DE20122607U1 - Handwerkzeugmaschine mit einem elektrische Komponenten aufnehmenden Handgriff - Google Patents
Handwerkzeugmaschine mit einem elektrische Komponenten aufnehmenden Handgriff Download PDFInfo
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Abstract
Handwerkzeugmaschine
mit einem an ihrem Gehäuse
(3) angeformten Handgriff (5), der einen Raum bildet zur Aufnahme
von elektrischen Komponenten, vorzugsweise von Mitteln (7) zur Stromzuführung und/oder Mitteln
(9) zum Schalten und Steuern eines im Gehäuse (3) befindlichen elektrischen
Antriebs (11), dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (5) eine
mit einem Deckel (17) verschließbare Öffnung (15)
aufweist, die einen Zugriff zu den Mitteln (7) der Stromzuführung und/oder
den Mitteln (9) zum Schalten und Steuern und/oder zu Teilen (13)
des elektrischen Antriebs (11) ermöglicht.
Description
- Stand der Technik
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine mit einem an ihrem Gehäuse angeformten Handgriff, der einen Raum bildet zur Aufnahme von elektrischen Komponenten, vorzugsweise von Mitteln zur Stromzuführung und/oder Mitteln zum Schalten und Steuern eines im Gehäuse befindlichen elektrischen Antriebs.
- Eine derartige Handwerkzeugmaschine, in deren Handgriff Stromzuführungsleitungen, Schalter und auch Teile des elektrischen Antriebs angeordnet sind, ist in der
DE 197 03 746 A1 beschrieben. Die Handwerkzeugmaschine kann z. B. ein Bohrhammer oder eine Schlagbohrmaschine mit z. B. einem pistolenartigen oder L-förmigen Handgriff sein. Ebenso kommt jede andere Art von Handwerkzeugmaschinen mit einem Handgriff für die Anwendung der dieser Anmeldung zu Grunde legenden Erfindung in Frage. Das Gehäuse, an dem der Handgriff der Handwerkzeugmaschine angeordnet ist, kann in Schalen- oder Topfbauweise ausgeführt sein. Vor allem stark im Einsatz befindliche Handwerkzeugmaschinen erfordern von Zeit zu Zeit einen technischen Service. Dabei müssen evtl. Kohlebürsten oder Kabel ausgewechselt werden. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Handwerkzeugmaschine der eingangs genannten Art anzugeben, bei der ein technischer Service mit möglichst geringem Montageaufwand durchgeführt werden kann.
- Vorteile der Erfindung
- Die genannte Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass der Handgriff der Handwerkzeugmaschine eine mit einem Deckel verschließbare Öffnung aufweist, die einen Zugriff zu den Mitteln der Stromzuführung und/oder den Mitteln zum Schalten und Steuern und/oder zu Teilen des elektrischen Antriebs ermöglicht. Dank des Deckels am Handgriff braucht in einem Servicefall nicht das gesamte Gehäuse der Handwerkzeugmaschine demontiert zu werden und es kann schnell und mit geringem Montageaufwand auf z. B. Kohlebürsten oder Kabel zugegriffen werden.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
- Ein Zugang zu den elektrischen Komponenten im Gehäuse der Handwerkzeugmaschine ist besonders schnell und mit sehr geringem Montageaufwand durchführbar, wenn der Deckel schwenkbar am Handgriff des Gehäuses gelagert ist und am Deckel und/oder Gehäuse ein oder mehrere Befestigungselemente vorhanden sind, mit deren Hilfe der Deckel zum Verschließen der Öffnung mit dem Gehäuse verbindbar ist. Der Deckel kann an seiner Innenseite Fixierelemente und/oder Niederhalter für hinter der Öffnung im Handgriff angeordnete Bauteile aufweisen.
- Vorteilhafter Weise ist derjenige Bereich des Handgriffs als Deckel ausgestaltet, der als Handflächen-Auflage dient.
- Es ist besonders montagefreundlich, wenn das eine oder die mehreren Befestigungselemente aus einer oder mehreren am Deckel oder Gehäuse unverlierbar gehaltenen Schrauben bestehen.
