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DE20121252U1 - Übergabeeinrichtung für Schüttgut zwischen zwei unabhängig voneinander beweglichen Gurtbandförderern - Google Patents

Übergabeeinrichtung für Schüttgut zwischen zwei unabhängig voneinander beweglichen Gurtbandförderern

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Publication number
DE20121252U1
DE20121252U1 DE20121252U DE20121252U DE20121252U1 DE 20121252 U1 DE20121252 U1 DE 20121252U1 DE 20121252 U DE20121252 U DE 20121252U DE 20121252 U DE20121252 U DE 20121252U DE 20121252 U1 DE20121252 U1 DE 20121252U1
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DE
Germany
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bulk material
conveyor
transfer device
impact
wall
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DE20121252U
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English (en)
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Takraf GmbH
Original Assignee
MAN Takraf Fordertechnik GmbH
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Publication date
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Priority to DE20121252U priority Critical patent/DE20121252U1/de
Publication of DE20121252U1 publication Critical patent/DE20121252U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G47/00Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
    • B65G47/02Devices for feeding articles or materials to conveyors
    • B65G47/16Devices for feeding articles or materials to conveyors for feeding materials in bulk
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    • B65G65/00Loading or unloading
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Structure Of Belt Conveyors (AREA)

Description

Titel:
Übergabeeinrichtung für Schüttgut von einem auf einen nachfolgenden
Gurtbandförderer
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine aus zwei Prallwänden und einer Schurre bestehende Übergabeeinrichtung zwischen zwei Förderern für schwere Einsatzbedingungen. Sie ist besonders für die Übergabe von Schüttgut mit abrasiven Eigenschaften geeignet. Mit ihr können vorzugsweise Lageveränderungen des Abwurfbereiches des Zuförderers und des Aufnahmebereiches des Abförderers zueinander kompensiert werden. Solche Bedingungen treten beispielsweise bei der Übergabe von gebrochenen Erzen oder Hartgesteinen von einem Bandschleifenwagen zu einem Absetzer oder auf dem Absetzer zwischen zwei Förderbändern selbst auf.
Bei der Schüttgutübergabe von einem Stetigförderer auf einen nachfolgen wird zwischen dem Abgabe-, Umlenk- und Aufgabebereich unterschieden. Übergabeeinrichtungen für Schüttgut zwischen zwei zueinander lageveränderlich angeordneten Förderern bestehen im wesentlichen aus einer Prallwand und einer Schurre. Sie sind in ihrer klassische Ausführung für die Fördergutübergabe vom Schaufelradband auf das Abförderband in der Drehmitte eines Schaufelradbaggers aus der Fachliteratur nach Durst /Vogt "Schaufelradbagger", Trans Tech Puplications, Claustal-Zellerfeld, 1986, Seiten 103 bis 108 bekannt. Die Prallwand wird in der Flugparabel des Schüttgutes angeordnet und dient dazu, die Bewegungsenergie des Schüttgutes zu verringern und den Bereich des Auftreffens auf den zweiten Förderer, den Aufnahmeförderer, örtlich zu begrenzen und zu lenken. Die Schurre ist auf dem zweiten Förderer angeordnet. Durch sie werden auch die sich außerhalb des Hauptstromes befindlichen Schüttgutbestahdteile, das Streugut, auf das Aufnahmeband geleitet. Die Fläche des auf diesen Förderer auftreffenden Schüttgutes soll im Regelfall nicht größer als die zur Verfügung stehende
Gurtbandbreite &khgr; ca. 0,75 sein. Einzelne, darüber hinaus reichende Schüttgutbestandteile werden durch die Schurre auf das Förderband geleitet. Der Ausdehnung der Fläche des auf den Aufnahmeförderer treffenden Schüttgutes in Bandlängsrichtung sind hingegen keine Grenzen gesetzt, da in der Praxis in Förderrichtung keine Beschränkungen bestehen. Wenn jedoch zwischen dem Zuförderer und dem Abförderer zueinander neben der Lageveränderung auch eine Ortsveränderung stattfindet, wie dies beispielsweise bei einer Kombination eines Bandschleifenwagens mit einem Absetzer oder Absetzer mit einem Bandwagen als Übergabeeinrichtung mit einem seitlich schwenkbaren Ausleger des Aufnahmebandes als Übernahmeeinrichtung auftreten kann, muss die Bedingung erfüllt sein, dass der Querschnitt des auf den Aufnahmeförderer auftreffenden Schüttgutes die nutzbare Breite des Aufnahmebandes nicht überschreitet. Das bereitet dann keine Probleme, wenn die Förderrichtungen des Zuförderers und des Abförderers in der Draufsicht übereinstimmen, erfordert jedoch bei den davon abweichenden Stellungen zueinander eine enge Bündelung des Schüttgutstrahles durch die beiden Leiteinrichtungen Prallwand und Schurre. Je enger diese Bündelung ist, desto größer ist die Gefahr des Verstopfens und der Verschleiß der Leiteinrichtungen durch das Schüttgut.
