DE20119201U1 - In ein Liegemöbel verwandelbares, bodenfreies Sitzmöbel - Google Patents
In ein Liegemöbel verwandelbares, bodenfreies SitzmöbelInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein in ein Liegemöbel verwandelbares, bodenfreies Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Sitzmöbel finden sowohl als Sofas wie als Sessel Verwendung. Dabei dient die bodenfreie Ausbildung zum einen gestalterischen und zum anderen praktischen Zwecken. Hinsichtlich der Gestaltung ergibt sich ein gefälligeres Aussehen, da insbesondere bei Nichtgebrauchs-, also eingeschobener Stellung des Fußteiles ein gleichsam leichterer Eindruck des Sitzmöbels insgesamt erzeugt wird. Hinsichtlich der praktischen Vorteile ist vor allem die bequemere Zugänglichkeit bei einer Fußbodenreinigung zu nennen, die problemlos durch die bodenfreie Ausführung des Sitzmöbels auch darunter möglich ist.
Um den genannten ansprechenden Gesamteindruck nicht zu stören und überdies eine optimale Reinigung des Fußbodens unterhalb des Sitzmöbels zu ermöglichen, ist es bekannt, die das Fußteil in ausgezogener Gebrauchsstellung abstützenden Stützfüße in Nichtgebrauchsstellung, in der das Fußteil unter das Sitzteil geschoben ist,
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Anmeldetext vom 23.11.2001 Seite 2
in eine Position zu verschwenken, in der die Stützfüße nicht störend nach unten ragen, wobei sie üblicherweise etwa auf das Niveau des Grundrahmens des Fußteiles gegen die Kraft einer Feder verschwenkt werden. Beim Herausziehen des Fußteiles erfolgt das Ausschwenken der Stützfüße in eine Gebrauchsstellung unter Wirkung dieser Feder.
Ein solches Sitzmöbel ist aus der DE 199 49 709 Al bekannt. Um die Stützfüße in eine Funktions- bzw. Nichtfunktionsstellung zu bringen, sind diese jeweils an Beschlagen angeschlossen, die mit gestellseitigen Teilen derart korrespondieren, daß die Stützfüße beim Einschieben des Fußteiles in eine Nichtgebrauchsstellung eingeschwenkt werden.
Die Beschläge, an denen die Stützfüße angeschlossen sind, bestehen aus einer Vielzahl von Teilen, die nur unter einem erheblichen Fertigungsaufwand hergestellt werden können und von daher einer hinsichtlich der Herstellungskosten optimierten Fertigung eines Sitzmöbels entgegenstehen.
Darüber hinaus ist die Funktionssicherheit bei dieser bekannten Konstruktion nicht gewährleistet, da beim Herausziehen des Fußteiles die Stützfüße unmittelbar nach Freigabe durch die mit ihnen korrespondierenden gestellseitigen Eingriffsteile mit dem Fußboden in Berührung kommen. Eine zur Vorderseite des Fußteiles hin ausgestellte Schrägstellung der Stützfüße, wie sie für eine sichere Lagerung des Fußteiles in Gebrauchsstellung vorteilhaft ist, ist nicht in jedem Fall gewährleistet.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel der gattungsgemäßen Art so auszubilden, daß es konstruktiv einfach aufgebaut und dadurch kostengünstig herstellbar ist und daß die Funktionssicherheit verbessert wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Sitzmöbel gelöst, das die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
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Gegenüber dem genannten Stand der Technik kann durch die Erfindung auf einen separaten, mit dem jeweiligen Stützfuß verbundenen Beschlag verzichtet werden.
Hierdurch ergeben sich erhebliche fertigungstechnische Vorteile sowohl in der Herstellung wie auch in der Montage.
Das für eine optimale Funktionssicherheit entscheidende Merkmal der Erfindung liegt in der freien Bewegbarkeit des Stützfußes bis in eine ausgeschwenkte Endstellung, d. h. in der Möglichkeit, daß der Stützfuß berührungsfrei zum Fußboden beim Ausziehen des Fußteiles in eine Gebrauchsstellung verschwenken kann.
Dies wird erfindungsgemäß durch das Anheben des Fußteiles zumindest in dem Bereich, der vom Verschwenkweg des Stützfußes definiert ist, erreicht.
Als Hubmittel können an Holmen des Grundrahmens Erhebungen in Form von Nocken oder dergleichen vorgesehen sein, die beim Herausziehen des Fußteiles damit korrespondierende, ortsfest am Gestell angeordnete Stützteile überfahren unter gleichzeitiger Anhebung des Grundrahmens bzw. des gesamten Fußteiles im vorderseitigen Bereich, in dem die Stützfüße am Grundrahmen gelenkig angeschlossen sind.
