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DE20118797U1 - Vorrichtung zum Schutz von Objekten gegen terroristische Anschläge mittels Flugzeugen, Raketen und sonstigen Flugkörpern - Google Patents

Vorrichtung zum Schutz von Objekten gegen terroristische Anschläge mittels Flugzeugen, Raketen und sonstigen Flugkörpern

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DE20118797U1
DE20118797U1 DE20118797U DE20118797U DE20118797U1 DE 20118797 U1 DE20118797 U1 DE 20118797U1 DE 20118797 U DE20118797 U DE 20118797U DE 20118797 U DE20118797 U DE 20118797U DE 20118797 U1 DE20118797 U1 DE 20118797U1
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DE20118797U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H9/00Buildings, groups of buildings or shelters adapted to withstand or provide protection against abnormal external influences, e.g. war-like action, earthquake or extreme climate
    • E04H9/04Buildings, groups of buildings or shelters adapted to withstand or provide protection against abnormal external influences, e.g. war-like action, earthquake or extreme climate against air-raid or other war-like actions

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Toys (AREA)

Description

3008 GM
Vorrichtung zum Schutz von Objekten gegen terroristische Anschläge mittels Flugzeugen, Raketen und sonstigen Flugkörpern
Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des ersten Schutzanspruches. Die Neuerung ist überall dort anwendbar, wo Objekte, wie Atomkraftwerke, Gebäude, Brücken oder Endlager für radioaktive Stoffe, vor terroristischen Anschlägen durch Flugzeuge, Raketen oder andere Flugkörper geschützt werden sollen.
Nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 wird die Forderung nach Abschaltung von Atomkraftwerken sowie dem Schutz von anderen lebenswichtigen oder gefährlichen Objekten, wie Zwischenlagern, Hochhäusern, Chemieanlagen, Versorgungszentralen, Brücken, Staudämmen usw. gegen terroristische Anschläge mittels Flugzeugen immer lauter und aufgrund von Drohungen auch akuter.
Die bisher eingeleiteten Maßnahmen, wie verstärkte Luftraumüberwachung, Überflugverbote usw. sind unzureichend und können umgangen werden. Sie können im Falle von Chemieanlagen und Staudämmen, die eine ebensolche Gefahr wie Nuklearkraftwerke darstellen, nicht verwirklicht werden.
Besonders im Mittelpunkt der Diskussion stehen Atomkraftwerke, denn sie bilden ein besonderes Gefahrenpotential. Nuklearkraftwerke älterer Bauart sind gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert. Bei Nuklearkraftwerken neuerer Bauart sind die Reaktorbehälter, durch stark ausgeführte Wände des Containments, gegen Flugzeugabstürze geschützt. Bei der Auslegung hat man den Aufprall eines Starfighters und später eines Phantom-Kampfflugzeuges ohne Aktivierung der mitgeführten Waffen mit einer, für diese Flugzeuge übliche, Geschwindigkeit zugrunde gelegt. Dabei setzte man einen Unfall und nicht einen Angriff voraus.
Zukünftig muss bei terroristischen Attacken auch damit gerechnet werden, dass Großflugzeuge mit Passagieren oder Fracht, Kleinflugzeuge oder andere Flugkörper gezielt gegen die o. g. Objekte gelenkt werden. Passagierflugzeuge haben ein Vielfaches der Masse eines Jagdflugzeuges.
Wie der Angriff mit solchen Flugobjekten von einem Cotainment überstanden wird, ist nicht bekannt. Ältere Nuklearkraftwerke sind aber nicht für solche Belastungen ausgelegt.
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Den möglichen Gefahren eines solchen Angriffes will man auf folgende Weise begegnen:
- Bauliche Maßnahmen
- Verstärkte Personalüberwachung
- Intensivere Gepäck- und Passagierkontrollen
Luftraumüberwachung
Überflugverbote
- Abfangjäger mit Anschusserlaubnis (auch von Zivilflugzeugen) - Flugabwehr vom Boden
- Sicherheitsmaßnahmen im Flugzeug
- Bau einer zweiten Hülle um Reaktorgebäude
- Abschaltung von Nuklearkraftwerken
Diese Maßnahmen sind aber nur begrenzt durchführbar und weisen Lücken auf, die durch menschliches Versagen begründet sind, so dass für die gefährdeten Objekte weitere Maßnahmen erforderlich sind, um deren Sicherheit herzustellen, die teuer sind und Zeit beanspruchen.
Es ist daher Aufgabe der Neuerung, eine Vorrichtung zu entwickeln, mit der die genannten, gefährdeten Objekte gegen terroristische Anschläge mittels Flugzeugen, Raketen und sonstigen Flugkörpern schützbar sind, wobei der personelle Aufwand zum Betreiben der Objekte gering sein soll.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach den Merkmalen des ersten Schutzanspruches gelöst.
Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung wieder.
Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, dass das zu schützende Objekt zumindest in Angriffsrichtung durch Seile, Netze, Stangen oder Gitter geschützt ist.
Unter zu schützenden Objekten sind gefährdete oder gefährliche Objekte, wie Atomkraftwerke, Zwischenlager für radioaktive Stoffe, Hochhäuser, Chemieanlagen, Versorgungszentralen, Brücken oder Staudämme zu verstehen.
Der Schutz vor dem herannahenden Objekt, das bereits genannt wurde, folgt in der Weise, dass die Abfangeinrichtungen, wie Seile, Netze, Stangen oder Gitter, die den zu schützenden Bau nach einer oder mehreren Seiten und auch nach oben umgeben, das herannahende Objekt abfangen, zerstören und ablenken, was dadurch geschieht, dass dererr Aufprallenergie
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zunächst durch die Abfangeinrichtung vermindert wird, wobei entweder ein Abfangen, ein Zerteilen oder ein Mindern der Aufprallenergie erfolgt.
Die Abfangeinrichtung ist, sofern es sich um Seile oder Netze handelt, in einem Rahmen zwischen Stützen verspannt. Diese Stützen können entweder in Angriffsrichtung oder aber um das gesamte Gebäude angeordnet und verspannt sein.
Bei einzelnen Seilen oder Netzen besteht auch die Möglichkeit, diese durch einen oder mehrere Fesselballonsgehalte in Angriffsrichtung kurzzeitig aufzuspannen. Gitter und Stangen werden ebenfalls in einem Rahmen zwischen Stützen gehalten. Für die Stabilität der Stützen ist ein Abspannen durch Abspannseile vorteilhaft.
Die Stützen können sowohl im Boden vor dem oder um das zu schützende Objekt als auch am schützenden Objekt selbst eingebracht sein. Das kann sich sowohl bei Atomkraftwerken als auch bei Wohngebäuden, Brücken oder Staumauern als vorteilhaft erweisen. In jedem Fall ist es vorteilhaft, zwischen den Abfangeinrichtungen und den Stützen Dämpfungselemente einzubringen, die durch ihre federnde Wirkung einen Teil der Energie des Aufpralles aufnehmen.
Weiterhin ist es vorteilhaft, mehrere Abfangeinrichtungen hintereinander anzuordnen, wobei es weiterhin vorteilhaft ist, die Abfangeinrichtungen schräg anzuordnen, so dass ein weitestgehendes Ablenken des auftreffenden Flugkörpers gewährleistet ist. Weiterhin ist es vorteilhaft, auf den Stützen Trägheitsmassen anzuordnen. Bei bestimmten Bauarten von zu schützenden Objekten, beispielsweise Gebäuden, ist es vorteilhaft, die Schutzeinrichtung mittels Profilrahmen am zu schützenden Gebäude abzustützen. Bei bestimmten Objekten kann es weiterhin vorteilhaft sein, die Schutzeinrichtung sternförmig um das zu schützende Objekt anzuordnen.
Sofern es sich bei den Abfangeinrichtungen um Netze handelt, können diese permanent aufgestellt sein. Es ist aber auch möglich, die Schutzeinrichtung im Gefahrenfall hochzuklappen oder hochzuziehen.
Weiterhin ist es möglich, an den Netzen Sprengladungen anzuordnen, die bei Annäherung oder Berührung gezündet werden, wobei das Flugobjekt zumindest teilweise zerstört wird, was zu einer Zerteilung der Aufprallmasse führt, wodurch der Schaden verringert wird.
Die Neuerung hat den Vorteil, dass die genannten Objekte durch Flugzeuge, Raketen oder andere Flugkörper nicht sofort zerstört werden können, sondern der Aufprall durch die Schutzeinrichtung zerstört oder beschädigt werden.
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Im Folgenden wird die Neuerung an einem Ausführungsbeispiel mit 15 Figuren näher erläutert: Die Figuren zeigen:
Figur 1 und 2: Beispiel für verschiedene Ausführungsvarianten von Abfangeinrichtungen
zwischen nebeneinander angeordneten Stützen
Figur 3: Ausführungsbeispiel für ein Netz an Stützen um ein Objekt in Seitenan
sicht
Figur 4: Netz mit Stützen um ein Reaktorgebäude in Draufsicht
Figur 5: Netz mit Stützen um einen Reaktorbehälter, wobei die Stützen am Re
aktor angeordnet sind
Figur 6: Schräge Fangnetz mit zwei Stützen auf einem Reaktorgebäude in Sei
tenansicht
Figur 7: Fesselballon mit Halteseil in Angriffsrichtung
Figur 8: Stützen mit Netz und Absicherung nach oben
Figur 9a,9b: Profile, die mittels Rahmen um ein Hochhausgebäude angeordnet sind in
Seitenansicht und Draufsicht
Figur 10: Schnitt durch eine Brücke mit Gitter um gefährdete Bereiche der Brücke
Figur 11: Anordnung eines Fangrahmens um Stützen der Brücke von Figur 10
Figur 12 bis 14: Unterschiedliche Anordnungen von Schutzvorrichtungen um Gebäude
Die Figuren 1 und 2 zeigen verschiedene Ausführungen von Abfangvorrichtungen zwischen Stützen 3, die nebeneinander angeordnet sind, wobei am oberen Ende der Stützen 3 die Trägheitsmasse 9 angeordnet ist und stoßmindernde Elemente 10, wie Gummis, hydraulische Stoßdämpfer oder Federn, zwischen dem Netz 2 und der Stütze 3 angeordnet ist. Als Abfangvorrichtung können angewendet sein: Netze 2, senkrecht hängende Seile 5, Gitter 8, Profile 17 oder Stangen 15. Sowohl die Netze 2 als auch die senkrecht hängenden Seile 5, die Stangen 15, Profile 17 oder die Gitter 8 sind mittels Rahmen 11 zwischen den Stützen 3 befestigt. Für die Abfangeinrichtungen ist als Material Stahl oder ein hochwertiger Kunststoff geeignet. Die Vorrichtungen können vor dem zu schützenden Objekt 1 permanent aufgebaut sein oder aber erst im Angriffsfall durch Aufstellen errichtet werden. Die Figur 3 zeigt ein Reaktorgebäude 1, um das ein Netz 2 mittels Stützen 3 aufgespannt wurde, wobei zwischen den Stützen 3 auch nach oben ein Netz 2 gespannt ist, Tragseile 6 zum Halten dieses Netzes 2 dienen und Abspannseile 7 die Stützen 3 stabilisieren.
· ♦
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Ein weiteres Beispiel, wie die Stützen 3 angeordnet sein können, zeigt das Ausführungsbeispiel 5, bei dem die Stützen 3, die das Netz 2 halten, direkt am Reaktorgebäude 1 angebracht sind. Die Figur 6 zeigt ein Beispiel, bei dem das Reaktorgebäude 1 durch Stützen 3 auf dem Gebäude 1 angeordnet sind, wobei das Netz 2 schräg durch Abspannseile 7 um das Gebäude 1 angeordnet sind. Die Figur 7 zeigt ein Beispiel, bei dem ein oder mehrere Halteseile 5 mittels Fesselballon 4 in Angriffsrichtung gehalten werden. Die Figur 8 zeigt ein anderes Beispiel, bei dem Tragseile 6 ein Netz 2 an den Stützen 3 über dem Reaktorgebäude 1 halten. Die Figur 9 zeigt, wie ein zu schützendes Objekt 1, beispielsweise ein Hochhaus, mittels Profilrahmen 14, Rahmen 11, Stützen 3, Profilen 17 und einem Netz 2 nach oben, geschützt wird. Die Figur 10 zeigt eine Brücke mit einem Fahrdeck 13, um das beidseitig Gitter 8 angeordnet sind und die Brückenpfeiler 16, die vom Fangrahmen 12 umgeben sind. Die Figur 11 zeigt einen Schnitt A-A von Figur 10 und einen Fangrahmen 12 um Brückenpfeiler 16, wobei der Rahmen 11 mit Netzen 2 versehen ist. Die Figuren 12 bis 14 zeigen Beispiele, wie Netze 2 als Beispiel für verschiedene Abfangeinrichtungen 5, 8, 15, 17 um ein zu schützendes Objekt 1 mit Hilfe von Stützen 3 angeordnet sein können.
Liste der verwendeten Bezugszeichen
1. Zu schützendes Objekt/Reaktorgebäude, Hochhaus, Brücke
2. Netz
5 3. Stützen
4. Fesselballon
5. Senkrecht hängendes Seil
6. Tragseile
7. Abspannseile
10 8. Gitter
9. Trägheitsmasse
10. Stoßdämpfer
11. Rahmen
12. Fangrahmen
15 13. Fahrdeck
14. Profilrahmen
15. Stangen
16. Brückenpfeiler
17. Profile

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Schutz von Objekten gegen terroristische Anschläge mittels Flugzeugen, Raketen oder sonstigen Flugkörpern, gekennzeichnet dadurch, dass ein Objekt (1) zumindest in Angriffsrichtung durch Abfangeinrichtungen wie Netze (2), Seile (5), Gitter (8), Profile (17) oder Stangen (15) geschützt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seife (5) oder/und Netze (2) durch einen Rahmen (11) zwischen Stützen (3) verspannt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Gitter (8), Profile (17) und/oder Stangen (15) in einem Rahmen (11) zwischen den Stützen (3) gehalten werden.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (3) mit Abspannseilen (4) stabilisiert sind.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (3) am zu schützenden Objekt (1) befestigt sind.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Dämpfungselemente (10) zwischen den Stützen (3) und den Abfangeinrichtungen (2, 5, 8, 15, 17) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Stützen (3) Trägheitsmassen (9) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangeinrichtungen (2, 5, 8, 15, 17) das zu schützende Objekt (1) nach oben/und nach allen Seiten umgibt.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zu schützende Objekt (1) durch einen Fangrahmen (12) mit der Abfangeinrichtung (2, 5, 8, 15, 17) umgeben ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfangeinrichtungen (2, 5, 8, 15, 17) schräg zur Angriffsrichtung aufgestellt sind.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (3) mit den Abfangeinrichtungen (2, 5, 8, 15, 17) zickzackartig um das zu schützende Objekt (1) angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Abfangeinrichtungen (2, 5, 8, 15, 17) hintereinander angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Seile (5) oder Netze (2) mittels Fesselballon (4) gehalten werden.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an den Abfangvorrichtungen (2, 5, 8, 13, 17) Sprengladungen angeordnet sind.
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