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DE20121591U1 - Vorrichtung zum Auffangen von Regenwasser - Google Patents

Vorrichtung zum Auffangen von Regenwasser

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DE20121591U1
DE20121591U1 DE20121591U DE20121591U DE20121591U1 DE 20121591 U1 DE20121591 U1 DE 20121591U1 DE 20121591 U DE20121591 U DE 20121591U DE 20121591 U DE20121591 U DE 20121591U DE 20121591 U1 DE20121591 U1 DE 20121591U1
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collecting
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channel
rainwater
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DE20121591U
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GROM REINHOLD
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Description

GRO-002
Vorrichtung zum Auffangen von Regenwasser
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffangen von Regenwasser, die mindestens einen Auffangbehälter für Regenwasser aufweist sowie mindestens eine Auffangrinne für Regenwasser, die im Bereich des Daches eines Gebäudes angeordnet ist und das aufgefangene Regenwasser in den Auffangbehälter leitet, und mindestens einen Verbraucher für das Regenwasser, der vom Auffangbehälter mit Regenwasser versorgt wird, wobei der Auffangbehälter im unmittelbaren Bereich des Daches des Gebäudes angeordnet ist, wobei sich die Auffangrinne auf einem Höhenniveau oberhalb des Auffangbehälters befinden, und wobei der Auffangbehälter über ein Leitungssystem mit dem oder den Verbrauchern in Verbindung steht, wobei sich diese auf einem Höhenniveau unterhalb des Wasserstandes im Auffangbehälters befinden.
Eine Regenwasser-Auffangvorrichtung der gattungsgemäßen Art ist aus der DE 35 37 163 Al bekannt. Dort ist im Dachbereich eines Hauses ein Regenwasser-Auffangbehälter untergebracht, der von einer Auffangrinne mit Regenwasser versorgt wird. Diese Regenwasserversorgungsanlage eignet sich insbesondere für die Wasserversorgung von Toilettenspülkästen. Die Verbraucher werden durch jeweils zwei Schwimmer gesteuert, wobei der eine Wassereinlauf durch die Dach-Wasserversorgung und der andere Einlauf durch die Trinkwasserversorgung gespeist werden.
Eine Dachwasserspeicheranlage ähnlicher Art ist aus der DE 37 10 690 Al bekannt. Gemäß dieser Lösung ist vorgesehen, dass als Erweiterung der. Dachrinne eine unter dem Dachvorsprung hängende Schale aus Materialien wie Blech, Kunststoff oder Faserzement mit einem regenspeichernden Raum ausgestattet ist, aus dem über ein Rohrleitungssystem Regenwasser der häuslichen Verwertung zugeführt wird.
Eine weitere Dachwasserspeicheranlage ist aus der DE 200 17 101 Ul bekannt. Dort ist vorgesehen, dass der das Regenwasser aufnehmende Behälter aus mehreren aneinandergereihten, im Querschnitt dreieckigen und aus gut wärmeisolierendem Material bestehenden Formelementen besteht. Diese sind durch Falze verbunden. Am Anfang und am Ende besitzen sie einen Deckel; weiterhin können sie einen formlosen wasserdichten Schlauch aufnehmen.
Aus der DE 295 14 377 Ul ist schließlich eine Dachpfanne mit einem Ablaufrohr für die Regenwassernutzung bekannt, bei der eine Dachpfanne aus Ton oder Kunststoff eine Öffnung mit Ablaufrohr aufweist. Dabei ist in Fließrichtung hinter der Öffnung ein Staurand angeordnet.
Probleme können auftreten, wenn eine Regenwasserauffangvorrichtung nachträglich in ein bestehendes Gebäude und namentlich in ein vorhandenes Dach eingebaut werden soll. Es können sich dann Schwierigkeiten mit der Dichtigkeit der nachträglich eingebauten Elemente ergeben. Weiterhin ist es mitunter sehr kostspielig, eine solche Anlage nachträglich zu installieren.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Regenwasserauffangvorrichtung der gattungsgemäßen Art derart weiterzuentwickeln, so dass diese Probleme beseitigt werden. Es soll vor allem
möglich sein, in bestehende Dächer - insbesondere bei Altbauten - die benötigten Elemente für die Auffangvorrichtung einfach und schnell einzubauen, wodurch es in wirtschaftlich günstiger Weise möglich werden soll, die Nachrüstung einer Regenwasserauffangvorrichtung zu bewerkstelligen. Die zum Einsatz kommenden Komponenten sollen femer einfach und damit wirtschaftlich herstellbar sein.