Zur Verminderung der Verstopfungsgefahr ist es nach DD 267 967 bekannt, eine bewegliche Prallwand aus Walzen zu bilden, die in eine Drehbewegung versetzt werden können und so ein Anbacken und Festfrieren des Fördergutes zu verhindern. Eine solche Übergabeeinrichtung eignet sich insbesondere für Rohbraunkohle.
Nach DD 287 697 ist es bekannt, die Prallwand einer Schüttgutübergabestelle aus mindestens zwei Teilplatten zusammen zu setzen und die obere schräg angeordnete Teilplatte unterhalb gelenkig und oberhalb federnd anzuordnen, so dass sich diese obere Prallplatte beim Anbacken von Fördergut durch die damit verbundene Gewichtszunahme von selbst aus einer steil in eine weniger aufgerichteten in eine flache Lage neigt. In dieser flachen Lage fällt das angebackene Gut durch sein Eigengewicht und durch den nun in einem
geringeren Auftreffwinkel ankommenden Schüttgutstrom ab und die obere Teil-Prallplatte richtet sich durch die Gewichtsverminderung wieder auf.
Um den Verschleiß der Verschleiß der Leiteinrichtungen zu vermindern, werden die Prallplatte und die Schurre durch festes oder elastisches Material verstärkt. Mit solchen Maßnahmen wird bei Schüttgut, mit Eigenschaften wie sie Braunkohle oder Kies aufweisen, gute bis befriedigende Ergebnisse erreicht.
Nach DE 30 00 779 sind solche Maßnahmen zum Schutz gegen Abrieb und Stoßeinwirkungen für eine Prallplatte bekannt, die aus einzelnen, auf der Prallfläche befestigten elastischen Lamellen bestehen. Diese Lamellen werden nach dem Erreichen eines bestimmten Verschleißgrades gegen neue ausgewechselt.
Zur Reduzierung der Fallenergie des Fördergutstromes sind nach DURST/ VOGT: Schaufelradbagger, Trans Tech Publikations, 1986, S. 107, Rollenroste oder Prallbalken bekannt, die in der Flugparabel des Gutstromes angeordnet werden.
Nach der Patentschrift DD 266 550 ist weiterhin eine Übergabestelle für Schüttgut auf ein Förderband mit einem massiven Aufprall körper bekannt, der über dem Förderband federnd aufgehangen ist und die Fallgeschwindigkeit der im Fördergutstrom enthaltene Steine abmindert. Da sich die Rollenroste, der Prallbalken und der Aufprallkörper dieser drei genannten bekannten technischen Lösungen ständig im Fördergutstrom befindet, sind sie einem hohen Verschleiß ausgesetzt.
Für die Übergabe von Schüttgut mit abrasiven Eigenschaften hingegen, wie sie beispielsweise Hartgestein aufweist, sind diese Einrichtungen nicht geeignet. Der Verschleiß der so ausgebildeten Übergabeeinrichtungen wäre zu groß. Es hat sich bewährt, bei diesen extrem beanspruchten Übergabeeinrichtungen an den Prallplatten und der Schurren Stauräume anzuordnen, in denen eine Teilmenge des Fördergutes zurückgehalten wird und so dieses zurückgehaltene, gestaute Gut beim Auftreffen des Schüttgutstromes einen wirksamen Schutz bietet. Für diesen Stauraum, bei dem eine Teilmenge des
Fördergutes genutzt wird, um die Übergabeeinrichtung vor Verschleiß zu schützen, wird als Rockbox bezeichnet. Der Verschleiß des Aufnahmeförderers wird wesentlich von der Fallhöhe des auftreffenden Gutes bestimmt. Um eine konzentrierte Bündelung des Schüttgutstrahles zu erreichen, muss die Übergabeeinrichtung bei einer ausreichend großen Aufnahmeöffnung mit einer kleinen Ausgangsöffnung versehen werden. Dabei besteht bei einer immer engeren Bündelung des Schüttgutstromes die Gefahr des Verstopfens.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für verschleißaggressives Schüttgut zwischen zwei zueinander orts- und lageveränderlichen Förderern in jeder Stellung eine störungsfreie zielgerichtete und verschleißarme Übergabe zu erreichen.
