DE20117566U1 - Ausweis zur Kontrolle und/oder zur Zugangsberechtigung von Personen oder Objekten - Google Patents
Ausweis zur Kontrolle und/oder zur Zugangsberechtigung von Personen oder ObjektenInfo
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Description
BUSE · MENTZEL · LUDEWIG Patentanwälte
EUROPEANPATENTANDTRADEMARKATTORNEYS
Postfach 201462 Kleiner Werth 34 DipL-Phys. Mentzel
D-42214 Wuppertal D-42275 Wuppertal Dipl.-Ing. Ludewig
57 Wuppertal,
Kennwort: „Etikettenausweis"
Rinke Etiketten Karl Rinke GmbH + Co. KG, Kleinbeckstr. 3-17/
D-45549 Sprockhövel
D-45549 Sprockhövel
Ausweis zur Kontrolle und/oder zur Zugangsberechtigung von Personen oder Objekten
Die Erfindung richtet sich auf einen Ausweis der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Es ist von großem Sicherheitsinteresse, einen Zugang in bestimmte Bereiche des öffentlichen oder privaten Lebens nur bestimmten Personen oder Objekten zu ermöglichen. Dazu verwendet man Ausweise, welche die berechtigte Person in mindestens zweifacher Hinsicht kennzeichnen. Man verwendet zum einen Abbildungen auf dem Ausweis, welche die berechtigte Person eindeutig erkennen lassen. Weiterhin werden auf dem Ausweis auch alle wesentlichen personen- bzw. objektbezogenen Daten angegeben. Die Daten umfassen in der Regel alphanumerische Angaben, die ohne weiteres visuell ablesbar sind. Sehr vorteilhaftwerden aber an den Ausweisen diese Daten oder weitere Daten mit maschinenlesbaren Codes wiedergegeben. Damit der Ausweis gut erkennbar ist, wird er sichtbar an dem textlien Kleidungsstück der Person befestigt, nämlich bevorzugt im Brustbereich.
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Der bekannte Ausweis besteht aus einer Plakette, welche außer einem darin integrierten Foto der berechtigten Person auch noch ihre personenbezogenen Daten enthält. Dieser bekannte Ausweis wurde entweder als Anhänger oder als Brosche am Kleidungsstück der berechtigten Person befestigt. Die auf dem Ausweis befindlichen Daten konnten auch maschinenlesbare Codes umfassen. Die maschinelle Ablesung erfolgte nicht nur zur Identifizierung der betreffenden Person, sondern konnte fallweise, wie ein „Schlüssel", die Zugangsberechtigung der betreffenden Person in dem geschützten Bereich ermöglichen.
Bei dem bekannten Ausweis besteht die Gefahr der Manipulation. Unberechtigte Personen können mit mehr oder weniger großem Aufwand das Foto des Ausweises verändern oder austauschen. Dann konnte der auf dem Träger aufgebrachte Code auch unberechtigten Personen Zugang verschaffen. Dieser Code konnte im übrigen auch verfälscht werden. Der bekannte Ausweis dieser Art ist ein störendes Objekt am Kleidungsstück, das sich beim Tragen des Kleidungsstücks unangenehm bemerkbar macht. Die Befestigungen des bekannten Ausweises bedingen eine lösbare Verbindung zwischen Kleidungsstück und Ausweis, weshalb Letzterer bei Gebrauch verloren oder durch Diebstahl entwendet werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen bequemen Ausweis der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, der sich durch eine höhere Sicherheit auszeichnet. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Durch die webtechnische Herstellung des Ausweises besteht ein feststehender Zusammenhang zwischen der Abbildung der Person einerseits und den diese Person kennzeichnenden Daten. Die Erfindung erzeugt nämlich die Abbildung der Person durch einen Webprozess aus verschiedenen Fäden. So entsteht unter Einschluss der personenbezogenen Daten ein einheitliches Webprodukt, das als Ausweis fungiert. Das die zu kennzeichnende Person wiedergebende Webbild kann zugleich eine Codefunktion haben. Das Webbild wird aufgrund moderner Webtechnik zwar auch
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aus einem Foto der betreffenden Person erzeugt, aber dieses Foto wird dabei computergesteuert in eine bestimmte Webtechnik transponiert. Diese Webtechnik sorgt dafür, dass auf der Schauseite des Webprodukts ein bestimmter, spezifischer Fadenaufbau erscheint, der ohne weiteres maschinenablesbar ist. Dadurch steckt im Webbild zugleich eine Codefunktion, welche die Fälschungssicherheit des erfindungsgemäßen Ausweises wesentlich erhöht.
