DE20121454U1 - Werbetafelsystem - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Werbetafelsystem mit einer großflächigen, stationären Fläche, auf der ein vorgegebenes Bild in einer Ansicht aus mindestens einer Betrachtungsrichtung sichtbar darstellbar ist.
Zur Anzeige von Werbenachrichten auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Einkaufszentren werden häufig großflächige Werbetafeln verwendet, auf denen eine Werbenachricht sichtbar ist. Bei neueren Werbetafelsystemen können dabei sich zyklisch wiederholende Sequenzen von verschiedenen Werbenachrichten angezeigt werden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Werbetafelsystem mit einer großflächigen, stationären Fläche, auf der ein vorgegebenes Bild in einer Ansicht aus mindestens einer Betrachtungsrichtung sichtbar darstellbar ist, zu schaffen, das ein Betrachter beeinflussen kann.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Werbetafelsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Das erfmdungsgemäße Werbetafelsystem weist zunächst eine großflächige, stationäre Fläche auf, auf der ein vorgegebenes Bild in einer Ansicht aus mindestens einer Betrachtungsrichtung sichtbar darstellbar ist. Unter "großflächig" wird hier verstanden, daß die sichtbare Fläche mindestens einen Quadratmeter, bevorzugt 1,5 m2 groß ist. Weiterhin ist die Fläche bzw. das Werbetafelsystem stationär, was bedeutet, daß der Betrieb des Werbetafelsystems an einem festen Ort erfolgt, wobei das Werbetafelsystem jedoch transportabel sein kann, so daß es an verschiedenen Orten aufgestellt und dann in Betrieb genommen werden kann.
Erfindungsgemäß ist die Ansicht eines auf der Fläche darstellbaren Bildes durch ein über ein Telekommunikationsnetz übertragenes Signal eines vorgegebenen Typs hin veränderbar. Dazu weist das Werbetafelsystem eine Telekommunikationsendeinrichtung zum Empfang von Signalen aus einem Telekommunikationsnetz und zur Erzeugung eines Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typs hin auf. Diese Telekommunikationsendeinrichtung ist zum Betrieb an ein entsprechendes Telekommunikationsnetz angeschlossen. Bei dem Telekommunikationsnetz kann es sich um im Prinzip beliebige Fest- oder Mobilfunknetze handeln, insbesondere analoge oder digitale Netze. Datennetze wie zum Beispiel das Internet werden hierbei auch als Telekommunikationsnetz angesehen. Als Telekommunikationsendeinrichtung kann zum Beispiel ein Rechner mit einem einfachen, dem Netztyp entsprechenden Modem oder insbesondere ein Mobilfunktelefon mit einem an das Mobilfunktelefon angeschlossenen Mikrocontroller vorgesehen sein. Unter einem Signal eines vorgegebenen Typs ist ein grundsätzlich beliebiges Signal zu verstehen, insbesondere kann das Signal auch in einem vorgegebenen Format bzw. in einer vorge-
gebenen Codierung Daten enthalten, die ansonsten beliebig sind, so daß der Typ durch das Format bzw. die Codierung gegeben ist.
Ein erfindungsgemäßes Werbetafelsystern weist weiterhin eine Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes auf, die auf ein Veränderungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin mindestens vorgegebene Teile der Ansicht des Bildes verändert. Als Änderungen können zum Beispiel sichtbare Teile eines Bildes durch andere Teile, insbesondere Werbebotschaften, ersetzt werden oder es kann durch Änderungen ein unvollständiges Bild ergänzt oder vervollständigt werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Werbetafelsystem ist es somit möglich, daß ein Betrachter eines auf der Fläche dargestellten Bildes die Ansicht des Bildes verändern kann, indem er ein Signal eines vorgegebenen Typs zur Telekommunikationsendeinrichtung sendet. Bei der Aufstellung von erfindungsgemäßen, insbesondere auch großen Werbetafelsystemen auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Einkaufspassagen oder Wartebereichen in Bahnhöfen oder auf Flughäfen, können Mobilfunktelefonbesitzer auch aus großer Distanz die Veränderung der angezeigten Werbenachricht gerade auch auf großen Werbetafeln bewirken. Ein solches Werbetafelsystem erregt daher die besondere Aufmerksamkeit eines Betrachters, zum einen da er auf die Darstellung Einfluß nehmen kann, zum anderen da er sich stärker mit dem Inhalt des dargestellten Bildes beschäftigt. Die Aufmerksamkeit kann insbesondere dadurch weiter erhöht werden, wenn erst auf ein Signal hin der eigentlich interessante Teil der Nachricht erst dargestellt wird. Hierzu kann in dem dargestellten Bild die Nummer beziehungsweise Adresse der Telekommunikationsendeinrichtung angezeigt sein.
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Bevorzugte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung werden in der Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen beschrieben.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann das Signal des vorgegebenen Typs ein Signal für einen ankommenden Telekommunikationsruf sein. Dadurch ist es möglich, zum Auslösen der Veränderung der Ansicht ein einfaches Telefon oder bevorzugt ein Mobilfunktelefon zu benutzen. Darüber hinaus kann die Telekommunikationsendeinrichtung sehr einfach ausgebildet sein, insbesondere auch durch ein Mobilfunktelefon mit einem daran angeschlossenen MikroController. Da Rufsignale mittels jedes Telefons sendbar sind, ergibt sich ein besonders großer Kreis von Geräten, die zur Veränderung der Ansicht des Bildes auf dem Werbetafelsystem geeignet sind, und damit auch ein besonders großer Kreis potentieller Benutzer.
Besonders bevorzugt kann hierbei die Telekommunikationsendeinrichtung so ausgebildet werden, daß sie ein Veränderungssignal allein bei Empfang eines Rufes aber ohne Herstellung einer Telekommunikationsverbindung ausgibt. Dadurch entstehen dem Anrufer je nach Abrechnungsmodus des Netzbetreibers keine Kosten für einen Anruf, was die Hemmschwelle für einen Anruf deutlich senken kann.
Besteht schon eine Telekommunikationsverbindung zu der Telekommunikationsendeinrichtung kann bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform das Signal eines vorgegebenen Typs durch bestimmte Sprachdaten, zum Beispiel solchen, die den Worten "ja" oder "nein" oder einzel-
nen Zahlen oder Zahlenkombinationen entsprechen, gegeben sein. Die Telekommunikationseinrichtung ist dann zur Erkennung der Sprachdaten ausgebildet, insbesondere kann sie Einrichtungen zur Spracherkennung enthalten. Damit wird es möglich, daß ein Interessent nach Aufbau der Telekommunikationsverbindung allein mit seiner Stimme eine Veränderung der Ansicht hervorrufen kann, was die Bedienung besonders vereinfacht.
