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DE20119022U1 - Leuchte - Google Patents

Leuchte

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Publication number
DE20119022U1
DE20119022U1 DE20119022U DE20119022U DE20119022U1 DE 20119022 U1 DE20119022 U1 DE 20119022U1 DE 20119022 U DE20119022 U DE 20119022U DE 20119022 U DE20119022 U DE 20119022U DE 20119022 U1 DE20119022 U1 DE 20119022U1
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DE
Germany
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lamp
carrier
luminaire
lamp body
pivoted
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20119022U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schmitz Leuchten & Co GmbH
Original Assignee
Schmitz Leuchten & Co GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schmitz Leuchten & Co GmbH filed Critical Schmitz Leuchten & Co GmbH
Priority to DE20119022U priority Critical patent/DE20119022U1/de
Publication of DE20119022U1 publication Critical patent/DE20119022U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S8/00Lighting devices intended for fixed installation
    • F21S8/02Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V17/00Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages
    • F21V17/10Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening
    • F21V17/107Fastening of component parts of lighting devices, e.g. shades, globes, refractors, reflectors, filters, screens, grids or protective cages characterised by specific fastening means or way of fastening using hinge joints
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/14Adjustable mountings
    • F21V21/30Pivoted housings or frames
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/02Wall, ceiling, or floor bases; Fixing pendants or arms to the bases
    • F21V21/04Recessed bases

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)

