DE20119012U1 - Verpackung für Puppen, Puppenzubehör und/o.dgl. - Google Patents
Verpackung für Puppen, Puppenzubehör und/o.dgl.Info
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Description
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Meissner, Bolte & Partner
22.11.2001
Ap-te
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Anmelder: Zapf Creation AG
Mönchrödener Straße 13, 96472 Rödental
Bezeichnung der Erfindung: „Verpackung für Puppen, Puppenzubehör
und/oder dergleichen"
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Puppen, Puppenzubehör und/oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Puppenhauselement gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches 24.
Verpackungen für Puppen, Puppenzubehör oder dergleichen weisen oftmals sowohl eine Außenverpackung als auch eine Innenverpackung auf. Die Innenverpackung hat hauptsächlich die Funktion, den Inhalt transportsicher innerhalb der Verpackung anzubringen. Weiterhin ist die Innenverpackung oftmals dazu vorgesehen, die zu verpackenden Gegenstände möglichst dekorativ in der Verpackung anzuordnen. Dies wird hauptsächlich dann praktiziert, wenn die Außenverpackung ein Sichtfenster aufweist. Auf diese Weise lässt sich der Inhalt einer Verpackung in Natura präsentieren. Insbesondere auf dem Gebiet der Spielwaren lassen sich mit derartigen Verpackungen besonders hohe Verkaufszahlen erzielen.
Diese Verpackungsweise hat jedoch den Nachteil, dass der Aufwand an Verpackungsmaterial verhältnismäßig hoch ist. Neben der Außenverpackung, die meist als Behälter oder Schachtel ausgebildet ist, ist zusätzlich eine Innenverpackung erforderlich. Diese Innenverpackung kann beispielsweise aus Styropor, Schaumstoff oder Karton bestehen. Der Materialaufwand ist etwa doppelt so hoch, als wenn die Verpackung lediglich aus der Außenverpackung bestünde. In vielen Fällen wird die gesamte Verpackung nach dem Kauf der Ware vom Verbraucher weggeworfen. In anderen Fällen ist es üblich, nach dem Kauf der Ware die Innenverpackung zu verwerfen, und die Außenverpackung zur Aufbewahrung zu behalten. Insbesondere aus umweltschutztechnischen Aspekten sollte der Verpackungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden.
Meissner, BOLTE& Partner .5' J. :.
Zapf*i90 "
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Ap-te
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Verpackung bzw. ein Puppenhauselement der oben genannten Art bereitzustellen, die einen noch höheren Nutzwert haben.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand gemäß Anspruch 1 und gemäß Anspruch 24 gelöst.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Innenverpackung als Puppenzimmer ausgebildet ist.
Die Innenverpackung hat somit eine Doppelfunktion. Einerseits ist die Innenverpackung zur Anbringung von Puppen und/oder Puppenzubehör vorgesehen. Damit soll der Inhalt transportsicher verpackt und darüber hinaus werbewirksam innerhalb der Verpackung präsentiert werden. Andererseits ist die Innenverpackung selbst als Zubehör für die verpackte Puppe vorgesehen. Mit diesem Konzept lässt sich der Verpackungsabfall erheblich reduzieren. Üblicherweise werden Puppenzimmer separat angeboten und verpackt. Gemäß der Erfindung ist dagegen ein wesentliches Zubehörteil als Teil der Verpackung ausgebildet.
Insbesondere ist vorgesehen, dass die Innenverpackung als dreidimensionales Puppenzimmer ausgebildet ist. Dreidimensionale Puppenzimmer, ebenso wie Puppenwohnungen oder Puppenhäuser werden üblicherweise als separates Spielzeug oder als Zubehör für Puppen angeboten. Somit stellt die Erfindung eine Synthese zwischen Verpackungselementen einerseits und vollwertigen Spielwaren bzw. Spielwarenzubehör andererseits dar.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Innenverpackung eine Rückwand und zwei Seitenwände umfasst. Damit lässt sich ein Puppenzimmer darstellen, das von außen einsehbar und zugänglich ist. Vorteilhafterweise umfasst die Innenverpackung eine Bodenplatte. Dies erhöht die Stabilität und ermöglicht, dass das Puppenzimmer samt Inhalt sicher transportierbar ist.
Weiterhin ist vorgesehen, dass die Innenverpackung eine Abdeckung umfasst. Vorteilhafterweise ist die Abdeckung von der Innenverpackung lösbar ausgebildet. Damit werden mehrere Variationsmöglichkeiten bereitgestellt.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Rückwand, die Seitenwände und die Bodenplatte umfassende Innenverpackung einstückig ausgebildet ist. Damit lässt sich eine ausreichende Stabilität erreichen, was bei Kinderspielzeug ein wesentliches Kriterium darstellt. Dies hat außerdem den Vorteil, dass keinerlei Verbindungselemente benötigt werden, die meist empfindlich sind und bei Kinderspielzeug einem besonders hohen Verschleiß ausgesetzt sind. Schließlich ermöglicht die einstückige Ausbildung eine einfache und kostengünstige Herstellung.