Weiterhin können in einer bevorzugten Weiterbildung Signale eines vorgegebenen Typs einzelne DTMF-Tonsignale oder Sequenzen von DTMF-Tonsignalen sein. Diese Weiterbildung erlaubt zur Veränderung der Ansicht der Werbetafel eine sehr einfache Eingabe von Signalen über Tastendruck mittels eines Telefons, insbesondere eines Mobilfunktelefons.
Bei einer anderen bevorzugten Weiterbildung können die Signale eines vorgegebenen Typs durch über das Internet übertragene Daten eines bestimmten Typs gegeben sein. Hierbei ist es denkbar, daß der Inhalt der gesamten Daten den Typ des Signals ergibt. Ebenso ist auch möglich, daß längere Datenpakete verwendet werden, die Abschnitte mit Daten aufweisen, die den Typ der Datenpakete definieren. Zum Beispiel könnte entsprechend "Header" (Kopfdaten) eines Datenpakets vorgesehen sein, die von der Telekommunikationsendeinrichtung erkannt werden, woraufhin ein Veränderungssignal ausgegeben wird. Die anderen in dem Datenpaket vorhandenen Daten können zum Beispiel zur Übertragung weiterer Informationen verwendet werden. Die Telekommunikationsendeinrichtung kann dazu zum Beispiel ein Modem und einen daran angeschlossenen Computer aufweisen, doch sind zum Beispiel auch Mobilfunktelefone denkbar, die WAP-fähig sind und an einen Mikrocontroller angeschlossen
sind. Diese Weiterbildung erlaubt zum einen die Übertragung auch ohne ein Mobilfunktelefon. Zum anderen sind auch Anwendungen denkbar, bei denen die Werbetafel gegebenenfalls mit seiner Umgebung über eine "Webcam" in das Internet übertragen wird, woraufhin ein Betrachter, der das Bild der Webcam auf seinem Computer sieht über das Internet die Ansicht verändern kann.
Bei einer anderen bevorzugten Weiterbildung können die Signale eines vorgegeben Typs SMS-Nachrichten sein. Grundsätzlich reicht es hierzu aus, daß eine SMS-Nachricht beliebigen Inhalts an die Telekommunikationsendeinrichtung gesendet wird. Dazu muß die Telekommunikationsendeinrichtung zum Empfang solcher Nachrichten und Auslösen eines Veränderungssignals als Antwort auf den Empfang ausgebildet sein, wobei sie insbesondere ein Mobilfunktelefon aufweisen kann. Besonders bevorzugt wird der Inhalt der SMS-Nachricht zur Veränderung des Bildes benutzt, insbesondere kann bevorzugt die Nachricht auf der Werbetafel gezeigt werden, was eine besonders große Aufmerksamkeit auf die Werbetafel lenkt. Die Übersendung der SMS-Nachrichten kann hierbei über entsprechende Internet-Dienste oder bevorzugt Mobilfunktelefone erfolgen.
Jede Übermittlung individueller Informationen über einen Signalisierungskanal eines Mobilfunktelefonnetzes, nicht nur die nach dem den SMS-Nachrichten unterliegenden Standard, sind im Sinne der Erfindung als SMS-Nachricht zu verstehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Telekommunikationseinrichtung zum Empfang und zur Erkennung verschiedener vorgegebener Signale eines Typs, zum Beispiel verschiedenen Spracheingaben oder verschiedenen DTMF-Tönen, oder Signalen verschiedenen vor-
gegebenen Typs, zum Beispiel eines Rufsignals und DTMF-Signalen, und zur Ausgabe entsprechender, verschiedener Veränderungssignale eingerichtet. Die Einrichtung zur Veränderung des Bildes ist dann zum Empfang und der Umsetzung der verschiedenen Veränderungssignale ausgebildet. Dabei können insbesondere für verschiedene Veränderungssignale verschiedene Änderungen der Ansicht bewirkt werden. Diese Ausführungsform ermöglicht, insbesondere in Verbindung mit den oben genannten Signalen vorgegebener Typen eine Interaktion mit dem Werbetafelsystem, bei der auf eine Ansichtsänderung hin der Benutzer eine andere An-Sichtsänderung bewirken kann. Ein solches Werbetafelsystem wird daher eine besondere Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist die Telekommunikationsendeinrichtung so ausgebildet, daß sie nach einer vorgegebenen Zeitspanne nach Ausgabe eines Veränderungssignals ein Wiederherstellungssignal zur Wiederherstellung der Ausgangsansicht erzeugt. Die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes ist dabei so ausgebildet, daß sie auf dieses Wiederherstellungssignal hin die Ansicht vor der Veränderung wieder herstellt. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn eine Veränderung allein schon bei einem Rufsignal oder einer SMS-Nachricht vorgenommen wird.
Bevorzugt ist dabei die Telekommunikationsendeinrichtung so ausgebildet, daß während der Zeitspanne zwischen Veränderungs- und Wiederherstellungssignal durch weitere Signale eines vorgegebenen Typs keine Veränderungssignale ausgelöst werden.
Die Telekommunikationsendeinrichtung kann auch so ausgebildet sein, daß sie grundsätzlich einen Ruf unter Aufbau einer Telekommunikationsverbindung annimmt, was die Möglichkeit bietet, entsprechende Gebühren zu Gunsten des Werbenden abzurechnen. Das Rufsignal kann hierbei insbesondere als Signal eines vorgegebenen Typs, das in der Telekommunikationsendeinrichtung ein Veränderungssignal auslöst, vorgesehen sein. Während der Verbindung können weiterhin gegebenenfalls weitere Signale empfangen werden.
Bevorzugt ist die Telekommunikationsendeinrichtung dann weiterhin so ausgebildet, daß sie unmittelbar nach Beendigung der Verbindung ein Wiederherstellungssignal zur Wiederherstellung des Ausgangszustands erzeugt. Die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes ist dazu so ausgebildet, daß sie auf das Wiederherstellungssignal hin die Ansicht vor der Veränderung oder dem Ruf wiederherstellt. Dies hat den Vorteil, daß der Anrufer die Dauer bestimmen kann, für die er die veränderte Ansicht betrachten kann.
