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DE20117852U1 - Kantenschutzwinkel für die Aufbringung auf den Kantenbereich empfindlicher Transportgüter wie Papierrollen o.dgl. - Google Patents

Kantenschutzwinkel für die Aufbringung auf den Kantenbereich empfindlicher Transportgüter wie Papierrollen o.dgl.

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DE20117852U1
DE20117852U1 DE20117852U DE20117852U DE20117852U1 DE 20117852 U1 DE20117852 U1 DE 20117852U1 DE 20117852 U DE20117852 U DE 20117852U DE 20117852 U DE20117852 U DE 20117852U DE 20117852 U1 DE20117852 U1 DE 20117852U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D2581/052Materials
    • B65D2581/055Plastic in general, e.g. foamed plastic, molded plastic, extruded plastic

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Replacement Of Web Rolls (AREA)

Description

Dipl.-Chem. E.L. FRITZ GM 01/082 Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 31.10.2001/BA/SE Patentanwälte M. HOFFMANN
B. HEIN Rechtsanwälte
Ostentor 9 59757 Arnsberg
Uwe Thiessen Wildshausener Str.
59872 Meschede
"Kantenschutzwinkel für die Aufbringung auf den Kantenbereich empfindlicher Transportgüter wie Papierrollen oder
dergleichen"
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kantenschutzwinkel für die Aufbringung auf den Kantenbereich empfindlicher Transportgüter, wie Papierrollen oder dergleichen, umfassend zwei im wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtete Schenkel auf deren Innenseiten mindestens zwei Anlageabschnitte für die Anlage an Flächen des Transportgutes ausgebildet sind, wobei auf den Außenseiten der Schenkel des Kantenschutzwinkels mindestens ein Führungsabschnitt für ein bandförmiges Haltemittel vorgesehen ist, das um das Transportgut herumgeführt werden kann.
Kantenschutzwinkel der vorgenannten Art werden im Stand der Technik beispielsweise dazu benutzt, große schwere Papierrollen für den Transport mit bandförmigen Haltemitteln zu umgeben. Bei diesen bandförmigen Haltemitteln könnte es sich beispielsweise um Stahlbänder oder Kunststoffbänder handeln. Die Kantenschutzwinkel werden dazu jeweils oben beispielsweise auf einander gegenüberliegenden Seiten auf den Kantenbereich der Papierrollen aufgesetzt. Daran anschließend wird ein bandförmiges Haltemittel beispielsweise um vier oben und unten gegenüberliegend angeordnete Kantenschutzwinkel herumgeführt.
Als nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Kantenschutzwinkeln erweist sich die Tatsache, dass durch die direkte Auflage der Kantenschutzwinkel auf der Kante der Papierrolle aufgrund der durch das bandförmige Haltemittel ausgeübten durchaus beträchtlichen Kräfte Beschädigungen der oberen Schichten der Papierrolle im Kantenbereich entstehen können. Insbesondere können beispielsweise bei Thermopapier oder dergleichen durchaus die obersten vierzig Lagen durch derartige Kantenschutzwinkel beschädigt werden.
Ein Kantenschutzwinkel der eingangs genannten Art ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 199 04 843 Al bekannt. Bei diesem Kantenschutzwinkel ist in dem Verbindungsbereich der beiden Schenkel des Kantenschutzwinkels eine sich in den Kantenschutzwinkel hinein erstreckende Aussparung
ausgebildet, die eine direkte Kontaktierung des zu transportierenden Gutes vermeiden kann. Weiterhin sind auf den Aussenseiten der Schenkel Vorsprünge vorgesehen, die die Anpresskraft des bandförmigen Haltemittels unter Entlastung des Verbindungsbereichs der beiden Schenkel aufnehmen können. Als nachteilig bei diesem Kantenschutzwinkel erweist sich, dass der Kantenschutzwinkel keinerlei Angriffsflächen für Greifzangen von automatischen Greifermaschinen aufweist. Aus diesem Grund müssen die in der vorgenannten Offenlegungsschrift beschriebenen Kantenschutzwinkel von Hand auf die empfindlichen Transportgüter aufgebracht werden.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung eines Kantenschutzwinkels der eingangs genannten Art, der von Greiferzangen einer automatischen Greifermaschine gegriffen werden kann.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass neben oder beabstandet von dem Führungsabschnitt ein Greifabschnitt für den Angriff einer Greiferzange ausgebildet ist. Durch diesen zusätzlichen beispielsweise neben dem Führungsabschnitt angeordneten Greifabschnitt kann der Kantenschutzwinkel von der Greiferzange einer automatischen Greifermaschine aufgenommen und auf die Kante des empfindlichen Transportgutes, beispielsweise auf die Kante einer Papierrolle aufgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass separat voneinander ein Führungsabschnitt und ein Greifabschnitt ausgebildet sind, kann die Greifzange den Kantenschutzwinkel so lange halten, bis der Führungsabschnitt mit dem bandförmigen Haltemittel umreift ist. Erst danach lässt die Greifzange den Kantenschutzwinkel los.
Vorteilhafterweise ist in dem Verbindungsbereich der beiden Schenkel auf der Außenseite des Kantenschutzwinkels ein Greifabschnitt, insbesondere für den Angriff einer pneumatischen Greifzange, ausgebildet. Erfindungsgemäße Kantenschutzwinkel können maschinell auf Papierrollen aufgesetzt werden. Durch die Ausbildung eines entsprechenden
-3-
Greifabschnittes kann ein erfindungsgemäßer Kantenschutzwinkel einfacher von einer pneumatischen Greifzange gegriffen werden. Dazu kann insbesondere der Greifabschnitt durch an den Schenkeln ausgebildete Abwinklungen nach außen bestehen, wobei durch diese Abwinklungen vorzugsweise im wesentlichen zueinander parallele Flächen gebildet werden. Derartige Abwinklungen sind fertigungstechnisch einfach herzustellen. Die zueinander parallelen Flächen der Abwinklungen erleichtern den Angriff einer Greifzange.
Weiterhin kann auf den Außenseiten der Schenkel mindestens ein Greifabschnitt, insbesondere für eine Saugnapfgreifzange, ausgebildet sein. Ein derartiger Greifabschnitt kann ebenfalls fertigungstechnisch einfach als glatte Außenfläche realisiert werden, an der die Saugnapfgreifzange ansetzen kann.
Weiterhin kann in dem Verbindungsbereich der beiden Schenkel eine an der Stirnseite des Kantenschutzwinkels angeordnete von außen in den Kantenschutzwinkel hineinragende Ausnehmung ausgebildet sein, die bei Stapelung mehrerer Kantenschutzwinkel, beispielsweise übereinander oder nebeneinander, den Eingriff einer der Führung dienenden Strebe einer Greifermaschine ermöglichen. Auf diese Weise wird die Einbringung und Handhabung der Kantenschutzwinkel in Greifermaschinen erleichtert.
Ein erfindungsgemäßer Kantenschutzwinkel ist insbesondere als Spritzgussteil aus Kunststoff gefertigt.
Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass im innenseitigen Verbindungsbereich der beiden Schenkel des Kantenschutzwinkels eine sich in den Kantenschutzwinkel hineinerstreckende Aussparung ausgebildet ist, die eine direkte Kontaktierung der Kante des Transportgutes durch den Kantenschutzwinkel vermeiden kann. Aufgrund der Tatsache, dass an der eigentlichen Kante der beispielsweise Papierrolle
kein Teil des Kantenschutzwinkels anliegt, wird die Kante auch nicht beschädigt.
Hierbei kann sich die Aussparung über die gesamte Breite des Kantenschutzwinkels erstrecken. Weiterhin kann die Aussparung insbesondere einen teilkreisförmigen Querschnitt aufweisen. Ein derartiger Querschnitt lässt sich fertigungstechnisch einfach realisieren. Es sind jedoch auch durchaus andere Querschnittsgeometrien möglich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt der Innenwinkel zwischen den beiden Schenkeln zwischen 85° und 115°, insbesondere etwa zwischen 95° und 100°. Beispielsweise bei einem Innenwinkel von 100° wird das Aufbringen des erfindungsgemäßen Kantenschutzwinkels auf den Kantenbereich erleichtert, da die beiden Schenkel nicht beide gleichzeitig an den zueinander senkrechten Flächen der Oberseite und des Umfangs der Papierrolle anliegen. Erst durch das Aufbringen und Festziehen des bandförmigen Haltemittels gelangen die Anlageabschnitte des Kantenschutzwinkels zur Anlage an Oberseite und Umfang der Papierrolle.
Es besteht erfindungsgemäß die Möglichkeit, dass auf der Außenseite des Kantenschutzwinkels mindestens zwei Gruppen von sich von den Schenkeln nach außen erstreckenden Rippen vorgesehen sind. Diese Rippen können zur Verstärkung des Kantenschutzwinkels dienen.
Weiterhin kann erfindungsgemäß zwischen den beiden Gruppen von Rippen der Führungsabschnitt für die Hindurchführung des bandförmigen Haltemittels ausgebildet sein. Die beiden Gruppen von Rippen dienen dabei der seitlichen Begrenzung des bandförmigen Haltemittels, so dass dieses nicht seitlich von dem Kantenschutzwinkel abrutschen kann.
Erfindungsgemäß besteht die Möglichkeit, dass mindestens einer der Anlageabschnitte zumindest abschnittsweise
aufgerauht ist oder mit Vorsprüngen wie Noppen oder dergleichen versehen ist. Durch die Aufrauhung oder die Vorsprünge wird die Gefahr des seitlichen Verrutschens des Kantenschutzwinkels verringert.
-6-
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen 5
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Papierrolle mit erfindungsgemäßen Kantenschutzwinkeln;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kantenschutzwinkels;
Fig. 3 eine Untenansicht auf die Innenseite des erfindungsgemäßen Kantenschutzwinkels;
Fig. 4 eine Schnittansicht gemäß den Pfeilen IV-IV in Fig.
3.
Aus Fig. 1 ist eine Papierrolle 1 ersichtlich/ auf deren obere und untere Kantenbereiche erfindungsgemäße Kantenschutzwinkel 2 aufgebracht sind. Über im nachfolgenden noch näher zu erläuternde Führungsabschnitte der Kantenschutzwinkel 2 sind bandförmige Haltemittel 3, beispielsweise in Form eines Kunststoff- oder Stahlbandes oder dergleichen um die Papierrolle 1 herumgespannt. Die erfindungsgemäßen Kantenschutzwinkel verhindern somit die direkte Auflage des oder der bandförmigen Haltemittel 3 auf der Papierrolle 1.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, dass ein erfindungsgemäßer Kantenschutzwinkel 2 zwei Schenkel 4, 5 umfasst, die im
wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtet sind. Dabei kann der Innenwinkel &agr; (siehe Fig. 4) zwischen den beiden Schenkeln 4, 5 durchaus etwas mehr als 90°, beispielsweise 100° betragen.
35
Wie aus Fig. 3 und Fig. 4 ersichtlich ist, sind auf den Innenseiten der Schenkel 4, 5 Anlageabschnitte 6, 7 ausgebildet, die nach Aufbringung des erfindungsgemäßen
-7-
Kantenschutzwinkels 2 auf eine Papierrolle 1 auf der Oberseite der Papierrolle 1 beziehungsweise an dem Umfang der Papierrolle 1 anliegen. In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Anlageabschnitte 6, über die gesamte Breite der Schenkel 4, 5. Es besteht durchaus auch die Möglichkeit, mehr als einen voneinander getrennten Anlageabschnitt pro Schenkel vorzusehen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, sind auf der Außenseite des Kantenschutzwinkels 2 zwei Gruppen 8, 9 von Rippen 10 angeordnet, die sich von einem Ende des Schenkels 4 über den Verbindungsbereich der beiden Schenkel bis zu dem von dem Schenkel 4 abgewandten Ende des Schenkels 5 erstrecken. Eine der beiden Gruppen 8, 9 ist dabei im Endbereich des Kantenschutzwinkels 2 angeordnet, wohingegen die andere der beiden Gruppen 8, 9 etwa mittig an dem Kantenschutzwinkel angeordnet ist. Zwischen den beiden Gruppen 8, 9 entsteht somit ein sich über die gesamte Außenfläche des Kantenschutzwinkels 2, insbesondere über die Außenflächen beider Schenkel 4, 5 erstreckender Führungsabschnitt 11, über den das bandförmige Haltemittel 3 geführt werden kann. Die Rippen 10 dienen weiterhin zur Verstärkung des erfindungsgemäßen Kantenschutzwinkels 2.
Auf der nicht von den Gruppen 8, 9 der Rippen 10 und dem Führungsabschnitt 11 eingenommenen Seite des Kantenschutzwinkels sind an dessen Außenseite Greifabschnitte 12, 13 angebracht. Der Greifabschnitt 12 ist dabei im Verbindungsbereich der beiden Schenkel 4, 5 angeordnet und dient insbesondere für das Greifen des Kantenschutzwinkels durch eine pneumatische Greifzange. Zu diesem Zweck bilden die beiden Schenkel 4, 5 im Bereich des Greifabschnittes 12 nach außen hervorstehende Abwinkelungen 14, die ein besseres Angreifen der vorgenannten pneumatischen Greifzange ermöglichen.
Der Greifabschnitt 13 ist in dem von dem Verbindungsbereich der Schenkel 4, 5 abgewandten Endbereich der Schenkel 4, 5
angeordnet und im wesentlichen als glatte Fläche ausgeführt. Dieser Greifabschnitt 13 kann für das Greifen mit Saugnapfgreifzangen dienen.
Als erfindungswesentlichstes Merkmal ist die in Fig. 2 und Fig. 4 deutlich ersichtliche Aussparung 15 im innenseitigen Verbindungsbereich der beiden Schenkel 4, 5 anzusehen. Diese Aussparung 15 erstreckt sich über die gesamte Breite des Kantenschutzwinkels 2, so dass bei Aufbringung des Kantenschutzwinkels 2 auf dem beispielsweise oberen Kantenbereich der Papierrolle 1-die eigentliche Kante der Papierrolle 1 von den Innenseiten des Kantenschutzwinkels nicht berührt wird. Die eigentliche Kante erstreckt sich somit berührungslos in die Aussparung 15.
Die Aussparung 15 ist im abgebildeten Ausführungsbeispiel als abgerundete Aussparung mit teilkreisförmigem Querschnitt ausgebildet. Es sind jedoch durchaus auch andere Querschnittsgeometrien denkbar. Wesentlich ist, dass die eigentliche Kante der Papierrolle 1 nicht berührt wird, um Beschädigungen der Kante und damit mehrerer Papierlagen zu vermeiden.
Im Bereich der Greifabschnitte 12, 13 ist endseitig des Kantenschutzwinkels im Verbindungsbereich der beiden Schenkel 4, 5 eine sich von außen in den Kantenschutzwinkel 2 erstreckende Ausnehmung 16 vorgesehen, die bei Übereinanderstapeln einer Vielzahl der Kantenschutzwinkel 2 beispielsweise in einer Greifermaschine das Eingreifen einer beispielsweise vertikal ausgerichteten Strebe der Greifermaschine zur Vertikalführung der einzelnen Kantenschutzwinkel 2 ermöglicht.

Claims (12)

1. Kantenschutzwinkel für die Aufbringung auf den Kantenbereich empfindlicher Transportgüter wie Papierrollen oder dergleichen umfassend zwei im wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtete Schenkel (4, 5) auf deren Innenseiten mindestens zwei Anlageabschnitte (6, 7) für die Anlage an Flächen des Transportgutes ausgebildet sind, wobei auf den Außenseiten der Schenkel (4, 5) des Kantenschutzwinkels (2) mindestens ein Führungsabschnitt (11) für ein bandförmiges Haltemittel (3) vorgesehen ist, das um das Transportgut herumgeführt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass neben oder beabstandet von dem Führungsabschnitt (11) ein Greifabschnitt (12, 13) für den Angriff einer Greifzange ausgebildet ist.
2. Kantenschutzwinkel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verbindungsbereich der beiden Schenkel (4, 5) auf der Außenseite des Kantenschutzwinkels (2) der Greifabschnitt (12), insbesondere für den Angriff einer pneumatischen Greifzange, ausgebildet ist.
3. Kantenschutzwinkel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifabschnitt (12) durch an den Schenkeln (4, 5) ausgebildete Abwinklungen (14) nach außen besteht, wobei durch diese Abwinklungen (14) vorzugsweise im wesentlichen zueinander parallele Flächen gebildet werden.
4. Kantenschutzwinkel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Außenseiten der Schenkel (4, 5) mindestens ein Greifabschnitt (13), insbesondere für eine Saugnapfgreifzange, ausgebildet ist.
5. Kantenschutzwinkel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verbindungsbereich der beiden Schenkel (4, 5) eine an der Stirnseite des Kantenschutzwinkels (2) angeordnete von außen in den Kantenschutzwinkel (2) hineinragende Ausnehmung (16) ausgebildet ist, die bei Stapelung mehrerer Kantenschutzwinkel (2) den Eingriff einer der Führung dienenden Strebe einer Greifermaschine ermöglicht.
6. Kantenschutzwinkel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im innenseitigen Verbindungsbereich der beiden Schenkel (4, 5) des Kantenschutzwinkels (2) eine sich in den Kantenschutzwinkel (2) hineinerstreckende Aussparung (15) ausgebildet ist, die eine direkte Kontaktierung der Kante des Transportgutes durch den Kantenschutzwinkel (2) vermeiden kann.
7. Kantenschutzwinkel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (15) sich über die gesamte Breite des Kantenschutzwinkels (2) erstreckt.
8. Kantenschutzwinkel nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (15) einen teilkreisförmigen Querschnitt aufweist.
9. Kantenschutzwinkel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenwinkel (a) zwischen den beiden Schenkeln (4, 5) zwischen 85° und 115° beträgt, insbesondere etwa zwischen 95° und 100°.
10. Kantenschutzwinkel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite des Kantenschutzwinkels (2) mindestens zwei Gruppen (8, 9) von sich von den Schenkeln (4, 5) nach außen erstreckenden Rippen (10) vorgesehen sind.
11. Kantenschutzwinkel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Gruppen (8, 9) von Rippen (10) der Führungsabschnitt (11) für die Hindurchführung des bandförmigen Haltemittels (3) ausgebildet ist.
12. Kantenschutzwinkel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Anlageabschnitte (6, 7) zumindest abschnittsweise aufgerauht ist oder mit Vorsprüngen wie Noppen oder dergleichen versehen ist.
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