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DE20121712U1 - Strangförmiges Trägerelement zum Aufbau von Wänden, insbesondere Spundwänden - Google Patents

Strangförmiges Trägerelement zum Aufbau von Wänden, insbesondere Spundwänden

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DE20121712U1
DE20121712U1 DE20121712U DE20121712U DE20121712U1 DE 20121712 U1 DE20121712 U1 DE 20121712U1 DE 20121712 U DE20121712 U DE 20121712U DE 20121712 U DE20121712 U DE 20121712U DE 20121712 U1 DE20121712 U1 DE 20121712U1
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DE20121712U
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Steelwall Ish De GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D5/00Bulkheads, piles, or other structural elements specially adapted to foundation engineering
    • E02D5/02Sheet piles or sheet pile bulkheads
    • E02D5/03Prefabricated parts, e.g. composite sheet piles
    • E02D5/04Prefabricated parts, e.g. composite sheet piles made of steel
    • E02D5/08Locking forms; Edge joints; Pile crossings; Branch pieces

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Composite Materials (AREA)
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  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Paleontology (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Bulkheads Adapted To Foundation Construction (AREA)

Description

D-81375 München
Strangförmiges Trägerelement zum Aufbau von Wänden, insbesondere Spundwänden
Die Erfindung bezieht sich auf ein strangformiges Trägerelement zum Aufbau von Wänden, insbesondere auf ein Trägerelement für Spundwände, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Im Tiefbau werden Wände, insbesondere Spundwände durch sogenannte Spundbohlen, etwa Spundbohlen nach dem bekannten LARSSEN-Typ aufgebaut. In einigen Bereichen ist es durchaus gängig, unterschiedliche Trägerelemente zu verwenden, so z. B. Rohre oder Doppel-T-Träger, die dann wiederum durch Spundbohlen über entsprechende Anschlusselemente miteinander verbunden sind.
Um die Spundbohlen an die jeweiligen Träger, z. B. Doppel-T-Träger anzuschließen, ist es z. B. aus dem deutschen Gebrauchsmuster 9200021.5 bekannt, an einen Träger, z. B. einen Doppel-T-Träger an die Stirnseite eines Flansches ein Anschlusselement anzuschweißen, wobei dieses Anschlusselement praktisch ein Teil eines Spundbohlenschlosses, &zgr;. B. eines LARSSEN-Schlosses ist.
Auf diese Weise können dann mit dem Doppel-T-Träger herkömmliche LARSSEN-Spundbohlen verbunden werden.
Aus der US-A-6092346 ist ein Verfahren zum Verbinden von Trägern, insbesondere Doppel-T-Trägern einer Spundwand mit herkömmlichen LARSSEN-Spundbohlen beschrieben. Hierzu wird das Ende eines Flansches eines Doppel-T-Trägers so gewalzt,
dass ein wellenförmiges, sich zum Ende des Flansches hin verbreiterndes Profil erzeugt wird. Auf dieses Profil wird dann ein Anschlusselement von oben aufgeschoben, das eine Maulöffnung aufweist, deren Innenprofil an das Wellenprofil des Flansches angepasst ist. Das Maul und der Flansch werden dann miteinander durch eine einseitige Verpressung verbunden. Das Anschlusselement weist vom Flansch wegragend noch einen Haken auf, der in den entsprechenden Haken einer LARSSEN-Spundbohle eingreifen kann.
Für dieses Verfahren sind hochwertige Walzprozesse für den Flansch und das Anschlusselement erforderlich, um das Aufstecken des Anschlusselementes auf die bis zu 25 Meter langen Doppel-T-Träger sicher zu gewährleisten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trägerelement der in Rede stehenden Art anzugeben, bei dem das Anschlusselement mit dem Flansch des Trägers leicht verbunden werden kann, sodass die Verbindung der beiden Teile vereinfacht und das Trägerelement insgesamt sicher in den Boden niedergerammt werden kann. Insgesamt soll mit der Erfindung auch die Herstellung des Trägerelementes vereinfacht werden.
