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DE20121227U1 - Aufhänghaken, sowie Verpackung mit Aufhänghaken - Google Patents

Aufhänghaken, sowie Verpackung mit Aufhänghaken

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DE20121227U1
DE20121227U1 DE20121227U DE20121227U DE20121227U1 DE 20121227 U1 DE20121227 U1 DE 20121227U1 DE 20121227 U DE20121227 U DE 20121227U DE 20121227 U DE20121227 U DE 20121227U DE 20121227 U1 DE20121227 U1 DE 20121227U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
opening
section
suspension hook
footwear
hanging
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20121227U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nur Die Germany GmbH
Original Assignee
Sara Lee Personal Products GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Sara Lee Personal Products GmbH filed Critical Sara Lee Personal Products GmbH
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Publication of DE20121227U1 publication Critical patent/DE20121227U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
    • B65D73/0064Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being supported by or suspended from a tag-like element
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
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    • B65D85/18Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for wearing apparel, headwear or footwear
    • B65D85/187Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for wearing apparel, headwear or footwear for footwear
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F55/00Clothes-pegs
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F95/00Laundry systems or arrangements of apparatus or machines; Mobile laundries 
    • D06F95/008Devices for keeping articles together during laundering, e.g. for keeping socks in pairs ; Devices for protecting or shielding certain parts of the articles during laundering, e.g. button protectors

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Holders For Apparel And Elements Relating To Apparel (AREA)

Description

SAMSON Sc PARTNER
PATENTANWÄLTE · EUROPEAN PATENT ATTORNEYS · EUROPEAN TRADE MARK ATTORNEYS
UNSER ZEICHEN/OUR R£F DATUM/DATE
S2204001DEU00TU 22. Februar 2002
Anmelderin:
Sara Lee Personal Products GmbH Birkenallee 110-134
48432 Rheine
Aufhänghaken, sowie Verpackung mit Aufhänghaken Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zusammenhalten von wenigstens zwei zusammengehörigen Fußbekleidungsstücken nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Zudem betrifft die Erfindung einen Aufhänghaken, insbesondere zur Anbringung an eine Verpackung zur
Aufnahme von wenigstens zwei Fußbekleidungsstücken, mit einem Aufhänghakenabschnitt nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10. Schließlich betrifft die Erfindung noch eine Verpackung mit einem derartigen Aufhänghaken nach &iacgr;&ogr; dem Oberbegriff des Anspruchs 15.
Derartige, gattungsgemäße Vorrichtungen, Aufhänghaken und Verpackungen sind im Bereich der Textilwirtschaft ganz allgemein bekannt.
15
Im folgenden wird unter Fußbekleidungsstücken jede Art von Socken, Strümpfen etc. verstanden, die paarweise von einem Träger gekauft werden und zumeist auch noch paarweise, nicht austauschbar getragen werden sollten.
Üblicherweise werden derartige Fußbekleidungsstücke paarweise in einer Verpackung von einem Träger erstanden. Derartige Verpackungen weisen an der Oberseite meist Aufhänghaken aus Kunststoff auf, mit deren Hilfe die Verpackung mit den Socken an einer Verkaufsvorrichtung zum Zwecke der Präsentation und der einfachen Auswahl aufgehängt werden kann.
Nach Öffnen der Verpackung zieht der Träger das Paar &iacgr;&ogr; Fußbekleidungsstücke an. Will der Träger die Fußbekleidungsstücke jedoch waschen und werden insbesondere in einem Waschgang mehrere Fußbekleidungsstücke behandelt, so tritt folgendes Problem auf: Es ist äußerst mühsam, die vereinzelten, üblicherweise paarweise zusammengehörigen Fußbekleidungsstücke nach dem Waschen dann zusammenzusuchen und einander zuzuordnen. Vor allem bei äußerst ähnlichen, jedoch nicht gleichen Fußbekleidungsstücken tritt daher oftmals das Problem auf, daß nach dem Waschen eine falsche, paarweise Zuordnung der Fußbekleidungsstücke erfolgt.