Ein solches Stützteil kann als Abstützplatte ausgebildet sein, an der der Grundrahmen mit seinen Seitenholmen aufliegt, d. h., die Abstützplatte untergreift den Grundrahmen unterseitig. Um Reibungswiderstände zu minimieren, kann die Abstützplatte mit einer Kunststoffbeschichtung versehen sein, so daß der Grundrahmen bzw. dessen Seitenholme beim Herausziehen des Fußteiles leichtgängig darüber hinweggleitet.
Die Abstützplatte bildet ebenso eine Transportsicherung des Fußteiles, durch die beim Anheben des Sitzmöbels das eingeschobene Fußteil in dieser Lage gehalten
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wird, wie eine Stützrolle, die statt der Abstützplatte ortsfest am Gestell gehalten ist, wie nach einem weiteren Gedanken der Erfindung vorgesehen ist.
Auch bei dieser Ausbildung des Stützteiles liegt der Grundrahmen auf den Stützrollen auf.
Gegenüber der Anlagefläche des jeweiligen Seitenholms des Grundrahmens stehen die Nocken hervor, wobei diese in vorteilhafter Weise durch Stanzungen gebildet sind, die in die aus Metall bestehenden Seitenholme eingebracht sind.
Als Drehlager zum einseitigen Anheben des Fußteiles im Bereich der Stützfüße sind in dem den Stützfüßen gegenüber liegenden, der Rückenlehne des Sitzmöbels zugewandten Endbereich Kulissenkörper am Grundrahmen befestigt, und zwar in Verlängerung der Seitenholme des Grundrahmens, die mit Kulissenführungen des Gestells in Wirkverbindung stehen und in denen jeweils der Kulissenkörper, vorzugsweise eine Rolle, solange geführt ist, bis die Stützfüße in Gebrauchsstellung ausgeschwenkt sind. Auch diese Kulissenkörper bilden durch die beidseitige Begrenzung nach oben und unten durch die Kulissenführung ebenso wie die Stützteile (Abstützplatte bzw. Stützrolle) eine Transportsicherung für das Fußteil.
Im Zusammenwirken mit einem am Gestell befestigten Anschlag, der gleichzeitig als Niederhalter für den zugeordneten, unter Federbelastung stehenden Stützfuß dient, wird durch den Kulissenkörper, der in ausgezogener Einstellung des Fußteiles an dem Anschlag anliegt, eine zuverlässige Sicherung gegen ein Herausziehen des Fußteiles erreicht, die überdies durch die außergewöhnlich einfache, jedoch äußerst wirkungsvolle Konstruktion besticht.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung beschrieben.
Es zeigen:
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Figur 1 ein erfindungsgmäßes Sitzmöbel mit eingeschobenem Fußteil in einer geschnittenen Seitenansicht,
Figur 2 das Sitzmöbel mit herausgezogenem Fußteil vor einer Endstellung,
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Figur 3 das Sitzmöbel nach den Figuren 1 und 2 in einer Endstellung mit herausgezogenem Fußteil,
Figur 4 eine Einzelheit des Sitzmöbels in unterschiedlichen Stellungen in einer Seitenansicht,
Figur 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Endstellung mit herausgezogenem Fußteil in einer geschnittenen Seitenansicht,
Figur 6 eine Einzelheit des Sitzmöbels nach Figur 5 mit unterschiedlichen Stellungen des Fußteiles in einer Seitenansicht.
In den Figuren ist ein im weitesten Sinn in ein Liegemöbel verwandelbares bodenfreies Sitzmöbel dargestellt, das ein aus einem Gestell 4 herausziehbares Fußteil 5 aufweist, wobei das Fußteil 5 in einer Nichtgebrauchsstellung unter einem Sitzteil 2 des Sitzmöbels 1 plaziert ist, das im übrigen noch ein Rückenteil 3 aufweist.
Zum Ausschwenken des Fußteiles 5 in herausgezogener Stellung auf ein Niveau des Sitzteiles 2 ist in dem Fußteil 5 ein Aufstellbeschlag 6 angeordnet, wie er in dem deutschen Gebrauchsmuster G 93 12 990 gezeigt und beschrieben ist.
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Das Fußteil 5 weist in seinem vorderen, dem Rückenteil 3 abgewandten Bereich Stützfüße 9 auf, die mit Rollen 10 versehen sind und die zur Abstützung des Fußteiles 5 in herausgezogener Gebrauchsstellung, wie sie in den Figuren 2, 3 und 5 gezeigt ist, dienen.
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In der Figur 2 ist eine Position des Fußteiles 5 dargestellt, in der ein Polsterteil des Fußteiles 5 in einer unteren Stellung abgesenkt ist, d.h., der Aufstellbeschlag 6 ist hierbei nicht in Funktion. Diese Position ergibt sich dann, wenn das Fußteil 5 unter das Sitzteil 2 in das Gestell 4 eingeschoben werden soll.
