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DE10119300A1 - Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des Verfahrens

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DE10119300A1
DE10119300A1 DE10119300A DE10119300A DE10119300A1 DE 10119300 A1 DE10119300 A1 DE 10119300A1 DE 10119300 A DE10119300 A DE 10119300A DE 10119300 A DE10119300 A DE 10119300A DE 10119300 A1 DE10119300 A1 DE 10119300A1
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DE
Germany
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data
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detection unit
arrangement
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Withdrawn
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DE10119300A
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Sven Daeberitz
Erwin Bader
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INTRAKEY CONSULT GmbH
Original Assignee
INTRAKEY CONSULT GmbH
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Publication date
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    • G06K7/10Methods or arrangements for sensing record carriers, e.g. for reading patterns by electromagnetic radiation, e.g. optical sensing; by corpuscular radiation
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände, insbesondere von einzelnen Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl beliebiger Gegenstände mit einer Erfassungseinheit, sowie eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens. DOLLAR A Durch die Erfindung soll auf einfache und kostengünstige Art und Weise eine schnelle Erfassung und Protokollierung von Gegenständen ermöglicht werden. DOLLAR A Hierzu wird jedem Gegenstand (1) oder einer Person eine Unikatsnummer zugeordnet, die in einem dem Gegenstand oder der Person zugeordneten Datenträgerelement gespeichert wird. Das Datenträgerelement ist durch eine Erfassungseinheit (3) abfragbar, wobei jeder Gegenstand und/oder jede Person an der Erfassungseinheit (3) sequentiell oder parallel erfasst und durch die Erfassungseinheit (3) elektronisch ein Eingangs- und Ausgangsbeleg erstellt wird. Die Erfassungseinheit (3) umfasst wenigstens eine Sende- und Empfangseinheit und ist wenigstens mit einem Belegdrucker (7) und/oder einer Signalisierungseinrichtung mit einem akustischen oder optischen Signalgeber verbunden.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Identifizieren ein­ zelner Gegenstände, insbesondere von einzelnen Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl beliebiger Gegenstände mit einer Erfassungseinheit, sowie eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens.
Es hat sich gezeigt, dass beispielsweise in Hotels, Ferien- oder Freizeitanlagen, aber auch in Kliniken und Krankenpflege­ einrichtungen, Altersheimen o. ä., sowie bei Wäschediensten schnell Probleme auftauchen, wenn es um das Handling frischer oder gebrauchter Wäsche bzw. Leihwäsche geht. Insbesondere ergeben sich Probleme, wenn diese Wäsche, wie beispielsweise Handtücher, Badetücher, Bademäntel, Bettwäsche o. dgl. in gro­ ßer Menge anfällt und an eine Reinigungseinrichtung zu über­ geben und von dieser wieder zurückzunehmen ist. Dabei muss natürlich sichergestellt werden, dass bei beiden Vorgängen keine Verluste auftreten. Um dies sicherzustellen, müssen die einzelnen Wäschearten jeweils bei der Ablieferung und bei der Anlieferung manuell gezählt und protokolliert werden.
Auch kann es sehr aufwendig werden, bei Kurzzeitübernachtun­ gen, zum Beispiel bei Busreisen, sicherzustellen, dass immer sämtliches Gepäck aus dem Bus oder einem anderen Transport­ mittel ordnungsgemäss im Hotel abgeliefert und am nächsten Tag wieder komplett in den Bus verladen wird.
In sämtlichen dieser Fälle ist es erforderlich, bei der Über­ gabe der Gegenstände ein Protokoll anzufertigen und den Ein­ gang und den Ausgang der Gegenstände zu überprüfen und zu protokollieren. Besonders aufwendig ist das bei der Übergabe von Wäsche o. dgl. an eine Reinigungseinrichtung und bei der Anlieferung der gereinigten Wäsche. Der hierfür erforderliche Personal- und Zeitaufwand ist erheblich, da es kaum möglich ist, die Wäsche beispielsweise sortiert in Aufnahmeboxen zu sammeln und der Reinigungseinrichtung zu übergeben. In der Regel erfolgt die Übergabe völlig unsortiert. Die Rückgabe der gereinigten Wäsche erfolgt normalerweise ebenfalls in unsor­ tiertem Zustand.