Weiterhin ist vorgesehen, dass die Abdeckung auf die Rückwand und die Seitenwände aufsetzbar ist. Damit weist einerseits das Puppenzimmer eine Decke auf, was besonders wirklichkeitsnah ist. Da andererseits die Abdeckplatte auch abnehmbar ist, ist das Puppenzimmer sowohl von oben als auch von der Vorderseite aus einsehbar. Es werden somit mehrere Variationsmöglichkeiten bereitgestellt.
Für die Transportsicherheit kann vorgesehen sein, dass die Abdeckung zur Verstärkung der Verpackung vorgesehen ist. Dazu kann die Abdeckung innerhalb der Außenverpackung derart platziert werden, dass die Steifigkeit der gesamten Verpackung erhöht wird.
Insbesondere ist vorgesehen, dass im verpackten Zustand die Abdeckung in der Außenverpackung unterhalb der Bodenplatte angeordnet ist. Da in diesem Fall die Bodenplatte, die Abdeckplatte und die Unterseite der Außenverpackung sich in unmittelbarer Nähe befinden, wird die Steifigkeit und damit die Transportsicherheit der gesamten Verpackung erhöht, ohne dass zusätzliches oder ein dickeres, schwereres oder härteres Material verwendet werden muss.
Dazu kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Abdeckung wannenförmig ausgebildet ist und einen rechteckförmigen Rand aufweist. Damit ist die Abdeckung mit dem Rand nach unten auf die Rückwand und die beiden Seitenwände stabil aufsetzbar. Im verpackten Zustand befindet sich die Abdeckplatte mit dem Rand nach unten in der Außenverpackung unmittelbar unterhalb der Bodenplatte. Damit wird im unteren Bereich der Außenverpackung ein Hohlraum bereitgestellt.
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Hinsichtlich der Abmessungen ist vorgesehen, dass das Volumen der Innenverpackung samt der unterhalb davon angeordneten Abdeckung geringfügig kleiner ist als das innere Volumen der Außenverpackung. Damit kann die Innenverpackung samt Abdeckung rutschfest innerhalb der Außenverpackung angeordnet werden. Dies trägt wesentlich zur Stabilität und auch zur Ästhetik der gesamten Verpackung bei.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Außenverpackung wenigstens ein Sichtfenster umfasst. Damit ist der Inhalt der Verpackung von außen erkennbar. Es ist daher nicht notwendig, dass die Verpackung an der Außenseite Abbildungen des Inhalts aufweist.
Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass das Sichtfenster derart angeordnet ist, dass im verpackten Zustand der von der Rückwand und den Seitenwänden umschlossene Bereich von außen einsehbar ist. Damit lässt sich ein besonders ästhetisches Aussehen der Verpackung erreichen. Außerdem hat der Verbraucher die Möglichkeit, bereits vor dem Kauf den gesamten relevanten Inhalt betrachten zu können. Dies gilt sowohl für die verpackte Puppe bzw. das Puppenzubehör als auch für die als Puppenzimmer ausgebildete Innenverpackung.
Für die weitere Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Innenverpackung an den Innenseiten zweidimensionale Darstellungen von Einrichtungsgegenständen und dergleichen aufweist. Damit lässt sich mit geringem Aufwand ein wirklichkeitsnahes Puppenzimmer realisieren. Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Innenverpackung dreidimensionale Modelle von Einrichtungsgegenständen oder dergleichen aufweist. Dreidimensionale Modelle haben für Kinder stets einen besonders hohen Spielwert.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Innenverpackung offenbare und verschließbare Türen, Fenster und/oder dergleichen aufweist. Dies trägt zu einer Erhöhung der Spielmöglichkeiten bei. Bei den Türen kann es sich beispielsweise um Zimmertüren, Haustüren oder auch Schranktüren handeln.
Was das Material betrifft, ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Innenverpackung aus Karton hergestellt ist. Dabei handelt es sich um ein besonders umweltfreundliches, leicht bearbeitbares und kostengünstiges
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Material. Außerdem enthält Karton keinerlei Giftstoffe, was für Kinderspielzeug von besonderer Bedeutung ist.
Herstellungstechnisch kann vorgesehen sein, dass die Innenverpackung aus einem einzigen Flächenstück ausgestanzt ist. Dies ermöglicht einerseits eine besonders einfache, effiziente und kostengünstige Herstellung und trägt andererseits wesentlich zur Stabilität des Puppenzimmers bei. Das Puppenzimmer ist aus einem einzigen Stück zusammenfaltbar, so dass keine Verbindungselemente zumindest für die wesentlichen Nahtstellen erforderlich sind.