Die Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrinne aus einem abgekanteten Bauteil, insbesondere aus einem Blechteil, besteht, das im nicht abgekanteten Zustand eine viereckige Gestalt hat, wobei die Auffangrinne lediglich ebene Flächen aufweist, die durch die Abkantungen begrenzt werden. Bevorzugt hat das Blechteil im nicht abgekanteten Zustand rechteckförmige Gestalt.
Damit wird es in besonders einfacher Weise möglich, eine Auffangrinne für eine Regenwasserauffangvorrichtung bereitzustellen, die sich insbesondere für den nachträglichen Einbau eignet. Weiterhin kann sie sehr leicht hergestellt werden. Trotzdem ist sie funktionell hochwertig, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen werden.
Gemäß einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Auffangrinne mindestens eine Anlagefläche zur horizontalen Anlage an das Dach sowie eine relativ zur horizontalen Anlagefläche mit geringfügigem Gefälle verlaufende Wasserleitfläche aufweist. Die Breite der Wasserleitfläche der Auffangrinne kann in Richtung der Längsachse der Auffangrinne stetig abnehmen.
Im montierten Zustand der Auffangrinne verläuft die Wasserleitfläche der Rinne mit Vorteil entlang eines senkrechten Schnitts zur Längsachse der Rinne über die Breite der Wasserleitfläche horizontal. Femer kann
vorgesehen werden, dass die Auffangrinne eine untere Anlagefläche zur horizontalen Anlage an das Dach sowie eine obere Anlagefläche zur horizontalen Anlage an das Dach aufweist; die untere und die obere Anlagefläche verlaufen dabei bevorzugt parallel zueinander.
Der Halt der Auffangrinne am Dach wird gemäß einer Fortbildung dadurch verbessert, dass zumindest am seitlichen Ende, d. h. im seitlichen Endbereich, einer der Anlageflächen zur horizontalen Anlage an das Dach eine Abkantung angeordnet ist, die im montierten Zustand der Auffangrinne einen Dachlattungsbalken des Daches zumindest teilweise umgreift und/oder hintergreift.
Die Nachrüstung des Systems und insbesondere der nachträgliche Einbau der Auffangrinne wird vereinfacht, wenn die Breite der Auffangrinne im wesentlichen dem Abstand zweier Dachlattenbalken entspricht.
Die Auffangrinne ist ferner bevorzugt oberhalb der Regenrinne angeordnet ist. Als Material fur die Auffangrinne kommt bevorzugt Kupfer, verzinktes Blech, Zinkblech oder Edelstahlblech in Frage.
Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung können verschiedene Vorteile erzielt werden. ^
Zunächst ist es möglich, die Verbraucher des Regenwassers ohne den Einsatz einer Pumpe zu versorgen. Vielmehr wird das natürliche Gefalle genutzt, um auf eine Pumpe verzichten zu können. Mit der gattungsgemäßen Anlage kann natürlich - was primärer Sinn und Zweck ist - Trinkwasser eingespart werden.
Besonders vorteilhaft ist es, dass die Auffangrinne aus einem ebenen Blechteil mittels Abkantung geformt werden kann. Damit ist ein einfacher und damit kostengünstiger Herstellprozess möglich.
In besonders einfacher Weise kann die Auffangrinne an einem vorhandenen Dach nachgerüstet werden. Dies gilt vor allem für Altbauten, die auf diese Weise mit einer Regenwasserauffangvorrichtung ausgestattet werden können.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch den Schnitt durch ein Gebäude, das mit einer Vorrichtung zum Auffangen von Regenwasser ausgestattet ist,
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 1 mit der Vorrichtung,
Fig. 3 einen vergrößerten Ausschnitt von Fig. 1, der eine Auffangrinne zeigt, die im Dach des Gebäudes angeordnet ist,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Auffangrinne,
Fig,. 5a
und
Fig. 5b eine perspektivische Ansicht der Auffangrinne in zwei verschiedenen Ausführungsformen.
In den Figuren 1 und 2 ist ein Gebäude im Schnitt dargestellt, das mit einer Auffangvorrichtung 1 für Regenwasser ausgerüstet ist. Im Bereich des Daches 4 ist ein Auffangbehälter 2 angeordnet, der von einer Auffangrinne 3 mit
Regenwasser gespeist wird. Die Auffangrinne 3 befindet sich oberhalb der (konventionellen) Regenrinne 14.
Im Gebäude sind Verbraucher für Regenwasser 5 und 6 vorhanden, die im Ausfuhrungsbeispiel als Toiletten ausgebildet sind. Es sind jedoch auch andere Verbraucher denkbar und möglich, wie z. B. Waschmaschinen etc. Die Verbindung zwischen dem Auffangbehälter 2 und den Verbrauchern 5, 6 wird über ein Leitungssystem 7 bewerkstelligt.
