DE20120706U1 - Modularer Sicherheitsraum für informationstechnische Einrichtungen - Google Patents
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Description
Modularer Sicherheitsraum für informationstechnische Einrichtungen
Die Erfindung bezieht sich auf einen modularen Sicherheitsraum für informationstechnische Einrichtungen mit aneinander setzbaren brandschutzsicheren Wand-, Decken- und Bodenelementen, bei dem die Wandelemente mit ihrem unteren Randabschnitt in im Umfangsbereich des Bodens angeordnete profilierte Aufnahmen einsetzbar sind.
Ein derartiger modularer, frei aufstellbarer Sicherheitsraum ist in der DE 198 52 724 A1 angegeben. Bei diesem bekannten Sicherheitsraum sind die Seitenwände, die Decke und der Boden aus einzelnen Wandelementen modulartig zusammengesetzt. Damit lassen sich schnell und einfach Sicherheitsräume weitgehend beliebiger Größe zusammensetzen, wobei die kleinste Einheit in Draufsicht durch die Größe eines Boden- bzw. Deckenelements gegeben ist. Die Wandele-
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mente sind mit ihrem unteren Rand in im Querschnitt U-förmige Bodenprofile eingesetzt, die ihrerseits in dem bauseitigen Boden verankert sind. Die Montage im Bodenbereich ist bei diesem Sicherheitsraum noch relativ aufwendig und mit Anpassungsarbeiten verbunden, wobei auch die Abdichtung zu Schwierigkeiten führen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen modularen Sicherheitsraum der eingangs angegebenen Art bereit zu stellen, bei dem insbesondere die Montage des Bodenbereichs vereinfacht und der Brandschutz verbessert wird.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Hiernach ist vorgesehen, dass die Aufnahmen an Randplatten des Bodens angebracht sind. Mit diesen Maßnahmen ergibt sich ein eindeutiger Übergang zwischen dem Boden und den Wandelementen, wodurch nicht nur die Montage vereinfacht, sondern auch eine durchgehend zuverlässige Abdichtung mit einfachen Mitteln erzielbar ist.
Eine vorteilhafte Ausführung für die Herstellung und Montage sowie Abdichtung besteht darin, dass die Aufnahmen an den Randplatten angeformt sind.
Zu einer einfachen und schnellen Montage sowie zuverlässigen Abdichtung tragen weiterhin die Maßnahmen bei, dass die Randplatten kassettenartig mit einem Blechoberteil und einem Blechunterteil und dazwischen aufgenommenem Isoliermaterial ausgebildet sind und dass das Blechunterteil über den Außenrand des Blechoberteils und des Isoliermaterials nach außen um die Breite der Aufnahme um einen unteren Abschnitt verlängert und anschließend mit einem Außenabschnitt rechtwinklig nach oben abgebogen ist, so dass die Aufnahme
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U-förmig zwischen dem Rand des Isoliermaterials und dem Außenabschnitt ausgebildet ist.
Eine sichere Isolierung zwischen dem Inneren und Äußeren des Sicherheitsraumes gegen ein Durchtreten von Wärme und aggressivem Brandgas wird dadurch erzielt, dass in die Aufnahme ein hochtemperaturfestes und bei Überschreiten einer Grenztemperatur sich aufblähendes Dichtungspaket eingebracht ist.
Die Wärmeisolierung wird dadurch noch verbessert, dass die Wandelemente kassettenartig mit einem Blechaußenteil und einem Blechinnenteil und mindestens zwei dazwischen angeordneten Schichten aus Isoliermaterial aufgebaut sind und dass die mindestens eine zur Innenseite des Sicherheitsraumes hin angeordnete Innenschicht an ihrem zur Aufnahme gerichteten Rand im Bereich der Aufnahme gegenüber der Außenschicht gekürzt und durch einen Abschnitt des Isoliermaterials der Außenschicht ersetzt ist. Mit diesen Maßnahmen ergibt sich im Kantenbereich zwischen Boden und Seitenwänden rundum eine auch bei relativ dünnen Wand- und Bodenelementen wirkungsvolle Wärmeisolation.
