DE20120784U1 - Leuchte - Google Patents
LeuchteInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V19/00—Fastening of light sources or lamp holders
- F21V19/001—Fastening of light sources or lamp holders the light sources being semiconductors devices, e.g. LEDs
- F21V19/0015—Fastening arrangements intended to retain light sources
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-
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-
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- F21Y—INDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
- F21Y2115/00—Light-generating elements of semiconductor light sources
- F21Y2115/10—Light-emitting diodes [LED]
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- Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
Description
-1-Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte umfassend mindestens ein Leuchtmittel und ein in Lichtaustrittsrichtung zumindest abschnittsweise vor dem mindestens einen Leuchtmittel angeordnetes Kaschierungsmittel, das eine äußere von dem Leuchtmittel abgewandte, zumindest abschnittsweise ebene Oberfläche mit mindestens einer Lichtaustrittsöffnung aufweist, die über einen in dem Kaschierungsmittel angeordneten Kanal derart mit dem Leuchtmittel verbunden ist, das Licht aus dem Leuchtmittel durch den Kanal aus der Lichtaustrittsöffnung austreten kann.
vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte umfassend mindestens ein Leuchtmittel und ein in Lichtaustrittsrichtung zumindest abschnittsweise vor dem mindestens einen Leuchtmittel angeordnetes Kaschierungsmittel, das eine äußere von dem Leuchtmittel abgewandte, zumindest abschnittsweise ebene Oberfläche mit mindestens einer Lichtaustrittsöffnung aufweist, die über einen in dem Kaschierungsmittel angeordneten Kanal derart mit dem Leuchtmittel verbunden ist, das Licht aus dem Leuchtmittel durch den Kanal aus der Lichtaustrittsöffnung austreten kann.
Leuchten der vorgenannten Art sind hinlänglich bekannt. Als Kaschierungsmittel kann im Prinzip jede beliebige Abdeckung angesehen werden, die einem ungehinderten Austritt des von dem Leuchtmittel ausgehenden Lichtes aus der Leuchte entgegensteht. Beispielsweise können rasterartige Abdeckungen als derartige Kaschierungsmittel angesehen werden. Bei den rasterartigen Abdeckungen kann es sich um kreuzförmige Abdeckungen oder dergleichen handeln.
Als nachteilig bei aus dem Stand der Technik bekannten Kaschierungsmitteln erweist sich, dass durch die Kaschierungsmittel die Lichtaustrittsrichtung des von dem mindestens einen Leuchtmittel ausgehenden Lichtes nicht verändert wird. Es ist durchaus wünschenswert, Leuchten der eingangs genannten Art mit zusätzlichen Mitteln zur Formung des aus der Leuchte austretenden Lichtes zu versehen.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist daher die Schaffung einer Leuchte der eingangs genannten Art, bei der zusätzliche Möglichkeiten zur Formung und/oder Beeinflussung des aus der Leuchte austretenden Lichtes vorgesehen sind.
-2-Dies
wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass der Kanal mit der Normalen auf der äußeren Oberfläche des Kaschierungsmittels im Bereich der Lichtaustrittsöffnung einen Winkel größer als etwa 5° einschließt. Vorzugsweise kann der Winkel zwischen der Normalen und dem Kanal zwischen 10° und 30°, vorzugsweise etwa 20° betragen. Durch einen derartigen Kanal kann somit erreicht werden, dass das Licht unter einem vorgebbaren Winkel aus der Oberfläche des Kaschierungsmittels austritt. Dies kann bei einer Gestaltung der Leuchte als beispielsweise Deckenleuchte, Wandleuchte oder Bodeneinbauleuchte dazu dienen, dass entweder Objekte gezielt beleuchtet werden können oder aber dass vermieden werden kann, dass beispielsweise an einer als Wandleuchte ausgeführten erfindungsgemäßen Leuchte vorbeigehende Personen durch das aus der Leuchte austretende Licht geblendet werden. In einem derartigen Fall könnte beispielsweise das Licht von der Wandleuchte schräg nach unten oder nach oben austreten. Alternativ dazu könnte bei einer als Deckenleuchte ausgeführten erfindungsgemäßen Leuchte das Licht eben nicht direkt nach unten, sondern unter einem Winkel zur Vertikalen aus der Leuchte austreten, so dass beispielsweise an der Wand eines Raumes hängende Bilder oder dergleichen von der Leuchte gezielt angestrahlt werden können.
wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass der Kanal mit der Normalen auf der äußeren Oberfläche des Kaschierungsmittels im Bereich der Lichtaustrittsöffnung einen Winkel größer als etwa 5° einschließt. Vorzugsweise kann der Winkel zwischen der Normalen und dem Kanal zwischen 10° und 30°, vorzugsweise etwa 20° betragen. Durch einen derartigen Kanal kann somit erreicht werden, dass das Licht unter einem vorgebbaren Winkel aus der Oberfläche des Kaschierungsmittels austritt. Dies kann bei einer Gestaltung der Leuchte als beispielsweise Deckenleuchte, Wandleuchte oder Bodeneinbauleuchte dazu dienen, dass entweder Objekte gezielt beleuchtet werden können oder aber dass vermieden werden kann, dass beispielsweise an einer als Wandleuchte ausgeführten erfindungsgemäßen Leuchte vorbeigehende Personen durch das aus der Leuchte austretende Licht geblendet werden. In einem derartigen Fall könnte beispielsweise das Licht von der Wandleuchte schräg nach unten oder nach oben austreten. Alternativ dazu könnte bei einer als Deckenleuchte ausgeführten erfindungsgemäßen Leuchte das Licht eben nicht direkt nach unten, sondern unter einem Winkel zur Vertikalen aus der Leuchte austreten, so dass beispielsweise an der Wand eines Raumes hängende Bilder oder dergleichen von der Leuchte gezielt angestrahlt werden können.
Ein zusätzlicher Vorteil der erfindungsgemäßen unter einem Winkel ausgeführten Kanäle besteht darin, dass sich bei entsprechender Ausarbeitung der Einmündungen der Kanäle in die Lichtaustrittsöffnungen ein optisch ausgesprochen ansprechender Eindruck ergibt.
Vorteilhafterweise kann dabei der Kanal einen kreisförmigen, ovalen, quadratischen oder rechteckigen Querschnitt aufweisen.
Beispielsweise bei einem kreisförmigen Querschnitt des Kanals wird somit die Zylinderachse dieses Kanals mit der Normalen im Bereich der Lichtaustrittsöffnung einen Winkel einschließen.
• ·
-3-
Das Kaschierungsmittel kann erfindungsgemäß eine Dicke von etwa 1 cm bis 2 cm aufweisen. Bei derartig dimensionierten Kaschierungsmitteln kann bei entsprechendem Winkel des Kanals zur Normalen erreicht werden, dass das von dem Leuchtmittel ausgehende Licht nicht direkt, das heißt in Richtung der Normalen von dem Leuchtmittel zu der Lichtaustrittsöffnung gelangen kann, sondern dass der direkte Lichtaustritt aufgrund der Dicke des Kaschierungsmittels zumindest teilweise verhindert wird.
■ . ■
Gemäß einer bevorzugten AusfCihrungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Leuchte mindestens eine Leuchtmittelhalterung, die mindestens ein Leuchtmittel halten kann, wobei die Leuchtmittelhalterung auf der von der Lichtaustrittsöffnung abgewandten Seite an dem Kaschierungsmittel befestigt ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Leuchtmittelhalterung von der von der Lichtaustrittsöffnung abgewandten Seite ein Stück in den Kanal hineinragt. Auf diese Weise wird eine ebenfalls unter einem Winkel zur Normalen ausgerichtete Halterung des Leuchtmittels gewährleistet, so dass bereits das von dem Leuchtmittel ausgehende Licht die erfindungsgemäß gewünschte Richtung einnimmt.
