DE20117178U1 - Verpackung für Pipettenspitzen - Google Patents
Verpackung für PipettenspitzenInfo
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Description
Verpackung für Pipettenspitzen Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für Pipettenspitzen.
Pipettenspitzen werden in Verbindung mit Handpipetten oder automatischen Dosiersystemen zum Dosieren kleinster Flüssigkeitsmengen im Labor etc. eingesetzt. Dabei wird eine Flüssigkeitsprobe mittels einer Verdrängungseinrichtung in die Pipettenspitze eingesogen bzw. aus dieser ausgestoßen. Da nach dem Dosieren zwangsläufig Reste der Probenflüssigkeit in einer Pipettenspitze verbleiben, wird diese in der Regel gegen eine neue Pipettenspitze ausgetauscht. Pipettenspitzen sind zumeist als Einwegartikel aus Kunststoff ausgeführt.
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Patentanwälte · European Patent Attorneys ■ Zugelassene Vertreter beim Europaischen Patentamt . .. 2ugaJassen« Vertrete^ bejfi Harmpniiicrijngsaplt &udigr;&Tgr;&tgr;&Iacgr;&Igr;&phgr; ffiHpenmJrkt; ,1 • · ··· Rechtsanwalt;ZugelassenI>ei dffiHambtirge*Gerieften &Idigr; t ·
Deutsche Bank AQ ftanfcurs, Nr. DJ &4%1 fBL2 200 7f&24J · Postbeek Hembungs W 2& <&2Qi {BLZ 200 100 20) Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
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Bereits bekannt ist, Pipettenspitzen in einer Arbeitsbox aus Kunststoff zu liefern und aufzubewahren, die einen plattenförmigen Träger mit Aufnahmelöchern in Matrixanordnung („Rack" oder „Tray") enthält, in die eine Vielzahl Pipettenspitzen eingehängt sind. Die Arbeitsbox kann mit Pipettenspitzen in einem Träger nachgerüstet werden. Hierfür gibt es Nachfüllpackungen mit Faltschachteln aus Karton, die gegenüberliegende Öffnungen aufweisen, in die entgegengesetzt und etwas zueinander versetzt Racks eingesetzt sind, die jeweils von einem Deckel der Faltschachtel überdeckt werden.
Die vorbekannten Verpackungen für Pipettenspitzen sind verhältnismäßig aufwendig. Auf jede Pipettenspitze entfällt ein verhältnismäßig großer Verpackungsanteil und ein verhältnismäßig hohes Abfallvolumen. Außerdem ist nachteilig, daß die Nachfüllpackungen nicht autoklavierbar sind. Ferner ist gerade die Reinheit der Nachfüllpackung gering und eine Verschmutzung der Pipettenspitzen durch das Kartonmaterial oder durch Fremdmaterial, das durch Öffnungen eindringt, leicht möglich. Des weiteren besteht die Gefahr, daß von der Hand des Benutzers Verunreinigungen in die Pipettenspitzen gelangen, wenn der Träger aus der Kartonverpackung entnommen wird.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine weniger aufwendigere und besser zur Vermeidung von Verunreinigungen der Pipettenspitzen geeignete Verpackung für Pipettenspitzen zu schaffen.
-3-
Die Aufgabe wird durch eine Verpackung für Pipettenspitzen mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Verpackung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Verpackung für Pipettenspitzen hat
einen Mantel aus einer Kunststoffolienbahn, die über quergerichtete Faltlinien aneinandergelenkte Flächenelemente aufweist, von denen drei innere jeweils eine Seitenwand des Mantels bilden und zwei äußere miteinander verbunden sind und gemeinsam eine weitere Seitenwand des Mantels bilden, der zumindest ein innen vorspringendes, einer Öffnung des Mantels zugewandtes Abstützelement und in einer kürzeren Entfernung von der Öffnung mindestens ein innen vorspringendes Rastelement aufweist,
- einen im wesentlichen plattenförmigen Träger mit Aufnahmelöchern in Matrixanordnung für Pipettenspitzen, der randseitig an dem mindestens einen Abstützelement abgestützt ist, und
- einen Deckel, der randseitig mit dem Träger lösbar verbunden ist und die Löcher in Matrixanordnung überspannt, um darin eingesetzte Pipettenspitzen zu überdecken, wobei der Träger und/oder der Deckel
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randseitig außen mindestens eine Ausnehmung aufweist/aufweisen, in die das mindestens eine Rastelement eingreift.