Für die weitere Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Innenverpackung Befestigungsmittel aufweist, die zum Anbringen der Puppe, von Puppenzubehör, von Einrichtungsgegenständen und/oder dergleichen vorgesehen sind. Als solche Befestigungsmittel können beispielsweise Löcher, sonstige Ausstanzungen, Klebestreifen, Druckknöpfe, Klettverschlüsse usw. vorgesehen sein. Damit lassen sich die zu verpackenden Gegenstände an einem vorbestimmten Platz anbringen, der von der Herstellung bis zum Entpacken nach dem Verkauf beibehalten wird. Eine vorbestimmte, ästhetische und besonders werbewirksame Anordnung des Inhalts innerhalb der Verpackung kann damit gewährleistet werden. Insbesondere bei Spielwaren ist dies für den Verkaufserfolg von entscheidender Bedeutung.
Schließlich besteht die Möglichkeit, dass eine Mehrzahl von Innenverpackungen zur einer Puppenwohnung, einem Puppenhaus und/oder dergleichen zusammensetzbar ist. Insbesondere können die als Puppenzimmer ausgebildeten Innenverpackungen nebeneinander und übereinander angeordnet werden. Es lassen sich somit unterschiedliche Arten von Wohnungen und Häusern aufbauen.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Türen in den Seitenwänden und der Rückwand so angeordnet sind, dass die Türen aneinander anliegender Wände deckungsgleich sind. Auf diese Weise lässt sich zwischen zwei Puppenzimmern eine wirklichkeitsnah funktionierende Tür realisieren.
Außerdem ist vorgesehen, dass die Puppenzimmer in unterschiedlichen Ausgestaltungen und/oder als verschiedene Zimmerarten vorgesehen sind.
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Beispielsweise ist die als Puppenzimmer ausgebildete Innenveipackung als Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche oder Badezimmer ausgestaltet. Mit einer Mehrzahl unterschiedlich ausgestalteter Innenverpackungen lässt sich eine wirklichkeitsnahe Wohnung zusammensetzen. Auch ein aus mehreren Etagen bestehendes Puppenhaus lässt sich realisieren. Dazu können weiterhin Innenverpackungen vorgesehen sein, die als Dachboden, Kellerraum, Treppenhaus, Garage usw. ausgestaltet sind.
Die als Garage ausgestaltete Innenverpackung ist vorzugsweise als Verpackung für ein Modellauto vorgesehen, das in etwa dem Maßstab der Puppe entspricht.
Für das Puppenhauselement ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass das Puppenhauselement als Innenverpackung für eine Puppe, Puppenzubehör, Puppenhauszubehör und/oder dergleichen ausgebildet ist. Das erfindungsgemäße Puppenhauselement entspricht vorzugsweise der oben beschriebenen Innenverpackung. Das Puppenhauselement kann beispielsweise als einzelnes Puppenzimmer verwendet werden. Ebenso können mehrere Puppenhauselemente zu einer Puppenwohnung oder zu einem Puppenhaus zusammengesetzt werden. Es ist vorgesehen, Puppenhauselemente mit unterschiedlicher Ausgestaltung bereitzustellen. Dabei können die Puppenhauselemente als unterschiedliche Zimmerarten, d.h. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche usw., ausgebildet sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Puppenhauselement mit unterschiedlichen Stilrichtungen einer bestimmten Zimmerart bereitzustellen.
Da das erfindungsgemäße Puppenhauselement vorzugsweise aus Karton besteht und daher äußerst kostengünstig ist, kann ein umfangreiches Sortiment von Puppenhauselementen angeboten werden, die sich nach Zimmerart, Stilrichtung, farblicher Ausgestaltung, und hinsichtlich weiterer Kriterien unterscheiden.
Mit dem erfindungsgemäßen Konzept werden einerseits kostengünstige und umweltfreundliche Spielwaren mit zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten bereitgestellt. Andererseits wird der materielle Aufwand für die Verpackung gering gehalten.
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Weitere Merkmale, Vorteile und besondere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Besondere Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Erfindung im ausgepackten
Zustand;
Fig. 2 die erste Ausführungsform der Erfindung im verpackten Zustand;
Fig. 3 eine Innenverpackung gemäß einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 4 eine Innenverpackung gemäß einer dritten Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 5 eine Innenverpackung gemäß der dritten Ausführungsform der
Erfindung mit einer Abdeckung;
Fig. 6 eine aus einer Mehrzahl der erfindungsgemäßen
Innenverpackungen zusammengesetzte Vorrichtung; und
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Fig. 7 eine Innenverpackung gemäß der dritten Ausführungsform im
auseinandergeklappten Zustand.