- Der Deckel kann um eine am unteren Ende des Handgriffs angeordnete Achse schwenkbar gelagert werden. Desgleichen kann sich aber auch die Schwenkachse im oberen Bereich des Gehäuses befinden.
- Üblicherweise ist in den Handgriff, an seinem unteren Ende, eine Kabeltülle als Durchführung für ein Netzkabel eingesetzt. Die Schwenkachse für den Deckel kann dann vor oder hinter der Kabeltülle angeordnet sein, wobei entweder die Kabeltülle außerhalb des Deckels im Handgriff fixiert ist oder eine Fixierung der Kabeltülle im schwenkbaren Deckel vorgesehen ist.
- Zeichnung
- Anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele wird nachfolgend die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 einen Teillängsschnitt durch eine Handwerkzeugmaschine mit einem schwenkbaren Deckel am Handgriff und einer senkrecht zur Antriebsachse orientierten Befestigungsschraube für den Deckel, -
2 einen Teillängsschnitt durch eine Handwerkzeugmaschine mit einem schwenkbaren Deckel und einer parallel zur Antriebsachse orientierten Befestigungsschraube für den Deckel, -
3 einen Teillängsschnitt durch eine Handwerkzeugmaschine mit einem schwenkbaren Deckel am Handgriff, wobei eine Kabeltülle am schwenkbaren Deckel fixiert ist, -
4 einen Teillängsschnitt durch eine Handwerkzeugmaschine mit einem schwenkbaren Deckel am Handgriff, wobei eine Kabeltülle im Handgriff fixiert ist. - Beschreibung von Ausführungsbeispielen
- Die
1 zeigt einen Längsschnitt durch einen Ausschnitt einer Handwerkzeugmaschine1 , die beispielsweise ein Bohrhammer oder eine Schlagbohrmaschine ist. Die nachfolgend beschriebene Erfindung beschränkt sich aber nicht nur auf derartige Handwerkzeugmaschinen, sondern ist auch z. B. bei Handschleifgeräten, elektrischen Handsägen und dergleichen anwendbar. In dem in der1 dargestellten Ausschnitt ist ein die Maschine umgebendes Gehäuse3 zu erkennen, an das ein Handgriff5 angeformt ist. Der Handgriff5 bildet einen Aufnahmeraum z. B. für ein Netzkabel7 , einen Ein- und Ausschalter9 und evtl. auch eine nicht speziell gekennzeichnete Steuerelektronik für den Antrieb der Handwerkzeugmaschine. Im Bereich des Handgriffs5 , im oberen Teil des Gehäuses3 , ist ein Elektromotor11 installiert mit einer sich in den Raum des Handgriffs5 erstreckenden Bürstenplatte13 . - Die Rückseite des Handgriffs
5 , das ist derjenige Bereich, auf dem die Innenhandfläche beim Betätigen der Handwerkzeugmaschine aufliegt, ist mit einer Öffnung15 versehen, die mit einem Deckel17 verschließbar ist. Die Öffnung15 ist so groß, dass bei geöffnetem Deckel ein Zugriff zu den elektrischen Komponenten7 ,9 ,13 im Handgriff5 möglich ist. - Am unteren Ende des Handgriffs
5 befindet sich ein Gelenk19 , dessen Gelenkachse so verläuft, dass der an diesem Gelenk15 gelagerte Deckel17 , wie in der1 an zwei Stellungen des Deckels17 dargestellt, zum unteren Ende des Handgriffs5 hin weggeklappt werden kann. An dem dem Gelenk19 gegenüberliegenden Ende des Deckels17 ist eine unverlierbare Schraube21 eingesetzt, welche bei geschlossenem Deckel17 in das Gehäuse3 eingeschraubt werden kann. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die unverlierbare Schraube21 senkrecht zur Antriebsachse23 der Handwerkzeugmaschine orientiert. Falls erforderlich, können auch mehrere Befestigungselemente für den Deckel17 vorgesehen werden. Wie bereits beschrieben, kann das einzelne Befestigungselement aus einer unverlierbaren Schraube21 oder z. B. auch aus einem Bajonettverschluss bestehen. Prinzipiell ist jede Art von Befestigungsmitteln verwendbar, welche ein schnelles Öffnen und ein sicheres Schließen des Deckels17 erlauben. - An der Innenseite des Deckels
