DE10119300A1 - Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände, insbesondere von einzelnen Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl beliebiger Gegenstände mit einer Erfassungseinheit, sowie eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens. DOLLAR A Durch die Erfindung soll auf einfache und kostengünstige Art und Weise eine schnelle Erfassung und Protokollierung von Gegenständen ermöglicht werden. DOLLAR A Hierzu wird jedem Gegenstand (1) oder einer Person eine Unikatsnummer zugeordnet, die in einem dem Gegenstand oder der Person zugeordneten Datenträgerelement gespeichert wird. Das Datenträgerelement ist durch eine Erfassungseinheit (3) abfragbar, wobei jeder Gegenstand und/oder jede Person an der Erfassungseinheit (3) sequentiell oder parallel erfasst und durch die Erfassungseinheit (3) elektronisch ein Eingangs- und Ausgangsbeleg erstellt wird. Die Erfassungseinheit (3) umfasst wenigstens eine Sende- und Empfangseinheit und ist wenigstens mit einem Belegdrucker (7) und/oder einer Signalisierungseinrichtung mit einem akustischen oder optischen Signalgeber verbunden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Identifizieren ein
zelner Gegenstände, insbesondere von einzelnen Gegenständen
aus einer beliebigen Anzahl beliebiger Gegenstände mit einer
Erfassungseinheit, sowie eine Anordnung zur Durchführung des
Verfahrens.
Es hat sich gezeigt, dass beispielsweise in Hotels, Ferien-
oder Freizeitanlagen, aber auch in Kliniken und Krankenpflege
einrichtungen, Altersheimen o. ä., sowie bei Wäschediensten
schnell Probleme auftauchen, wenn es um das Handling frischer
oder gebrauchter Wäsche bzw. Leihwäsche geht. Insbesondere
ergeben sich Probleme, wenn diese Wäsche, wie beispielsweise
Handtücher, Badetücher, Bademäntel, Bettwäsche o. dgl. in gro
ßer Menge anfällt und an eine Reinigungseinrichtung zu über
geben und von dieser wieder zurückzunehmen ist. Dabei muss
natürlich sichergestellt werden, dass bei beiden Vorgängen
keine Verluste auftreten. Um dies sicherzustellen, müssen die
einzelnen Wäschearten jeweils bei der Ablieferung und bei der
Anlieferung manuell gezählt und protokolliert werden.
Auch kann es sehr aufwendig werden, bei Kurzzeitübernachtun
gen, zum Beispiel bei Busreisen, sicherzustellen, dass immer
sämtliches Gepäck aus dem Bus oder einem anderen Transport
mittel ordnungsgemäss im Hotel abgeliefert und am nächsten Tag
wieder komplett in den Bus verladen wird.
In sämtlichen dieser Fälle ist es erforderlich, bei der Über
gabe der Gegenstände ein Protokoll anzufertigen und den Ein
gang und den Ausgang der Gegenstände zu überprüfen und zu
protokollieren. Besonders aufwendig ist das bei der Übergabe
von Wäsche o. dgl. an eine Reinigungseinrichtung und bei der
Anlieferung der gereinigten Wäsche. Der hierfür erforderliche
Personal- und Zeitaufwand ist erheblich, da es kaum möglich
ist, die Wäsche beispielsweise sortiert in Aufnahmeboxen zu
sammeln und der Reinigungseinrichtung zu übergeben. In der
Regel erfolgt die Übergabe völlig unsortiert. Die Rückgabe der
gereinigten Wäsche erfolgt normalerweise ebenfalls in unsor
tiertem Zustand.