Diese Aufgaben sind gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Demgemäss weist der Flansch des Trägers einen rechteckigen Querschnitt und das Anschlusselement ein an diesen Querschnitt angepasstes gabelförmiges Aufsteckteil zum seitlichen Aufstecken des Anschlusselementes auf den Flansch auf. Aufsteckteil und Flansch werden dann durch einen Verpressvorgang verbunden, wobei vorzugsweise hierzu ein beidseitiges Verpressen vorgenommen wird. Das von dem
Flansch wegragende Riegelelement wird dann mit einem in der Form korrespondierenden Riegelelement eines weiteren Wandelementes verbunden.
Ein Vorteil einer solchen Verbindung liegt darin, dass der Flansch des Trägers nicht zusätzlich geformt werden muss, sondern den nach der Herstellung üblichen rechteckigen Querschnitt beibehält. Außerdem kann das Aufsteckteil seitlich auf den Flansch aufgesteckt werden, was die Verbindung insbesondere bei langen Trägern vereinfacht. Das Verpressen, insbesondere beidseitiges Verpressen, kann dann mit einer einfachen Verpresszange erfolgen; Spezialwerkzeuge sind hierzu nicht notwendig.
Das Anschlusselement ist im Bereich des Aufsteckteiles sehr einfach gestaltet und weist im wesentlichen glatte, parallel zu den Außenwänden des Flansches verlaufende Wände auf, sodass auch die Herstellung des Anschlusslementes in diesem Bereich einfach ist.
Das Riegelelement zum Verbinden mit einem weiteren Wandelement kann vielfältig gestaltet sein, z. B. ein hakenförmiges Riegelelement sein, das die Verbindung mit herkömmlichen LARSSEN-Spundbohlen gestattet. Auch eine Ausgestaltung des Riegelelementes mit einem C-förmigen Querschnitt oder mit einem pilzförmigen Querschnitt mit einem Hals- und einem Kopfteil ist möglich, um hier den Anschluss an Spundbohlen zu gestatten, die nach dem Knopf-Klaue-Prinzip oder Ball- und Socket-Prinzip aufgebaut sind.
Üblicherweise wird das Trägerelement aus Stahl hergestellt, wobei jedoch Ausgestaltungen in Kunststoff durchaus möglich sind. Um erhöhte Zugkräfte aufnehmen zu können, werden
vorzugsweise zusätzlich Sicherungsschweißnähte im Kopf-, Mittel- und Fußteil des Trägerelementes angebracht
Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser stellen dar:
Figur 1 einen Teil eines Trägerelementes gemäß der Erfindung mit einem angedeuteten Doppel-T-Träger und einem hiermit verpresstem Anschlusselement zum Verbinden des Trägerelementes mit herkömmlichen LARSSEN-Spundbohlen; und
Figuren 2 bis 5 jeweils Querschnitte durch ein Anschlusselement mit unterschiedlichen Riegelelementen zum Verbinden mit weiteren Wandelementen.
In Figur 1 ist ein Trägerelement 1 dargestellt, das einen angedeuteten Doppel-T-Träger 2 und ein Anschlusselement 3 aufweist. Der Doppel-T-Träger weist einen plattenförmigen Flansch 4 mit rechteckigem Querschnitt auf. Das Anschlusselement 3 weist ein Aufsteckteil 5 auf, dessen Innenquerschnitt ebenfalls rechteckig ist und an den Querschnitt des Endbereiches des Flansches 4 angepasst ist. Die Aussenwände dieses Aufsteckteiles sind im wesentlichen glatt und verlaufen parallel zu den Wänden des Flansches 4. Mit dem Aufsteckteil 5 des Anschlusselementes 3 ist als Riegelelement noch ein Haken 6 verbunden, der formmäßig einem Haken einer LARSSEN-Spundbohle entspricht und in den eine solche Spundbohle eingehängt werden kann.
Der Hals dieses LARSSEN-Hakens 6 verläuft in Fortsetzung der unteren Wand des Aufsteckteiles 5; andere Ausgestaltungen sind jedoch möglich.
Dieses Anschlusselement 3 wird auf den Flansch 4 des Doppel-T-Trägers seitlich aufgesteckt, wie dieses schematisch durch einen Pfeil P angedeutet ist. Die Außenwände des Flansches 4 und die Innenwände des Aufsteckteiles 5 liegen hierbei glatt aneinander an. Aufsteckteil 5 und Flansch 4 werden dann durch eine nicht dargestellte Verpresszange beidseitig an mehreren Stellen in Längsrichtung des Doppel-T-Trägers 2 miteinander verbunden, wie dieses durch Dreiecke 7 angedeutet ist. Hierbei werden Anschlussteil 5 und Flansch mehr oder minder punkt- bzw. linienförmig in Form von Sicken verformt, die in Figur 1 gestrichelt dargestellt und mit 8 bezeichnet sind.
Dadurch werden der Doppel-T-Träger 2 und das Anschlusselement 3 starr miteinander verbunden und können gemeinsam zur Ausbildung einer Wand in den Boden niedergerammt werden.