Diese Aufgabe wird mit einer Einrichtung nach den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst.
Sie besteht aus einer ersten und einer zweiten Prallwand sowie einer Schurre. Die beiden Prallwände sind am Zuförderer befestigt und jeweils mit einer Rockbox versehen, und die Schurre ist in bekannter Weise auf dem Abförderer angeordnet. Die beiden Prallwände werden in den Flugkurven des Schüttgutstromes höhenversetzt und gegenüberliegend angeordnet, so dass des Fördergutstrom zweimal abgelenkt und dabei abgebremst wird. Die zweite untere Prallwand ist möglichst nahe dem Abförderer angeordnet, so dass die dort auftreffende Fallenergie des Fördergutes und der Verschleiß des Abförderers gering sind. Die ; beiden Prallwände sind im Querschnitt u-förmig ausgebildet, damit sich der Schüttgutstrahl nicht seitlich nach außen ausbreiten kann, sondern gebündelt wird.
Die Rockboxen werden durch rechtwinklig zu den Prallwänden an deren unteren Enden angeordnete Bleche gebildet. Soll der so entstandene Stauraum höher werden als dies mit geradem Material erreicht wird, kann dieser Stauraum durch eine vordere Abkantung oder überstehende Leiste vergrößert werden. Der Abstand der oberen Prallwand vom Ort der Fördergutabgabe des Zuförderers sowie die Neigung der Prallfläche zur Flugparabel des Fördergutes sind veränderbar.
Das Fördergut gelangt vom ersten Förderer, dem Zuförderer in einer Flugparabel bis zur ersten Prallwand und wird von der geneigten Prallfläche nach unten
abgeleitet. Im Bereich der Rockbox trifft das Fördergut auf bereits gestautes Material und wird von diesem in die freie Richtung verschleißarm abgeleitet. Das Material aus der Rockbox, das von Fördergut mitgenommen wird, erneuert sich von selbst durch zurückgehaltene Materialbestandteile aus dem Föfdergutstrom. Der Fördergutstrom bewegt sich in einer Flugparabel zur zweiten Prallwand. Die Rockbox dieser Prallwand ist so groß ausgelegt, dass sie den gesamten Querschnitt des Fördergutstrahls abdeckt. Von dieser zweiten Prallplatte gelangt das Schüttgut auf den Abförderer. Durch den geringen Höhenunterschied tritt auf dem Förderband nur ein geringer Verschleiß auf. Abspritzendes Material wird durch die Schurre auf das Förderband des Abförderers geleitet. Der Verschleiß, den diese Ableitung verursacht findet praktisch im Fördergut selbst statt.
Die Übergabestelle umgebende Schutzwand ist rohrförmig ausgebildet und soll die Ausbreitung einer im Übergabebereich möglichen Staubentwicklung verhindern. Die untere zweite Prallwand ist in diese Schutzwand integriert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. So wird mit der u-förmigen Ausbildung der Prallplatten nicht nur eine höhere Festigkeit, sondern auch eine engere Bündelung des Schüttgütstrahles erreicht. Durch die um die erste Prallwand einen Teilkreis bildende Schutzwand, die mit der zweiten Prallwand fest verbunden ist und mit dieser eine seitlich geschlossene Begrenzung bildet, wird ein wirksamer Staubschutz und Spritzschutz bei der Schüttgutübergabe erzielt.
Durch die Übergabeeinrichtung wird eine enge Bündelung des Schüttgutstrahles erreicht. Da das größte Maß des Querschnitts der Ausdehnung des Schüttgutstrahles kleiner als die Breite der Aufnahmefläche des zweiten Förderbandes ist, können bei Relativbewegungen der beiden Förderer zueinander zwischen der Übergabe und der Übernahme Abweichungen von der Idealstellung Mitte des zweiten Förderbandes bis zur Differenz zwischen der Förderbandbreite und der größten Ausdehnung des Förderstrahl-Querschnitts kompensiert werden.
Durch die verschleißschützende Ausbildung der Prallwände mit den als Rockbox bezeichneten Stauräumen ist die Übergabeeinrichtung besonders für schwere Einsatzbedingungen geeignet.