Auch ist es sehr problematisch, sicherzustellen, dass insbe
sondere bei einem gehobenen Ausstattungsstandard der den Gäs
ten zur Verfügung gestellte Wäsche, sowie weitere nützliche
Gegenstände entsprechender Qualität, nicht unbeabsichtigt oder
zufällig mitgenommen werden. Schließlich kann es immer vorkom
men, dass Gäste versehentlich Handtücher, Bademäntel oder
andere zum Inventar gehörende Gegenstände auch höherer Quali
tät mitnehmen. Die Folge sind auf Dauer gesehen, erhebliche
Mehraufwendungen für die Beschaffung von Ersatzwäsche.
Mit den bisher bekannten Mitteln ist es nicht möglich, der
artige Fälle rechtzeitig zu erkennen und beispielsweise zu
erkennen, ob ein Gast versehentlich gegebenenfalls auch wert
volle Ausstattungsgegenstände aus dem Hotel mitnimmt. Es ist
also auch nicht möglich, den Gast bei Verlassen des Hotels auf
seinen Irrtum hinzuweisen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
anzugeben, mit dem die Mängel des Standes der Technik vermie
den werden und mit dem auf einfache und kostengünstige Art und
Weise eine schnelle Erfassung und Protokollierung von Gegen
ständen ermöglicht wird. Der Erfindung liegt ferner die Auf
gabe zugrunde, eine technisch einfach ausführbare und sicher
und variabel einsetzbare Anordnung zur Durchführung des Ver
fahrens zu schaffen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung wird bei
einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst,
dass jedem Gegenstand, oder einer Person, eine Unikatsnummer
zugeordnet wird, dass diese Unikatsnummer in einem dem Gegen
stand oder der Person zugeordneten Datenträgerelement gespei
chert wird, wobei das Datenträgerelement durch die Erfas
sungseinheit abfragbar ist und dass jeder Gegenstand und/oder
jede Person an der Erfassungseinheit sequentiell oder parallel
erfasst und durch die Erfassungseinheit elektronisch ein Ein
gangs- und Ausgangsbeleg erstellt wird.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird eine technisch ein
fach zu realisierende Möglichkeit zur schnellen und effektiven
Zugangs- und Abgangskontrolle von Gegenständen, wie beispiels
weise von Wäsche geschaffen.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird dadurch fortgebildet, dass
in der Erfassungseinheit die Daten der Gegenstände nach Art
und Stückzahl erfasst und ein Ausgangs- oder Eingangsbeleg
erstellt wird, der die Art und die Stückzahl der Gegenstände
enthält.
Gleichzeitig mit der Erfassung der Daten der Gegenstände er
folgt eine Erfassung der Daten des Transportbehältnisses,
wobei die Daten der Gegenstände den Daten des Transportbe
hältnisses zugeordnet werden, in dem diese transportiert wer
den. Dadurch wir auf einfache Weise eine Wareneingangs- und
Ausgangskontrolle ermöglicht.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht vor, dass gleichzeitig mit der Erfassung der Daten der
Gegenstände durch die Erfassungseinheit eine Erfassung der
Herkunft der Gegenstände vorgenommen wird.
Um eine ständige Inventarkontrolle zu ermöglichen, wird bei
der Erfassung von Gegenständen durch die Erfassungseinheit,
die im Inventarverzeichnis eines Hotels, einer Krankenpflege
einrichtung, eines Altersheimes, einer Kurzzeitpflegeeinrich
tung o. ä. verzeichnet sind, ein optischer und/oder akustischer
Alarm ausgelöst, wobei jeder erfasste Gegenstand durch den
Ausdruck oder die Speicherung eines elektronischen Beleges
dokumentiert werden kann.
Die beste Kontrolle wird erreicht, wenn gleichzeitig mit der
Erfassung der Daten der Gegenstände und der zugehörigen Daten
der Transportbehältnisse die Daten der autorisierten Mitar
beiter durch die Erfassungseinheit erfasst werden, welche mit
dem Handling der Gegenstände beauftragt sind.
