DE20120890U1 - Anordnung von gestapelten Gasfiltern und Gehäuse für gestapelte Gasfilter - Google Patents
Anordnung von gestapelten Gasfiltern und Gehäuse für gestapelte GasfilterInfo
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Description
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TKAG 01 T2
Anordnung von gestapelten Gasfiltern und Gehäuse für gestapelte Gasfilter
Die Erfindung betrifft eine Anordnung von wenigstens zwei gestapelten Gasfiltern, die jeweils ein den Filterbereich umschließendes Gehäuse mit einem abgeflachten Boden und einen dazu kompatiblen, die Stapelbarkeit ermöglichenden Dekkel besitzen und an ihren einander zugewandten Seiten (Boden bzw. Deckel) mit Gasdurchtrittsöffnungen ausgestattet sind, die bei gestapelten Gasfiltern einen gasdichten Übergang von einem Gasfilter zum anderen bilden, der bei Abheben des einen Gasfilters vom anderen trennbar ist. Die Erfindung betrifft außerdem ein Gehäuse für einen Gasfilter, das einen Filterbereich umschließt und einen abgeflachten Boden und einen dazu kompatiblen, die Stapelbarkeit ermöglichenden Deckel besitzt und an wenigstens einer Seite (Boden bzw. Deckel) mit wenigstens einer Gasdurchtrittsöffnung ausgestattet ist, die bei gestapelten Gasfiltern einen gasdichten Übergang von einem Gasfilter zum anderen oder zu einem Zuführ- oder Abführstutzen bildet.
Der Begriff „Stapelbarkeit' soll also auch einen Gasfilter umfassen, der einzeln auf einen Zuführ- oder Abführstutzen aufgesetzt wird, wobei grundsätzlich mehrere derartige Gasfilter übereinander gesetzt sind.
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Gasfilter werden dazu verwendet, Aerosole oder feste Bestandteile, einschließlich mikrobakterieller Bestandteile, aus einem Gasstrom auszufiltern. Bekannte Gasfilter sind dazu mit einem Gehäuse ausgerüstet, das einen Filterbereich umschließt, deren Filtermatte sich nach und nach immer mehr zusetzt, wenn aus den zu filternden Gasen Stoffe abgefiltert bzw. absorbiert werden.
Die kontaminierten und unbrauchbar gewordenen Gasfiltermatten werden entsprechend ihrer Belastung bzw. nach Ablauf von festgelegten Zeiträumen entsorgt, das heißt dem Gehäuse der Hülle entnommen und einer Verbrennung zugeführt.
Nachteilig ist, daß die Gasdurchtrittsöffnungen der Gehäuse offen bleiben und austretende Stoffe die Umgebung kontaminieren können. Es ist dabei auch schon beobachtet worden, daß kontaminierte Stäube aus den Gasdurchtrittsöffnungen herausrieseln oder aufsteigen.
Man hilft sich damit, daß Folien auf die Gasdurchtrittsöffnungen aufgelegt oder Deckel aufgeklebt werden, die nach der Entnahme der Filtergehäuse bereitzuhalten sind. Da aber gerade beim Anheben der relativ schweren Filter oft ruckweise gearbeitet wird, kommt es zu diesem Zeitpunkt oft zu einer unerwünschten Kontamination und einem Austritt von Substanzen aus dem Filtergehäuse.
Es stellt sich die Aufgabe, bei derartigen stapelbaren FiI-teranordnungen bzw. dazu geeigneten Filtergehäusen die Gefahr der Kontamination und des Austritts von Substanzen aus dem Filtergehäuse zuverlässig zu unterbinden.
Diese Aufgabe wird gelöst bei einer Anordnung der eingangs genannten Art, bei der wenigstens eine der Gasdurch-
trittsöffnungen mit einem Verschlußorgan versehen ist, das mit einer mechanisch wirkenden Spannvorrichtung verbunden ist, die auslösbar ist bei Trennen der Filtergehäuse voneinander und eine Verstellung des Verschlußorgans in eine Schließstellung bewirkt, in der die dem Verschlußorgan zugeordnete Gasdurchtrittsöffnung verschlossen ist.
Im engeren Sinne ist die Erfindung auch in einem Gehäuse für einen Gasfilter zu sehen, das nicht unbedingt in einer Stapelanordnung zu verwenden ist, sondern auch einzeln auf eine Stutzenanordnung aufsetzbar ist und bei dem die Gasdurchtrittsöf fnung (en) mit einem Verschlußorgan versehen ist bzw. sind, das mit einer mechanisch wirkenden Spannvorrichtung verbunden ist, die auslösbar ist bei Entfernung des Filtergehäuses aus einer Arbeitsstellung und eine Verstellung des Verschlußorgans in eine Schließstellung bewirkt, in der die dem Verschlußorgan zugeordnete Gasdurchtrittsöffnung verschlossen ist.
