DE20120080U1 - Vorrichtung zum Injizieren von Mörtel in ein Bohrloch - Google Patents
Vorrichtung zum Injizieren von Mörtel in ein BohrlochInfo
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Description
M 2064 . 10.12.2001
S/MI
Beschreibung
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5
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Injizieren von Mörtel in ein Bohrloch mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Aus der DE 299 11 429 U1 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung bekannt, die aus einem Injektionsrohr mit einem am vorderen Ende angeordneten Stauelement besteht. Diese Vorrichtung wird zum Setzen von Injektionsankern verwendet. Injektionsanker sind üblicherweise stabförmige Bauteile wie beispielsweise Gewindestäbe, Dywidag-Stäbe oder auch spezielle Anker, die in ein im Durchmesser größeres Bohrloch eingebracht und mit einem Mörtel oder dgl. verankert werden. Zum Injizieren des Mörtels insbesondere in ein tiefes Bohrloch kann ein Injektionsrohr verwendet werden, das auf eine Ausbringvorrichtung für den Mörtel, beispielsweise eine sogenannte Auspresspistole, aufgesetzt wird und an dessen vorderem Ende der Mörtel austritt. Das Injektionsrohr wird bis in den Bereich des Bohrlochgrundes in das Bohrloch gesteckt und der Mörtel injiziert. Um ein blasenfreies und vollständiges Verfüllen von tiefen Bohrlöchern zu ermöglichen, ist auf dem Injektionsrohr ein Stauelement aufgesetzt, das einen seitlich abstehenden Bund aufweist. Beim Injizieren füllt der Mörtel das Bohrloch zwischen dem Bohrlochgrund und dem Bund der Vorrichtung aus, wobei der Bund verhindert, dass Mörtel in Richtung der Bohrlochmündung abfließt. Durch den Bund wird ein statischer Druck des in das Bohrloch eingebrachten Mörtels aufgebaut, der eine Blasenbildung vermeidet und zu einer vollständigen Verfüllung des Bohrlochs mit Mörtel im Bereich zwischen dem Bohrlochgrund und dem Bund führt. Der in das Bohrloch eingebrachte Mörtel drückt die Vorrichtung am Bund mit zunehmender Verfüllung des Bohrlochs mit Mörtel in Richtung der Bohrlochmündung, wodurch sichergestellt ist, dass der Bereich des Bohrlochs zwischen Bohrlochgrund und dem Bund der Vorrichtung vollständig mit Mörtel verfüllt wird.
Nachteilig bei der bekannten Vorrichtung ist jedoch, dass durch den Durchmesserunterschied zwischen dem Injektionsrohr und dem Bohrloch beim Austritt des Mörtels
aus dem Injektionsrohr Turbulenzen und Verwirbelungen eintreten, die eine vollständig blasenfreie Verfüllung des Bohrloches verhindern. Des Weiteren baut sich auch kein gleichmäßiger Druck auf, so dass einerseits keine homogene Verfüllung des Bohrloches eintritt und andererseits durch Veränderung des Staudrucks keine gleichmäßige, das Injektionsrohr zurückschiebende Schubkraft erzeugt wird. Dies erschwert die Kontrollmöglichkeit für den Anwender für eine ordnungsgemäße Verfüllung des Bohrloches.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, diese Nachteile des Stands der Technik zu vermeiden und eine Vorrichtung zum Injizieren von Mörtel in ein Bohrloch vorzuschlagen, die eine vom Anwender leicht kontrollierbare homogene und blasenfreie Verfüllung des Bohrlochs ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein Injektionsrohr mit einem an seinem vorderen Ende angeordneten Stauelement auf, das einen zylindrischen, auf dem Injektionsrohr klemmend aufsetzbaren Abschnitt aufweist. An den zylindrischen Abschnitt schließt sich ein über das vordere Ende des Injektionsrohres hinaus sich erstreckender trichterförmiger Abschnitt an, dessen größter Außendurchmesser etwas kleiner ist als der Bohrlochdurchmesser. Die Vorrichtung kann somit problemlos in das Bohrloch gesteckt und auch wieder herausgezogen werden. Zum Injizieren des Mörtels wird die Vorrichtung so weit in das Bohrloch eingeschoben, bis der vordere Stirnrand des trichterförmigen Abschnitts des Stauelements am Bohrlochgrund aufsitzt. Durch den trichterförmigen Abschnitt erweitert sich der Querschnitt des Injektionsrohrs allmählich auf den Durchmesser des Bohrlochs, so dass beim Auspressvorgang keine Verwirbelungen und Turbulenzen im Mörtel entstehen. Der Mörtel füllt das Bohrloch vom Bohrlochgrund aufsteigend aus, wobei sich zwischen dem Bohrlochgrund und der Innenwandung des trichterförmigen Abschnitts ein gleichmäßiger Staudruck aufbaut. Dadurch entsteht eine gleichmäßige, das Injektionsrohr in Richtung Bohrlochmündung drückende Schubkraft, die eine homogene und blasenfreie Verfüllung des Bohrlochs mit Mörtel sicherstellt. Der gleichmäßige Staudruck ermöglicht außerdem eine zügige und für den Anwender kontrollierbare Arbeitsweise.