Hierfür ist es erforderlich, dass jedem Mitarbeiter ein per
sönlicher Code zugeordnet wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht
vor, dass der Identifizierungsvorgang durch die Erfassungs
einheit erst gestartet wird, wenn sich ein berechtigter Mit
arbeiter zu dem Erfassungsvorgang angemeldet hat. Hierzu muss
sich der Mitarbeiter durch eine Codekarte, einen Transponder
oder einen anderen auslesbaren Datenträger identifizieren,
indem die Identifizierung des Mitarbeiters durch die Erfas
sungseinheit durch Auslesen des dem Mitarbeiter zugeordneten
Datenträgers erfolgt.
Um eine möglichst einfache Datenverwaltung zu ermöglichen,
sollte die Auslieferung und die Anlieferung der Gegenstände
durch die gleiche Erfassungseinheit erfolgen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung wird auch
durch eine Anordnung zum Identifizieren einzelner Gegenstände,
insbesondere von Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl
beliebiger Gegenstände gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist,
dass an jedem zu identifizierenden Gegenstand mindestens ein
Datenträgerelement befestigt ist, dessen Daten durch eine
Erfassungseinheit auslesbar sind, dass die Erfassungseinheit
wenigstens eine Sende- und Empfangseinheit mit einer Anten
nenanordnung umfasst und dass die Erfassungseinheit wenigstens
mit einem Belegdrucker und/oder einer Signalisierungseinrich
tung mit einem akustischen oder optischen Signalgeber verbun
den ist.
Damit kann auch bei großen Warenmengen eine schnelle und zu
verlässige Identifikation jedes einzelnen Gegenstandes erfol
gen, wodurch der warenaus- und Eingang erheblich vereinfacht
wird. Es versteht sich, dass unter Gegenstand hier jede Art
von Ware oder Wäsche o. dgl. verstanden werden soll.
Zweckmäßigerweise beinhaltet das Datenträgerelement wenigstens
eine Identnummer und eine Unikatnummer, so dass der Gegenstand
eindeutig identifizierbar ist.
In einer Fortbildung der Erfindung ist das Datenträgerelement
als Transponder ausgebildet, wodurch eine sichere Langzeit
datenspeicherung ohne Energiezufuhr ermöglicht wird, wobei der
Transponder zwecks Korrosionsschutz wasserdicht in einer
flexiblen Hülle bzw. einer Schutzfolie eingebettet sein soll
te.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Transponder in
einen textilen Gegenstand eingenäht und/oder angenäht. Dies
kann besonders effektiv bereits bei der Produktion der Gegen
stände erfolgen.
Eine besonders unauffällige Anordnung des Transponders wird
erreicht, wenn dieser in den Saum bzw. eine Aufhängeschlaufe
o. ä. eines textilen Gegenstandes eingenäht wird.
Es ist selbstverständlich auch möglich, das Datenträgerelement
unter dem Herstelleretikett, oder einem anderen Etikett an
zuordnen, oder in diese zu integrieren. Es muss nur sicherge
stellt sein, das während der Nutzungsdauer des Gegenstandes
eine dauerhafte Verbindung mit diesem gewährleistet wird.
Das Datenträgerelement kann auch als Klebeetikett ausgebildet
sein, wenn z. B. Gegenstände gekennzeichnet werden sollen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekenn
zeichnet, dass die Erfassungseinheit aus einer Antennenanord
nung und einem mit dieser verbundenen ersten Controller zur
Antennensteuerung besteht und dass der erste Controller we
nigstens mit einem Datenspeicher, einem Drucker und wenigstens
einer Leseeinrichtung für den einer Person zugeordneten Daten
träger verbunden ist.
Die Antennenanordnung ist hier derart ausgebildet, dass ein
Transportbehältnis mit den zu identifizierenden Gegenständen
oder Verpackungsbehältnisse unterschiedlicher Art an dieser
vorbeigeführt, durch sie hindurchgeführt oder unter ihr ent
langgeführt werden können.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Antennenanordnung
als Doppelrahmenantenne ausgebildet, wobei die Antennen der
Doppelrahmenantenne in einem vorgebbaren Abstand nebeneinander
angeordnet sind.
Um eine sichere Identifizierung der Gegenstände zu gewährleis
ten, ist die Antennenanordnung beweg- oder verschiebbar ausge
bildet, so dass deren Abstand zueinander an die Abmessungen
der Transportbehältnisse, in denen die Gegenstände transpor
tiert werden, angepasst werden kann.
Damit neben der Identifizierung der Gegenstände auch eine
Erkennung des Transportbehältnisses zur Aufnahme von Gegen
ständen möglich ist, ist an dieser wenigstens ein Datenträger
element befestigt.
Das Datenträgerelement ist hier ebenfalls ein Transponder oder
ein durch eine Erfassungseinheit auslesbarer Datenträger.
In einer besonderen Fortbildung der Erfindung ist eine zen
trale Recheneinheit über eine Schnittstelle mit dem ersten
Controller und einem zweiten Controller verbunden und der
zweite Controller mit einer Personenkontrolleinrichtung ge
koppelt.
Dadurch können die im ersten Controller gespeicherten Stück
zahlen und Artikel bei Bedarf an einen Rechner, z. B. PC, über
tragen werden. Mittels einer geeigneten Software können sämt
liche Warenbewegungen am Monitor angezeigt und bei Bedarf über
den angeschlossenen Drucker protokolliert werden. Wenn die
Transportboxen ebenfalls mit einem Transponder ausgerüstet
sind, kann jederzeit ein direkter Vergleich zwischen Waren
ausgang und Wareneingang vorgenommen werden. Differenzen bei
Artikel und Mengen werden somit schnell sichtbar.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden. Die zugehörige Zeichnung zeigt eine
prinzipielle Darstellung der erfindungsgemäßen Anordnung.
Sämtliche zu registrierenden Gegenstände 1 werden - soweit es
deren Grundfläche bzw. Größe zuläßt - mit einem üblichen nicht
dargestellten Transponder bestückt. Der Transponder beinhaltet
unter anderem eine Ident-Nummer, über die der Kunde, d. h. das
jeweilige Hotel, Krankenhaus, Ferienanlage o. ä. und der Arti
kel (z. B. bei Leihwäsche) identifiziert werden kann. Über eine
zusätzliche Unikatsnummer kann eine Einzelregistrierung je
Artikel erfolgen.
Bei textilen Artikeln kann der Transponder an- oder eingenäht
werden. In diesem Fall ist der Transponder in einer flexiblen
Hülle bzw. einer Schutzfolie eingebettet. Die Beanspruchungen
durch Wasch- und Bügelvorgänge werden dabei berücksichtigt.
Sofern weitere, auch nichttextile Gegenstände, wie beispiels
weise Haartrockner, Bücher oder andere Inventargegenstände,
ebenfalls mit identifiziert werden sollen, kann der
Transponder auch als Klebeetikett ausgebildet sein. Eine
schnelle Erfassung des Inventars wäre somit gegeben.
Sämtliche Gegenstände 1, z. B. Wäschestücke werden unsortiert
in einem Transportbehältnis entsprechender Beschaffenheit
gesammelt. Ein derartiges Transportbehältnis sollte idealer
weise aus Kunststoff mit einem maximalen Volumen von ca. 1 m3
bestehen. Alternativ dazu kann als Transportbehältnis 2 in
Form einer Aufnahmebox auch eine grobmaschige Metallgitterbox
eingesetzt werden.
Zur Identifizierung des Inhaltes wird das Transportbehältnis
zu einer Erfassungseinheit 3 geschoben, die aus zwei abstands
weise zueinander angeordneten Antennen 4, 5 besteht und mit
einem ersten Controller 6 verbunden sind. D. h., das Transport
behältnais 2 ist zwischen die beiden Antennen 4, 5 zu schie
ben.
Um eine sichere Identifizierung der Gegenstände 1 in einem
Transportbehältnis 2 zu gewährleisten, muss ein möglichst
geringer Abstand zu den Antennen 4, 5 sichergestellt werden.
Zu diesem Zweck sind die Antennen 4, 5 beweg- oder verschieb
bar montiert, so dass deren Abstand zueinander immer an die
Abmessungen des jeweiligen Transportbehältnisses 2 angepasst
werden kann.
Die Verwendung anderer geeigneter Antennenformen, wie
beispielsweise in rahmenähnlicher Form, oder als Einzelelement
mit Deckenbefestigung o. dgl., ist ebenfalls möglich und vor
gesehen.
Die Erfassungseinheit 3 wird durch einen ersten Controller 6,
der sich in unmittelbarer Nähe der Antennen 4, 5 der Erfas
sungseinheit befindet, gesteuert. Dieser erste Controller 6
ist weiterhin mit einer Einrichtung zur Datenspeicherung und
einem Belegdrucker 7 verbunden. Dieser Belegdrucker 7 wird
verwendet, um nach Abschluss des Identifizierungsvorganges
sämtlicher Gegenstände 1 in dem Transportbehältnis 2 einen
Zwangsausdruck eines Beleges zu erstellen.
Zur Erhöhung der Sicherheit und zur Steigerung der Transparenz
werden autorisierte Mitarbeiter mit persönlichen Codekarten
oder anderen auslesbaren Datenträgerelementen ausgestattet.
Die Identifizierung dieser Codekarten kann mit Hilfe eines
üblichen Kartenlesers erfolgen, der ebenfalls mit dem ersten
Controller verbunden ist. Der Identifizierungsvorgang wird erst
dann gestartet, wenn sich ein berechtigter Mitarbeiter ange
meldet hat. Entsprechend könnte das Personal einer Wäscherei
ebenfalls mit Codekarten ausgerüstet werden. Dadurch kann
dokumentiert werden, wer eine Lieferung in Empfang genommen
oder weitergeleitet hat.
Die Anlieferung von Gegenständen 1, wie Wäsche (z. B. Leih
wäsche) erfolgt in dem gleichen Transportbehältnis 2 wie die
Auslieferung. Der Registriervorgang - was und wieviel wird
angeliefert -- erfolgt an gleicher Stelle, an der bereits die
Erfassung der Auslieferungsmenge der Wäsche durchgeführt wur
de. Nach Abschluß der Registrierung wird ebenfalls ein Zwangs
protokoll erstellt.
Die im ersten Controller 6 gespeicherten Stückzahlen und Ar
tikel werden bei Bedarf an einen vorhandenen Rechner, z. B. PC
8 übertragen. Mittels der Software können sämtliche Warenbewe
gungen am Monitor angezeigt und bei Bedarf über einen ange
schlossenen Drucker protokolliert werden. Werden die Trans
portbehältnisse 2 ebenfalls mit einem Transponder ausgerüstet,
so ist jederzeit ein direkter Vergleich zwischen Wäscheaus-
und -eingang durchführbar. Differenzen bei Artikel und Mengen
werden somit schnell sichtbar.
Die beschriebene Anordnung zum Identifizieren einzelner Gegen
stände 1 in einem Transportbehältnis 2 ist auch für die Ver
waltung von Leihwäsche gut geeignet.
Über eine im Rezeptionsbereich, im Aufzugsbereich oder den
Ausgangsbereichen installierte elektronische Erfassungsein
heit, bestehend aus der Antennenanordnung, einem Lese- und
Steuergerät und dem ersten Controller 6 können Gegenstände,
die mehr oder weniger zufällig mitgenommen worden sind, er
kannt werden. Mittels eines optischen oder akustischen Signal
gebers erhält das Hotelpersonal eine entsprechende Informa
tion. Auch diese erfaßten Daten können zu einem PC übertragen
und ausgewertet werden.
Die zur Realisierung des Verfahrens zum Identifizieren von
Gegenständen 1 erforderliche Technik stellt die Grundlage für
ein individuell nutzbares Zutrittskontroll-System dar. Perso
naleingänge oder Bereiche, die nur bestimmten Personen zu
gänglich sind, können somit kostengünstig in ein umfassendes
Sicherungskonzept einbezogen werden, indem die dort verwende
ten Personenkontrolleinheiten 9 gegebenenfalls kombiniert mit
einem Ausweisleser über einen zweiten Controller 10 und eine
entsprechende Schnittstelle 11 (z. B. RS 485) ebenfalls mit dem
PC 8 verbunden werden.
1
Gegenstand
2
Transportbehältnis
3
Erfassungseinheit
4
Antenne
5
Antenne
6
erster Controller
7
Belegdrucker
8
PC
9
Personenkontrolleinheit
10
zweiter Controller
11
Schnittstelle
Claims (28)
1. Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände, ins
besondere von einzelnen Gegenständen aus einer beliebigen
Anzahl beliebiger Gegenstände mit einer Erfassungseinheit,
dadurch gekennzeichnet,
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass in der Erfassungseinheit (3) die
Daten der Gegenstände (1) nach Art und Stückzahl erfasst
und ein Ausgangs- oder Eingangsbeleg erstellt wird, der
die Art und die Stückzahl der Gegenstände (3) enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, dass gleichzeitig mit der Erfas
sung der Daten der Gegenstände (1) eine Erfassung der
Daten des Transportbehältnisses (2) erfolgt, wobei die
Daten der Gegenstände den Daten des Transportbehältnisses
(2) zugeordnet werden, in dem diese transportiert werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, dass gleichzeitig mit der Erfas
sung der Daten der Gegenstände (1) durch die Erfassungs
einheit (3) eine Erfassung der Herkunft der Gegenstände
(1) vorgenommen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass bei der Erfassung von
Gegenständen (1) durch die Erfassungseinheit (3), die im
Inventarverzeichnis eines Hotels, einer Krankenpflegeein
richtung, eines Altersheimes, einer Kurzzeitpflegeeinrich
tung o. ä. verzeichnet sind, ein optischer und/oder akusti
scher Alarm ausgelöst wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass jeder erfasste Gegen
stand (1) durch den Ausdruck oder die Speicherung eines
elektronischen Beleges dokumentiert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass gleichzeitig mit der
Erfassung der Daten der Gegenstände (1) und der zugehöri
gen Daten der Transportbehältnisse (2) die Daten der auto
risierten Mitarbeiter durch die Erfassungseinheit (3)
erfasst werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, dass jedem Mitarbeiter ein persönlicher
Code zugeordnet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Identifizierungs
vorgang durch die Erfassungseinheit (3) erst gestartet
wird, wenn sich ein berechtigter Mitarbeiter zu dem Erfas
sungsvorgang angemeldet hat.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, dass sich der Mitarbeiter durch eine
Codekarte, einen Transponder oder einen anderen ausles
baren Datenträger identifiziert.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Identifizierung des Mitarbei
ters durch die Erfassungseinheit (3) durch elektronisches
oder loses Auslesen des Datenträgers erfolgt.
12. Verfahrer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, dass die Aus
lieferung und die Anlieferung der Gegenstände (1) durch
die gleiche Erfassungseinheit (3) erfolgt.
13. Anordnung zum Identifizieren einzelner Gegenstände, ins
besondere von Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl von
Gegenständen, dadurch gekennzeichnet,
dass an jedem zu identifizierenden Gegenstand (1) mindes
tens ein Datenträgerelement befestigt ist, dessen Daten
durch eine Erfassungseinheit (3) auslesbar sind, dass die
Erfassungseinheit (3) wenigstens eine Sende- und Empfangs
einheit umfasst und dass die Erfassungseinheit (3) wenig
stens mit einem Belegdrucker (7) und /oder einer Signali
sierungseinrichtung mit einem akustischen oder optischen
Signalgeber verbunden ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Datenträgerelement wenigstens
eine Identnummer und eine Unikatnummer beinhaltet.