Dabei soll der Begriff „Arbeitsstellung' die Möglichkeiten eines Filtergehäuses umfassen, das zum einen in einer Stapelanordnung, zum anderen aber auch einzeln in eine FiI-teranordnung einbaubar ist, bei der die Gasdurchtrittsöffnungen des Filtergehäuses verschlossen werden müssen, wenn das Filtergehäuse entsorgt wird.
Insbesondere bietet sich an, das Verschlußorgan als Verschlußklappe zu gestalten, die an einem Scharnier verschwenkbar ist. Dabei kann insbesondere die Verschlußklappe mit einem Arretierriegel in der offenen Stellung fixierbar sein, wobei der Arretierriegel durch Aufsetzen beim Stapelvorgang auslösbar ist, wonach die Verschlußklappe nur noch
durch das Gewicht des Gasfilters bzw. Gasfilterstapels zurückgehalten ist.
Durch die Verwendung einer Verschlußklappe mit einem Arretierriegel wird erreicht, daß keine beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlfunktionen entstehen. Ist die Verschlußklappe geschlossen, so kann keine Verbindung des Filtergehäuses mit einem Stutzen eines anderen Filtergehäuses oder eines Exhaustors geschehen. Erst wenn die Verschlußklappe geöffnet ist, kann das Filter in Funktion treten. Wird das Filter dann in seiner Arbeitsstellung eingebracht, so löst sich der Arretierriegel automatisch, ohne daß die Klappe die Gasdurchtrittsöffnung sofort verschließt.
Anstelle einer Klappe kann auch als Verschlußorgan ein in einer Führung verschiebbarer, federbelasteter Schieber verwendet werden, der mit einem Arretierriegel in der offenen Stellung fixierbar ist, wobei der Arretierriegel durch Aufsetzen beim Stapelvorgang ebenso auslösbar ist, wie der Arretierriegel der Klappe. Der Schieber ist dann nur noch durch den aufstehenden Gasfilter zurückgehalten.
Üblicherweise ist die Gasdurchtrittsöffnung mit einem umschließenden elastischen Dichtungsring ausgerüstet. Das Verschlußorgan drückt im Schließzustand auf diesen elastischen Dichtungsring auf und sorgt für eine hermetische Abdichtung des Inneren des Gehäuses.
Der Arretierriegel kann ohne Federspannung auskommen. Er ist lediglich mit einer vorspringenden Nase an einer Hebelstange versehen.
Das Gehäuse sollte im wesentlichen prismatisch, beispielsweise als Quader, oder zylindrisch geformt sein und dabei
eine rechteckige bzw. kreisförmige Boden- und Deckelfläche besitzen, so daß Stapelbarkeit und exakte Zuordnung von Gasdurchtrittsöffnungen untereinander möglich sind.
Schließlich wird auch vorgeschlagen, das Gehäuse des zu Oberst liegenden Gasfilters mit einem die Oberkanten umlaufend einfassenden starren Rahmen zu versehen, der mit wenigstens zwei seitlich am Gehäuse verlaufenden, straffbaren Haltezungen auf das Gehäuse aufdrückbar ist.
Schließlich sollte die Gasfilter-Anordnung mit den gestapelten Gasfiltern von einer starren Hülle umgeben sein, damit ein unbeabsichtigtes Verschieben der Stapelanordnung verhindert wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine seitlich geöffnete Filterhülle (Schrank) mit gestapelten Filtern;
Fig. 2 eine Außenansicht der beweglichen Filterhülle;
Fig. 3 eine gegenüber der Fig. 1 vergrößerte Darstellung des Verschlußmechanismus;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Verschlußmechanismus;
Fig. 5 u. 6 Details des Verschlußmechanismus mit einer geöffneten und einer geschlossenen Verschlußklappe;
Fig. 7 eine Ausführungsform mit einem Schieber.
In den Figuren 1 und 2 ist eine Gasfilteranordnung dargestellt, bei der in einer fahrbaren Hülle 200 im unteren Bereich zwei elektromotorisch betriebene Exhaustoren 4 0 für einen Unterdruck sorgen, so daß ein Gasstrom durch die Austrittsöffnung 41 nach außen abgeführt werden kann. Das Gehäuse ist mit einem Deckel 42 versehen, der auf das Unterteil 43 aufsetzbar ist.
In der Hülle 200 befindet sich die eigentliche Filteranordnung 100, die aus mehreren, hier zwei gestapelten Gasfiltern besteht. Die Gasfiltergehäuse 5 und 6 haben eine quaderförmige Gestalt und damit einen abgeflachten Boden 7 und einen dazu kompatiblen Deckel 8. Außerdem sind sie mit Gasdurchtrittsöffnungen 9 und 10 versehen, die in Flucht liegen und über Dichtungsringe 20 aufeinander gasdicht abgedichtet aufliegen.