Insbesondere kann hierbei die Leuchtmittelhalterung einen Körper aufweisen, der mit seinem Umriß dem Kanal derart entspricht, dass er passend von dem Kanal aufgenommen werden kann. Eine derartige Gestaltung erreicht mit einfachen Mitteln den vorgenannten schiefen Einbau der Leuchtmittelhalterung und des von dieser gehalterten Leuchtmittels in dem Kanal.
Es besteht die Möglichkeit, dass in dem Kanal ein, vorzugsweise umlaufender, Absatz vorgesehen ist. An diesem Absatz kann die Leuchtmittelhalterung anliegen, so dass sie zumindest teilweise kaschiert wird.
-A-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Leuchte mindestens ein Linsenmittel, das zwischen dem mindestens einen Leuchtmittel und der entsprechenden Lichtaustrittsöffnung angeordnet ist. Das Linsenmittel kann vorzugsweise an der Leuchtmittelhalterung angebracht sein. Alternativ dazu kann das Linsenmittel auch an dem Kaschierungsmittel angebracht sein. Durch das Linsenmittel besteht die Möglichkeit, das aus dem Leuchtmittel austretende Licht bereits vor Eintritt in den Kanal zu formen, insbesondere zu einem Strahl zu formen. Bei gleichzeitig geneigtem Einbau des Leuchtmittels in die Leuchte kann somit bereits durch das Linsenmittel eine vorgegebene Lichtaustrittsrichtung erreicht werden. Weiterhin kann durch den geneigten Einbau des Leuchtmittels in die Leuchte eine Entblendung erzielt werden.
Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Leuchtmittel als LED ausgeführt ist. Aufgrund der geringen Größe einer LED kann bei derartig ausgeführten Leuchtmitteln die erfindungsgemäße Leuchte variabler gestaltet werden.
Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Kaschierungsmittel einen rechteckigen, vorzugsweise quadratischen Umriß aufweist, wobei die Lichtaustrittsöffnungen vorzugsweise gleichmäßig in Reihen und Spalten in diesem Kaschierungsmittel angeordnet sind.
Alternativ dazu kann das Kaschierungsmittel einen kreisförmigen Umriß aufweisen, wobei die Lichtaustrittsöffnung vorzugsweise konzentrisch zu diesem Kreis des Kaschierungsmittels und/oder ringförmig um den Mittelpunkt dieses Kreises des Kaschierungsmittels angeordnet sind.
Alternativ dazu kann das Kaschierungsmittel eine langgestreckte im wesentlichen rechteckige Form aufweisen, bei der die Lichtaustrittsöffnungen in Längsrichtung des Kaschierungsmittels hintereinander und beabstandet zueinander angeordnet sind.
Erfindungsgemäß besteht durchaus die Möglichkeit, die Leuchte mit mehr als einem Kaschierungsmittel zu versehen. Beispielsweise können mehrere der langgestreckten Kaschierungsmittel mit in Längsrichtung hintereinander angeordneten Lichtaustrittsöffnungen in eine erfindungsgemäße Leuchte integriert werden.
-6-Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
Fig. 1a eine Seitenansicht eines Kaschierungsmittels einer erfindungsgemäßen Leuchte;
Fig. 1b eine Draufsicht auf das Kaschierungsmittel gemäß Fig. 1a; 10
Fig. 1c eine Ansicht gemäß den Pfeilen Ic-Ic in Fig. 1b;
Fig. 2a eine perspektivische Ansicht eines mit Leuchtmitteln
bestückten Kaschierungsmittels gemäß Fig. 1; 15
Fig. 2b einen Längsschnitt durch das Kaschierungsmittel gemäß Fig. 2a;
Fig. 3a eine Vorderansicht auf eine erfindungsmäße Leuchte; 20
Fig. 3b eine Ansicht gemäß dem Pfeil IHb in Fig. 3a;
Fig. 4 eine Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte.