Die einfache, dichte Montage wird dadurch begünstigt, dass im Bereich der Innenkante zwischen den Randplatten und den Wandelementen Verbindungselemente angeordnet sind. Einfach ausgebildete und anzubringende Verbindungselemente bestehen darin, dass die Verbindungselemente eine mit um mehr als 90° abgewinkelten, nach innen weisenden, konisch zulaufenden Längsrandabschnitten versehene Halteklammer und zwei mit dieser zusammenwirkende Hakenabschnitte mit nach außen weisenden Randabschnitten aufweisen, von denen je einer an dem Blechoberteil der Randplatte und einer an dem Blech-
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innenteil des zugeordneten Wandelemenets so angebracht ist, dass sich beim Aufschieben der Halteklammer eine Spannwirkung zum Aufdrücken des unteren Randes des Wandelementes auf das Dichtungspaket ergibt.
Für die eindeutig ausgerichtete Montage und Stabilität gegen bei Hitzeeinwirkung entstehende Verformungskräfte sind die Maßnahmen vorteilhaft, dass &agr; die aneinander grenzenden Ränder der nebeneinander angeordneten Randplatten
sich überlappend ausgebildet sind, wobei jeweils ein auf der Oberseite seitlich vorstehender Vorsprung einen auf der Unterseite der benachbarten Randplatte seitlich vorstehenden Überstand passgenau überdeckt.
Dabei werden die eindeutige Ausrichtung und stabile Montage der Bodenelemente noch dadurch unterstützt, dass die Bodenelemente weiterhin Bodenplatten aufweisen, die sich an die Randplatten zur Mitte des Bodens hin anschließen und sich mit diesen und untereinander ebenfalls mittels Vorsprüngen und Überständen passgenau überlappen.
Mit den weiteren Maßnahmen, dass die Randplatten Winkelstücke, bei denen die die Aufnahmen tragenden Außenränder einen Außenwinkel von 90° zueinander bilden, und Eckstücke aufweisen, bei denen die die Aufnahmen tragenden Außenränder einen Außenwinkel von 270° zueinander bilden, lassen sich auch Innen- und Außeneckbereiche einfach und genau mit zuverlässiger Abdichtung herstellen.
Mit den angegebenen erfindungsgemäßen Maßnahmen lassen sich schnell und einfach zuverlässig abgedichtete Sicherheitsräume modulartig in größeren Räumen eines Gebäudes aufstellen, die selbst keine hohen Anforderungen an
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die Brandschutzsicherheit hinsichtlich Wärmedämmung und Brandgasschutz
erfüllen müssen. Dabei können durch die bausatzartige Ausgestaltung der Elemente vielfältige Grundrissformen eines Sicherheitsraumes entsprechend einem jeweiligen Bedarf verwirklicht werden.
erfüllen müssen. Dabei können durch die bausatzartige Ausgestaltung der Elemente vielfältige Grundrissformen eines Sicherheitsraumes entsprechend einem jeweiligen Bedarf verwirklicht werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel für einen zusammengesetzten Boden und die dabei verwendeten Bodenelemente,
Fig. 2 einen Verbindungsbereich zwischen einem Wandelement und einem Bodenelement im Querschnitt und
Fig. 3 verschiedene Bodenelemente in Draufsicht.
Ein in Fig. 1 dargestelltes Ausführungsbeispiel für einen Boden 1 eines in einem vorhandenen Raum aufstellbaren, modularen Sicherheitsraums ist aus zum Innern des Bodenbereichs angeordneten quadratischen Bodenplatten 3 und im Randbereich angeordneten rechteckförmigen Randplatten 2 zusammengesetzt. Wie aus Fig. 3 näher ersichtlich, besitzen die Bodenplatten 3 an ihren Randseiten auf der Oberseite seitlich vortretende Vorsprünge 3.6 und auf der Unterseite seitlich abstehende Überstände 3.5, so dass sich stufenartige Ränder ergeben. Die Stufung kann z.B. in der Mitte der Plattenhöhe vorgesehen sein. Die Überstände 3.5 und Vorsprünge 3.6 sind gleich breit und aufeinander abgestimmt. Entsprechende Überstände 3.5 und Vorsprünge 3.6 sind auch an den
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Randplatten 2 vorgesehen, wobei die Überstände 3.5 an dem zur Innenseite des Bodens gerichteten Längsrand angeordnet sind, während die schmalen Ränder mit einem Überstand 3.5 oder einem Vorsprung 3.6 versehen sein können. An ihrer Außenkontur sind die Randplatten 2 mit durchgehenden, im Querschnitt U-förmigen Aufnahmen 4 versehen, um die Wandelemente 6 entsprechend Fig. 2 darin aufzunehmen.