Die Filterbereiche 3 der Gasfilter 1 und 2 sind abgestuft mit Filtermaterialien, beispielsweise einem Filtervlies 4 versehen. Derartige Filtermassen oder -matten sind im Prinzip bekannt.
Sind die Gasfilter 1 und 2 so mit Filterstäuben belastet, daß sie ihre Aufgabe nicht weiter erfüllen können, werden sie aus der Hülle 200 herausgehoben, wobei die am Boden bzw. auf dem Deckel liegenden Gasdurchtrittsöffnungen freigelegt werden.
Fig. 3 zeigt, daß die Gasdurchtrittsöffnungen 9 bzw. 10 die mit einem Verschlußorgan versehen sind. Dieses Verschlußorgan ist im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 eine Verschlußklappe 12, die über eine Spannfeder 13, die um die Scharnierachse 19 gewickelt ist, die aufgestellte Verschlußklappe
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12 in Richtung des Pfeiles P zu drehen sucht, so daß dann die Verschlußklappe 12 auf der dazugehörigen Gasdurchtrittsöf fnung 9 zu liegen kommt. Dieser Zustand, von oben gesehen, ist in der Fig. 4 dargestellt.
Damit das Filtergehäuse 5 mit geöffneter Verschlußklappe auf das zuunterst liegende Filtergehäuse 6 aufsetzbar ist, muß die Verschlußklappe 12 während dieser Manipulation zurückgehalten werden. Hierzu dient ein Arretierriegel 15, der an einem Gelenk 18 drehbeweglich angeordnet ist und aus einer Hebelstange 17 und einer Nase 16 besteht.
Wie gestrichelt dargestellt in Fig. 3 kann die Nase 16 über das Ende 21 des Arretierriegels 15 übergeschoben weden, so daß der Arretierriegel in diesem Zustand zunächst gehalten ist. Senkt man nun den Gasfilter 2 auf die entsprechende Öffnung, so.löst sich der Arretierriegel und die Verschlußklappe 12 wird nur noch durch das Gewicht des Gasfilters zurückgehalten.
Erkennbar ist, daß auch der entsprechende Stutzen des anderen Filters, in der Fig. 3 mit 10 bezeichnet, mit einer Verschlußklappe und Arretierriegel versehen ist, so daß gleichzeitig beide Gasdurchtrittsöffnungen mit einer Verschlußklappe verschlossen werden.
In den Figuren 5 und 6 ist die gehaltene Verschlußklappe auf dem Deckel 8 eines Filtergehäuses dargestellt. Sie wird durch die Nase 16 des Arretierriegels 15 gehalten. Dieser Arretierriegel 15 ist federunbelastet und kann jederzeit ohne große Mühe wieder angesetzt werden, wenn die Verschlußklappe 12 wieder in die gespannte Stellung zurückgedrückt wird.
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Die Verschlußklappe 12 ist im allgemeinen aus Blech hergestellt und drückt im geschlossenen Zustand auf einen Dichtungsring 20, der die Umfangskante der Gasdurchtrittsöffnung umschließt.
Im vorliegenden Falle ist das Gehäuse des Gasfilters prismatisch, das heißt quaderförmig gestaltet. Die Boden- und Dekkelflache bilden jeweils in Draufsicht Rechtecke. Damit lassen sich die Gehäuse gut stapeln.
Zusätzlich wird noch ein Rahmen 30 vorgesehen, der die Oberkanten des zu oberst liegenden Gasfilters 1 starr einfaßt. Er wird mit zwei seitlich am Gehäuse verlaufenden straffbaren Haltezungen 31 gespannt, die in eine Halterung 32 an der Hülle 200 befestigt sind und die nach unten heruntergezogen werden können, wenn der Gasfilter 1 auf den Gasfilter 2 aufgesetzt wird.
Abweichend von der Ausführungsform gemäß den vorbeschriebenen Figuren ist es auch möglich (vgl. Fig. 7), eine Verschlußorgan-Anordnung mit einem Schieber 45 vorzusehen, der über seitlich gespannte Zugfedern 4 6 über die Gasdurchtrittsöffnung 9 an einer Führung 47 überschiebbar ist, so daß auch hier eine rasche Verschließbarkeit der Gasdurchtrittsöf fnung gegeben ist. Auch hier wird der Schieber, in geringfügig anderer Anordnung, von einem Arretierriegel 15 gehalten, solange der Schieber nicht durch den Boden des darüber stehenden Gasfiltergehäuses zurückgehalten wird. Erst wenn ein solches Gehäuse aufgesetzt wird, löst sich der Arretierriegel 15 und gibt den Schieber frei. Allerdings ist hier noch ein weiteres Organ erforderlich, das beispielsweise in einem am Boden befindlichen Dorn (nicht dargestellt)
bestehen kann, der den Schieber vor dem Zurückschieben bewahrt.