In Figur 1 ist eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung im entpackten Zustand dargestellt. Die Verpackung umfasst eine Außenverpackung 10, eine Innenverpackung 12 und eine Abdeckung 14. Die Außenverpackung 10 ist als quaderförmige Schachtel ausgebildet. Die Außenverpackung 10 weist ein Sichtfenster 28 auf, das sich über die wesentlichen Bereiche der Vorderseite und der Oberseite der Außenverpackung 10 erstreckt. Wenigstens eine der beiden Seitenwände ist als klappbarer Deckel 11 ausgebildet. Der Deckel 11 umfasst eine Einstecklasche
13. Die Außenverpackung 10 ist aus Karton hergestellt. Vorzugsweise ist die
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Außenverpackung aus einem einzigen Flächenstück aus Karton ausgestanzt. Das Sichtfenster 28 kann ein durchsichtiges Material, beispielsweise eine durchsichtige Folie aufweisen. Alternativ dazu kann die Folie bzw. das durchsichtige Material weggelassen werden, so dass die Außenverpackung 10 im Bereich des Sichtfensters 28 offen bleibt. Für mehrere Ausführungsformen der Erfindung ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Außenverpackung 10 als geschlossener Behälter ausgebildet ist, da der Inhalt an der Innenverpackung 12 befestigbar ist.
Weiterhin ist in Fig. 1 die Innenverpackung 12 dargestellt. Die Innenverpackung 12 ist als Puppenzimmer ausgebildet. Die Innenverpackung 12 umfasst zwei Seitenwände 16, eine Rückwand 18 und eine Bodenplatte 20. Auch die Innenverpackung 12 ist vorzugsweise aus Karton hergestellt und aus einem einzigen Flächenstück ausgestanzt. Die beiden Seitenwände 16 umfassen jeweils eine Tür 24. Die beiden Türen 24 sind so ausgestanzt, dass sie wie Türen in Natura bewegbar sind. Im Bereich der Scharniere ist beispielsweise der Karton so angeritzt, dass die beiden Türen 24 an den vorbestimmten Stellen auf- und zuklappbar sind. Die Rückwand 18 umfasst ein Fenster 26, das derart ausgestanzt ist, dass die Fensterflügel wie in Natura auf- und zuklappbar sind. Im Bereich der Scharniere sind die Fensterflügel des Fensters 26 beispielsweise angeritzt, so dass sie mit geringem Kraftaufwand an den vorbestimmten Stellen auf- und zuklappbar sind. Alternativ können die Scharniere des Fensters 26 und der Türen 24 auch durch ein Klebeband realisiert sein. Die beiden Seitenwände 16, die Rückwand 18 und die Bodenplatte 20 sind fest miteinander verbunden. Die Innenseiten der Seitenwände 16, der Rückwand 18 und der Bodenplatte 20 weisen zweidimensionale Darstellungen einer Zimmereinrichtung auf. Auf der Bodenplatte 20 ist ein Fußboden dargestellt. Die Innenseiten der Seitenwände 16 und der Rückwand 18 weisen Tapetenmuster auf. An der Innenseite der Rückwand 18 ist ein Vorhang 44 für das Fenster 26 dargestellt. Weiterhin können die Innenseiten der Seitenwände 16 und der Rückwand 18 zweidimensionale Darstellungen von Möbelteilen und anderen Einrichtungsgegenständen aufweisen. Der Bodenplatte 20 ist ein Teppich 34 zugeordnet. Der Teppich 34 ist ein separates Flächenstück aus Karton, das herausnehmbar ist. Der Teppich 34 weist ein übliches Teppichmuster auf. Darüber hinaus können für die als Puppenzimmer ausgebildete
Innenverpackung 12 dreidimensionale Möbelteile oder sonstige
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Einrichtungsgegenstände vorgesehen sein. Diese dreidimensionalen Gegenstände sind vorzugsweise aus einem einzigen Flächenstück aus Karton ausgestanzt und nach einem vorbestimmten Muster zusammengefaltet.
Die Seitenwände 16 weisen an den oberen vorderen Eckbereichen jeweils eine Ausnehmung 38 auf. Die Ausnehmungen 38 sind so bemessen, dass die Abdeckung 14 formschlüssig auf die Innenverpackung 12 aufsetzbar ist. Sowohl die Innenverpackung 12 als auch die Abdeckung 14 haben solche Außenabmessungen, dass sie formschlüssig in die Außenverpackung 10 einführbar sind. Durch die Ausnehmungen 38 sind die Außenabmessungen im oberen Bereich der Innenverpackung 12 so ausgestaltet, dass sie mit den Innenabmessungen der Abdeckung 14 identisch sind. Die Abdeckung 14 umfasst einen sich nach unten erstreckenden Rand 22. Die Abdeckung 14 ist somit als wannenförmiger Quader ausgebildet. Einerseits hat die Abdeckung 14 die Funktion, als abnehmbare Decke für die als Puppenzimmer ausgebildete Innenverpackung vorgesehen zu sein. Andererseits soll die Abdeckung 14 unterhalb der Innenverpackung 12 in die Außenverpackung 10 eingeführt werden, um als Stabilisator für die gesamte Verpackung zu wirken. Durch die Abdeckung 14 wird im unteren Bereich der Außenverpackung 10 ein Hohlraum bereitgestellt, der die Steifigkeit der gesamten Verpackung erhöht.
