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DE20121689U1 - Tragbare Kommunikationseinrichtung, insbesondere Handy - Google Patents

Tragbare Kommunikationseinrichtung, insbesondere Handy

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DE20121689U1
DE20121689U1 DE20121689U DE20121689U DE20121689U1 DE 20121689 U1 DE20121689 U1 DE 20121689U1 DE 20121689 U DE20121689 U DE 20121689U DE 20121689 U DE20121689 U DE 20121689U DE 20121689 U1 DE20121689 U1 DE 20121689U1
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DE20121689U
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/0202Portable telephone sets, e.g. cordless phones, mobile phones or bar type handsets
    • H04M1/0279Improving the user comfort or ergonomics

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)
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Description

Oo 103 18.12.2002 -/sd
Anmelder: Dipl.-Ing. Rüdiger Otto, Burg Horbell, D-50858 Köln Titel: Tragbare Kommunikationseinrichtung, insbesondere Handy
Die Erfindung betrifft eine tragbare Kommunikationseinrichtung wie insbesondere ein Handy oder ein Multifunktions-Handy mit einem ein numerisches Tastaturfeld zur Eingabe von Informationen wie insbesondere Telefonnummern, und einen Bildschirm zur Wiedergabe von Informationen aufweisenden Gehäuse.
Gattungsgemäße tragbare, über Funkfrequenzen und/oder mittels digitaler Technik Sprache, Textnachrichten, Daten, Internetseiten, e-mails u.dgl. übertragende Handys (tragbare Telefone) sind im Markt bekannt. Die bekannten Handys bestehen vorzugsweise aus einem mehrschaligen Gehäuse mit einem längsgestreckten, mehr oder weniger rechteckförmigen Gehäuse. Einige Handys weisen einen mit dem Bildschirm versehenen Gehäusekopf auf, der seitlich breiter als der hintere, das Tastaturfeld aufnehmende Gehäuseabschnitt ausgebildet ist. Die zunehmende Miniaturisierung der Elektronikbauteile, Chips, Batterien u.dgl. führt zwar zu immer kleiner werdenden Gehäuseformen, am grundlegenden, vorgeschriebenen Aufbau der Gehäuse wurde bisher allerdings nichts geändert. Der einzige Trend, der derzeit erkennbar ist, besteht darin, daß die für die Bildschirme zur Verfügung stehende Gehäusefläche, wie oben beschrieben, verbreitert wird, damit auch Internet-Inhalte auf dem Bildschirm dargestellt werden können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine spürbare Verbesserung der Bedienbarkeit einer Kommunikationseinrichtung oder eines Handys zu erzielen.
• · ■
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse einen vorzugsweise ergonomisch geformten Handgriffabschnitt und einen den Bildschirm aufweisenden Kopfabschnitt aufweist, wobei das Tastaturfeld außerhalb des Handgriffabschnitts, vorzugsweise am Übergangsbereich zwischen Handgriffabschnitt und Kopfabschnitt angeordnet ist.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Gehäuses mit dem vorzugsweise ergonomisch ausgebildeten Handgriffabschnitt kann im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten tragbaren Telefonen insbesondere das einhändige Telefonieren erheblich erleichtern, da mit dem ausgeprägten Handgriffabschnitt ein sicheres Tragen und Halten des Handys möglich ist, wobei der besondere Vorteil darin besteht, daß das Tastaturfeld in natürlicher Handhabung mit dem Daumen bedienbar ist. Um dies zu ermöglichen, ist insbesondere vorgesehen, daß das Tastaturfeld ausschließlich aus zwölf oder vierzehn Tasten besteht, wovon zehn Tasten den numerischen Ziffern 0-9 zugeordnet sind, zwei Tasten als Ein-Ausschalter dienen und ggf. zwei weiteren Tasten Nummersteuerungsfunktionen, nämlich Raute (&thgr;) und (*), zugeordnet sind. Die Beschränkung des Tastaturfeldes auf eine vorbestimmte Anzahl von Bedienungselementen oder Funktionstasten unterstützt weiter, daß sämtliche Bedienungselemente auf einer vergleichsweise kleinen Fläche angeordnet werden können, die ohne große Bewegungen des Daumens erreichbar sind. Durch das Zusammenspiel der vorgenannten Maßnahmen können Verkrampfungen beim Halten und Bedienen des Handys vermieden werden.