Wie die Fig. 1 und 3 zeigen, sind drei quadratische Bodenplatten 3.2, 3.3 und 3.4 einer ersten, kleineren Größe vorgesehen, wobei die Bodenplatte 3.2 mit zwei Vorsprüngen 3.6 an aneinander grenzenden Randseiten und mit zwei Überständen 3.5 an den beiden anderen aneinander grenzenden Randseiten versehen ist. Die Bodenplatte 3.3 weist nur an einer Randseite einen Überstand 3.5 auf, während die übrigen drei Seiten mit Vorprüngen 3.6 versehen sind. Die Bodenplatte 3.4 weist an allen Randseiten Vorsprünge 3.6 auf. Ferner ist eine größere Bodenplatte 3.1 vorgesehen, deren Seitenlänge doppelt so groß ist wie die der kleinen Bodenplatten 3.2, 3.3, 3.4 und die entsprechend der einen kleineren Bodenplatte 3.2 mit Vorsprüngen 3.6 und Überständen 3.5 versehen ist.
Bei den Randplatten 2 sind unterschiedliche Längen vorgesehen, die auf die Seitenlängen der Bodenplatten derart abgestimmt sind, dass sich ein bestimmtes Raster mit miteinander zur Deckung kommenden Randseiten der Bodenplatten 3 und der Schmalseiten der Randplatten 2 ergibt, wie aus Fig. 1 ersichtlich. Die Randplatten 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.6 sind auf einer Schmalseite mit einem Vorsprung 3.6 und auf der anderen Schmalseite mit einem Überstand 3.5 versehen. Auch die weitere Randplatte 2.5 weist auf einer Schmalseite einen Vorsprung
3.6 und auf der anderen Schmalseite einen Überstand 3.5 auf, wobei die Anordnung von Überstand 3.5 und Vorsprung 3.6 gegenüber den Randplatten
3.6 und auf der anderen Schmalseite einen Überstand 3.5 auf, wobei die Anordnung von Überstand 3.5 und Vorsprung 3.6 gegenüber den Randplatten
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2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.6 jedoch vertauscht ist. Die Randplatte 2.7 weist auf beiden Schmalseiten einen Vorsprung 3.6 auf.
Ferner umfassen die Randplatten 2 ein Winkelstück 2.8 zum Anordnen in einer Innenecke und ein Eckstück 2.9 zum Anordnen in einer Außenecke. Das Winkelstück 2.8 und das Eckstück 2.9 weisen an beiden Schmalseiten einen Überstand 3.5 auf, um einen Anschluss an die angrenzende gerade Randplatte zu bilden. Alle Randplatten 2 und das Winkelstück 2.8 sowie das Eckstück 2.9 sind an ihrem Außenrand bei zusammengesetztem Boden bündig mit der U-förmigen Aufnahme 4 versehen.