In Fig. 2 ist die erfindungsgemäße Verpackung in verpacktem Zustand dargestellt. Die Abdeckung 14 befindet sich - nicht sichtbar - im unteren Bereich der Außenverpackung 10. Oberhalb der Abdeckung 14 ist die Innenverpackung 12 in der Außenverpackung 10 so angeordnet, dass durch das Sichtfenster 28 eine Puppe 46 und das Innere des Puppenzimmers einsehbar ist. Die erfindungsgemäße Verpackung ist einerseits dazu vorgesehen, eine geeignete Präsentation in Verkaufsstätten zu ermöglichen. Andererseits wird durch die erfindungsgemäße Verpackung eine Aufbewahrungsmöglichkeit für die als Puppenzimmer ausgestaltete Innenverpackung 12, das Puppenzubehör und die Puppe 46 bereitgestellt, die besonders dekorativ ist. Die Puppe 46 kann mittels eines Gummirings, eines Klebebands, eines Klettverschlusses, eines Druckknopfs oder dergleichen befestigt sein. Die Puppe 46 ist hinsichtlich ihrer Größe so ausgebildet, dass sie in etwa den gleichen Maßstab wie das Puppenzimmer aufweist.
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In Fig. 3 ist eine zweite Ausführungsform der Innenverpackung 12 dargestellt. Die Innenverpackung 12 gemäß der zweiten Ausführungsform weist ebenfalls zwei Seitenwände 16, eine Rückwand 18 und eine Bodenplatte 20 auf. Jede der beiden Seitenwände weist jeweils eine Tür 24 auf. Die beiden Türen 24 sind ausgestanzt und originalgetreu auf- und zuklappbar. Die Türen 24 können beispielsweise auch vollständig ausgestanzt sein, wobei das Scharnier durch ein Klebeband oder dergleichen Verbindung realisiert ist. Alternativ dazu kann die Tür 24 nur teilweise ausgestanzt sein, wobei die verbleibende Verbindungsstelle zwischen der Tür 24 und der Seitenwand 16 derart präpariert ist, dass sie als Scharnier wirkt. Die Gelenkigkeit des Scharniers kann beispielsweise durch Anschneiden, Anritzen oder Prägen erreicht werden. An der Innenseite der Rückwand 18 ist ein dreidimensional ausgebildetes Wandregal 32 angebracht. Die einzelnen Regalböden sind aus einem Flächenstück aus Karton ausgestanzt und entsprechend gefaltet. Zur Befestigung der einzelnen Regalböden des Wandregals 32 sind waagerechte Schlitze in der Rückwand 18 vorgesehen, wobei jedem Regalboden ein Schlitz zugeordnet ist. Jeder Regalboden weist zwei Laschen auf, die den Schlitz durchdringen und auf der Außenseite der Rückwand 18 auseinander geklappt werden. Auf diese Weise lässt sich das Wandregal mechanisch und ohne Klebstoff befestigen. Alternativ kann das Wandregal 32 mittels Klettverschluss, Klebeband oder dergleichen befestigt werden. Der Bodenplatte 20 ist ebenfalls ein separater Teppich 34 aus Karton zugeordnet. Der Teppich 34 kann an verschiedenen Positionen der Bodenplatte 20 und auch außerhalb der Innenverpackung 12 angeordnet sein. Damit werden mehrere Ausgestaltungsmöglichkeiten bereitgestellt.
In Fig. 4 ist eine dritte Ausführungsform der Innenverpackung 12 dargestellt. Die Innenverpackung 12 umfasst wiederum zwei Seitenwände 16, eine Rückwand 18 und eine Bodenplatte 20. Die Rückwand 18 weist eine ausgestanzte, auf- und zuklappbare Tür 24 auf. Der Tür 24 ist eine Stufe 48 zugeordnet. Die Stufe 48 kann sowohl zweidimensional als auch dreidimensional ausgebildet sein. Die zweidimensionale Version der Stufe 48 ist vorzugsweise unterhalb der Tür 24 an der Innenseite der Rückwand 18 aufgedruckt. Die dreidimensionale Version der Stufe 48 ist aus einem Karton ausgestanzt und entsprechend gefaltet. Weiterhin kann die dreidimensionale Version der Stufe 48 dadurch ausgebildet sein, indem sie am unteren Bereich der Rückwand 18 und im hinteren Bereich der Bodenplatte 20 ausgestanzt und
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entsprechend gefaltet ist. Im letzteren Fall wäre die Stufe 48 einstückig mit der Innenverpackung 12 ausgebildet.
