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DE20117648U1 - Schildsystem - Google Patents

Schildsystem

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Publication number
DE20117648U1
DE20117648U1 DE20117648U DE20117648U DE20117648U1 DE 20117648 U1 DE20117648 U1 DE 20117648U1 DE 20117648 U DE20117648 U DE 20117648U DE 20117648 U DE20117648 U DE 20117648U DE 20117648 U1 DE20117648 U1 DE 20117648U1
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DE
Germany
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cover plate
base plate
plate
material section
side part
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20117648U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hewi Heinrich Wilke GmbH
Original Assignee
Hewi Heinrich Wilke GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hewi Heinrich Wilke GmbH filed Critical Hewi Heinrich Wilke GmbH
Priority to DE20117648U priority Critical patent/DE20117648U1/de
Publication of DE20117648U1 publication Critical patent/DE20117648U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/18Means for attaching signs, plates, panels, or boards to a supporting structure

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

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Schildsystem
Die Erfindung betrifft ein Schildsystem mit einer Abdeckplatte und einer insbesondere an einer Wand befestigbaren Grundplatte, an deren Rand wenigstens zwei Seitenteile ausgebildet sind, die mit der Grundplatte einen Winkel derart einschließen, dass Grundplatte und Seitenteile eine Plattenaufnahme bilden, in welcher die Abdeckplatte durch die Seitenteile geklemmt haltbar ist.
Grundsätzlich sind derartige Schildsysteme bekannt. Sie werden beispielsweise zur Halterung von auswechselbaren Türschildern verwendet. Da die Abdeckplatte lediglich durch die Seitenteile in der Plattenaufnahme gehalten ist, werden bei bekannten Schildsystemen dieser Art hohe Anforderungen an die Passgenauigkeit der Abdeckplatte und der Plattenaufnahme gestellt.
Da geeignete Abdeckplatten typischerweise mittels eines computergesteuerten Laserstrahls oder mittels eines Säge- bzw. Fräsverfahrens zugeschnitten werden, lässt sich eine Abdeckplatte vergleichsweise einfach und mit reproduzierbar hoher Genauigkeit herstellen. Demgegenüber ist die Plattenaufnahme mit geringerer Genauigkeit herstellbar, insbesondere dann, wenn sie als einstückiges Stanz-/Biegeteil ausgebildet ist. So können erfahrungsgemäß in der Produktion der Plattenaufnahmen Grundplatten auftreten, die um so viel größer als die Abdeckplatte ausfallen, dass eine zuverlässige Klemmung der Abdeckplatte nicht sichergestellt
werden kann und die Abdeckplatte aus der Plattenaufnahme herausfallen kann.
Dies bedeutet für die Produktion der Plattenaufnahmen, dass jede Plattenaufnahme auf ihre Klemmfähigkeit getestet und gegebenenfalls per Hand nachbearbeitet werden müsste. Durch eine derartige Kontrolle und Nachbearbeitung der Plattenaufnahmen ist eine wirtschaftliche Herstellung der Plattenaufnahmen in erheblichem Maße in Frage gestellt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schildsystem der eingangs genannten Art zu schaffen, das gegenüber produktionsbedingten Schwankungen in den Abmessungen sowohl der Abdeckplatte als auch der Plattenaufnahme toleranter ist.
Zur Lösung der Aufgabe ist ein Schildsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgesehen.
Das erfindungsgemäße Schildsystem zeichnet sich gegenüber einem Schildsystem der eingangs genannten Art dadurch aus, dass an zumindest einem Seitenteil wenigstens ein elastisch verformbarer Materialabschnitt vorgesehen ist, der durch Einsetzen der Abdeckplatte in die Plattenaufnahme zumindest teilweise zusammendrückbar ist.
Aufgrund dieser Ausbildung des Schildsystems ist eine mangelnde Passgenauigkeit zwischen Abdeckplatte und Plattenaufnahme ausgleichbar. Fällt eine Plattenaufnahme größer als die zu haltende Abdeckplatte aus, so wird ein zwischen einer Stirnfläche der Abdeckplatte und dem entsprechenden Seitenteil gebildeter Abstand durch den Materialabschnitt ausge-
• ♦ ·