Die Versorgung der Verbraucher 5, 6 mit Regenwasser erfolgt ohne Einsatz einer Pumpe. Vielmehr wird hierzu ausschließlich die Schwerkraft genutzt. Die Auffangrinne 3 befindet sich auf einem Höhenniveau hR. Das im Auffangbehälter 2 gesammelte Wasser weist einen Wasserstand des Höhenniveaus hw auf, der unterhalb des Höhenniveau hR liegt. Damit wird zunächst Regenwasser ohne Pumpe in den Auffangbehälter 2 geleitet. Ferner befinden sich die Verbraucher 5, 6 auf einem Höhenniveau hv, das niedriger ist als das Höhenniveau hw des Wasserstandes im Behälter 2. Somit ist es auch möglich, die Verbraucher 5, 6 aus dem Auffangbehälter 2 mit Regenwasser zu versorgen, ohne dass es einer Pumpe bedarf.
In Fig. 3 ist detaillierter dargestellt, wie die Auffangrinne 3 in das Dach 4 eingebaut ist. Zunächst ist zu erkennen, dass das Dach eine Anzahl äquidistant beabstandeter Dachlattungsbalken 13 aufweist. Die Breite b der Auffangrinne 3 entspricht im wesentlichen dem Abstand B zweier Dachlattungsbalken 13. Das bedeutet, dass eine Reihe Dachpfannen entfernt und durch die Auffangrinne 3 ersetzt werden kann. Dies ist insbesondere bei der Nachrüstung der Regenwasserauffangvorrichtung von erheblichem Vorteil.
Die Auffangrinne 3 besteht aus einem Blechteil (Kupfer, verzinktes Blech), das im nicht verarbeiteten Zustand rechteckige Form hat. Durch einen recht preisgünstigen Abkantprozess wird aus dem ebenen Blech die Rinne 3 geformt.
Die Auffangrinne 3 selber weist nach dem Abkantprozess eine untere Anlagefläche 8 zur horizontalen Anlage an das Dach 4 bzw. an einen Dachlattungsbalken 13 auf. Gleichermaßen hat sie eine parallel zu dieser unteren Anlagefläche verlaufende obere. Anlagefläche 10. Damit die Auffangrinne 3 sicher im Dach verankert werden kann, ist eine Abkantung 12 vorgesehen, mit der sie unter einem Dachlattungsbalken 13 eingehakt werden kann.
Die genaue Ausbildung der Auffangrinne 3 geht aus den Figuren 4, 5a und 5b hervor.
Wie in diesen Figuren gut zu sehen ist, besteht die Auffangrinne 3 aus einem abgekanteten Blechteil, das - vor der Verarbeitung - eine rechteckförmige Kontur hat. Der Abkantprozess wird so vollzogen, dass sich parallele Anlageflächen 8 und 10 bilden. Die seitlichen Endbereiche der Rinne 3 sind mit Abkantungen 12 versehen, die dazu geeignet sind, die Dachlattungsbalken 13 zu umgreifen bzw. zu hinterfassen, um die Rinne 3 sicher zu positionieren.
Die Rinne 3 wird also aus einem ebenen Bauteil, insbesondere aus einem Blech, gefertigt, indem dieses abgekantet wird; es erfolgt keine weitere Bearbeitung, namentlich keine weitere Umformbearbeitung. Die Rinne 3 wird damit durch eine Anzahl ebener (Teil-)Flächen gebildet, die jeweils vom Blechende bzw. von den Abkantungen begrenzt werden.
Zwischen den beiden Anlageflächen 8 und 10 verläuft eine Wasserleitfläche 9. Diese ergibt sich durch Abkanten des Blechs der Auffangrinne 3 an drei Kanten 15, 15' und 15" (s. Fig. 4). Dabei verlaufen die Kanten 15, 15' bzw. 15" in Richtung der Längsachse 11 der Auffangrinne 3 nicht parallel, sondern so, dass sich die Breite BL der Wasserleitfläche 9 (s. Fig. 5a und 5b) über den Verlauf der Längsachse 11 verändert. Durch diese Abkantung ergibt sich ein Gefälle der Wasserleitfläche 9, so dass das Wasser - bei horizontaler Anlage der Anlageflächen 8 und 10 an den Dachlattungsbalken 13 - entlang der Wasserleitfläche 9 abfließen kann.
Wie im Vergleich der Figuren 5 a und 5b gesehen werden kann, kann dabei die Auffangrinne 3 gemäß der gegebenen Dachneigung geformt sein: Die Rinne 3 gemäß Fig. 5a ist fur ein Dach mit 45° Dachneigung vorgesehen, während die Rinne 3 gemäß Fig. 5b für eine Neigung von 30° geeignet ist.