Bevorzugt kann das-Werbetafelsystem so ausgebildet sein, daß erst nach Eingang einer Mindestzahl von vorgegebenen Signalen eines vorbestimmten Typs oder mehrerer vorbestimmter Typen eine Änderung der Ansicht erfolgt. Hierzu kann die Telekommunikationsendeinrichtung so eingerichtet sein, daß sie erst nach Empfang der Mindestanzahl von vorgegebenen Signalen eines vorbestimmten Typs oder mehrerer vorbestimmter Typen ein Veränderungssignal ausgibt. Es ist aber auch möglich, die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht so auszubilden, daß erst nach Empfang einer Mindestanzahl von Veränderungssignalen, die durch vorgegebene Signale eines vorbestimmten Typs oder mehrerer vorbestimmter
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Typen ausgelöst sind, eine Veränderung der Ansicht vorzunehmen. Hierdurch wird die Aufmerksamkeit mehrerer verschiedener Betrachter, die zur Änderung des Bildes zusammenwirken können, auf das Plakat gelenkt.
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Bevorzugt kann die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet sein, daß auf aufeinanderfolgende Veränderungssignale hin verschiedene Änderungen der Ansicht ausgeführt werden, bis eine vorgegebene Mindestanzahl von empfangenen Signalen eines vorgegebenen Typs oder mehrerer vorgegebener Typen erreicht ist. Hierdurch ist es möglich, daß durch das Zusammenwirken aufeinanderfolgender Anrufe mehrerer Betrachter eine Ansicht sukzessive zu einer anderen Ansicht vervollständigt werden kann. Hierdurch können weitere Betrachter besonders dazu angeregt werden, ebenfalls die Telekommunikationsendeinrichtung anzurufen.
Bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Werbetafelsystems kann die Telekommunikationsendeinrichtung auch so ausgebildet sein, daß auf ein einziges Signal eines vorgegebenen Typs hin nacheinander automatisch in vorgegebenen Zeitabständen mehrere Veränderungssignale für verschiedene Änderungen der Ansicht ausgegeben werden. Hierbei können jeweils gleiche Signale ausgegeben werden, wobei die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes bei Eintreffen eines Signals jeweils einen Schritt einer vorgegebenen Sequenz von Veränderungen ausführt. Z.B.
könnte bei Darstellung des Bildes durch einen Diaprojektor mit Ringmagazin bei jedem Veränderungssignal das Magazin ein Dia weitergeschaltet werden. Es ist jedoch auch denkbar, daß die Telekommunikationsendeinrichtung unterschiedliche Veränderungssignale ausgibt, bei deren Emp-
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fang die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes entsprechende unterschiedliche Veränderungen vornimmt. Hierdurch kann dem Betrachter eine Bildsequenz vorgeführt werden, was für den Betrachter überraschend und damit einprägsam sein kann. 5
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann die Einrichtung zur Veränderung des Bildes jedoch auch so ausgebildet sein, daß auf ein einziges Veränderungssignal hin hintereinander in vorgegebenen, gegebenenfalls sehr kurzen, Zeitabständen mehrere Änderungen der Ansicht vorgenommen werden. Insbesondere kann es sich bei diesen Einrichtungen um solche handeln, die von Computern oder z.B. DVD-Spielen erzeugte Animationen oder Videoclips auf der Fläche des Werbetafelsystems darstellen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes eine Maske auf und ist so ausgebildet, daß die Maske auf ein Veränderungs- oder Wiederherstellungssignal hin aus einer vorbestimmten Position bzw. in diese Position vor der Fläche bewegt wird, so daß die Ansicht eines vorbestimmten Teils der Fläche verändert wird. In einer einfachsten Form kann z.B. ein mit einer Hebeeinrichtung bewegbares Schild vor die Fläche bewegt werden, auf der das Bild darstellbar ist. Die für den Betrachter sichtbare Seite der Maske kann dabei einfarbig ausgebildet sein oder auch Bilder oder eine Werbebotschaft, insbesondere die Telefonnummer der Telekommunikationsendeinrichtung, tragen. Weiterhin kann auch eine Folie vorgesehen sein, die auf zwei an gegenüberliegenden Seiten der Fläche angeordneten Walzen aufgewickelt und über die Fläche gespannt ist. Diese Folie kann dabei im wesentlichen transparent sein und nur in dem Bereich, der ver-
ändert werden soll, ein undurchsichtiges Bild oder eine Werbebotschaft tragen. Zur Veränderung wird die Folie jeweils von einer Walze auf die andere gewickelt, so daß die Ansicht des Bildes durch die Bewegung des undurchsichtigen Bildes oder der Werbebotschaft vor bzw. aus der Fläche verändert wird. Ein solches System ist besonders kompakt und bei Einbau in ein Gehäuse gegenüber Witterungseinflüssen weitgehend unempfindlich. Es ist auch denkbar, als Maske Figuren oder dreidimensionale Modelle vor das Bild auf der Fläche zu bewegen, so daß die Ansicht verändert wird. Die Verwendung von Masken ist konstruktiv besonders einfach und erlaubt die Veränderung der Ansicht auch sehr großer Werbetafeln.
In einer, bevorzugten Ausführungsform ist die Fläche des erfindungsgemäßen Werbetafelsystems zur Anbringung eines Plakats ausgebildet. Hiermit sind insbesondere besonders großflächige Anzeigen mittels Plakaten möglieh. Darüber hinaus ist diese Lösung konstruktiv besonders einfach.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist eine Projektionsvorrichtung vorgesehen, mit der ein Bild auf die als Projektionsfläche ausgebildete Fläche des erfindungsgemäßen Werbetafelsystems projizierbar ist. Die Projektion ermöglicht zum einen selbstleuchtende, und damit auch nachts ohne weitere Einrichtungen sichtbare Bilder und zum anderen einen sehr einfachen Bildwechsel, insbesondere wenn für die Projektion Diaprojektoren, Tageslichtprojektoren oder Beamer verwendet werden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werbetafelsystems ist das Bild auf der Fläche aus Bildelementen zusammensetzbar. Zur Bereitstellung eines Bildelements ist dazu eine bilderzeugende Einrichtung vorgesehen, die so ausgebildet ist, daß durch deren
Ansteuerung das erzeugte Bildelement veränderbar ist. Die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes ist dann so ausgebildet, daß auf ein Veränderungs- oder Wiederherstellungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin die bildelementerzeugende Einrichtung zur Änderung des Bildelements angesteuert und das Bildelement entsprechend verändert wird. Im Gegensatz zu der Ausführungsform, bei der die Veränderung der Ansicht durch Verdecken eines gegebenen Bildes mit einer Maske erfolgt, wird hier das Bild selbst durch Änderung der Bildelemente verändert. Dies hat den Vorteil, daß keine Schwierigkeiten mit der Positionierung einer Maske vor einem Bild auftreten können. Darüber hinaus sind solche Werbetafelsysteme auch mechanisch einfacher aufzubauen.