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füllt. Aufgrund der elastischen Verformbarkeit und der damit einhergehenden Rückstellkräfte des Materialabschnitts wird die Abdeckplatte in Richtung des entsprechend gegenüberliegenden Seitenteils gedrückt. Die Abdeckplatte wird somit nicht direkt durch die Seitenteile geklemmt, sondern indirekt über den Materialabschnitt.
Abdeckplatte und Plattenaufnahme können derart aufeinander angepasst sein, dass die Klemmung der Abdeckplatte grundsätzlich über den Materialabschnitt erfolgt. Dabei können die Stärke und die elastischen Eigenschäften des Materialabschnitts derart eingestellt werden, dass der Materialabschnitt bei aufgrund von Produktionsfehlern unterschiedlich groß ausfallenden Plattenaufnahmen und/oder Abdeckplatten mehr oder weniger stark zusammendrückbar ist.
Somit können erfindungsgemäße Schildsysteme mit vergleichsweise geringeren Toleranzanforderungen gefertigt werden.
Darüber hinaus erleichtert der elastisch verformbare Materialabschnitt sowohl das Einlegen als auch die Entnahme der Abdeckung aus der Plattenaufnahme. Um in einer Plattenaufnahme ohne Materialabschnitt eine Abdeckplatte wirksam klemmen zu können, müssen die Seitenteile leicht in Richtung des Inneren der Plattenaufnahme umgebogen und bezüglich der Grundplatte möglichst starr ausgebildet sein, damit eine ausreichende Klemmkraft erzeugbar ist. Zum Einlegen einer Abdeckplatte in die Plattenaufnahme muss daher eine Kraft zum Auseinanderdrücken der Seitenteile aufgebracht werden. Ebenso erfolgt die Entnahme der Abdeckplatte aus der Plattenaufnahme entgegen der durch die auseinander gedrückten Seitenteile erzeugten Klemmkraft.
Im Gegensatz dazu sind die beim Einlegen und Entnehmen aufzuwendenden Kräfte in einer mit einem Materialabschnitt versehenen Plattenaufnahme geringer. Sowohl das Einlegen einer Abdeckplatte in als auch die Entnahme einer Abdeckplatte aus der Plattenaufnahme ist somit bei einem erfindungsgemäßen Schildsystem erleichtert, was in einer einfacheren Bedienbarkeit des Schildsystems resultiert.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung beschrieben.
So ist der Materialabschnitt gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführungsform an einem unteren Seitenteil angebracht. Eine derartige Positionierung des Materialabschnitts erweist sich als besonders günstig, da der Materialabschnitt insbesondere bei einem schräg von unten betrachteten Schildsystem durch das Seitenteil verdeckt ist.
Bevorzugt ist der Materialabschnitt streifenförmig ausgebildet und erstreckt sich der Materialabschnitt über annähernd die gesamte Länge zumindest eines Seitenteils. Dadurch wird über die gesamte Länge der entsprechenden Stirnfläche der Abdeckplatte gleich verteilt eine Klemmkraft auf die Abdeckplatte ausgeübt und ein zum Seitenteil paralleler Sitz der Abdeckplatte gewährleistet.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform können mehrere Materialabschnitte über die Länge zumindest eines Seitenteils verteilt angeordnet sein.
Vorteilhafterweise ist der oder jeder Materialabschnitt parallel zum Seitenteil gesehen von einer von der Grundplatte abgewandten Kante des Seitenteils beabstandet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein durch eine geklemmte Abdeckplatte zusammengedrückter Materialabschnitt nicht zwischen Seitenteil und Abdeckplatte hervorsteht.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung können die Materialabschnitte annähernd punktförmig ausgebildet sein.
Bevorzugt ist der oder jeder Materialabschnitt aus Moosgummi, einem weichen und elastischen Kunststoff oder einem Silikon gebildet. Derartige Materialien weisen besonders gute elastische Eigenschaften mit dauerhaften und langfristig reproduzierbaren Rückstellkräften auf, so dass der oder jeder Materialabschnitt einerseits gut zusammendrückbar ist und andererseits immer ausreichend hohe Klemmkräfte auf die Abdeckplatte ausübt.
Des Weiteren ist der oder jeder Materialabschnitt bevorzugt an das Seitenteil angeklebt und insbesondere selbstklebend ausgebildet. Dies ermöglicht eine besonders einfache Befestigung des Materialabschnitts am Seitenteil.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung verlaufen die Seitenteile entlang nahezu des gesamten Randes der Grundplatte. Dies stellt einen festen und wackelfreien Sitz der Abdeckplatte in der Plattenaufnahme sicher.
Von Vorteil erweist es sich außerdem, wenn die Seitenteile mit der Grundplatte einen Winkel von nicht mehr als 90° bilden. Dadurch ist ein sicherer Sitz der Abdeckplatte in der Plattenaufnahme gewährleistet.
Bevorzugt bildet das mit dem oder jedem Materialabschnitt versehene Seitenteil mit der Grundplatte einen Winkel von weniger als 90°, um den oder jeden Materialabschnitt bei montierter Abdeckplatte möglichst zu verdecken. Dadurch ist ein ansprechender optischer Eindruck des Schildsystems sichergestellt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Grundplatte und die Seitenteile einstückig aus einem Metallblech gebildet und insbesondere als Stanz-/Biegeteil ausgebildet. Dies ermöglicht eine einfache und kostengünstige Herstellung der Plattenaufnahme.
Vorteilhafterweise ist die Abdeckplatte aus einem transparenten Material gebildet und insbesondere als Abdeckung für ein zwischen Abdeckplatte und Grundplatte einlegbares Schild vorgesehen. Ein derartiges Schildsystem ist besonders variabel einsetzbar, da das zwischen Abdeckplatte und Grundplatte einlegbare Schild jederzeit neu gestaltbar und auf einfache Weise auswechselbar ist.
Bevorzugt ist zumindest eine rückseitige Kante der Abdeckplatte mit einer Abschrägung versehen. Dies verbessert weiter den optischen Eindruck des Schildsystems und erleichtert zudem das Einlegen der Abdeckplatte in die Plattenaufnahme.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung rein beispielhaft anhand einer vorteilhaften Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Plattenaufnahme sowie die dazuge
hörige Abdeckplatte;
Fig. 2 eine schematische Querschnittsansicht eines an einem
Seitenteil befestigten Materialabschnitts; und 10
Fig. 3 eine schematische Querschnittsansicht des Materialab
schnitts mit geklemmter Abdeckplatte; und
Fig.4 eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Plattenaufnahme sowie die dazugehörige Abdeckplatte.
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfasst ein erfindungsgemäßen Schildsystems eine Abdeckplatte 10, die in einer Plattenaufnahme 12 geklemmt haltbar ist, wobei zwischen Abdeckplatte 10 und Plattenaufnahme 12 ein Schild (nicht gezeigt), beispielsweise ein bedrucktes Papierblatt, einlegbar ist, das sich durch Entnahme der Abdeckplatte 10 aus der Plattenaufnahme 12 leicht auswechseln lässt.
Damit das hinter der Abdeckplatte 10 angeordnete Schild für eine das Schild system betrachtende Person sichtbar ist, ist die Abdeckplatte 10 transparent ausgebildet. Geeignet ist beispielsweise eine aus Acryl oder Glas gebildete Abdeckplatte 10. Um den optischen Eindruck des Schildsystems zu verbessern und das Einsetzen der Abdeckplatte 10 in die
Plattenaufnahme 12 zu erleichtern, können die rückseitigen Kanten 26 der Abdeckplatte 10 abgeschrägt sein (Fig. 3). Des Weiteren kann die Abdeckplatte 10 eingefärbt sein, um die farbige Wirkung des Schildes zu verstärken und dadurch beispielsweise die Signalwirkung des Schildes zu unterstreichen. Denkbar ist aber auch die Verwendung der Abdeckplatte 10 selbst als Träger einer Schildinformation, indem beispielsweise ein Bild oder Text direkt auf die Abdeckplatte 10 gedruckt oder geprägt wird.
Die Plattenaufnahme 12, in der die Abdeckplatte 10 gehalten wird, weist eine Grundplatte 14 auf, in der vier Bohrungen 16 zur Befestigung des Schildsystems an beispielsweise einer Wand vorgesehen sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Grundplatte 14 in der Draufsicht eine quadratische Form mit einer Kantenlänge von beispielsweise 140 &khgr; 140 mm2 auf.
An jede der vier Kanten der Grundplatte 14 schließt sich jeweils ein sich über die gesamte Länge einer Grundplattenkante erstreckendes Seitenteil 18 an. Die Seitenteile 18 bilden mit der Grundplatte 14 jeweils einen Winkel, der nicht mehr als 90° beträgt, so dass die Seitenteile 18 bei exakt an die Grundplatte 14 angepasster Form der Abdeckplatte 10 durch Einsetzen der Abdeckplatte 10 in die Plattenaufnahme 12 nach außen gedrückt werden und die Abdeckplatte 10 durch die Seitenteile 18 geklemmt in der Plattenaufnahme 12 gehalten wird. Die Grundplatte 14 und die Seitenteile 18 sind jeweils aus einem Metallblech gefertigt und insbesondere als einstückiges Stanz-/Biegeteil ausgebildet.
Die Stärke der Abdeckplatte 10 und die Abmessungen der Seitenteile 18 in zur Grundplatte 14 senkrechter Richtung sind derart aufeinander ange-
'5 J
J.s..
passt, dass die Stirnflächen einer in die Plattenaufnahme 12 eingelegten Abdeckplatte 10 jeweils etwa zur Hälfte von den Seitenteilen 18 überdeckt sind.
Da bei einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand bei der Herstellung der Plattenaufnahme 12 Schwankungen in den Abmessungen der Grundplatte 14 nicht zu vermeiden sind, kann es vorkommen, dass eine Grundplatte 14 soviel größer als die Abdeckplatte 10 ausfällt, dass diese nicht durch die Seitenteile 18 geklemmt und in der Plattenaufnahme 12 gehalten werden kann.
Um derartige Anpassungsschwankungen zwischen Abdeckplatte 10 und Plattenaufnahme 12 auszugleichen, ist erfindungsgemäß ein elastisch verformbarer Materialabschnitt aus einem Moosgummi, einem weichen und elastischen Kunststoff oder einem Silikon an einem unteren Seitenteil 20 der Plattenaufnahme 12 vorgesehen. Der Materialabschnitt 22 streifenförmig ausgebildet und erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des unteren Seitenteils 20.
Die elastischen Eigenschaften und die Rückstellkräfte des Materialabschnitts 22 sind derart gewählt, dass die Abdeckplatte 10 bei variierenden Abmessungen der Grundplatte 14 durch den Materialabschnitt 22 stets mit einer Kraft gegen das dem unteren Seitenteil 20 gegenüberliegende Seitenteil gedrückt wird, die so groß ist, dass eine sichere Klemmung der Abdeckplatte 10 in der Plattenaufnahme 12 stets gewährleistet ist.
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Der Materialabschnitt 22 ist an seiner am unteren Seitenteil 20 zu befestigenden Oberfläche selbstklebend ausgebildet, wodurch er auf einfache Weise am unteren Seitenteil 20 befestigt werden kann.
Wie in Fig. 2 zu sehen ist, weist der Materialabschnitt 22 einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf, mit einer Breite von beispielsweise 4 mm und einer Höhe von beispielsweise 1 mm.
Des Weiteren ist der Materialabschnitt 22 sowohl zur Grundplatte 14 als auch zur von der Grundplatte 14 abgewandten Kante 24 des unteren Seitenteils 20 beabstandet angeordnet. Auf diese Weise kann sich der Materialabschnitt 22, wie in Fig. 3 gezeigt, beim Zusammendrücken durch die in die Plattenaufnahme 12 eingelegte Abdeckplatte 10 verbreitern, ohne dabei über die freie Kante 24 des unteren Seitenteils 20 herauszuragen, d.h. zwischen unterem Seitenteil 20 und Abdeckplatte 10 hervorzustehen, was den optischen Eindruck des Schildsystems stören würde.
Das untere Seitenteil 20 bildet mit der Grundplatte 14 einen Winkel, der weniger als 90° beträgt, um den Materialabschnitt 22 bei in die Plattenaufnahme 12 eingelegte Abdeckplatte 10 weitestgehend zu verdecken. Auf diese Weise bleibt der Materialabschnitt 22 insbesondere solchen Betrachtern verborgen, die das Schildsystem schräg von unten betrachten.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform können statt eines sich über die Länge des unteren Seitenteils 20 erstreckenden streifenförmigen Materialabschnitts 22 auch mehrere kleine Materialabschnitte 22 verwendet werden. Die Form dieser Materialabschnitte 22 kann dabei zwischen rechteckig und rund variieren.
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In Fig. 4 ist beispielhaft die Anordnung dreier annähernd punktförmiger Materialabschnitte 22 gezeigt, die über die Länge des unteren Seitenteils 20 gleich verteilt am unteren Seitenteil 20 angeklebt sind. Für das Material, aus dem diese Materialabschnitte 22 gebildet sind, und die Positionierung der Materialabschnitte 22 relativ zu den Kanten des Seitenteils 20 gilt das im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform Gesagte
entsprechend.
Bezugszeichenliste
10 Abdeckplatte
12 Plattenaufnahme
14 Grundplatte
16 Bohrungen
18 Seitenteil
20 unteres Seitenteil
22 M aterialab schnitt
24 Kante
26 Kante

Claims (17)

1. Schildsystem mit einer Abdeckplatte (10) und einer insbesondere an einer Wand befestigbaren Grundplatte (14), an deren Rand wenigstens zwei Seitenteile (18) ausgebildet sind, die mit der Grundplatte (14) einen Winkel derart einschließen, dass Grundplatte (14) und Seitenteile (18) eine Plattenaufnahme (12) bilden, in welcher die Abdeckplatte (10) durch die Seitenteile (18) geklemmt haltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einem Seitenteil (20) wenigstens ein elastisch verformbarer Materialabschnitt (22) vorgesehen ist, der durch Einsetzen der Abdeckplatte (10) in die Plattenaufnahme (12) zumindest teilweise zusammendrückbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialabschnitt (22) zumindest an einem unteren Seitenteil (20) angebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialabschnitt (22) streifenförmig ausgebildet ist und sich über annähernd die gesamte Länge zumindest eines Seitenteils (20) erstreckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Materialabschnitte (22) über die Länge zumindest eines Seitenteils (20) verteilt angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Materialabschnitt (22) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialabschnitt (22) annähernd punktförmig ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Materialabschnitt (22) parallel zum Seitenteil (20) gesehen von einer von der Grundplatte (14) abgewandten Kante (24) des Seitenteils (20) beabstandet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Materialabschnitt (22) aus Moosgummi, einem weichen und elastischen Kunststoff oder einem Silikon gebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Materialabschnitt (22) an das Seitenteil (20) angeklebt ist und insbesondere selbstklebend ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (14) in der Draufsicht eine im wesentlichen rechteckige, insbesondere quadratische Form aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenteile (18, 20) entlang nahezu des gesamten Randes der Grundplatte verlaufen.
12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenteile (18, 20) mit der Grundplatte (14) einen Winkel von nicht mehr als 90° bilden.
13. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mit dem oder jedem Materialabschnitt (22) versehene Seitenteil (20) mit der Grundplatte (14) einen Winkel von weniger als 90° bildet, um den oder jeden Materialabschnitt (22) bei montierter Abdeckplatte möglichst zu verdecken.
14. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (14) und die Seitenteile (18, 20) einstückig aus einem Metallblech gebildet sind und insbesondere als Stanz-/Biegeteil ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (10) aus einem transparenten Material gebildet ist und insbesondere als Abdeckung für ein zwischen Abdeckplatte (10) und Grundplatte (14) einlegbares Schild vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (10) eine Acrylscheibe ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine rückseitige Kante (26) der Abdeckplatte (10) mit einer Abschrägung versehen ist.
DE20117648U 2001-10-29 2001-10-29 Schildsystem Expired - Lifetime DE20117648U1 (de)

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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20000762U1 (de) * 2000-01-18 2000-03-30 Moedel GmbH Schilderfabrikation, 92224 Amberg Tür- oder Hinweisschild
DE10059734A1 (de) * 1999-12-01 2002-01-24 Hansjoerg Trautwein Vorrichtung zum Präsentieren von Plakaten o. dgl.

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JP 2000010490 A.,In: Patent Abstracts of Japan *

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