Wie aus Fig. 3a und Fig. 3b ersichtlich ist, umfasst die darin abgebildete erfindungsgemäße Leuchte ein Gehäuse 1, das in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel Anbringungsmittel für die Anbringung an einer Wand 2 oder einer Decke aufweist. Auf der von der Wand 2 oder der Decke abgewandten Seite ist in das Gehäuse ein Kaschierungsmittel 3 eingebracht, das als eine Platte mit im wesentlichen quadratischem Umriss ausgebildet ist. In dem Kaschierungsmittel 3 sind neun Lichtaustrittsöffnungen 4 vorgesehen,
-7-die
in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel regelmäßig in drei Reihen und drei Spalten in der Oberfläche 5 des Kaschierungsmittels 3 angeordnet sind.
in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel regelmäßig in drei Reihen und drei Spalten in der Oberfläche 5 des Kaschierungsmittels 3 angeordnet sind.
Die in Fig. 4 abgebildete Leuchte zeigt ein ähnliches Gehäuse 1, in das jedoch ein Kaschierungsmittel 3 eingesetzt ist, das aus einer Platte besteht, die einen im wesentlichen kreisförmigen Umriss aufweist. In dieser Platte sind acht Lichtaustrittsöffnungen 4 auf einem Kreis angeordnet, wobei eine neunte Lichtaustrittsöffnung 4 in dem Mittelpunkt dieses Kreises angeordnet ist.
Das in Fig. 1 und Fig. 2 abgebildete Kaschierungsmittel 6 weist einen langgestreckten rechteckigen Umriss auf, wobei die in der Oberfläche 7 angeordneten Lichtaustrittsöffnungen 8 in einer Reihe in Längsrichtung des Kaschierungsmittels 6 angeordnet sind.
Von den jeweiligen Lichtaustrittsöffnungen 8 ragt ein Kanal 9 in das Kaschierungsmittel 6 hinein und durch dieses hindurch. In den Kanal 9 kann von der der Oberfläche 7 abgewandten Seite eine Leuchtmittelhalterung 10 eingebracht werden, die ein nicht abgebildetes Leuchtmittel haltern kann. Das Leuchtmittel kann beispielsweise als LED oder als anders geeignetes Leuchtmittel ausgeführt sein. Die Leuchtmittelhalterung 10 umfasst in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel (siehe Fig. 2a und Fig. 2b) eine Halteplatte 11, die mit einer Schraube 12 an dem Kaschierungsmittel 6 befestigt werden kann. An der Halteplatte 11 ist ein Körper 13 der Leuchtmittelhalterung 10 angebracht, der von der der Oberseite 7 abgewandten Seite in den Kanal 9 hineinragt.
Es besteht die Möglichkeit, ein Kaschierungsmittel vorzusehen, an dem kein Leuchtmittel angebracht wird. Vielmehr können die Leuchtmittel vermittels einer geeigneten Halterung in dem Leuchtengehäuse angebracht werden.
Ein in dem Körper 13 gehaltenes Leuchtmittel kann Licht durch den Kanal 9 derart ausstrahlen, dass es aus der Lichtaustrittsöffnung 8 austritt. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass an der der Lichtaustrittsöffnung 8 zugewandten Vorderseite des Körpers 13 an diesem ein Linsenmittel 14 vorgesehen ist, um das von dem Leuchtmittel ausgehende Licht geeignet zu formen.
In den abgebildeten Ausführungsbeispielen weisen sowohl die Lichtaustrittsöffnungen 4, 8 als auch die mit diesen verbundenen Kanäle 9 einen kreisförmigen Querschnitt auf. Es besteht erfindungsgemäß durchaus auch die Möglichkeit, dass die Lichtaustrittsöffnungen beziehungsweise die Kanäle einen anderen, beispielsweise einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweisen.