Die Innenseiten der Seitenwände 16 und der Rückwand 18 weisen zweidimensionale Darstellungen von Innenausstattungsteilen auf. Ein Wandbild 36 an der Rückwand 18 ist als Flächenstück ausgebildet und mittels eines Klebebandes befestigt. Der linken Seitenwand 16 ist ein Kleiderbügel 42 zugeordnet, der durch ein Befestigungsmittel 40 an der Seitenwand 16 anbringbar ist. Das Befestigungsmittel 40 kann beispielsweise ein Schlitz oder ein Loch in der Seitenwand 16 sein. Als weitere oder als alternative Befestigungsmittel können Klebstreifen, Klettverschlüsse, Klammern und/oder dergleichen vorgesehen sein. Diese Befestigungsmittel können auch für dreidimensionale Wandbilder 36 verwendet werden. Diese Wandbilder 36 können beispielsweise aus einem Flächenstück aus Karton hergestellt sein. Mit den vorgenannten Befestigungsmitteln lassen sich die dreidimensionalen Wandbilder 36 an beliebigen Stellen der Innenwände befestigen. Damit werden dem Benutzer eine Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten bereitgestellt.
Die als Puppenzimmer ausgebildete Innenverpackung 12 weist außerdem ein dreidimensionales Möbelstück 30 auf. Das Möbelstück 30 ist aus Karton hergestellt. Vorzugsweise ist das Möbelstück 30 aus einem einzigen Flächenstück ausgestanzt und gemäß einem vorbestimmten Schema zusammengefaltet. An der Rückwand weist das Möbelstück 30 ein Klebeband oder einen Klettverschluss auf, mit dem es an der Innenseite der Seitenwand 16 oder der Rückwand 18 befestigbar ist. Schließlich weisen die beiden Seitenwände 16 jeweils eine Ausnehmung 38 an ihrer vorderen oberen Ecke auf. Aufgrund dieser beiden Ausnehmungen 38 weist der obere Bereich der Innenverpackung 12 einen solchen Umfang auf, der den Innenabmessungen der Abdeckung 14 entspricht.
In Fig. 5 ist die gleiche Innenverpackung 12 wie in Fig. 4 dargestellt. Zusätzlich weist diese Innenverpackung 12 eine aufgesetzte Abdeckung 14 auf. Durch die abnehmbare Abdeckung 14 werden mehrere Spielmöglichkeiten bereitgestellt. Die als Puppenzimmer ausgebildete Innenverpackung 12 hat ohne Abdeckung 14 den Vorteil, dass sie sowohl von vorne als auch von oben einsehbar ist. Dagegen hat die Innenverpackung 12 mit der aufgesetzten Abdeckung 14 den Vorteil, dass sie ein wirklichkeitsnahes Modell eines Zimmers darstellt.
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Außerdem besteht mit der aufgesetzten Abdeckung 14 die Möglichkeit, zwei oder mehrere Innenverpackungen 12 übereinander zu stapeln und zu einem Puppenhaus zusammenzusetzen.
In Fig. 6 ist ein Ausführungsbeispiel eines Puppenhauses dargestellt, das aus sechs als Puppenzimmer ausgebildeten Innenverpackungen 12 zusammengesetzt ist. Die einzelnen Innenverpackungen 12 sind sowohl Seitenwand 16 an Seitenwand 16 als auch übereinander, d.h. Bodenplatte 20 auf Abdeckung 14, angeordnet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jeweils zwei Innenverpackungen 12 mit den Außenseiten der Rückwände 18 aneinander anzuordnen. Somit werden zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten £ür ein Puppenhaus bereitgestellt. Vorzugsweise sind die Türen 24 in den Seitenwänden 16 so angeordnet, dass sie deckungsgleich mit einer korrespondierenden Tür 24 in einer benachbarten Seitenwand 16 sind. Auf diese Weise bilden zwei unmittelbar benachbarte Türen 24 zusammen eine einzige Tür. Ebenso kann die Tür 24 in der Rückwand 18 so angeordnet sein, dass sie mit einer weiteren Tür in der Rückwand 18 einer benachbarten Innenverpackung deckungsgleich ist. Außerdem kann die Tür 24 einer Seitenwand 16 mit einer weiteren Tür 24 einer Rückwand 18 zu einer einzigen Zwischentür zusammengesetzt werden. Auch diese Gestaltungsmöglichkeit trägt dazu bei, dass sich mit der erfindungsgemäßen Verpackung ein wirklichkeitsnahes Puppenhaus realisieren lässt. Die als Puppenzimmer ausgebildeten Innenverpackungen 12 können prinzipiell ohne Verbindungsmittel nebeneinander bzw. übereinander angeordnet werden.
Vorzugsweise sind jedoch Verbindungselemente vorgesehen, um die einzelnen Puppenhauselemente zu einer Puppenwohnung oder zu einem Puppenhaus miteinander zu verbinden. Als Verbindungselemente können beispielsweise Klettverschlüsse, Klebestreifen, Druckknöpfe, Büroklammern oder dergleichen vorgesehen sein. Hinsichtlich der Büroklammern sind vorzugsweise solche vorgesehen, die die für Kinderspielzeug erforderlichen Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Beispielsweise sind dazu Büroklammern aus Kunststoff geeignet, die keinerlei scharfe Kanten aufweisen.