Die erfindungsgemäße Verpackung hat ein verhältnismäßig geringes Verpackungsvolumen und Gewicht. Andererseits kann sie verhältnismäßig stabil ausgeführt sein. Sie ist insbesondere für den automatisierten Einsatz in der Fertigung von Pipettenspitzen geeignet. Der Einsatz von Kunststoffmaterialien ermöglicht das Autoklavieren der Verpackung und begünstigt die Vermeidung von Verunreinigungen der Pipettenspitzen. In der Verpackung können die Pipettenspitzen besonders wirksam vor Verunreinigungen aus der Umgebung geschützt werden. Pipettenspitzen können aus dem Träger im Mantel oder nach Umsetzen des Trägers in einer Arbeitsbox entnommen werden. Durch den Deckel wird über dies vermieden, daß beim Umsetzen des Trägers von Hand Verunreinigungen in die Pipettenspitzen gelangen. Nach Gebrauch kann der Mantel leicht flach zusammengelegt und/oder aufgetrennt und platzsparend entsorgt werden.
Nach einer Ausgestaltung umfassen die Fallinien Prägelinien und/oder Schnittlinien, wodurch das Falten der Flächenelemente um die Fallinien unterstützt wird.
Das Abstützelement und/oder Rastelement kann innen am Mantel umlaufen. Nach einer Ausgestaltung sind an mindestens zwei gegenüberliegenden Seitenwänden
-5-jeweils
ein Paar Abstützelemente und/oder an mindestens zwei aneinander gegenüberliegenden Seitenwänden jeweils ein Paar Rastelemente vorhanden.
ein Paar Abstützelemente und/oder an mindestens zwei aneinander gegenüberliegenden Seitenwänden jeweils ein Paar Rastelemente vorhanden.
Nach einer Ausgestaltung ist das Abstützelement in einem zu der dieses aufweisenden Seitenwand parallelen Schnitt im wesentlichen trapezförmig, wobei die schmale Parallelseite des Trapezes der Öffnung zugewandt ist. Nach einer Ausgestaltung ist das Rastelement in einem zu der dieses aufweisenden Seitenwand senkrechten Schnitt im wesentlichen dreiecksförmig, wobei eine geneigte Seite des Dreiecks auf die benachbarte Öffnung und die andere geneigte Seite entgegengesetzt gerichtet ist. Hierdurch wird das Einsetzen und Entnehmen des Trägers bzw. Deckels und der Überwindung der Verrastung erleichtert.
Nach einer Ausgestaltung sind die Abstützelemente und die Rastelemente am Innenumfang des Mantels zueinander versetzt angeordnet, wodurch das Einsetzen und Entnehmen des Trägers bzw. des Deckels erleichtert wird.
Nach einer Ausgestaltung sind die beiden äußeren Flächenelemente lösbar miteinander verbunden. Hierdurch wird das Aufrichten und das Flachlegen des Mantels nach dem Gebrauch erleichtert. Nach einer weiteren Ausgestaltung werden hierzu die beiden äußeren Flächenelemente durch klemmend ineinandergreifende Erhebungen und Vertiefungen der beiden äußeren Flächenelemente miteinander verbunden. Zusätzlich oder stattdessen sind nach einer weiteren Ausgestaltung die beiden äußeren
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-6-Flächenelemente
durch mindestens eine Verschweißung der beiden Flächenelemente miteinander verbunden. Die Verschweißung kann aufreißbar ausgeführt sein, um das Flachlegen des Mantels zu erleichtern.
durch mindestens eine Verschweißung der beiden Flächenelemente miteinander verbunden. Die Verschweißung kann aufreißbar ausgeführt sein, um das Flachlegen des Mantels zu erleichtern.
Nach einer Ausgestaltung weisen die Seitenwände weitere Vertiefungen zur Aussteifung des Mantels auf, wodurch der Materialaufwand vermindert wird. Die Vertiefungen sind vorzugsweise in das Innere des Mantels gerichtet, was eine platzsparende Anordnung ermöglicht.
Grundsätzlich ist es möglich, daß die Verpackung nur einen Träger mit einem Deckel umfaßt, wobei die andere Öffnung durch einen weiteren Deckel geschlossen sein kann. Nach einer Ausgestaltung sind beiden Öffnungen des Mantels Abstützelemente und Rastelemente zugeordnet, die der Fixierung eines weiteren Trägers und/oder eines weiteren Deckels dienen. Dies ermöglicht eine besonders trialsparende Verpackung von Pipettenspitzen. Vorzugsweise wird die Aufnahme der Löcher der beiden Träger zueinander versetzt, so daß die in den verschiedenen Trägern eingesetzten Pipettenspitzen ineinander überlappender Anordnung besonders platz- und damit materialsparend unterbringbar sind.
Nach einer Ausgestaltung ist/sind das Abstützelement und/oder das Rastelement und/oder die ineinander greifende Erhebungen und/oder Vertiefungen und/oder die weiteren Vertiefungen durch Tiefziehen der Kunststoffolienbahn hergestellt.
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Nach einer Ausgestaltung besteht der Mantel/die Verpackung aus autoklavierbaren Kunststoff.
Nach einer weiteren Ausgestaltung besteht der Mantel/die Verpackung aus Polypropylen.
Nach einer Ausgestaltung hat der Träger seitlich vertikale bezüglich der Trägerebene vorstehende Grifflaschen und der Rand der Öffnung des Mantels weist komplementäre Aufnahmen auf, die die Grifflaschen aufnehmen. Dies erleichtert das Entnehmen des Trägers aus dem Mantel.
Nach einer Ausgestaltung weist der Deckel einen den Träger seitlich übergreifenden Randabschnitt auf, der eine Klemm- und/oder Rastverbindung mit dem Träger hat, wodurch das Befestigen bzw. Abnehmen des Deckels erleichtert wird.
Nach einer Ausgestaltung ist der Randabschnitt des Deckels mit einem Innenabsatz an der Oberseite des Trägers abgestützt.
Nach einer Ausgestaltung hat der Randabschnitt des Deckels am unteren Rand Aussparungen, die die Abstützelemente des Mantels aufnehmen.
-8-Nach
einer Ausgestaltung hat der Deckel innerhalb des Randabschnittes einen haubenartigen Zentralabschnitt, der die Aufnahmelöcher in Matrixanordnung übergreift, um obere Endabschnitte von Pipettenspitzen aufzunehmen.
einer Ausgestaltung hat der Deckel innerhalb des Randabschnittes einen haubenartigen Zentralabschnitt, der die Aufnahmelöcher in Matrixanordnung übergreift, um obere Endabschnitte von Pipettenspitzen aufzunehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Mantel flach liegend in der Unteransicht; Fig. 2 den Mantel flach liegend in der Seitenansicht; Fig. 3 den Mantel aufgerichtet in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben; Fig. 4 den Träger in einer Seitenansicht;
Fig. 5 einen Träger in der Unteransicht;
Fig. 6 die Haube in einer Seitenansicht und
Fig. 7 eine Haube in der Draufsicht;
Fig. 8 die Verpackung in einem Querschnitt.
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Die Verpackung hat einen Mantel 1 aus einer tief gezogenen Kunststoffolienbahn, der in Fig. 1 und 2 in flach ausgebreiteten Zustand und in Fig. 3 in aufgerichtetem Zustand gezeigt ist. Der Mantel 1 hat fünf Flächenelemente 2', 3, 4, 5, 2", die entlang quer zur Bahnrichtung gerichteter Faltlinien 6, 7, 8, 9 aneinander gelenkt sind. Die Faltlinien 6, 7, 8, 9 sind jeweils von einer Serie Schnittlinien gebildet.
Die Flächenelemente 2', 2" sind im aufgerichteten Zustand miteinander zu einer Seitenwand 2 verbunden. Die übrigen Flächenelemente sind Seitenwände 3, 4, 5. Benachbarte Seitenwände 2 bis 5 sind im aufgerichteten Zustand um die Faltlinien 6 bis 9 rechtwinklig zueinander ausgerichtet.
Sämtliche Flächenelemente 2' bis 5 weisen auf der Oberseite Vertiefungen 10' bis 14 auf, die in der Unteransicht von Fig. 1 als Erhebungen erscheinen. Das Flächenelement 2' hat zwei im wesentlichen kastenförmige Vertiefungen 10', 11'. Entsprechende Vertiefungen 10", 11" weist das Flächenelement 2" auf.
Die Flächenelemente 11', 11" haben oben trapezförmige Abstützelemente 15', 15". Die Flächenelemente 12 bis 14 haben oben jeweils ein Paar trapezförmiger Abstützelemente 16', 16", 17', 17" und 18', 18".
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Die Flächenelemente 11', 11" haben unten trapezförmige Abstützelemente 19'. 19". Die Flächenelemente 12 bis 14 haben unten jeweils ein Paar trapezförmiger Abstützelemente 20', 20", 2V, 21" und 22', 22".
Die Vertiefungen 12 und 14 in den Flächenelementen 3 und 5 sind jeweils hanteiförmig mit zwei gabelförmigen Endbereichen, an denen oben und unten die Abstützelement 16,', 16", 20', 20", 18', 18". 22', 22" vorhanden sind.
Schließlich hat die im wesentlichen kastenförmige Vertiefung 13 des Flächenelementes 4 oben zwei trapezförmige Abstützelemente 17', 17" und unten zwei trapzeförmige Abstützelemente 21', 21".
Die Flächenelemente 3, 5 haben nahe ihrem oberen Rand Rastelemente 23', 23" und 24', 24". Nahe ihrem unteren Rand haben sie Rastelemente 25', 25" und 26', 26". Diese Rastelemente 23' bis 26" haben in einem Schnitt senkrecht zur Zeichenebene und zur Bahnrichtung im wesentlichen eine dreieckige Form. Die inneren Anschrägungen der Rastelemente 23', 26' haben jeweils zentral einen Steg 23'", 23"", 24'", 24"", 25"', 25"" und 26'", 26"", der wiederum eine Anschrägung aufweist.
...Al
-11-Zwischen
benachbarten Paaren von Rastelementen 23' und 23", 24' und 24", 25' und 25" sowie 26' und 26" weisen der obere und untere Rand jeweils eine Aufnahme 27, 28, 27', 28' auf.
benachbarten Paaren von Rastelementen 23' und 23", 24' und 24", 25' und 25" sowie 26' und 26" weisen der obere und untere Rand jeweils eine Aufnahme 27, 28, 27', 28' auf.
Im aufgerichteten Zustand sind die Flächenelemente 2', 2" dadurch verbunden, daß in die Vertiefung 10' des Flächenelements 2' die komplementäre Erhebung 10" des Flächenelementes 2" eingedrückt ist und darin klemmend festsitzt. Zusätzlich können im Überlappungsbereich der Flächenelement 2', 2" Schweißpunkte vorhanden sein, die auftrennbar sind.
Der Mantel 1 ist in der aufgerichteten Stellung durch die Vertiefungen 10' bis 14 in den verschiedenen Seiten 2 bis 5 stabilisiert.
Oben und unten hat der Mantel eine Öffnung 29 und 30.
Gemäß Fig. 4 und 5 hat ein im wesentlichen plattenförmiger Träger 31 in einer zentralen Platte 32 eine Vielzahl von Aufnahmelöcher 33 in Matrixanordnung für Pipettenspitzen. Die Platte 32 weist an der Unterseite zwischen jeder zweiten Spalte Aufhahmelöcher 33 quer gerichtete Rippen 34 auf, welche die Platte 32 verstärken. Außerdem sind Versteifungen in Form von die Aufnahmelöcher 33 an den Unterseiten umgebenden, ringförmigen Wulsten 35 und diese verbindenden Querstegen 36 vorhanden. An dem äußeren Rand der im wesentlichen rechteckigen Platte 32 laufen
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zwei parallele stegförmige Strukturen 37, 38 um, zwischen denen quer gerichtete Verbindungsstege 39 vorhanden sind.
Des weiteren hat der Träger 31 an den beiden einander gegenüberliegenden Längsseiten nach unten vorstehende Griffabschnitte 39, 40.
Der Träger 31 ist in die beiden Öffnungen 29, 30 des Mantels 1 einsetzbar, wobei die Griffabschnitte 39, 40 in die Aufnahme 27, 28 oder 27', 28' eintauchen. An ihrem Rand kann sich die Trägerplatte 32 an den Abstützelementen 15', 15" bis 18:, 18" oder 19', 19" bis 22', 22" abstützen.
Schließlich hat gemäß Fig. 6 und 7 ein Deckel 41 einen Boden 42, um den ein Randabschnitt 43 umläuft. Der Randabschnitt 43 hat am unteren Rand mehrere Aussparungen 44, die komplementär trapezförmig zu den Abstützelementen sind. Ferner hat der Deckel 41 an beiden Längsseiten des umlaufenden Randabschnittes Ausnehmungen 45', 45" mit jeweils zwei Klemmflächen 46', 46".
Gemäß Fig. 8 ist der Deckel 41 mit dem Randabschnitt 43 auf den Randbereich der Trägerplatte 31 aufgeklemmt. Dabei stützt sich der Deckel 41 mit einem Innenabsatz 47 am oberen Rand des Trägers 31 ab. Der Deckel 41 hat zwischen dem Randabschnitt 43 einen haubenartigen Zentralabschnitt 48, der die Aufnahmelöcher 33 der Trägerplatte 31 überspannt.
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In die Aufnahmelöcher 33 eingesetzte Pipettenspitzen 50 werden von dem haubenartigen Abschnitt 48 überdeckt werden.
Die Gesamtheit aus Träger 31 und Deckel 41 ist gemäß Fig. 8 in eine Öffnungen 29 des Mantels 1 eingesetzt. Dabei stützt sich der Träger 31 auf den Abstützelementen 15' bis 18" ab, die in die Aussparungen 44 des Deckels eingreifen. Ferner ist der Deckel 41 an den Ausnehmungen 45', 45" unter den Rastelementen 23' bis 24" verrastet.
In die gegenüberliegende Öffnung 30 ist gemäß Fig. 8 eine weitere Anordnung aus Träger 31 und Deckel 41 eingesetzt und eingerastet. Die Pipettenspitzen 50 in den verschiedenen Trägern 31 sind versetzt zueinander angeordnet, so daß sie einander in einem Mittelbereich des Mantels 1 überlappen.
In dieser Anordnung sind die Pipettenspitzen 50 dicht in der aus dem Mantel 1, den Trägern 31 und den Deckeln 41 gebildeten Verpackung eingeschlossen. Sie können durch Herausziehen der Anordnungen aus Träger 31 und Deckel 41 aus dem Mantel 1 entfernt werden, wobei die Träger an den Griffabschnitten 39, 40 gegriffen werden können. Dabei sind die Pipettenspitzen 50 oberseitig durch den Deckel 41 geschützt. Nach Abziehen des Deckels 41 von seinem Klemmsitz auf dem Träger 1 können die
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-14-Pipettenspitzen
50 entnommen werden. Dafür kann der Träger 31 in dem Mantel 1 oder in einer Arbeitsbox eingesetzt sein.
50 entnommen werden. Dafür kann der Träger 31 in dem Mantel 1 oder in einer Arbeitsbox eingesetzt sein.
Nach Entleerung des Mantels 1 kann die Seitenwand 2 aufgetrennt und der Mantel 1 flach ausgebreitet oder zusammengefaltet entsorgt werden.
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Claims (23)
1. Verpackung für Pipettenspitzen mit
- einem Mantel (1) aus einer Kunststoffolienbahn, die über quergerichtete Faltlinien (6 bis 9) aneinandergelenkte Flächenelemente (2', 2" bis 5) aufweist, von denen drei innere jeweils eine Seitenwand (3 bis 5) des Mantels bilden und zwei äußere miteinander verbunden sind und gemeinsam eine weitere Seitenwand (2) des Mantels (1) bilden, der zumindest ein innen vorspringendes, einer Öffnung (29, 30) des Mantels (1) zugewandtes Abstützelement (15', 15" bis 22', 22") und in einer kürzeren Entfernung von der Öffnung (29, 30) mindestens ein innen vorspringendes Rastelement (23', 23" bis 26', 26") aufweist,
- einem im wesentlichen plattenförmigen Träger (31) mit Aufnahmelöchern (32) in Matrixanordnung für Pipettenspitzen (50), der randseitig an dem mindestens einen Abstützelement (15', 15" bis 22', 22") abgestützt ist, und
- einem Deckel (41), der randseitig mit dem Träger (31) lösbar verbunden ist und die Löcher (33) in Matrixanordnung überspannt, um darin eingesetzte Pipettenspitzen (50) zu überdecken, wobei der Träger (31) und/oder der Deckel (41) randseitig außen mindestens eine Ausnehmung (45', 45") aufweist/aufweisen, in die das mindestens eine Rastelement (23', 23" bis 26', 26") eingreift.
2. Verpackung nach einem der Ansprüche 1, bei der die Faltlinien (6 bis 9) Prägelinien und/oder Schnittlinien umfassen.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, die an mindestens zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden (2 bis 5) jeweils ein Paar Abstützelemente (15', 15" bis 22', 22") aufweist.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der das Abstützelement (15', 15" bis 22', 22") in einem zu der dieses aufweisenden Seitenwand (2 bis 5) parallelen Schnitt im wesentlichen trapezförmig ist, wobei die schmale Parallelseite des Trapezes der Öffnung zugewandt ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der mindestens zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (3, 5) jeweils ein Paar Rastelemente (23', 23" bis 26', 26") aufweist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der jedes Rastelement (23', 23" bis 26', 26") in einem zu der dieses aufweisenden Seitenwand (3, 5) senkrechten Schnitt im wesentlichen dreiecksförmig ist, wobei die eine geneigte Seite des Dreiecks auf die benachbarte Öffnung (29, 30) und die andere geneigte Seite entgegengesetzt gerichtet ist.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Abstützelemente (15', 15" bis 22', 22") und die Rastelemente (23', 23" bis 26', 26") am Innenumfang des Mantels (1) zueinander versetzt angeordnet sind.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die beiden äußeren Flächenelemente (2', 2") lösbar miteinander verbunden sind.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die beiden äußeren Flächenelemente (2', 2") durch klemmend ineinandergreifende Erhebungen (10', 10") und/oder Vertiefungen der beiden äußeren Flächenelemente miteinander verbunden sind.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der die beiden äußeren Flächenelemente (2', 2") durch mindestens eine Verschweißung der beiden Flächenelemente miteinander verbunden sind.