Bevorzugt umfaßt mindestens eine bildelementerzeugende Einrichtung ein Element mit mindestens zwei Oberflächenbereichen, von denen einer wenigstens einen Teil des Bildes und der andere wenigstens einen Teil des zweiten Bildes trägt. Durch Ansteuerung ist das Element so bewegbar, daß einer der Oberflächenbereiche wenigstens einen Teil der sichtbaren Fläche und damit der Ansicht bildet. Bei den bildelementerzeugenden Einrichtungen kann es sich insbesondere um wenigstens Teile der jeweiligen Bilder tragende Folien handeln, die einen Teil der Fläche überspannend auf zwei an gegenüberliegenden Seiten der Fläche angeordnete Walzen aufgewickelt sind, so daß jeweils ein Teil des jeweiligen Bildes sichtbar ist. . Solche Werbetafelsysteme, bei denen mechanisch bewegte bildelementerzeugende Einrichtungen verwendet werden, zeichnen sich durch einen geringen Energieverbrauch aus und eignen sich insbesondere für Werbetafeln, die bei Tageslicht oder künstlicher Beleuchtung betrachtet werden.
Besonders bevorzugt umfaßt mindestens eine bildelementerzeugende Einrichtung ein auf Ansteuerung drehbares Element, das mindestens zwei in die Fläche drehbare und dann sichtbare Oberflächen mit wenigstens Teilen verschiedener Bilder aufweist. Bei diesen Elementen kann es sich insbesondere um Walzen handeln, deren Achsen in der Ebene der Fläche angeordnet sind. Statt der Walzen können auch bevorzugt Elemente Verwendung finden, die statt eines kreisförmigen Querschnitts gleichseitige Vielecke als Querschnittsfläche aufweisen, d.h. Mehrkantprismen. Die Anordnung verschiedener Bildteile entlang des Umfangs der Elemente erlaubt einen besonders kompakten Aufbau, der darüber hinaus auch besonders robust ist, da nur Drehbewegungen um feste, geometrische Achsen stattfinden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind als bilderzeugende Einrichtungen mindestens ein ansteuerbares LCD-Projektionsdisplay mit ansteuerbaren Pixeln und mindestens eine Lichtquelle zur Projektion des Bildes auf die Fläche vorgesehen, die Bildelemente auf der Projektionsfläche erzeugen. Die Ansteuerung des LCD-Projektionsdisplays kann hierbei insbesondere mittels eines Computers, z.B. eines PCs, erfolgen. Insbesondere können handelsübliche Beamer verwendet werden. Derartige Werbetafelsysteme erlauben selbstleuchtende Anzeigen, die sehr schnell und vielseitig veränderbar sind. Insbesondere lassen sich sehr einfach Computeranimationen im Zusammenhang mit dem Werbetafelsystem verwenden.
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Nach einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist mindestens eine bilderzeugende Einrichtung durch eine ansteuerbare lichtemittierende Diode (LED) gebildet. Als LED kommen hierbei übliche LEDs auf
Halbleiterbasis oder auch polymere LEDs in Betracht. Derartige Werbetafelsysteme weisen keinerlei bewegliche Elemente auf und sind daher sehr robust. Durch die Anordnung der LEDs in der Fläche erlauben sie darüber hinaus auch einen gegenüber einem Projektionssystem sehr kompakten Aufbau. Weiterhin sind solche Werbetafelsysteme bei Unterbringung in einem Gehäuse unempfindlich gegen Witterungseinflüsse.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei der auf einen Ruf hin eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut wird, ist eine Einrichtung zur Wiedergabe von vorgegebenen Audiosignalen vorgesehen, die so ausgebildet ist, daß auf ein Veränderungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin Audiosignale über die Telekommunikationsendeinrichtung an die anrufende Stelle übertragen werden. Bei den Audiosignalen kann es sich insbesondere um Werbebotschaften oder Melodieteile handeln. Hierdurch ist es möglich, einem Anrufer nicht nur eine Reaktion in Form der optisch wahrnehmbaren Veränderung der Ansicht, sondern auch in Form der Audiosignale zu geben, wodurch er mehr Information oder einen ausgeprägteren Gesamteindruck der Werbebotschaft erhalten kann.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist zumindest eine zweite Telekommunikationsendeinrichtung zum Empfang von Signalen eines vorgegebenen Typs und zur Erzeugung eines zweiten Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typs hin vorgesehen, wobei die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf ein Veränderungssignal der zweiten Telekommunikationsendeinrichtung hin mindestens vorgegebene Teile der Ansicht des Bildes in einer zweiten Weise verändert werden. Hierdurch wird es ei-
nem Betrachter ermöglicht, durch Wahl zweier verschiedener Telefonnummern eine der beiden Telekommunikationsendeinrichtungen zur Abgabe eines entsprechenden Veränderungssignals und damit einer unterschiedlichen Veränderung des Bildes zu veranlassen. Die hierdurch geschaffene weitere Manipulationsmöglichkeit für den Betrachter erlaubt es zum einen, daß der Betrachter eine für ihn interessante Information auswählen und durch Wahl der entsprechenden Telefonnummer in die Ansicht des Bildes einblenden kann, und zum anderen daß der Benutzer durch die Wahlmöglichkeit sich verstärkt mit der Werbebotschaft auseinandersetzt.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Werbetafelsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 25 sowie ein entsprechendes Verfahren mit den Merkmalen nach Anspruch 42.
Bei diesem System ist die Telekommunikationsendeinrichtung wie bei dem oben beschriebenen Werbetafelsystem ausgebildet, doch wird auf ein Veränderungssignal hin von einer Einrichtung eine Aktion im Bereich der Werbetafel, insbesondere die Abgabe eines Gegenstands wie zum Beispiel eines an oder nahe der Werbetafel gehaltenen Luftballons oder eines in oder nahe der Werbetafel aufbewahrten Geschenks, ausgeführt. Auch hierdurch kann die Aufmerksamkeit von Betrachtern des Werbetafelsystems stärker gebunden werden.
Das Werbetafelsystem kann insbesondere auch mit dem oben beschriebenen Werbetafelsystem kombiniert werden.
