DE20118232U1 - Handschlaufe für Stöcke - Google Patents
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Description
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Anmelder:
Klaus Lenhart
Mittlerer Weg 23
Klaus Lenhart
Mittlerer Weg 23
73 275 Ohmden
Allgemeine Vollmacht: 4.3.5.-Nr.682/98AV
Titel:
2502 152
Handschlaufe für Stöcke
08.11.2001 fuh / lbe-neg
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Handschlaufe für Stöcke, wie Ski-, Trekking-, Wanderstöcke und dergleichen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer derartigen aus der US-A-3 232 632 bekannten Handschlaufe für Skistöcke ist das Schlaufenteil um das Handgelenk legbar und mittels Druckknöpfen verschließbar und das Anschlussteil ist als mit dem bandartigen Schlaufenteil verbundener Riemen ausgebildet, der mit seinem freien Ende auf der Oberseite des Stockgriffkopfes
lösbar befestigbar ist. Der Anschlussteil ist durch die Ausbildung als Riemen sehr labil, so dass die Hand des Benutzers mit stetig festem Griff am Stockgriff verbleiben muss. Um dies zu verhindern, ist bei einer aus dem DE-U-297 01 662 bekannten Handschlaufe zusätzlich ein Zugelement vorgeschlagen worden, das sich vom Riegelelement über den Handrücken zum Schlaufenteil erstreckt. Das elastische Zugelement ist mit dem Schlaufenteil lösbar verbunden, um zu erreichen, dass die Hand des Benutzers willentlich auch dann vom Stockgriff freikommen kann, wenn das Riegelelement mit dem Stockgriff verbunden ist. Dies bedeutet für den Benutzer, dass er in einem solchen Falle mit der anderen Hand das Zugelement gegenüber dem Schlaufenteil öffnen bzw. später wieder schließen muss, was mit Handschuhen naturgemäß nicht ganz einfach ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Handschlaufe für Stöcke der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der das Zugelement entfallen kann und die dennoch auch bei lockerem Benutzerhandgriff am Stockgriff relativ eng am Stockgriff und/oder an der Innenfläche der Benutzerhand verbleibt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Handschlaufe für Stöcke der eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist dem Anschlussteil eine elastische Eigensteifigkeit gegeben, die bewirkt, dass auch bei lockerem Griff der Benutzerhand am Handgriff das Anschlussteil an der Handinnenfläche der Benutzerhand eng verbleibt, so dass nach wie vor eine spürbare Verbindung zum Stockgriff verbleibt. Dennoch ist es für den Benutzer möglich, dass seine Hand auch bei angelegter bzw,, mit dem Stockgriff verbundener Handschlaufe vom Stockgriff soweit freikommen kann, dass der Benutzer mit dieser Hand andere Gegenstände ergreifen kann, ohne eine gesonderte Aufknöpfbewegung vornehmen zu müssen.
Mit den Merkmalen nach Anspruch 2 ist erreicht, dass sich die elastische Ausssteifung des Anschlussteils über im wesentlichen dessen gesamte Länge erstreckt, was zur Optimierung der vorgenannten Vorteile beiträgt.
Sind gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung die Maßnahmen nach den Merkmalen des Anspruchs 3 getroffen, ist erreicht, dass die Benutzerhand nicht nur durch das Ergreifen des Stockgriffes, sondern auch durch die sich an einen Bereich des Handrückens anlegende Verlängerung gehalten wird. Dabei sind zweckmäßigerweise die Merkmale nach den Ansprüchen vier und/oder fünf vorgesehen.
Das Verlängerungsstück kann unterschiedlich lang ausgebildet sein, entweder entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 oder denen des Anspruch 7 oder sich über einen dazwischenliegenden beliebigen Längenbereich erstrecken.
Zu einem bequemen und komfortablen Tragen des Aussteifungselementes bzw. des Verlängerungsstücks sind die Merkmale nach Anspruch 8 vorgesehen. Dies führt auch zu einer relativ einfachen Herstellung der Handschlaufe. Dabei können zur weiteren Vereinfachung der Herstellung die Merkmale nach Anspruch 9 vorgesehen sein. Alternativ hierzu sind bei einer Variante die Merkmale nach Anspruch 10 vorgesehen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Aussteifungselementes ergeben sich durch die Merkmale eines oder mehrerer der Ansprüche 11 bis 14.
Ausgestaltungen des Schlaufenteils sind durch die Merkmale nach Anspruch 15 und/oder 16 berücksichtigt.
Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung einen Stock, wie Ski-, Trekking-, Wanderstock und dergleichen, der zur Lösung der gestellten Aufgabe nach den Merkmalen des Anspruchs 17 mit einer im vorstehenden beschriebenen Handschlaufe bestückt ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Figur 1 in perspektivischer Darstellung eine an einem Stockgriff lösbar befestigbare Handschlaufe gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Figur und
Figur 3 in abgebrochener und aufgeklappter Darstellung die Handschlaufe nach Figur 1, jedoch gemäß einer Variante.
Gemäß Figur 1 ist eine Handschlaufe 10 am oberen Ende 12 eines Stockgriffs 11 eines Stocks 13 befestigt, der ein Ski-, Trekking-, Wanderstock oder dergleichen sein kann. Gemäß Figur 1 ist die Handschlaufe 10 mittels eines Riegelelementes 15 in eine Öffnung 14 des Stockgriffs 11 einsteckbar und dort in nicht im einzelnen dargestellter Weise lösbar verrastbar. Die Öffnung 14 im Stockgriff 11,
• *
in die das mit einer Nase 16 versehene Riegelelement 15 einsteckbar ist, ist seitlich von einem bewegbaren Auslöseknopf 17 des Stockgriffs 11, bodenseitig von einem Griffteil 18 und obenseitig von einem federnd elastisch bewegbaren Deckelteil 19 begrenzt. Ein Lösen des Riegelementes 15 aus dem Stockgriff 11 kann entweder von Hand mittels des Auslöseknopfs 17 oder automatisch durch eine Sicherheitsentriegelung in einer im Wesentlichen senkrecht zum Deckelteil 19 weisenden Richtung erfolgen.
Die Handschlaufe 10 besitzt ein Schlaufenteil 20, das zum Umschließen der Hand eines Benutzers im Bereich der Handwurzel bzw. des Handgelenks bestimmt ist. Dabei verläuft bei um die Hand angelegtem Schlaufenteil 20 dessen Außenbereich 21, der einen Verstellbereich darstellt, im Handrückenbereich etwa längs des Handgelenks und dessen hier verbreitertes Innenteil 22 im wesentlichen im Bereich der Innenfläche der Benutzerhand im wesentlichen etwa im Bereich der Handwurzel. Es versteht sich, dass die Handschlaufe 10 bzw. das Schlaufenteil 20 sowohl über die bloße Benutzerhand als auch über einen die Benutzerhand bedeckenden Handschuh (Fingerhandschuh oder Fäustling) geschoben bzw. gebracht werden kann.
Der Außenbereich 21 des Schlaufenteils 20 besitzt ein mit einer Öse 24 versehenes Befestigungsende 23 und ein freies
1 &iacgr;.&Ggr;,
oder Verstellende 26, das durch die Öse 24 fädelbar und rückgeführt auf sich selbst legbar und beispielsweise mittels einer Klettverschlussanordnung festlegbar ist. Auf diese Weise kann das Schlaufenteil 20 in seiner Umfangslänge eingestellt und gehalten werden.
Das Innenteil 22 des Schlaufenteil 20 erstreckt sich zwischen den beiden gurt- bzw. bandartigen Enden 23 und 26, ist mit diesen einstückig und verbreitert. Das Innenteil besitzt eine etwa abgerundete dreieckige Form, die derart ist, dass die Innenfläche einer Benutzerhand in wesentlichen Bereichen zwischen dem an den Handgelenkbereich anschließenden Handwurzelbereich und bis nahe dem in die Finger übergehenden Bereich bedeckt ist.
Zwischen dem Riegelelement 15 und dem Innenteil 22 des Schlaufenteils 20 befindet sich ein Anschlussteil 29, das im wesentlichen gurt- bzw. bandartig ausgeführt ist. Durch die hier verbreiterte Ausführung des Innenteils 22 ist der freie Bereich des Anschlussteils 29, der zum Riegelelement 15 hinführt, relativ kurz. Das Anschlussteil 29 kann unmittelbar am betreffenden abgerundeten Verbreitungsbereich 27 des Innenteils 22 befestigt oder sich über dessen senkrecht zu den Enden 23 und 26 verlaufende Breitenausdehnung des Innenteils 22 sich
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erstrecken. Es ist auch möglich, den Innenteil 22 und das Anschlussteil 29 einstückig auszuführen.