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Durch die Anordnung zweier gegenüberliegender Prallwände mit natürlichem Verschleißschutz und deren fester Zuordnung dem ersten Förderer, sind bei beweglichen Anordnungen von erstem Förderer zum zweiten Förderer oder umgekehrt immer gleiche Schüttgutübergabeverhältnisse gegeben.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den dazugehörigen Zeichnungen, in denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine Fördergutübergabe von einem Bandschleifenwagen zu einem Absetzer in einer Seitenansicht und
Fig. 2 die Fördergutübergabeeinrichtung nach Fig. 1 in einer
schematischen, teilweise geschnittenen Darstellung.
Von einem Zuförderer ist in Fig.1 das abwurfseitige Ende mit dem Förderband 1 und der Abwurftrommel 2 dargestellt. Die Förderrichtung ist durch den Pfeil 3 gekennzeichnet. Die Abwurfstelle des Zuförderers ist durch einen Bandschleifenwagen in Förderrichtung und entgegengesetzt dazu veränderbar. Im Förderprozess fortführend befindet sich ein Absetzer. Von diesem Absetzer ist das freie Ende seines Aufnahmeauslegers 4 mit dem Förderband 5 des Aufnahmeförderers dargestellt. Die Förderrichtung zeigt der Pfeil 6. Um die vorgesehenen Abwurfbereiche für das Fördergut erreichen zu können, ist er mit einem Raupenfahrwerk ausgerüstet. Bei der Ortsveränderung des Absetzers gegenüber dem Zuförderer kann sich der Winkel des Aufnahmeauslegers 4 mit dem Förderband 5 sowohl um seine horizontale als auch um seine vertikale Schwenkachse verändern. Außerdem kann sich der Gutaufnahmebereich des von dem Förderband 5 gebildeten Abförderers in einem bestimmtem Grenzmaß in Förderrichtung und entgegengesetzt dazu verändern.
Das freie Ende des Aufnahmeauslegers 4 wird von einer Stützraupe 7 getragen. Die Relativbewegungen zwischen dem Raupenfahrwerk 7 und dem Aufnahmeausleger 4 können, durch die Stützschiene 8 ausgeglichen werden, die mit den Stützrollen 9 des Raupenfahrwerkes 7 in funktionell Verbindung stehen. Zwischen dem abwurfseitigen Ende des Zuförderers und dem Abförderer ist die
Übergabeeinrichtung angeordnet. In der Zeichnung nach Fig. 1 ist hauptsächlich die im Querschnitt kreisförmige und aus mehreren Einzelteilen zusammen gesetzte Schutzwand 10 zu erkennen. Die wesentlichen Bestandteile der Übergabeeinrichtung sind in Fig. 2 dargestellt. Sie bestehen aus der oberen und unteren, am Zuförderer angeordneten Prallwand 11 und 12 sowie der auf dem Abförderer befestigten Schurre 13.
Die obere Prallwand 11 ist in der Flugparabel des vom Zuförderer abgegebenen Schüttgutes 14 angeordnet und weist einen trapezförmigen Querschnitt auf, um den Schüttgutstrahl zu bündeln. Dieses Ergebnis kann auch mit einem
1.0 parabolischen Querschnitt der Prallwand 11 erreicht werden. Sie ist oberhalb beiderseits in einer Achse 15 gegenüber dem Zuförderer in oben offenen Halblagern 16 pendelnd gelagert. Unterhalb ist die Prallwand 11 mittels einer manuell oder elektrisch betätigbaren Gewindespindel 17 in ihrer Schräge verstellbar. Zur Veränderung des Abstandes der Prallwand 11 gegenüber der Abwurftrommel 2 sind in einer waagerechten Linie in gleichen Abständen noch weitere Halblager 16a bis 16c vorgesehen, in die Prallwand 11 mit ihren beiderseitigen Achsen 15 alternativ einhängbar ist. Dadurch kann die Prallwand 11 an die jeweiligen Einsatzbedingungen optimal angepasst werden. Der Querschnitt der Prallwand 11 ist unterhalb mit einem rechtwinklig zur Prallfiäche angeordnetem geraden Abschlussblech 18 versehen. Mit diesem Abschlussblech 18 entsteht durch die dem Schüttgutstrom entgegen gerichtete Stauwirkung eine Rockbox 19.