In Fig. 7 ist die Innenverpackung 12 gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung im auseinandergeklappten Zustand, d.h. als Flächenstück dargestellt.
Die Abbildung verdeutlicht, dass die Innenverpackung 12 aus einem Flächenstück derart hergestellt ist, so dass nur geringfügiger Abfall angefallen
it. ·
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ist. Die Rückwand 18 ist mit den beiden Seitenwänden 16 und der Bodenplatte 20 klappbar verbunden. Weiterhin weist die Innenverpackung 12 zwei Verbindungslaschen 50 auf, die jeweils einer Seitenwand 16 zugeordnet sind. Die Verbindungslasche 50 ist mit der Seitenwand 16 ebenfalls klappbar verbunden. Diese Scharniergelenke werden dadurch erhalten, indem die Begrenzungslinien an der Außenseite der Innenverpackung 12 angeritzt bzw. angeschnitten werden. Alternativ lassen sich diese Scharniergelenke auch dadurch erhalten, indem das Flächenstück aus Karton an den entsprechenden Begrenzungslinien geprägt wird. Zwischen der Bodenplatte 20 und den beiden Verbindungslaschen 50 befindet sich jeweils ein Einschnitt 52. Die Einschnitte 52 werden beispielsweise durch Ausstanzen erhalten. Ebenfalls durch Ausstanzen werden die beiden Ausnehmungen 38 und ein Schlitz 54 erhalten. Der Schlitz 54 ist zur Befestigung einer dreidimensionalen Regalkonsole vorgesehen. Dazu werden vorzugsweise zwei Laschen der Regalkonsole durch den Schlitz geführt und an der Außenseite der Rückwand 18 gegen diese gefaltet und festgeklebt oder anderweitig befestigt. Schließlich ist die Tür 24 teilweise ausgeschnitten, so dass sie wie eine Tür in Natura auf- und zuklappbar ist. Die Tür weist ein Scharniergelenk auf, das durch Anritzen bzw. Anschneiden des Flächenstücks erhalten wird. Weiterhin weist das Flächenstück an der Innenseite aufgedruckte zweidimensionale Darstellungen von Einrichtungsgegenständen 36 und dergleichen auf. Im zusammengeklappten Zustand der Innenverpackung 12 werden die beiden Befestigungslaschen 50 so gefaltet, dass sie unterhalb der Bodenplatte angeordnet sind. Vorzugsweise werden die beiden Befestigungslaschen 50 an die Außenseite der Bodenplatte 20 angeklebt. Die Befestigungslaschen 50 können dabei sowohl dauerhaft als auch lösbar an der Bodenplatte befestigt werden. Für ein lösbares Befestigungsmittel sind beispielsweise Druckknöpfe, Klettverschlüsse, Klebebänder oder dergleichen vorgesehen. Bei lösbaren Befestigungsmitteln lässt sich die Innenverpackung 12 auf ein minimales Volumen auseinander klappen. Damit lässt sich beispielsweise ein Puppenhaus, das aus mehreren Innenverpackungen 12 zusammengesetzt ist und etwa einen viertel bis einen halben Kubikmeter Volumen aufweist, zur Aufbewahrung auf die Größe etwa eines DIN-A4-Ordners zerlegen.
Als Material für die erfindungsgemäße Verpackung ist vorzugsweise Karton vorgesehen. Sämtliche Bauteile lassen sich durch Ausstanzen und anschließendes Falten herstellen. Der Stanzabfall wird dabei sehr gering
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gehalten, da etwaige verbleibende Flächen zum Ausstanzen von Kleinteilen, beispielsweise Einrichtungsgegenständen, verwendet werden können. Sowohl die Herstellung als auch die erfindungsgemäße Vorrichtung selbst sind somit besonders umweltfreundlich.
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| 10 | Außenverpackung |
| 11 | Deckel |
| 12 | Innenverpackung |
| 13 | Einstecklasche |
| 14 | Abdeckung |
| 16 | Seitenwand |
| 18 | Rückwand |
| 20 | Bodenplatte |
| 22 | Umrandung |
| 24 | Tür |
| 26 | Fenster |
| 28 | Sichtfenster |
| 30 | Möbel |
| 32 | Wandregal |
| 34 | Teppich |
| 36 | zweidimensionale Darstellung |
| eines Einrichtungsgegenstandes | |
| 38 | Ausnehmung |
| 40 | Befestigungsmittel |
| 42 | Kleiderbügel |
| 44 | Vorhang |
| 46 | Puppe |
| 48 | Stufe |
| 50 | Befestigungs lasche |
| 52 | Einschnitt |
Claims (26)
1. Verpackung für Puppen, Puppenzubehör und dergleichen, umfassend eine Außenverpackung und eine Innenverpackung, wobei die Außenverpackung als Behältnis ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) als Puppenzimmer ausgebildet ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) als dreidimensionales Puppenzimmer ausgebildet ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) eine Rückwand (18) und zwei Seitenwände (16) umfasst.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) eine Bodenplatte (20) umfasst.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) eine Abdeckung (14) umfasst.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (14) von der Innenverpackung (12) lösbar ausgebildet ist.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die die Rückwand (18), die beiden Seitenwände (16) und die Bodenplatte (20) umfassende Innenverpackung (12) einstückig ausgebildet ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (14) auf die Rückwand (18) und die Seitenwände (16) aufsetzbar ist.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (14) zur Verstärkung der Verpackung vorgesehen ist.