Vorzugsweise weist der Handgriffabschnitt sich ändernde Querschnitte, Breiten und/oder Dicken und/oder Ein- oder Ausbuchtungen für Handballen, Finger od.dgl. auf, um ergono-misch ausgebildet zu sein. Die Ergonomie kann weiter verbessert werden, wenn das Tastaturfeld in einem zum Handgriffabschnitt hin geneigt angeordneten Gehäuseabschnitt angeordnet ist, so daß für die Bedienperson die weiter hinten liegenden Tasten höher als
die weiter vorne liegenden Tasten angeordnet sind und so wesentlich natürlicher und einfacher erreicht werden können. Das geneigt ausgebildete Tastaturfeld ist insbesondere zusammen mit dem erfindungsgemäß ausgeprägten, von der Bedienperson aus gesehen vor dem Tastaturfeld liegende Handgriffabschnitt für die einhändige Handhabung günstig. Vorzugsweise weist das Gehäuse zwischen Handgriffabschnitt und Tastaturfeld eine Übergangszone mit schmalem Querschnitt auf. Insbesondere kann das Gehäuse im Bereich der Übergangszone an der Oberseite konkav und/oder an der Unterseite konvex gekrümmt ausgebildet sein. Ferner kann das Tastaturfeld in einem in der Höhe ansteigenden Abschnitt der Übergangszone angeordnet sein.
Die Bedienbarkeit des erfindungsgemäßen Handys kann weiter erleichtert werden, wenn der Handgriffabschnitt keine Bedienelemente, wie z.B. Funktionstasten oder -knöpfe, aufweist, so daß das Handy nahezu beliebig mit festem und sicherem Griff gegriffen werden kann, ohne daß es zu Fehlfunktionen aufgrund unbeabsichtigten Berührens eines der Bedienelemente kommt. Diese Vorteile werden ggf. auch dann erzielt, wenn zumindest auf der Oberseite des Handgriffsabschnitts keine Bedienelemente angeordnet sind und nur auf seiner Unterseite, vorzugsweise in seinem hinteren Bereich, eine oder wenige Funktionstasten wie eine Löschtaste oder eine Wahltaste angeordnet sind. Die Bedienelemente auf der Unterseite können derart angeordnet sein, daß sie ausschließlich mit dem nahe des hinteren Endes des Gehäuses liegenden kleinen Finger bedienbar sind. Ferner ist es günstig, wenn im bzw. innerhalb des Handgriffabschnitt ein aufladbarer Energiespeicher wie eine Batterie angeordnet ist. Da es sich meist bei der Batterie um das schwerste Element des gesamten Handys handelt, wird der Schwerpunkt des Handys hierdurch in Richtung Haltehand verlegt, so daß keine die Ergonomie und Handhabung des Handys verschlechternden Belastungen (Kippmomente) entstehen. Ein weiterer Vorteil dieser Ausgestaltung ist, daß bei Betrieb des Handys in kalten Gegenden die Betriebsdauer der
Batterie aufgrund der auf sie ausstrahlenden Körperwärme der Handflächen verlängert werden kann.
Ein weiterer wesentlicher erfindungsgemäßer Aspekt ist die Ausbildung des Kopfabschnitts, der vorzugsweise zwei seitliche und eine frontale Fläche aufweist, wobei wenigstens eine der Seitenflächen den Bildschirm aufweist. Insbesondere kann der Kopfabschnitt im wesentlichen die Form eines vierseitigen, parallel zur Gehäuselängsachse gestreckten Pyramidenstumpfes aufweisen, wobei der Handgriffabschnitt bzw. Übergangsabschnitt integral in eine der Seiten des Pyramidenstumpfes übergeht, so daß dann drei Flächen der Pyramide genutzt werden können. Vorzugsweise sind die Seitenflächen und die Frontfläche schräg zur Horizontalen angeordnet und weisen im wesentlichen ebene Oberflächen auf. Zwischen den Seitenflächen und der Frontfläche kann ein vorzugsweise ein Mikrophon und/oder einen Lautsprecher aufnehmender Stegabschnitt vorgesehen sein.