Ein beispielhafter Aufbau eines Bodens mit verschieden langen Randabschnitten mit den beschriebenen Randplatten 2 und Bodenplatten 3 ist in Fig. 1 gezeigt. Mit den Bodenplatten 3 und Randplatten 2 einschließlich der Winkelstücke 2.8 und der Eckstücke 2.9 ergibt sich mit relativ wenig Einzelelementen ein Baukasten, mit dem praktisch beliebig viele Grundformen eines Bodens 1 und damit eines Sicherheitsraums ermöglicht werden. Die einzelnen Bodenplatten 3 und Randplatten 2 können in den Überlappungsbereichen von Überstand 3.5 und Vorsprung 3.6 mittels Verbindungselementen, insbesondere Klipsen, Nieten oder Schrauben miteinander verbunden werden.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, sind die Randplatten 2 und ebenso die Bodenlatten 3 kassettenartig mit einem Blechoberteil 2.10 und Blechunterteil 2.11 aufgebaut, zwischen denen geschichtetes Isoliermaterial unterschiedlicher Schichtzusammensetzung angeordnet ist, um eine sichere Wärmedämmung über einen geforderten Zeitraum zu gewährleisten. Dadurch braucht der bauseitige Raum selbst nicht hohen Anforderungen an die Brandschutzsicherheit zu genügen, da der
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Brandschutzraum allseitig mit brandschutzsicheren Elementen abgeschlossen ist. Das Unterteil 2.11 der Kassette setzt sich gemäß Fig. 2 zum Bilden der Aufnahme 4 nach außen hin über einen unteren Abschnitt 4.1 fort und ist an ihrem Ende an einem Außenabschnitt 4.2 rechtwinklig nach oben abgekantet. In die so gebildete U-förmige Aufnahme 4 ist ein hochtemperaturfestes Dichtungspaket 5 eingelegt, die das Durchtreten von Brandgasen durch Aufblähen und das Durchtreten von Wärme wirkungsvoll verhindert. Das Wandelement 6 ist mit seiner unteren Stirnseite auf das Dichtungspaket 5 aufgesetzt und in der Aufnahme 4 mittels einer oder mehrerer Halteklammern 8 im Inneren des Raums an Hakenabschnitten 9 festgelegt, von denen sich einer im unteren Bereich des Wandelements 6 und der andere sich an dem Blechoberteil des zugeordneten Bodenelementes befindet und dort jeweils festgelegt ist. Die Halteklammer 8 ist mittels einer Abdeckung 7 abgedeckt.
Die Hakenabschnitte 9 sind in eine angepasste Ausnehmung des Blechoberteils 2.10 bzw. des inneren Blechteils des Wandelementes eingesetzt und hintergreifen mit einem rechtwinklig abgebogenen flachen Abschnitt das Blechoberteil (2.10) bzw. das innere Blechteil des Wandelementes 6 und können z.B. durch Nieten, Schrauben, Schweißen, Kleben, Klipsen oder dgl. festgelegt sein.
Die Halteklammer 8, die in ihrer Längserstreckung konisch ausgebildet ist, lässt sich parallel zu der waagerechten bodenseitigen Kante des Raums auf die ebenfalls entsprechend relativ zueinander konisch zulaufenden Hakenabschnitte 9 aufschieben, so dass das Wandelement 6 in der Aufnahme 4 fest verspannt und gegen das Dichtungspaket 5 gedrückt wird.
Die Halteklammer 8, die in ihrer Längserstreckung konisch ausgebildet ist, lässt sich parallel zu der waagerechten bodenseitigen Kante des Raums auf die ebenfalls entsprechend relativ zueinander konisch zulaufenden Hakenabschnitte 9 aufschieben, so dass das Wandelement 6 in der Aufnahme 4 fest verspannt und gegen das Dichtungspaket 5 gedrückt wird.
Das Wandelement 6 besteht entsprechend den Wandelementen in der eingangs genannten Druckschrift DE 198 52 724 A aus zwei außenliegenden Blechkas-
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settenteilen, zwischen denen schichtartig Isoliermaterial, z.B. in drei Schichten I, M, III angeordnet ist, wie in der erwähnten Druckschrift beschrieben. Zum Verbessern des Brandschutzes sind die beiden innenliegenden Schichten des Wandelements 6 im unteren Bereich innerhalb der Aufnahme 4 gekürzt und durch einen Streifen von Isoliermaterial I ersetzt, wie es auf der Außenschicht des Wandelements 6 und auch auf der Unterseite der Randplatten 2 und der Bodenplatten 3 vorgesehen ist. Auf diese Weise wird mittels dieses besonders stark wärmeabweisenden, umlaufenden Materials rundum ein sicherer Brandschutz über die erforderliche Zeit wesentlich unterstützt.
Claims (10)
1. Modularer Sicherheitsraum für informationstechnische Einrichtungen mit aneinander setzbaren brandschutzsicheren Wand- (6), Decken- und Bodenelementen (2, 3), bei dem die Wandelemente (6) mit ihrem unteren Randabschnitt in im Umfangsbereich des Bodens angeordnete profilierte Aufnahmen (4) einsetzbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (4) an Randplatten (2) des Bodens angebracht sind.