Im Grunde genommen kann das gesamte Webbild als „Code" dienen, wo sämtliche Bindungspunkte zur Codefunktion beitragen. Man kann natürlich auch bestimmte Bereiche des Webbilds nur zur Bestimmung des Codes heranziehen. Der Austausch von Webbildern in dem der Erfindung zugrundeliegenden einheitlichen Webprodukt ist an sich sehr schwierig und daher bereits fälschungssicher. Die erwähnte Codefunktion des Webbilds erhöht aber die Sicherheit noch um ein Vielfaches. Selbst wenn der Austausch eines Webbildes gelänge, so ist mit Sicherheit die Codefunktion dieser beiden Webbilder unterschiedlich und daher maschinell beim Ablesen sofort erkennbar. Die Praxis zeigt, dass selbst Webbilder der gleichen Person unter gleichen Bedingungen, zu bindungstechnisch wenigstens bereichsweise oder punktuell unterschiedlichen Bindungen führen, was bei der maschinellen Ablesung sofort auffällt. Dies liegt daran, dass zwei in zeitlichem Abstand von derselben Person gemachte Fotos nie identisch sind, was natürlich erst recht für Fotos einer unberechtigten Person gilt.
Die Fälschungssicherheit lässt sich weiter erhöhen, wenn man die vorgegebene Codefunktion im Webbild einerseits mit dem Inhalt des Webcodes andererseits verknüpft. Werden die Codeinformationen dieser beiden Elemente, nämlich gemeinsam abgelesen, so wird nur bei übereinstimmender Verknüpfung dieser beiden Codes der Ausweis als Zugangsberechtigung erfolgreich sein. Stellt die Ableseeinheit diese Übereinstimmung der Codes nicht fest, so wird die Zugangsberechtigung verwährt.
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Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung sind aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen zu ersehen. In den Zeichnungen ist die Erfindung, teils schematisch, in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht einer berechtigten Person, die an ihrer
Kleidung das erfindungsgemäße Webprodukt trägt,
Fig. 2, in Vergrößerung, den mit II gekennzeichneten Bereich aus Fig. 1,
Fig. 3, schematisch, in starker Vergrößerung, einen Abschnitt aus dem
Webbild von Fig. 2 und
Fig. 4, in schematischer Draufsicht, die Verwendung dieses
Webprodukts an einer Köntrollstation.
Der erfindungsgemäße Ausweis besteht aus einem besonderen Webprodukt 20 und wird, wie Fig. 1 veranschaulicht, von einer berechtigten Person 10 gut sichtbar an einem Kleidungsstück 11 befestigt. Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, umfasst das Webprodukt 20 ein Grundgewebe .23, welches mittels eines Nähfadens 12 am Kleidungsstück 11 befestigt wird. Es kann sich dabei um Befestigungsmittel handeln, die bei einem Versuch, es vom Webprodukt zu lösen, zerstört werden. Die Benutzung eines Sicherheitsfadens ist zweckdienlich, der z.B. seinerseits eine Codierung aufweisen kann. Es sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten, wie z.B. Kleben oder Anstecken anwendbar.