Ziel der Erfindung ist es, diesem Problem beizukommen,
Dieses Ziel wird mit einer gattungsgemäßen Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß die Fußbekleidungsstücke unmittelbar nach dem Tragen mit Hilfe des Grundkörpers in einander zugeordneter Weise den Waschvorgang durchlaufen, während des Waschvorganges nicht voneinander getrennt werden und als solches nach dem Waschvorgang in dieser Zuordnung identifiziert werden können. Eine fehlerhafte Zuordnung der zueinander gehörigen Fußbekleidungsstücke entfällt dadurch.
Es besteht dabei mit Hilfe des Grundkörpers grundsätzlich auch noch die Möglichkeit, daß die zusammengehörigen Fußbekleidungsstücke auch nach dem Waschen noch über den sie einander zuordnenden Grundkörper, zusammen mit dem
3
Grundkörper aufbewahrt werden. Andererseits ist es auch möglich, derartige erfindungsgemäße Grundkörper vorteilhaft nur für den Waschprozeß der Fußbekleidungsstücke einzusetzen und die einander zugehörigen Fußbekleidungsstücke nach dem Waschvorgang von dem Grundkörper zu separieren und beispielsweise durch bekanntes Umstülpen der Fußbekleidungsstücke, zusammengehörig lagerbar zu machen.
&iacgr;&ogr; Besonders vorteilhaft hat der Grundkörper wenigstens eine durchgehende Öffnung (Anspruch 2). Eine derartige Öffnung begünstigt die Handhabung der einander zugeordneten Fußbekleidungsstücke, denn diese müssen nur an ihren jeweiligen Enden gemeinsam durch diese Öffnung gezogen
is werden; die Fußbekleidungsstücke klemmen sich dann aufgrund ihrer eigenen Materialelastizität in der Öffnung fest. Selbstverständlich sind auch Grundkörper denkbar, die mehrere Öffnungen umfassen, um mehrere, einander zugehörige Fußbekleidungsstücke aufzunehmen. Vorteilhaft ist der Durchmesser der Öffnung derart ausgelegt, daß er die Materialdicke der jeweiligen Fußbekleidungsstücke berücksichtigt (Anspruch 3) , worauf der Träger beim Kauf der Fußbekleidungsstücke hingewiesen werden kann.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Öffnung im Durchmesser veränderbar (Anspruch 4). Hierdurch kann der Träger die Vorrichtung individuell abändern in Abhängigkeit von der Materialdicke der jeweils zuordenbaren Fußbekleidungsstücke. Insbesondere sind dabei Vorrichtungen denkbar, deren Material eine individuelle Vergrößerung oder Verkleinerung des Durchmessers der Öffnung zuläßt, die jedoch im Laufe des Waschvorgangs die festgeklemmten Fußbekleidungsstücke nicht unerwünscht freigeben.
Wie schon oben erläutert, klemmen sich die zusammengehörigen Fußbekleidungsstücke beim Durchziehen durch die Öffnung aufgrund ihrer Materialelastizität
selbst fest. Um jedoch die Haltewirkung der Öffnung in Bezug auf die zu haltenden Fußbekleidungsatücke zu verstärken, weist besonders vorteilhaft der innenumfang der Öffnung Mittel auf, mit denen das Halten der in der Öffnung aufgenommenen Fußbekleidungsstücke unterstützt wird (Anspruch 5). Eine derartige Unterstützung der Haltewirkung der Öffnung der Vorrichtung hat den besonderen Vorteil, daß beispielsweise nur ein kurzer Abschnitt der Spitzen oder der Enden der