Bei einer Ausführungsform des Handys kann eine der Seitenflächen den Bildschirm und die gegenüberliegende Seitenfläche eine schreibmaschinenartige Buchstaben-/Zeichentastatur aufweisen, deren Buchstaben- bzw. Zeichentasten vorzugsweise derart klein ausgeführt sind, daß sie ausschließlich mit einem Bedienstift od.dgl. bedienbar sind. Alternativ hierzu können beide Seitenflächen mit einem Bildschirm versehen sein, so daß im Vergleich zu herkömmlichen Handys wesentlich mehr Informationen gleichzeitig dargestellt werden können. Besonders günstig ist es dann, wenn die Bildschirme derart ausgerichtet sind, daß die dargestellten Informationen quer zur Längsachse des Gehäuses lesbar sind.
Weiter vorzugsweise ist vorgesehen, daß an der Frontfläche Menütasten wie Wipptasten, Richtungstasten, Bestätigungstasten oder -knöpfe u.dgl. zum Steuern eines Cursors und/oder zur Menüführung auf dem Bildschirm angeordnet sind. Diese Ausgestaltung
bietet sich insbesondere an, wenn das erfindungsgemäße Handy als Multifunktions-Handy elektronisch ausgestattet und für den Empfang von Internetinhalten ausgestattet ist. Es versteht sich, daß für den Multifunktionsbetrieb nicht mehr die ergonomische Einhandbedienbarkeit im Vordergrund steht, sondern daß hier ergonomische Vorteile für den Zweihandbetrieb im Vordergrund stehen. Für die Ausbildung als Multifunktions-Handy ist es daher besonders vorteilhaft, wenn das Gehäuse mehrere auf einer Ebene angeordnete Abstützbodenpunkte aufweist, die vorzugsweise auf der Unterseite vorgesehen sind und weiter vorzugsweise als Antirutschflachen ausgerüstet sind und z.B. mit leisten- oder punktförmigen Gummikissen versehen sind. Das Handy kann dann für den Multifunktionsbetrieb z.B. rutschfest auf einem festen Untergrund wie einem Tisch abgestellt werden, wobei nun die Menüführung und Steuerung mit beiden Händen vorgenommen werden kann.
Bei einer alternativen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Multifunktions-Handy ist der Bildschirm in der Oberseite des vorzugsweise abgeflacht ausgeführten Kopfabschnitts angeordnet, wobei weiter vorzugsweise auch hier der Kopfabschnitt zwei seitliche und eine frontale Fläche aufweist und/oder an der Frontfläche Menütasten wie Wipptasten, Richtungstasten, Bestätigungstasten oder -knöpfe u.dgl. zum Steuern eines Cursors und zur Menüführung auf dem Bildschirm angeordnet sind und weiter vorzugsweise eine der Seitenflächen eine schreibmaschinenartige Buchstaben-/Zeichentastatur aufweist, die beispielsweise mit einem Bedienstift od.dgl. bedienbar ist. Durch diese Ausgestaltung kann, wie bei den bekannten Ausführungsformen für Handys, das Multifunktions-Handy zusammen mit dem erfindungsgemäßen ergonomischen Handgriffabschnitt einen relativ großflächigen Bildschirm erhalten. Besonders vorteilhaft ist dann, wenn der Übergangsbereich bzw. die Übergangszone als schmaler Steg mit rechteckigem Querschnitt und ebenen Ober- und Unterseiten oder als schmaler Steg mit gegensinnig gewölbten Ober- und Unterseiten ausgeführt ist, wobei vorzugsweise die Oberseite in der Über-