Das Webprodukt 20 umfasst zwei im gleichen Webprozess erzeugte Webabschnitte 21, 22. Der erste Webabschnitt 21 umfasst ein spezifisches Webbild 24, welches die zu kennzeichnende Person zunächst visuell wiedergibt. Dies geschieht, wie Fig. 3 in starker Vergrößerung verdeutlicht, durch Bindungspunkte zwischen den das
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Webprodukt erzeugenden Kettfäden und Schussfäden, die in verschiedenen Materialien und/oder Farben vorliegen können. Es entstehen schauseitig Abbindepunkte 25.1 bis 25.6 in verschiedenen Farben, was durch unterschiedliche Schraffur bzw. fehlende Schraffur in Fig. 3 verdeutlicht ist. Im vorliegenden Fall wird das Webbild aus sechs Farben eines. Figur-Schusses gebildet. Der Fadenaufbau an den diversen Stellen des Webbildes erfüllt über die gegebene Lage der Abbindungspunkte 25.1 bis 25.6 eine erste Codefunktion 13, die bei einer Kontrolle durch ein erstes Lesegerät 14 maschinell ermittelt wird. Das Decodier-Ergebnis wird einem Auswerter 15 zugeführt.
Das Webprodukt 20 umfasst im zweiten Webabschnitt 22 sowohl einen visuell ablesbaren Webtext 26 als auch einen maschinell ablesbaren Webcode 27, welche die zugehörigen personenbezogenen Daten des Berechtigten 10 wiedergibt. Der Webcode 27 kann bedarfsweise auch als visuell ablesbare Zahl 28 mit eingewebt sein und weitere beliebige Daten enthalten.
Auch dieser zweite Webabschnitt 22 wird bei Gebrauch, wie aus Fig. 4 hervorgeht, von einem weiteren Lesegerät 16 ermittelt und das Ergebnis dem Auswerter 15 zugeführt. Wie Fig. 4 verdeutlicht, sind beide Geräte 14, 16 zunächst an einem Komparator 17 des Auswerters 15 angeschlossen, welcher die Aussagen der beiden Webabschnitte 21 einerseits und 22 andererseits miteinander vergleicht. Es ist im Auswerter eine spezifische Verknüpfung dieser beiden Codes 13, 27 gespeichert. Stellt der Komparator 17 die Übereinstimmung bzw. die eingespeicherte definierte Zuordnung fest, so gibt er sie an die Arbeitseinheit 18 weiter, von wo aus die Ergebnisse in einem Monitor 19 kundbar gemacht oder in einer Alarmanlage 29 od. dgl. ausgewertet werden.
Ergänzend oder anstelle der Codefunktion des gesamten Webbildes könnten auch einige in Fig. 2 mit 31 bis 34 gekennzeichnete Bindungspunkte oder Bindungsbereiche des Webbilds 24 einen eigenen Codeinhalt 30 aufweisen, der maschinell ablesbar ist. Dieser Codeinhalt 30 kann wiederum durch Zuordnung mit
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dem Webcode 27 verknüpft werden. Wenn es sich dabei um einen Codeinhalt beschränkteren Umfangs handelt, können beide Codes 27, 30 sogar identisch sein.
Der Webcode 27 ist im Ausführungsbeispiel als farblich bzw. bindungsmäßig unterschiedliche Ausführung gegenüber dem Grundgewebe 23 des Webprodukts 20 ausgebildet. Man kann aber die Webtechnik für den Webcode 27 auch mit Fäden ausführen, die Bestandteil der Grundbindung sind und daher weder farblich noch bindungsmäßig nach außen erkennbar sind. Solche Sonderfäden werden erst unter besonderen Lichtverhältnissen erkennbar, z.B. durch Verwendung von UV-Licht, welches diese Fäden zur Fluoreszenz anregt. Auf dieser Weise ist es für Außenstehende nicht erkennbar, was der Webcode besagt bzw. ob überhaupt ein solcher auf dem Webprodukt 20 vorgesehen ist.