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Das Fußteil 5 weist einen Grundrahmen 7 auf , der mit zwei parallel und mit Abstand zueinander verlaufenden Seitenholmen 8 versehen ist, die sich in Verschieberichtung des Fußteiles 5 erstrecken.
An den Seitenholmen 8 ist jeweils der Aufstellbeschlag 6 befestigt sowie drehbar ein Stützfuß 9, der federbelastet aus einer Nichtgebrauchsstellung des Fußteiles 5, an der er bodenfrei in den Bereich des Grundrahmens 7 zurückgeschwenkt ist, wie in der Figur 1 dargestellt, in eine Gebrauchsstellung, entsprechend den Figuren 2, 3 und 5, verschwenkbar ist.
An jeder Seitenwange des Gestells 4 ist eine Kulissenführung 11 vorgesehen, die in Verschieberichtung des Fußteiles 5 verläuft und in der in Nichtgebrauchsstellung des Fußteiles 5 ein Kulissenkörper 20 in Form einer Rolle längsverschieblich geführt ist, die an dem Stützfuß 9 abgewandten Ende des Seitenholms 8 angeschlossen ist.
Weiter ist mit jeder Seitenwange des Gestells 4 eine Traglasche 12 verbunden, an der bei dem in den Figuren 2-4 gezeigten Ausführungsbeispiel eine abgewinkelte Abstützplatte 13 befestigt ist, an der der zugeordnete Seitenholm 8 des Grundrahmens 7 aufliegt. Diese Abstützplatte 13 trägt das Fußteil 5 in eingeschobener Nicht-
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gebrauchsstellung sowie während des Herausziehens bzw. Einschiebens solange, bis die Stützbeine 9 in ausgeschwenkter Funktionsstellung stehen.
Wie insbesondere in der Figur 4 deutlich zu erkennen ist, ist an dem der Abstützplatte 13 abgewandten Ende der Traglasche 12, etwa im Einschubbereich unterhalb des Sitzteiles 2, ein Anschlag 15 angeformt, der im wesentlichen zwei Funktionen erfüllt.
Zum einen dient er dazu, beim Einschieben des Fußteiles 5 den Stützfuß 9 gegen die Kraft einer Schenkelfeder 17 zu verschwenken, und zwar nach innen. Zum anderen stellt dieser Anschlag 15 eine Endbegrenzung beim Herausziehen des Fußteiles 5 dar, da an ihm der Kulissenkörper 20 in Form der Rolle zur Endanlage kommt, wozu der Anschlag 15 entsprechend halbkreisförmig geformt ist, so daß er eine Aufnahme für einen zylindrischen Ansatz des Kulissenkörpers 20 bildet.
In der beschriebenen Funktion hinsichtlich der Verschwenkung des Stützfußes 9 in eine Nichtgebrauchsstellung bildet der Anschlag 15 auch einen Niederhalter, da die federbelastete Schwenkbewegung des Stützfußes 9 während der Plazierung des Fußteiles 5 unterhalb des Sitzteiles 2 verhindert wird.
In der Figur 4 ist weiter zu erkennen, daß an der der Abstützplatte 13 zugewandten Unterseite des Seitenholms 8 ein Nocken 14 ausgebildet ist, der gegenüber dem Seitenholm 8 hervorsteht und beim Herausziehen bzw. beim Hineinschieben des Fußteiles 5 die Abstützplatte 13 überfährt, unter gleichzeitiger Anhebung des Fußteiles im vorderen Bereich, während der Kulissenkörper 20, der in dieser Position durch die Kulissenführung 11 gehalten wird, ein Drehlager bildet, durch das das Fußteil 5 lediglich einseitig angehoben wird.
Dabei entspricht der Abstand zwischen der Abstützplatte 13 und dem Anschlag 15 etwa dem Abstand zwischen dem Nocken 14 und einer Drehachse 19, mit der der Stützfuß am Seitenholm 8 drehbar befestigt ist. Hierdurch wird eine synchrone Be-
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wegung zwischen dem Anheben des Fußteiles 5 einerseits und der Verschwenkung des Stützfußes 9 durch Herausbringen aus dem Wirkbereich des Anschlages 15 erreicht.
Der Stützfuß 9 kann somit in angehobener Stellung des Fußteiles 5 ohne Bodenberührung frei von einer Nichtgebrauchs- in eine Gebrauchsstellung verschwenken, wie sie in den Figuren 4 und 6 rechts dargestellt ist.
Bei dem in den Figuren 5 und 6 gezeigten Ausführungsbeispiel ist anstelle einer Abstützplatte eine Stützrolle 16 mit der Traglasche 12 verbunden, auf der der Seitenholm 8 aufliegt.