gangszone relativ zur Griffoberfläche des Handgriffabschnitts tiefer liegt und/oder das Tastaturfeld an der Oberseite des Stegs angeordnet ist und vorzugsweise mit dem Zeigefinger bedienbare Funktionstasten an der Unterseite des Stegs angeordnet sind. Bei einem entsprechenden Multifunktionshandy kann das Gerät dank des ergonomisch geformten Handgriffabschnitts fest gegriffen werden und sowohl das numerische Tastaturfeld an der Oberseite als auch die Funtionstasten an der Unterseite können in natürlicher Handhaltung in Einhandbedienung bedient werden. Da sämtliche Tasten im Übergangsbereich angeordnet sind, der zudem relativ schmal ausgeführt ist, wird die einhändige Bedienbarkeit weiter optimiert.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Handys ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung, in der schematisch mehere Ausführungsformen für ein die einzelnen erfindungsgemäßen Vorteile und Ausgestaltungen verkörperndes Handy dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Seitenansicht des Handys;
Fig. 2 schematisch eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Handy gem. einer ersten alternativen Ausgestaltung;
Fig. 3 schematisch eine Seitenansicht eines Handys gemäß einer zweiten alternativen Ausführungsform ;
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Handy aus Fig. 3;
Fig. 5 schematisch eine Seitenansicht eines Handys gemäß einer dritten alternativen Ausführungsform; und
Fig. 6 eine Draufsicht auf das Handy aus Fig. 5;
In den Fig. 1 und 2 ist mit 10 ein Handy bezeichnet, das ein ggf. mehrschaliges und z.B. aus Kunststoff bestehendes, insgesamt mit 1 bezeichnetes Gehäuse aufweist. Die elektronischen Einrichtungen des Handys wie Chips, Platinen u.dgl. sind nicht dargestellt. Das Gehäuse 1 hat im wesentlichen drei Abschnitte, nämlich einen Handgriffabschnitt 2, einen Übergangsabschnitt 3 und einen Kopfabschnitt 4. In den Fig. ist schematisch angedeutet, daß der Handgriffabschnitt 2, in dem vorzugsweise die Batterie (nicht dargestellt) zur Energieversorgung des Handys 10 angeordnet ist, ergonomisch ausgebildet ist. Der Handgriffabschnitt 2 ist hierzu - ähnlich wie dies von Handwerkzeugen oder Küchenwerkzeugen bekannt ist -, kreisrund oder oval mit gebogenen Seitenflanken und flachgestreckten Griffober- und Griffunterflächen ausgeführt. Die Griffoberfläche 5, an der bei ergonomischer Griffhaltung die Fingerkuppen seitlich zur Anlage kommen, ist als sich symmetrisch zur Längsachse L erstreckende, schmale und ebene Abflachung ausgeführt. Die Griffunterseite 6 hingegen ist, ausgehend vom hinteren Ende 7A aus, konvex geformt und verläuft mit der konvexen Krümmung bis etwa zur Mitte des Übergangsabschnitts 3. Am Übergang des hinteren Endes 7A zur Griffunterseite 6 ist ein erster Bodenstützpunkt 8A ausgebildet, wobei sich über die Breite der Unterseite eine Gummileiste erstreckt. Am Ende der konvexen Wölbung der GriffUnterseite 6 ist ein zweiter Bodenstützpunkt 8B ausgebildet, am vorderen Ende 7B ist ein dritter Bodenstützpunkt 8C ausgebildet, wobei auch die Bodenstützpunkte 8B und 8C jeweils mit Gummileisten versehen sind. Sämtliche Bodenstützpunkte 8A, 8B, 8C bzw. Gummileisten liegen auf einer Ebene, so daß das Handy 10 rutschfest und stabil auf einer Tischplatte od.dgl. abgestellt werden kann. Zwischen dem mittleren Bodenstützpunkt 8B und dem vorderen Bodenstützpunkt 8C ist die Gehäuseunterseite 9 ebenfalls konvex gewölbt ausgebildet.