Die untere Prallwand 12 ist in dem von der oberen Prallwand 11 wegführenden
> Schüttgutstrahl angeordnet. Ihre Prallfläche ist parabolisch geformt und so in die Schutzwand 10 integriert. Unterhalb ist die Prallwand 12 mit einem waagerecht angeordneten sichelförmigen Abschlussblech 20 versehen. Durch dessen Stauwirkung wird eine weitere Rockbox 21 gebildet. Zur Vergrößerung des Stauraumes kann an der Innenkante des Abschlussblechs 20 eine Staukante 22 angebracht werden.
Die Wirkungsweise der Übergabeeinrichtung für Schüttgut vom Bandschleifenwagen eines Zuförderers auf den Aufnahmeförderer eines Absetzers ist wie folgt:
Das Schüttgut 14 wird auf dem Förderband 1 des Zuförderers bis zum Bandschleifenwagen transportiert. Dort, wo sich die Muldung des Gurtes des Förderbandes 1 öffnet, beginnt der Abgabebereich. Er reicht bis zur Krümmung des Förderbandes 1 durch die Abwurftrommel 2, dem Abwurfpunkt. Im Abwurfpunkt beginnt der Umlenkbereich des Schüttgutes 14. Vom Abwurfpunkt bewegt sich der Schüttgutstrom in einer Flugbahn bis zur oberen Prallwand 11. Die Prallfläche diese Prallwand 11 ist im Querschnitt trapezförmig und in der Seitenansicht gerade. Diese Form wurde gewählt, um günstige Herstellungsbedingungen zu erhalten. Mit einer parabolischen Prallfläche würden sicher durch die günstigere Geometrie des Übergangs vom frei fliegenden Schuttgutstrahl zur Prallfläche bessere Bedingungen erreicht, die Herstellung einer so geformten Prallwand wäre jedoch aufwändiger. Der Ablenkwinkel des Schüttgutstromes wird klein gehalten, um den Verschleiß der Prallwand 14 durch das auftreffende Schüttgut 14 zu minimieren. Mit den Verstellmöglichkeiten der Prallwand sowohl in der Entfernung zur Schüttgutabgabestelle als auch der Schräge der Prallfläche können für die jeweiligen Einsatzbedingungen die günstigsten dynamischen Bedingungen eingestellt werden. Am geraden Abschlussblech 18 werden Teile des auftreffendes Schüttgutes 14 gestaut, es bildet sich eine Rockbox 19. Der Schüttgutstrahl trifft so auf das angestaute Material und wird ohne weiteren Verschleiß abgebremst und angelenkt. Mitgerissenes Material aus der Rockbox 19 wird immer wieder durch neues Material aus dem Schüttgutstrahl ersetzt. Dadurch, dass das Schüttgut 14 immer wieder auf durch das Abschlussblech 18 zurückgehaltene Gutbestandteile trifft, entsteht in diesem Bereich der Prallwand 11 nahezu kein Verschleiß. Die Stauhöhe des Materials in der Rockbox19 kann durch die Veränderung der Schräge und die Form des Abschlussblechs 18 sowie durch ein zusätzliches hochgestelltes Schlussblech vergrößert werden. Durch die trapezförmige Ausbildung der , Prallwand werden seitlich aus dem Schüttgutstrom herausfliegendes entweichende Bestandteile wieder zur Mitte zugeführt, der Schüttgutstrahl wird so gebündelt. Die gleiche Wirkung ist auch mit einer parabolisch geformten Prallwand erzielbar. Der von der ersten Prallwand 11 in seiner Bewegungsenergie geminderte und seiner Bewegungsrichtung geänderte
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Schüttgutstrahl trifft nun auf das in der Rockbox 21 zurückgehaltene Material der zweiten Prallwand 12. Dadurch wird die Bewegungsenergie des Schüttgutstroms nochmals verringert. Die im Querschnitt konkave Ausbildung der Prallwand 12 dient dazu, den Schüttgutstrahl zu zentrieren und die Prallwand in die Schutzwand 10 zu integrieren. Von der zweiten, unteren Prallwand 12 fällt das Schüttgut aus geringer Höhe in konzentrierter Bündelung auf das Förderband 5 des Aufnahmeförderers. Dadurch wird der Verschleiß des Aufnahmeförderes gering gehalten. Die zum Aufnahmeförderer gehörende Schurre 13 dient lediglich dazu, einzelne, dem Schüttgutstrom verlassende Materialbestandteile sicher auf das Förderband 5 zu leiten. Nachdem das Schüttgut 14 so den Umlenkbereich verlassen hat, wird es auf dem Förderband 5 wieder auf die Fördergeschwindigkeit beschleunigt.