Bei den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen sind in besonderer Weise lediglich durch mechanische Spannorgane gehaltene und gespannte Verschlußorgane gewählt worden, so daß keine elektronischen oder elektromechanischen Elemente verwendet werden müssen, die die zu entsorgenden Filtergehäuse wesentlich verbessern würden.
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Claims (11)
1. Anordnung von wenigstens zwei gestapelten Gasfiltern (1, 2), die jeweils ein den Filterbereich (3) umschließendes Gehäuse (5, 6) mit einem abgeflachten Boden (7) und einen dazu kompatiblen, die Stapelbarkeit ermöglichenden Deckel (1) besitzen und an ihren einander zugewandten Seiten (Boden bzw. Deckel) mit Gasdurchtrittsöffnungen (9, 10) ausgestattet sind, die bei gestapelten Gasfiltern einen gasdichten Übergang von einem Gasfilter zum anderen bilden, der bei Abheben des einen Gasfilters vom anderen trennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Gasdurchtrittsöffnungen (9, 10)mit einem Verschlußorgan versehen ist, das mit einer mechanisch wirkenden Spannvorrichtung verbunden ist, die auslösbar ist bei Trennen der Filtergehäuse voneinander und eine Verstellung des Verschlußorgans in eine Schließstellung bewirkt, in der die dem Verschlußorgan zugeordnete Gasdurchtrittsöffnung (9, 10) verschlossen ist.
2. Gehäuse für einen Gasfilter, das einen Filterbereich umschließt und einen abgeflachten Boden und einen dazu kompatiblen, die Stapelbarkeit ermöglichenden Deckel besitzt und an wenigstens einer Seite (Boden bzw. Deckel) mit wenigstens einer Gasdurchtrittsöffnung (9) ausgestattet ist, die bei gestapeltem Gasfilter einen gasdichten Übergang von einem Gasfilter zum anderen oder zu einem Zuführ- oder Abführstutzen bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasdurchtrittsöffnung(en) (9, 10) mit einem Verschlußorgan versehen ist bzw. sind, das mit einer mechanisch wirkenden Spannvorrichtung verbunden ist, die auslösbar ist bei Entfernung des aus einer Arbeitsstellung und eine Verstellung des Verschlußorgans in eine Schließstellung bewirkt, in der die dem Verschlußorgan zugeordnete Gasdurchtrittsöffnung verschlossen ist.
3. Anordnung bzw. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan eine Verschlußklappe (12) ist, die an einem Scharnier verschwenkbar ist.
4. Anordnung bzw. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe mit einem Arretierriegel (15) in der offenen Stellung fixierbar ist, wobei der Arretierriegel durch Aufsetzen beim Stapelvorgang auslösbar ist, wonach die Verschlußklappe (12) nur noch durch das Gewicht des Gasfilters bzw. Gasfilterstapels zurückgehalten ist.
5. Anordnung bzw. Gehäuse nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe (12) mit einer Zylinderfederanordnung verspannbar und verschwenkbar ist.
6. Anordnung bzw. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan ein in einer Führung verschiebbarer, federbelasteter Schieber (45) ist, der mit einem Arretierriegel (15) in der offenen Stellung fixierbar ist, wobei der Arretierriegel durch Aufsetzen beim Stapelvorgang auslösbar ist, wonach der Schieber durch den aufstehenden Gasfilter zurückgehalten ist.
7. Anordnung bzw. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan im Schließzustand auf einer die Umfangskante der Gasdurchtrittsöffnung umschließenden elastischen Dichtungsring (20) aufliegt.
8. Anordnung bzw. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierriegel (15) federunbelastet ist.
9. Anordnung bzw. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5, 6) im wesentlichen prismatisch oder zylindrisch geformt ist und eine rechteckige bzw. kreisförmige Boden- und Deckelfläche besitzt.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse des zuoberst liegenden Gasfilters mit einem die Oberkanten umlaufend einfassenden starren Rahmen (30) versehen ist, der mit wenigstens zwei seitlich am Gehäuse verlaufenden, straffbaren Haltezungen (21) auf das Gehäuse (5) aufdrückbar ist.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasfilter-Anordnung von einer starren Hülle (200) umgeben ist.
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| DE20120890U DE20120890U1 (de) | 2001-12-28 | 2001-12-28 | Anordnung von gestapelten Gasfiltern und Gehäuse für gestapelte Gasfilter |
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- 2001-12-28 DE DE20120890U patent/DE20120890U1/de not_active Expired - Lifetime
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