Auch ist es sehr problematisch, sicherzustellen, dass insbe­ sondere bei einem gehobenen Ausstattungsstandard der den Gäs­ ten zur Verfügung gestellte Wäsche, sowie weitere nützliche Gegenstände entsprechender Qualität, nicht unbeabsichtigt oder zufällig mitgenommen werden. Schließlich kann es immer vorkom­ men, dass Gäste versehentlich Handtücher, Bademäntel oder andere zum Inventar gehörende Gegenstände auch höherer Quali­ tät mitnehmen. Die Folge sind auf Dauer gesehen, erhebliche Mehraufwendungen für die Beschaffung von Ersatzwäsche.
Mit den bisher bekannten Mitteln ist es nicht möglich, der­ artige Fälle rechtzeitig zu erkennen und beispielsweise zu erkennen, ob ein Gast versehentlich gegebenenfalls auch wert­ volle Ausstattungsgegenstände aus dem Hotel mitnimmt. Es ist also auch nicht möglich, den Gast bei Verlassen des Hotels auf seinen Irrtum hinzuweisen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem die Mängel des Standes der Technik vermie­ den werden und mit dem auf einfache und kostengünstige Art und Weise eine schnelle Erfassung und Protokollierung von Gegen­ ständen ermöglicht wird. Der Erfindung liegt ferner die Auf­ gabe zugrunde, eine technisch einfach ausführbare und sicher und variabel einsetzbare Anordnung zur Durchführung des Ver­ fahrens zu schaffen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass jedem Gegenstand, oder einer Person, eine Unikatsnummer zugeordnet wird, dass diese Unikatsnummer in einem dem Gegen­ stand oder der Person zugeordneten Datenträgerelement gespei­ chert wird, wobei das Datenträgerelement durch die Erfas­ sungseinheit abfragbar ist und dass jeder Gegenstand und/oder jede Person an der Erfassungseinheit sequentiell oder parallel erfasst und durch die Erfassungseinheit elektronisch ein Ein­ gangs- und Ausgangsbeleg erstellt wird.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird eine technisch ein­ fach zu realisierende Möglichkeit zur schnellen und effektiven Zugangs- und Abgangskontrolle von Gegenständen, wie beispiels­ weise von Wäsche geschaffen.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird dadurch fortgebildet, dass in der Erfassungseinheit die Daten der Gegenstände nach Art und Stückzahl erfasst und ein Ausgangs- oder Eingangsbeleg erstellt wird, der die Art und die Stückzahl der Gegenstände enthält.
Gleichzeitig mit der Erfassung der Daten der Gegenstände er­ folgt eine Erfassung der Daten des Transportbehältnisses, wobei die Daten der Gegenstände den Daten des Transportbe­ hältnisses zugeordnet werden, in dem diese transportiert wer­ den. Dadurch wir auf einfache Weise eine Wareneingangs- und Ausgangskontrolle ermöglicht.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass gleichzeitig mit der Erfassung der Daten der Gegenstände durch die Erfassungseinheit eine Erfassung der Herkunft der Gegenstände vorgenommen wird.
Um eine ständige Inventarkontrolle zu ermöglichen, wird bei der Erfassung von Gegenständen durch die Erfassungseinheit, die im Inventarverzeichnis eines Hotels, einer Krankenpflege­ einrichtung, eines Altersheimes, einer Kurzzeitpflegeeinrich­ tung o. ä. verzeichnet sind, ein optischer und/oder akustischer Alarm ausgelöst, wobei jeder erfasste Gegenstand durch den Ausdruck oder die Speicherung eines elektronischen Beleges dokumentiert werden kann.
Die beste Kontrolle wird erreicht, wenn gleichzeitig mit der Erfassung der Daten der Gegenstände und der zugehörigen Daten der Transportbehältnisse die Daten der autorisierten Mitar­ beiter durch die Erfassungseinheit erfasst werden, welche mit dem Handling der Gegenstände beauftragt sind.
Hierfür ist es erforderlich, dass jedem Mitarbeiter ein per­ sönlicher Code zugeordnet wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Identifizierungsvorgang durch die Erfassungs­ einheit erst gestartet wird, wenn sich ein berechtigter Mit­ arbeiter zu dem Erfassungsvorgang angemeldet hat. Hierzu muss sich der Mitarbeiter durch eine Codekarte, einen Transponder oder einen anderen auslesbaren Datenträger identifizieren, indem die Identifizierung des Mitarbeiters durch die Erfas­ sungseinheit durch Auslesen des dem Mitarbeiter zugeordneten Datenträgers erfolgt.