&iacgr;&ogr; zusammengehörigen Fußbekleidungsstücke vom Träger in die Öffnung gezogen werden muss. Schon dann ist die Haltewirkung ausreichend, um beim Waschvorgang eine Trennung der zusammengehörigen Fußbekleidungsstücke voneinander zu vermeiden. In diesem Sinne besonders vorteilhaft ist die Innenumfangsflache der Öffnung abgeschrägt (Anspruch 6). Durch diese Abschrägung wird das Einführen der zusammengehörigen Fußbekleidungsstücke vereinfacht und zwar am Beginn der Abschrägung, d.h. im Abschnitt mit dem größeren Durchmesser der Öffnung. Das Halten wird dann nach dem Einführen an dem Ende der Innenumfangsflache mit dem minimalen Öffnungsdurchmesser bewerkstelligt. Ebenfalls in obigem Zusammenhang erfolgt eine bessere Unterstützung beim Halten der Fußbekleidungsstücke mittels radial nach innen, zum Zentrum der Öffnung gerichtete Vorsprünge, die vorzugsweise abgerundet sind und sich in der Öffnung befinden. Besonders vorteilhaft können diese Vorsprünge in regelmäßigen Abständen voneinander angeordnet sein (Anspruch 7, Anspruch 8). Dabei greifen diese Vorsprünge beim Halten der in den Grundkörper eingebrachten Fußbekleidungsstücke punktuell in deren elastisches Material ein. Die Vorsprünge sind jedoch so abgerundet bzw. glatt, daß sie die Fußbekleidungsstücke bei einer Bewegung durch die Öffnung des Grundkörpers nicht beschädigen.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der Grundkörper ein plattenartiger Körper, dessen Außenumfang insbesondere
abgerundet ist und der daher keine anderes Material während des Waschvorgangs beschädigende Ecken und/oder Kanten aufweist (Anspruch 9). Eine derartige Ausgestaltung des Grundkörpers führt zu einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die in der Fabrikation nur mit sehr wenig Material auskommt und daher kostengünstig herzustellen ist. Insbesondere im Spritzgußverfahren sind derartige Körper in großen Mengen bei geringen Kosten herzustellen. Zudem hat ein derartiger, plattenartiger
&iacgr;&ogr; Körper nur geringen Platzbedarf, was beispielsweise im Rahmen des Waschvorgangs äußerst vorteilhaft ist, da nur wenig Volumen dee Waschraums für diese zusätzliche, erfindungsgemäße Vorrichtung nötig ist. Zudem beschädigt die erfindungsgemäße Vorrichtung beim Waschvorgang bei
is einer derartigen Ausgestaltung andere Materialien wie Fußbekleidungsstücke, andere Wäsche oder auch andere Grundkörper, nicht.
Durch einen gattungsgemäßen Aufhänghaken mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 10 wird außerdem obiges Ziel erreicht. Mit einem derartigen erfindungsgemäßen Aufhänghaken wird jedoch zudem noch erreicht, daß die vom Träger erstandenen, in der Verpackung befindlichen, und zusammengehörigen Fußbekleidungsstücke im Prinzip immer zuordenbar beieinander bleiben. D.h., schon über die Verpackung wird das vom Träger erstandene Paar Fußbekleidungsstücke falls erwünscht - einer automatisch mitgelieferten Aufhäng-, Zusammenhalt- und/oder Zuordnungsvorrichtung zugeordnet. Je nach Wunsch kann der Träger dann diesen speziellen, erfindungsgemäßen Aufhänghaken verwenden, um die Vorrichtung gemäß Ansprüchen 1 bis 9 von dem Aufhänghaken abzutrennen und nur die erfindungsgemäße Vorrichtung für die weitere Handhabung seiner erstandenen Fußbekleidungsstücke zu verwenden oder den Aufhänghaken an dieser Vorrichtung zu belassen und beispielsweise auch im Rahmen eines oben erwähnten Waschvorgangs die in der Vorrichtung befindlichen Fußbekleidungsstücke am Haken aufzuhängen.
Es sei an dieser Stelle festgehalten, daß der Aufhänghaken auch so zu verstehen ist, daß er beispielsweise auch in Ausgestaltung eines Karabinerhakens oder ähnlichem, d.h. mit durchgehendem, gebogenen Abschnitt ausgestaltet sein kann, der beispielsweise einen temporär offenbaren Schlitz, oder ähnliches zum Zwecke des Aufhängens des Aufhänghakens, aufweist. Dies hätte den Vorteil, daß sich der gebogene &iacgr;&ogr; Abschnitt des Aufhänghakens im Falle der Verwendung des erfindungsgemäßen Aufhänghakens zusammen mit der Vorrichtung im Waschvorgang nicht verhaken kann und auch kein anderes Material beschädigt.
