DE20119754U1 - Schließeinrichtung - Google Patents
SchließeinrichtungInfo
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Description
Beschreibung
Schließeinrichtung
Schließeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung für einen Zapfhahn einer Schankanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
&iacgr;&ogr; Schankanlagen haben ein hand- oder automatisch
betätigbares Dosier- und Schließventil, über das die ausgeschenkte Getränkemenge bestimmt ist. Ein Nachteil her-
* kömmlicher Schankanlagen besteht darin, dass inbesondere in der warmen Jahreszeit durch die im Mündungsbereich des Zapfhahn anhaftenden Getränketropfen Ungeziefer wie beispielsweise kleine Mücken angelockt werden und in den Zapfhahn hineinkriechen. Beim nächsten Dosiervorgang werden diese Mücken dann mit dem Getränk ausgeschwemmt und
V befinden sich dann in dem das Getränk aufnehmenden Behältnis, was häufig zu Reklamationen seitens der Gäste aufgrund mangelnder Hygiene führt.
In der US 3,885,711 ist eine Einrichtung zur Dosierung von Flüssigkeiten gezeigt, bei der im Mündungsbereich eine Schließeinrichtung vorgesehen ist, bei der eine Schließklappe schwenkbar an einem Zapfhahn gelagert ist. Die Klappe wird über Federvorspannung in ihre Schließposition vorgespannt. Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass ein erheblicher Aufwand erforderlich ist, um die Schließklappe mit dem Federanschlag am 0 Zapfhahn zu befestigen. Des Weiteren besteht bei derartigen federvorgespannten Lösungen die Gefahr, dass die Schließkraft entweder zu hoch eingestellt ist, so dass eine Gefahr der Beschädigung eines Glases besteht oder aber, dass die Feder "ausleiert", so dass ein korrektes Schließen nicht gewährleistet ist.
Ein ähnliche Lösung ist auch in der US 1,058,636 offenbart.
In der DE-PS-1 187 148 ist ein lamellenartiger Verschluss 0 offenbart, der durch den Flüssigkeitsstrahl in eine Öffnungsstellung gebracht wird. Eine derartige Schließeinrichtung hat einen äußerst komplexen Aufbau und es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass schon bei der geringsten Verschmutzung kein dichtes Abschließen des Zapfhahnes möglich ist. Des Weiteren lassen sich mit einer derartigen Einrichtung geringe Flüssigkeitsmengen nur sehr schwierig ausschenken, da ein Mindesflüssigkeitsdruck erforderlich ist, um die Schließlamellen in
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Carsten Gupper· Öfeimannsjie'd · · : : "'.
ihre Öffnungsstellung zu bringen. Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Lösung ist darin zu sehen, dass die Lamellen stets in den Flüssigkeitsstrom hineinragen, so dass beispielsweise beim Ausschenken von Bier eine erhebliche Schaumentwicklung vorliegt.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schließeinrichtung zu schaffen, die bei einfachem Aufbau ein ordnungsgemäßes Schließen gewährleistet.
&iacgr;&ogr; Diese Aufgabe wird durch eine Schließeinrichtung mit den Merkmalen
. des Anspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird dem Zapfhahn eine Art Schließventil zugeordnet, über das der Mündungsbereich derart verschlossen ist, dass ein Eintreten von Ungeziefer oder eine sonstige Verunreinigung in den Zeiträumen zwischen zwei Ausschenkvorgängen praktisch ausgeschlossen ist. Dieses Schließventil ist derart ausgebildet, dass der Innenraum des Zapfhahns praktisch vollständig gegenüber der Umgebung abgesperrt werden kann. Stromaufwärts dieses Schließventils ist dann im Zapfhahn das 0 üblicherweise verwendete Dosier- und Schließventil vorgesehen, das ausschließlich zur Getränkedosierung bestimmt ist - dies ist aber nicht dazu geeignet, das Eintreten von Fliegen etc. zu verhindern. Die Schließeinrichtung hat erfindungsgemäß einen Schließkörper, der in seine den Mündungsbereich absperrende Schließstellung vorgespannt ist und der von Hand oder durch den Getränkestrahl in seine Öffnungsstellung bringbar ist. Dieser Schließkörper ist schwenkbar gelagert. Der Schließkörper hat einen Anschlaghebel der beim Positionieren eines Glases mit Bezug zum Zapfhahn verschwenkt wird und somit zum Öffnen des Schließkörpers führt. Erfindungsgemäß erfolgt die Rückstellung des Schließkörpers so, dass ein &ogr; dichtes Schließen bei einfachem Aufbau gewährleistet ist.
Der Zapfhahn kann vom Werk aus mit einer Schließeinrichtung versehen werden, es wird jedoch bevorzugt, diese Schließeinrichtung als Nachrüstteil auszubilden.