Der damit korrespondierende Nocken 14 weist eine gerade Lauffläche auf, so daß beim Verschieben des Fußteiles 5 diese über eine gewisse Verschiebestrecke in angehobener Position verbleibt und der Stützfuß 9 ungehindert in seine Gebrauchsstellung verschwenken kann.
Diese Lauffläche wird bei dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 3 und 4 durch die Abstützplatte 13 gebildet, auf der der etwa dreieckförmig ausgebildete Nocken 14 über eine gewisse Strecke anliegt.
Das beschriebene Anheben des Fußteiles 5 zur freien Verschwenkung des Stützfußes 9 erfolgt selbstverständlich nicht nur beim Herausziehen des Fußteiles 5, sondern auch beim Einschieben, da dann das Zusammenspiel zwischen Nocken 14, Abstützplatte 13 bzw. Stützrolle 16 und Kulissenkörper 20 gleichermaßen erfolgt. Hierbei wird der Stützfuß 9 gegen die Kraft der Schenkelfeder 17, die im übrigen an einem Aufnahmebolzen 18 des Stützfußes 9 gelagert ist und sich an der Unterseite des Seitenholms 8 abstützt, durch den Anschlag 15 in eine hochgeschwenkte Position gedrückt, wozu ein mit dem Anschlag 15 in Wirkverbindung stehender Druckhebel 21, der mit dem Stützfuß 9 verbunden ist, vorgesehen ist.
Claims (14)
1. In ein Liegemöbel verwandelbares, bodenfreies Sitzmöbel (1), mit einem aus einem Gestell (4) herausziehbaren, einen Grundrahmen (7) aufweisendes Fußteil (5), wobei an dem Grundrahmen (7) mit Rollen (10) versehene Stützfüße (9) angeschlossen sind, die beim Herausziehen des Fußteiles (5) federbelastet von einer Nichtgebrauchs- in eine Gebrauchsstellung schwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß am Gestell (4) oder Teilen davon und am Grundrahmen (7) miteinander korrespondierende Hubmittel vorgesehen sind, mit denen das Fußteil (5) zur bodenfreien Verschwenkung der Stützfüße (9) in die Gebrauchsstellung bzw. Nichtgebrauchsstellung zumindest bereichsweise anhebbar ist.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubmittel aus am Grundrahmen (7) vorgesehenen Nocken (14) sowie gestellseitigen, ortsfesten Stützteilen bestehen, an denen die Nocken (14) in Funktionsstellung anliegen.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Stützteil als Abstützplatte (13) oder Stützrolle (16) ausgebildet ist, wobei die Abstützplatte (13) oder die Stützrolle (16) von den Nocken (14) beim Verschieben des Fußteiles (5) überfahren werden.
4. Sitzmöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (14) an der Unterseite von Seitenholmen (8) des Grundrahmens (7) vorgesehen sind.
5. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenholme (8) in eingeschobener Stellung des Fußteiles (5) auf den Abstützplatten (13) oder den Stützrollen (16) aufliegen.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Grundrahmen (7) an dem den Stützfüßen (9) abgewandten Endbereich Kulissenkörper (20) vorgesehen sind, die während des Verschiebens des Fußteiles (5) zumindest streckenweise in gestellseitigen Kulissenführungen (11) geführt sind.
7. Sitzmöbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissenkörper (20) als Rollen ausgebildet sind.
8. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß gestellseitig jedem Stützfuß (9) ein als Niederhalter fungierender Anschlag (15) vorgesehen ist, durch den der Stützfuß (9) gegen die Federkraft von einer ausgeschwenkten Gebrauchs- in eine eingeschwenkte Nichtgebrauchsstellung drückbar ist.
9. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß in ausgezogener Stellung des Fußteiles (5) die Kulissenkörper (20) jeweils an dem zugeordneten Anschlag (15) anliegen.
10. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Gestell (4) eine Traglasche (12) verbunden ist, die einerseits den Anschlag (15) und andererseits die Abstützplatte (13) bzw. die Stützrolle (16) trägt.
11. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Abstützplatte (13) bzw. der Stützrolle (16) und dem Anschlag (15) etwa dem Abstand zwischen dem Nocken (14) und einer Drehachse (19) entspricht, mit der das Stützfuß (9) am Grundrahmen (7) befestigt ist.
12. Sitzmöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützplatte (13) mit einer Beschichtung mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten versehen ist.
13. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß der der Abstützplatte (13) zugeordnete Nocken (14) etwa dreieckförmig ausgebildet ist.
14. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß der der Stützrolle (16) zugeordnete Nocken (14) mit einer Lauffläche versehen ist, an der sich die Stützrolle (16) abrollt.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020307 |
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| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 20020923 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050117 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20071219 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20091207 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |