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DE20118693U1 - Pflanzgefäß - Google Patents

Pflanzgefäß

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Publication number
DE20118693U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wall
base
plant container
cavity
plant
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20118693U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HARRY BOEER KUNSTSTOFFTECHNIK
Original Assignee
HARRY BOEER KUNSTSTOFFTECHNIK
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HARRY BOEER KUNSTSTOFFTECHNIK filed Critical HARRY BOEER KUNSTSTOFFTECHNIK
Priority to DE20118693U priority Critical patent/DE20118693U1/de
Publication of DE20118693U1 publication Critical patent/DE20118693U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G7/00Flower holders or the like
    • A47G7/02Devices for supporting flower-pots or cut flowers
    • A47G7/025Flower-pot stabilisers, i.e. means to prevent flower-pots from tipping over

Landscapes

  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Description

Pflanzgefäß
Die Erfindung betrifft ein Pflanzgefäß mit einer Innenwand, einer Außenwand und mit einem ebenen Boden, wobei die Innenwand einen Hohlraum definiert, der einen kippsicheren Sitz eines Pflanzentopfes im Pflanzgefäß ermöglicht. Solch ein Pflanzgefäß ist in Form eines Übertopfes allgemein bekannt. In vielen Fällen weist solch ein Übertopf die Form eines Hohlzylinders mit einer bodenseitigen Stirnfläche auf.
Insbesondere Pflanzentöpfe, in die vergleichsweise große Pflanzen eingepflanzt sind, neigen schnell zum Umkippen. Da bei größeren Pflanzen der resultierende Schwerpunkt von Pflanze, Pflanzentopf und der darin befindlichen Erde weit von der Aufstandsfläche des Pflanzentopfes entfernt sein kann, reichen kleine Kippwinkel aus, den resultierenden Schwerpunkt aus seiner Gleichgewichtslage heraus (das Lot des resultierenden Schwerpunktes liegt dabei in der Aufstandsfläche des Pflanzentopfes) über das Lot des Bodenrands des Pflanzentopfes zu bewegen. Dies hat zur Folge, dass ein derart ausgelenkter Pflanzentopf nicht mehr in seine Ausgangslage zurückkehrt, sondern umkippt. Ein Übertopf, in dem ein Pflanzentopf kippsicher steht, reduziert die Kippgefahr. Zum einen wandert durch das zusätzliche Gewicht des Übertopfes der resultierende Schwerpunkt des Gesamtsystems, bestehend aus Übertopf, Pflanzentopf und Pflanze, Richtung Boden. Zum anderen wird
in der Regel die Auflagefläche des Übertopfes größer sein als die des Pflanzentopfes.
Es liegt daher auf der Hand, dass durch die Wahl des Übertopfes Einfluss auf die Kippgefahr des Gesamtsystems genommen werden kann. Je größer und schwerer der Übertopf ist, desto größer ist der Kippwinkel, der das System aus Pflanzentopf, Übertopf und Pflanze zum Kippen bringt. Da die Verwendung größerer Übertöpfe in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist, führt eine derartige Reduzierung der Kippgefahr zu höheren Kosten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Pflanzgefäß bereitzustellen, durch das die Kippgefahr eines Pflanzentopfes mit Pflanze bei möglichst geringem Materialaufwand und Kosten reduziert werden kann.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass Boden, Innenwand und Außenwand eine Hohlkammer begrenzen, die sich ringförmig um den Hohlraum erstreckt und die mit einer Flüssigkeit oder einem Schüttgut befüllbar ist, und dass die sich parallel zum Boden erstreckende Querschnittsfläche der Hohlkammer mit größer werdendem Abstand vom Boden abnimmt.
Das Befüllen der Hohlkammer, beispielsweise mit Sand, stellt eine einfache und preiswerte Möglichkeit dar, das Gewicht des Pflanzgefäßes zu erhöhen. Dadurch kann auf die Ausgestaltung massiver Pflanzgefäße vermieden werden. Des Weiteren trägt die besondere Form der Hohlkammer dazu bei, dass der Schwerpunkt des Pflanzgefäßes und somit der Schwerpunkt des Gesamtsystems aus Pflanze, Pflanzentopf und Pflanzgefäß bei einer gegebenen Menge an Flüssigkeit oder Schüttgut möglichst bodennah ist. Da die Querschnittsfläche der Hohlkammer direkt am Boden am größten ist und mit größer werdendem Abstand vom Boden abnimmt, ist auch der größte Teil des in der Hohlkammer befindlichen Schüttgutes bodennah
angeordnet. Dies führt dazu, dass das verwendete Schüttgut oder die verwendete Flüssigkeit hinsichtlich der Lage des daraus resultierenden Schwerpunktes möglichst nah am Boden angeordnet ist. Dadurch kann bei gegebener Schüttgut- oder Flüssigkeitsmenge die Kippgefahr nahezu optimal reduziert werden. Um bei der Verwendung von Flüssigkeit mögliche Probleme bei der Abdichtung der Hohlkammer zu vermeiden, kann die Flüssigkeit auch zuvor in flexible, wasserdichte Umhüllungen wie beispielsweise Schläuche gefüllt werden, die dann in die Hohlkammer gelegt werden.
Die ringförmige Erstreckung der Hohlkammer um den Hohlraum bedeutet nicht, dass die Hohlkammer kreisrund ausgebildet ist. So kann die Hohlkammer auch von einer Vielzahl von ebenen Wänden begrenzt werden.
Der Hohlraum des Pflanzgefäßes kann kegelstumpfförmig ausgebildet sein. Dabei nimmt der Hohlraum mit größer werdendem Abstand vom Boden größere Durchmesser an. Der Öffnungswinkel wird dabei so gewählt, dass er dem Öffnungswinkel entspricht, der üblicherweise bei konisch ausgebildeten Pflanzentöpfen vorgesehen ist. Stimmen die Öffnungswinkel von Hohlraum und Pflanzentopf überein, kann es zu einem flächigen Kontakt zwischen Innenwand des Pflanzgefäßes und der Mantelfläche des Pflanzentopfes kommen. Durch solch einen flächigen Kontakt steht der Pflanzentopf sicher und fest im Pflanzgefäß.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Boden des Pflanzgefäßes kreisrund ausgebildet, wobei Boden und Hohlraum koaxial zueinander angeordnet sind. Liegt auch der resultierende Schwerpunkt des Gesamtsystems aus Pflanze, Pflanzgefäß und Pflanzentopf vertikal über dem Bodenmittelpunkt, bedarf es aufgrund des kreisrunden Bodens in jeder Richtung eines gleich großen Kippwinkels, um das Gesamtsystem zum Kippen zu bringen. Dadurch wird die
Kippgefahr in jede Richtung im gleichen Maße reduziert
Ein Bereich der Außenwand kann eine Mantelfläche eines Kegelstumpfes bilden, wobei der größere Durchmesser des Kegelstumpfes dem Boden zugewandt ist. Dies stellt eine einfache Lösung dar, damit die Querschnittsfläche der Hohlkammer im wachsendem Abstand vom Boden abnimmt. Daneben sind auch gekrümmte Außenwandbereiche denkbar, wobei diese Bereiche vorzugsweise rotationssymmetrisch wie beim Kegelstumpf ausgebildet ist. Darüber hinaus kann ein Bereich der Außenwand auch die Mantelfläche eines Pyramidenstumpfes annehmen.
Vorzugsweise umfasst der Boden einen Deckel, der in einer geschlossenen Stellung eine Öffnung zur Hohlkammer abdeckt. Um die Hohlkammer des Pflanzgefäßes zu befüllen, muss daher das Pflanzgefäß aus der Gebrauchslage auf den Kopf gestellt werden, so dass der am Boden befindliche Deckel geöffnet werden kann. Nach dem Befüllen der Hohlkammer mit beispielsweise Sand wird der Deckel wieder geschlossen und das mit dem Sand beschwerte Pflanzgefäß wieder in Gebrauchslage gedreht. Da in diesem Fall der Deckel durch das darüber stehende beziehungsweise angeordnete Pflanzgefäß verdeckt wird, wird in Gebrauchslage der ästhetische Gesamteindruck des Pflanzgefäßes von dem Deckel nicht beeinträchtigt.
Vorzugsweise ist der Boden einstückig ausgebildet. Das bedeutet, dass sich der Deckel über den ganzen Boden erstreckt und der Boden den Deckel darstellt. Der Boden kann dabei lösbar mit der Außenwand und/oder der Innenwand verbindbar sein. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Boden und Deckel schwenkbar miteinander verbunden sind.
Ist der Boden lösbar mit der Außenwand verbunden, kann die lösbare Verbindung zwischen den beiden Teilen als Schraub-
oder Rastverbindung ausgebildet sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Hohlraum an einer dem Boden zugewandten Seite eine Öffnung auf. Die Öffnung ermöglicht den Abfluss von Wasser, das sich in dem Hohlraum sammeln kann.
Vorzugsweise kann der Boden aus Metall sein. Zum einen ist dadurch der Boden stabil ausgebildet, zum anderen trägt das hohe spezifische Gewicht von Metall dazu bei, dass der Schwerpunkt des Pflanzgefäßes möglichst bodennah liegt. Aus Kostengründen kann der Boden auch aus Kunststoff sein.
Vorzugsweise sind Innen- und Außenwand einstückig ausgebildet. So können Innen- und Außenwand als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet sein. Bevorzugte Wandstärken von Außen- und Innenwand betragen zwischen 1,0 und 2,2 mm.
Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Pflanzgefäß im Längsschnitt und Fig. 2 das Pflanzgefäß gem. Fig. 1 in der Draufsicht.
Fig. 1 zeigt ein Pflanzgefäß 1 mit einer Innenwand 2, einer Außenwand 3 und einem ebenen Boden 4. Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, ist das Pflanzgefäß 1 rotationssymmetrisch ausgebildet. Der Hohlraum 5 ist kegelstumpfartig ausgebildet und wird durch die Innenwand 2 definiert, die die Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Hohlraums 5 bildet. Der ebene Boden 4 stellt eine Stirnseite des Hohlraums 5 dar.
Um den Hohlraum 5 ist ringförmig eine Hohlkammer 6 angeordnet, die durch die Innenwand 2, die Außenwand 3 und
den Boden 4 begrenzt wird. Wie insb. Fig. 2 zu entnehmen ist, sind in diesem Ausführungsbeispiel der kreisrunde Boden 4 und der kegelstumpfförmige Hohlraum 5 koaxial zueinander angeordnet.
5
Die Hohlkammer 6 weist eine sich parallel zum Boden erstreckende Querschnittsfläche auf, die mit wachsendem Abstand vom Boden 4 kleiner wird. Durch diese vom Boden 4 aus betrachtete Verjüngung der Hohlkammer 6 wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt des in der Hohlkammer befindlichen Schüttgutes nicht auf halber Höhe des Pflanzgefäßes 1 liegt, sondern in Gebrauchslage darunter. Dies bewirkt, dass das Pflanzgefäß 1 aufgrund seines bodennahen Schwerpunktes besonders standfest ist und daher nicht leicht umkippen kann.
Die Außenwand 3 weist einen ersten Bereich 7 auf, in dem die Außenwand die Form einer Mantelfläche eines Kegelstumpfes annimmt. In einem zweiten Bereich 8 geht die Außenwand 3 in die Innenwand 2 über.
In dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Boden 4 am Rand 9 ein Gewinde 10 auf/ das mit einem Gewinde 11 eines dritten Bereichs 12 der Außenwand 3 im Eingriff steht. Wird nun das Pflanzgefäß 1 auf den Kopf gestellt, d.h. das Pflanzgefäß 1 steht nun auf dem zweiten Bereich der Außenwand 3, lässt sich durch Drehung des Bodens 4 bezogen auf die Außenwand 3 der Boden lösen. Dadurch wird die Hohlkammer 6 geöffnet und kann befüllt oder entleert werden.
Durch eine in der bodenseitigen Stirnfläche des Hohlraums vorgesehene Öffnung 13 kann Wasser abfließen, in den Hohlraum 5 gelangt ist. Natürlich kann in den Hohlraum 5 auch direkt eine Pflanze eingepflanzt werden, so dass ein Pflanzentopf eingespart werden kann.
Zur Aufnahme unterschiedlich großer Pflanzentöpfe können in den Hohlraum einlegbare Distanzstücke vorgesehen werden. Durch die Distanzstücke kann das Pflanzengefäß unterschiedlich große und unterschiedlich geformte Pflanzentöpfe aufnehmen, die dann mittels der Distanzstücke an der Innenwand des Hohlraums fest anliegen.
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LlPPERT, STACHOW, SCHMIDT & PARTNER
Patentanwälte ■ European Patent Attorneys ■ European Trademark Attorneys P.O. Box 30 02 08 , D-51412 Bergisch Gladbach Telefon +49 (0) 22 04.92 33-0 Telefax +49 (0) 22 04.6 26 06 Bo-Al/Al 19. November 2001
Harry Böer Kunststoff-Technik 51704 Marienheide
Pflanzgefäß Bezugzeichenliste
1 Pflanzgefäß
2 Innenwand
3 Außenwand
4 Boden
5 Hohlraum
6 Hohlkammer
7 erster Bereich
8 zweiter Bereich
9 Rand
10 Gewinde
11 Gewinde
12 dritter Bereich
13 Öffnung

Claims (14)

1. Pflanzgefäß (1) mit einer Innenwand (2), einer Außenwand (3) und mit einem ebenen Boden (4), wobei die Innenwand (2) einen Hohlraum (5) definiert, der einen kippsicheren Sitz eines Pflanzentopfes im Pflanzgefäß ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass Boden (4), Innenwand (2) und Außenwand (3) eine Hohlkammer (6) begrenzen, die sich ringförmig um den Hohlraum (5) erstreckt und die mit einer Flüssigkeit oder mit einem Schüttgut befüllbar ist, und dass die sich parallel zum Boden erstreckende Querschnittsfläche der Hohlkammer (6) mit größer werdendem Abstand vom Boden (4) abnimmt.
2. Pflanzgefäß (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (5) kegelstumpfförmig ausgebildet ist.
3. Pflanzgefäß (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (4) kreisrund ausgebildet ist, wobei Boden (4) und Hohlraum (5) koaxial angeordnet sind.
4. Pflanzgefäß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich (7) der Außenwand (3) eine Mantelfläche eines Kegelstumpfes bildet.
5. Pflanzgefäß (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (4) einen Deckel umfasst, der in einer geschlossenen Stellung eine Öffnung zur Hohlkammer (6) abdeckt.
6. Pflanzgefäß (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (4) einstückig ausgebildet ist
7. Pflanzgefäß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (4) mit der Außenwand (3) und/oder der Innenwand (2) lösbar verbunden ist.
8. Pflanzgefäß (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (4) an der Außenwand (3) anschraubbar ist.
9. Pflanzgefäß (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (4) an der Außenwand (3) durch eine Rastverbindung befestigbar ist.
10. Pflanzgefäß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (5) an einer dem Boden (4) zugewandten Seite eine Öffnung (13) aufweist.
11. Pflanzgefäß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (4) aus Metall und/oder Kunststoff ist.
12. Pflanzgefäß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Innenwand (2) und Außenwand (3) einstückig ausgebildet sind.
13. Pflanzgefäß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Außenwand (3) und Innenwand (2) aus Kunststoff geformt sind und dass die Wandstärken von Außenwand (3) und Innenwand (2) 1,0 bis 2,2 mm betragen.
14. Pflanzgefäß (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflanzgefäß (1) in den Hohlraum (5) einlegbare Distanzstücke umfasst, durch die Form und Größe des Hohlraums (5) beeinflussbar ist.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
NL1021845C2 (nl) * 2002-11-05 2004-05-07 E Van Zanten Holding B V Meegroeiende plantpot.
WO2008042086A1 (en) * 2006-09-28 2008-04-10 Stuart Hilbert Decorative surround for plants
GB2536700A (en) * 2015-03-26 2016-09-28 William Michael Martin Terence Improvements in or relating to planters
CN117263394A (zh) * 2023-11-22 2023-12-22 安徽农业大学 农村生产生活污水处理用漂浮可降解栽植球

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