Die nachrüstbare Schließeinrichtung hat vorzugsweise eine Steckhülse, die beispielsweise als Schlitzhülse auf den Zapfhahn aufgesteckt wird.
Der Aufbau der Schließeinrichtung ist besonders einfach, wenn im Bereich des Schließkörpers ein Gelenkvorsprung ausgebildet ist, der an der Steckhülse angelenkt ist. Durch diese Variante ist gewährleistet, dass der Schließkörper mit genügend Abstand vom Zapfhahn weg schwenkbar ist, so dass das Glas entsprechend einfach anzusetzen ist.
5 Die Anlenkung des Gelenkvorsprunges erfolgt vorteilhafter Weise über
eine Schwenkwange, die an der Steckhülse angeordnet ist.
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Carsten Gupperj Öfelmannsrie'd · j ; ; ··; I i "!* ·..*.·.
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Sonstige vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische Darstellung eines Zapfhahns, der mit einer erfindungsgemäßen Schließeinrichtung versehen ist und
Figur 2 eine Prinzipskizze eines ersten Ausführungsbeispiels einer Schließeinrichtung für einen Zapfhahn gemäß Figur 1.
Figur 1 zeigt eine stark vereinfachte Darstellung eines Zapfhahns 1. Dieser hat ein Anschlußstück 2 zum Anflanschen an eine Getränkeleitung. Die Dosierung des Getränkes erfolgt über ein gestrichelt angedeutetes Dosier- und Sperrventil 4, das beim dargestellten Ausführungsbeispiel mittels eines verschwenkbaren Handhebels 6 betätigbar ist. An einem Mündungsstück 8 des Zapfhahns 1 ist eine Schließeinrichtung 10 befestigt, über das der Mündungsbereich des Zapfhahns 1 zwischen zwei Ausschenkvorgängen derart verschließbar ist, dass das Eindringen von Mücken oder sonstigem Ungeziefer in den Innenraum des Zapfhahns 1 verhindert wird.
Die Schließeinrichtung 10 ist derart ausgebildet, dass sie beispielsweise durch den Impuls des austretenden Getränkestrahls oder beim Ansetzen eines Glases oder - bei aufwendigeren Lösungen automatisch in eine Öffnungsstellung gebracht wird, so dass das Getränk im wesentlichen ohne Druckverlust und Umlenkung ausströmen kann. Sobald der Ausschenkvorgang beendet ist, wird die Mündung zur Verbesserung der Hygiene zuverlässig abgeschlossen. Ein mit dieser Erfindung einhergehender Nebeneffekt besteht darin, dass durch die Schließeinrichtung 10 ein Nachtropfen des Getränkes verhindert wird.
Bei den im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Schließeinrichtung 10 als Nachrüstteil ausgefüht, das auf herkömmliche Zapfhähne aufgesteckt wird. Prinzipiell ist es auch möglich, diese 5 Schließeinrichtung 10 herstellerseitig in den Zapfhahn 1 zu integrieren.
Figur 2 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, bei dem die Betätigung der Schließeinrichtung 10 durch ein Glas erfolgt, in das das Getränk eingefüllt werden soll. Diese Schließeinrichtung 10 hat eine 0 Steckhülse 12, die das Mundstück 8 des Zapfhahns 1 umgreift. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Steckhülse 12 auf das Mündungsstück 8 aufgeklemmt oder aufgeschraubt. Die Steckhülse 12 trägt einen plattenförmigen Schließkörper 14, der den Austrittsquerschnitt dichtend verschließt. Der Schließkörper 14 hat einen oberseitigen Gelenkvorsprung 16, der über eine nicht dargestellte Schwenkachse an einer oder mehreren Schwenkwangen 18 der Steckhülse 12 angelenkt ist. Der Gelenkvorsprung 16 kann dabei beispielsweise zwischen zwei be-
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Carsten Gujipei, bietmannsnecf <#&iacgr;
nachbarte Schwenkwangen 18 eintauchen oder eine einzige Schwenkwange u-förmig umgreifen.
Gemäß Figur 2 ist der Schließkörper 14 über den Gelenkvorprung 16 hinaus verlängert. Dieser verlängerte Teil bildet ein Ausgleichsgewicht 20, das so gewählt ist, dass der Schließkörper 14 seine Schließposition beaufschlagt ist. Beim Ansetzen des Glases schwenkt der Schließkörper 14 etwa in eine Vertikalstellung und ersteckt sich dann in einem Abstand vom Zapfhahn, der durch die Länge des Gelenkvorsprungs 16 und der Schwenkwange 18 bestimmt ist.
Beim Ansetzen des Glases kann sich der Zapfhahn nicht zu weit in das
Glasinnere hinein erstrecken, da der Glasrand dann von unten an den Gelenkvorsprung 16 oder das Ausgleichsgewicht 20 anstösst. Dadurch wird verhindert, dass der Zapfhahn in das Getränk eintaucht, so dass Getränkeverluste minimiert sind.
Das Öffnen des Schließkörpers 14 erfolgt mittels eines an diesem ausgebildeten Anschlagschenkels 22, der sich in der Darstellung gemäß Figur 2 schräg oder bogenförmig nach unten erstreckt. Beim Ansetzen des Glases in Pfeilrichtung X schlägt das Glas an den Anschlagschenkel 22 an, so dass der Schließkörper 14 um seine Schwenkachse verschenkt und der Öffnungsquerschnitt des Zapfhahns 8 vollständig freigegeben wird. D. h., in dieser Schwenkposition steht dann der das Ausgleichsgewicht 20 bildende verlängerte Teil des Schließkörpers 14 etwa senkrecht nach oben parallel zur Austrittachse des Zapfhahns 8. Bei Beendigung des Ausschenkvorganges wird das gefüllte Glas weggenommen, so dass der Schließkörper 14 aufgrund des Gewichtes des Ausgleichgewichts 20 in seine dargestellte Schließposition zurückbewegt wird. Selbstverständlich muß das Gewicht und der Hebelarm des Ausgleichgewichts 20 so gewählt werden, dass das wirksame Drehmoment größer ist als das durch die Gewichskraft des Schließkörpers 14 aufgebrachte Drehmoment, das in Gegenrichtung wirkt.
Diese Konstruktion hat einen äußerst einfachen Aufbau und den besonderen Vorteil, dass der Öffnungsquerschnitt des Zapfhahns 1 nur dann freigegeben wird, wenn ein Glas angesetzt ist.
Bei den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen ist der Schließkörper 0 14 jeweils schwenkbar gelagert. Prinzipiell ist es auch möglich, den Schließkörper axial verstellbar in der Steckhülse 12 zu führen, so dass dieser beim Ansetzen eines Glases nach oben (oder nach unten) bewegt wird und den Mündungsquerschnitt freigibt.
5 Wie in Figur 2 gestrichelt angedeutet, kann am Anschlagschenkel 22
oder am Ausgleichsgewicht ein Träger 24 für Werbung angebracht sein oder
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Carsten Guf>pgr,J3jetmaniTfrie(l ; ;
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die Werbung wird direkt aufgedruckt, wobei eine entsprechende Druckfläche vorgesehen sein sollte.
Offenbart ist eine Schließeinrichtung für einen Zapfhahn einer Schankanlage, über die der Öffnungsquerschnitt des Zapfhahns verschließbar ist, um ein Eintreten von Ungeziefer, beispielsweise Fliegen etc. zu verhindern.
[File:ANM\GU3702B2.doc] Beschreibung, 06.12.01
Carsten Gußpet, pietmannsried!
· ···· ·
· ···· ·
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| Bezugszeichenliste | Zapfhahn | |
| 1 | Anschlußstück | |
| 2 | Dosierventil | |
| 4 | Handhebel | |
| 6 | Mündungsstück | |
| 8 | Schließeinrichtung | |
| 10 | Steckhülse | |
| 12 | Schließkörper | |
| 14 | Gelenkvorsprung | |
| 16 | Schwenkwange | |
| 18 | Ausgleichsgewicht | |
| 20 | Anschlagschenkel | |
| 22 | Träger | |
| 24 |
[File:ANM\GU3702B2.doc] Beschreibung, 06.12.01 _., , ······· ·· ·· Zapfhahn · · · · · ·
Carsten GujJpeii ßietmannsrfed! I
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Claims (6)
1. Schließeinrichtung für einen Zapfhahn einer Schankanlage mit einem schwenkbar gelagerten Schließkörper (14), der in seine Schließstellung beaufschlagt und zum Ausschenken in eine Öffnungsstellung bringbar ist, und der einen in Ausgießrichtung auskragenden Anschlagschenkel (22) hat, der zum Aufschwenken des Schließkörpers (14) in der Ausschenkposition an einen Umfangsrand eines das Getränk aufnehmende Behältnisses stößt, gekennzeichnet durch ein Ausgleichsgewicht (20), das den Schließkörper (14) in Richtung seiner Schließposition beaufschlagt.
2. Schließeinrichtung nach Anspruch 1 mit einem Auf oder Einsatzteil, das im Mündungsbereich des Zapfhahns befestigt ist.
3. Schließeinrichtung nach Anspruch 2 mit einer Steckhülse (12), die auf den Zapfhahn aufsteckbar ist.
4. Schließeinrichtung nach Anspruch 3 mit einem Gelenkvorsprung (16), der an der Steckhülse (12) angelenkt ist.
5. Schließeinrichtung nach Anspruch 4, wobei die Steckhülse (12) eine mit dem Gelenkvorsprung zusammenwirkende Schwenkwange (18) hat.
6. Schließeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einem Träger (24) für Werbebotschaften.
Priority Applications (5)
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Publications (1)
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