Zur weiteren Sicherheit des Webprodukts 20 könnte man den Webcode 27 auch mit einem besonderen Codefaden webtechnisch erzeugen. Schließlich könnte man auch elektronische Datenträger mit dem Webprodukt 20 verbinden, die bereits aus einer Entfernung ablesbar sind. Dazu eigenen sich z.B. sogenannte Transponder. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass Webprodukt wenigstens bereichsweise als Doppelgewebe auszubilden, wodurch eine Tasche entsteht. Ein solcher Datenträger kann dann in der Tasche angeordnet werden.
Anstelle einer Webtechnik könnte das textile Produkt auch durch einen Wirkprozess erzeugt sein. Für diese Alternative gelten die genannten Vorteile und Wirkungen in analoger Weise.
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Bezugszeichen liste :
10 berechtigte Person, Berechtigter
11 Kleidungsstück
12 Nähfaden
13 Codefunktion
14 Lesegerät für
15 Auswerter
&Lgr;6 Lesegerät für
17 Computer
18 Arbeitseinheit
19 Monitor
20 Webprodukt
21 erster Webabschnitt von
22 zweiter Webabschnitt von
23 Grundgewebe von
24 Webbild in 21
25.1 Bindungspunkt erster Farbe
25.2 Bindungspunkt zweiter Farbe
25.3 Bindungspunkt dritter Farbe
25.4 Bindungspunkt vierter Farbe
25.5 Bindungspunkt fünfter Farbe
25.6 Bindungspunkt sechster Farbe
26 Webtext in 22
27 Webcode in
28 gewebte Zahlwiedergabe von 27 in 22
29 Alarmanlage
30 Codeinhalt von 31 bis
• · · " · t l - l l
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31 erste Code-Bindungsstelle von 24
32 zweite Code-Bindungsstelle von 24
33 dritte Code-Bindungsstelle von 24
34 vierte Code-Bindungsstelle von 24
Claims (15)
1. Ausweis zur Kontrolle und/oder zur Zugangsberechtigung von Personen oder von Objekten,
umfassend sowohl eine Abbildung der Person (10) bzw. des Objekts als auch der personen- bzw. objekabezogenen Daten,
in Form von visuell ablesbaren alphanumerischen Angaben und/oder von maschinenlesbaren Codes,
wobei der Ausweis an einem textilen Gegenstand, wie einem Kleidungsstück (11), befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Ausweis ein einheitliches Webprodukt (20) aus mindestens zwei Webabschnitten (21, 22) ist,
nämlich einem ersten Abschnitt (21) mit einem spezifischen Webbild (24), welches die zu kennzeichnende Person (10) bzw. das Objekt zwar zunächst visuell wiedergibt,
dessen schauseitiger Fadenaufbau aber zugleich eine Codefunktion (13) hat, die bedarfsweise auch maschinenablesbar (14) ist,
und einem zweiten Abschnitt (22) mit einem Webtext (26) und/oder Webcode (27) der zugehörigen personen- bzw. objektbezogenen Daten.
umfassend sowohl eine Abbildung der Person (10) bzw. des Objekts als auch der personen- bzw. objekabezogenen Daten,
in Form von visuell ablesbaren alphanumerischen Angaben und/oder von maschinenlesbaren Codes,
wobei der Ausweis an einem textilen Gegenstand, wie einem Kleidungsstück (11), befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Ausweis ein einheitliches Webprodukt (20) aus mindestens zwei Webabschnitten (21, 22) ist,
nämlich einem ersten Abschnitt (21) mit einem spezifischen Webbild (24), welches die zu kennzeichnende Person (10) bzw. das Objekt zwar zunächst visuell wiedergibt,
dessen schauseitiger Fadenaufbau aber zugleich eine Codefunktion (13) hat, die bedarfsweise auch maschinenablesbar (14) ist,
und einem zweiten Abschnitt (22) mit einem Webtext (26) und/oder Webcode (27) der zugehörigen personen- bzw. objektbezogenen Daten.