10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass im verpackten Zustand die Abdeckung (14) innerhalb der Außenverpackung (10) unterhalb der Bodenplatte (20) angeordnet ist.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (14) wannenförmig ausgebildet ist und eine rechteckförmige Umrandung (22) aufweist.
12. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Umrandung (22) der Abdeckung (14) sowohl im verpackten Zustand als auch im aufgesetzten Zustand nach unten erstreckt.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen der Innenverpackung (12) samt der unterhalb davon angeordneten Abdeckung (14) geringfügig kleiner ist als das innere Volumen der Außenverpackung (10).
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenverpackung (10) wenigstens ein Sichtfenster (28) umfasst.
15. Verpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Sichtfenster (28) derart angeordnet ist, dass im verpackten Zustand der von der Rückwand (18) und den Seitenwänden (16) umschlossene Bereich von außen zumindest teilweise einsehbar ist.
16. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) an den Innenseiten zweidimensionale Darstellungen von Einrichtungsgegenständen (36) und dergleichen aufweist.
17. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) dreidimensionale Modelle (30) von Einrichtungsgegenständen oder dergleichen aufweist.
18. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) öffenbare und verschließbare Türen (24), Fenster (26) und/oder dergleichen aufweist.
19. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) aus Karton hergestellt ist.
20. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) aus einem einzigen Flächenstück ausgestanzt ist.
21. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) aus einem einzigen Flächenstück gefaltet ist.
22. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenverpackung (12) Befestigungsmittel (40) aufweist, die zum Anbringen der Puppe (46), von Einrichtungsgegenständen (30), Puppenzubehör und/oder dergleichen vorgesehen sind.
23. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Innenverpackungen (12) zu einer Puppenwohnung, einem Puppenhaus und/oder dergleichen zusammensetzbar ist.
24. Puppenhauselement, das als dreidimensionales Puppenzimmer ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Puppenhauselement (12) als Teil einer Verpackung für eine Puppe, Puppenzubehör, Einrichtungsgegenstände für das Puppenhauselement und/oder dergleichen vorgesehen ist.
25. Puppenhauselement nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl solcher Puppenhauselemente (12) zu einer Puppenwohnung, einem Puppenhaus oder dergleichen zusammensetzbar ist.
26. Puppenhauselement nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Puppenhauselement als Innenverpackung (12) nach einem der Ansprüche 1 bis 23 ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20119012U DE20119012U1 (de) | 2001-11-22 | 2001-11-22 | Verpackung für Puppen, Puppenzubehör und/o.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20119012U DE20119012U1 (de) | 2001-11-22 | 2001-11-22 | Verpackung für Puppen, Puppenzubehör und/o.dgl. |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20119012U1 true DE20119012U1 (de) | 2002-02-21 |
Family
ID=7964306
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20119012U Expired - Lifetime DE20119012U1 (de) | 2001-11-22 | 2001-11-22 | Verpackung für Puppen, Puppenzubehör und/o.dgl. |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20119012U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10305083A1 (de) * | 2003-02-07 | 2004-08-26 | Hauptvogel + Dittrich Pre:Print Gmbh | Präsentationsmittel zur Darstellung räumlicher Abbildungen |
| CN107600722A (zh) * | 2017-10-20 | 2018-01-19 | 中荣印刷集团股份有限公司 | 包装盒及其生产方法 |
| WO2022173874A1 (en) * | 2021-02-09 | 2022-08-18 | Sinomax USA Inc. | Reusable packaging |
| DE202022106036U1 (de) | 2022-10-26 | 2022-11-11 | Andrea Schlagbauer | Transportables Spielhaussystem |
-
2001
- 2001-11-22 DE DE20119012U patent/DE20119012U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10305083A1 (de) * | 2003-02-07 | 2004-08-26 | Hauptvogel + Dittrich Pre:Print Gmbh | Präsentationsmittel zur Darstellung räumlicher Abbildungen |
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| DE202022106036U1 (de) | 2022-10-26 | 2022-11-11 | Andrea Schlagbauer | Transportables Spielhaussystem |
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