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DE20119723U1 - Plattform insbesondere zur Ausbildung einer Verladehilfe - Google Patents

Plattform insbesondere zur Ausbildung einer Verladehilfe

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DE20119723U1
DE20119723U1 DE20119723U DE20119723U DE20119723U1 DE 20119723 U1 DE20119723 U1 DE 20119723U1 DE 20119723 U DE20119723 U DE 20119723U DE 20119723 U DE20119723 U DE 20119723U DE 20119723 U1 DE20119723 U1 DE 20119723U1
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Germany
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belt
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DE20119723U
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FUCHS FA OTTO
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FUCHS FA OTTO
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/44Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading having a loading platform thereon raising the load to the level of the load-transporting element
    • B60P1/4492Design or construction of the moving platform itself

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)

Description

Schröter & Haverkamp Patentanwälte
European Patent and Trademark Attorneys
Firma Otto Fuchs
Derschlager Straße 26
D-58540 Meinerzhagen
Deutschland
Plattform, insbesondere zur Ausbildung einer Verladehilfe
Die Erfindung betrifft eine Plattform, insbesondere zur Ausbildung einer Verladehilfe, etwa einer Ladebordwand oder einer Verladebrücke.
Plattformen, die zur Ausbildung von Verladehilfen dienen, sind, wenn diese als hydraulisch betätigbare Ladebordwand ausgebildet sind, mitunter aus mehreren Aluminiumstrangpressprofilen zusammengesetzt. Jeweils mehrere Aluminiumstrangpressprofile bilden einen Plattformbereich aus, wobei eine solche Ladebordwand beispielsweise zwei oder drei Plattformbereiche aufweisen kann. Die einzelnen Plattformbereiche sind gelenkig miteinander verbunden, damit zur Verkleinerung der Fläche der Ladebordwand diese beispielsweise unter dem Ladeflächenaufbau eines Nutzfahrzeuges verstaubar ist. Die gelenkige Verbindung der einzelnen Plattformbereiche ist dadurch realisiert, daß in den randlichen Profilen von zwei benachbarten Plattformbereichen Stahlwellen die gesamte Breite der Ladebordwand durchgreifend aufgenommen sind. In die randlichen Profile der benachbarten Ladebordwandbereiche sind quer zur Durchdringungsrichtung der jedem Plattformbereich zugeordneten Welle Einschnitte in die Profile eingebracht, in den Einschnitten, die jeweils zueinanderweisend bei zwei benachbarten Plattformbereichen vorgesehen sind, sind Zuglaschen angeordnet, die jeweils auf den beiden Wellen gelagert sind. Für eine gelenkige Verbindung von zwei solchen Plattformbereichen werden
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mehrere Zuglaschen eingesetzt. Die Zweigelenkverbindung zwischen zwei benachbarten Plattformbereichen wird eingesetzt, damit diese in einer Richtung um 180° gegeneinander verschwenkt werden können, um die Ladebordwand zusammenzufalten. Damit ein äußerer Plattformbereich, etwa einer Ladebordwand gegen einen inneren Plattformbereich durch diese Zweigelenkverbindung nicht abgesenkt ist, befindet sich unterhalb der Plattform jedem Plattformbereich zugeordnet jeweils ein Anschlag, so daß eine Verschwenkbewegung eines äußeren Plattformbereiches, beispielsweise der Ladebordwandspitze gegenüber dem angrenzenden Plattformbereich nach unten hin begrenzt ist.
Nachteilig bei einer solchen Art der Ausbildung einer Ladebordwand ist, daß über die Zuglaschen auf die in die Profile eingesetzten Wellen und somit auch auf die Profile eine nicht unerhebliche Zugbeanspruchung bei einer Belastung wirkt. Durch die Einschnitte in den randlichen Profilen kann dies zu einer Kerbwirkung und daher zu einer Rißbildung insbesondere bei einer hohen Beanspruchung führen. Die in die Profile eingesetzten Gelenkwellen sind aus Stahl hergestellt, so daß die vorbekannte gelenkige Verbindung von zwei Plattformbereichen überdies ein nicht unerhebliches Gewicht zu eigen hat. Nachteilig bei der vorbekannten Gelenkausbildung ist auch, daß u. a. hohe Anforderungen an die Anschlaganordnung gestellt sind und daß sich insbesondere nach Auftreten eines gewissen Verschleißes eine bündige oberseitige Anordnung eines äußeren Plattformbereiches, beispielsweise der Ladebordwandspitze zu einem angrenzenden Bereich nicht mehr einstellt. Daher bildet sich am Übergang dieser beiden Plattformenbereiche in aller Regel eine Stufe aus. Zur Vermeidung dieses Nachteiles sind solche Ladebordwandanordnungen bekannt geworden, die im Bereich der Anschlaganordnung nachstellbar sind, um diesen Verschleißerscheinungen entgegenzuwirken.