Bevorzugte Ausführungsformen solcher Werbetafelsysteme im Hinblick auf die Art der Signale und die Art und Steuerung der Telekommunikationsendeinrichtung ergeben sich direkt aus den oben genannten bevorzugten Ausführungsformen und Weiterbildungen auf die ausdrücklich Bezug genommen wird.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun beispielhaft anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Werbetafelsystems nach ei
ner ersten bevorzugten Ausführungsform;
Fig. 2 eine schematische Ansicht eines Werbetafelsystems nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform; 15
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht durch die Werbetafel des in
Fig. 2 gezeigten Werbetafelsystems;
Fig. 4 eine schematische Ansicht eines Werbetafelsystems nach ei-
ner dritten Ausführungsform der Erfindung.
In Fig. 1 weist ein Werbetafelsystem nach einer ersten Ausführungsform eine Fläche 10, ein als Maske dienendes Schild 12 und eine Telekommunikationsendeinrichtung 14 auf.
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Die als Werbetafel dienende Fläche 10 ist mittels eines in der Zeichnung nicht gezeigten Gestells stationär befestigt. Auf der Fläche ist ein ebenfalls in der Figur nicht gezeigtes Plakat aufgeklebt, das das Werbebild trägt.
Das Schild 12 ist an zwei Stahlseilen 16 und 18 gehalten, die auf Trommeln 20 bzw. 22 auf einer über der Fläche 10 angeordneten Welle 24 befestigt sind. Die Welle 24 ist mittels eines Motors 26 drehbar, so daß die Maske 12 durch Auf- bzw. Abwickeln der Stahlseile 16 und 18 auf die entsprechenden Trommeln 20 bzw. 22 in Richtung X auf- bzw. abbewegbar ist. Die Welle 24 ist dabei so weit oberhalb der Fläche 10 angeordnet, daß das Schild 12 vollständig aus dem Bereich der Fläche 10 bewegbar ist. Das Schild 12 besteht aus einem Stahlblech, dessen Gewicht es relativ unempfindlich gegen Windeinflüsse macht. Auf dem Schild ist weiterhin, in der Figur nicht gezeigt, die Telefonnummer der Telekommunikationsendeinrichtung 14 gezeigt. Durch Bewegung des Schildes 12 in den Bereich der Fläche 10 wird der in Beobachtungsrichtung dahinterliegende Teil des Bildes verdeckt. Dieser Bereich läßt sich wieder sichtbar machen, indem das Schild 12 nach oben bewegt wird. Schild 12, Stahlseile 16 und 18 auf Trommeln 20 bzw. 22, Welle 24 sowie Motor 26 bilden somit eine Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes.
Zur Ansteuerung dieser Vorrichtung dient die Telekommunikationsendeinrichtung 14, die durch einen PC oder einen Mikrocontroller mit einem an ein Telekommunikationsfestnetz angeschlossenen Modem gebildet wird. Auf einen Ruf hin, der als Signal eines vorgegebenen Typs dient, gibt die Telekommunikationsendeinrichtung 14, d.h. genauer der entsprechend programmierte Computer, ein Veränderungssignal über eine geeignete Schnittstelle aus. Mit dieser Schnittstelle verbunden ist eine Motorelektronik des Motors 26. Die Telekommunikationsendeinrichtung 14 ist so ausgebildet, daß sie bei Empfang eines Veränderungssignals über ihren Ausgang zum einen dieses an den Motor 26 ausgibt und zum anderen um
eine vorgegebene Zeitspanne verzögert ein Wiederherstellungssignal an den Motor 26 abgibt. Dazu weist sie einen Zeitgeber auf, der von dem Veränderungssignal angestoßen wird und nach Ablauf der Zeitspanne das Wiederherstellungssignal ausgibt. Zwischen dem Veränderungs- und dem Wiederherstellungssignal eingehende weitere rufen lösen in der Telekommunikationsendeinrichtung 14 keine weiteren Veränderungssignale aus.
Das Veränderungs- und das Wiederherstellungssignal sind dabei derart, daß der Motor 26 über seine Elektronik veranlaßt wird, jeweils eine gleiehe Anzahl von Umdrehungen in der einen bzw. der anderen Richtung auszuführen.
Im Normalzustand, d.h. bevor ein Anruf erfolgt, befindet sich das Schild 12 in einer gewünschten Position vor der Fläche 10, so daß es einen bestimmten Bildbereich abdeckt, der somit nicht sichtbar ist. Auf einen Anruf hin gibt die Telekommunikationsendeinrichtung 14 ein Veränderungssignal aus, das der Motorelektronik des Motors 26 zugeführt wird. Der Motor 26 dreht daraufhin die Welle 24 in einer vorgegebenen Richtung so weit, daß das Schild 12 über die Stahlseile 16 und 18 aus der Ansicht der Fläche 10 bewegt wird. Damit wird das Bild auf der Fläche 10 voll sichtbar. Die Telekommunikationsendeinrichtung 14 gibt nach der vorgegebenen Zeitspanne nach dem Veränderungssignal ein Wiederherstellungssignal an die Motorelektronik des Motors 26 aus, der daraufhin das Schild wieder in die Normalposition abläßt.
Ein Werbetafelsystem nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform, das in Fig. 2 gezeigt ist, weist eine Werbetafel 30 mit einer Fläche 32 und bildelementerzeugenden Einrichtungen 34, 36, 38 und 40, die durch ei-
nen Motor 42 über einen in Fig. 2 nur schematisch angedeuteten Zahnriemenantrieb 44 bewegbar sind, sowie eine Telekommunikationsendeinrichtung 46 auf. Die Fläche 32 der Werbetafel 30 trägt einen Teil des Werbebildes, die anderen Teile sind aus Bildelementen zusammengesetzt, die durch die bildelementerzeugenden Einrichtungen 34, 36, 38 und 40, die in entsprechende Ausnehmungen in der Fläche 32 eingelassen sind, bereitgestellt werden. Diese bildelementerzeugenden Einrichtungen sind hier durch sich entlang der Fläche erstreckende Dreiecksprismen gegeben, die um ihre Längsachse drehbar gelagert sind. Wie in Fig. 3 gezeigt, sind die Dreiecksprismen dabei so angeordnet, daß bei entsprechender Drehung jeweils eine der Oberflächen 48, 50 oder 52 in eine mit der Fläche 32 fluchtende Position gebracht werden kann. Durch den gemeinsamen Zahnriemenantrieb 44 sind die Dreiecksprismen 34, 36, 38 und 40 synchron drehbar. Zur Darstellung entsprechender Teilbilder tragen zumindest einander entsprechende Oberflächen 48, 48', 48", 48'" sowie 50, 50', 50", 50'" Dreiecksprismen jeweils Bildelemente je eines Bildes.