Nach der Montage der Rinne 3 auf das entsprechende Dach verläuft der Schnitt einer Ebene senkrecht zur Längsachse 11 mit der Wasserleitfläche 9 horizontal, was an den axialen Enden der Rinne 3 in Fig. 5 a bzw. 5b gesehen werden kann.
Ohne das beschriebene Konzept der vorliegenden Erfindung zu verlassen, dass nämlich die Auffangrinne 3 eine im wesentlichen viereckfömige bzw. rechteckformige Gestalt hat, kann vorgesehen sein, dass zur besseren Anpassung der Auffangrinne 3 an die Kontur der Dachziegel am Rand der Rinne kleine Fortsätze in Form von Halbkreisen o. ä. angeordnet sind, die sich im abgekanteten Zustand der Rinne dem genauen Verlauf der Dachziegeln zwecks Abdichtung zwischen Rinne und Ziegeln anpassen.
Bezugszeichenliste:
1 Auffangvorrichtung
2 Auffangbehälter
3 Auffangrinne
4 Dach des Gebäudes
5, 6 ,Verbraucher für Regenwasser
7 Leitungssystem
8 untere Anlagefläche der Auffangrinne zur horizontalen Anlage
9 Wasserleitfläche
10 obere Anlagefläche der Auffangrinne zur horizontalen Anlage
11 Längsachse der Auffangrinne
12 Abkantung
13 Dachlattungsbalken
14 Regenrinne 15, 15', 15" Kanten
hR Höhenniveau der Auffangrinne
hw Höhenniveau des Wasserstandes im Behälter
hv Höhenniveau der Verbraucher 5,6
b Breite der Auffangrinne
B Abstand zweier Dachlattenbalken
Bi Breite der Wasserleitfläche

Claims (11)

1. Vorrichtung (1) zum Auffangen von Regenwasser, die aufweist:
- mindestens einen Auffangbehälter (2) für Regenwasser,
- mindestens eine Auffangrinne (3) für Regenwasser, die im Bereich des Daches (4) eines Gebäudes angeordnet ist und das aufgefangene Regenwasser in den Auffangbehälter (2) leitet, und
- mindestens einen Verbraucher (5, 6) für das Regenwasser, der vom Auffangbehälter (2) mit Regenwasser versorgt wird,
wobei der Auffangbehälter (2) im unmittelbaren Bereich des Daches (4) des Gebäudes angeordnet ist,
wobei sich die Auffangrinne (3) auf einem Höhenniveau (hR) oberhalb des Auffangbehälters (2) befinden, und
wobei der Auffangbehälter (2) über ein Leitungssystem (7) mit dem oder den Verbrauchern (5, 6) in Verbindung steht, wobei sich diese auf einem Höhenniveau (hV) unterhalb des Wasserstandes (hW) im Auffangbehälters (2) befinden,
dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrinne (3) aus einem abgekanteten Bauteil, insbesondere aus einem Blechteil, besteht, das im nicht abgekanteten Zustand eine viereckige Gestalt hat, wobei die Auffangrinne (3) lediglich ebene Flächen aufweist, die durch die Abkantungen begrenzt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrinne (3) aus einem abgekanteten Bauteil, insbesondere aus einem Blechteil, besteht, das im nicht abgekanteten Zustand rechteckförmige Gestalt hat.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrinne (3) mindestens eine Anlagefläche (8, 10) zur horizontalen Anlage an das Dach (4) sowie eine relativ zur horizontalen Anlagefläche (8) mit geringfügigem Gefälle verlaufende Wasserleitfläche (9) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (BL) der Wasserleitfläche (9) der Auffangrinne (3) in Richtung der Längsachse (11) der Auffangrinne (3) stetig abnimmt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserleitfläche (9) der Auffangrinne (3) im montierten Zustand der Rinne entlang eines senkrechten Schnitts zur Längsachse (11) der Auffangrinne (3) über die Breite (BL) der Wasserleitfläche (9) horizontal verläuft.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrinne (3) eine untere Anlagefläche (8) zur horizontalen Anlage an das Dach (4) sowie eine obere Anlagefläche (10) zur horizontalen Anlage an das Dach (4) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die untere (8) und die obere (10) Anlagefläche parallel zueinander verlaufen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest am Ende einer der Anlageflächen (8, 10) zur horizontalen Anlage an das Dach (4) eine Abkantung (12) angeordnet ist, die im montierten Zustand der Auffangrinne (3) einen Dachlattungsbalken (13) des Daches (4) zumindest teilweise umgreift und/oder hintergreift.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (b) der Auffangrinne (3) im wesentlichen dem Abstand (B) zweier Dachlattenbalken (13) entspricht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrinne (3) oberhalb der Regenrinne (14) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrinne (3) aus Kupfer, verzinktem Blech, Zinkblech oder Edelstahlblech besteht.
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