Um eine möglichst einfache Datenverwaltung zu ermöglichen, sollte die Auslieferung und die Anlieferung der Gegenstände durch die gleiche Erfassungseinheit erfolgen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung wird auch durch eine Anordnung zum Identifizieren einzelner Gegenstände, insbesondere von Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl beliebiger Gegenstände gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass an jedem zu identifizierenden Gegenstand mindestens ein Datenträgerelement befestigt ist, dessen Daten durch eine Erfassungseinheit auslesbar sind, dass die Erfassungseinheit wenigstens eine Sende- und Empfangseinheit mit einer Anten­ nenanordnung umfasst und dass die Erfassungseinheit wenigstens mit einem Belegdrucker und/oder einer Signalisierungseinrich­ tung mit einem akustischen oder optischen Signalgeber verbun­ den ist.
Damit kann auch bei großen Warenmengen eine schnelle und zu­ verlässige Identifikation jedes einzelnen Gegenstandes erfol­ gen, wodurch der warenaus- und Eingang erheblich vereinfacht wird. Es versteht sich, dass unter Gegenstand hier jede Art von Ware oder Wäsche o. dgl. verstanden werden soll.
Zweckmäßigerweise beinhaltet das Datenträgerelement wenigstens eine Identnummer und eine Unikatnummer, so dass der Gegenstand eindeutig identifizierbar ist.
In einer Fortbildung der Erfindung ist das Datenträgerelement als Transponder ausgebildet, wodurch eine sichere Langzeit­ datenspeicherung ohne Energiezufuhr ermöglicht wird, wobei der Transponder zwecks Korrosionsschutz wasserdicht in einer flexiblen Hülle bzw. einer Schutzfolie eingebettet sein soll­ te.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Transponder in einen textilen Gegenstand eingenäht und/oder angenäht. Dies kann besonders effektiv bereits bei der Produktion der Gegen­ stände erfolgen.
Eine besonders unauffällige Anordnung des Transponders wird erreicht, wenn dieser in den Saum bzw. eine Aufhängeschlaufe o. ä. eines textilen Gegenstandes eingenäht wird.
Es ist selbstverständlich auch möglich, das Datenträgerelement unter dem Herstelleretikett, oder einem anderen Etikett an­ zuordnen, oder in diese zu integrieren. Es muss nur sicherge­ stellt sein, das während der Nutzungsdauer des Gegenstandes eine dauerhafte Verbindung mit diesem gewährleistet wird.
Das Datenträgerelement kann auch als Klebeetikett ausgebildet sein, wenn z. B. Gegenstände gekennzeichnet werden sollen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Erfassungseinheit aus einer Antennenanord­ nung und einem mit dieser verbundenen ersten Controller zur Antennensteuerung besteht und dass der erste Controller we­ nigstens mit einem Datenspeicher, einem Drucker und wenigstens einer Leseeinrichtung für den einer Person zugeordneten Daten­ träger verbunden ist.
Die Antennenanordnung ist hier derart ausgebildet, dass ein Transportbehältnis mit den zu identifizierenden Gegenständen oder Verpackungsbehältnisse unterschiedlicher Art an dieser vorbeigeführt, durch sie hindurchgeführt oder unter ihr ent­ langgeführt werden können.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Antennenanordnung als Doppelrahmenantenne ausgebildet, wobei die Antennen der Doppelrahmenantenne in einem vorgebbaren Abstand nebeneinander angeordnet sind.
Um eine sichere Identifizierung der Gegenstände zu gewährleis­ ten, ist die Antennenanordnung beweg- oder verschiebbar ausge­ bildet, so dass deren Abstand zueinander an die Abmessungen der Transportbehältnisse, in denen die Gegenstände transpor­ tiert werden, angepasst werden kann.
Damit neben der Identifizierung der Gegenstände auch eine Erkennung des Transportbehältnisses zur Aufnahme von Gegen­ ständen möglich ist, ist an dieser wenigstens ein Datenträger­ element befestigt.
Das Datenträgerelement ist hier ebenfalls ein Transponder oder ein durch eine Erfassungseinheit auslesbarer Datenträger. In einer besonderen Fortbildung der Erfindung ist eine zen­ trale Recheneinheit über eine Schnittstelle mit dem ersten Controller und einem zweiten Controller verbunden und der zweite Controller mit einer Personenkontrolleinrichtung ge­ koppelt.
Dadurch können die im ersten Controller gespeicherten Stück­ zahlen und Artikel bei Bedarf an einen Rechner, z. B. PC, über­ tragen werden. Mittels einer geeigneten Software können sämt­ liche Warenbewegungen am Monitor angezeigt und bei Bedarf über den angeschlossenen Drucker protokolliert werden. Wenn die Transportboxen ebenfalls mit einem Transponder ausgerüstet sind, kann jederzeit ein direkter Vergleich zwischen Waren­ ausgang und Wareneingang vorgenommen werden. Differenzen bei Artikel und Mengen werden somit schnell sichtbar.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Die zugehörige Zeichnung zeigt eine prinzipielle Darstellung der erfindungsgemäßen Anordnung.
Sämtliche zu registrierenden Gegenstände 1 werden - soweit es deren Grundfläche bzw. Größe zuläßt - mit einem üblichen nicht dargestellten Transponder bestückt. Der Transponder beinhaltet unter anderem eine Ident-Nummer, über die der Kunde, d. h. das jeweilige Hotel, Krankenhaus, Ferienanlage o. ä. und der Arti­ kel (z. B. bei Leihwäsche) identifiziert werden kann. Über eine zusätzliche Unikatsnummer kann eine Einzelregistrierung je Artikel erfolgen.
Bei textilen Artikeln kann der Transponder an- oder eingenäht werden. In diesem Fall ist der Transponder in einer flexiblen Hülle bzw. einer Schutzfolie eingebettet. Die Beanspruchungen durch Wasch- und Bügelvorgänge werden dabei berücksichtigt. Sofern weitere, auch nichttextile Gegenstände, wie beispiels­ weise Haartrockner, Bücher oder andere Inventargegenstände, ebenfalls mit identifiziert werden sollen, kann der Transponder auch als Klebeetikett ausgebildet sein. Eine schnelle Erfassung des Inventars wäre somit gegeben.
Sämtliche Gegenstände 1, z. B. Wäschestücke werden unsortiert in einem Transportbehältnis entsprechender Beschaffenheit gesammelt. Ein derartiges Transportbehältnis sollte idealer­ weise aus Kunststoff mit einem maximalen Volumen von ca. 1 m3 bestehen. Alternativ dazu kann als Transportbehältnis 2 in Form einer Aufnahmebox auch eine grobmaschige Metallgitterbox eingesetzt werden.
Zur Identifizierung des Inhaltes wird das Transportbehältnis zu einer Erfassungseinheit 3 geschoben, die aus zwei abstands­ weise zueinander angeordneten Antennen 4, 5 besteht und mit einem ersten Controller 6 verbunden sind. D. h., das Transport­ behältnais 2 ist zwischen die beiden Antennen 4, 5 zu schie­ ben.
Um eine sichere Identifizierung der Gegenstände 1 in einem Transportbehältnis 2 zu gewährleisten, muss ein möglichst geringer Abstand zu den Antennen 4, 5 sichergestellt werden. Zu diesem Zweck sind die Antennen 4, 5 beweg- oder verschieb­ bar montiert, so dass deren Abstand zueinander immer an die Abmessungen des jeweiligen Transportbehältnisses 2 angepasst werden kann.
Die Verwendung anderer geeigneter Antennenformen, wie beispielsweise in rahmenähnlicher Form, oder als Einzelelement mit Deckenbefestigung o. dgl., ist ebenfalls möglich und vor­ gesehen.
Die Erfassungseinheit 3 wird durch einen ersten Controller 6, der sich in unmittelbarer Nähe der Antennen 4, 5 der Erfas­ sungseinheit befindet, gesteuert. Dieser erste Controller 6 ist weiterhin mit einer Einrichtung zur Datenspeicherung und einem Belegdrucker 7 verbunden. Dieser Belegdrucker 7 wird verwendet, um nach Abschluss des Identifizierungsvorganges sämtlicher Gegenstände 1 in dem Transportbehältnis 2 einen Zwangsausdruck eines Beleges zu erstellen.
Zur Erhöhung der Sicherheit und zur Steigerung der Transparenz werden autorisierte Mitarbeiter mit persönlichen Codekarten oder anderen auslesbaren Datenträgerelementen ausgestattet. Die Identifizierung dieser Codekarten kann mit Hilfe eines üblichen Kartenlesers erfolgen, der ebenfalls mit dem ersten Controller verbunden ist. Der Identifizierungsvorgang wird erst dann gestartet, wenn sich ein berechtigter Mitarbeiter ange­ meldet hat. Entsprechend könnte das Personal einer Wäscherei ebenfalls mit Codekarten ausgerüstet werden. Dadurch kann dokumentiert werden, wer eine Lieferung in Empfang genommen oder weitergeleitet hat.
Die Anlieferung von Gegenständen 1, wie Wäsche (z. B. Leih­ wäsche) erfolgt in dem gleichen Transportbehältnis 2 wie die Auslieferung. Der Registriervorgang - was und wieviel wird angeliefert -- erfolgt an gleicher Stelle, an der bereits die Erfassung der Auslieferungsmenge der Wäsche durchgeführt wur­ de. Nach Abschluß der Registrierung wird ebenfalls ein Zwangs­ protokoll erstellt.
Die im ersten Controller 6 gespeicherten Stückzahlen und Ar­ tikel werden bei Bedarf an einen vorhandenen Rechner, z. B. PC 8 übertragen. Mittels der Software können sämtliche Warenbewe­ gungen am Monitor angezeigt und bei Bedarf über einen ange­ schlossenen Drucker protokolliert werden. Werden die Trans­ portbehältnisse 2 ebenfalls mit einem Transponder ausgerüstet, so ist jederzeit ein direkter Vergleich zwischen Wäscheaus- und -eingang durchführbar. Differenzen bei Artikel und Mengen werden somit schnell sichtbar.
Die beschriebene Anordnung zum Identifizieren einzelner Gegen­ stände 1 in einem Transportbehältnis 2 ist auch für die Ver­ waltung von Leihwäsche gut geeignet.
Über eine im Rezeptionsbereich, im Aufzugsbereich oder den Ausgangsbereichen installierte elektronische Erfassungsein­ heit, bestehend aus der Antennenanordnung, einem Lese- und Steuergerät und dem ersten Controller 6 können Gegenstände, die mehr oder weniger zufällig mitgenommen worden sind, er­ kannt werden. Mittels eines optischen oder akustischen Signal­ gebers erhält das Hotelpersonal eine entsprechende Informa­ tion. Auch diese erfaßten Daten können zu einem PC übertragen und ausgewertet werden.
Die zur Realisierung des Verfahrens zum Identifizieren von Gegenständen 1 erforderliche Technik stellt die Grundlage für ein individuell nutzbares Zutrittskontroll-System dar. Perso­ naleingänge oder Bereiche, die nur bestimmten Personen zu­ gänglich sind, können somit kostengünstig in ein umfassendes Sicherungskonzept einbezogen werden, indem die dort verwende­ ten Personenkontrolleinheiten 9 gegebenenfalls kombiniert mit einem Ausweisleser über einen zweiten Controller 10 und eine entsprechende Schnittstelle 11 (z. B. RS 485) ebenfalls mit dem PC 8 verbunden werden.
Bezugszeichenliste
1
Gegenstand
2
Transportbehältnis
3
Erfassungseinheit
4
Antenne
5
Antenne
6
erster Controller
7
Belegdrucker
8
PC
9
Personenkontrolleinheit
10
zweiter Controller
11
Schnittstelle

Claims (28)

1. Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände, ins­ besondere von einzelnen Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl beliebiger Gegenstände mit einer Erfassungseinheit, dadurch gekennzeichnet,
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, dass in der Erfassungseinheit (3) die Daten der Gegenstände (1) nach Art und Stückzahl erfasst und ein Ausgangs- oder Eingangsbeleg erstellt wird, der die Art und die Stückzahl der Gegenstände (3) enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass gleichzeitig mit der Erfas­ sung der Daten der Gegenstände (1) eine Erfassung der Daten des Transportbehältnisses (2) erfolgt, wobei die Daten der Gegenstände den Daten des Transportbehältnisses (2) zugeordnet werden, in dem diese transportiert werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass gleichzeitig mit der Erfas­ sung der Daten der Gegenstände (1) durch die Erfassungs­ einheit (3) eine Erfassung der Herkunft der Gegenstände (1) vorgenommen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Erfassung von Gegenständen (1) durch die Erfassungseinheit (3), die im Inventarverzeichnis eines Hotels, einer Krankenpflegeein­ richtung, eines Altersheimes, einer Kurzzeitpflegeeinrich­ tung o. ä. verzeichnet sind, ein optischer und/oder akusti­ scher Alarm ausgelöst wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeder erfasste Gegen­ stand (1) durch den Ausdruck oder die Speicherung eines elektronischen Beleges dokumentiert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass gleichzeitig mit der Erfassung der Daten der Gegenstände (1) und der zugehöri­ gen Daten der Transportbehältnisse (2) die Daten der auto­ risierten Mitarbeiter durch die Erfassungseinheit (3) erfasst werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, dass jedem Mitarbeiter ein persönlicher Code zugeordnet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Identifizierungs­ vorgang durch die Erfassungseinheit (3) erst gestartet wird, wenn sich ein berechtigter Mitarbeiter zu dem Erfas­ sungsvorgang angemeldet hat.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, dass sich der Mitarbeiter durch eine Codekarte, einen Transponder oder einen anderen ausles­ baren Datenträger identifiziert.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Identifizierung des Mitarbei­ ters durch die Erfassungseinheit (3) durch elektronisches oder loses Auslesen des Datenträgers erfolgt.
12. Verfahrer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, dass die Aus­ lieferung und die Anlieferung der Gegenstände (1) durch die gleiche Erfassungseinheit (3) erfolgt.
13. Anordnung zum Identifizieren einzelner Gegenstände, ins­ besondere von Gegenständen aus einer beliebigen Anzahl von Gegenständen, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem zu identifizierenden Gegenstand (1) mindes­ tens ein Datenträgerelement befestigt ist, dessen Daten durch eine Erfassungseinheit (3) auslesbar sind, dass die Erfassungseinheit (3) wenigstens eine Sende- und Empfangs­ einheit umfasst und dass die Erfassungseinheit (3) wenig­ stens mit einem Belegdrucker (7) und /oder einer Signali­ sierungseinrichtung mit einem akustischen oder optischen Signalgeber verbunden ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Datenträgerelement wenigstens eine Identnummer und eine Unikatnummer beinhaltet.
15. Anordnung nach Anspruch 13 und 14, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Datenträgerelement als Transponder ausgebildet ist.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Transponder wasserdicht in einer flexiblen Hülle bzw. einer Schutzfolie eingebettet ist.
17. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder in einen textilen Gegenstand eingenäht und/oder angenäht ist.
18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Transponder in den Saum eines textilen Gegenstandes (1) bzw. dessen Aufhängeschlaufe o. dgl. eingenäht ist.
19. Anordnung nach Anspruch 13 und 14, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Datenträgerelement als Klebeetikett ausgebildet ist.
20. Anordnung nach Anspruch 13 und 14, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Datenträgerelement unter dem Herstelleretikett oder einem anderen Etikett angeord­ net, oder in dieses integriert ist.
21. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinheit (3) aus einer Antennenanordnung (4, 5) und einem mit dieser verbundenen ersten Controller (6) zur Antennensteuerung besteht und dass der erste Controller (6) wenigstens mit einem Datenspeicher, einem Drucker und wenigstens einer Leseeinrichtung für den einer Person zugeordneten Datenträger verbunden ist.
22. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenanordnung (4, 5) derart ausgebildet ist, dass ein Transportbehältnis (2) oder Verpackungsbehältnisse unter­ schiedlicher Art an dieser vorbeigeführt, durch sie hin­ durchgeführt oder unter ihr entlanggeführt werden können.
23. Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Antennenanordnung (4, 5) als Doppelrahmenantenne ausgebildet ist.
24. Anordnung nach Anspruch 22 und 23, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Antennen (4, 5) der Doppelrahmenantenne in einem vorgebbaren Abstand neben­ einander angeordnet sind.
25. Anordnung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anten­ nenanordnung (4, 5) beweg- oder verschiebbar ausgebildet ist.
26. Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, dass an dem Transportbehältnis (2) zur Aufnahme von Gegenständen (1) wenigstens ein Datenträger­ element befestigt ist.
27. Anordnung nach Anspruch 26, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Datenträgerelement ein Trans­ ponder oder ein auslesbarer Datenträger ist.
28. Anordnung nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 14 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass eine zentrale Recheneinheit (8) über eine Schnittstelle (11) mit dem ersten Controller (6) und einem zweiten Controller (10) verbunden ist und dass der zweite Controller () mit einer Personenkontrolleinrichtung (9) gekoppelt ist.
DE10119300A 2000-04-20 2001-04-19 Verfahren zum Identifizieren einzelner Gegenstände und Anordnung zur Durchführung des Verfahrens Withdrawn DE10119300A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10257757A1 (de) * 2002-12-10 2004-09-09 Ewald Assion Antennenanordnung, Verfahren und System zur Lokalisierung von Ausstellungsgegenständen

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DE10257757A1 (de) * 2002-12-10 2004-09-09 Ewald Assion Antennenanordnung, Verfahren und System zur Lokalisierung von Ausstellungsgegenständen

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