Eine Telekommunikationsendeinrichtung 46, die hier durch einen PC und durch ein an ein Telekommunikationsfestnetz angeschlossenes Modem gebildet wird aber auch aus einem Mobilfunktelefon und einen daran angeschlossenen MikroController aufgebaut sein kann, ist so ausgebildet, daß sie bei einem Ruf eine Telekommunikationsverbindung aufbaut und gleichzeitig an die Motorelektronik des Motors 42 ein Veränderungssignal ausgibt. Weiterhin ist sie so ausgebildet, daß sie nach Beendigung der Verbindung wiederum an die Motorelektronik
des Motors 42 ein Wiederherstellungssignal ausgibt.
des Motors 42 ein Wiederherstellungssignal ausgibt.
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Ein auf einen Ruf ausgegebenes Veränderungssignal bewirkt über die Motorelektronik des Motors 42, daß dieser über den Zahnriemenantrieb 44 die Dreiecksprismen 34, 36, 38 und 40 ansteuert, wodurch diese um 120° gedreht werden. Bei Ausgabe eines Wiederherstellungssignals erfolgt die Ansteuerung der Dreiecksprismen 34, 36, 38 und 40 derart, daß nun eine Drehung um -120° erfolgt, so daß die ursprüngliche Ansicht wieder hergestellt wird.
Im Betrieb ist zunächst ein Bild dargestellt, das durch den auf der Fläche 32 fest vorhandenen Bildteil und die von den einander entsprechenden sichtbaren Oberflächenbereichen 48, 48', 48", 48'" der Dreiecksprismen 34, 36, 38, 40 gebildeten Bildelemente besteht. Auf einen Anruf hin werden nun, wie oben geschildert, durch Auslösen des Veränderungssignals die Oberflächen 50, 50', 50", 50'", die Bildelemente eines zweiten Bildes tragen, in die Fläche 32 gedreht, so daß ein neues Bild entsteht, das aus dem festen Bildteil auf der Fläche 32 sowie den entsprechenden, durch die Oberflächenbereiche 50, 50', 50", 50'" erzeugten Bildelemente besteht.
Selbstverständlich könnte auch die gesamte bildtragende Fläche durch solche Prismen gebildet sein.
Ein in Fig. 4 schematisch gezeigtes Werbetafelsystem nach einer dritten Ausführungsform weist eine bildtragende Fläche 54 mit matrixförmig angeordneten LEDs 56 und einer entsprechenden Ansteuerelektronik 58, einer Telekommunikationsendeinrichtung 60 und einer mit der Telekommunikationsendeinrichtung 60 und der Ansteuerelektronik 58 verbundenen Anzeigensteuerung 68 auf.
Die Oberflächen 52, 52', 52" und 52'" können Teile eines weiteren Bildes tragen, das bei einem Ruf über eine zweite, zusätzlich angeschlossene Telekommunikationsendeinrichtung, die auf den Ruf ein entsprechendes zweites Veränderungssignal ausgibt, in die Fläche 32 gedreht wird. 5
Die Telekommunkationsendeinrichtung 60, die wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet ist, dient dem Empfang von Rufen und der Erzeugung eines Veränderungssignals auf einen Ruf hin.
Die Anzeigensteuerung 62 enthält Daten für ein Anfangsbild und für dieses Anfangsbild mögliche Veränderungen. Insbesondere ist vorgesehen, daß auf aufeinanderfolgende Veränderungssignale hin zur Veränderung des Anfangsbildes jeweils verschiedene LEDs umgeschaltet werden, so daß sich das Bild sukzessive verändert. Die Anzeigensteuerung 62 gibt dem Zustand der LEDs entsprechende Signale an die Ansteuerelektronik 58 aus, die entsprechend die LEDs ansteuert. Die Anzeigensteuerung 62 weist dazu einen ersten Speicher auf, indem für jede LED der Anfangszustand gespeichert ist. Weiterhin sind in einem zweiten Speicher die Positionen der durch Veränderungssignale veränderbaren LEDs sowie die für den Zustand der LEDs nach der Änderung notwendigen Ansteuerdaten gespeichert. Schließlich ist in der Anzeigensteuerung 62 eine Schaltung vorgesehen, die beginnend bei dem ersten veränderbaren LED auf aufeinanderfolgende Veränderungssignale sukzessive die Daten für die Veränderung der nächsten LED ausliest und an die Ansteuerelektronik 58 ausgibt. Nach einer vorgegebenen Anzahl von Veränderungssignalen, die der Anzahl der änderbaren LEDs entspricht, gibt die Anzeigensteuerung 62 nach einer vorgegebenen Zeitspanne unter Verwendung der Daten in dem ersten Speicher Daten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Bildes
an die Ansteuerelektronik 58 aus. Insbesondere kann das in dem ersten Speicher gespeicherte Anfangsbild ein unvollständiges Bild sein, das nach Durchführung der in dem zweiten Speicher gespeicherten Änderungen vervollständigt ist. Hierdurch können also mehrere Betrachter durch aufeinanderfolgende Rufe ein unvollständiges Bild wieder vervollständigen, wobei z.B. eine Werbebotschaft sichtbar wird.
10 Fläche
12 Schild
14 Telekommunikation sendeinrichtung
16 Stahlseil
18 Stahlseil
20 Trommel
22 Trommel
24 Welle
26 Motor
30 Werbetafel
32 Fläche
34 Dreiecksprisma
36 Dreiecksprisma
38 Dreiecksprisma
40 Dreiecksprisma
42 Motor
44 Zahnriemenantrieb
46 Telekommunikationsendeinrichtung
48, 48', 48", 48'" Oberflächenbereich 50, 50', 50", 50'" Oberflächenbereich 52, 52', 52", 52'" Oberflächenbereich
54 Fläche
56 LED
58 Ansteuerelektronik
60 Telekommunikationsendeinrichtung
62 Anzeigensteuerung
Bewegungsrichtung des Schilds
Claims (25)
1. Werbetafelsystem mit einer großflächigen, stationären Fläche (10, 32, 54), auf der ein vorgegebenes Bild in einer Ansicht aus mindestens einer Betrachtungsrichtung sichtbar darstellbar ist, gekennzeichnet durch
eine Telekommunikationsendeinrichtung (14, 46, 60) zum Empfang von Signalen aus einem Telekommunikationsnetz und zur Erzeugung eines Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typs aus dem Telekommunikationsnetz hin und
eine Einrichtung (12, 16 bis 26; 34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes, die auf ein Veränderungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin mindestens vorgegebene Teile der Ansicht des Bildes verändert.
eine Telekommunikationsendeinrichtung (14, 46, 60) zum Empfang von Signalen aus einem Telekommunikationsnetz und zur Erzeugung eines Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typs aus dem Telekommunikationsnetz hin und
eine Einrichtung (12, 16 bis 26; 34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes, die auf ein Veränderungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin mindestens vorgegebene Teile der Ansicht des Bildes verändert.
2. Werbetafelsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vorgegebene Signal vom Typ eines Rufsignals ist.
3. Werbetafelsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Signal eines vorgegebenen Typs vom Typ bestimmter Sprachdaten oder mindestens eines bestimmten DTMF-Tons ist, und
die Telekommunikationsendeinrichtung zur Erkennung der Sprachdaten bzw. des DMTF-Tons und Umsetzung in ein Veränderunssignal ausgebildet ist.
daß das Signal eines vorgegebenen Typs vom Typ bestimmter Sprachdaten oder mindestens eines bestimmten DTMF-Tons ist, und
die Telekommunikationsendeinrichtung zur Erkennung der Sprachdaten bzw. des DMTF-Tons und Umsetzung in ein Veränderunssignal ausgebildet ist.
4. Werbetafelsysten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Signal durch über das Internet übertragene Daten eines bestimmten Typs gegeben ist.
5. Werbetafelsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Signal vom Typ einer SMS-Nachricht ist.
6. Werbetafelsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Telekommunikationsendeinrichtung so ausgebildet ist, daß der Inhalt der SMS-Nachricht an die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht übermittelt wird, und
diese so ausgebildet ist, daß die Veränderung der Ansicht durch Anzeige der SMS-Nachricht erfolgt.
daß die Telekommunikationsendeinrichtung so ausgebildet ist, daß der Inhalt der SMS-Nachricht an die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht übermittelt wird, und
diese so ausgebildet ist, daß die Veränderung der Ansicht durch Anzeige der SMS-Nachricht erfolgt.
7. Werbetafelsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Telekommuikationsendeinrichtung zur Erkennung verschiedener vorgegebener Signale eines Typs oder zur Erkennung von Signalen verschiedenen Typs und Ausgabe entsprechender, verschiedener Veränderungssignale eingerichtet ist und
daß die Einrichtung zur Veränderung des Bildes zum Empfang und der Umsetzung der verschiedenen Veränderungssignale ausgebildet ist.
daß die Telekommuikationsendeinrichtung zur Erkennung verschiedener vorgegebener Signale eines Typs oder zur Erkennung von Signalen verschiedenen Typs und Ausgabe entsprechender, verschiedener Veränderungssignale eingerichtet ist und
daß die Einrichtung zur Veränderung des Bildes zum Empfang und der Umsetzung der verschiedenen Veränderungssignale ausgebildet ist.
8. Werbetafelsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Telekommunikationsendeinrichtung (14, 46, 60) so ausgebildet ist, daß sie auf die Ausgabe eines Veränderungssignals hin nach einer vorgegebenen Zeitspanne ein Wiederherstellungssignal zur Wiederherstellung der Ausgangsansicht erzeugt, und die Einrichtung (12, 16 bis 26; 34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß sie auf dieses Signal hin die Ansicht vor der Veränderung wiederherstellt.
9. Werbetafelsystem nach Anspruch 2 oder Anspruch 7 oder 8 in Verbindung mit Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Telekommunikationsendeinrichtung (14, 46, 60) so ausgebildet ist, daß sie den Ruf unter Aufbau einer Telekommunikationsverbindung annimmt.
10. Werbetafelsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Telekommunikationsendeinrichtung (14, 46, 60) so ausgebildet ist, daß sie nach Beendigung der Telekommunikationsverbindung ein Wiederherstellungssignal zur Wiederherstellung des Ausgangszustands erzeugt, und
die Einrichtung (12, 16 bis 26; 34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf das Wiederherstellungssignal hin die Ansicht vor der Veränderung wiederherstellt.
daß die Telekommunikationsendeinrichtung (14, 46, 60) so ausgebildet ist, daß sie nach Beendigung der Telekommunikationsverbindung ein Wiederherstellungssignal zur Wiederherstellung des Ausgangszustands erzeugt, und
die Einrichtung (12, 16 bis 26; 34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf das Wiederherstellungssignal hin die Ansicht vor der Veränderung wiederherstellt.
11. Werbetafelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Telekommunikationsendeinrichtung und/oder die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht so ausgebildet sind, daß erst nach Eingang einer Mindestanzahl von vorgegebenen Signalen eines vorbestimmten Typs oder mehrerer vorbestimmter Typen eine Änderung der Ansicht erfolgt.
12. Werbetafelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (12, 16 bis 26; 34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf aufeinanderfolgende Veränderungssignale hin verschiedene Änderungen der Ansicht ausgeführt werden bis eine vorgegebene Mindestzahl von Signalen des vorgegebenen Typs oder mehrerer vorgegebener Typen erreicht ist.
13. Werbetafelsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Telekommunikationsendeinrichtung (60) so ausgebildet ist,
daß auf ein Signal eines vorgegebenen Typs hin hintereinander in vorgegebenen Zeitabständen mehrere Veränderungssignale für verschiedene Änderungen der Ansicht ausgegeben werden.
daß die Telekommunikationsendeinrichtung (60) so ausgebildet ist,
daß auf ein Signal eines vorgegebenen Typs hin hintereinander in vorgegebenen Zeitabständen mehrere Veränderungssignale für verschiedene Änderungen der Ansicht ausgegeben werden.
14. Werbetafelsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (12, 16 bis 26; 34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung des Bildes so ausgebildet ist, daß auf ein Veränderungssignal hin hintereinander in vorgegebenen Zeitabständen mehrere Änderungen der Ansicht vorgenommen werden.
15. Werbetafelsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (12, 16 bis 26) zur Veränderung der Ansicht des Bildes eine Maske (12) aufweist und so ausgebildet ist, daß die Maske auf ein Veränderungs- oder Wiederherstellungssignal hin aus einer vorbestimmten Position bzw. in diese Position vor der Fläche (10) bewegt wird, so daß die Ansicht eines vorbestimmten Teils der Fläche verändert wird.
16. Werbetafelsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche (10) zur Anbringung eines Plakats ausgebildet ist.
17. Werbetafelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Projektionsvorrichtung vorgesehen ist und die Fläche eine Projektionsfläche ist, auf die das Bild von der Projektionsvorrichtung projizierbar ist.
18. Werbetafelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bild auf der Fläche (32, 54) aus Bildelementen zusammensetzbar ist und zur Bereitstellung eines Bildelements eine bildelementerzeugende Einrichtung (34 bis 40; 56, 58) vorgesehen ist, die so ausgebildet ist, daß durch deren Ansteuerung das erzeugte Bildelement veränderbar ist, und
daß die Einrichtung (34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf ein Veränderungs- oder Wiederherstellungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung (46, 60) hin die bildelementerzeugende Einrichtung zur Änderung des Bildelements angesteuert und das Bildelement entsprechend verändert wird.
daß das Bild auf der Fläche (32, 54) aus Bildelementen zusammensetzbar ist und zur Bereitstellung eines Bildelements eine bildelementerzeugende Einrichtung (34 bis 40; 56, 58) vorgesehen ist, die so ausgebildet ist, daß durch deren Ansteuerung das erzeugte Bildelement veränderbar ist, und
daß die Einrichtung (34 bis 44; 56, 58, 62) zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf ein Veränderungs- oder Wiederherstellungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung (46, 60) hin die bildelementerzeugende Einrichtung zur Änderung des Bildelements angesteuert und das Bildelement entsprechend verändert wird.
19. Werbetafelsystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine bildelementerzeugende Einrichtung (34 bis 40) ein Element (34, 36, 38, 40) mit mindestens zwei Oberflächenbereichen (48, 50, 52; 48', 50', 52'; 48", 50", 52"; 48''', 50''', 52''') umfaßt, von denen einer wenigstens einen Teil des Bildes und der andere wenigstens einen Teil eines zweiten Bildes trägt,
wobei durch Ansteuerung das Element so bewegbar ist, daß einer der Oberflächenbereiche wenigstens einen Teil der sichtbaren Fläche (32) bildet.
daß mindestens eine bildelementerzeugende Einrichtung (34 bis 40) ein Element (34, 36, 38, 40) mit mindestens zwei Oberflächenbereichen (48, 50, 52; 48', 50', 52'; 48", 50", 52"; 48''', 50''', 52''') umfaßt, von denen einer wenigstens einen Teil des Bildes und der andere wenigstens einen Teil eines zweiten Bildes trägt,
wobei durch Ansteuerung das Element so bewegbar ist, daß einer der Oberflächenbereiche wenigstens einen Teil der sichtbaren Fläche (32) bildet.
20. Werbetafelsystem nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine bildelementerzeugende Einrichtung (34 bis 40) ein durch Ansteuerung drehbares Element (34, 36, 38, 40) umfaßt, das mindestens zwei in die Fläche (32) drehbare, und dann sichtbare Oberflächenbereiche (48, 50, 52; 48', 50', 52'; 48", 50", 52"; 48''', 50''', 52''') mit wenigstens Teilen verschiedener Bilder aufweist und durch Ansteuerung so bewegbar ist, daß einer der Oberflächenbereiche wenigstens einen Teil der sichtbaren Fläche (32) bildet.
21. Werbetafelsystem nach Anspruch 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß als die bildelementerzeugenden Einrichtungen mindestens ein ansteuerbares LCD-Projektionsdisplay mit ansteuerbaren Pixeln und mindestens eine Lichtquelle vorgesehen sind, die Bildelemente auf der Projektionsfläche erzeugen.
22. Werbetafelsystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine bildelementerzeugende Einrichtung durch eine ansteuerbare LED (56) gebildet ist.
23. Werbetafelsystem nach Anspruch 9 oder einem der Ansprüche 10 bis 22 in Verbindung mit Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zur Wiedergabe von vorgegebenen Audiosignalen vorgesehen ist, die so ausgebildet ist, daß auf das Veränderungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin die Audiosignale über die Telekommunikationsendeinrichtung an die anrufende Stelle übertragen werden.
24. Werbetafelsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche; dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine zweite Telekommunikationsendeinrichtung zum Empfang von Signalen und zur Erzeugung eines zweiten Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typshin vorgesehen ist und
daß die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf ein Veränderungssignal der zweiten Telekommunikationsendeinrichtung hin mindestens vorgegebene Teile der Ansicht des Bildes in einer zweiten Weise verändert werden.
daß zumindest eine zweite Telekommunikationsendeinrichtung zum Empfang von Signalen und zur Erzeugung eines zweiten Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typshin vorgesehen ist und
daß die Einrichtung zur Veränderung der Ansicht des Bildes so ausgebildet ist, daß auf ein Veränderungssignal der zweiten Telekommunikationsendeinrichtung hin mindestens vorgegebene Teile der Ansicht des Bildes in einer zweiten Weise verändert werden.
25. Werbetafelsystem mit einer großflächigen, stationären Fläche, auf der ein vorgegebenes Bild in einer Ansicht aus mindestens einer Betrachtungsrichtung sichtbar darstellbar ist, gekennzeichnet durch
eine Telekommunikationsendeinrichtung zum Empfang von Signalen aus einem Telekommunikationsnetz und zur Erzeugung eines Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typs aus dem Telekommunikationsnetz hin und
eine Einrichtung, die auf ein Veränderungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin eine Aktion im Bereich der Werbetafel, insbesondere die Abgabe eines Gegenstandes, ausführt.
eine Telekommunikationsendeinrichtung zum Empfang von Signalen aus einem Telekommunikationsnetz und zur Erzeugung eines Veränderungssignals auf ein Signal eines vorgegebenen Typs aus dem Telekommunikationsnetz hin und
eine Einrichtung, die auf ein Veränderungssignal der Telekommunikationsendeinrichtung hin eine Aktion im Bereich der Werbetafel, insbesondere die Abgabe eines Gegenstandes, ausführt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20121454U DE20121454U1 (de) | 2001-02-06 | 2001-02-06 | Werbetafelsystem |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001105247 DE10105247A1 (de) | 2001-02-06 | 2001-02-06 | Werbetafelsystem |
| DE20121454U DE20121454U1 (de) | 2001-02-06 | 2001-02-06 | Werbetafelsystem |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20121454U1 true DE20121454U1 (de) | 2002-09-26 |
Family
ID=26008422
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20121454U Expired - Lifetime DE20121454U1 (de) | 2001-02-06 | 2001-02-06 | Werbetafelsystem |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20121454U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10228393A1 (de) * | 2002-06-25 | 2004-01-22 | Ass Werbe Gmbh | Präsentationssystem für Werbe- und/oder Informationszwecke |
-
2001
- 2001-02-06 DE DE20121454U patent/DE20121454U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10228393A1 (de) * | 2002-06-25 | 2004-01-22 | Ass Werbe Gmbh | Präsentationssystem für Werbe- und/oder Informationszwecke |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021031 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040512 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070125 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20090901 |