Wie aus Fig. 1a und Fig. 1c ersichtlich ist, schließen die Zylinderachsen 15 der Kanäle 9 mit der Normalen 16 auf der Oberfläche 7 im Bereich der Lichtaustrittsöffnungen 8 einen Winkel &agr; ein, der etwa 20° beträgt. Aufgrund dieses Winkels &agr; verlässt das von den Leuchtmitteln ausgehende Licht das Kaschierungsmittel 6 ebenfalls hinsichtlich seiner bevorzugten Lichtausbreitungsrichtung unter einem Winkel von etwa 20°. Aufgrund dieses Winkels &agr; lassen sich somit bevorzugte Lichtaustrittsrichtungen vorgeben. Der Winkel &agr; kann auch größer oder kleiner, beispielsweise zwischen 10° und 30° gewählt werden.
Aus Fig. 2b ist ersichtlich, dass auch die Leuchtmittelhalterung 10 derart in dem Kanal 9 aufgenommen ist, dass das Leuchtmittel selbst ebenfalls unter dem Winkel von etwa 20° in dem Kaschierungsmittel 6 angeordnet ist. Daher kann bei entsprechend ausgebildeten Linsenmitteln 14 auch allein durch die schiefe Halterung der Leuchtmittelhalterung 10 in dem Kanal 9 ein Lichtaustritt aus dem
-9-Kaschierungsmittel
6 erreicht werden, der einen Winkel &agr; zur
6 erreicht werden, der einen Winkel &agr; zur
Normalen 16 auf der Oberfläche 7 aufweist, aus dem das Licht des
Leuchtmittels austritt.
Leuchtmittels austritt.
Die in Fig. 3 und 4 abgebildeten Leuchten weisen Kaschierungsmittel 13 auf, die eine ähnlich gestaltete Struktur hinsichtlich der
Ausrichtung der sich an die Lichtaustrittsöffnungen 4 anschließenden Kanäle aufweist. Somit wird auch bei den Leuchten gemäß Fig. 3 und Fig. 4 ein Lichtaustritt unter einem Winkel zur Normalen auf der
Oberfläche 5 gewährleistet.
Ausrichtung der sich an die Lichtaustrittsöffnungen 4 anschließenden Kanäle aufweist. Somit wird auch bei den Leuchten gemäß Fig. 3 und Fig. 4 ein Lichtaustritt unter einem Winkel zur Normalen auf der
Oberfläche 5 gewährleistet.
Claims (19)
1. Leuchte umfassend mindestens ein Leuchtmittel und ein in Lichtaustrittsrichtung zumindest ab schnittsweise vor dem mindestens einen Leuchtmittel angeordnetes Kaschierungsmittel (3, 6), das eine äußere von dem Leuchtmittel abgewandte, zumindest abschnittsweise ebene Oberfläche (5, 7) mit mindestens einer Lichtaustrittsöffnung (4, 8) aufweist, die über einen in dem Kaschierungsmittel (3, B) angeordneten Kanal (9) derart mit dem Leuchtmittel verbunden ist, das Licht aus dem Leuchtmittel durch den Kanal (9) aus der Lichtaustrittsöffnung (4, 8) austreten kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (9) mit der Normalen (16) auf der äußeren Oberfläche (5, 7) des Kaschierungsmittels (3, 6) im Bereich der Lichtsaustrittsöffnung (4, 8) einen Winkel (α) größer als etwa 5° einschließt.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen der Normalen (16) und dem Kanal (9) zwischen 10° und 30°, vorzugsweise etwa 20° beträgt:
3. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (9) einen kreisförmigen, ovalen, quadratischen oder rechteckigen Querschnitt aufweist.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kanal (9) ein, vorzugsweise umlaufender, Absatz vorgesehen ist.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kaschierungsmittel (3, 6) eine Dicke von etwa 1 cm bis 2 cm aufweist.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte mindestens eine Leuchtmittelhalterung (10) umfasst, die mindestens ein Leuchtmittel halten kann, wobei die Leuchtmittelhalterung (10) auf der von der Lichtaustrittsöffnung (4, 8) abgewandten Seite an dem Kaschierungsmittel (3, 6) befestigt ist.