Besonders bevorzugt sind nach der Erfindung der Aufhänghakenabschnitt und der zusätzliche Abschnitt des Aufhänghakens voneinander trennbar ausgestaltet (Anspruch 11). Hierdurch kann der Träger bzw. Käufer der Fußbekleidungsstücke selbst entscheiden, ob er den Grundkörper in der schon zuvor'beschriebenen Weise einzeln nutzt, um die paarweise zugeordneten Fußbekleidungsstücke beim Waschen beieinander zu lassen oder ob er auch noch den Aufhänghakenabschnitt des Aufhänghakens nutzt, um beispielsweise beim Trocknen diesen als Aufhängvorrichtung zu verwenden. Zum Zwecke des Abtrennens des Grundkörpers von dem Aufhänghakenabschnitt ist eine Sollbruchstelle zwischen Grundkörper und Aufhänghakenabschnitt vorgesehen (Anspruch 12).
Um der Möglichkeit des Aufhängens des Grundkörpers zum Trocknen der Fußbekleidungsstücke nach dem Waschen gerecht zu werden, weist gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Sollbruchstelle Mittel auf, über welche der Aufhänghakenabschnitt und der zusätzliche Abschnitt (Grundkörper) bei Bedarf wieder miteinander verbindbar sind (Anspruch 13). Auf diese Weise ist es möglich, daß der Grundkörper von dem Aufhänghakenabschnitt zunächst
abgetrennt wird, die zu waschenden Fußbekleidungsstücke in dem Grundkörper angeordnet werden, die Fußbekleidungsstücke zusammen mit dem Grundkörper gewaschen werden und danach der Grundkörper mit dem Aufhänghakenabschnitt wieder verbunden wird, damit insgesamt die in dem Grundkörper angeordneten Fußbekleidungsstücke nach Wiederanbringung des Grundkörpers an dem Aufhänghakenabschnitt zusammen mit dem Aufhänghakenabschnitt zum Zwecke des Trocknens aufgehängt werden können. Als dafür geeignete Mittel stehen alle möglichen, reversibel trennbaren Verbindungsmittel zur Verfügung, die eine einfache Abtrennung und Wiederzusammenführung zweier Kunststoffflächen erlauben, wie beispielsweise eine Schwalbenschwanz-, Druckknopf- oder Einrastverbindung.
Zusätzlich noch wird das erfindungsgemäße Ziel bei einer gattungsgemäßen Verpackung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 15 erreicht.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine Vorderansicht auf einen erfindungsgemäßen Aufhänghaken,·
Figur 2 eine Vorderansicht auf eine handelsübliche
Verpackung für Fußbekleidungsstücke mit daran angebrachtem erfindungsgemäßem Aufhänghaken; und
Figur 3 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Grundkörpers mit darin befestigten Fußbekleidungsstücken (paarweise).
Es folgt die Erläuterung der Erfindung und deren weiterer Vorteile anhand der Zeichnungen nach Aufbau und gegebenenfalls auch nach Wirkungsweise der dargestellten Erfindung.