Ein radial abstehender Bund am Stauelement kann bei einem hohen Staudruck in Richtung Bohrlochmündung abknicken, so dass zwischen Bohrlochwandung und dem
Bund ein größerer Ringspalt entsteht, der zu einem Überfließen des Mörtels über den Bund und damit zu einer Störung des Verfüllvorgangs führt. Durch den trichterförmigen Abschnitt des erfindungsgemäßen Stauelements ist ein Umknicken nicht möglich. Ein höherer Staudruck führt vielmehr zu einer Aufdehnung des trichterförmigen Abschnitts und damit zu einer Verkleinerung des Ringspalts zwischen dem größten Außendurchmesser des trichterförmigen Abschnitts und dem Bohrloch.
Sehr günstige Strömungsverhältnisse des Mörtels beim Auspressvorgang werden erreicht, wenn der Öffnungswinkel (&agr;) des trichterförmigen Abschnitts zwischen 16° und 40° liegt bzw. die Länge des trichterförmigen Abschnittes etwa das 1,0 - 2,5-fache des Durchmessers des Bohrloches beträgt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann der trichterförmige Abschnitt an seiner Mantelfläche axial beabstandete Markierungen und/oder Sollbruchstellen aufweisen, die jeweils einem Bohrlochdurchmesser zugeordnet sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, ein Stauelement für unterschiedliche Bohrlochdurchmesser zu verwenden. Durch Abschneiden oder Abbrechen des trichterförmigen Abschnitts an der entsprechenden, einem bestimmten Bohrlochdurchmesser zugeordneten Markierung bzw. Sollbruchstelle wird der Abschnitt einerseits verkürzt und andererseits auf den entsprechenden Bohrlochdurchmesser verkleinert.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die einzige Figur zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Seitenansicht.
Die in der Zeichnung dargestellte, erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zum Injizieren von Mörtel in ein Bohrloch weist ein Injektionsrohr 12 auf, welches sich am hinteren Ende einstückig zu einer Aufsteckmuffe 14 erweitert. Mit der Aufsteckmuffe 14 ist das Injektionsrohr 12 klemmend auf eine Mörtel-Ausbringdüse 16 einer nicht dargestellten, an sich bekannten Mörtel-Auspresspistole aufgesteckt. Am vorderen Ende 18 ist ein Stauelement 20 auf das Injektionsrohr 12 aufgesetzt, das einen zylindrischen Abschnitt 22 und einen trichterförmigen Abschnitt 24 aufweist.