7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelhalterung (10) von der von der Lichtaustrittsöffnung (4, 8) abgewandten Seite ein Stück in den Kanal (9) hineinragt.
8. Leuchte nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelhalterung (10) einen Körper (13) aufweist, der mit seinem Umriss dem Kanal (9) derart entspricht, dass er passend von dem Kanal (9) aufgenommen werden kann.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelhalterung (10) an dem Absatz im Innern des Kanals (9) anliegen kann, so dass die Leuchtmittelhalterung (10) zumindest teilweise kaschiert ist.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte mindestens ein Linsenmittel (14) umfasst, das zwischen dem mindestens einen Leuchtmittel und der entsprechenden Lichtaustrittsöffnung (4, 8) angeordnet ist.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Leuchtmittel in der Leuchte geneigt eingebaut ist.
12. Leuchte nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Linsenmittel (14) an der Leuchtmittelhalterung (10) angebracht ist.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Linsenmittel (14) an dem Kaschierungsmittel (3, 6) angebracht ist.
14. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel als LED ausgeführt ist.
15. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kaschierungsmittel (3) einen rechteckigen, vorzugsweise quadratischen Umriss aufweist, wobei die Lichtaustrittsöffnungen (4) vorzugsweise gleichmäßig in Reihen und Spalten in diesem Kaschierungsmittel (3) angeordnet sind.
16. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kaschierungsmittel (3) einen kreisförmigen Umriss aufweist, wobei die Lichtaustrittsöffnungen (4) vorzugsweise konzentrisch zu diesem Kreis des Kaschierungsmittels (3) und/oder ringförmig um den Mittelpunkt dieses Kreises des Kaschierungsmittels (3) angeordnet sind.
17. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kaschierungsmittel (6) eine langgestreckte im wesentlichen rechteckige Form aufweist, bei der die Lichtaustrittsöffnungen (8) in Längsrichtung des Kaschierungsmittels (6) hintereinander und beabstandet zueinander angeordnet sind.
18. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte mehr als ein Kaschierungsmittel (3, 6) umfasst.
19. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte als Deckenleuchte, Wandleuchte, Bodeneinbauleuchte oder als Standleuchte ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20120784U DE20120784U1 (de) | 2001-12-21 | 2001-12-21 | Leuchte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20120784U DE20120784U1 (de) | 2001-12-21 | 2001-12-21 | Leuchte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20120784U1 true DE20120784U1 (de) | 2002-03-28 |
Family
ID=7965531
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20120784U Expired - Lifetime DE20120784U1 (de) | 2001-12-21 | 2001-12-21 | Leuchte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20120784U1 (de) |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2810432A1 (de) | 1977-03-10 | 1978-09-21 | Kazuyoshi Sekiguchi | Versteifte schlitzanordnung |
| DE19714483C2 (de) | 1997-04-08 | 1999-05-27 | Bega Gantenbrink Leuchten Gmbh | Leuchtenabdeckung und ein Verfahren zu ihrer Herstellung |
-
2001
- 2001-12-21 DE DE20120784U patent/DE20120784U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2810432A1 (de) | 1977-03-10 | 1978-09-21 | Kazuyoshi Sekiguchi | Versteifte schlitzanordnung |
| DE19714483C2 (de) | 1997-04-08 | 1999-05-27 | Bega Gantenbrink Leuchten Gmbh | Leuchtenabdeckung und ein Verfahren zu ihrer Herstellung |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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