An mehreren Stellen des Trägerelementes, z.B. im Kopf-, Mittel- und Fußbereich, können zwischen Doppel-T-Träger 2 und Anschlusselement 3 noch Sicherungsschweißungen, z. B. in Form von kurzen Schweißnähten vorgenommen werden, wie dieses durch W angedeutet ist, wodurch höhere Zugkräfte etwa beim Niederrammen aufgenommen werden können.
In Figur 2 ist ein Anschlusselement im Querschnitt dargestellt, das wiederum ein im Querschnitt rechteckiges und U-förmiges Anschlussteil 5 aufweist, mit dem ein wegragender Haken 6 verbunden ist, der in einem etwa kreisförmigen Endabschnitt ausläuft, der an seinem Ende etwa parallel zu den Außenwänden des Aufsteckteiles und dem Halsabschnitt des Hakens 6 verläuft. Der Haken 6 ist mit seinem Halsabschnitt etwa in der Mitte des Aufsteckteiles
mit diesem verbunden; auch hier sind andere Gestaltungen möglich.
Die Verbindung eines derartigen Anschlusslementes mit einem Träger, z. B. einem Doppel-T-Träger erfolgt in gleicher Weise wie zu Figur 1 beschrieben.
In Figur 3 ist ein weiteres Anschlusselement 3 im Querschnitt gezeigt, das wiederum das im Querschnitt rechteckige Aufsteckteil 5, ähnlich wie die vorbeschriebenen Anschlusselemente, aufweist, wobei das Riegelelement 6 als im Querschnitt C-förmige Klaue ausgebildet ist, durch die ein Maul 9 begrenzt wird, in dem ein im Querschnitt kopf- bzw. knopfförmiges Element einer anschließenden Spundbohle aufgenommen werden kann. Die Endabschnitte der C-förmigen Klaue sind hierbei so ausgerichtet, dass, wie gestrichelt in Figur 3 andeutet, die Mittellinien der Klauen sich in einem Punkt M treffen, der zumindest geringfügig außerhalb der Maulöffnung liegt. Mit dieser Konfiguration können hohe Zugbelastungen zwischen dem Anschlusselement und einer angeschlossenen Spundbohle mit einem Kopf- bzw. Knopfelement aufgenommen werden.
In Figur 4 ist ein Anschlusselement 3 dargestellt, das wiederum ein Aufsteckteil 5 entsprechend den vorbeschriebenen Anschlusselementen aufweist. Das Riegelelement 6 ist bei diesem Anschlusselement mit einem mittig von dem Aufsteckteil 5 wegragenden Halsteil und einem sich daran anschließenden Kopf- bzw. Knopfteil 11 versehen, der im Querschnitt etwa kreis- oder leicht ovalförmig ausgebildet ist. Dieses Riegelelement 6 könnte z. B. in das Maul 9 des Anschlusselementes gemäß Figur 3 eingesetzt werden.
• ·
Die Verbindung dieses Anschlusselementes mit einem Flansch eines Trägers erfolgt in der gleichen Weise wie zu Figur 1 beschrieben.
In Figur 5 ist im Querschnitt ein weiteres Universal-Anschlusslement 3 gezeigt. Das Anschlusselement weist wiederum ein Aufsteckteil 5 auf, wie dieses zu den vorherigen Figuren beschrieben worden ist. Von dem Aufsteckteil 5 ragt ein Riegelelement 6 weg, das im Querschnitt ähnlich wie bei dem Anschlusselement in Figur 3 etwa C-förmig ausgebildet ist, sodass die beiden Klauen 12 und 13 ein Maul 9 begrenzen. Die in Figur 5 untere Klaue 12 ist ähnlich ausgebildet wie diejenige in Figur 3, sodass sich die Klaue 12 von dem Maul 9 weg erstreckt, wie dieses schematisch durch die gestrichelte Linie Ll angedeutet ist. Die in Figur 5 obere Klaue 13 ist in ihrem Endabschnitt jedoch so weit abgebogen, dass die Mittellinie dieses Endabschnittes, wie durch L2 gestrichelt angedeutet, in das Innere des Maules 9 weist. Das Maul 9 wird hierdurch so gestaltet, dass sämtliche auf dem Markt befindlichen Spundbohlen mit unterschiedlichen Schlössern aufgenommen werden können, ohne dass beim Niederrammen der eingesetzten Spundbohle das Schloss herausspringen kann. In dieses Maul 9 können somit LARSSEN-Spundbohlen, Knopf-Klaue-Spundbohlen, etc. eingesetzt werden.
Der Verlauf der Mittellinien Ll und L2 ist variabel; bevorzugt verlaufen diese Mittellinien Ll und L2 etwa in einem Winkel zwischen 30° und 60° zu der Längs-Mittelebene des Anschlusselementes und können, wie aus Figur 5 entnehmbar, etwa parallel zueinander sein.
Die Verbindung des Aufsteckelementes 3 gemäß Figur 5 erfolgt in der gleichen Weise wie zu Figur 1 beschrieben.