Als Verladehilfen sind auch Verladebrücken bekannt geworden, die zumeist in Transportern mitgeführt werden, um diese beispielsweise mit einer Sackkarre be- und entladen zu können. Derartige Verladebrücken sind ebenfalls faltbar konzipiert und bestehen aus einem oberseitigen Blech, an dem unterseitig abragend Versteifungsrippen befestigt sind. Bei einer faltbaren Ausgestaltung einer solchen Verladebrücke sind beispielsweise zwei derartig ausgebildete Verladebrückenbereiche durch ein Scharnier miteinander verbunden. Das Scharnier ist im Bereich des unte-
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ren Abschlusses der Aussteifungsrippen angeordnet. Bei einer Belastung einer solchen Verladebrücke wird über das Scharnier die gesamte auf die Verladebrücke einwirkende Zugbeanspruchung übertragen, für den Fall, daß eine solche Verladebrücke ein höheres Gewicht aufnehmen soll, muß das Scharnier entsprechend stabil konzipiert werden. Dies ist jedoch aufwendig und erhöht das Gewicht der ansonsten möglichst leicht auszugestaltenen Verladebrücke, die manuell zusammen- und aufgefaltet sowie verstaut werden soll. Nachteilig bei einer solchen vorbekannten Verladebrücke ist ferner, daß die notwendige Höhe der Verteilungsrippen zum &iacgr;&ogr; Erzielen einer ausreichenden Stabilität nicht unbeträchtlich ist, was sich nachteilig auf das Gewicht der Verladebrücke sowie auf den von der Verladebrücke benötigten Stauraum auswirkt.
Ausgehend von dem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine Plattform, insbesondere zur Ausbildung einer Verladehilfe, etwa einer Ladebordwand oder einer Verladebrücke dergestalt auszubilden, daß eine gelenkige Verbindung zwischen zwei benachbarten Plattformbereichen nicht nur mit einfacheren Mitteln sondern auch unter Vermeidung der zum Stand der Technik aufgezeigten Nachteile gegeben ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Plattform gelöst, bei der zwei oder mehr, an ihren Längsseiten miteinander in Eingriff stehende Plattformbereiche vorgesehen sind, deren Längsseiten durch Profile gebildet sind, von denen zwei aneinandergrenzende Profile durch eine Nut-Feder-Anordnung lösbar miteinander in Eingriff stehen, indem zumindest im Bereich der miteinander in Eingriff stehenden Abschnitte der Profile zwei in Querrichtung zur Hauptbelastungseinwirkung der Plattform voneinander beabstandete Gurte gebildet sind, von denen einer einer Zugkraftübertragung und der andere einer Druckkraftübertragung von einem Profil zum nächsten dient, wobei der in einer ersten Ebene befindliche Gurt des einen Profils im Bereich seines zu dem anderen Profil weisenden Endes eine der Längserstreckung des Profils folgende Nut aufweist und der in dieser Ebene angeordnete Gurt des anderen Profils ein in die Nut eingreifendes Klauenelement trägt und von denen die in der zweiten Ebene angeordneten Gurte der beiden Profile an ihren zueinander weisenden Seiten eine gegeneinander wirkende Anschlaganordnung ausbilden, wobei zumindest eines der beiden Profile durch Einsatz von Führungsmitteln
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um eine definierte, dem bei einer Belastung der Plattform der Zugkraftübertragung dienenden Gurt zugeordnete Schwenkachse gegenüber dem anderen Profil verschwenkbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Plattform sind aneinandergrenzende Plattformbereiche durch Profile begrenzt, die miteinander durch eine Nut-Feder-Anordnung lösbar miteinander in Eingriff stehen. Die Ausbildung der Nut-Feder-Anordnung ist dergestalt vorgesehen, daß in der Anordnung der beiden Plattformbereiche in einer gemeinsamen Ebene, beispielsweise zur Ausbildung einer Ladebordwand, die Plattform und insbesondere die gelenkige Verbindung der beiden Plattformbereiche grundsätzlich nur in Hauptbelastungsrichtung der Plattform biegesteif ist. Realisiert ist dies dadurch, daß im Bereich der aneinandergrenzenden Profile durch die Nut-Feder-Anordnung ein der Zugkraftübertragung dienender Gurt und ein der Druckkraftübertragung dienender Gurt ausgebildet sind. Zur Zugkraftübertragung ist vorgesehen, daß eines der beiden aneinandergrenzenden Profile eine der Längsersteckung dieses Profils folgende Nut aufweist, während das andere Profil ein in den Nut eingreifendes Klauenelement trägt. Zur Druckübertragung dient eine Anschlaganordnung in einem weiteren Gurt. Bei dem Gegenstand der beanspruchten Plattform wird die gelenkige Verbindung zwischen den beiden Plattformbereichen durch Ineinandergreifen des Klauenelementes in die Nut realisiert, so daß zusätzliche Gelenkmittel grundsätzlich nicht benötigt sind. Lediglich zur Führung der beiden Plattformbereiche zum Ausüben der gewünschten definierten Verschwenkung des einen Plattformbereichs gegenüber dem anderen Plattformbereich sind Führungsmittel vorgesehen, durch die der eine Plattformbereich gegenüber dem anderen Plattformbereich um eine definierte Schwenkachse verschwenkt werden kann. Die Schwenkachse ist dem der Zugkraftübertragung dienenden Gurt zugeordnet, zumindest im Bereich dieses Gurtes angesiedelt. Da diesem Gurt ebenfalls daß in die Nut des anderen Profils eingreifende Klauenelement zur Zugkraftübertragung zugeordnet ist, wird deutlich, daß die Führungsmittel ausschließlich zum Bereitstellen einer Führungsfunktion und nicht einer Kraftübertragungsfunktion dienen. Daher können als Führungsmittel auch bei hochbelasteten Plattformen einfachste Scharniere eingesetzt sein. Anstelle von Scharnieren können als Führungsmittel auch hydraulische Betätigungsmittel dienen, für den Fall, daß eine Verschwenkbarkeit von zwei Plattformbereichen gegeneinander hydraulisch erfolgen soll. Die
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Führungsmittel können auch lösbar vorgesehen sein, so daß zwei Plattformbereiche voneinander gelöst werden können.
Durch das Eingreifen des Klauenelementes, beispielsweise eines Wulstes des Randprofiles eines Plattformbereiches in die Nut des Randprofiles des anderen Plattformbereiches ist über die gesamte Längserstreckung der Plattform ein Ineinander-in-Eingriff-Stehen gegeben, so daß eine Zugkraftübertragung von einem Plattformbereich auf den benachbarten über die gesamte Breite erfolgt. Daher ist die Kraftverteilung im Bereich des
&iacgr;&ogr; Zuggurtes gegenüber vorbekannten Plattformen, beispielsweise Ladebordwänden erheblich optimiert. Gegenüber vorbekannten Verladebrükken brauchen die eingesetzten Scharniere nur noch eine Führungsfunktion und keine Zugkraftübertragungsfunktion ausüben. Ein besonderer Vorteil beim Gegenstand der beanspruchten Plattform liegt insbesondere auch darin begründet, daß bis auf die Führungsmittel sämtliche Elemente zur Realisierung der gelenkigen Verbindung an einem im Wege eines Strangpressverfahren herstellbaren Profils angeordnet sein können und bevorzugt auch angeordnet sind. Bei einem Einsatz dieser Plattform als Ladebordwand eines Kraftfahrzeuges wird deutlich, daß die durch die zweigelenkte Verbindung beim vorbekannten Stand der Technik bedingten Nachteile vermieden sind. Folglich besteht bei einer solchen Plattform nicht die Gefahr des verschleißbedingten Ausbildens einer Stufe oder die Gefahr einer Induzierung von Kraftspitzen in die Randprofile, die zu einer Rißbildung führen könnten.
Bei Ausbildung einer Ladebordwand mit der erfindungsgemäßen Plattform ist der der Zugkraftübertragung dienende Gurt der Obergurt und die Führungsmittel so angeordnet, damit eine Schwenkachse zum Verschwenken des äußeren Plattformbereiches, beispielsweise der Plattformspitze gegenüber dem inneren Plattformbereich um 180° möglich ist. Die Schwenkachse befindet sich zweckmäßigerweise außerhalb des Plattformbereiches und somit mit geringem Abstand zum Zuggurt. Die Führungsmittel können beispielsweise in quer zu den Plattformbereichen verlaufenden Randprofilen verankert sein. Vorteilhaft ist eine Ausgestaltung, bei der das freie Ende des zur Ausbildung der Anschlaganordnung dienenden Gurtes des als Feder ausgebildeten Profils gegenüber dem beispielsweise als Wulst ausgebildeten Klauenelement versetzt angeordnet ist. Entsprechend komplementär ist die Nut und der zur Ausbildung der An-
schlaganordnung dienende Teil des anderen Profils ausgebildet. Über diese Ausgestaltung ist eine Verschwenkung und ein Zusammenführen der für die Ausbildung der Anschlaganordnung notwendigen Abschnitte der beiden Gurte möglich, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, daß das die Feder ausbildende Profil in der die Nut ausbildenden Profil in Belastungsrichtung der Plattform spielfrei gehalten ist.
In einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß die beiden Elemente der aneinander grenzenden Profile zur Ausbildung der Ausbildung der Anschlaganordnung durch Überwinden einer Rastung zusammengeführt werden, so daß diese gewissermaßen in der die Plattform ausbildenden Stellung von zwei aneinander grenzenden Plattformbereichen fixiert sind.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: Zwei miteinander in Eingriff zu stellende Randprofile jeweils als Randprofil eines Plattformbereiches zum Ausbilden einer Plattform,
Fig. 2: Die Überführungsmittel zusammengehaltenen Profile der Figur 1 in einer ersten Stellung zur Ausbildung einer Plattform,
Fig. 3: Die aus den Profilen der Figuren 1 und 2 gebildete Plattform, die als Ladebordwand eines Nutzfahrzeuges vorgesehen ist,
Fig. 4: Die beiden Profile der vorangegangenen Figuren in ihrer zusammengefalteten Stellung und
Fig. 5: Eine als Verladebrücke ausgebildete Plattform unter Einsatz von Profilen entsprechend denjenigen der Figur 1.
Zwei im übrigen nicht näher dargestellte Plattformbereiche 1, 2 sind entlang ihrer Längskante durch jeweils ein Randprofil 3, 4 begrenzt. Die übrigen Abschnitte der Plattformbereiche 1, 2 können, wie auch die Randprofile 3, 4 aus miteinander verbundenen Aluminiumprofilen bestehen. Das Randprofil 3 ist als Nutprofil ausgelegt, während das Randprofil 4 als Federprofil konzipiert ist.
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Das Randprofil 3 weist einen oberen Gurt 5 und einen unteren Gurt 6 auf. Das freie Ende des oberen Gurtes 5 trägt an seinem zu dem Randprofil 4 weisenden Ende einen Wulst 7 als Klauen- bzw. Hakenelement. Das freie, zu dem Randprofil 4 weisende Ende des unteren Gurtes 6 ist Teil einer Anschlaganordnung und trägt in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls einen Wulst 8. Das als Nutprofil ausgebildete Randprofil 4 weist im Bereich seines oberen Gurtes 8 eine der Längserstreckung folgende Nut 10 auf, die komplementär ausgebildet ist zu dem Wulst 7 des Randprofils 3. Im Bereich des unteren Gurtes 11 des Randprofils 4 ist entsprechend zu dem Wulst 8 des Randprofils 3 eine Aufnahme 12 vorgesehen. Die durch die Wülste 7, 8 gebildeten Abschlüsse des Randprofils 3 sind, wie aus Figur 1 erkennbar, versetzt zueinander angeordnet. Entsprechend versetzt ist auch die Nut 10 und die Aufnahme 12 des Randprofils 4 konzipiert, damit beide Profile miteinander in Eingriff gestellt werden können.
Figur 1 zeigt die beiden Plattformbereiche 1, 2 in noch unverbundenem Zustand. Zur Ausbildung einer Ladebordwand sind die Plattformbereiche 1, 2 mit einem zur Führung einer Verschwenkbewegung des Plattformbereiches 2 gegenüber dem Plattformbereich 1 mit einem Scharnier 13 verbunden. Das Scharnier 13 ist an dem durch die oberen Gurte 5, 9 gebildeten oberer Gurt der aus den Plattformbereichen 1, 2 zu bildenden Plattform 14 angeordnet, wie dies der Figur 2 entnehmbar ist. Durch die Anordnung des Scharniers 13 an dem Zuggurt der Plattform 14 ist die Schwenkachse 15 dem Zuggurt zugeordnet, befindet sich jedoch mit geringem Abstand oberhalb des Zuggurtes.
Die Plattform 14 ist in Figur 3 in ihrer Benutzungsstellung als Ladebordwand gezeigt. Der Plattformbereich 1 ist in nicht näher dargestellter Art und Weise mit dem Unterbau eines Nutzfahrzeuges verbunden und gegenüber diesem zwar in vertikaler und horizontaler Richtung verfahrbar, jedoch nicht verschwenkbar angeordnet. Bei einer Belastung des Plattformbereiches 2 entsprechend der in Figur 3 gezeigten Pfeilrichtung wird deutlich, daß die auf den als Zuggurt ausgebildeten oberen Gurt 9 einwirkenden Kräfte über den in die Nut 10 eingreifenden Wulst 7 auf den oberen Gurt 5 des Randprofils 3 übertragen werden. Im Bereich der beiden unteren Gurte 6,11 ist eine Anschlaganordnung zwischen dem Wulst 8 und dem stirnseitigen Beginn der Aufnahme 12 gebildet, so daß der durch
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die unteren Gurte 6, 11 gebildete Untergurt als Druckgurt fungiert. Die Verbindungsstelle zwischen den beiden Randprofilen 3, 4 bzw. zwischen den Plattformbereichen 1, 2 ist somit entsprechend der in Figur 3 gezeigten Belastung hoch belastbar, ohne daß zu diesem Zweck aufwendige Maßnahmen notwendig wären.
Zum Verstauen der als Ladebordwand dienenden Plattform 14 unter dem Ladeflächenaufbau eines Nutzfahrzeuges ist der äußere, die Ladebordwandspitze darstellende Plattformbereich 2 um 180° gegenüber dem &iacgr;&ogr; Plattformbereich 1 verschwenkbar, wie dies in Figur 4 dargestellt ist. Das Lösen der Verbindung der beiden Randprofile 3, 4 ist ohne weiteres möglich. Zu diesem Zweck greift an den Plattformbereich 2 ein in der Figur nicht dargestelltes hydraulisches Betätigungsmittel, um diesen Plattformbereich 2 gegenüber dem Plattformbereich 1 zu verschwenken.
In Figur 5 sind zwei weitere Plattformbereiche 1', 2' mit jeweils einem Randprofil 3', 4' gezeigt, die ebenfalls durch ein Scharnier 13' miteinander Verbunden zur Ausbildung einer Verladebrücke dienen. Im Unterschied zu der Ausgestaltung der Plattform 14 der Figuren 1 bis 4 ist der Zuggurt bei der als Verladebrücke dienenden Plattform 14' der untere Gurt, während der Druckgurt der obere Gurt ist. Zur Darstellung einer Belastung dieser Plattform 14' dient der in dieser Figur abgebildete Pfeil und das schematisiert gezeigte Unterlager. Die in Figur 5 gezeigte Ausbildung der als Verladebrücke dienenden Plattform 14' macht deutlich, daß mit den gezeigten Kastenprofilen und der vorgesehenen Nut-Feder-Verbindung der beiden Randprofile 3', 4' nicht nur eine Plattform 14' erstellbar ist, die nur eine geringere Höhe verglichen mit vorbekannten Plattformen aufweist, sondern bei der ebenfalls das zur Führung der gelenkigen Verbindung der beiden Plattformbereiche 1', 2' eingesetztes Scharnier 13' keinen BeIastungen bei einer Beanspruchung der Plattform 14' ausgesetzt ist.
Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die in der Figurenbeschreibung beschriebenen Ausführungsbeispiele, die jedoch vorteilhafte und zweckmäßige Ausgestaltungen darstellen. Vielmehr kann die beschriebene Plattform auch eingesetzt werden, um andere einseitig belastbare Plattformen, wie beispielsweise Hochwasserschutzwände oder dergleichen auszubilden. Bei einer solchen Ausgestaltung sind zweckmäßig die gekrümmten randlichen Verbindungen zwischen dem oberen Gurt 5 und dem unteren
• ::■· ■:
Gurt 6 des Randprofils 3 sowie zwischen dem oberen Gurt 9 und dem unteren Gurt 11 des Randprofils 4, die komplementär zueinander ausgebildet sind, einsetzbar, da zwischen diesen eine Dichtung anbringbar ist, die mit zunehmendem Belastungsdruck stärker beansprucht wird und bei entsprechend steigendem Wasserdruck zunehmend einen dichteren Abschluß gewährleistet.
-10-Bezugszeichenliste
1,1' Plattformbereich
2,2' Plattformbereich
3,3' Rand profil
4,4' Randprofil
5 oberer Gurt
6 unterer Gurt
7 Wulst
8 Wulst
9 oberer Gurt
10 Nut
11 unterer Gurt
12 Aufnahme
13, 13' Scharnier
14, 14' Plattform
15 Schwenkachse

Claims (9)

1. Plattform, insbesondere zur Ausbildung einer Verladehilfe, etwa einer Ladebordwand oder einer Verladebrücke, umfassend zwei oder mehr, an ihren Längsseiten miteinander in Eingriff stehende Plattformbereiche (1, 2; 1', 2'), deren Längsseiten durch Profile (3, 4; 3', 4') gebildet sind, von denen zwei aneinandergrenzende Profile (3, 4; 3', 4') durch eine Nut-Feder-Anordnung lösbar miteinander in Eingriff stehen, indem zumindest im Bereich der miteinander in Eingriff stehenden Abschnitte der Profile (3, 4; 3', 4') zwei in Querrichtung zur Hauptbelastungseinwirkung der Plattform (14, 14') voneinander beabstandete Gurte (5, 6, 9, 11) gebildet sind, von denen einer einer Zugkraftübertragung und der andere einer Druckkraftübertragung von einem Profil (3, 4; 3', 4') zum nächsten dient, wobei der in einer ersten Ebene befindliche Gurt (9) des einen Profils (4, 4') im Bereich seines zu dem anderen Profil (3, 3') weisenden Endes eine der Längserstreckung des Profils (3, 3') folgende Nut (10) aufweist und der in dieser Ebene angeordnete Gurt (5) des anderen Profils (3, 3') ein in die Nut (10) eingreifendes Klauenelement (7) trägt und von denen die in der zweiten Ebene angeordneten Gurte (6, 11) der beiden Profile (3, 4; 3', 4') an ihren zueinander weisenden Seiten eine gegeneinander wirkende Anschlaganordnung (8, 12) ausbilden, wobei zumindest eines der beiden Profile durch Einsatz von Führungsmitteln (13, 13') um eine definierte, dem bei einer Belastung der Plattform (14, 14') der Zugkraftübertragung dienenden Gurt zugeordnete Schwenkachse (15) gegenüber dem anderen Profil verschwenkbar ist.
2. Plattform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte Profile (3, 4; 3', 4') durch die Führungsmittel (13, 13') miteinander verbunden sind.
3. Plattform nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (15) außerhalb des der Zugkraft dienenden Gurtes angeordnet ist.
4. Plattform nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das Klauenelement des einen Profils (3, 3') ein Wulst (7) und die Nut (10) des anderen Profils (4, 4') eine zur Kontur des Wulstes (7) komplementäre Querschnittsfläche aufweist.
5. Plattform nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das Klauenelement (7) und der dem das Klauenelement (7) tragenden Profil (3, 3') zugeordnete Teil der Anschlaganordnung (8) und bei dem anderen Profil (4, 4') entsprechend die Nut (10) sowie der komplementäre Teil der Anschlaganordnung (12) in der Ebene der Plattform (14, 14') versetzt zueinander angeordnet sind.
6. Plattform nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem das Klauenelement (7) tragenden Profil (3, 3') der diesem Profil (3, 3') zugeordnete Teil der Anschlaganordnung (8) gegenüber dem Klauenelement (7) vorspringend und bei dem anderen Profil (4, 4') der komplementäre Teil der Anschlaganordnung (12) gegenüber der Nut (10) zurückspringend ausgebildet sind.
7. Plattform nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungsmittel ein oder mehrere Scharniere (13, 13') dienen.
8. Plattform nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (14) eine Ladebordwand eines Kraftfahrzeuges ist, bei der ein Endabschnitt der Ladebordwand gegenüber den übrigen Bereichen um etwa 180° verschwenkbar ist.
9. Plattform nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (14') eine zusammenklappbare Verladebrücke ist.
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