DE20117628U1 - Fahrzeug-Außenantenne - Google Patents
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Description
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BESCHREIBUNG
Fahr &zgr; eug-Außenan t enne TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft eine Außenantenne bei einem Fahrzeug wie beispielsweise einem Kraftfahrzeug. Die Außenantenne dient zur Versorgung von im Fahrzeug fest oder lose vorhandenen Telekommunikationsgeräten wie beispielsweise eines Radios oder eines Telefons.
STAND DER TECHNIK
Eine Fahrzeug-Außenantenne der vorstehenden Art ist bekannt. Sie besitzt ein stabförmiges Antennenteil, das auf eine Halterung lösbar aufgeschraubt ist. Die lösbare Befestigung ermöglicht es, den stabförmigen Antennenteil, der außen am Fahrzeug mehr oder weniger sperrig wegsteht, in Waschstraßen von der Halterung abzuschrauben. Die Halterung sitzt außen auf der Fahrzeugkarosserie auf und greift mit einer einen Längsschlitz besitzenden Buchse durch eine in der Karosserie vorhandene Öffnung hindurch. Durch den Längsschlitz können die vorhandenen Leitungen im Innenraum des Fahrzeuges seitlich aus der Buchse herausgeführt werden und mit den jeweiligen Kommunikationsgeräten leitungsmäßig verbunden werden. Zur Befestigung der Halterung an der Karosserie dient eine auf die Buchse aufschraubbare Haube. Die Befestigung erfolgt mittels einer Mutter, die von der 0 Innenseite her auf die ein Außengewinde aufweisende Buchse aufgeschraubt wird. Die Mutter ist rückseitig an der Haube verdrehbar befestigt. Beim Aufschrauben der Mutter wird die Haube auf die Buchse aufgeschraubt und dadurch in Längsrichtung der Buchse verschoben. Die Mutter wird solange
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verdreht und dabei die Haube längs der Buchse verschoben, ., bis die Haube fest an der Innenseite der Karosserie ansitzt. Beim Aufschrauben der Haube ist zu beachten, dass die durch den Schlitz der Buchse und einen entsprechenden Schlitz der Haube seitlich herausführenden Verbindungsleitungen nicht zwischen der Haube und der Karosserie eingeklemmt oder durch die gezackte Stirnfläche der Haube verletzt werden. Damit die Mutter nicht nach außen aus der Außenkontur der Haube herausragt, ist die Längsbohrung im Bereich der Mutter querschnittsmäßig kleiner als der Durchmesser des kreiszylindrischen Innenraumes der Haube. Der Übergang des Innenraumes von der Haube zur Mutter wird durch eine ringförmige Deckelfläche begrenzt. Diese Deckelfläche steht senkrecht auf der Innenwandung der Haube, so dass ein zielgerichtetes Aufsetzen der Haube auf die Buchse erforderlich ist, um die Haube mit der an ihr befestigten Mutter mittig auf der Buchse aufzusetzen.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fahrzeug-Außenantenne der eingangs genannten Art anzugeben, die sich leicht und in technologischer Hinsicht beschädigungsfrei an der Karosserie eines Fahrzeuges befestigen lässt.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich anschließenden weiteren Ansprüchen.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Buchse nicht mehr ein Außengewinde, sondern nunmehr ein Innengewinde besitzt. Das hat den Vorteil, dass die Haube bei der Montage sofort vollständig auf die Buchse
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aufgeschoben werden kann mit der Folge, dass sich die ., seitlich aus dem Schlitz der Buchse und der Haube herausragenden Verbindungsleitungen nicht mehr zwischen die gezackte Stirnfläche der Haube und der Karosserie hinbewegen und dort zusammengequetscht werden können. Die Haube kann nämlich mittels einer Schraube, die in das Innengewinde der Buchse eingeführt wird, festgeschraubt werden im Gegensatz zum Stand der Technik, wo eine Mutter auf das Außengewinde einer vergleichbaren Buchse aufgeschraubt werden muss. Das Ersetzen der Mutter durch eine Schraube hat den weiteren Vorteil, dass mit einem wesentlich kleineren Schraubwerkzeug hantiert werden kann. Die Montagefreundlichkeit wird ferner durch einen in der Haube befindlichen kegelförmigen Einsatz erhöht. Dieser Einsatz stellt eine Führung dar, die die Haube gleichsam automatisch zur Buchse zentriert.
Die Haube kann durch ein drehbar an ihr befestigtes Kappenteil gleichsam zweiteilig ausgebildet sein. An der Rückseite des Kappenteils liegt dann die Befestigungs-0 schraube an. Um zu verhindern, dass die Schraube beim Festschrauben ein Drehmoment auf die Haube ausübt, was zu einer Drehbewegung der Haube und damit zu einer seitlichen Verschiebung der Verbindungs leitungen kommen könnte, ist das Kappenteil verdrehbar an der Haube vorhanden. Im vorliegenden Beispielsfall ist das Kappenteil darüber hinaus unverlierbar an der Haube befestigt. Einzelheiten für diese Ausführungsform ist dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
0 Um auf einfache Weise zu verhindern, dass die Schraube aus
der Haube bzw. dem Kappenteil herausfällt, kann ein O-Ring auf dem Schraubenschaft aufgefädelt sein, der für einen ausreichenden Halt der Schraube an der Haube bzw. dem Kappenteil im nicht montierten Zustand sorgt. 35
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den ., Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivisch auseinandergezogene Darstellung der erfindungsgemäßen Fahrzeug-Außenantenne mit ihren Befestigungsteilen,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeuges mit am Dach befestigter Außenantenne gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine auseinandergezogene Schnittdarstellung einer an der Karosserie eines Fahrzeuges angesetzten Antenne nach der Erfindung, mit ihren Befestigungsteilen,
Fig.3.1 eine Ansicht in Richtung des Pfeils 3.1 der Fig. 3,
Fig. 3.2 eine Ansicht in Richtung des Pfeils 3.2 der Fig. 3, 25
Fig. 4 die an der Karosserie eines Fahrzeuges angesetzte Antenne nach Fig. 1 im noch nicht festgeschraubten Zustand,
0 Fig. 5 eine Darstellung ähnlich der von Fig. 4 im festgeschraubten Zustand der Antenne.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Außen am Dach eines Personenkraftfahrzeuges 12 ist eine Außenantenne 10 in Form einer Stabantenne befestigt. Diese Außenantenne 10 besitzt ein stabförmiges Antennenteil 14, das auf einer Halterung 16 aufschraubbar befestigt ist. Mit dieser Halterung 16 sitzt die Antenne 10 von außen an der Karosserie 18 des Fahrzeuges 12 .
Von der Grundfläche 20 der Halterung 16 ragen ein Führungsstift 22 und eine Buchse 24 aus. Der Geometrie des Führungsstiftes 22 und dieser Buchse 24 angepasst sind zwei Löcher 26, 28 in der Karosserie 18, so dass die Halterung von außen an der Karosserie 18 angesetzt und dabei dann der Führungsstift 22 und die Buchse 24 durch die beiden Löcher 26, 2 8 hindurchragen können. Durch das Loch 28, durch das die Buchse 24 hindurchgreift, greifen auch die durch die Halterung 16 hindurchführenden beiden Verbindungsleitungen 30, 32 hindurch, die im vorliegenden Fall zu einem im 0 Fahrzeug 12 befindlichen Radio und zu einem ebenfalls im
Fahrzeug befindlichen Telefon eine leitungsmäßige Verbindung herstellen. Dazu besitzen die beiden Verbindungsleitungen 30, 32 entsprechende Anschlussteile beziehungsweise Anschlussleitungen.
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Die beiden Verbindungsleitungen 30, 32 sind seitlich aus dem Längsschlitz 34 der Buchse 24 herausgeführt. Mittels eines Befestigungsteils 36, das in Fig. 1 in Einzelteile zerlegt auseinandergezogen dargestellt ist, kann die Halterung 16 0 von innen her an der Karosserie 18 befestigt werden.
Das Befestigungsteil 36 besitzt eine buchsenförmige, einen kreiszylindrischen Innenraum 50 aufweisende Haube 40, deren freie Stirnfläche 42 gezackt ausgebildet ist. Im Mantel der 35
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Haube 40 ist ein Längsschlitz 44 vorhanden, der zu der ■' Stirnfläche 42 hin eine beidseitige konische Aufweitung 46, 48 aufweist. In den Innenraum 50 der Haube 40 kann ein Einsatz 52 eingesetzt werden, der eine innere kegelförmige Erweiterung 54 besitzt. Im eingebauten Zustand endet der kegelförmige Einsatz 54 in unmittelbarer Nachbarschaft der gezackten Stirnfläche 42 . Der Einsatz 52 besitzt einen seitlich auskragenden Führungssteg 56, der in den Schlitz der Haube 40 hineinragt und dadurch sicherstellt, dass sich der Einsatz 52 nicht in der Haube 40 um die Längsachse 58 verdrehen kann.
Der Innenraum 50 der Haube 40 schließt mit einer ringförmigen Deckelplatte 62 ab. An dieser ringförmigen Deckelplatte 62 ist ein kreiszylinderf örmiger Fuß 64 einstückig angeformt. Der Fuß besitzt auf seiner Außenseite eine umlaufende Außennut 66. Das freie Ende 68 des Fußes 64 besitzt eine Anlaufschräge 70.
In die Außennut 66 kann ein Sprengring 72 klemmbar eingesetzt werden. Durch den Sprengring kann ein haubenförmiges Kappenteil 74 verdrehbar an der Haube 40 gehalten werden.
Das Kappenteil 74 besitzt an seinem dem Fuß 64 zugewandten Ende eine auf seiner Innenseite umlaufende Innennut 76. Das Kappenteil 74 lässt sich in Richtung der Längsachse 58 über die Anlauf schräge 7 0 auf den Fuß 64 aufschieben derart, dass es mit seiner Innennut 7 6 auf der Außenseite des Sprengringes 72 zu liegen kommt. Auf diese Weise ist das Kappenteil 74 in axialer Richtung fest an der Haube 40 angebracht, lässt sich dabei aber um die Längsachse 58 herum verdrehen.
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Das rückwärtige - in Fig. 3 linke - Ende 7 8 des Kappenteils 74 weist eine zentrale Bohrung 80 auf, die im Durchmesser so groß ist, dass der Schraubenschaft 82 einer Schraube 84 hindurchgeführt werden kann.
Das Befestigungsteil 36 ist praktisch einteilig vorhanden, indem die Schraube 84 in dem Kappenteil 74 einsitzt und durch einen auf den Schraubenschaft 82 aufgefädelten O-Ring 86 am rückwärts Herausfallen aus dem Kappenteil 74 gehindert wird. Das Kappenteil 74 ist seinerseits an der Haube 40 verdrehbar gehalten.
Ein solches Befestigungsteil 3 6 wird bei der Montage der Antenne 10 an der Karosserie 18 des Fahrzeuges 12 auf die Buchse 24 vom Innenraum des Fahrzeuges aus in Richtung der Längsachse 58 aufgeschoben (Fig.4). Mit seinem Führungsstift 22 ragt die Halterung 16 dabei durch das kleinere Loch 2 6 (Fig.l) hindurch. Der Führungsstift 22 sichert also die lagemäßige Ausrichtung der Halterung 16 an der Karosserie
20 18.
Bei der Montage wird die Haube 40 sofort vollständig auf die Buchse 24 aufgeschoben. Die Haube liegt mit Ihrer gezackten Stirnfläche 42 an der Karosserie 18 an. Durch die gezackte Ausbildung der Stirnfläche 42 ist ein Verdrehen der Haube 40 um die Längsachse 58 herum ausgeschlossen. Das Aufsetzen der Haube 40 auf die Buchse 24 wird durch den kegelförmigen Einsatz 52 erleichtert. Dieser kegelförmige Einsatz stellt gleichsam eine Führungshilfe dar, um die Haube 40 in axialer 0 Richtung zentral zur Buchse 24 auszurichten und damit geführt auf dieselbe aufschieben zu können.
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Im voll aufgeschobenen Zustand der Haube 40 auf die Buchse ·' 24 wird anschließend die Schraube 84 in die ein Innengewinde 90 besitzende Buchse 24 fest eingeschraubt. Im fest angeschraubten Zustand {Fig.5) sitzt das Kappenteil 74 unverrückbar an der Haube 40 und damit das Befestigungsteil 3 6 zusammen mit der Halterung 16 fest an der Karosserie 18. Die Karosserie 18 wird zwischen der Halterung 16 und dem Befestigungsteil 3 6 eingeklemmt.
Zum Befestigen oder zum Lösen der Antenne ist ein Schraubwerkzeug zum Drehen der Schraube 84 erforderlich. Das Schraubwerkzeug benötigt einen kleineren Arbeitsraum als beispielsweise ein Schraubenschlüssel, der zum Verdrehen der im Stand der Technik vorhandenen Mutter benötigt wird.
Claims (5)
1. Fahrzeug-Außenantenne (10) die durch eine Aussparung (28) in der Karosserie (18) des Fahrzeuges (12) hindurchgeführt und an derselben befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- mit einer Halterung (16), die außen auf der Karosserie (18) aufsetzbar ist und mit einer Buchse (24), die einen Längsschlitz (34) besitzt, durch die Aussparung (28) hindurch in den Innenraum des Fahrzeuges (12) hineinragbar ist,
- mit einem Befestigungsteil (36), das mit einer einen Längsschlitz (44) aufweisenden Haube (40) über die Buchse (24) schiebbar und mittels einem Schraubteil (84) an der Buchse (24) festschraubbar ist,
- die Buchse (24) ein Innengewinde (90) besitzt,
- ein kegelförmiger Einsatz (52) im Inneren der Haube (40, 74) als Zentrierungshilfe vorhanden ist,
- eine zentrale Öffnung (80) in der Haube (40, 74) vorhanden ist,
- eine Schraube (84) durch die Öffnung (80) hindurch in das Innengewinde (90) der Buchse (24) einschraubbar und dadurch die Haube (40, 74) an der Buchse (24) festschraubbarist.
2. Fahrzeug-Außenantenne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Haube (40) ein Kappenteil (74) besitzt, das verdrehbar an der Haube (40) befestigt ist,
- das Kappenteil (74) eine zentrale Öffnung (80) zum hindurchführen der Schraube (84) besitzt.
3) Fahrzeug-Außenantenne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Haube (40) einen hohlzylindrischen Fuß (64) besitzt, auf dem das Kappenteil (74) verdrehbar befestigt ist.
4) Fahrzeug-Außenantenne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
- das Kappenteil (74) eine umlaufende Innennut (76) besitzt,
- der Fuß (64) der Haube (40) eine umlaufende Außennut (66) besitzt,
- ein Sprengring (72) so in der Innennut (76) des Kappenteils (74) und in der Außennut (66) der Haube (40) vorhanden ist, dass das Kappenteil (74) frei drehbar auf der Haube (40) befestigt ist.
5) Fahrzeug-Außenantenne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- ein O-Ring (86) auf dem Schraubenschaft (82) der Schraube (84) aufsitzt.
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Owner name: BEQAS AUTOMOTIVE EUROPE GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: TECH COM CARCOMMUNIKATION AG, 74360 ILSFELD, DE Effective date: 20080319 |
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