2. Ausweis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Webabschnitt (20) mehrere farblich und/oder stofflich unterschiedliche Kett- und/oder Schussfäden aufweist, von denen - in Abhängigkeit von der den Webprozess bestimmenden individuellen Bindungspatrone - an jedem Bildpunkt (25.1 bis 25.6) ein bestimmter Faden oder mehrere definierte Fäden schauseitig erscheinen und dort ein mehrfarbiges, unverwechselbares Webbild (24) erzeugen, und dass diese individuelle Bindungspatrone zugleich die Codefunktion (13) beinhaltet und ihr Webergebnis im Webprodukt (20) maschinell ablesbar ist.
3. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebene Codefunktion (13) im Webbild (24) einerseits mit dem Inhalt des Webcodes (27) andeierseits verknüpft ist und dass beide Codeinformationen (13, 27) gemeinsam ablesbar (14, 16) und nur bei übereinstimmender (17) Verknüpfung erfolgreich sind.
4. Ausweis nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einige Bindungsstellen (31 bis 34) im Webbild (24) einen eigenen Codeinhalt (30) aufweisen, der maschinell ablesbar (14) ist.
5. Ausweis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeinhalt (30) im Webbild (24) identisch mit dem Inhalt des Webcodes (27) ist.
6. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Webcode (27) ein Barcode ist.
7. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Webcode (27) Bestandteil der Grundbindung (21) des Webprodukts (20) ist und unter normalen Lichtverhältnissen weder farblich noch bindungsmäßig visuell erkennbar ist, dass aber der Webcode (27) unter besonderen Lichtverhältnissen, nämlich bei Fluoreszenzlicht, wenigstens maschinell ablesbar (16) ist.
8. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Webcode (27) mittels eines besonderen Codefadens webtechnisch in das Webprodukt eingearbeitet ist.
9. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein fernablesbarer elektronischer Datenträger in das Webprodukt (20) integriert ist.
10. Ausweis nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Webprodukt (20) wenigstens bereichsweise als Doppelgewebe ausgebildet ist und eine Tasche aufweist und dass der elektronische Datenträger in der Tasche angeordnet ist.
11. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Webprodukt (20) mittels Befestigungsmitteln in das Kleidungsstück (10) der berechtigten Person integriert ist.
12. Ausweis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel und/oder das Webprodukt (20) beim Lösen des Webprodukts vom Kleidungsstück (11) zerstört werden.
13. Ausweis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Webprodukt (20) bzw. dessen Befestigungsmittel (12) einen Sicherheitsfaden aufweisen.
14. Ausweis nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Webprodukt (20) durch Nähfäden (12) mit dem Kleidungsstück (11) der zugangsberechtigten Person (10) verbunden ist.
15. Ausweis nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausweis durch einen auch Maschenbildungen umfassenden Wirkprozess erzeugt wird, der anstelle des Webvorgangs tritt und ein einheitliches Wirkprodukt anstelle des Webprodukts erzeugt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20117566U DE20117566U1 (de) | 2001-10-26 | 2001-10-26 | Ausweis zur Kontrolle und/oder zur Zugangsberechtigung von Personen oder Objekten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20117566U DE20117566U1 (de) | 2001-10-26 | 2001-10-26 | Ausweis zur Kontrolle und/oder zur Zugangsberechtigung von Personen oder Objekten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20117566U1 true DE20117566U1 (de) | 2002-03-21 |
Family
ID=7963315
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20117566U Expired - Lifetime DE20117566U1 (de) | 2001-10-26 | 2001-10-26 | Ausweis zur Kontrolle und/oder zur Zugangsberechtigung von Personen oder Objekten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20117566U1 (de) |
-
2001
- 2001-10-26 DE DE20117566U patent/DE20117566U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020425 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050119 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: AVERY DENNISON RINKE GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: RINKE-ETIKETTEN KARL RINKE GMBH & CO KG, 45549 SPROCKHOEVEL, DE Effective date: 20061002 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20071214 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20091126 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |