um so nah am Schwerpunkt der Last zu sein. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann für
längere
Strecken wie eine Lastkarre gerollt oder auch über Gleitelemente waagerecht
bewegt werden. Die Ladung kann aber auch wie mit einer Schaufel
angehoben und so befördert werden.
Um die große
Last vorne besser anheben zu können,
ist der vordere Griffbereich 4a als abgewinkelter Zwischenabschnitt
ausgeführt
und fast waagerecht über
dem Werkzeugteil 2 angeordnet (23, 24).
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Vorteilhaft
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch für
Arbeiten mit handgeführten
Arbeitsmaschinen. Bei herkömmlichen
Handgeräten
(z.B. Heckenschere) wird mit beiden Armen nebeneinander die Arbeitskraft
weit weg vor dem Körper
eingeleitet bzw. geführt;
die Arbeitshebel sind kurz. Einige der Nachteile sind oben schon
geschildert. Haltearbeit mit beiden vorgestreckten Armen ist in
jeder Arbeitshöhe
ab Hüfthöhe anstrengend,
der Schwerpunkt liegt immer vor dem Körper. Die Haltearbeit vom Körper weg
ist für
den R☐cken-, Arm- und Handapparat anstrengend, sogar schädlich. Nicht
nur wegen der längeren
Krafthebel ist ein maschinenangetriebenes Arbeitsgerät als Werkzeug 2 mit
dem erfindungsgemäáen S-förmigen Griff 3 ausgerüstet leichter
zu führen;
durch die längeren
Krafthebel wird der Schwerpunkt an den Körper verlagert und ermöglicht eine
ergonomisch günstige
Armhaltung.
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Mit
einem bisher von Hand geführten
maschinenangetriebenen Arbeitsgerät wie z.B. einem Presslufthammer
als Werkzeug 2 mit dem erfindungsgemäßen S-förmigen Griff 3 ausgerüstet können im
Stehen Estrichbeläge
am Boden oder Putz an den Wänden
ergonomisch günstig
entfernt werden (28).
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Die
Multifunktionalität
wird vergrößert, wenn bisher
von Hand geführte
maschinenangetriebene Arbeitsgeräte
wie z.B. Heckenscheren als Werkzeug 2 mit dem erfindungsgemäßen S-förmigen Griff 3 ausgerüstet werden.
Sie können
vielfältiger
eingesetzt werden – nicht
nur zum Heckenschneiden. Mit dem gleichen Gerät können wie mit einer Sense auf der
Bodenebene z.B. ohne Bücken
vertrocknete Stauden abgeschnitten werden. Die gesamte Handhabung
wird erleichtert; so können
höhere
Hecken ohne Leiter geschnitten werden.
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Zum
Heckenschneiden wird mit dem Gerät meistens
zur Seite in einem Bogen gearbeitet, während bei den bisher beschriebenen
erfindungsgemäßen Arbeitsgeräten die
Bewegung hauptsächlich
in Richtung der Griffebene stattfand. Um bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
die seitliche, hauptsächlich
senkrechte Auf-und-Ab-Bewegung günstig
im Schwerpunkt nah am Werkzeugteil zu führen, ist die unteren Griffstufe
des S-förmigen Griffs 3 geteilt,
um beidseitig Griffbereiche auszubilden. Die beidseitigen Griffbereiche
können
wie in (25a, b) dargestellt als Teil
des Griffs beweglich bzw. verstellbar mit dem maschinenangetriebenen
Arbeitsgerät
als Werkzeug 2 verbunden sein. Oder der untere Griffbereich
des S-förmigen
Griffs 3 kann auch durch einzelne Griffteile, die am Gehäuse des
maschinenangetriebenes Arbeitsgeräts befestigt sind, gebildet
werden. Der untere S-förmige Griffbereich
kann sogar aus dem Gehäuse
ausgeformt werden, um einen optimalen und kostengünstigen
Führungsgriff
mit Schalterfunktion zu ermöglichen.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Griffhebelanordnung an
maschinenangetriebenen Arbeitsgeräten ist, dass die Zuführung der
Stromversorgung am Stielende sich hinten, weit weg von den Schneidarbeiten
befindet und so ein unbeabsichtigtes Durchtrennen des Stromkabels
vermieden wird.
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Durch
Verstellung des maschinenangetriebenen Arbeitsgerätes im rechten
Winkel kann auch das Gewicht des Arbeitsgerätes ergonomisch günstig mit
nach unten gestrecktem Arm am hinteren Griffende 7 getragen
werden, wenn die Hecke oben waagrecht in 1,50–1,80 in Höhe ohne Leiter geschnitten
wird (26). Über diese Höhe kann ein 1,80 m großer Mann,
mit nach oben gedrehtem maschinenangetriebenen Werkzeug den Griff
vorne auf der Schulter abgestützt
und hinten an dem dann noch oben gerichtetem Griffende 8 geführt, die
Hecke bis 2,30 m Höhe
ohne Leiter schneiden. Um die Führung der
hauptsächlich
zur Seite geführten
Bewegung der erfindungsgemäßen Heckenschere
zu erleichtern, wird das hintere Griffende 8 im Winkel
von ca. 10° aus
der Griffebene der hauptsächlichen
Kraftrichtungen angeordnet. Die Anordnung linksseitig wie in 25 dargestellt, wird, da die Mehrheit
der Menschheit rechtshändig
veranlagt ist, selten benötigt. Hauptsächlich wird
das Griffende 8 vom Körper
weg nach rechts angeordnet sein.
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29 zeigt
eine Ausgestaltung der Erfindung gemäß Anspruch 9, wobei ein unter
einem Winkel δ von
etwa 45° gegenüber dem
geraden Mittelabschnitt 6 abgewinkelter Zwischenabschnitt 4a angeordnet
ist. Unter Beibehaltung eines Winkels β (zwischen erstem geraden Griffbereich 9 und
geradem Mittelabschnitt 6) von etwa 55° entsprechend der Ausführungsform
nach 1 erstreckt sich dann der erste gebogene Abschnitt 9a über einen
größeren Winkelbereich.
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30 zeigt
eine alternative Ausführungsform
der Erfindung gemäß Anspruch
16, bei der der erste gerade Griffbereich 9 nicht in Richtung
auf den Mittelabschnitt 6, sondern von diesem wegweisend abgewinkelt
ist, und zwar unter einem Winkel β von etwa
115°. Ein
Trittabschnitt 10 ist anschließend an einen Übergangsabschnitt 10 unter
einem Winkel ε von
etwa 120° gegenüber dem
Griffbereich 9 in Richtung auf den geraden Mittelabschnitt 6 abgewinkelt. An
den Trittbereich 10 schließt sich der Befestigungs-Endabschnitt 10a an,
der sich bogenförmig von
dem Mittelabschnitt 6 weg erstrecken kann, wie 30 zeigt.
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- 2
- Werkzeugteil
- 3
- Arbeitsstiel
- 4
- Stielgriffbereich
- 4a
- abgewinkelter
Zwischenabschnitt
- 5
- vorderer
unterer Griffbereich
- 6
- gerader
Arbeitsstielabschnitt
- 7
- Schlußteil
- 8
- gerades
Griffende
- 9
- erster
gerader Griffbereich
- 9a
- erster
gebogener Abschnitt
- 10
- Trittabschnitt
- 10a
- Befestigungs-Endabschnitt
- 10b
- Übergangsabschnitt
- 11
- Bogenabschnitt
- 12
- Rollen
- 13
- Seitengriff
- 14
- Transportvorrichtung
- 15
- Eingriff