Description

Dipl.-Chem. E.L. FRITZ Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD Patentanwälte
M. HOFFMANN
B. HEIN Rechtsanwälte
Ostentor 9 59757 Arnsberg GM 01/110
19.11.2001/BA/SE
Schmitz-Leuchten GmbH & Co. Niedereimerfeld 29
59823 Arnsberg
'Leuchte"
-1-Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte umfassend einen Leuchtenkörper, der fest an oder in einer Decke oder Wand eines Raumes anbringbar ist, sowie einen Leuchtmittelträger, der mindestens ein Leuchtmittel haltern kann und mit dem Leuchtenkörper verbunden ist, wobei der Leuchtenkörper und der Leuchtmittelträger schwenkbar miteinander verbunden sind.
Eine Leuchte der vorgenannten Art ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 199 54 735 A1 bekannt. Bei der darin beschriebenen Leuchte handelt es sich um einen Deckeneinbaustrahler. Dieser Deckeneinbaustrahler umfasst einen fest in einer Öffnung einer Einbaufläche eingebauten Leuchtenkörper gegenüber dem ein Leuchtmittelträger verschwenkbar ist. Der Leuchtmittelträger ist bei dieser aus dem Stand der Technik bekannten Leuchte ein Haltering, in dem ein mit einem Reflektor versehenes Leuchtmittel gehaltert ist. Der Haltering ist um eine Achse, die in der Einbaufläche liegt, gegenüber dem Leuchtenkörper verschwenkbar.
Als nachteilig hierbei erweist sich, dass der Leuchtmittelträger gegenüber dem Leuchtenkörper nur um kleine Winkel von beispielsweise 10 bis 20° gegenüber dem Leuchtenkörper verschwenkbar ist, so dass der Lichtkegel des aus dem Leuchtmittel austretenden Lichts gegenüber der Normalen auf der Einbaufläche nur in kleinen Grenzen veränderbar ist. Auf diese Weise bestehen nur geringe Variationsmöglichkeiten des aus der Leuchte austretenden Lichtes. Zum anderen ist der Leuchtmittelträger nur innerhalb des Leuchtenkörpers verschwenkbar, so dass auch hier keine zusätzlichen Variationsmöglichkeiten bestehen.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung einer Leuchte der eingangs genannten Art, die variabler gestaltet ist.
•··♦ ··
-2-
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass Leuchtenkörper und Leuchtmittelträger derart miteinander verbunden sind, dass in einer ersten Stellung der Leuchtmittelträger zumindest zu einem großen Teil von dem Leuchtenkörper aufgenommen wird und dass in einer zweiten durch die Verschwenkung erzielbaren Stellung der Leuchtmittelträger zumindest zu einem großen Teil aus dem Leuchtenkörper herausgeschwenkt ist. Durch die erfindungsgemäße Möglichkeit, den Leuchtmittelträger zu einem großen Teil aus dem Leuchtenkörper herausschwenken zu können, wird der erfindungsgemäßen Leuchte eine wesentlich größere Variabilität verliehen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass der Leuchtmittelträger komplett aus dem Leuchtenkörper herausgeklappt wird, so dass er durchaus große Winkel mit dem Leuchtenkörper und damit mit der Einbaufläche einnehmen kann. Dadurch kann beispielsweise der aus dem Leuchtmittel austretende Lichtkegel in einem durchaus beträchtlichen Winkel von beispielsweise 30° bis zu der Normalen auf der Einbaufläche aus dem Leuchtmittelträger austreten. Damit bietet die erfindungsgemäße Leuchte weitaus größere gestalterische Möglichkeiten als die aus dem Stand der Technik bekannten Leuchten.
Hierbei kann vorgesehen sein, dass der Leuchtenkörper derart in einer Deckeneinbauöffnung oder einer Wandeinbauöffnung versenkt ist, dass bei in den Leuchtenkörper zumindest zu einem großen Teil hereingeschwenktem Leuchtmittelträger die Leuchte eine Deckeneinbauleuchte oder eine Wandeinbauleuchte ist. In einer ersten Position erweckt somit die erfindungsgemäße Leuchte den Eindruck beispielsweise einer Deckeneinbauleuchte. In der beispielsweise vollständig herausgeklappten Position des Leuchtmittelträgers erweckt die erfindungsgemäße Leuchte jedoch den Eindruck einer ausgesprochen interessant gestalteten
• · ■
-3-Deckenleuchte
mit einem aus der Decke herausragenden Teil, von dem das Licht ausgeht.
Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Umriss des Leuchtmittelträgers derart ausgebildet ist, dass er in eine Ausnehmung in dem Leuchtenkörper passt, insbesondere vollständig. Dabei können sowohl die Ausnehmung in dem Leuchtenkörper als auch der Umriss des Leuchtmittelträgers im wesentlichen rechteckig, insbesondere quadratisch ausgebildet sein. Alternative Gestaltungen können einen kreisförmigen oder ovalen Umriss aufweisen. Hierdurch ergeben sich optisch sehr ansprechende Gestaltungen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann dabei das mindestens eine in dem Leuchtmittelträger gehalterte Leuchtmittel über Versorgungsleitungen mit Strom versorgt werden, die durch den Leuchtenkörper in den Leuchtmittelträger verlaufen. Hierbei könnten dann eventuell notwendige Installationselemente wie Transformatoren oder Vorschaltgeräte in dem Leuchtenkörper angeordnet sein, wohingegen das reine Leuchtmittel in dem Leuchtmittelträger angeordnet sein kann.
Vorteilhafterweise umfasst der Leuchtenkörper eine Abdeckplatte, die durch das Herausschwenken des Leuchtmittelträgers aus dem Leuchtenkörper derart in ihrer Position verändert wird, dass sie zumindest abschnittsweise die in dem Leuchtenkörper für den Leuchtmittelträger vorgesehene Ausnehmung abdeckt. Auf diese Weise wird bei aus dem Leuchtenkörper herausgeschwenkten Leuchtmittelträger die Ausnehmung derart kaschiert, dass ein optisch ansprechender Eindruck der Leuchte entsteht.
Dazu kann die Leuchte einen Hebelmechanismus umfassen, der bei Verschwenken des Leuchtmittelträgers die Abdeckplatte bewegt. Dieser kann insbesondere eine Zahnstange umfassen, die mit einer
• · ' m I Z ···
-4-mit
dem Leuchtmittelträger verbundenen Zahnstange derart wechselwirkt, dass durch Verschwenken des Leuchtmittelträgers der Hebelmechanismus zur Bewegung der Abdeckplatte veranlasst wird. Eine derartige Ausgestaltung des Hebelmechanismus bewirkt die Bewegung der Abdeckplatte durch Verschwenken des Leuchtmittelträgers auf einfache und wirksame Art.
Es besteht die Möglichkeit, dass an dem Leuchtmittelträger und dem Leuchtenkörper jeweils ein Teil angebracht ist, wobei die Teile um eine Achse gegeneinander verschwenkbar und/oder verdrehbar sind. Weiterhin kann die Verschwenkbarkeit der Teile gegeneinander dadurch realisiert werden, dass durch ein Teil in das andere Teil mindestens eine Schraube eingedreht werden kann, wobei durch Verdrehen der Schraube die Leichtgängigkeit beziehungsweise die Schwergängigkeit der Verschwenkbarkeit beeinflusst werden kann. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln sowohl eine Verschwenkbarkeit erreicht werden, als auch die Schwergängigkeit beziehungsweise Leichtgängigkeit der Verschwenkbarkeit verstellt werden.
Es besteht erfindungsgemäß durchaus die Möglichkeit, zwei oder mehr Leuchtmittel in dem Leuchtmittelträger unterzubringen.
-5-Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
5
Fig. 1a eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Leuchte in einem zusammengeklappten Zustand;
Fig. 1b eine Untenansicht der Leuchte gemäß Fig. 1a;
Fig. 1c eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Leuchte
gemäß Fig. 1a in einem auseinandergeklappten Zustand;
Fig. 1d eine Ansicht von oben auf die Leuchte gemäß Fig. 1a; 15
Fig. 1e einen Schnitt gemäß den Pfeilen Ie-Ie in Fig. 1c;
Fig. 2a eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte in einem zusammengeklappten Zustand;
Fig. 2b eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Leuchte
gemäß Fig. 2a in einem auseinandergeklappten Zustand;
Fig. 2c eine Ansicht von oben auf die Leuchte gemäß Fig. 2a.
Die in Fig. 1a-1e abgebildete Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte ist als Deckeneinbauleuchte abgebildet. Alternativ dazu besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine derartige Leuchte als Deckenaufbauleuchte oder als Wandeinbau- oder Wandaufbauleuchte oder dergleichen zu verwenden.
i ·
-6-Die
in Fig. 1a bis Fig. 1e abgebildete Leuchte umfasst einen Leuchtenkörper 1, der einen im wesentlichen rechteckigen Umriss aufweist und in eine Deckeneinbauöffnung einbringbar ist. Den Leuchtenkörper 1 umgibt ein Deckeneinbauring 2, der von unten an die die Deckeneinbauöffnung umgebenden Abschnitte der Decke eines Raumes angelegt werden kann. Erfindungsgemäß wird der Leuchtenkörper 1 in einer Deckeneinbauöffnung festgelegt, beispielsweise über Halterungen 3, die in Fig. 1a bis Fig. 1d als aufeinander gegenüberliegenden Seiten des Leuchtenkörpers 1 angeordnete sichelförmige Klammern ausgebildet sind. Es besteht durchaus die Möglichkeit anders ausgebildete Klammern zu verwenden.
Die erfindungsgemäße Leuchte umfasst weiterhin einen Leuchtmittelträger 4, der schwenkbar an dem Leuchtenkörper 1 angebracht ist. Insbesondere aus Fig. 1c ist eine sich horizontal erstreckende Schwenkachse 5 ersichtlich, um die herum der Leuchtmittelträger 4 gegenüber dem fest in der Deckeneinbauöffnung angebrachten Leuchtenkörper 1 verschwenkbar ist. Zum Zwecke der Verschwenkung ist ein Teil 6 an dem Leuchtmittelträger 4 und ein Teil 7 an dem Leuchtenkörper 1 angebracht, wobei diese beiden Teile 6, gegeneinander verschwenkbar sind. Diese beiden Teile 6, 7 sind insbesondere aus Fig. 1e deutlich ersichtlich. Hier ist auch zu sehen, dass die Schwenkachse 5 durch zwei von außen durch das Teil 7 in das Teil 6 hineinreichende Schrauben 8 realisiert wird. Durch mehr oder weniger festes Anziehen der Schrauben 8 kann eingestellt werden, wie leicht oder wie schwer der Leuchtmittelträger 4 gegenüber dem Leuchtenkörper 1 verschwenkbar ist.
Aus der Untenansicht gemäß Fig. 1b ist ersichtlich, dass von dem Leuchtmittelträger 4 ein Leuchtmittel 9 gehaltert wird. Weiterhin ist aus Fig. 1b ersichtlich, dass der Umriss des Leuchtmittelträgers 4 im wesentlichen den inneren Abmessungen des Leuchtenkörpers 1
• ·
-7-entspricht,
so dass der Leuchtmittelträger 4 passend in den
Leuchtenkörper 1 hereingeklappt werden kann. In Fig. 1a ist der vollständig hereingeklappte Zustand und in Fig. 1c ein herausgeklappter Zustand ersichtlich.
5
Aus Fig. 1d sind Versorgungsleitungen 10 ersichtlich, die durch das an dem Leuchtenkörper 1 angebrachte starr mit diesem verbundene Teil 7 in das an dem Leuchtmittelträger angebrachte, gegenüber dem Teil 7 verschwenkbare Teil 6 hineinragen und durch dieses Teil 6 in den Leuchtmittelträger 4 und damit zu dem Leuchtmittel 9 verlaufen.
In Fig. 2a und Fig. 2b ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte abgebildet, bei der funktional gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Der in Fig. 2b abgebildete Leuchtenkörper 11 weist eine Abdeckplatte 12 auf, die aus einer Stellung, in der die Abdeckplatte am oberen Ende des Leuchtenkörpers 11 angeordnet ist (siehe dazu Fig. 2a) in eine Stellung überführbar ist, in der die Abdeckplatte 12 den durch Herausklappen des Leuchtmittelträgers 4 in dem Leuchtenkörper 11 verbliebenen Hohlraum auf der Unterseite des Leuchtmittelkörpers abschließt (siehe dazu Fig. 2b). Zu diesem Zweck umfasst die Leuchte einen mit dem Leuchtmittelkörper 11 verbundenen Hebelmechanismus 13. An diesem Hebelmechanismus 13 ist eine Zahnstange 14 angebracht, die mit einer als Viertelkreiszahnstange ausgeführten Zahnstange 15 zusammenwirkt, die an dem Teil 6 des Leuchtmittelträgers 4 befestigt ist (siehe dazu Fig. 2b).
Wenn der Leuchtmittelträger 4 in Fig. 2b im Uhrzeigersinn aus dem Leuchtenkörper 11 herausgeklappt wird, wird durch diese Bewegung die Zahnstange 14 in Fig. 2b nach rechts verschoben. Die Zahnstange 14 ist über einen Hebel 16 mit einem Scherengestänge 17 verbunden, das, wie dies aus Fig. 2b deutlich ersichtlich ist, bei Bewegung des Hebels 16 nach rechts eine Bewegung der Abdeckplatte 12 nach
• *
-8-unten bewirkt. Bei einer entgegengesetzten Bewegung des Leuchtmittelträgers im Gegenuhrzeigersinn wird demnach die Abdeckplatte 12 wieder nach oben bewegt, so dass sie bei vollständig hereingeklapptem Leuchtmittelträger 4 im Bereich der Oberseite des Leuchtenkörpers 11 positioniert ist (siehe Fig. 2a).