17 können Fixierelemente und/oder Niederhalter25 angeformt sein, welche bei verschlossenem Deckel17 Komponenten, wie z. B. die Bürstenplatte23 , im Gehäuse festhalten. Am unteren Ende des Deckels17 ist an der Innenseite auch ein Niederhalter27 angeformt, welcher das in den Handgriff5 durch eine Tülle29 eintretende Netzkabel7 umgreift und damit fixiert. Die einen Knickschutz für das Netzkabel7 bildende Kabeltülle29 ist in das untere Ende des Handgriffs5 eingesetzt und wird beim Schwenken der Klappe17 nicht mitbewegt. - Das in der
2 dargestellte Ausführungsbeispiel einer Handwerkzeugmaschine mit einem am Handgriff5 schwenkbar gelagerten Deckel17 unterscheidet sich von dem in der1 dargestellten Ausführungsbeispiel lediglich durch die Befestigung des Deckels17 am Gehäuse3 . Im geschlossenen Zustand des Deckels17 wird dieser mittels einer am oberen Ende des Deckels17 eingesetzten unverlierbaren Schraube31 mit dem Gehäuse3 verbunden, welche parallel zur Antriebsachse23 der Handwerkzeugmaschine orientiert ist. Bei dieser Art der Befestigung des Deckels17 am Gehäuse3 entsteht eine höhere Zugkraft auf den Deckel17 , so dass die darin angeformten Niederhalter25 ,27 eine relativ starke Fixierkraft auf die Komponenten im Handgriff5 ausüben. Zur Befestigung des Deckels17 am Gehäuse3 kann auch eine schräg zur Antriebsachse3 orientierte Schraube eingesetzt werden, die dann sowohl eine Zugkraft in Richtung der Antriebsachse als auch quer dazu bewirkt. - Das in der
3 dargestellte Ausführungsbeispiel einer Handwerkzeugmaschine unterscheidet sich gegenüber dem in der1 bzw.2 dargestellten Ausführungsbeispiel durch die Anordnung des Gelenks19 für den Deckel17 und die Fixierung der Kabeltülle29 für das Netzkabel7 . Während bei dem Ausführungsbeispiel in1 bzw.2 das Gelenk19 an der Rückseite des Handgriffs5 angeordnet ist und die Kabeltülle29 im nicht beweglichen Gehäuseteil des Handgriffs5 fixiert ist, liegt gemäß3 das Gelenk19 an der Innenseite des Handgriffs5 , und die Kabeltülle29 ist in dem schwenkbaren Deckel17 fixiert. Das bedeutet, dass das Netzkabel7 beim Wegklappen des Deckels17 geschwenkt wird. Um dabei dem Netzkabel7 einen besseren Halt zu geben, ist in dem feststehenden Teil des Handgriffs5 über dem Austritt aus der Kabeltülle29 ein Kabelhalter33 vorgesehen. - Bei dem in der
4 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Handwerkzeugmaschine ist das Gelenk19 für den Deckel17 ebenfalls an der Innenseite des Handgriffs5 angeordnet. Allerdings ist hier die Kabeltülle29 für das Netzkabel7 nicht am schwenkbaren Deckel17 fixiert, sondern wird am feststehenden Gehäuseteil des Griffs5 von einem gesonderten Fixierelement35 gehalten. - Bei den in den
1 bis4 dargestellten und zuvor beschriebenen Ausführungen des klappbaren Deckels17 kann durch eine Kulissenführung die Schwenkachse für den Deckel17 auch in das Gehäuse hinein oder außerhalb des Gehäuses gelegt werden. Alle Ausführungsbeispiele zeigen, dass die Schwenkachse für den Deckel17 am unteren Ende des Handgriffs5 liegt. Das Drehgelenk für den Deckel17 kann aber auch im den oberen Bereich des Gehäuses3 plaziert werden; dort, wo sich in den dargestellten Ausführungsbeispielen die Befestigungsschraube21 bzw.31 befindet. Dann wären die unverlierbaren Befestigungsmittel für den Deckel17 am unteren Ende des Handgriffs5 vorzusehen. - Dem Handgriff
9 der Handwerkzeugmaschine1 können mit einfachen Mitteln schwingungsdämpfende Eigenschaften dadurch verliehen werden, dass in die Auflage zwischen den Deckel17 und dem Gehäuse3 ein oder mehrere Federelemente eingefügt werden. So kann z. B. die in der2 dargestellte, parallel zur Antriebsachse23 ausgerichtete Schraube31 eine Absatzschraube sein mit einem zwischen Deckel17 und Gehäuse3 eingefügten Federelement (z. B. Schraubenfeder, Gummielement etc.).