Die den Umlenkbereich umschließende Schutzwand 10 dient der Staub- und Geräuschminderung.
Die günstigsten Übergabebedingungen des Schüttgutes 14 vom Zuförderer auf den Abförderer werden bei gleicher Förderrichtung erreicht, weil dann hinsichtlich der Ausdehnung des Aufnahmebereiches des Abförderers in Förderrichtung keine engen örtlichen Begrenzungen bestehen.
Um mit dem Absetzer einen neuen Abwurfbereich zu erreichen, wird der Absetzer auf seinem Raupenfahrwerk verfahren. Dabei können sich sowohl die Stellung der Abwurftrommei 2 in Förderrichtung des Zuförderers als auch die Stellung und Lage des Aufgabebereiches des Abförderers verändern. Um für diese neuen Verhältnisse günstige Gutübergabebedingungen zu erreichen, werden der Bandwagen mit der Übergabeeinrichtung in Förderrichtung des Zuförderers verfahren und der Abförderer des Absetzers mit seinem Aufnahmebereich in den von der Übergabeeinrichtung vorgegebenen Schüttgutstrahl geschwenkt. Da sich mit diesem Verschwenken des Aufnahmeauslegers auch die Förderrichtungen des Zu- und des Abförderers zueinander verändern, muss gewährleistet sein, dass der Querschnitt des auftreffenden Schüttgutes in jeder Ausdehnung kleiner als die Breite des Aufnahmebereiches des Abförderers ist. Das wird durch eine enge Bündelung des Schüttgutstrahles infolge einer entsprechenden Dimensionierung und Ausbildung der beiden Prallwände 11 und 12 sowie ihre Anordnung
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zueinander erreicht. So kann der Aufnahmeförderer zum Abgabeförderer bei gleichem Höhenunterschied jede beliebige Stellung einnehmen. Die Anwendung des Rockbox-Prinzips und die mit der Übergabeeinrichtung erreichten geringen Fallhöhen des Schüttgutes 14 gewährleisten einen geringen Verschleiß aller fördertechnischen Bauteile. Deshalb ist die Übergabeeinrichtung insbesondere für Schüttgut mit abrasiven Eigenschaften geeignet.

Claims (4)

1. Übergabeeinrichtung für hartes abrasives Schüttgut von einem orts- und stellungsveränderlichen Gurtbandförderer (Zuförderer) auf einen in Förderrichtung nachfolgenden orts- und stellungsveränderlichen Gurtbandförderer (Abförderer), bestehend aus einer am Traggerüst des ,Zuförderers in der Flugparabel des Schüttgutes angeordneten Prallwand und einer auf dem Traggerüst des Abförderers angeordneten Schurre, dadurch gekennzeichnet, dass in der Flugparabel des Schüttgutes der ersten eine zweite Prallwand nachgeordnet ist, die beide am Traggerüst des Zuförderers befestigt sind, wobei die erste Prallwand in an sich bekannter Weise mit dem Zuförderer in funktioneller Verbindung steht und die zweite Prallwand unterhalb der ersten und dieser gegenüberliegend im abgelenkten Schüttgutstrahl angeordnet ist und beide Prallwände an ihren unteren Enden quer zum Schüttgutstrahl jeweils mit einer in den Schüttgutstrahl hineinragenden Staufläche versehen sind, die Schüttgut aufstauen und so einen Verschleißschutz bilden.
2. Übergabeeinrichtung für Schüttgut nach Schutzanspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Prallflächen der Prallwände () im Querschnitt trapezförmig oder parabolisch sind.
3. Übergabeeinrichtung für Schüttgut nach Schutzanspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die untere Prallwand beiderseits durch eine geschlossene Schutzwand verlängert wird, die oberhalb die obere Prallwand umschließt und im Bereich des Zuförderers unterbrochen ist, und so die untere Prallwand mit der Schutzwand gemeinsam einen den Schüttgutübergabebereich seitlich abgrenzenden rohrförmigen Schutzmantel bilden.
4. Übergabeeinrichtung für Schüttgut nach den Schutzansprüchen 1 und 3, gekennzeichnet dadurch, dass die obere Schurre oberhalb schwenkbar und unterhalb gegenüber der Schutzwand in ihrem Schwenkwinkel verstellbar angeordnet ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102016203002A1 (de) * 2016-02-25 2017-08-31 Thyssenkrupp Ag Förderanlage zum Fördern von Fördergut

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