Wie insbesondere die Fig. 1 zeigt, ist der Übergangsabschnitt 3 an der Oberseite mit einer streifenartigen, konkaven Mulde ver-
sehen, wobei die Übergangszone etwa im vorderen Drittel des Übergangsabschnitts 3 einen Bereich mit relativ schmalem Querschnitt Q aufweist. Die Mulde 11 im Übergangsabschnitt 3 steigt, näherungsweise ab dem schmälsten Querschnitt Q, progressiv in der Höhe an. In dem ansteigenden, hier mit HA bezeichneten Abschnitt der Mulde 11, der bezogen auf die Längsachse gekrümmt, in Querrichtung jedoch vorzugsweise eben ausgebildet ist, sind die numerischen Funktionstasten 12' eines insgesamt mit 12 bezeichneten numerischen Tastaturfeldes angeordnet. In der Draufsicht gem. Fig. 2 ist ein Tastaturfeld 12 mit insgesamt zehn Tasten dargestellt. Nicht dargestellt, vorzugsweise jedoch zum Tastaturfeld gehörig, sollen in diesem Bereich auch ein bzw. zwei Ein-/Ausschalter sowie Nummersteuerungsfunktionstasten(*,O) angeordnet sein, so daß im Höchstfall das numerische Tastaturfeld 12 vierzehn Tasten umfaßt. Der Einausschalter kann besonders vorteilhaft als Schiebeschalter ausgebildet und ggf. mit einem Sicherungshebel od.dgl. versehen sein, so daß Fehlbedienungen ausgeschlossen werden können, selbst wenn das Handy in Jacken-, Hosen- oder Handtaschen oder an einer Halteschlaufe hängend transportiert wird. Der Schiebeschalter kann insbesondere relativ schwergängig ausgeführt sein, um das Risiko von Fehlfunktionen zu minimieren.
Wie die Fig. 1 und 2 gut erkennen lassen, kann das gesamte Tastaturfeld 12 mit dem Daumen ohne große Bewegungen des Daumens bedient werden. Die konkave Wölbung der Mulde 11 im Übergangsabschnitt 3 gewährleistet zugleich, daß sich der Daumen bequem und natürlich im Tal der Mulde 11 abstützen kann. Die konvexe Rückseite 6 im Handgriffabschnitt 2 und Übergangsabschnitt 3 begünstigt ein bequemes und angenehmes Anlegen der einzelnen Fingerglieder. Wie die Fig. 2 zeigt, erstreckt sich das Tastaturfeld 12 bzw. die konkav gewölbte Mulde 11 nicht über die gesamte Breite des Übergangsabschnitts 3, sondern nur etwa über die halbe Breite. Jeweils seitlich des Tastaturfeldes 12 sind gekrümmte Seitenflankenabschnitte 13A, 13B ausgebildet, so daß das Tasta-
turfeld 12 quasi auf einer schaufelförmigen Oberseite angeordnet ist. Ein Schiebeschalter als Einausschalter kann beispielsweise im nach unten abfallenden Abschnitt der Mulde 11 angeordnet sein.
Wie die Draufsicht in Fig. 2 weiter zeigt, verbreitert sich das Gehäuse 1 im vorderen Bereich des Übergangsabschnitts 3 auf die Gehäusebreite B im Kopfabschnitt 4. Der Kopfabschnitt 4 hat im wesentlichen die Formgebung eines vierseitigen Pyramidenstumpfes mit einer linken Seitenfläche 14A, einer rechten Seitenfläche 14B und einer Frontfläche 15. Die drei Flächen 14A, 14B und 15 entsprechen den drei Seiten des vierseitigen Pyramidenstumpfes, wobei die vierte Seite integral in die Übergangszone bzw. den Übergangsabschnitt 3 übergeht. Die Seitenflächen 14A, 14B sind jeweils um einen gleichbleibenden Winkel zu einer durch die Längsachse L gehenden Ebene geneigt. Die Frontseite 15, deren Vorderkante 16 im rechten Winkel zur Längsachse L verläuft, ist mit mehreren Richtungstasten 17, Bestätigungstasten 18 u.dgl. versehen und ebenfalls schräg zur Horizontalen angeordnet. Zwischen der Vorderkante 16 und dem vorderen, unteren Bodenstützpunkt 8C ist eine schräg nach unten gerichtete, etwa rechteckige Gehäusefrontseite 25 ausgebildet, in der besonders vorteilhaft eine Infrarotschnittstelle zum Datenaustausch mit Faxgeräten oder Computern und/oder eine Papierausgabeöffnung angeordnet sein kann, um kurze Faxe, Textnachrichten u.dgl. auf einem schmalen Papierstreifen ausdrucken zu können. Die Seitenflächen 14A, 14B und die Frontfläche 15 laufen nach oben in einem etwa rechteckförmigen Steg 19 aus, in dem z.B. das Mikrophon und der Lautsprecher für die Sprachein- und -ausgabe angeordnet werden können. Auch hier ist vorteilhaft, daß der Steg 19 vom Handgriff abschnitt 2 entfernt angeordnet ist, so daß das Mikrophon bequem und freiliegend in Sprechrichtung gehalten werden kann.
In Fig. 1 ist ein Ausführungsbeispiel gezeigt, bei dem auf beiden Seitenflächen 14A, 14B jeweils ein Bildschirm 21 (Fig. 2)
und 22 (Fig. 1) angeordnet ist. Die Darstellung der Informationen auf den Bildschirmen 21 bzw. 22 kann derart erfolgen, daß jeweils dieselben Informationen um 180° gedreht dargestellt werden, so daß das erfindungsgemäße Handy sich sowohl für Linkshänder als auch für Rechtshänder eignet. Bei Verwenden des Handys als Multifunktions-Handy, bei dem auch die Bedienelemente auf der Frontfläche 15 zum Einsatz kommen, kann die Steuerung der Bildschirme 21, 22 auch dergestalt erfolgen, daß der darzustellende Inhalt auf die beiden Bildschirme aufgeteilt wird, mithin auf den Bildschirmen unterschiedliche Inhalte wie z.B. verschiedene Fenster im Internet od.dgl. wiedergegeben werden. Die Informationswiedergabe erfolgt vorzugsweise in einer Weise, daß aufrechte Buchstaben quer zur Längsachse L ausgerichtet sind. Bei der alternativen Ausführungsform gem. Fig. 2 ist auf der hier rechten Seitenfläche 14B anstelle eines zweiten Bildschirms eine Schreibmaschinentastatur 23 angeordnet. Die Schreibmaschinentastatur unterstützt vorteilhaft den Einsatz des erfindungsgemäßen Handys als Fax- und Internetterminal. Das Handy 10 gem. Fig. 2 ist vorzugsweise für die Bedienung mit der rechten Hand ausgelegt, wie mit der symbolhaften Darstellung des Wortes "Bildschirm" und den Tastenbezeichnungen QWERTZ angedeutet ist. Für einen Linkshänder würden Tastatur und Bildschirm entsprechend vertauscht werden. Die Schreibmaschinentastatur ist mit einem Bedienstift 24 bedienbar.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein Multifunktions-Handy 100 gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel. Gleiche Bauteile sind mit um 100 höheren Bezugszeichen versehen. Der Handgriffabschnitt 102 hat dieselbe ergonomische Form und denselben Aufbau wie beim Handy 10, insbesondere eine konvex gewölbte Griffunterfläche 106. Der Übergangsabschnitt 103 hat eine konvex gewölbte, eine Ausbuchtung 132 bildende Unterseite 13 0 und eine konkav gewölbte, eine Mulde 111 bildende Oberseite 131. Im ansteigenden Abschnitt HlA der Mulde 111 ist das numerische Tastaturfeld 112 angeordnet, das mit dem Daumen der Bedienerhand bequem erreicht
werden kann, und in der Ausbuchtung 132 sind mehrere Funktionstasten 133, 134, 135 als Feld angeordnet, die mit dem Zeigefinger erreicht und bedient werden können. Der Kopf 104, der sich als integraler Bestandteil an den Übergangsabschnitt 103 anschließt, ist relativ flach ausgeführt, so daß ein großflächiger Bildschirm 121 zentral auf der Oberseite des Kopfabschnitts 104 angeordnet werden kann. Der Kopfabschnitt weist zwei Seitenflächen 114A, 114B und eine Frontfläche 115 auf, an der Menütasten 117, Richtungstasten u.dgl. angeordnet sind. Die Seitenfläche 114B ist mit einer Schreibmaschinentastatur 123 versehen. Im schmalen Steg 140 im Übergangsabschnitt 103 ist ein Bodensteg 13 6 ausgebildet, der eine für die Bedienhand fühlbare Barriere zur Orientierung des Zeigefingers bewirkt und außerdem als Stützfläche bei aufliegendem Handy 100 dient.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein Handy 200 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel. Die Griffoberfläche 205 und die Griffunterfläche 206 des Griffabschnitts 202 sind jeweils eben. Der Übergangsabschnitt 203 wird von einem schmalen Steg 240 mit konstantem, rechteckigem Querschnitt gebildet, der zum Handgriffabschnitt 202 und zum Kopfabschnitt 204 hin jeweils als geradlinige bzw. ebene Fläche 211B, 211A ansteigt. In der gewinkelt ausgeführten Mulde 211 auf der Oberseite des Übergangsabschnitts 203 ist das numerische Tastaturfeld 212 mit den numerischen Funktionstasten 212 ' und in der eckigen Ausbuchtung 232 auf der Unterseite des Übergangsabschnitts 203 sind Funktionstasten 233, 234 angeordnet, die mit dem Zeigefinger bedient werden können. Der Kopfabschnitt 204 mit dem großflächigen Bildschirm 221 ist ähnlich wie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel ausgeführt, insgesamt hier jedoch noch flacher. Die Anordnung des Schreibmaschinentastatur 223 und der Wipptasten 217 ist unverändert, das Handy 200 baut insgesamt sehr flach.
Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung eine Reihe von Abweichungen, die in den Schutzbereich fal-
len sollen. Die Darstellung des ergonomischen, etwa knochenförmigen Handgriffs ist beispielhaft. Auch andere ergonomische Formen sind denkbar. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Tasten als Druckknöpfe ausgeführt. Selbstverständlich könnten sie auch als Sensortasten ausgeführt sein. Einer der Bildschirme könnte auch mit einer Sensorfläche ausgestattet sein, der handgeschriebene Buchstaben erkennt und als Eingabe verarbeitet. Ferner könnte zumindest ein Funktionsschalter auf der Rückseite des Handgriffabschnitts angeordnet sein, wie z.B. eine Löschtaste, so daß Bedienfehler beim Tippen einer Telefonnummer selbst bei einhändiger Bedienung bequem korrigiert werden können.

Claims (17)

1. Tragbare Kommunikationseinrichtung, insbesondere Handy oder Multifunktions-Handy, mit einem ein numerisches Tastaturfeld (12; 112; 212) zur Eingabe von Informationen wie insbesondere Telefonnummern und einen Bildschirm (21; 121; 221) zur Wiedergabe von Informationen aufweisenden Gehäuse (1), gekennzeichnet durch einen vorzugsweise ergonomisch geformten Handgriffabschnitt (2; 102; 202) und einen den Bildschirm (21; 121; 212) aufweisenden Kopfabschnitt (4; 104; 204), wobei das Tastaturfeld (12; 112; 212) außerhalb des Handgriffabschnitts(2; 102; 202), vorzugsweise im Übergangsbereich (3; 103; 203) zwischen Handgriffabschnitt (2; 102; 202) und Kopfabschnitt (4; 104; 204) angeordnet ist.
2. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tastaturfeld (12) in natürlicher Handhaltung mit dem Daumen bedienbar ist und/oder das Tastaturfeld (12) aus insgesamt zehn bis vierzehn Tasten (12') besteht, wovon 10 Tasten numerische Ziffern zugeordnet sind, zwei Tasten als Ein-/Ausschalter dienen und ggf. zwei Tasten Nummersteuerungsfunktionen zugeordnet sind.
3. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriffabschnitt (2) durch sich ändernde Querschnitte, Breiten und/oder Dicken und/oder Ein- oder Ausbuchtungen für Handballen, Finger u. dgl. ergonomisch ausgebildet ist.
4. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Tastaturfeld (12) in einem zum Handgriffabschnitt (2) geneigt angeordneten, vorzugsweise in einem progressiv gekrümmten Gehäuseabschnitt (11A) angeordnet ist.
5. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) zwischen Handgriffabschnitt (2) und Tastaturfeld (12) eine Übergangszone mit schmalem Querschnitt (Q) aufweist.
6. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) im Bereich der Übergangszone (3) an der Oberseite konkav und/oder an der Unterseite (6) konvex gekrümmt ausgebildet ist, wobei vorzugsweise das Tastaturfeld (12) in einem in der Höhe ansteigenden Abschnitt (11A) der Übergangszone angeordnet ist.
7. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriffabschnitt (2) keine Bedienelemente wie Funktionstasten oder -knöpfe aufweist oder bis auf eine an der Unterseite des Handgriffabschnitts, vorzugsweise in dessen hinteren Bereich vorgesehene Funktionstaste, wie eine Löschtaste oder eine Wahltaste, kein Bedienelement im Handgriffabschnitt angeordnet ist.
8. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Handgriffabschnitt (2) ein aufladbarer Energiespeicher wie eine Batterie angeordnet ist.
9. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (4) zwei seitliche und eine frontale Fläche (14A, 14B, 15) aufweist, wobei wenigstens eine der Seitenflächen (14A; 14B) den Bildschirm (21) aufweist, wobei vorzugsweise der Kopfabschnitt (4) im wesentlichen die Form eines vierseitigen, in Längsrichtung (L) gestreckten Pyramidenstumpfes aufweist und/oder der Handgriffabschnitt (2) bzw. Übergangsabschnitt (3) integral in eine der Seiten des Pyramidenstumpfes übergeht.
10. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen (14A, 14B) und die Frontfläche (15) schräg zur Horizontalen angeordnet sind und im wesentlichen ebene Oberflächen aufweisen und/oder zwischen den Seitenflächen (14A, 14B) und der Frontfläche (15) vorzugsweise ein ein Mikrophon und/oder einen Lautsprecher aufnehmender Stegabschnitt (19) vorgesehen ist.
11. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Seitenflächen (14A) einen Bildschirm (21) und die gegenüberliegende Seitenfläche (14B) eine schreibmaschinenartige Buchstaben-/Zeichentastatur (23) aufweist, die vorzugsweise mit einem Bedienstift (24) od. dgl. bedienbar ist.
12. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß beide Seitenflächen (14A; 14B) mit einem Bildschirm versehen sind und/oder der/die Bildschirme derart ausgerichtet ist/sind, daß die dargestellten Informationen quer zur Längsachse des Gehäuses dargestellt werden.
13. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an der Frontfläche (15) Menütasten wie Wipptasten, Richtungstasten (17), Bestätigungstasten (18) oder -knöpfe u. dgl. zum Steuern eines Cursors und zur Menüführung auf dem Bildschirm angeordnet sind.
14. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienungselemente wie Tasten u. dgl. als Druckschalter oder als Sensorschalter ausgebildet sind.
15. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mehrere auf einer Ebene angeordnete Abstützbodenpunkte (8A, 8B, 8C) aufweist, die vorzugsweise als Antirutschflächen ausgebildet sind und z. B. mit leisten- oder punktförmigen Gummikissen versehen sind.
16. Kommunikationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildschirm (121; 221) in der Oberseite des vorzugsweise abgeflacht ausgeführten Kopfabschnitts (104; 204) angeordnet ist, wobei weiter vorzugsweise der Kopfabschnitt (104; 204) zwei seitliche und eine frontale Fläche (114A, 114B, 115; 215) aufweist und/oder an der Frontfläche (115; 215) Menütasten wie Wipptasten, Richtungstasten (117; 217), Bestätigungstasten (18) oder -knöpfe u. dgl. zum Steuern eines Cursors und zur Menüführung auf dem Bildschirm angeordnet sind und/oder eine der Seitenflächen (114B) eine schreibmaschinenartige Buchstaben-/Zeichentastatur (123; 223) aufweist, die vorzugsweise mit einem Bedienstift (24) od. dgl. bedienbar ist.
17. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich (103; 203) bzw. die Übergangszone als schmaler Steg (240) mit rechteckigem Querschnitt und ebenen Ober- und Unterseiten (230, 231) oder als schmaler Steg (140) mit gegensinnig gewölbten Ober- und Unterseiten (130, 131) ausgeführt ist, wobei vorzugsweise die Oberseite (231) in der Übergangszone relativ zur Griffoberfläche (205) des Handgriffabschnitts (202) tiefer liegt und/oder das Tastaturfeld (112; 212) an der Oberseite des Stegs angeordnet ist und vorzugsweise mit dem Zeigefinger bedienbare Funktionstasten (134, 135; 234, 235) an der Unterseite (130; 230) des Stegs angeordnet sind.
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