-A-
Zum Injizieren von Mörtel in ein Bohrloch 26 in einem Mauerwerk 28 wird das Injektionsrohr 12 in das Bohrloch 26 gesteckt, bis der vordere Stirnrand des trichterförmigen Abschnitts 24 am Bohrlochgrund aufsitzt. Anschließend wird Mörtel 30, beispielsweise ein Kunstharzmörtel, mit der nicht dargestellten Auspresspistole durch die Ausbringdüse 16 und das Injektionsrohr 12 in das Bohrloch 26 eingebracht. Der Mörtel 30 tritt am vorderen Ende 18 aus dem Injektionsrohr 12 aus und füllt den Raum zwischen dem Bohrlochgrund und dem trichterförmigen Abschnitt 24 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 im Bohrloch 26 aus. Der in das Bohrloch 26 injizierte Mörtel 30 baut einen Druck auf, der ein vollständiges und blasenfreies Ausfüllen des Bohrlochs 26 bewirkt. Der Druck des Mörtels 30, der die Vorrichtung 10 mit seiner axialen Komponente innerhalb des trichterförmigen Abschnitts 24 beaufschlagt, drückt die Vorrichtung 10 und zusammen mit dieser die Auspresspistole in Richtung der Bohrlochmündung 32 zurück, so dass die Vorrichtung 10 mit zunehmender Verfüllung zwangsläufig aus dem Bohrloch 26 bewegt wird. Auf diese Weise lässt sich das Bohrloch 26 vom Bohrlochgrund ausgehend bis zur Bohrlochmündung 32 vollständig und blasenfrei mit Mörtel 30 verfüllen.
Nachdem der Mörtel 30 mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 in das Bohrloch 26 injiziert worden ist, lässt sich ein nicht dargestellter, an sich bekannter Injektionsanker in den Mörtel 30 im Bohrloch 26 einbringen, der nach Aushärten des Mörtels 30 im Mauerwerk 28 fest verankert ist.
Das Stauelement 20 ist mit seinem zylindrischen Abschnitt 22 durch Klemmkraft unverschieblich auf das vordere Ende 18 des Injektionsrohrs 12 aufgesteckt. Der das vordere Ende 18 des Injektionsrohrs 12 überragende trichterförmige Abschnitt 24 des Stauelements 20 weist vorzugsweise einen Öffnungswinkel &agr; von 16-40° auf. Bei einem derartigen Öffnungswinkel werden beim Auspressen des Mörtels Verwirbelungen und Turbulenzen vermieden, die zu Lufteinschlüssen und damit zu einem inhomogenem Gefüge des ausgehärteten Mörtels führen können. An der Außenfläche des trichterförmigen Abschnitts 24 sind in axialer Richtung versetzt Markierungen 34 angeordnet, die als Sollbruchstellen ausgeführt sein können. Durch Abschneiden bzw. Abbrechen an diesen Stellen wird der trichterförmige Abschnitt 24 verkürzt und gleichzeitig der Außendurchmesser an der vorderen Stirnkante des trichterförmigen Abschnitts 24 verkleinert. Damit ist ein und dasselbe Stauelement 20 für unterschiedliche Bohrlochdurchmesser anpassbar. Um allerdings ein turbulenzfreies
• ·
Auspressen des Mörtels sicherzustellen, sollte die Länge des trichterförmigen Abschnitts mindestens dem Bohrlochdurchmesser, höchstens jedoch das 2,5-fache des Durchmessers des Bohrloches betragen.
Claims (5)
1. Vorrichtung bestehend aus einem Injektionsrohr mit einem am vorderen Ende angeordneten Stauelement zum Injizieren von Mörtel in ein Bohrloch, dadurch gekennzeichnet, dass das Stauelement (20) einen zylindrischen und auf dem Injektionsrohr (12) klemmend aufsetzbaren Abschnitt (22) aufweist, an den sich ein über das vordere Ende (18) des Injektionsrohres (12) hinaus erstreckender trichterförmiger Abschnitt (24) anschließt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungswinkel (α) des trichterförmigen Abschnitts (24) zwischen 16° und 40° beträgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des trichterförmigen Abschnitts (24) etwa das 1,0-fache bis 2,5-fache des Durchmessers des Bohrlochs (26) beträgt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der größte Außendurchmesser des trichterförmigen Abschnitts (24) etwas kleiner ist als der Durchmesser des Bohrlochs (26).
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der trichterförmige Abschnitt (24) an seiner Außenfläche axial beabstandete Markierungen (34) und/oder Sollbruchstellen aufweist, die jeweils einem Bohrlochdurchmesser zugeordnet sind.
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|---|---|
| DE (1) | DE20120080U1 (de) |
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- 2001-12-12 DE DE20120080U patent/DE20120080U1/de not_active Expired - Lifetime
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