Figur 1 zeigt eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Aufhänghakens 1. Der erfindungsgemäße Aufhänghaken 1 besteht im wesentlichen aus einem bekannten
&iacgr;&ogr; Aufhänghakenabschnitt 2 und einem sich daran integral anschließenden Grundkörper 6. Der an sich bekannte Aufhänghakenabschnitt 2 weist einen gebogenen Abschnitt 3 nach Art eines Hakens auf. Dieser gebogene Abschnitt 3 dient dazu, an dem Aufhänghakenabschnitt 2 befestigte
is Waren oder Verpackungen beispielsweise an einer Schiene aufzuhängen, um diese insgesamt leichter anpreisbar bzw. entnehmbar zu machen. Der gebogene Abschnitt 3 bildet eine nach außen offene Öffnung 4 in seinem inneren Bereich. Wie schon zuvor erläutert, ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine Ausgestaltung des Aufhänghakenabschnitts 2 beschränkt, bei der der gebogene Abschnitt 3 eine wie in der Figur 1 dargestellte Öffnung aufweist. Vielmehr kann der gebogene Abschnitt 3 auch in Form eines durchgehendes O's ausgestaltet sein, um beispielsweise nach Art eines Karabinerhakens oder über einen reversiblen Schlitz bezüglich der inneren Öffnung 4 zugänglich sein. Dies hätte insbesondere den Vorteil, daß bei Verwendung des Aufhänghakens 1 zusammen mit dem Aufhänghakenabschnitt 2 bei einem Waschvorgang der gebogene Abschnitt 3 sich nicht an anderen Aufhänghaken 1 oder anderem Material verheddert.
Wie bekannt, weist der in der Figur 1 dargestellte Aufhänghakenabschnitt 2 einen Anbringabschnitt 5 zum Anbringen des Aufhänghakens an einer Verpackung auf.
Dieser Anbringabschnitt 5 schließt sich integral an den gebogenen Abschnitt 3 an. Vorzugsweise sind aus Handhabungs- bzw. Platzspargründen Aufhänghakenabschnitte 2 dieser Art plattenartig, d.h. flach, ausgestaltet.
Unmittelbar an den Aufhänghakenabschnitt 2 schließt sich ein Grundkörper 6 an, wobei im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwischen dem Anbringabschnitt 5 des s Aufhängabschnitts 2 und dem Grundkörper &bgr; eine
Sollbruchstelle 7 vorgesehen ist. Diese Sollbruchstelle 7 dient zum Abtrennen des Grundkörpers 6 von dem Aufhänghakenabschnitt 2, falls ein Träger der Fußbekleidungsstücke den Aufhänghaken 1 nicht insgesamt &iacgr;&ogr; verwenden will, sondern nur den Grundkörper 6 zum Zwecke des Zusammenhaltens der Fußbekleidungsstücke beim Waschen.
Wie aus Figur 1 ersichtlich, weist der Grundkörper 6 eine Öffnung 8 auf. Diese Öffnung 8 hat einen Durchmesser, der es erlaubt, daß Fußbekleidungsstücke - wie oben erwähnte Socken oder Strümpfe - in dem sie durch die Öffnung 8 gemeinsam durchgezogen werden, dann in der Öffnung 8 festgehalten sind. D.h., der Durchmesser der Öffnung 8 hat eine Größe, die es erlaubt, daß beispielsweise paarweise Socken, die an ihren Enden oder an ihren Spitzen gleichzeitig ergriffen werden, durch die Öffnung 8 gezogen werden können, wobei sie aber ohne Einwirken einer äußeren Zugkraft wiederum durch den Rand der Öffnung 8 gehalten sind.
Schließlich weist die Öffnung 8 gemäß dem Ausführungsbeispiel der Figur 1 noch rosettenartige Vorsprünge 9 auf, welche zu einem noch stärkeren Halt in der Öffnung 8 befindlicher Fußbekleidungsstücke führen.
Selbstverständlich kann anstelle der Sollbruchstelle 7 zwischen dem Aufhänghakenabschnitt 7 und dem Grundkörper 6 auch jegliche Verbindung vorgesehen sein, die es erlaubt, daß der Grundkörper 6 von dem Aufhänghakenabschnitt 2 trennbar und an diesen wieder anbringbar ist. Eine derartige Ausgestaltung hätte den besonderen Vorteil, daß dem Träger der Fußbekleidungsstücke zunächst eine Kombination aus
to
Aufhänghakenabschnitt 2 und einem Mittel zum Zusammenhalten der Fußbekleidungsstücke (Grundkörper 6) zur Verfügung gestellt ist und der Träger je nach Bedarf entscheiden kann, ob er beispielsweise zum Trocknen der schon gewaschenen Fußbekleidungsstücke auch noch den Aufhänghakenabschnitt 2 neben dem Grundkörper 6 verwenden will.