Claims (8)
- Handwerkzeugmaschine mit einem an ihrem Gehäuse (
3 ) angeformten Handgriff (5 ), der einen Raum bildet zur Aufnahme von elektrischen Komponenten, vorzugsweise von Mitteln (7 ) zur Stromzuführung und/oder Mitteln (9 ) zum Schalten und Steuern eines im Gehäuse (3 ) befindlichen elektrischen Antriebs (11 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (5 ) eine mit einem Deckel (17 ) verschließbare Öffnung (15 ) aufweist, die einen Zugriff zu den Mitteln (7 ) der Stromzuführung und/oder den Mitteln (9 ) zum Schalten und Steuern und/oder zu Teilen (13 ) des elektrischen Antriebs (11 ) ermöglicht. - Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
17 ) schwenkbar am Handgriff (5 ) des Gehäuses (3 ) gelagert ist und dass am Deckel (17 ) und/oder Gehäuse (3 ) ein oder mehrere Befestigungselemente (21 ,31 ) vorhanden sind, mit deren Hilfe der Deckel (17 ) zum Verschließen der Öffnung (15 ) mit dem Gehäuse (3 ) verbindbar ist. - Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
17 ) an seiner Innenseite Fixierelemente und/oder Niederhalter (25 ,27 ) für hinter der Öffnung (15 ) im Handgriff (5 ) angeordnete Bauteile (7 ,9 ,13 ) aufweist. - Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass derjenige Bereich des Handgriffs (
5 ) als Deckel (17 ) ausgestaltet ist, der als Handflächen-Auflage dient. - Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das (die) Befestigungselement e) aus ein oder mehreren im Deckel (
17 ) oder Gehäuse (3 ) unverlierbar gehaltenen Schrauben (21 ,31 ) bestehen. - Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
17 ) um eine am unteren Ende des Handgriffs (5 ) angeordnete Achse (19 ) schwenkbar gelagert ist. - Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den Handgriff (
5 ), an seinem unteren Ende, eine Kabeltülle (29 ) als Durchführung für ein Netzkabel (7 ) eingesetzt ist, und dass die Schwenkachse (19 ) für den Deckel (17 ) vor oder hinter der Kabeltülle (29 ) angeordnet ist, wobei die Kabeltülle (29 ) außerhalb des Deckels (17 ) im Handgriff (5 ) fixiert ist. - Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den Handgriff (
5 ), an seinem unteren Ende, eine Kabeltülle (29 ) als Durchführung für ein Netzkabel (7 ) eingesetzt ist, und dass die Schwenkachse (19 ) für den Deckel (17 ) vor oder hinter der Kabeltülle (29 ) angeordnet ist, wobei die Kabeltülle (29 ) im schwenkbaren Deckel (17 ) fixiert ist.
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- 2001-02-03 DE DE20122607U patent/DE20122607U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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Effective date: 20060831 |
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| R150 | Term of protection extended to 6 years |
Effective date: 20060824 |
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| R151 | Term of protection extended to 8 years |
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Effective date: 20090901 |