Claims (10)

1. Leuchte umfassend einen Leuchtenkörper (1, 11), der fest an oder in einer Decke oder Wand eines Raumes anbringbar ist, sowie einen Leuchtmittelträger (4), der mindestens ein Leuchtmittel (9) haltern kann und mit dem Leuchtenkörper (1, 11) verbunden ist, wobei der Leuchtenkörper (1, 11) und der Leuchtmittelträger (4) schwenkbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass Leuchtenkörper (1, 11) und Leuchtmittelträger (4) derart miteinander verbunden sind, dass in einer ersten Stellung der Leuchtmittelträger (4) zumindest zu einem großen Teil von dem Leuchtenkörper (1, 11) aufgenommen wird und dass in einer zweiten durch die Verschwenkung erzielbaren Stellung der Leuchtmittelträger (4) zumindest zu einem großen Teil aus dem Leuchtenkörper (1, 11) herausgeschwenkt ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtenkörper (1, 11) derart in einer Deckeneinbauöffnung oder einer Wandeinbauöffnung versenkt ist, dass bei in den Leuchtenkörper (1, 11) zumindest zu einem großen Teil hereingeschwenktem Leuchtmittelträger (4) die Leuchte eine Deckeneinbauleuchte oder eine Wandeinbauleuchte ist.
3. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Umriss des Leuchtmittelträgers (4) derart ausgebildet ist, dass er in eine Ausnehmung in dem Leuchtenkörper (1, 11) passt, insbesondere vollständig.
4. Leuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Ausnehmung in dem Leuchtenkörper (1, 11) als auch der Umriss des Leuchtmittelträgers (4) im wesentlichen rechteckig, insbesondere quadratisch ausgebildet sind.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine in dem Leuchtmittelträger (4) gehalterte Leuchtmittel (9) über Versorgungsleitungen (10) mit Strom versorgt werden kann, die durch den Leuchtenkörper (1, 11) in den Leuchtmittelträger (4) verlaufen.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtenkörper (11) eine Abdeckplatte (12) umfasst, die durch das Herausschwenken des Leuchtmittelträgers (4) aus dem Leuchtenkörper (11) derart in ihrer Position verändert wird, dass sie zumindest abschnittsweise die in dem Leuchtenkörper (11) für den Leuchtmittelträger (4) vorgesehene Ausnehmung abdeckt.
7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte einen Hebelmechanismus (13) umfasst, der bei Verschwenken des Leuchtmittelträgers die Abdeckplatte (12) bewegt.
8. Leuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebelmechanismus (13) eine Zahnstange (14) umfasst, die mit einer mit dem Leuchtmittelträger (4) verbundenen Zahnstange derart wechselwirkt, dass durch Verschwenken des Leuchtmittelträgers (4) der Hebelmechanismus (13) zur Bewegung der Abdeckplatte (12) veranlasst wird.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Leuchtmittelträger (4) und dem Leuchtenkörper (1, 11) jeweils ein Teil (6, 7) angebracht ist, wobei die Teile (6, 7) um eine Achse (5) gegeneinander verschwenkbar und/oder verdrehbar sind.
10. Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschwenkbarkeit der Teile (6, 7) gegeneinander dadurch realisiert wird, dass durch das Teil (7) in das Teil (6) mindestens eine Schraube (8) eingedreht werden kann, wobei durch Verdrehen der Schraube (8) die Leichtgängigkeit beziehungsweise Schwergängigkeit der Verschwenkbarkeit beeinflusst werden kann.
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