In der schematischen Ansicht der Figur 2 ist erkennbar, &iacgr;&ogr; wie der erfindungsgemäße Aufhänghaken 1 an einer üblichen Verpackung 10 für Socken angebracht ist. Im Falle des Ausführungsbeispiels der Figur 2 ist lediglich die in der Figur nicht erkennbare Rückseite des Anbringabschnitts des Aufhänghakenabschnittes an der Verpackung 10 befestigt. Der Grundkörper 6 hingegen ist nicht an der Verpackung 10 befestigt und kann daher auf einfache Weise manuell über die Sollbruchstelle 7 von dem Aufhänghakenabschnitt 2 abgetrennt werden. Nebenbei sei erwähnt, daß die in Figur 2 dargestellte beispielhafte Verpackung 10 durch Lösen eines Klebstreifens 11 und damit einhergehendes Öffnen einer Lasche 12 nach unten (im unteren Bereich der Verpackung 10) eine Zugänglichkeit zum Inhalt der Verpackung, d.h. den Socken, ermöglicht,
Schließlich ist noch in Figur 3 perspektivisch dargestellt, wie beispielhaft Socken 13 durch den Grundkörper 6 gezogen und in der Öffnung 8 gehalten sind.

Claims (11)

1. Aufhänghaken (1), insbesondere zur Anbringung an einer Verpackung (10) zur Aufnahme von wenigstens einem Paar Fußbekleidungsstücksn (13), mit einem Aufhänghakenabschnitt (2) und einem, an den Aufhänghakenabschnitt (2) anschließenden, zusätzlichen Abschnitt (6), wobei der zusätzliche Abschnitt (6) wenigstens eine durchgehende Öffnung (8) aufweist, die derart ausgelegt ist, daß das Paar zusammengehöriger Fußbekleidungsstücke (13) paarweise hindurchschieb- bzw - ziehbar ist und dann aufgrund einer Blastizität des Materials des Paares zusammengehöriger Fußbekleidungsstücke (13) in der Öffnung (8) während eines Waschvorgangs fest sitzt, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenumfang der Öffnung (8) zum Zentrum der Öffnung (8) gerichtete Vorsprünge (9) aufweist,
2. Aufhänghaken (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (9) abgerundet sind.
3. Aufhänghaken (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspringe (9) am Innenumfang der Öffnung (8) voneinander in regelmäßigem Abstand angeordnet sind.
4. Aufhänghaken (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenumfangsfläche der Öffnung (8) abgeschrägt ist.
5. Aufhänghaken (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (8) im Durchmesser veränderbar ist.
6. Aufhänghaken (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Abschnitt (6) ein plattenartiger Körper ist, dessen Außenumfang insbesondere abgerundet ist und daher keine anderes Material während des Waschvorgangs beschädigende Ecken und/oder Kanten aufweist.
7. Aufhänghaken (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Auhänghakenabschnitt (2) und der zusätzliche Abschnitt (6) voneinander trennbar ausgestaltet sind.
8. Aushänghaken (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Aufhänghakenabschnitt (2) und dem zusätzlichen Abschnitt (6) eine Solibruchstelle (7) vorgesehen ist.
9. Aufhänghaken (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle (7) Mittel aufweist, mit denen der Aufhänghakenabschnitt (2) und der zusätzliche Abschnitt (6) im abgetrennten Zustand bei Bedarf wieder miteinander verbindbar sind.
10. Aufhänghaken (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel eine Schwalbenschwanz-, Druckknopf- oder Einrastverbindung sind.
11. Verpackung mit Auf hänghaken (1), insbesondere zur paarweisen Aufnahme von Fußbekleidungsstücken, gekennzeichnet durch einen Auf hänghaken (1) gemäß einem der Ansprüche 1-10.
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Cited By (2)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2004015193A1 (es) * 2002-08-06 2004-02-19 Michael Ruiberriz Dispositivo colgador para el lavado y secado de calcetines, medias y prendas similares por parejas
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