Claims (9)

1. Strangförmiges Trägerelement zum Aufbau von Wänden, insbesondere Trägerelement für Spundwände, mit einem Träger (2), der einen Flansch (4) aufweist, und mit einem auf den Flansch (4) aufsetzbaren und mit diesem verbundenen Anschlusselement (3), das ein von dem Flansch (4) wegragendes Riegelelement (6) zum Verbinden mit einem weiteren Wandelement aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (4) einen rechteckigen Querschnitt hat und das Anschlusslement (3) ein an diesen Querschnitt angepasstes Aufsteckteil (5) zum seitlichen Aufstecken (P) des Anschlusselements (3) auf den Flansch und das Riegelelement (6) aufweist, und dass das Anschlusselement (3) im Bereich des Aufsteckteiles (5) mit dem Flansch (4) durch Verpressen (8) verbunden ist.
2. Trägerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Aufsteckteil (5) und Flansch (4) beidseitig verpresst sind.
3. Trägerelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Aufsteckteil (5) und Flansch (4) zusätzlich an mehreren Stellen durch eine Schweißung (W) miteinander verbunden sind.
4. Trägerelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsteckteil (5) im wesentlichen glatte Wände parallel zu den Außenwänden des Flansches (4) aufweist.
5. Trägerelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusslement (3) zum Verbinden mit einem weiteren Wandelement ein hakenförmiges Riegelelement (6) aufweist.
6. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (3) ein Riegelelement (6) mit einem im wesentlichen C- förmigen Querschnitt aufweist.
7. Trägerelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Endabschnitte des im wesentlichen C-förmigen Riegelemenetes (6) so ausgerichtet sind, dass sich deren Mittellinien außerhalb eines durch das im wesentlichen C-förmige Riegelelement (6) begrenzten Maules (9) liegen (bei M).
8. Trägerelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Endabschnitt (13) des im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Riegelelementes (6) so weit abgebogen ist, dass es in das Innere eines durch dieses Riegelelement (6) begrenzten Maules (9) weist.
9. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (3) ein Riegelelement (6) mit einem im wesentlichen pilzförmigen Querschnitt mit einem Halsteil (10) und einem Kopfteil (11) aufweist.
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