15. Anordnung nach Anspruch 13 und 14, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Datenträgerelement als
Transponder ausgebildet ist.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Transponder wasserdicht in einer
flexiblen Hülle bzw. einer Schutzfolie eingebettet ist.
17. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis
16, dadurch gekennzeichnet, dass der
Transponder in einen textilen Gegenstand eingenäht
und/oder angenäht ist.
18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Transponder in den Saum eines
textilen Gegenstandes (1) bzw. dessen Aufhängeschlaufe
o. dgl. eingenäht ist.
19. Anordnung nach Anspruch 13 und 14, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Datenträgerelement als
Klebeetikett ausgebildet ist.
20. Anordnung nach Anspruch 13 und 14, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Datenträgerelement unter
dem Herstelleretikett oder einem anderen Etikett angeord
net, oder in dieses integriert ist.
21. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis
20, dadurch gekennzeichnet, dass die
Erfassungseinheit (3) aus einer Antennenanordnung (4, 5)
und einem mit dieser verbundenen ersten Controller (6) zur
Antennensteuerung besteht und dass der erste Controller
(6) wenigstens mit einem Datenspeicher, einem Drucker und
wenigstens einer Leseeinrichtung für den einer Person
zugeordneten Datenträger verbunden ist.
22. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis
21, dadurch gekennzeichnet, dass die
Antennenanordnung (4, 5) derart ausgebildet ist, dass ein
Transportbehältnis (2) oder Verpackungsbehältnisse unter
schiedlicher Art an dieser vorbeigeführt, durch sie hin
durchgeführt oder unter ihr entlanggeführt werden können.
23. Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Antennenanordnung (4, 5) als
Doppelrahmenantenne ausgebildet ist.
24. Anordnung nach Anspruch 22 und 23, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Antennen (4, 5) der
Doppelrahmenantenne in einem vorgebbaren Abstand neben
einander angeordnet sind.
25. Anordnung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, da
durch gekennzeichnet, dass die Anten
nenanordnung (4, 5) beweg- oder verschiebbar ausgebildet
ist.
26. Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, dass an dem Transportbehältnis (2) zur
Aufnahme von Gegenständen (1) wenigstens ein Datenträger
element befestigt ist.
27. Anordnung nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Datenträgerelement ein Trans
ponder oder ein auslesbarer Datenträger ist.
28. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis
27, dadurch gekennzeichnet, dass eine
zentrale Recheneinheit (8) über eine Schnittstelle (11)
mit dem ersten Controller (6) und einem zweiten Controller
(10) verbunden ist und dass der zweite Controller () mit
einer Personenkontrolleinrichtung (9) gekoppelt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10119300A DE10119300A1 (de) | 2000-04-20 | 2001-04-19 | Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des Verfahrens |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10019904 | 2000-04-20 | ||
| DE10119300A DE10119300A1 (de) | 2000-04-20 | 2001-04-19 | Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des Verfahrens |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10119300A1 true DE10119300A1 (de) | 2001-11-08 |
Family
ID=7639653
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10119300A Withdrawn DE10119300A1 (de) | 2000-04-20 | 2001-04-19 | Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des Verfahrens |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10119300A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10257757A1 (de) * | 2002-12-10 | 2004-09-09 | Ewald Assion | Antennenanordnung, Verfahren und System zur Lokalisierung von Ausstellungsgegenständen |
-
2001
- 2001-04-19 DE DE10119300A patent/DE10119300A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10257757A1 (de) * | 2002-12-10 | 2004-09-09 | Ewald Assion | Antennenanordnung, Verfahren und System zur Lokalisierung von Ausstellungsgegenständen |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8141 | Disposal/no request for examination |