11. Verpackung nach Anspruch 10, bei der die Verschweißung aufreißbar ist.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 1 l, bei der die Seitenwände (2 bis 5) weitere Vertiefungen (11', 11" bis 14) zur Aussteifung des Mantels (1) aufweisen.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der die Vertiefungen (11', 11" bis 14) in das Innere des Mantels (1) gerichtet sind.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der beiden Öffnungen (29, 30) des Mantels (1) Abstützelemente (15', 15" bis 22', 2") zugewandt und Rastelemente (23', 23" bis 26', 26") zugeordnet sind und jeder Öffnung (29, 30) eine Anordnung aus einem Träger (1) und einem Deckel (41) zugeordnet ist, die an den Abstützelementen (15', 15" bis 22', 22") abgestützt und den Rastelementen (23', 23" bis 26', 26") verrastet ist.
15. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der die Aufnahmelöcher (33) in den den beiden Trägern (1) versetzt zueinander angeordnet sind und die Träger (1) so voneinander beabstandet sind, daß die in verschiedene Träger (1) eingesetzte Pipettenspitzen (50) einander abschnittsweise überlappend im Mantel (1) positionierbar sind.
16. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der das Abstützelement (15', 15" bis 22', 22") und/oder das Rastelement (23', 23" bis 26', 26") und/oder die klemmend ineinander greifenden Erhebungen (10', 10") und/oder Vertiefungen und/oder die weiteren Vertiefungen (12 bis 14) durch Tiefziehen der Kunststoffolienbahn hergestellt ist/sind.
17. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, die aus autoklavierbaren Kunststoff bestehen.
18. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, deren Mantel (1) aus Polypropylen besteht.
19. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei der der Träger (1) seitlich vertikal zur Trägerebene vorstehende Grifflaschen (39, 40) aufweist und der Rand der Öffnung (29, 30) des Mantels (1) komplementäre Aufnahmen (27, 28) hat.
20. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei der der Deckel (41) einen den Träger (1) seitlich übergreifenden Randabschnitt (43) aufweist, der eine Klemm- und/ oder Rastverbindung mit dem Träger (1) hat.
21. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, bei der der Randabschnitt (43) des Deckels (1) mit einem Innenabsatz (47) an der Oberseite des Trägers (1) abgestützt ist.
22. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei der der Randabschnitt (43) des Deckels (1) am unteren Rand Aussparungen (44) aufweist, die die Abstützelemente (16', 16" bis 22', 22") des Mantels (1) aufnehmen.
23. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, bei der der Deckel (41) innerhalb des Randabschnittes (43) einen haubenartigen Zentralabschnitt (42) hat, der die Aufnahmelöcher (33) in Matrixanordnung übergreift, um obere Endabschnitte von Pipettenspitzen (50) aufzunehmen.
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| DE20117178U DE20117178U1 (de) | 2001-10-19 | 2001-10-19 | Verpackung für Pipettenspitzen |
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| DE20117178U DE20117178U1 (de) | 2001-10-19 | 2001-10-19 | Verpackung für Pipettenspitzen |
Publications (1)
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| DE20117178U1 true DE20117178U1 (de) | 2002-01-10 |
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Family Applications (1)
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| DE20117178U Expired - Lifetime DE20117178U1 (de) | 2001-10-19 | 2001-10-19 | Verpackung für Pipettenspitzen |
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| DE (1) | DE20117178U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102011106598A1 (de) * | 2011-06-16 | 2012-12-20 | Eppendorf Ag | Vorrichtung zum Bereitstellen von Pipettenspitzen |
| US9150333B2 (en) | 2011-06-16 | 2015-10-06 | Eppendorf Ag | Device for providing pipette tips |
-
2001
- 2001-10-19 DE DE20117178U patent/DE20117178U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102011106598A1 (de) * | 2011-06-16 | 2012-12-20 | Eppendorf Ag | Vorrichtung zum Bereitstellen von Pipettenspitzen |
| US9150333B2 (en) | 2011-06-16 | 2015-10-06 | Eppendorf Ag | Device for providing pipette tips |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
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Effective date: 20100115 |
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| R071 | Expiry of right |