2. Sicherheitsraum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (4) an den Randplatten (2) angeformt sind.
3. Sicherheitsraum nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Randplatten (2) kassettenartig mit einem Blechoberteil (2.10) und einem Blechunterteil (2.11) und dazwischen aufgenommenem Isoliermaterial (I, II) ausgebildet sind und
dass das Blechunterteil (2.11) über den Außenrand des Blechoberteils (2.10) und des Isoliermaterials (I, II) nach außen um die Breite der Aufnahme (4) um einen unteren Abschnitt (4.1) verlängert und anschließend mit einem Außenabschnitt (4.2) rechtwinklig nach oben abgebogen ist, so dass die Aufnahme (4) U-förmig zwischen dem Rand des Isoliermaterials (I, II) und dem Außenabschnitt (4, 2) ausgebildet ist.
dass die Randplatten (2) kassettenartig mit einem Blechoberteil (2.10) und einem Blechunterteil (2.11) und dazwischen aufgenommenem Isoliermaterial (I, II) ausgebildet sind und
dass das Blechunterteil (2.11) über den Außenrand des Blechoberteils (2.10) und des Isoliermaterials (I, II) nach außen um die Breite der Aufnahme (4) um einen unteren Abschnitt (4.1) verlängert und anschließend mit einem Außenabschnitt (4.2) rechtwinklig nach oben abgebogen ist, so dass die Aufnahme (4) U-förmig zwischen dem Rand des Isoliermaterials (I, II) und dem Außenabschnitt (4, 2) ausgebildet ist.
4. Sicherheitsraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Aufnahme (4) ein hochtemperaturfestes und bei Überschreiten einer Grenztemperatur sich aufblähendes Dichtungspaket (5) eingebracht ist.
5. Sicherheitsraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandelemente (6) kassettenartig mit einem Blechaußenteil (6.1) und einem Blechinnenteil (6.2) und mindestens zwei dazwischen angeordneten Schichten I, II, III aus Isoliermaterial aufgebaut sind und dass die mindestens eine zur Innenseite des Sicherheitsraumes hin angeordnete Innenschicht (II, III) an ihrem zur Aufnahme (4) gerichteten Rand im Bereich der Aufnahme (4) gegenüber der Außenschicht (I) gekürzt und durch einen Abschnitt des Isoliermaterials der Außenschicht (I) ersetzt ist.
6. Sicherheitsraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Innenkante zwischen den Randplatten (2) und den Wandelementen (6) Verbindungselemente (8, 9) angeordnet sind.
7. Sicherheitsraum nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente eine mit um mehr als 90° abgewinkelten, nach innen weisenden, konisch zulaufenden Längsrandabschnitten versehene Halteklammer (8) und zwei mit dieser zusammenwirkende Hakenabschnitte (9) mit nach außen weisenden Randabschnitten aufweisen, von denen je einer an dem Blechoberteil (2.10) der Randplatte (2) und einer an dem Blechinnenteil (6.2) des zugeordneten Wandelemenets (6) so angebracht ist, dass sich beim Aufschieben der Halteklammer (8) eine Spannwirkung zum Aufdrücken des unteren Randes des Wandelementes auf das Dichtungspaket (5) ergibt.
8. Sicherheitsraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aneinander grenzenden Ränder der nebeneinander angeordneten Randplatten (2) sich überlappend ausgebildet sind, wobei jeweils ein auf der Oberseite seitlich vorstehender Vorsprung (3.6) einen auf der Unterseite der benachbarten Randplatte (2) seitlich vorstehenden Überstand (3.5) passgenau überdeckt.
9. Sicherheitsraum nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenelemente weiterhin Bodenplatten (3) aufweisen, die sich an die Randplatten (2) zur Mitte des Bodens hin anschließen und sich mit diesen und untereinander ebenfalls mittels Vorsprüngen (3.6) und Überständen (3.5) passgenau überlappen.
10. Sicherheitsraum nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randplatten (2) Winkelstücke (2.8), bei denen die die Aufnahmen (4) tragenden Außenränder einen Außenwinkel von 90° zueinander bilden, und Eckstücke (2.9) aufweisen, bei denen die die Aufnahmen (4) tragenden Außenränder einen Außenwinkel von 270° zueinander bilden.
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020620 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20050701 |