Das Schlaufenteil 20 bzw. dessen Anschlussteil 29 ist mit einem flexiblen Ausssteifungselement 30 versehen. Gemäß den Figuren 1 und 2 erstreckt sich das Aussteifungselement 30 über die gesamte Länge des Anschlussteils 29, das sich hier vom Riegelelement 15 bis zur Unterkante 28 des Schlaufenteils 20 bzw. von dessen Innenteil 22 erstreckt. Das Aussteifungselement 3 0 ist mit einer vorgeformten Krümmung mit einem relativ großen Radius versehen, derart, dass sich das Aussteifungselement 3 0 an die Handinnenfläche vom Handwurzelbereich längs der inneren Linie des Daumenballens zum konkaven Übergangsbereich zwischen Daumen und Zeigefinger, in welchem Übergangsbereich das Riegelelement 15 zu liegen kommt, erstreckt.
In nicht dargestellter Weise kann das der Unterkante 28 abgewandte Ende des Aussteifungselements 3 0 frei sein und unmittelbar mit einem Riegelelement 15 verbunden, beispielsweise verschraubt sein, wobei das Riegelelement senkrecht vom freien Ende des Aussteifungselementes 3 0 abstehen würde.
Beim Ausführungsbeispiel der Figuren 1 und 2 ist jedoch das Aussteifungselement 30 durch ein einstückig angefügtes
Verlängerungsstück 31 derart verlängert, dass das Verlängerungsstück 31 bei angelegter Handschlaufe 10 ein Stück weit in den Bereich des Handrückens zwischen Daumen und Zeigefinger reicht. Das Verlängerungsstück 31 ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel relativ kurz und bildet mit dem Endbereich des Aussteifungselemente 3 0 eine Biegung relativ großer Krümmung. Aussteifungselement 3 0 und Verlängerungsstück 31 sind einstückig aus einem entsprechenden fexiblen, vorgeformten Material hergestellt. Beim Ausführungsbeispiel der Figuren 1 und 2 ist dieses Material bandartig und beispielsweise durch Federbandstahl, bandförmigen Kunststoff oder dergleichen gebildet. Außerdem ist die einstückige Einheit aus Aussteifungselement 3 0 und Verlängerungsstück 31 nicht unmittelbar, sonder mittelbar mit dem Riegelelement 15 verbunden.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Aussteifungseinheit 30, 31 entweder in ein tunnelförmiges Leder- oder Textilband eingelegt, das am Innenteil 22 des Schlaufenteils 20 befestigt, beispielsweise angenäht bzw. angeklebt oder dergleichen ist, oder lediglich von der Innenseite von einem Textil- oder Lederband 32 überdeckt, das mit dem Innenteil 22 des Schlaufenteils 20 fest verbunden ist. Am Übergangsbereich von Aussteifungselement 30 und Verlängerungsstück 31 der Aussteifungseinheit ist ein bspw. textiles Fixierband 33 an das die
Aussteifungseinheit 30, 31 überdeckende Band 32 angenäht und mit seinem aufeinander gelegten mittigen Bereich 34 mit dem Riegelelement 15 verbunden. Hierzu ist der aufeinandergelegte bzw. rückgeführte mittige Bereich 34 des Fixierbandes 33 in einen Schlitz 36 des Riegelelements 15 eingesteckt und mit einem senkrecht dazu verlaufenden Befestigungselement 37 im Riegelelement 15 gehalten.
Das Fixierband 33 kann auch in der gesamten Länge des Aussteifungselementes 30 parallel zu diesem verlaufen und im Bereich des Riegelelements 15 bspw. durch eine schlitzförmige Öffnung im Innenteil in aufeinandergelegter bzw. rückgeführter Weise hervorstehen, wodurch sich dann eine Lasche bildet, an der das Riegelelement 15 befestigt ist. Das Fixierband 3 3 kann dann bspw. an den beiden Enden des Aussteifungselementes 30 mit dem dort befindlichen Schlaufenmaterial vernäht oder anderweitig befestigt werden. Diesem Falle können das Aussteifungselement 3 0 und das Fixierband 33 auch durch ein tunnel- oder schlauchartig gewobenes Bandmaterial geführt werden, das wiederum an dem Verbreitungsbereich 27 direkt aufgenäht ist. Das einseitig überdeckende Band 32 könnte dann entfallen.
Wenn auch das Verlängerungsstück 31 der Aussteifungseinheit 30, 31 beim dargestellten Ausführungsbeispiel relativ kurz ausgeführt ist, so versteht es sich, dass das
&Ggr;: &Ggr;&igr; \ I ." .:
Verlängerungsstück 31 auch länger sein kann, so dass es bei angelegter Handschlaufe 10 etwas weiter über den Handrücken oder vollständig über den Handrücken unter das geschlossene Schlaufenteil 20 lose bis in den Bereich des Handgelenks bzw. der Handwurzel verlaufen kann.
Das Aussteifungselement 30 bzw. die Einheit aus Aussteifungselement 3 0 und Verlängerungsstück 31 kann unterschiedlich geformt sein. Figur 3 zeigt eine Variante der Ausbildung der Aussteifungseinheit 30, 31. Dort ist das Aussteifungselement 30v an seinem über den Innenteil 22 des Schlaufenteils 20 verlaufenden Ende mit einer Spreizgabel 39 versehen, derart, dass deren beide Zinken bis zu beabstandeten Stellen der Unterkante 28 des Schlaufenteils 20 reicht, so dass eine breitere Endauflage an der Unterkante 28 gegeben ist und dadurch die seitliche Bewegungsmöglichkeit des Aussteifungselements 3 0 reduziert ist. Das der Spreizgabel 39 abgewandte Ende des Aussteifungselements 30 kann in der in Figur 1, 2 dargestellten Weise oder auch ohne Verlängerungsstück 31 ausgebildet sein.
Eine weitere nicht dargestellte Variante eines Aussteifungselementes 30 ist dann gegeben, wenn drahtförmiges Material, beispielsweise in Form von Federstahldraht verwendet wird, wobei zwei parallele Drähte
ein Aussteifungselement bilden, die entsprechend der Figur 3 im dem Riegelement 15 zugewandten Ende parallel verlaufen und im am Innenteil 22 befestigten Endbereich gespreizt sind.
Claims (17)
1. Handschlaufe (10) für Stöcke (13), wie Ski-, Trekking-, Wanderstöcke und dergleichen, die an einem Stockgriff (11) befestigbar ist, mit einem den Handgelenk- und/oder Handwurzelbereich umschließenden umfangsmäßig verstellbaren Schlaufenteil (20), mit einem mit dem Stockgriff (11) lösbar verrastbar verbindbaren Riegelelement (15) und mit einem Anschlussteil (29) zwischen Schlaufenteil (20) und Riegelelement (15), dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussteil (29) mit einem längs der Handinnenfläche etwa im Bereich des Daumenballens verlaufenden elastischen Aussteifungselement (30) versehen ist.
2. Handschlaufe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (15) senkrecht abstehend am mit dem Aussteifungselement (30) versehenen Ende des Anschlussteils (29) befestigt ist.
3. Handschlaufe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (30) mit einem über den Befestigungsbereich des Riegelelementes (15) mit dem Anschlussteil (29) hinausgehenden Verlängerungsstück (31) versehen ist.
4. Handschlaufe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (30) und das Verlängerungsstück (31) einstückig sind.
5. Handschlaufe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (31) über eine Krümmung an das Aussteifungselement (30) anschließt.
6. Handschlaufe nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (31) im Handrückenbereich zwischen Daumen und Zeigefinger endet.
7. Handschlaufe nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (31) über den Handrückenbereich zum Handwurzel bzw. Handgelenkbereich führt.
8. Handschlaufe nach mindestens einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (31) und/oder das Aussteifungselement (30) von einem Schutzband (32) überdeckt oder umgeben ist bzw. sind.
9. Handschlaufe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (15) am Zwischenbereich (34) eines Fixierbandes (33) befestigt ist, dessen Enden mit dem das Verlängerungsstück (31) und das Aussteifungselement (30) überdeckenden Band oder Bändern (32) fest verbunden sind.
10. Handschlaufe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (15) am Zwischenbereich (34) eines Fixierbandes (33) befestigt ist, dessen Enden das Verlängerungsstück (31) und das Aussteifungselement (30) überdeckt oder umgeben.
11. Handschlaufe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, da durch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (30) durch ein elastisch federnd vorgebogenes Band oder Draht aus Federstahl oder Kunststoff gebildet ist.
12. Handschlaufe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (30) bzw. das Verlängerungstück (31) über die gesamte Länge gleich breit ist.
13. Handschlaufe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (30) an seinem dem Verlängerungsstück (31) abgewandten Ende (39) gespreizt verläuft.
14. Handschlaufe nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (30) im Schlaufenteil (20) endet.
15. Handschlaufe nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlaufenteil (20) ein Leder- oder Texilband ist, das im Auflagebereich (22) der Handinnenfläche breiter und im Verbindungsbereich zum Stockgriff (11) und im Umfangsverstellbereich (23, 26) schmaler ist.
16. Handschlaufe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagebereich (22) für die Handinnenfläche etwa dreieckförmig ist.
17. Stock (13), wie Ski-, Trekking-, Wanderstock und dergleichen, mit einer mit dem Stockgriff (11) lösbar verrastbaren Handschlaufe (10) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche.
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